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DE10006411A1 - Elektronischer Zündanlaßschalter für Kraftfahrzeuge und Reserveschlüssel zur Betätigung desselben - Google Patents

Elektronischer Zündanlaßschalter für Kraftfahrzeuge und Reserveschlüssel zur Betätigung desselben

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DE10006411A1
DE10006411A1 DE2000106411 DE10006411A DE10006411A1 DE 10006411 A1 DE10006411 A1 DE 10006411A1 DE 2000106411 DE2000106411 DE 2000106411 DE 10006411 A DE10006411 A DE 10006411A DE 10006411 A1 DE10006411 A1 DE 10006411A1
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Abstract

Elektronischer Zündanlaßschalter für Kraftfahrzeuge, welcher mit einem auch zur Fernverriegelung und -entriegelung der Türschlösser des Kraftfahrzeuges dienenden elektronischen Schlüssel betätigbar ist und einen Rotor aufweist, der zum Ein- und Ausschalten insbesondere der Zündanlage und des Anlassers des Kraftfahrzeugs in einem Stator mittels des elektronischen Schlüssels aus einer Ausgangsstellung in verschiedene Schaltstellungen und zurück in die Ausgangsstellung drehbar ist, wobei der Rotor erst dann in die Schaltstellungen gedreht werden kann, wenn ein Identifizierungssignal des elektronischen Schlüssels als richtig erkannt und ein Elektromagnet erregt worden ist, um eine Rotordrehsperre aufzuheben, und wobei der Rotor einen Schlüsselkanal zur Aufnahme des Schaftes des elektronischen Schlüssels und einen an den Schlüsselkanal anschließenden, zum Schlüsselkanal koaxialen Verlängerungskanal kleineren Querschnitts zur Aufnahme des Endabschnitts des in den Schlüsselkanal eingeführten, zur mechanischen Verriegelung und Entriegelung mindestes eines Türschlosses des Kraftfahrzeugs ausgebildeten Schaftes eines Reserveschlüssels aufweist. Reserveschlüssel zur Betätigung des elektronischen Zündanlaßschalters.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen elektronischen Zündanlaßschalter für Kraftfahrzeuge der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Gattung und einen Reserveschlüssel zur Betätigung des Zündanlaßschalters.
Reserve- oder Ersatzschlüssel für Kraftfahrzeuge dienen dazu, dann die Türschlösser des zugehörigen Kraftfahrzeugs zu entriegeln und zu verriegeln und den Zündanlaßschalter des Kraftfahrzeugs zu betätigen, wobei in der Regel zugleich die Lenkspindel des Kraftfahrzeugs entsperrt bzw. gesperrt wird, wenn der reguläre Schlüssel nicht zur Verfügung steht, beispielsweise weil er vergessen, im Kraftfahrzeug eingesperrt oder verloren wurde. Da die Reserve- oder Ersatzschlüssel nur für die Benutzung im Notfall bestimmt sind und ihr Platzbedarf gering sein soll, damit sie beispielsweise in einer Brieftasche oder Geldbörse aufbewahrt werden können, werden ihre Abmessungen möglichst gering gehalten (DE 87 13 593 U1, EP 0 278 901 A2, DE 89 10 980 U1, DE 40 06 270 C2, DE 198 17 471 A1).
Kraftfahrzeuge werden immer häufiger mit Türschlössern versehen, welche mittels eines elektronischen Schlüssels von fern verriegelt und entriegelt werden können, und zwar einzeln oder über eine Zentralverriegelungs- und -entriegelungseinrichtung gemeinsam. Dabei muß dafür Vorsorge getroffen werden, daß bei Ausfall der Energieversorgung des elektronischen Schlüssels und / oder der Türschlösser das jeweilige Kraftfahrzeug noch zugänglich bleibt. Es sind zahlreiche Vorschläge bekannt geworden, welche dieses gewährleisten sollen.
So gehört ein Kraftfahrzeug zum Stand der Technik, bei welchem eine Diebstahlsicherungs- und/oder -alarmanlage und mindestens das Schloß der Fahrertür des Kraftfahrzeugs mittels eines elektronischen Schlüssels von fern aktiviert und desaktiviert bzw. verriegelt und entriegelt werden, wogegen das Lenkschloß zusammen mit dem zugehörigen Zündanlaßschalter und mindestens das Schloß der Beifahrertür des Kraftfahrzeugs mittels eines mechanischen Schlüssels betätigt bzw. verriegelt und entriegelt werden. Das Kraftfahrzeug ist also über die Beifahrertür auch dann noch zugänglich, wenn die Energieversorgung des elektronischen Schlüssels und/oder die Energieversorgung des oder der mittels desselben verriegelbaren und entriegelbaren Türschlösser des Kraftfahrzeugs ausfällt (DE 30 43 592 A1).
Bei einem anderen bekannten Kraftfahrzeug werden sämtliche Türschlösser mittels eines elektronischen Schlüssels gemeinsam von fern verriegelt und entriegelt, in welchen ein Normalschlüssel integriert ist. Der elektronische Schlüssel wird zusammen mit dem Normalschlüssel in das mit einem Zündanlaßschalter kombinierte Lenkschloß des Kraftfahrzeugs gesteckt, um den gesperrten Anlasser des Kraftfahrzeugs freizugeben und mittels des Normalschlüssels eine Drehsperre des Lenkschloß- und Zündanlaßschalterrotors aufzuheben, so daß der Rotor mittels des elektronischen Schlüssels gedreht werden kann, um die Lenkspindel des Kraftfahrzeugs zu entriegeln und die Zündanlage sowie den Anlasser des Kraftfahrzeugs einzuschalten. Der Normalschlüssel kann aus dem elektronischen Schlüssel herausgeschwenkt oder vom elektronischen Schlüssel gelöst werden, um in das Schloß einer Kraftfahrzeugtür zur mechanischen Entriegelung desselben gesteckt zu werden, so daß das Kraftfahrzeug über diese Tür auch dann noch zugänglich ist, wenn die Energieversorgung des elektronischen Schlüssels und/oder die Energieversorgung der mittels des elektronischen Schlüssels verriegelbaren und entriegelbaren Türschlösser ausfällt (DE 33 14 072 A1).
Auch ist ein Kraftfahrzeug bekannt, bei welchem eine Diebstahlwarnanlage, bestimmte Funktionen einer Motormanagementeinrichtung und über eine Zentralverriegelungs- und -entriegelungsanlage alle Türschlösser mittels eines elektronischen Schlüssels von fern aktiviert und desaktiviert bzw. gesperrt und freigegeben bzw. gemeinsam verriegelt und entriegelt werden. Das Schloß mindestens einer Tür des Kraftfahrzeugs kann mittels eines mechanischen Schlüssels entriegelt werden, so daß das Kraftfahrzeug über diese Tür auch dann noch zugänglich ist, wenn die Energieversorgung des elektronischen Schlüssels und/oder die Energieversorgung der mittels desselben verriegelbaren und entriegelbaren Türschlösser ausfällt. Der mechanische Schlüssel kann aus einer Chipkarte herausnehmbar sein, welche mit Hilfe eines Lesegerätes des Kraftfahrzeugs dasselbe Identifizierungssignal wie der elektronische Schlüssel liefert, so daß die Chipkarte und der mechanische Schlüssel sozusagen einen zweiteiligen Reserve- oder Ersatzschlüssel für den regulären elektronischen Schlüssel bilden (DE 43 13 779 A1).
Es sind darüber hinaus zahlreiche unterschiedliche Kombinationen eines elektronischen Schlüssels zur gesonderten und/oder über eine Zentralverriegelungs- und -entriegelungseinrichtung gemeinsamen Fernverriegelung und -entriegelung der Türschlösser eines Kraftfahrzeugs sowie zur Betätigung eines elektronischen Zündanlaßschalters des Kraftfahrzeugs einerseits und eines mechanischen Schlüssels andererseits bekannt, mit welchem mindestens ein Türschloß des Kraftfahrzeugs entriegelt werden kann, so daß das Kraftfahrzeug über diese Tür auch dann noch zugänglich ist, wenn die Energieversorgung des elektronischen Schlüssels und /oder die Energieversorgung der mittels derselben verriegelbaren und entriegelbaren Türschlösser ausfällt. Der im elektronische Schlüssel untergebrachte mechanische Schlüssel kann aus dem elektronischen Schlüssel herausklappbar oder herausziehbar sein (DE 43 40 260 A1, EP 0 720 543 B1, DE 44 09 559 A1, DE 44 44 913 A1, DE 195 05 190 A1, DE 297 22 484 U1, DE 198 05 945 A1).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen elektronischen Zündanlaßschalter für Kraftfahrzeuge der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art zu schaffen, welcher statt des elektronischen Schlüssels auch mit einem wesentlich weniger voluminösen Reserveschlüssel betätigbar ist, mit dem außerdem mindestens ein Türschloß des Kraftfahrzeugs mechanisch verriegelt und entriegelt werden kann.
Diese Aufgabe ist durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 aufgeführten Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen elektronischen Kraftfahrzeug-Zündanlaßschalters sind in den Patentansprüchen 2 bis 6 angegeben.
Gegenstand der Erfindung ist auch der Reserveschlüssel zur Betätigung des erfindungsgemäßen elektronischen Zündanlaßschalters für Kraftfahrzeuge (Patentanspruch 7).
Nachstehend ist eine Ausführungsform des elektronischen Kraftfahrzeug- Zündanlaßschalters nach der Erfindung und des zugehörigen Reserveschlüssels anhand von Zeichnungen beispielsweise beschrieben. Darin zeigt:
Fig. 1 die Ansicht des elektronischen Zündanlaßschalters mit einge­ stecktem zugehörigen elektronischen Schlüssel in Richtung des Pfeils I in Fig. 2;
Fig. 2 den Längsschnitt entlang der Linie II-II in Fig. 1;
Fig. 3 die Ansicht in Richtung des Pfeils IIIa in Fig. 2, teilweise längsgeschnitten entlang der Linie IIIb-IIIb in Fig. 1;
Fig. 4 die Ansicht des elektronischen Zündanlaßschalters mit einge­ stecktem zugehörigen Reserveschlüssel in Richtung des Pfeils IV in Fig. 5;
Fig. 5 den Längsschnitt entlang der Linie V-V in Fig. 4;
Fig. 6 die Ansicht in Richtung des Pfeils VIa in Fig. 5, teilweise längsgeschnitten entlang der Linie VIb-VIb in Fig. 4.
Der dargestellte elektronische Zündanlaßschalter 1 für Kraftfahrzeuge ist mit einem elektronischen Schlüssel 2 betätigbar und weist einen Rotor 3 sowie einen Stator 4 auf. Der Rotor 3 ist im Stator 4 mittels des elektronischen Schlüssels 2 um eine Achse A aus der Ausgangsstellung gemäß Fig. 1, 2 und 3 im Uhrzeigersinn (Pfeil B) und entgegen dem Uhrzeigersinn zurück in die Ausgangsstellung drehbar und mit nicht gezeigten Schaltelementen versehen, welche mit ebenfalls nicht gezeigten Schaltelementen des Stators 4 zusammenwirken, um die Zündanlage und den Anlasser sowie gegebenenfalls weitere Betriebseinheiten des mit dem elektronischen Zündanlaßschalter versehenen Kraftfahrzeugs ein- und auszuschalten.
Weiterhin weist der elektronische Zündanlaßschalter 1 einen nicht gezeigten Sperrmechanismus für den Rotor 3, einen ebenfalls nicht gezeigten Elektromagneten zur Betätigung des Sperrmechanismus und eine gleichfalls nicht gezeigte Steuerschaltung für den Elektromagneten auf. Der Sperrmechanismus gibt den Rotor 3 erst dann frei, so daß er mittels des eingesteckten elektronischen Schlüssels 2 in seine Schaltstellungen gedreht werden kann, wenn ein nicht gezeigter Transponder des elektronischen Schlüssels 2 auf ein Abfragesignal der Steuerschaltung mit einem Identifizierungssignal geantwortet hat, die Steuerschaltung das Identifizierungssignal überprüft und als das richtige erkannt und daraufhin die Erregung des Elektromagneten bewirkt hat und der erregte Elektromagnet den Sperrmechanismus in seine Rotorfreigabestellung bewegt hat.
Der elektronische Schlüssel 2 dient nicht nur zur Betätigung des elektronischen Zündanlaßschalters 1, sondern auch zur Fernverriegelung sowie -entriegelung der Türschlösser des mit dem elektronischen Zündanlaßschalter 1 versehenene Kraftfahrzeugs, was ein gewisses Volumen des elektronischen Schlüssels 2 bedingt, insbesondere auch im Hinblick auf die Unterbringung des zur Fernverriegelung und -entriegelung erforderlichen Energiespeichers, beispielsweise einer elektrischen Batterie. Der elektronische Schlüssel 2 weist einen entsprechend breiten und hohen Schaft 5 und einen Griff 6 auf, der noch höher und breiter ist.
Der Rotor 3 des elektronischen Zündanlaßschalters 1 ist mit einem Schlüsselkanal 7 zur Aufnahme des Schaftes 5 des elektronischen Schlüssels 2 und mit einem an den Schlüsselkanal 7 anschließenden Verlängerungskanal 8 versehen, welcher sich koaxial zum Schlüsselkanal 7 erstreckt und dessen Querschnitt kleiner als derjenige des Schlüsselkanals 7 ist. Der Verlängerungskanal 8 ist in einer Schubstange 9 ausgebildet, welche im Rotor 3 beim Einführen des Schaftes 5 des elektronischen Schlüssels 2 in den Schlüsselkanal 7 durch den Schaft 5 entgegen der Wirkung einer nicht gezeigten Rückstellfeder bis in die Stellung gemäß Fig. 2, 3 axial verschoben wird, um einen Schaltvorgang durchzuführen, nämlich mit Hilfe eines drallgebenden Wendelabschnitts 10 an ihrem freien Ende ein Signal zu bewirken, welches die Steuerschaltung des elektronischen Zündanlaßschalters 1 aktiviert, so daß sie im geschilderten Sinne wirksam wird.
Der Schlüsselkanal 7 des Rotors 3 weist einen länglichen, im wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf, ebenso wie der in der Schubstange 9 des Rotors 3 ausgebildete Verlängerungskanal 8 für den Schlüsselkanal 7. Der Schlüsselkanal 7 und der Verlängerungskanal 8 sind gegenseitig um einen Winkel von 90° um ihre gemeinsame Längsachse 11, welche mit der Längsachse und der damit identischen Drehachse A des Rotors 3 zusammenfällt, verdreht, so daß die längere Querschnittsachse oder Höhe 12 des Schlüselkanals 7 und die längere Querschnittsachse oder Höhe 13 des Verlängerungskanals 8 rechtwinklig zueinander verlaufen. Die längere Querschnittsachse oder Höhe 13 des Verlängerungskanals 8 entspricht der kürzeren Querschnittsachse oder Breite 14 des Schlüsselkanals 7. Am kleinsten ist die kürzere Querschnittsachse oder Breite 15 des Verlängerungskanals 8.
Der elektronische Zündanlaßschalter 1 ist nicht nur mit dem elektronischen Schlüssel 2 betätigbar, sondern auch mit einem sehr viel schmaleren und weniger hohen Reserveschlüssel 16, mit welchem außerdem wenigstens ein Türschloß des mit dem elektronischen Zündanlaßschalter 1 versehenen Kraftfahrzeugs mechanisch verriegelt und entriegelt werden kann. Der Reserveschlüssel 16 ist mit einem nicht gezeigten Transponder zur Abgabe eines Identifizierungssignals versehen, welches mit demjenigen des elektronischen Schlüssels 2 identisch ist, und weist gemäß Fig. 4 bis 6 einen Griff 17 sowie einen Schaft 18 länglichen, im wesentlichen rechteckigen Querschnitts auf, welcher auf übliche Art und Weise zur mechanischen Kraftfahrzeugtürschloßverriegelung und -entriegelung ausgebildet ist. Die längere Querschnittsachse oder Höhe 19 des Schaftes 18 ist gleich der kürzeren Querschnittsachse oder Breite 20 des Schaftes 5 des elektronischen Schlüssels 2, wobei der Querschnitt dieses Schaftes 5 demjenigen des Schlüsselkanals 7 des Rotors 3 entspricht und eine analoge längliche, im wesentlichen rechteckige Gestalt hat, so daß die längere Querschnittsachse oder Höhe 21 des Schaftes 5 des elektronischen Schlüssels 2 der längeren Querschnittsachse oder Höhe 12 des Schlüsselkanals 7 entspricht.
Wie aus Fig. 4 bis 6 ersichtlich, wird der Reserveschlüssel 16 so in den Rotor 3 des elektronischen Zündanlaßschalters 1 eingesteckt, daß der Schaft 18 des Reserveschlüssels 16 quer zum Schlüsselkanal 7 des Rotors 3 orientiert ist und mit einem Endabschnitt 22 in dem in der Schubstange 9 des Rotors 3 ausgebildeten Verlängerungskanal 8 für den Schlüsselkanal 7 aufgenommen wird. Der Querschnitt des Schaftes 18 entspricht demjenigen des Verlängerungskanals 8 und hat eine analoge längliche, im wesentlichen rechteckige Gestalt, so daß nicht nur die längere Querschnittsachse oder Höhe 19 des Schaftes 18 derjenigen des Verlängerungskanals 8 entspricht, sondern auch die kürzere Querschnittsachse oder Breite 23 des Schaftes 18 derjenigen des Verlängerungskanals 8.
Beim Einführen des Reserveschlüssels 16 in den Rotor 3 des elektronischen Zündanlaßschalters 1 wird die Schubstange 9 des Rotors 3 entgegen der Wirkung ihrer Rückstellfeder bis in die Stellung gemäß Fig. 5, 6 mitgenommen, sobald der Endabschnitt 22 des Schaftes 18 des Reserveschlüssels 16 vollständig in den Verlängerungskanal 8 der Schubstange 9 eingetreten ist. Dabei wird die Steuerschaltung des elektronischen Zündanlaßschalters 1 aktiviert, so daß der Transponder des Reserveschlüssels 16 mit einem Abfragesignal beaufschlagt wird, um mit seinem Identifizierungssignal zu antworten, das von der Steuerschaltung auf seine Richtigkeit überprüft wird, nach deren Feststellung die Steuerschaltung den Elektromagneten des Sperrmechanismus des Rotors 3 erregt, welcher dann den Sperrmechanismus in seine Freigabestellung bewegt, so daß der Rotor 3 mittels des Reserveschlüssels 16 um die Achse A in Richtung des Pfeils B aus der Ausgangsstellung gemäß Fig. 4 bis 6 in seine Schaltstellungen gedreht werden kann.
Der Rotor 3 ist in der Nähe der Mündung 24 des Schlüsselkanals 7 mit zwei einander diametral gegenüberliegenden Sicherungsgliedern 25 und 26 versehen, welche jeweils in einem in den Schlüsselkanal 7 mündenden radialen Kanal 27 bzw. 28 des Rotors 3 axial verschieblich gelagert und durch eine Schraubendruckfeder 29 bzw. 30 in Richtung auf die Drehachse A des Rotors 3 belastet sind, um mit dem inneren Ende 31 bzw. 32 in den Schlüsselkanal 7 zu ragen und in eine Vertiefung 33 bzw. 34 des in den Schlüsselkanal 7 eingesteckten Schaftes 5 des elektronischen Schlüssels 2 oder in eine Vertiefung 35 bzw. 36 des in den Schlüsselkanal 7 und dessen Verlängerungskanal 8 eingesteckten Schaftes 18 des Reserveschlüssels 16 einzugreifen, so daß sowohl der elektronische Schlüssel 2 als auch der Reserveschlüssel 16 nur in der Ausgangsstellung des Rotors 3 im Stator 4 gemäß Fig. 1 bis 3 bzw. Fig. 4 bis 6 aus dem Rotor 3 abgezogen werden kann, weil die Sicherungsglieder 25 und 26 nur dann auf zwei Ausnehmungen 37 und 38 des Stators 4 ausgerichtet sind und sich von der Drehachse A des Rotors 3 weg bewegen können, um mit ihren inneren Enden 31 und 32 die Vertiefungen 33 und 34 des Schaftes 5 des elektronischen Schlüssels 2 bzw. die Vertiefungen 35 und 36 des Schaftes 18 des Reserveschlüssels 16 zu verlassen. Naturgemäß können der elektronische Schlüssel 2 und der Reserveschlüssel 16 gleichfalls nur in der Ausgangsstellung des Rotors 3 im Stator 4 in den Rotor 3 eingesteckt werden.

Claims (7)

1. Elektronischer Zündanlaßschalter für Kraftfahrzeuge, welcher mit einem auch zur Fernverriegelung und -entriegelung der Türschlösser des Kraftfahrzeugs dienenden elektronischen Schlüssel betätigbar ist und einen Rotor aufweist, der zum Ein- und Ausschalten insbesondere der Zündanlage und des Anlassers des Kraftfahrzeugs in einem Stator mittels des elektronischen Schlüssels aus einer Ausgangsstellung in verschiedene Schaltstellungen und zurück in die Ausgangsstellung drehbar ist, wobei der Rotor erst dann in die Schaltstellungen gedreht werden kann, wenn ein Identifizierungssignal des elektronischen Schlüssels als richtig erkannt und ein Elektromagnet erregt worden ist, um eine Rotordrehsperre aufzuheben, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotor (3) einen Schlüsselkanal (7) zur Aufnahme des Schaftes (5) des elektronischen Schlüssels (2) und einen an den Schlüsselkanal (7) anschließenden, zum Schlüsselkanal (7) koaxialen Verlängerungskanal (8) kleineren Querschnitts zur Aufnahme des Endabschnitts (22) des in den Schlüsselkanal (7) eingeführten, zur mechanischen Verriegelung und Entriegelung mindestens eines Türschlosses des Kraftfahrzeugs ausgebildeten Schaftes (18) eines Reserveschlüssels (16) aufweist.
2. Zündanlaßschalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlüsselkanal (7) und dessen Verlängerungskanal (8) jeweils einen länglichen Querschnitt aufweisen und gegenseitig um einen Winkel von 90° um die gemeinsame Längsachse (11) versetzt sind, so daß die längere Querschnittsachse (12) des Schlüsselkanals (7) und die längere Querschnittsachse (13) des Verlängerungskanals (8) rechtwinklig zueinander verlaufen.
3. Zündanlaßschalter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlüsselkanal (7) einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweist.
4. Zündanlaßschalter nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeich­ net, daß der Verlängerungskanal (8) einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweist.
5. Zündanlaßschalter nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeich­ net, daß die längere Querschnittsachse bzw. die Höhe (13) des Verlängerungskanals (8) gleich der kürzeren Querschnittsachse bzw. der Breite (14) des Schlüsselkanals (7) oder kleiner ist.
6. Zündanlaßschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Verlängerungskanal (8) in einer Schubstange (9) vorgesehen ist, welche im Rotor (3) mittels des elektronischen Schlüssels (2) und mittels des Reserveschlüssels (16) zur Durchführung eines Schaltvorgangs axial verschiebbar ist.
7. Reserveschlüssel zur Betätigung des elektronischen Zündanlaßschalters nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zur Abgabe eines Identifizierungssignals, welches mit demjenigen des elektronischen Schlüssels (2) identisch ist, und durch einen Schaft (18) länglichen, vorzugsweise etwa rechteckigen Querschnitts zur mechanischen Verriegelung und Entriegelung mindestens eines Türschlosses des Kraftfahr­ zeugs, dessen längere Querschnittsachse bzw. Höhe (19) gleich der kürzeren Querschnittsachse bzw. Breite (20) des Schaftes (5) länglichen, vorzugsweise etwa rechteckigen Querschnitts des elektronischen Schlüssels (2) oder kleiner ist.
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