DE10004678A1 - Tensidgranulate - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft Tensidgranulate, enthaltend Fettalkoholalkoxylate, erhältlich durch Alkoxylierung von Fettalkoholen auf pflanzlicher Basis und anionische Tenside und gegebenenfalls weitere nichtionische Tenside und Sprengmittel, sowie Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Tensidgranulate und deren Verwendung in Wasch-, Spül- und Reinigungsmitteln.
Description
Die Erfindung betrifft Tensidgranulate, enthaltend Fettalkoholalkoxylate, erhältlich durch Alkoxylierung
von Fettalkoholen auf pflanzlicher Basis und anionische Tenside und gegebenenfalls weitere
nichtionische Tenside und Sprengmittel, sowie Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen
Tensidgranulate und deren Verwendung in Wasch-, Spül- und Reinigungsmitteln.
Zur Herstellung von Wasch-, Spül- und Reinigungsmittel werden bevorzugt Tenside in granularer Form
eingesetzt. Die Tensidgranulate sind besonders leicht zu verarbeiten, zu transportieren und zeichnen
sich durch ihren geringen Staubanteil aus, der eine sicherere Verarbeitung ermöglicht.
Moderne Waschmittelrezepturen enthalten stets Mischungen von anionischen und nichtionischen
Tensiden, um unterschiedliche Anschmutzungen optimal bekämpfen zu können. Wegen der mit dem
Einsatz von Aniontensiden verbundenen starken Schaumentwicklung ist jedoch die Mitverwendung von
entsprechenden Schaumregulatoren unerlässlich. Dies macht aber den Einsatz von gesättigten, linearer
Fettalkoholethoxylaten insbesondere bei niedrigen Waschtemperaturen von unter 40°C nur bedingt
möglich, da diese dazu neigen, in das Entschäumerkorn zu migrieren und den Entschäumer dabei
vollständig oder wenigstens zum Teil zu desaktivieren. Das gewünschte Schaumverhalten der
Zubereitung wird dadurch nicht mehr erreicht.
In der EP 0 370273 B1 (Henkel) wird die Gewinnung und Verwendung von Fettalkoholgemischen mit
einer definierten Spezifikation aus rein pflanzlichen Ölen bzw. Fetten, deren Ethoxylierung und deren
Verwendung als Tensidkomponente beschrieben.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es Tensidgranulate zu entwickeln, die sich schnell lösen und
schon bei 30°C eine sehr hohe Wasch- und Reinigungsleistung zeigen. Gleichzeitig soll die
Desaktivierung des Entschäumers durch den Einsatz geeigneter Tenside vermieden werden. Diese
Eigenschaften haben Tensidgranulate, die neben den herkömmlichen Anionentensiden
Fettalkoholalkoxylate auf Basis pflanzlicher, im wesentlichen ungesättigter Fettalkohole enthalten.
Tensidgranulate mit herkömmlichen Fettalkoholethoxylaten können in Wasch- Spül- und
Reinigungsmittel-Zubereitungen problemlos durch die erfindungsgemäßen Tensidgranulate ersetzt
werden.
Durch den Einsatz von Fettalkoholalkoxylaten der Formel (I), anionischen Tensiden und gegebenenfalls
von weiteren nichtionischen Tensiden, Enzymen und Sprengmitteln ist es möglich Tensidgranulate
herzustellen, die alle Ansprüche an moderne Wasch- und Reinigungsmitteln erfüllen. Durch das
Verfahren zur Herstellung der Tensidgranulate wird die Löslichkeit der Granulate maßgeblich
verbessert. Die Tenside und andere Inhaltsstoffe werden besonders schnell freigesetzt und aktiv.
Gegenstand der Erfindung sind Tensidgranulate, enthaltend
- a) Fettalkoholalkoxylate der Formel (I) auf Basis pflanzlicher, ungesättigter Fettalkohole, mit Jodzahlen
von 20 bis 130 und einem Konjuengehalt kleiner 4,5 Gew.-%,
R1-O(CH2R2CHO)x-H (I)
in der
R1 für einen Alkenylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen,
R2 für Wasserstoff oder einen Methyl-, oder Ethylrest, und
x für 1 bis 50 steht, und - b) Anionische Tenside
Die erfindungsgemäßen Tensidgranulate enthalten Fettalkoholalkoxylate der Formel (I), die durch
Druckspaltung von pflanzlichen Fetten und Ölen in Fettsäuren bzw. durch nachfolgende Veresterung
oder direkte Umesterung mit Methanol in die Fettsäuremethylester und anschließender selektiver
Hydrierung zu Fettalkoholen, unter Erhalt der Doppelbindungen, und nachfolgender Alkoxylierung,
vorzugsweise Ethoxylierung erhältlich sind. Fettalkoholethoxylate werden durch Ethoxylierung von
Fettalkoholen R1-OH auf pflanzlicher Basis, wie in der EP 370 273 B1 beschrieben, hergestellt.
Der Alkenylrest R1 kann sich von primären ungesättigten Alkoholen ableiten. Typische Beispiele
ungesättigter Alkohole sind Undecen-1-ol, Lauroleinalkohol, Myristoleinalkohol, Palmitoleinalkohol,
Petroselaidinalkohol, Oleylalkohol, Elaidylalkohol, Ricinolalkohol, Linoleylalkohol, Linolenylalkohol,
Gadoleylalkohol, Arachidonalkohol, Erucaalkohol, Brassidylalkohol, Palmoleylalkohol, Petroselinyl
alkohol, Arachylalkohol, sowie deren Mischungen und Gemischen aus ungesättigten und gesättigten
Fettalkohlen, die durch die in der EP 0724 555 B1 beschriebenen Verfahren erhalten wurden.
Bevorzugt handelt es sich bei den Fettalkoholen auf pflanzlicher Basis um Verbindungen, die im
Wesentlichen, d. h. mindestens zu 10 Gew.-% ungesättigt sind, und Jodzahlen von 20 bis 130,
vorzugsweise 20 bis 110, insbesondere 20 bis 85 und einen Konjugengehalt kleiner 4,5 Gew.-%,
vorzugsweise 6 Gew.-% aufweisen.
Weiterhin bevorzugt im Sinne der Erfindung werden solche Fettalkoholalkoxylate, die sich von
einwertigen, ungesättigten Alkoholen der Formel R1-OH mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, insbesondere
mit 6 bis 18 Kohlenstoffatomen ableiten.
Die Fettalkohole werden in Form ihrer Alkoxylate eingesetzt, die durch Umsetzung mit 1 bis 50 Mol 1,2-
Epoxyalkanen (CH2OCHR2), vorzugsweise 2 bis 35 Mol und bevorzugt 3 bis 25 Mol erhalten werden,
wobei R2 für Wasserstoff oder einen Methyl- oder einen Ethylrest steht. Vorzugsweise werden Fett
alkoholethoxylate (R2 = Wasserstoff), die durch Umsetzung mit 1 bis 50 Mol Ethylenoxid, bevorzugt 2
bis 35 Mol, insbesondere 3 bis 25 Mol entstanden sind, eingesetzt. Insbesondere bevorzugt sind
Fettalkoholethoxylate mit einem Ethoxylierungsgrad zwischen 50 und 60 Gew.-% Ethylenoxid.
Die Alkoxylierung erfolgt in Gegenwart von Katalysatoren, vorzugsweise alkalischen Katalysatoren wie
Natriummethanolat, Natriumhydroxid und Kaliumhydroxid.
In einer bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Tensidgranulate 0,1 bis 89 Gew.-%,
vorzugsweise 0,2 bis 85 Gew.-%, insbesondere 0,5 bis 70 Gew.-% Fettalkoholalkoxylate der
Formel (I), berechnet als Aktivsubstanz, bezogen auf die Mittel.
Der Aktivsubstanzgehalt wird berechnet, indem man zugrunde legt, dass alle Komponenten als
Reinstoffe vorliegen.
Zwingend enthalten die erfindungsgemäßen Tensidgranulate anionische Tenside. Typische Beispiele
für anionische Tenside sind Seifen, Alkylbenzolsulfonate, sekundäre Alkansulfonate, Olefinsulfonate,
Alkylethersulfonate, Glycerinethersulfonate, α-Methylestersulfonate, Sulfofettsäuren, Alkyl- und/oder
Alkenylsulfate, Alkylethersulfate, Glycerinethersulfate, Hydroxymischethersulfate, Fettalkohol(ether)-
phosphate, Monoglycerid(ether)sulfate, Fettsäureamid(ether)sulfate, Mono- und Dialkylsulfosuccinate,
Mono- und Dialkylsulfosuccinamate, Sulfotriglyceride, Amidseifen, Ethercarbonsäuren und deren Salze,
Fettsäureisethionate, Fettsäuresarcosinate, Fettsäuretauride, N-Acylaminosäuren wie beispielsweise
Acyllactylate, Acyltartrate, Acylglutamate und Acylaspartate, Alkyloligoglucosidsulfate, Proteinfettsäure
kondensate (insbesondere pflanzliche Produkte auf Weizenbasis) und Alkyl(ether)phosphate. Sofern die
anionischen Tenside Polyglycoletherketten enthalten, können diese eine konventionelle, vorzugsweise
jedoch eine eingeengte Homologenverteilung aufweisen.
Bevorzugt sind anionische Tenside ausgewählt aus der Gruppe, die gebildet wird von Alkyl- und/oder
Alkenylsulfate, Alkylethersulfate, Alkylbenzolsulfonate, Seifen, Monoglycerid(ether)sulfate und
Alkansulfonate, insbesondere Fettalkoholsulfate, Fettalkoholethersulfate, sekundäre Alkansulfonate und
lineare Alkylbenzolsulfonate.
Vorzugsweise enthalten die erfindungsgemäßen Tensidgranulate 0,1 bis 89 Gew.-%, vorzugsweise 0,2
bis 85 Gew.-%, insbesondere 0,5 bis 70 Gew.-% anionische Tenside, berechnet als Aktivsubstanz,
bezogen auf die Mittel.
Unter Alkyl- und/oder Alkenylsulfaten, die auch häufig als Fettalkoholsulfate bezeichnet werden, sind die
Sulfatierungsprodukte primärer Alkohole zu verstehen, die der Formel (II) folgen,
R3O-SO3X (II)
in der R16 für einen linearen oder verzweigten, aliphatischen Alkyl- und/oder Alkenylrest mit 6 bis 22,
vorzugsweise 12 bis 18 Kohlenstoffatomen und X für ein Alkali- und/oder Erdalkalimetall, Ammonium,
Alkylammonium, Alkanolammonium oder Glucammonium steht.
Typische Beispiele für Alkylsulfate, die im Sinne der Erfindung Anwendung finden können, sind die
Sulfatierungsprodukte von Capronalkohol, Caprylalkohol, Caprinalkohol, 2-Ethylhexylalkohol,
Laurylalkohol, Myristylalkohol, Cetylalkohol, Palmoleylalkohol, Stearylalkohol, Isostearylalkohol,
Oleylalkohol, Elaidylalkohol, Petroselinylalkohol, Arachylalkohol, Gadoleylalkohol, Behenylalkohol und
Erucylalkohol sowie deren technischen Gemischen, die durch Hochdruckhydrierung technischer
Methylesterfraktionen oder Aldehyden aus der Roelenschen Oxosynthese erhalten werden. Die
Sulfatierungsprodukte können vorzugsweise in Form ihrer Alkalisalze und insbesondere ihrer
Natriumsalze eingesetzt werden. Besonders bevorzugt sind Alkylsulfate auf Basis von C16/18-Talgfettal
koholen bzw. pflanzliche Fettalkohole vergleichbarer C-Kettenverteilung in Form ihrer Natriumsalze.
Alkylethersulfate ("Ethersulfate") stellen bekannte anionische Tenside dar, die großtechnisch durch
SO3- oder Chlorsulfonsäure (CSA)-Sulfatierung von Fettalkohol- oder Oxoalkoholpolyglycolethern und
nachfolgende Neutralisation hergestellt werden. Im Sinne der Erfindung kommen Ethersulfate in Be
tracht, die der Formel (III) folgen,
R4O-(CH2CH2O)aSO3X (III)
in der R17 für einen linearen oder verzweigten Alkyl- und/oder Alkenylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffato
men, a für Zahlen von 1 bis 10 und X für ein Alkali- und/oder Erdalkalimetall, Ammonium, Alkylammo
nium, Alkanolammonium oder Glucammonium steht. Typische Beispiele sind die Sulfate von Anlage
rungsprodukten von durchschnittlich 1 bis 10 und insbesondere 2 bis 5 Mol Ethylenoxid an Capronal
kohol, Caprylalkohol, 2-Ethylhexylalkohol, Caprinalkohol, Laurylalkohol, Isotridecylalkohol, Myristylalko
hol, Cetylalkohol, Palmoleylalkohol, Stearylalkohol, Isostearylalkohol, Oleylalkohol, Elaidylalkohol, Pe
troselinylalkohol, Arachylalkohol, Gadoleylalkohol, Behenylalkohol, Erucylalkohol und Brassidylalkohol
sowie deren technische Mischungen in Form ihrer Natrium- und/oder Magnesiumsalze. Die Ethersulfate
können dabei sowohl eine konventionelle als auch eine eingeengte Homologenverteilung aufweisen.
Besonders bevorzugt ist der Einsatz von Ethersulfaten auf Basis von Addukten von durchschnittlich 2
bis 3 Mol Ethylenoxid an technische C12/14- bzw. C12/18-Kokosfettalkoholfraktionen in Form ihrer Na
trium- und/oder Magnesiumsalze.
Alkylbenzolsulfonate folgen vorzugsweise der Formel (IV),
R5-Ph-SO3X (IV)
in der R5 für einen verzweigten, vorzugsweise jedoch linearen Alkylrest mit 10 bis 18 Kohlenstoffato
men, Ph für einen Phenylrest und X für ein Alkali- und/oder Erdalkalimetall, Ammonium, Alkylam
monium, Alkanolammonium oder Glucammonium steht. Vorzugsweise werden Dodecylbenzolsulfonate,
Tetradecylbenzolsulfonate, Hexadecylbenzolsulfonate sowie deren technische Gemische in Form der
Natriumsalze eingesetzt.
Unter Seifen sind schließlich Fettsäuresalze der Formel (V) zu verstehen,
R6CO-OX (V)
in der R6CO für einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Acylrest mit 6 bis 22
und vorzugsweise 12 bis 18 Kohlenstoffatomen und wiederum X für Alkali- und/oder Erdalkali,
Ammonium, Alkylammonium oder Alkanolammonium steht. Typische Beispiele sind die Natrium-,
Kalium-, Magnesium-, Ammonium- und Triethanolammoniumsalze der Capronsäure, Caprylsäure, 2-
Ethylhexansäure, Caprinsäure, Laurinsäure, Isotridecansäure, Myristinsäure, Palmitinsäure,
Palmoleinsäure, Stearinsäure, Isostearinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Petroselinsäure, Linolsäure,
Linolensäure, Elaeostearinsäure, Arachinsäure, Gadoleinsäure, Behensäure und Erucasäure sowie
deren technische Mischungen. Vorzugsweise werden Kokos- oder Palmkernfettsäure in Form ihrer
Natrium- oder Kaliumsalze eingesetzt.
Monoglyceridsulfate und Monoglyceridethersulfate stellen bekannte anionische Tenside dar, die nach
den einschlägigen Methoden der präparativen organischen Chemie erhalten werden können. Üblicher
weise geht man zu ihrer Herstellung von Triglyceriden aus, die gegebenenfalls nach Ethoxylierung zu
den Monoglyceriden umgeestert und nachfolgend sulfatiert und neutralisiert werden. Gleichfalls ist es
möglich, die Partialglyceride mit geeigneten Sulfatierungsmitteln, vorzugsweise gasförmiges Schwefel
trioxid oder Chlorsulfonsäure umzusetzen [vgl. EP 0561825 B1, EP 0561999 B1 (Henkel)]. Die neu
tralisierten Stoffe können - falls gewünscht - einer Ultrafiltration unterworfen werden, um den Elektro
lytgehalt auf ein gewünschtes Maß zu vermindern [DE 42 04 700 A1 (Henkel)]. Übersichten zur Chemie
der Monoglyceridsulfate sind beispielsweise von A. K. Biswas et al. in J. Am. Oil. Chem. Soc. 37, 171
(1960) und F. U. Ahmed J. Am. Oil. Chem. Soc. 67, 8 (1990) erschienen. Die im Sinne der Erfindung
einzusetzenden Monoglycerid(ether)sulfate folgen der Formel (VI),
in der R7CO für einen linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, c, d und e in
Summe für 0 oder für Zahlen von 1 bis 30, vorzugsweise 2 bis 10, und X für ein Alkali- oder Erdalka
limetall steht. Typische Beispiele für im Sinne der Erfindung geeignete Monoglycerid(ether)sulfate sind
die Umsetzungsprodukte von Laurinsäuremonoglycerid, Kokosfettsäuremonoglycerid, Palmitinsäure
monoglycerid, Stearinsäuremonoglycerid, Ölsäuremonoglycerid und Talgfettsäuremonoglycerid sowie
deren Ethylenoxidaddukte mit Schwefeltrioxid oder Chlorsulfonsäure in Form ihrer Natriumsalze. Vor
zugsweise werden Monoglyceridsulfate der Formel (VI) eingesetzt, in der R7CO für einen linearen Acyl
rest mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen steht.
Alkansulfonate lassen sich in primäre und sekundäre Alkansulfonate einteilen. Darunter versteht man
Verbindungen der Formel (VII),
wobei bei primären Alkansulfonaten R8 für Wasserstoff und R9 für einen Alkylrest mit nicht mehr als 50
Kohlenstoffen steht. Bevorzugt sind die sekundären Alkansulfonate.
R20 und R21 stehen für Alkylreste, wobei R8 und R9 zusammen nicht mehr als 50 Kohlenstoffatome
haben sollen.
In einer bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Tensidgranulate Fettalkohol
alkoxylate der Formel (I) und anionische Tenside im Gewichtsverhältnis 1 : 90 bis 90 : 1, vorzugsweise
1 : 50 bis 50 : 1 und insbesondere 1 : 10 bis 10 : 1.
Weiterhin bevorzugt enthalten die Tensidgranulate Fettalkoholalkoxylate der Formel (I) und anionische
Tenside in Mengen von 0,1 bis 89 Gew.-%, vorzugsweise 0,2 bis 85 Gew.-%, insbesondere 0,5 bis 70 Gew.-%,
berechnet als Aktivsubstanz, bezogen auf die Mittel.
Der Aktivsubstanzgehalt wird berechnet, indem man zugrunde legt, dass alle Komponenten als
Reinstoffe vorliegen.
Die erfindungsgemäßen Tensidgranulate können weitere nichtionische Tenside enthalten. Typische
Beispiele für weitere nichtionische Tenside sind Alkoxylate von Alkanolen, endgruppenverschlossene
Alkoxylate von Alkanolen ohne freie OH-Gruppen, alkoxylierte Fettsäureniedrigalkylester, Hydroxy
mischether, Alkylphenolpolyglycolether, Fettsäurepolyglycolester, Fettsäureamidpolyglycolether,
Fettaminpolyglycolether, alkoxylierte Triglyceride, Mischether bzw. Mischformale, Alk(en)yloligoglyko
side, Fettsäure-N-alkylglucamide, Proteinhydrolysate (insbesondere pflanzliche Produkte auf
Weizenbasis), Polyolfettsäureester, Zuckerester, Sorbitanester, Polysorbate und Aminoxide. Sofern die
nichtionischen Tenside Polyglycoletherketten enthalten, können diese eine konventionelle,
vorzugsweise jedoch eine eingeengte Homologenverteilung aufweisen.
Bevorzugt sind die weiteren nichtionische Tenside ausgewählt aus der Gruppe, die gebildet wird von
Alkyl- und/oder Alkenyloligoglykoside, Hydroxymischethern, Alkoxylaten von Alkanolen, insbesondere
Fettalkoholpolyethylenglykol/polypropylenglykolether (FAEO/PO) bzw. Fettalkoholpolypropylenglykol/-
polyethylenglykolether (FAPO/EO), endgruppenverschlossenen Alkoxylaten von Alkanolen,
insbesondere endgruppenverschlossene Fettalkoholpolyethylenglykol/polypropylenglykolether bzw.
endgruppenverschlossene Fettalkoholpolypropylenglykol/polyethylenglykolether, und Fettsäureniedrig
alkylestern und Aminoxiden.
Bevorzugt Alkyl- und/oder Alkenyloligoglykoside eingesetzt, die der Formei (VIII) folgen,
R10O-[G]P (VIII)
in der R3 für einen Alkyl- und/oder Alkenylrest mit 4 bis 22 Kohlenstoffatomen, G für einen Zuckerrest
mit 5 oder 6 Kohlenstoffatomen und p für Zahlen von 1 bis 10 steht. Sie können nach den einschlä
gigen Verfahren der präparativen organischen Chemie erhalten werden. Stellvertretend für das umfang
reiche Schrifttum sei hier auf die Schriften EP 0301298 A1 und WO 90/03977 verwiesen. Die Alkyl-
und/oder Alkenyloligoglykoside können sich von Aldosen bzw. Ketosen mit 5 oder 6 Kohlen
stoffatomen, vorzugsweise der Glucose ableiten. Die bevorzugten Alkyl- und/oder Alkenyloligoglykoside
sind somit Alkyl- und/oder Alkenyloligoglucoside. Die Indexzahl p in der allgemeinen Formel (VIII) gibt
den Oligomerisierungsgrad (DP), d. h. die Verteilung von Mono- und Oligoglykosiden an und steht für
eine Zahl zwischen 1 und 10. Während p in einer gegebenen Verbindung stets ganzzahlig sein muss
und hier vor allem die Werte p = 1 bis 6 annehmen kann, ist der Wert p für ein bestimmtes Alkyloligo
glykosid eine analytisch ermittelte rechnerische Größe, die meistens eine gebrochene Zahl darstellt.
Vorzugsweise werden Alkyl- und/oder Alkenyloligoglykoside mit einem mittleren Oligomerisierungsgrad
p von 1,1 bis 3,0 eingesetzt. Aus anwendungstechnischer Sicht sind solche Alkyl- und/oder Alkenyl
oligoglykoside bevorzugt, deren Oligomerisierungsgrad kleiner als 1,7 ist und insbesondere zwischen
1,2 und 1,4 liegt. Der Alkyl- bzw. Alkenylrest R10 kann sich von primären Alkoholen mit 4 bis 11,
vorzugsweise 8 bis 10 Kohlenstoffatomen ableiten. Typische Beispiele sind Butanol, Capronalkohol,
Caprylalkohol, Caprinalkohol und Undecylalkohol sowie deren technische Mischungen, wie sie bei
spielsweise bei der Hydrierung von technischen Fettsäuremethylestern oder im Verlauf der Hydrierung
von Aldehyden aus der Roelenschen Oxosynthese erhalten werden. Bevorzugt sind Alkyloligoglucoside
der Kettenlänge C8-C10(DP = 1 bis 3), die als Vorlauf bei der destillativen Auftrennung von technischem
C8-C18-Kokosfettalkohol anfallen und mit einem Anteil von weniger als 6 Gew.-% C12-Alkohol verun
reinigt sein können sowie Alkyloligoglucoside auf Basis technischer C9/11-Oxoalkohole (DP = 1 bis 3).
Der Alkyl- bzw. Alkenylrest R10 kann sich ferner auch von primären Alkoholen mit 12 bis 22,
vorzugsweise 12 bis 14 Kohlenstoffatomen ableiten. Typische Beispiele sind Laurylalkohol,
Myristylalkohol, Cetylalkohol, Palmoleylalkohol, Stearylalkohol, Isostearylalkohol, Oleylalkohol,
Elaidylalkohol, Petroselinylalkohol, Arachylalkohol, Gadoleylalkohol, Behenylalkohol, Erucylalkohol,
Brassidylalkohol sowie deren technische Gemische, die wie oben beschrieben erhalten werden können.
Bevorzugt sind Alkyloligoglucoside auf Basis von gehärtetem C12/14-Kokosalkohol mit einem DP von 1
bis 3.
Weiterhin bevorzugt sind Hydroxymischether der Formel (IX)
R11O[CH2CHR12O]b[CH2CHR13O]yCR14HCH(OH)R15 (IX)
in der R11 für Alkyl- und/oder Alkenylrest mit 4 bis 22 Kohlenstoffatomen, R12 für Wasserstoff oder einen
Methyl- oder Ethylrest, R13 für Wasserstoff oder einen Methyl- oder Ethylrest, R14 für Wasserstoff oder
einen Alkylrest mit 2 bis 18 Kohlenstoffatomen und R15 für einen Alkylrest mit 2 bis 22
Kohlenstoffatomen steht. Dabei steht b für 0 oder Zahlen von 1 bis 30, y für 0 oder Zahlen von 1 bis 30,
wobei die Summe aus x und y größer/gleich 1 sein soll.
Hydroxymischether der Formel (IX) sind literaturbekannt und werden beispielsweise in der deutschen
Anmeldung DE 197 38 866 beschrieben.
Hydroxymischether können Ringöffnungsprodukte von sowohl innenständigen Olefinen (R14 ungleich
Wasserstoff) oder entständigen Olefinen (R14 gleich Wasserstoff) sein, wobei letztere bevorzugt sind.
Sie werden hergestellt durch Umsetzung von 1,2-Epoxyalkanen (R15CHOCR14H), wobei R14 für
Wasserstoff, R15 für einen aliphatischen gesättigten, geradkettigen oder verzweigten Alkylrest mit 2 bis
22, insbesondere 6 bis 16 Kohlenstoffatomen steht, mit Alkoholen, die alkoxyliert worden sind.
Bevorzugt im Sinne der Erfindung werden solche Hydroxymischether, die sich von Alkoxylaten von
einwertigen Alkoholen der Formel R11-OH mit 4 bis 18 Kohlenstoffatomen ableiten, wobei R11 für einen
aliphatischen, gesättigten, geradkettigen oder verzweigten Alkylrest, insbesondere mit 6 bis 16
Kohlenstoffatomen, und R14 für Wasserstoff steht.
Beispiele für geeignete geradkettige Alkohole sind Butanol-1, Capron-, Önanth-, Capryl-, Pelargon-,
Caprinalkohol, Undecanol-1, Laurylalkohol, Tridecanol-1, Myristylalkohol, Pentadecanol-1, Palmityl
akohol, Heptadecanol-1, Stearylalkohol, Nonadecanol-1, Arachidylalkohol, Heneicosanol-1, Behenyl
alkohol sowie deren technische Mischungen, wie sie bei der Hochdruckhydrierung von technischen
Methylestern auf Basis von Fetten und Ölen anfallen. Beispiele für derartige verzweigte Alkohole sind
so genannte Oxoalkohole, die meist 2 bis 4 Methylgruppen als Verzweigungen tragen und nach dem
Oxoprozess hergestellt werden und so genannte Guerbetalkohole, die in 2-Stellung mit einer
Alkylgruppe verzweigt sind. Geeignete Guerbetalkohole sind 2-Ethylhexanol, 2-Butyloctanol, 2-
Hexyldecanol und/oder 2-Octyldodecanol.
Die Alkohole werden in Form ihrer Alkoxylate eingesetzt, die durch Umsetzung der Alkohole in
beliebiger Reihenfolge mit Ethylenoxid, Propylenoxid und/oder Butylenoxid auf bekannte Weise
hergestellt werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform werden Alkoxylate von Alkoholen, die durch Umsetzung mit 10
bis 50 Mol Ethylenoxid entstehen eingesetzt, wobei R12, R13 und R14 für Wasserstoff steht und b + y = 1-50
ist. Eine weitere Ausführungsform beschreibt sowohl Alkoxylate, die durch Umsetzung von Alkohol mit 1
bis 10 Mol Propylenoxid (R12 = Methyl, b = 1-10) und 10 bis 30 Mol Ethylenoxid (R13 = Wasserstoff, y = 10-
30) entstehen, und auch durch Umsetzung mit 10 bis 30 Mol Ethylenoxid (R12 = Wasserstoff, b = 10-30)
und 1 bis 10 Mol Propylenoxid (R13 = Methyl, y = 1-10) entstehen, wobei R14 jeweils für Wasserstoff steht.
Besonders geeignet sind Hydroxymischether der Formel (IX), wobei R14 für Wasserstoff, R12 für einen
Methylrest, und R13 für Wasserstoff stehen, die vorteilhafterweise durch Umsetzung von Alkohol mit 1
bis 3 Mol Propylenoxid (b = 1-3) und anschließend mit 10 bis 25 Mol Ethylenoxid (y = 10-25) hergestellt
worden sind.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind Fettalkoholpolyethylenglykol/polypropylenglykolether der
Formel (X), die gegebenenfalls endgruppenverschlossen sind,
R16O(CH2CH2O)n[CH2(CH3)CHO]mR17 (X)
enthalten, in der R16 für einen Alkyl- und/oder Alkenylrest mit 8 bis 22 C-Atomen, R17 für H oder einen
Alkylrest mit 1 bis 8 C-Atomen, n für eine Zahl von 1 bis 40, vorzugsweise 1 bis 30, insbesondere 1 bis
15, und m für 0 oder eine Zahl von 1 bis 10 steht.
Ebenso geeignet sind Fettalkoholpolypropylenglykol/polyethylenglykolether der Formel (XI), die
gegebenenfalls endgruppenverschlossen sind,
R18O[CH2(CH3)CHO]q(CH2CH2O)rR19 (XI)
in der R18 für einen Alkyl- und/oder Alkenylrest mit 8 bis 22 C-Atomen, R19 für H oder einen Alkylrest mit
1 bis 8 C-Atomen, q für eine Zahl von 1 bis 5 und r für eine Zahl von 0 bis 15 steht.
Einer bevorzugten Ausführungsform entsprechend enthalten die erfindungsgemäßen Mittel Fettalkohol
polyethylenglykol/polypropylenglykolether der Formel (X), in der R16 für einen aliphatischen, gesättigten,
geradkettigen oder verzweigten Alkylrest mit 8 bis 16 C-Atomen, n für eine Zahl von 1 bis 10, und m für
0 und R17 für Wasserstoff steht. Es handelt sich hierbei um Anlagerungsprodukte von 1 bis 10 Mol
Ethylenoxid an monofunktionelle Alkohole. Als Alkohole sind die oben beschriebenen Alkohole wie
Fettalkohole, Oxoalkohole und Guerbetalkohole geeignet.
Auch geeignet sind von solchen Alkoholethoxylaten solche, die eine eingeengte Homologenverteilung
aufweisen.
Weitere geeignete Vertreter von nichtendgruppenverschlossenen Vertretern sind solche der Formel (X),
in der R16 für einen aliphatischen, gesättigten, geradkettigen oder verzweigten Alkylrest mit 8 bis 16 C-
Atomen, n für eine Zahl von 2 bis 7, m für eine Zahl von 3 bis 7 und R17 für Wasserstoff steht. Es
handelt sich hierbei um Anlagerungsprodukte von zunächst mit 2 bis 7 Mol Ethylenoxid und dann mit 3
bis 7 Mol Propylenoxid alkoxylierten monofunktionellen Alkohole der schon beschriebenen Art.
Die endgruppenverschlossenen Verbindungen der Formel (X) sind mit einer Alkylgruppe mit 1 bis 8 C-
Atomen verschlossen (R17). Häufig werden derartige Verbindungen in der Literatur auch als Mischether
bezeichnet. Geeignete Vertreter sind Methylgruppenverschlossene Verbindungen der Formel (X), in
denen R16 für einen aliphatischen, gesättigten, geradkettigen oder verzweigten Alkylrest mit 8 bis 16 C-
Atomen, n für eine Zahl von 2 bis 7, m für eine Zahl von 3 bis 7 und R7 für eine Methylgruppe steht.
Derartige Verbindungen können leicht durch Umsetzung der entsprechenden nicht endgruppen
verschlossenen Fettalkoholpolyethylenglykol/polypropylenglykolether mit Methylchlorid in Gegenwart
einer Base hergestellt werden.
Weitere geeignete Vertreter von Alkylgruppenverschlossenen Verbindungen sind solche der Formel (X),
in denen R16 für einen aliphatischen, gesättigten, geradkettigen oder verzweigten Alkylrest mit 8 bis 16
C-Atomen, n für eine Zahl von 5 bis 15, m für 0 und R17 für eine Alkylgruppe mit 4 bis 8 C-Atomen steht.
Bevorzugt wird der Endgruppenverschluss mit einer geradkettigen oder verzweigten Butylgruppe
durchgeführt, indem der entsprechende Fettalkoholpolyethylenglykolether mit n-Butylchlorid oder mit
tert. Butylchlorid in Gegenwart von Basen umgesetzt wird.
Anstelle der Verbindungen der Formel (X) oder in Mischung mit ihnen können gegebenenfalls
endgruppenverschlossene Fettalkoholpolypropylenglykol/polyethylenglykolether der Formel (XI)
enthalten sein. Derartige Verbindungen werden beispielsweise in der deutschen Offenlegungsschrift
DE-A1-43 23 252 beschrieben. Besonders bevorzugte Vertreter der Verbindungen der Formel (XI) sind
solche, in denen R18 für einen aliphatischen, gesättigten, geradkettigen oder verzweigten Alkylrest mit 8
bis 16 C-Atomen, q für eine Zahl von 1 bis 5, r für eine Zahl von 1 bis 6 und R19 für Wasserstoff steht.
Es handelt sich hierbei vorzugsweise um Anlagerungsprodukte von 1 bis 5 Mol Propylenoxid und von 1
bis 6 Mol Ethylenoxid an monofunktionelle Alkohole, die bereits im Zusammenhang mit den
Hydroxymischethern als geeignet beschrieben worden sind.
Als alkoxylierte Fettsäureniedrigalkylester kommen Tenside der Formel (XII) in Betracht,
R20CO-(OCH2CHR21)wOR22 (XII)
in der R20CO für einen linearen oder verzweigten, gesättigten und/oder ungesättigten Acylrest mit 6 bis
22 Kohlenstoffatomen, R21 für Wasserstoff oder Methyl, R22 für lineare oder verzweigte Alkylreste mit 1
bis 4 Kohlenstoffatomen und w für Zahlen von 1 bis 20 steht. Typische Beispiele sind die formalen
Einschubprodukte von durchschnittlich 1 bis 20 und vorzugsweise 5 bis 10 Mol Ethylen- und/oder
Propylenoxid in die Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl- und tert.-Butylester von Capronsäure,
Caprylsäure, 2-Ethylhexansäure, Caprinsäure, Laurinsäure, Isotridecansäure, Myristinsäure,
Palmitinsäure, Palmoleinsäure, Stearinsäure, Isostearinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Petroselinsäure,
Linolsäure, Linolensäure, Elaeostearinsäure, Arachinsäure, Gadoleinsäure, Behensäure und
Erucasäure sowie deren technische Mischungen. Üblicherweise erfolgt die Herstellung der Produkte
durch Insertion der Alkoxide in die Carbonylesterbindung in Gegenwart spezieller Katalysatoren, wie
z. B. calcinierter Hydrotalcit. Besonders bevorzugt sind Umsetzungsprodukte von durchschnittlich 5 bis
10 Mol Ethylenoxid in die Esterbindung von technischen Kokosfettsäuremethylestern.
Als Aminoxide können Verbindungen der Formel (XIII) und/oder eingesetzt werden.
Bei der Herstellung der Aminoxide der Formel (XIII) geht man von tertiären Fettaminen aus, die
mindestens einen langen Alkylrest aufweisen, und oxidiert sie in Gegenwart von Wasserstoffperoxid.
Bei den im Sinne der Erfindung in Betracht kommenden Aminoxiden der Formel (XIII), steht R23 für
einen linearen oder verzweigten Alkylrest mit 6 bis 22, vorzugsweise 12 bis 18 Kohlenstoffatomen,
sowie R24 und R25 unabhängig voneinander für R23 oder einen gegebenenfalls hydroxysubstituierten
Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen. Vorzugsweise werden Aminoxide der Formel (XIII) eingesetzt,
in der R23 und R24 für C12/14- bzw. C12/18-Kokosalkylreste stehen und R25 einen Methyl- oder einen
Hydroxyethylrest bedeutet. Ebenfalls bevorzugt sind Aminoxide der Formel (XIII), in denen R23 für einen
C12/14- bzw. C12/18-Kokosalkylrest steht und R24 und R25 die Bedeutung eines Methyl- oder
Hydroxyethylrestes haben.
Weitere geeignete Aminoxide sind Alkylamido-aminoxide der Formel (XIV), wobei der Alkylamido-Rest
R26CONH durch die Reaktion von linearen oder verzweigten Carbonsäuren, vorzugsweise mit 6 bis 22,
bevorzugt mit 12 bis 18 Kohlenstoffatomen, insbesondere aus C12/14- bzw. C12/18-Fettsäuren mit Aminen
entsteht. Dabei stellt R27 eine lineare oder verzweigte Alkenylgruppe dar mit 2 bis 6, vorzugsweise 2 bis
4 Kohlenstoffatomen und R24 und R25 haben die in Formel (XIII) angegebene Bedeutung.
In einer bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Tensidgranulate 0,1 bis 89 Gew.-%,
vorzugsweise 0,2 bis 85 Gew.-%, insbesondere 0,5 bis 70 Gew.-% weitere nichtionische
Tenside, berechnet als Aktivsubstanz, bezogen auf die Mittel.
In einer bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Tensidgranulate Sprengmittel.
Unter dem Begriff Sprengmittel sind Stoffe zu verstehen, die in den Tensidgranulaten enthalten sind, um
deren Zerfall beim Inkontaktbringen mit Wasser zu beschleunigen. Übersichten hierzu finden sich z. B. in
J. Pharm. Sci. 61 (1972) oder Römpp Chemielexikon, 9. Auflage, Band 6, S. 4440. Die Sprengmittel
können im Granulat makroskopisch betrachtet homogen verteilt vorliegen, können mikroskopisch
gesehen jedoch herstellungsbedingt Zonen erhöhter Konzentration bilden. Zu den bevorzugten
Sprengmitteln gehören Polysaccharide, wie z. B. natürliche Stärke und deren Derivate
(Carboxymethylstärke, Stärkeglycolate in Form ihrer Alkalisalze, Agar Agar, Guar Gum, Pektine usw.),
Cellulosen und deren Derivate (Carboxymethylcellulose, mikrokristalline Cellulose), Polyvinylpyrrolidon,
Kollidon, Alginsäure und deren Alkalisalze (Alginate), amorphe oder auch teilweise kristalline
Schichtsilicate (Bentonite), Polyurethane, Polyethylenglycole sowie gaserzeugende Systeme. Weitere
Sprengmittel, die im Sinne der Erfindung zugegen sein können, sind beispielsweise den Druckschriften
WO 98/40462 (Rettenmeyer), WO 98/55583 und WO 98/55590 (Unilever) und WO 98/40463, DE 197 09 991
und DE 197 10 254 (Henkel) zu entnehmen. Auf die Lehre dieser Schriften wird ausdrücklich
Bezug genommen.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Granulate kann man die Tenside und die Sprengmittel - jeweils
bezogen auf den Feststoffgehalt (Reinstoffgehalt) - im Gewichtsverhältnis 1 : 10 bis 10 : 1, vorzugsweise
1 : 5 bis 5 : 1 und insbesondere 1 : 2 bis 2 : 1 einzusetzen. Es empfiehlt sich weiterhin, den Wassergehalt der
Sprengmittel bzw. der Tensidgranulate so einzustellen, dass bei Lagerung nicht automatisch eine
Quellung einsetzt. Vorzugsweise sollte der Restwassergehalt 10 Gew.-% nicht übersteigen.
Außerdem enthalten die erfindungsgemäßen Tensidgranulate bevorzugt Enzyme.
Als Enzyme kommen insbesondere solche aus der Klasse der Hydrolasen, wie der Proteasen,
Esterasen, Lipasen bzw. lipolytisch wirkenden Enzyme, Amylasen, Cellulasen bzw. andere Glyko
sylhydrolasen und Gemische der genannten Enzyme in Frage. Alle diese Hydrolasen tragen in der
Wäsche zur Entfernung von Verfleckungen, wie protein-, fett- oder stärkehaltigen Verfleckungen, und
Vergrauungen bei. Cellulasen und andere Glykosylhydrolasen können durch das Entfernen von Pilling
und Mikrofibrillen zur Farberhaltung und zur Erhöhung der Weichheit des Textils beitragen. Zur Bleiche
bzw. zur Hemmung der Farbübertragung können auch Oxidoreduktasen eingesetzt werden. Besonders
gut geeignet sind aus Bakterienstämmen oder Pilzen, wie Bacillus subtilis, Bacillus licheniformis,
Streptomyces griseus und Humicola insolens gewonnene enzymatische Wirkstoffe. Vorzugsweise
werden Proteasen vom Subtilisin-Typ und insbesondere Proteasen, die aus Bacillus lentus gewonnen
werden, eingesetzt. Dabei sind Enzymmischungen, beispielsweise aus Protease und Amylase oder
Protease und Lipase bzw. lipolytisch wirkenden Enzymen oder Protease und Cellulase oder aus
Cellulase und Lipase bzw. lipolytisch wirkenden Enzymen oder aus Protease, Amylase und Lipase bzw.
lipolytisch wirkenden Enzymen oder Protease, Lipase bzw. lipolytisch wirkenden Enzymen und
Cellulase, insbesondere jedoch Protease- und/oder Lipase-haltige Mischungen bzw. Mischungen mit
lipolytisch wirkenden Enzymen von besonderem Interesse. Beispiele für derartige lipolytisch wirkende
Enzyme sind die bekannten Cutinasen. Auch Peroxidasen oder Oxidasen haben sich in einigen Fällen
als geeignet erwiesen. Zu den geeigneten Amylasen zählen insbesondere α-Amylasen, Iso-Amylasen,
Pullulanasen und Pektinasen. Als Cellulasen werden vorzugsweise Cellobiohydrolasen,
Endoglucanasen und β-Glucosidasen, die auch Cellobiasen genannt werden, bzw. Mischungen aus
diesen eingesetzt. Da sich die verschiedenen Cellulase-Typen durch ihre CMCase- und Avicelase-
Aktivitäten unterscheiden, können durch gezielte Mischungen der Cellulasen die gewünschten
Aktivitäten eingestellt werden.
Die Enzyme können an Trägerstoffen absorbiert und/oder in Hüllsubstanzen eingebettet sein, um sie
gegen vorzeitige Zersetzung zu schützen. Der Anteil der Enzyme, Enzymmischungen oder Enzym
granulate kann beispielsweise etwa 0,1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis etwa 2 Gew.-% betragen.
Zusätzlich zu den mono- und polyfunktionellen Alkoholen können die Mittel weitere Enzymstabilisatoren
enthalten. Beispielsweise können 0,5 bis 1 Gew.-% Natriumformiat eingesetzt werden. Möglich ist auch
der Einsatz von Proteasen, die mit löslichen Calciumsalzen und einem Calciumgehalt von vorzugsweise
etwa 1,2 Gew.-%, bezogen auf das Enzym, stabilisiert sind. Außer Calciumsalzen dienen auch
Magnesiumsalze als Stabilisatoren. Besonders vorteilhaft ist jedoch der Einsatz von Borverbindungen,
beispielsweise von Borsäure, Boroxid, Borax und anderen Alkalimetallboraten wie den Salzen der
Orthoborsäure (H3BO3), der Metaborsäure (HBO2) und der Pyroborsäure (Tetraborsäure H2B4O7).
Weiterhin können bevorzugt Proteine und Proteinderivate enthalten sein, die das Auflösungsvermögen
der erfindungsgemäßen Tensidmischungen erheblich verbessern. Ausdrücklich wird hier auf die
unveröffentlichte Anmeldung DE 199 56 802 verwiesen, deren Offenbarung auch zum Teil der
Offenbarung der vorliegenden Erfindung gemacht wird.
Als Proteinkomponente kommen vorzugsweise Proteinhydrolysate sowie deren Kondensationsprodukte
mit Fettsäuren, untergeordnet auch Proteinhydrolysatester und quaternierte Proteinfettsäurekondensate
in Frage. Proteinhydrolysate stellen Abbauprodukte von tierischen oder pflanzlichen Proteinen,
beispielsweise Collagen, Elastin oder Keratin und vorzugsweise Mandel- und Kartoffelprotein sowie
insbesondere Weizen-, Reis- und Sojaprotein dar, die durch saure, alkalische und/oder enzymatische
Hydrolyse gespalten werden und danach ein durchschnittliches Molekulargewicht im Bereich von 600
bis 4000, vorzugsweise 2000 bis 3500 aufweisen. Obschon Proteinhydrolysate in Ermangelung eines
hydrophoben Restes keine Tenside im klassischen Sinne darstellen, finden sie wegen ihrer dispergie
renden Eigenschaften vielfach Verwendung zur Formulierung oberflächenaktiver Mittel. Übersichten zu
Herstellung und Verwendung von Proteinhydrolysaten sind beispielsweise von G. Schuster und
A. Domsch in Seifen Öle Fette Wachse 108, 177 (1982) bzw. Cosm. Toil. 99, 63 (1984), von
H. W. Steisslinger in Parf. Kosm. 72, 556 (1991) und F. Aurich et al. in Tens. Surf. Det. 29, 389 (1992)
erschienen. Vorzugsweise werden pflanzliche Proteinhydrolysate auf Basis von Weizengluten oder
Reisprotein eingesetzt, deren Herstellung in den beiden Deutschen Patentschriften DE 195 02 167 C1
und DE 195 02 168 C1 (Henkel) beschrieben wird. Aus der Proteinhydrolysaten lassen sich durch
Kondensation mit C6-C22-, vorzugsweise C12-C18-Fettsäuren anionische Tenside, so genannte
Proteinfettsäurekondensate herstellen, die mit Seifen vergleichbare Eigenschaften aufweisen.
Vorzugsweise werden Kondensate der genannten Hydrolysate mit Capronsäure, Caprylsäure, 2-
Ethylhexansäure, Caprinsäure, Laurinsäure, Isotridecansäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Palmoleinsäure,
Stearinsäure, Isostearinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Petroselinsäure, Linolsäure, Linolen
säure, Elaeostearinsäure, Arachinsäure, Gadoleinsäure, Behensäure und Erucasäure eingesetzt.
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von Tensidgranulaten, bei dem
Fettalkoholalkoxylate der Formel (I) und anionische Tenside, gegebenenfalls in Gegenwart von weiteren
nichtionischen Tensiden, Enzymen und Sprengmitteln granuliert und gegebenenfalls kompaktiert
werden.
Die Herstellung der Tensidgranulate, also die Granulierung und Kompaktierung kann in der für
Waschmittel bekannten Art und Weise erfolgen. Dabei ist es insbesondere möglich, die Granulate vor,
während oder nach der Granulierung zu kompaktieren. Bevorzugt wird kompaktiert, wenn Sprengmittel
enthalten sind.
Ein bevorzugtes Verfahren zur Herstellung von Tensidgranulaten ist die Wirbelschichtgranulierung wie
sie bereits in der DE 197 56 681 beschrieben ist, wobei die Offenbarung der DE 197 56 681 auch zum Teil
der Offenbarung der vorliegenden Erfindung gemacht wurde. Hierunter ist eine Granulierung unter
gleichzeitiger Trocknung zu verstehen, die vorzugsweise batchweise oder kontinuierlich erfolgt. Dabei
können die erfindungsgemäßen Tenside und gegebenenfalls Enzymen, Sprengmitteln und Hilfsstoffen
(Duftstoffe, Builder, Entschäumer, Stellmittel, Bindemittel, Plastifiziermitel, Gleitmittel, Polymere, UV-
Lichtschutzfaktoren), sowohl in getrocknetem Zustand als auch als wässrige oder pastöse Zubereitung
eingesetzt werden. Unter Hilfstoffe versteht man auch solche, die in der DE 100 03 124 beschrieben
sind, wobei die offenbarung deren Offenbarung zum Teil der Offenbarung der vorliegenden Erfindung
gemacht wurde.
Bevorzugt eingesetzte Wirbelschicht-Apparate besitzen Bodenplatten mit Abmessungen von 0,4 bis 5 m.
Vorzugsweise wird die Granulierung bei Wirbelluftgeschwindigkeiten im Bereich von 1 bis 8 m/s
durchgeführt. Der Austrag der Granulate aus der Wirbelschicht erfolgt vorzugsweise über eine
Größenklassierung der Granulate. Die Klassierung kann beispielsweise mittels einer Siebvorrichtung
oder durch einen entgegengeführten Luftstrom (Sichterluft) erfolgen, der so reguliert wird, dass erst
Teilchen ab einer bestimmten Teilchengröße aus der Wirbelschicht entfernt und kleinere Teilchen in der
Wirbelschicht zurückgehalten werden. Üblicherweise setzt sich die einströmende Luft aus der beheizten
oder unbeheizten Sichterluft und der beheizten Bodenluft zusammen. Die Bodenlufttemperatur liegt
dabei zwischen 80 und 400, vorzugsweise 90 und 350°C. Vorteilhafterweise wird zu Beginn der
Granulierung eine Startmasse, beispielsweise ein Tensidgranulat aus einem früheren Versuchsansatz,
vorgelegt.
Weiterhin bevorzugt ist das Verfahren zur Herstellung von Tensidgranulaten durch Sprühtrocknung,
wobei die Wasch- und Reinigungsmittelnhaltsstoffe in einer Trockeneinrichtung gleichzeitig versprüht,
getrocknet und granuliert werden.
Bei der Trockeneinrichtung, in die die wässrige Zubereitung versprüht wird, kann es sich um beliebige
Trockenapparaturen handeln. In einer bevorzugten Verfahrensführung wird die Trocknung als
Sprühtrocknung in einem Trockenturm durchgeführt. Dabei werden die wässrigen Zubereitungen in
bekannter Weise einem Trocknungsgasstrom in feinverteilter Form ausgesetzt. In Patent
veröffentlichungen der Firma Henkel wird eine Ausführungsform der Sprühtrocknung mit überhitztem
Wasserdampf beschrieben. Das dort offenbarte Arbeitsprinzip wird hiermit ausdrücklich auch zum Ge
genstand der vorliegenden Erfindungsoffenbarung gemacht. Verwiesen wird hier insbesondere auf die
nachfolgenden Druckschriften: DE 40 30 688 A1 sowie die weiterführenden Veröffentlichungen gemäß
DE 42 04 035 A1; DE 42 04 090 A1; DE 42 06 050 A1; DE 42 06 521 A1; DE 42 06 495 A1; DE 42 08 773 A1;
DE 42 09 432 A1 und DE 42 34 376 A1. Dieses Verfahren wurde schon im Zusammenhang mit der
Herstellung des Entschäumerkorn vorgestellt.
Die gleichzeitige Trocknung und Granulierung zur Herstellung von Tensidgranulaten kann alternativ
auch in einem horizontal angeordneten Dünnschichtverdampfer mit rotierenden Einbauten erfolgen, wie
er z. B. von der Firma VRV unter der Bezeichnung "Flash-Dryer" vertrieben wird. Hierbei handelt es sich,
vereinfacht dargestellt, um ein Rohr, das über mehrere Zonen hinweg unterschiedlich temperiert werden
kann. Über eine oder mehrere Wellen, die mit Blättern oder Flugscharen als rotierende Einbauten
versehen sind, wird das pastöse Einsatzmaterial, das über eine Pumpe eindosiert wird, gegen die
beheizte Wandung geschleudert, an der die Trocknung in einer dünnen Schicht von typischerweise 1
bis 10 mm Stärke bei Temperaturen von in der Regel 100 bis 200°C erfolgt. Der
Dünnschichtverdampfer wird bei atmosphärischem Bedingungen oder reduziertem Druck betrieben und
im Gegenstrom mit Luft (Durchsatz 50 bis 150 m3/h) begast. Die Eintrittstemperatur des Gases liegt in
der Regel bei 20 bis 30, die Austrittstemperatur bei 100 bis 130°C. Die Durchsatzmenge ist natürlich
von der Größe des Trockners abhängig, liegt jedoch typischerweise bei 5 bis 15 kg/h. Es empfiehlt sich,
die Pasten bei der Einspeisung auf 40 bis 60°C zu temperieren. Nach der Trocknung hat es sich
weiterhin als sehr vorteilhaft erwiesen, die noch etwa 50 bis 70°C heißen Granulate auf ein Förderband,
vorzugsweise eine Schwingwelle zu geben und dort rasch, d. h. innerhalb einer Verweilzeit von 20 bis 60 s,
mit Umgebungsluft auf Temperaturen von etwa 30 bis 40°C abzukühlen.
Weiterhin bevorzugt ist die Herstellung von Tensidgranulaten durch Vertropfung mit Hilfe einer
vibrierenden Gießerplatte, die bereits für die Verarbeitung von synthetischen Wachsen, Harzen sowie
niedrigviskosen Polyestern bekannt ist. Entsprechende Bauteile werden beispielsweise von der Firma
Rieter-Automatik unter Bezeichnung "Droppo Line" für den Einsatz in der Textiltechnik vertrieben. Im
Sinne des erfindungsgemäßen Verfahrens sind solche Gießerplatten bevorzugt, welche als
Lochscheiben geformt sind, durch deren Öffnungen die Tropfen dann in den Sprühturm tropfen können.
Die Leistung solcher Lochscheiben kann vorzugsweise im Bereich von 100 bis 800 kg/h liegen und
beträgt insbesondere etwa 500 kg/h, der Durchmesser der Bohrungen liegt zwischen 0,5 (Durchmesser
der Granulate im Mittel 0,8 mm) und 1,4 mm (Durchmesser der Granulate im Mittel 2,5 mm). Die
Schwingungsfrequenz, die den wässrigen Tensidzubereitungen aufgeprägt wird, liegt typischerweise im
Bereich von 100 bis 1000 und vorzugsweise 500 bis 800 Hz. Ein weiterer Vorteil gegenüber den
herkömmlichen Verfahren besteht ferner darin, dass mit nur geringem Überdruck (typisch: 10 bis 100 mbar)
gearbeitet werden kann. Die Trocknung innerhalb des Sprühturms kann mit Heißluft bzw. heißen
Verbrennungsgasen bei Temperaturen beispielsweise im Bereich von 100 bis 150°C im Gegenstrom
erfolgen, wie dies im Stand der Technik hinreichend beschrieben wird. Die Granulate sind annähernd
kugelförmig und weisen danach in Abhängigkeit der Öffnungen in der Lochplatte und der Frequenz
durchschnittliche Durchmesser im Bereich von 1 bis 2,5 mm auf. Der Staubanteil, d. h. Partikel mit
Teilchengrößen kleiner 0,5 mm ist dabei praktisch Null.
In einer anderen bevorzugten Variante, insbesondere wenn Mittel hoher Schüttdichte erhalten werden
sollen, werden die Gemische nach der Granulierung einem Kompaktierungsschritt unterworfen, wobei
gegebenfalls weitere Inhaltsstoffe zugemischt werden können. Die Kompaktierung der Inhaltsstoffe
findet in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in einem Pressagglomerationsverfahren
statt. Der Pressagglomerationsvorgang, dem das feste Vorgemisch unterworfen wird, kann dabei in
verschiedenen Apparaten realisiert werden. Je nach dem Typ des verwendeten Agglomerators werden
unterschiedliche Pressagglomerationsverfahren unterschieden. Die vier häufigsten und im Rahmen der
vorliegenden Erfindung bevorzugten Pressagglomerationsverfahren sind dabei die Extrusion, das
Walzenpressen bzw. -kompaktieren, das Lochpressen (Pelletieren) und das Tablettieren, so dass im
Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugte Pressagglomerationsvorgänge Extrusions-,
Walzenkompaktierungs-, Pelletierungs- oder Tablettierungsvorgänge sind.
Diesen Verfahren ist gemeinsam, dass das Vorgemisch unter Druck verdichtet und plastifiziert wird und
die einzelnen Partikel unter Verringerung der Porosität aneinandergedrückt werden und aneinander
haften. Bei allen Verfahren (bei der Tablettierung mit Einschränkungen) lassen sich die Werkzeuge dabei
auf höhere Temperaturen aufheizen oder zur Abführung der durch Scherkräfte entstehenden Wärme
kühlen.
In allen Verfahren kann als Hilfsmittel zur Verdichtung ein oder mehrere Bindemittel eingesetzt werden.
Dabei soll jedoch klargestellt sein, dass an sich immer auch der Einsatz von mehreren, verschiedenen
Bindemitteln und Mischungen aus verschiedenen Bindemitteln möglich ist. In einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung wird ein Bindemittel eingesetzt, dass bei Temperaturen bis maximal 130°C,
vorzugsweise bis maximal 100°C und insbesondere bis 90°C bereits vollständig als Schmelze
vorliegt. Das Bindemittel muss also je nach Verfahren und Verfahrensbedingungen ausgewählt werden
oder die Verfahrensbedingungen, insbesondere die Verfahrenstemperatur, müssen - falls ein
bestimmtes Bindemittel gewünscht wird - an das Bindemittel angepasst werden.
Der eigentliche Verdichtungsprozess erfolgt dabei vorzugsweise bei Verarbeitungstemperaturen, die
zumindest im Verdichtungsschritt mindestens der Temperatur des Erweichungspunkts, wenn nicht
sogar der Temperatur des Schmelzpunkts des Bindemittels entsprechen. In einer bevorzugten Aus
führungsform der Erfindung liegt die Verfahrenstemperatur signifikant über dem Schmelzpunkt bzw.
oberhalb der Temperatur, bei der das Bindemittel als Schmelze vorliegt. Insbesondere ist es aber
bevorzugt, dass die Verfahrenstemperatur im Verdichtungsschritt nicht mehr als 20°C über der
Schmelztemperatur bzw. der oberen Grenze des Schmelzbereichs des Bindemittels liegt. Zwar ist es
technisch durchaus möglich, auch noch höhere Temperaturen einzustellen; es hat sich aber gezeigt,
dass eine Temperaturdifferenz zur Schmelztemperatur bzw. zur Erweichungstemperatur des Bindemit
tels von 20°C im Allgemeinen durchaus ausreichend ist und noch höhere Temperaturen keine
zusätzlichen Vorteile bewirken. Deshalb ist es - insbesondere auch aus energetischen Gründen -
besonders bevorzugt, zwar oberhalb, jedoch so nah wie möglich am Schmelzpunkt bzw. an der oberen
Temperaturgrenze des Schmelzbereichs des Bindemittels zu arbeiten. Eine derartige Tempera
turführung besitzt den weiteren Vorteil, dass auch thermisch empfindliche Rohstoffe, beispielsweise
Peroxybleichmittel wie Perborat und/oder Percarbonat, aber auch Enzyme, zunehmend ohne gra
vierende Aktivsubstanzverluste verarbeitet werden können. Die Möglichkeit der genauen Tempera
tursteuerung des Binders insbesondere im entscheidenden Schritt der Verdichtung, also zwischen der
Vermischung/Homogenisierung des Vorgemisches und der Formgebung, erlaubt eine energetisch sehr
günstige und für die temperaturempfindlichen Bestandteile des Vorgemisches extrem schonende
Verfahrensführung, da das Vorgemisch nur für kurze Zeit den höheren Temperaturen ausgesetzt ist. In
bevorzugten Pressagglomerationsverfahren weisen die Arbeitswerkzeuge des Pressagglomerators (die
Schnecke(n) des Extruders, die Walze(n) des Walzenkompaktors sowie die Presswalze(n) der
Pelletpresse) eine Temperatur von maximal 150°C, vorzugsweise maximal 100°C und insbesondere
maximal 75°C auf und die Verfahrenstemperatur liegt bei 30°C und insbesondere maximal 20°C
oberhalb der Schmelztemperatur bzw. der oberen Temperaturgrenze des Schmelzbereichs des
Bindemittels. Vorzugsweise beträgt die Dauer der Temperatureinwirkung im Kompressionsbereich der
Pressagglomeratoren maximal 2 Minuten und liegt insbesondere in einem Bereich zwischen 30
Sekunden und 1 Minute.
Um die Verarbeitung in den genannten Prozessen zu erleichtern, hat es sich als vorteilhaft erwiesen,
den Tensidgranulaten Granulier- und Kompaktierhilfsmittel, wie beispielsweise Polyethylengylcolwachse
in Mengen von 1 bis 10 und vorzugsweise 2 bis 5 Gew.-% - bezogen auf die Granulate - zuzusetzen,
die vor allem das Gleit- und Haftverhalten der Produkte verbessern und den notwendigen Energieeinsatz
herabsetzen. Wird die gewünschte Korngrößenverteilung nicht schon allein durch die Kompaktierung
erreicht, können weitere Schritte, wie beispielsweise eine Klassierung nachgeschaltet werden.
Bevorzugte Bindemittel, die allein oder in Mischung mit anderen Bindemitteln eingesetzt werden
können, sind Polyethylenglykole, 1,2-Polypropylenglykole sowie modifizierte Polyethylenglykole und
Polypropylenglykole. Zu den modifizierten Polyalkylenglykolen zählen insbesondere die Sulfate
und/oder die Disulfate von Polyethylenglykolen oder Polypropylenglykolen mit einer relativen Mole
külmasse zwischen 600 und 12000 und insbesondere zwischen 1000 und 4000. Eine weitere Gruppe
besteht aus Mono- und/oder Disuccinaten der Polyalkylenglykole, welche wiederum relative
Molekülmassen zwischen 600 und 6000, vorzugsweise zwischen 1000 und 4000 aufweisen. Für eine
genauere Beschreibung der modifizierten Polyalkylenglykolether wird auf die Offenbarung der
internationalen Patentanmeldung WO 93/02176 verwiesen. Im Rahmen dieser Erfindung zählen zu
Polyethylenglykolen solche Polymere, bei deren Herstellung neben Ethylenglykol ebenso C3-C5-Glykole
sowie Glycerin und Mischungen aus diesen als Startmoleküle eingesetzt werden. Ferner werden auch
ethoxylierte Derivate wie Trimethylolpropan (2-Ethyl-2-hydroxymethyl-1,3-propandiol) mit 5 bis 30 EO
umfasst. Die vorzugsweise eingesetzten Polyethylenglykole können eine lineare oder verzweigte
Struktur aufweisen, wobei insbesondere lineare Polyethylenglykole bevorzugt sind. Zu den
insbesondere bevorzugten Polyethylenglykolen gehören solche mit relativen Molekülmassen zwischen
2000 und 12000, vorteilhafterweise um 4000, wobei Polyethylenglykole mit relativen Molekülmassen
unterhalb 3500 und oberhalb 5000 insbesondere in Kombination mit Polyethylenglykolen mit einer
relativen Molekülmasse um 4000 eingesetzt werden können und derartige Kombinationen
vorteilhafterweise zu mehr als 50 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Menge der Polyethylenglykole,
Polyethylenglykole mit einer relativen Molekülmasse zwischen 3500 und 5000 aufweisen. Als
Bindemittel können jedoch auch Polyethylenglykole eingesetzt werden, welche an sich bei
Raumtemperatur und einem Druck von 1 bar in flüssigem Stand vorliegen; hier ist vor allem von Poly
ethylenglykol mit einer relativen Molekülmasse von 200, 400 und 600 die Rede. Allerdings sollten diese
an sich flüssigen Polyethylenglykole nur in einer Mischung mit mindestens einem weiteren Bindemittel
eingesetzt werden, wobei diese Mischung wieder den erfindungsgemäßen Anforderungen genügen
muss, also einen Schmelzpunkt bzw. Erweichungspunkt von mindestens oberhalb 45°C aufweisen
muss. Ebenso eignen sich als Bindemittel niedermolekulare Polyvinylpyrrolidone und Derivate von
diesen mit relativen Molekülmassen bis maximal 30000. Bevorzugt sind hierbei relative Mo
lekülmassenbereiche zwischen 3000 und 30000, beispielsweise um 10000. Polyvinylpyrrolidone
werden vorzugsweise nicht als alleinige Bindemittel, sondern in Kombination mit anderen, insbesondere
in Kombination mit Polyethylenglykolen, eingesetzt.
Das verdichtete Gut weist direkt nach dem Austritt aus dem Herstellungsapparat vorzugsweise
Temperaturen nicht oberhalb von 90°C auf, wobei Temperaturen zwischen 35 und 85°C besonders
bevorzugt sind. Es hat sich herausgestellt, dass Austrittstemperaturen - vor allem im Extrusionsver
fahren - von 40 bis 80°C, beispielsweise bis 70°C, besonders vorteilhaft sind.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird das erfindungsgemäße Tensidgranulat mittels einer Extru
sion hergestellt, wie sie beispielsweise in dem europäischen Patent EP 0486592 B1 oder den interna
tionalen Patentanmeldungen WO 93/02176 und WO 94/09111 bzw. WO 98/12299 beschrieben werden.
Dabei wird ein festes Vorgemisch unter Druck strangförmig verpresst und der Strang nach Austritt aus
der Lochform mittels einer Schneidevorrichtung auf die vorbestimmbare Granulatdimension
zugeschnitten. Das homogene und feste Vorgemisch enthält ein Plastifizier- und/oder Gleitmittel,
welches bewirkt, dass das Vorgemisch unter dem Druck bzw. unter dem Eintrag spezifischer Arbeit
plastisch erweicht und extrudierbar wird. Bevorzugte Plastifizier- und/oder Gleitmittel sind Tenside
und/oder Polymere. Zur Erläuterung des eigentlichen Extrusionsverfahrens wird hiermit ausdrücklich auf
die obengenannten Patente und Patentanmeldungen verwiesen. Vorzugsweise wird dabei das
Vorgemisch vorzugsweise einem Planetwalzenextruder oder einem 2-Wellen-Extruder bzw. 2-
Schnecken-Extruder mit gleichlaufender oder gegenlaufender Schneckenführung zugeführt, dessen
Gehäuse und dessen Extruder-Granulierkopf auf die vorbestimmte Extrudiertemperatur aufgeheizt sein
können. Unter der Schereinwirkung der Extruderschnecken wird das Vorgemisch unter Druck, der
vorzugsweise mindestens 25 bar beträgt, bei extrem hohen Durchsätzen in Abhängigkeit von dem
eingesetzten Apparat aber auch darunter liegen kann, verdichtet, plastifiziert, in Form feiner Stränge
durch die Lochdüsenplatte im Extruderkopf extrudiert und schließlich das Extrudat mittels eines
rotierenden Abschlagmessers vorzugsweise zu etwa kugelförmigen bis zylindrischen Granulatkörnern
verkleinert. Der Lochdurchmesser der Lochdüsenplatte und die Strangschnittlänge werden dabei auf die
gewählte Granulatdimension abgestimmt. So gelingt die Herstellung von Granulaten einer im we
sentlichen gleichmäßig vorherbestimmbaren Teilchengröße, wobei im einzelnen die absoluten Teil
chengrößen dem beabsichtigten Einsatzzweck angepasst sein können. Im allgemeinen werden Teil
chendurchmesser bis höchstens 0,8 cm bevorzugt. Wichtige Ausführungsformen sehen hier die
Herstellung von einheitlichen Granulaten im Millimeterbereich, beispielsweise im Bereich von 0,5 bis 5 mm
und insbesondere im Bereich von etwa 0,8 bis 3 mm vor. Das Länge/Durchmesser-Verhältnis der
abgeschlagenen primären Granulate liegt dabei vorzugsweise im Bereich von etwa 1 : 1 bis etwa 3 : 1.
Weiterhin ist es bevorzugt, das noch plastische Primärgranulat einem weiteren formgebenden
Verarbeitungsschritt zuzuführen; dabei werden am Rohextrudat vorliegende Kanten abgerundet, so
dass letztlich kugelförmig bis annähernd kugelförmige Extrudatkörner erhalten werden können. Falls
gewünscht können in dieser Stufe geringe Mengen an Trockenpulver, beispielsweise Zeolithpulver wie
Zeolith NaA-Pulver, mitverwendet werden. Diese Formgebung kann in marktgängigen Rondiergeräten
erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass in dieser Stufe nur geringe Mengen an Feinkornanteil
entstehen. Eine Trocknung, welche in den oben genannten Dokumenten des Standes der Technik als
bevorzugte Ausführungsform beschrieben wird, ist anschließend möglich, aber nicht zwingend
erforderlich. Es kann gerade bevorzugt sein, nach dem Kompaktierungsschritt keine Trocknung mehr
durchzuführen. Alternativ können Extrusionen/Verpressungen auch in Niedrigdruckextrudern, in der
Kahl-Presse (Fa. Amandus Kahl) oder im Bextruder der Fa. Bepex durchgeführt werden. Bevorzugt ist
die Temperaturführung im Übergangsbereich der Schnecke, des Vorverteilers und der Düsenplatte
derart gestaltet, dass die Schmelztemperatur des Bindemittels bzw. die obere Grenze des
Schmelzbereichs des Bindemittels zumindest erreicht, vorzugsweise aber überschritten wird. Dabei liegt
die Dauer der Temperatureinwirkung im Kompressionsbereich der Extrusion vorzugsweise unterhalb
von 2 Minuten und insbesondere in einem Bereich zwischen 30 Sekunden und 1 Minute.
Die erfindungsgemäßen Tensidgranulate können bevorzugt auch mittels einer Walzenkompaktierung
hergestellt werden. Hierbei wird das Vorgemisch gezielt zwischen zwei glatte oder mit Vertiefungen von
definierter Form versehene Walzen eindosiert und zwischen den beiden Walzen unter Druck zu einem
blattförmigen Kompaktat, der so genannten Schülpe, ausgewalzt. Die Walzen üben auf das Vorgemisch
einen hohen Liniendruck aus und können je nach Bedarf zusätzlich geheizt bzw. gekühlt werden. Bei
der Verwendung von Glattwalzen erhält man glatte, unstrukturierte Schülpenbänder, während durch die
Verwendung strukturierter Walzen entsprechend strukturierte Schülpen erzeugt werden können, in
denen beispielsweise bestimmte Formen der späteren Waschmittelteilchen vorgegeben werden
können. Das Schülpenband wird nachfolgend durch einen Abschlag- und Zerkleinerungsvorgang in
kleinere Stücke gebrochen und kann auf diese Weise zu Granulatkörnern verarbeitet werden, die durch
weitere an sich bekannte Oberflächenbehandlungsverfahren veredelt, insbesondere in annähernd
kugelförmige Gestalt gebracht werden können. Auch bei der Walzenkompaktierung liegt die Temperatur
der pressenden Werkzeuge, also der Walzen, bevorzugt bei maximal 150°C, vorzugsweise bei
maximal 100°C und insbesondere bei maximal 75°C. Besonders bevorzugte Herstellungsverfahren
arbeiten bei der Walzenkompaktierung mit Verfahrenstemperaturen, die 10°C, insbesondere maximal
5°C oberhalb der Schmelztemperatur bzw. der oberen Temperaturgrenze des Schmelzbereichs des
Bindemittels liegen. Hierbei ist es weiter bevorzugt, dass die Dauer der Temperatureinwirkung im
Kompressionsbereich der glatten oder mit Vertiefungen von definierter Form versehenen Walzen
maximal 2 Minuten beträgt und insbesondere in einem Bereich zwischen 30 Sekunden und 1 Minute
liegt.
Die erfindungsgemäßen Tensidgranulate können auch bevorzugt mittels einer Pelletierung hergestellt
werden. Hierbei wird das Vorgemisch auf eine perforierte Fläche aufgebracht und mittels eines
druckgebenden Körpers unter Plastifizierung durch die Löcher gedrückt. Bei üblichen
Ausführungsformen von Pelletpressen wird das Vorgemisch unter Druck verdichtet, plastifiziert, mittels
einer rotierenden Walze in Form feiner Stränge durch eine perforierte Fläche gedrückt und schließlich
mit einer Abschlagvorrichtung zu Granulatkörnern zerkleinert. Hierbei sind die unterschiedlichsten
Ausgestaltungen von Druckwalze und perforierter Matrize denkbar. So finden beispielsweise flache
perforierte Teller ebenso Anwendung wie konkave oder konvexe Ringmatrizen, durch die das Material
mittels einer oder mehrerer Druckwalzen hindurchgepresst wird. Die Pressrollen können bei den
Tellergeräten auch konisch geformt sein, in den ringförmigen Geräten können Matrizen und
Pressrolle(n) gleichläufigen oder gegenläufigen Drehsinn besitzen. Ein zur Durchführung des
Verfahrens geeigneter Apparat wird beispielsweise in der deutschen Offenlegungsschrift DE 38 16 842 A1
beschrieben. Die in dieser Schrift offenbarte Ringmatrizenpresse besteht aus einer rotierenden, von
Presskanälen durchsetzten Ringmatrize und wenigstens einer mit deren Innenfläche in Wirkverbindung
stehenden Pressrolle, die das dem Matrizenraum zugeführte Material durch die Presskanäle in einen
Materialaustrag presst. Hierbei sind Ringmatrize und Pressrolle gleichsinnig antreibbar, wodurch eine
verringerte Scherbelastung und damit geringere Temperaturerhöhung des Vorgemischs realisierbar ist.
Selbstverständlich kann aber auch bei der Pelletierung mit heiz- oder kühlbaren Walzen gearbeitet
werden, um eine gewünschte Temperatur des Vorgemischs einzustellen. Auch bei der Pelletierung liegt
die Temperatur der pressenden Werkzeuge, also der Druckwalzen oder Pressrollen, bevorzugt bei
maximal 150°C, vorzugsweise bei maximal 100°C und insbesondere bei maximal 75°C. Besonders
bevorzugte Herstellungsverfahren arbeiten bei der Walzenkompaktierung mit Verfahrenstemperaturen,
die 10°C, insbesondere maximal 5°C oberhalb der Schmelztemperatur bzw. der oberen
Temperaturgrenze des Schmelzbereichs des Bindemittels liegen.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft die Verwendung der erfindungsgemäßen
Tensidgranulaten in Wasch-, Spül- und Reinigungsmitteln im Haushalt und im industriellen - und
institutionellen Bereich, wobei die Tensidgranulate in derartigen Mitteln in Mengen von 1 bis 90,
vorzugsweise 5 bis 50 und insbesondere 10 bis 25 Gew.-% - bezogen auf die Mittel - enthalten sein
können.
Die Mittel können sowohl in Form von Pulvern, Kompaktaten, Superkompaktaten, Pasten, Blöcken,
Granulaten, Extrudaten, Agglomeraten oder insbesondere Tabletten vorliegen und weitere typische
Inhaltsstoffe beinhalten, wie sie in der unveröffentlichten Anmeldung DE 199 62 859 beschrieben sind.
Die Offenbarung der DE 199 62 859 wird auch zum Teil der Offenbarung der vorliegenden Erfindung
gemacht. Die Herstellung der Wasch-, Spül- und Reinigungsmittel kann nach den für Tensidgranulate
beschriebenen Verfahren hergestellt werden.
Es kann sich dabei sowohl um Universal- als auch um Fein-, Woll- bzw. Colorwaschmitel, wie auch um
Spezialwaschmittel wie Gardinenreiniger handeln. Aber auch um Spül- und Reinigungsmittel für harte
Oberflächen, wie Allzweckreiniger, Geschirrspülmitel für das manuelle und automatische Spülen,
Fußbodenreiniger, Badezimmerreiniger, Toilettenreinger, Autoreiniger für innen und außen und um
feste Reiniger.
Unter dem Begriff feste Reiniger versteht man Reiniger, die in fester Form, vorzugsweise in Form von
Blöcken eingesetzt werden. Als Beispiel hierfür ist die Anwendung als Waschblock genannt, außerdem
können die festen Reiniger in Blockform in speziellen Dosierapparaten zur Herstellung von individuellen
Reinigermischungen eingesetzt werden. Dabei wird vom Reinigerblock Substanz abgetragen und im
gewünschten Verhältnis mit Hilfsstoffen und Lösungsmittel, z. B. Wasser vermischt.
Ein weiterer Gegenstand ist deshalb die Verwendung der erfindungsgemäßen Tensidgranulate in
Waschmittelkompaktaten, flüssigen und gelförmigen Waschmitteln, Wasch- und Spül- und Reinigmittel-
Tabletten und festen Reinigern.
Die beiden erfindungsgemäßen Tensidgranulate H1 (Oleylalkohol + 8 EO/Dodecylbenzolsulfonat-
Natriumsalz = 1 : 2) und H2 (Oleylalkohol + 8 EO/Laurylalkoholsulfat-Natriumsalz = 1 : 2) sowie zwei
handelsübliche Vergleichsgranulate (H3 = Kokosfettalkohol + 7 EO/Dodecylbenzolsulfonat-Natriumsalz,
H4 = Kokosfettalkohol + 7 EO/Laurylalkoholsulfat-Natriumsalz) wurden in Waschmittelformulierungen
eingesetzt. Zur Bestimmung der Löslichkeit wurden jeweils 20 g Waschpulver unter ständigem
Umrühren in 1 l Wasser von 15°C gegeben. Die Lösung wurde nach 60 s (T1), 120 s (T2) und 300 s
(T3) durch ein Sieb (Maschenweite: 0,1 mm) filtriert. Der Filterrückstand wurde eine Stunde an der Luft
getrocknet und gewogen. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 zusammengefasst.
In gleicher Weise wurden die Waschmittelformulierungen unter Zugabe von 7 g mikrokristalliner
kompaktierter Cellulose zu Tabletten (Gewicht 40 g, konstante Bruchhärte) verpresst, luftdicht verpackt
und anschließend für 2 Wochen bei 40°C gelagert. Zur Beurteilung des Auflöseverhaltens wurden die
Tabletten auf ein Drahtgestell gelegt, welches in Wasser (0°d, 25°C) stand. Die Tabletten waren dabei
vollständig von Wasser umgeben. Gemessen wurde die Zerfallszeit vom Eintauchen bis zur
vollständigen Auflösung. Die Zerfallszeiten sind ebenfalls aus Tabelle 1 zu entnehmen.
Claims (14)
1. Tensidgranulate, enthaltend
- a) Fettalkoholalkoxylate der Formel (I) auf Basis pflanzlicher, im ungesättigter Fettalkohole, mit
Jodzahlen von 20 bis 130 und einem Konjuengehalt kleiner 4,5 Gew.-%,
R1-O(CH2R2CHO)x-H (I),
in der
R1 für einen Alkenylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen,
R2 für Wasserstoff oder einen Methyl-, oder Ethylrest, und
x für 1 bis 50 steht, und - b) Anionische Tenside
2. Tensidgranulate nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass anionischen Tenside enthalten
sind, ausgewählt aus der Gruppe, die gebildet wird von Alkyl- und/oder Alkenylsulfate, Alkylether
sulfate, Alkylbenzolsulfonate, Seifen, Monoglycerid(ether)sulfate und Alkansulfonate.
3. Tensidgranulate nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Fettalkoholalkoxylate der Formel
(I) und anionische Tenside im Gewichtsverhältnis 1 : 90 bis 90 : 1 enthalten sind.
4. Tensidgranulate nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Fettalkoholalkoxylate der Formel
(I) und anionische Tenside in Mengen von 0,1 bis 89 Gew.-% - berechnet als Aktivsubstanz,
bezogen auf die Mittel - enthalten sind.
5. Tensidgranulate nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie Fettalkoholalkoxylate der
Formel (I) enthalten, die erhältlich sind durch Druckspaltung von pflanzlichen Fetten und Ölen in
Fettsäuren bzw. durch nachfolgende Veresterung oder direkte Umesterung mit Methanol in die
Fettsäuremethylester und anschließender selektiver Hydrierung zu Fettalkoholen, unter Erhalt der
Doppelbindungen, und nachfolgender Alkoxylierung, vorzugsweise Ethoxylierung.
6. Tensidgranulate nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass weitere
nichtionische Tenside enthalten sind, ausgewählt aus der Gruppe, die gebildet wird von Alkyl-
und/oder Alkenyloligoglykoside, Hydroxymischethern, Alkoxylaten von Alkanolen, endgruppenver
schlossenen Alkoxylaten von Alkanolen, Fettsäureniedrigalkylestern und Aminoxiden.
7. Tensidgranulate nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie weiterhin
Sprengmittel enthalten.
8. Tensidgranulate, dadurch erhältlich dass, Fettalkoholalkoxylate der Formel (I) und anionische
Tenside gegebenenfalls in Gegenwart von weiteren nichtionische Tensiden, Enzymen und
Sprengmitteln granuliert und gegebenenfalls kompaktiert werden.
9. Verfahren zur Herstellung von Tensidgranulaten bei dem Fettalkoholalkoxylate der Formel (I) und
anionische Tenside gegebenenfalls in Gegenwart von weiteren nichtionischen Tensiden, Enzymen
und Sprengmitteln granuliert und gegebenenfalls kompaktiert werden.
10. Verfahren zur Herstellung von Tensidgranulaten nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
die Granulate vor, während oder nach der Granulierung kompaktiert werden.
11. Verfahren zur Herstellung von Tensidgranulaten nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass sie durch Wirbelschichtgranulierung hergestellt und gegebenenfalls
kompaktiert werden.
12. Verfahren zur Herstellung von Tensidgranulaten nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass sie durch Sprühtrocknung hergestellt werden, wobei die Wasch- und
Reinigungsmittelinhaltsstoffe in einer Trockeneinrichtung gleichzeitig versprüht, getrocknet und
granuliert und gegebenenfalls kompaktiert werden.
13. Verwendung von Tensidgranulaten nach den Ansprüchen 1 bis 8 in Wasch-, Spül- und
Reinigungsmitteln.
14. Verwendung der Tensidgranulate nach den Ansprüchen 1 bis 8 in Waschmittelkompaktaten,
flüssigen und gelförmigen Waschmitteln, Wasch- und Spül- und Reinigsmittel-Tabletten und festen
Reinigern.
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