DE1081619B - Verfahren zur Herstellung zusammengesetzter glasig-kristalliner Koerper - Google Patents
Verfahren zur Herstellung zusammengesetzter glasig-kristalliner KoerperInfo
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Description
DEUTSCHES
Die Erfindung bezieht sich auf die Herstellung zusammengesetzter kristalliner oder glasig-kristalliner
Körper oder Gegenstände.
Der hier gebrauchte Ausdruck »kristallin« oder »glasig-kristallin« kann sich entweder auf Werkstoffe
beziehen, aus denen Körper oder Gegenstände hergestellt sind, oder auf den Zustand, in dem dieser Werkstoff
vorliegt; er bedeutet, auf den ersteren bezogen, einen Werkstoff, der ursprünglich nur als Glasphase
vorliegt, aber nach einem der an sich bekannten photothermischen oder thermischen Verfahren in ein
starres Skelett oder Netzwerk aus feinen anorganischen Kristallen mit oder ohne glasartige Grundmasse
umgewandelt worden ist. Soweit nötig, wird in der vorliegenden Beschreibung ausdrücklich auf diese
nach dem bekannten Verfahren hergestellten Erzeugnisse Bezug genommen.
Es wurde gefunden, daß die vorliegende Erfindung besonders nützlich zur Herstellung elektrischer Einzelteile
mit verdeckten, gedruckten Schaltungen ist. Infolgedessen werden solche gedruckten Schaltungen
und ihre Herstellung in der vorliegenden Beschreibung als spezielle, erläuternde Ausführungsform für
die vorliegende Erfindung beschrieben.
Bisher stellte man gedruckte Schaltungen allgemein und insbesondere verdeckte, gedruckte Schaltungen
auf Platten aus Kunststoff oder anderen organischen Massen her. Im einfachsten Falle bringt man hierfür
eine Schaltung auf eine solche Platte auf und überzieht dann die Platte mit einer Schicht aus einem organischen
Isoliermittel über der Schaltung. Nach einem anderen Vorschlag bringt man die Schaltung
auf eine ungehärtete Kunststoffplatte durch Bedrucken oder sonstwie auf, bettet die Schaltung unter Druck
in die Platte ein, legt eine zweite Kunststoffplatte oder -scheibe über die erste und erwärmt das Ganze,
um die Platten zu härten und sie zu einem einheitlichen Körper fest zu vereinigen.
Derartige Schaltanordnungen sind zwar weit verbreitet; die Erfahrung hat jedoch gezeigt, daß ihre
elektrischen Eigenschaften unter gewissen Bedingungen oft stark schwanken, so daß es schwierig ist, eine
gleichmäßige Leistung derjenigen elektrischen Anlagen zu erreichen, in denen solche Schaltungen vorhanden
sind. Die fortlaufende Entwicklung in Richtung auf immer höhere Belastungen solcher Schaltungen
hat zu einer Nachfrage nach Werkstoffen mit immer höherer Leistungsfähigkeit geführt, wodurch
die genannten Schwierigkeiten noch wuchsen. Ein weiterer Faktor ist die schnelle Entwicklung neuer
Anwendungsgebiete für verwickelte Schaltungen unter schärfsten klimatischen Beanspruchungen, namentlich
in bezug auf Druck, Temperatur und Feuchtigkeit, unter denen etwa vorhandene Mängel noch stärker
Verfahren zur Herstellung
zus ammenges etzter
glasig-kristalliner Körper
glasig-kristalliner Körper
Anmelder:
Corning Glass Works,
Corning, N. Y. (V. St. A.)
Corning, N. Y. (V. St. A.)
Vertreter:
Dr. W. Beil und A. Hoeppener, Rechtsanwälte,
Frankfurt/M.-Höchst, Antoniterstr. 36
Frankfurt/M.-Höchst, Antoniterstr. 36
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 15. November 1956
V. St. v. Amerika vom 15. November 1956
Marshall Byer, Painted Post, N. Y.,
Thomas Gerard O'Leary, Corning, N. Y.,
und Theodore LeRoy Reed, Big Flats, N. Y. (V. St. A.), sind als Erfinder genannt worden
Thomas Gerard O'Leary, Corning, N. Y.,
und Theodore LeRoy Reed, Big Flats, N. Y. (V. St. A.), sind als Erfinder genannt worden
hervortreten. Wahrscheinlich sind derartige Mängel die Folge von Feuchtigkeit, die den Kunststoff oder
sonstige organische Werkstoffe durchdringt und ihren spezifischen Widerstand je Volumeneinheit oder ihr
Isoliervermögen beeinträchtigt.
Es ist bekannt, daß die Kondensation von Feuchtigkeit auf den isolierenden Oberflächen zwischen
freiliegenden Schaltungselementen einen äußerst nachteiligen Einfluß auf den Oberflächenwiderstand des
Werkstoffs der isolierenden Grundplatte hat. Daran scheiterten im wesentlichen die bisherigen Versuche,
Glas- oder Keramikplatten als Isoliermittel für den Aufbau gedruckter Schaltanordnungen anzuwenden.
Derartige Platten weisen zwar einen ausgezeichneten spezifischen Widerstand je Volumeinheit auf; ihr
Oberflächenwiderstand kann jedoch bei Kondensation von Feuchtigkeit darauf ziemlich unregelmäßig sein.
Auch beim Auftreten niedriger Drücke kann es zu einer Entladung oder einem Kurzschluß zwischen
dicht nebeneinander liegenden Schaltelementen dieser Art kommen. Bisher waren zusammengesetzte oder
durch Zusammenschweißung hergestellte Glas- oder Keramikeinheiten, wie sie für verdeckte, gedruckte
Schaltungen nötig sind, praktisch nur schwierig herstellbar. Es war insbesondere schwierig, einwandfreie
Verbindungen zwischen verwickelt genuteten oder ge-
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formten Körpern in gleichbleibender Güte herzustellen,
und außerdem neigen solche Körper dazu, sich bei Erwärmen auf die für das Zusammenschweißen
nötigen Temperaturen zu verbiegen oder sonstwie zu verformen, wodurch die ganze Schaltung verschoben
und in ihren elektrischen Eigenschaften so verändert werden kann, daß die Anordnung nicht mehr zu
benutzen ist. ...--..
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung zusammengesetzter kristalliner oder
glasig-kristalliner Körper für die genannten Zwecke und besteht darin, daß man wenigstens zwei vorgeformte
glaskristalline Teilkörper aufeinanderlegt und in dieser Stellung einer Temperatur aussetzt, die
zwar nicht ausreicht, um diese Teilkörper merklich zu verformen, jedoch genügt, um eine Aneinanderschweißung
der Körper an ihren Berührungsflächen zu ermöglichen.
Hierdurch kann man gedruckte Schaltungen herstellen, die von glaskristallinen Massen umhüllt oder
umgeben sind, wobei jeder Einzelteil der Schaltung allseitig von einem wirksamen Isoliermittel umgeben
ist, abgesehen von Anschlußteilen und Verbindungen, die notwendigerweise frei liegen müssen.
Weiterhin erleichtert die Erfindung die Verkleinerung gedruckter Schaltanordnungen ohne Einbuße an
Belastungsfähigkeit oder anderen elektrischen Eigenschaften. Mit dem Aufkommen komplizierter elektronischer
Anlagen, wie sie z. B. in Büromaschinen und Flugzeugüberwachungs- oder -Steuervorrichtungen
angewandt werden, ist die Entwicklung immer gedrungener geformter Schaltungsplatten mit zahlreichen
dicht beieinander angeordneten Schaltelementen auf einer einzigen Platte sehr erwünscht.
Dabei ist man meist bestrebt, die Schaltelemente auf einer Platte möglichst tief zu legen, während die
Breite verringert wird, d. h. sich möglichst in zwei Dimensionen bei der Entwicklung der Schaltelemente
zu bewegen. Ein besonderes Ziel der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, die Entwicklung der Schaltungen
in diesem Sinne zu erleichtern.
Beim Aufbau komplizierter Schaltanordnungen ist es ferner zweckmäßig, wenn nicht sogar unerläßlich,
eine größere Zahl übereinanderliegender Platten zu verwenden, wodurch sich verschiedene Schaltelemente
in verschiedenen Höhen kreuzen können. Derartige Anordnungen sind besonders empfindlich gegenüber
Änderungen des spezifischen Volumenwiderstandes des Plattenwerkstoffes, und ein wichtiges Ziel der
vorliegenden Erfindung ist es darum, den Aufbau solcher Schaltungen aus mehreren übereinanderliegenden
Platten zu erleichtern.
Die Erfindung wird an Hand der Beschreibung und der Zeichnungen noch besser verständlich werden:
Fig. 1 ist eine Ansicht von einer einfachen Schaltanordnung nach der Erfindung mit einem einzigen
Schaltelement, wobei die einzelnen glasig-kristallinen Platten voneinander getrennt dargestellt sind;
. Fig. 2 ist ein senkrechter Längsschnitt einer Schaltanordnung, die aus Platten nach Fig. 1 aufgebaut ist;
Fig. 3 und 5 sind Draufsichten und Fig. 4 ein senkrechter Schnitt entlang der Linie
4-4 in Fig. 3 zur Erläuterung einer abgewandelten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 6 ist ein Schema einer hypothetischen Schaltanordnung zur Erläuterung einer weiteren Anwendungsart
der Erfindung;
Fig. 7 bis 12 sind Draufsichten und_ Schnitte von Platten, die für den Auf bau der Schaltung nach Fig. 6
verwendet werden;
Fig. 13 ist eine schematische Seitenansicht, die die Anordnung der Platten nach Fig. 7 bis 12 in der fertigen
Anlage zeigt.
Die allgemeinen Kennzeichen vorliegender Erfindung werden zunächst der Einfachheit halber in Verbindung
mit Fig. 1 und 2 beschrieben, in denen der Aufbau einer Schaltung mit einem einzigen Schaltelement
erläutert ist. Wie dort gezeigt, haben drei glasig-kristalline Platen 20, 22 und 24 mit etwa denselben
Abmessungen Kanäle 26, 28, 30, die zusammen einen dem Schaltelement 32 entsprechenden durchgehenden Kanal bilden. Die drei Platten werden dann
in der hier gezeigten Reihenfolge übereinandergelegt und durch Zusammenschmelzen zu einem zusammenhängenden
Körper vereinigt, der allgemein mit 34 bezeichnet wird, wobei das Element 32 je nach der
Schmelztemperatur des Werkstoffes dieses Elements entweder vor oder nach dem Zusammenschmelzen in
die Kanäle 26, 28 und 30 eingesetzt wird. Es wurde gefunden, daß man glasig-kristalline
Körper mit ihren Oberflächen derart zu einem einzigen Stück vereinigen oder verschweißen kann, daß
aus den getrennt geformten Körpern ein einheitliches Gebilde entsteht, und daß diese Vereinigung bei Temperaturen
möglich ist, die unterhalb der Verformungstemperatur des Werkstoffes liegen, d. h. unter derjenigen,
bei der sich der Werkstoff zu verformen beginnt. Die Natur dieses Verschmelzungsvorganges
zwischen derartigen Körpern ist nicht völlig geklärt. Manchmal scheint er hauptsächlich zwischen den, glasigen
Grundmassen der glasig-kristallinen Körper vor sich zugehen; in anderen Fällen dagegen bcheint jedoch
eine gegenseitige Diffusion zwischen den Kristallen an
deren Grenzflächen miteinander wahrscheinlicher. Unabhängig von der Erklärung ermöglicht die vorliegende
Erfindung ein wertvolles Verfahren, um Körper dieser Art vereinigen zu können und die Herstellung verwickelter
Aufbauten zu ermöglichen, die besonders als Gehäuse für verwickelte, gedruckte Schaltungen
+0 wertvoll sind.
Die Kanäle 26 bis 30 können in den Platten 20 bis 24 nach verschiedenen herkömmlichen Verfahren,
z. B. durch Preßverformung oder Behandlung mit einem Sandstrahlgebläse, herausgearbeitet werden.
Für den vorliegenden Zweck ist es jedoch besonders vorteilhaft, lichtempfindliche Gläser zu verwenden
und darin die Kanäle auf chemische Behandlungsweise herzustellen. Man kann also die genannten
lichtempfindlichen Gläser durch Bestrahlung und anschließende Einwirkung bestimmter Wärmestrahlung
so verändern, daß das Glas selektiv geätzt wird. Anschließend an diese selektive Ätzbehandlung setzt
man das Glas einer weiteren Bestrahlung und Wärmebehandlung zur Herstellung des gewünschten glasigkristallinen
Formkörpers aus.
Wie vorstehend ausgeführt, wurde gefunden, daß man Scheiben oder Platten, die nach diesem selektiven
Ätz- oder Kristallisationsverfahren hergestellt sind, durch Verschweißung zu einem aus einem Stück bestehenden
oder einheitlichen Körper zusammenfügen kann, und zwar bei so niedrigen Temperaturen, daß
sich die Scheiben oder die eingeätzten Kanalmuster nicht merklich verformen. Auf diese Weise erhält
man glasig-kristalline Körper mit wabenförmig angeordneten inneren Kanälen von genauen Abmessungen.
Hierdurch wiederum wird die Herstellung komplizierter Schaltanordnungen auf die nachstehend beschriebene
Weise möglich, daß jedes Schaltelement derart vollständig innerhalb der isolierenden glasigkristallinen
Massen liegt und die Körper die ge-
wünschten Abmessungen genau beibehalten und sie gegebenenfalls auch auf die Schaltelemente übertragen.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellten Glasscheiben bestehen vorzugsweise aus einem lichtempfindlichen
Glas, etwa von der beschriebenen Art; aus solchem Glas schneidet man Scheiben von den gewünschten
Abmessungen heraus und formt aus diesen die Platten 20 bis 24. Diese Glasscheiben werden dann unter
Zwischenlegung entsprechender Negative bestrahlt und anschließend so weit erwärmt, daß die behandelten
Flächen für Ätzbehandlung genügend zugänglich werden, woran sich die Ätzung zur Herstellung
der Kanäle 26 bis 30 anschließt, deren Abmessungen man durch richtige Auswahl der Bestrahlungs- und
Ätzbedingungen, insbesondere des Negativs, genau regelt. Danach wandelt man die mit den Kanälen versehenen
Glasscheiben in den glasig-kristallinen Zustand um.
Wenn man für die Schaltelemente 32 weiche oder niedrigschmelzende elektrische Leiter nehmen will,
legt man die glasig-kristallinen Platten übereinander und erwärmt sie so hoch, daß der leitende Werkstoff
schmilzt, zieht oder preßt dann den Leiter in flüssigem Zustand in den oder die Kanäle im Inneren,
die durch die eingeätzten öffnungen gebildet werden, und läßt ihn darin erstarren, wodurch man das Element
32 erhält, an dem man dann noch (hier nicht gezeigte) Klemmen anbringt. Will man jedoch höher
schmelzende metallische Leiter verwenden, deren Schmelzpunkt oberhalb der Zusammenschweißtemperatur
des glaskeramischen Körpers liegt, so kann man die Schaltung vor dem Aufeinanderlegen und der
Vereinigung der Platten oder in Verbindung damit in die Kanäle hineinlegen. Das Schaltelement kann etwa
durch Ausstanzen aus einer Metallplatte hergestellt sein, oder man erzeugt es nach anderen üblichen Verfahren,
z. B. durch elektrolytische Abscheidung oder Ausfüllung der Kanäle mit einer durch ein Flußmittel
gebundenen Paste.
Es wurde ferner gefunden, daß man die Wärmebehandlung zur Umwandlung der bestrahlten Glaskörper
in kristalline oder glasig-kristalline Körper mit der Verschweißung der glasig-kristallinen Körper
zu einem Ganzen verbinden kann. So legt man etwa die geätzten Glasscheiben, die den Platten 20 bis 24
entsprechen, übereinander und bringt das Ganze dann durch eine einzige Wärmebehandlung von genügender
Dauer und ausreichender Temperaturhöhe aus unter gleichzeitiger Verschmelzung oder Verschweißung in
den glasig-kristallinen Zustand. Meist ist diese kornbinierte Behandlungsart aus betrieblichen und wirtschaftlichen
Gründen vorzuziehen. Sie hat auch den Vorteil, daß leichte Unregelmäßigkeiten u. dgl. in der
Oberflächenform der Scheiben bei der vollständigen Verschweißung der aufeinanderliegenden Scheiben
weniger stören und man gute Verbindungen von gleichbleibender Güte bei etwas niedrigeren Temperaturen
erhält.
Nach einem typischen Beispiel stellte man lichtempfindliche Glasscheiben von 1,6 mm Stärke aus
einem Glas her, das etwa 79,6 % SiO2, 9,5% Li2O,
4% K2O, 4% Al2O3, 1,5% Na2O und 1% ZnO
enthielt sowie kleinere Mengen Ag, Au und CeO2 als
Photosensibilisierungsmittel und Sb2O3 als Verfeinerungsmittel.
Diese Platten wurden unter Zwischenlegung entsprechender Negative belichtet und anschließend wärmebehandelt* und geätzt, um darin
Kanäle und Löcher für das gewünschte Schaltelement herzustellen, das etwa der in Fig. 1 dargestellten Art
ähnlich war.
Dann belichtete man die Scheiben nochmals und legte sie auf die in Fig. 2 gezeigte Weise übereinander,
erwärmte das Ganze etwa 40 Minuten lang auf 580° C zur Bildung von Kristallkeimen im Glas und
anschließend noch 30 Minuten lang auf 650° C zur Entwicklung des gewünschten Kristallaufbaues in
dem glasig-kristallinen Zustand. Die Temperatur wurde dann bis auf 850° C erhöht und eine Stunde
bei diesem Wert gehalten, um das Ganze völlig zu einem monolithischen glasig-kristallinen Körper zusammenzuschmelzen,
in dem sich innere Kanäle befinden, deren Abmessungen den in die Glasscheiben eingeätzten Kanälen entsprechen.
Anschließend gab man ein geschmolzenes Lotmetall in diese Kanäle, in denen es unter Bildung des von
dem glasig-kristallinen Material umgebenen und eingeschlossenen Schaltelementes erstarrte.
Nach einem anderen Verfahren wurden ähnliche lichtempfindliche Glasscheiben bestrahlt und so geätzt,
daß das gewünschte Kanalmuster entstand, dann unter den vorstehend beschriebenen Bedingungen
nochmals belichtet und zur Bildung der einzelnen glasig-kristillinen Platten wärmebehandelt. Diese
Platten setzte man dann zusammen, erwärmte sie 1 Stunde lang auf 850° C und ließ sie abkühlen, wodurch
man wieder einen praktisch monolithischen Körper erhielt. Durch Anwendung etwas höherer
Temperaturen und/oder Drücke bei der Vereinigung läßt sich die beschriebene Verschweißung noch verbessern,
doch müssen mechanische Verformungen dabei sorgfältig vermieden werden.
Manchmal kann es zweckmäßiger sein, an Stelle der Platten 22 und 24 nur eine einzige Platte zu verwenden.
In diesem Falle ätzt man den Kanal 28 für das Schaltelement nur bis zu einer bestimmten Tiefe
auf einer Seite in die Platte ein, so daß er nicht ganz durch die Platte hindurchgeht; jedoch muß man
selbstverständlich diejenige Stelle der Platte, wo der Durchbruch 30 hinkommen soll, erheblich langer behandeln.
Diese abweichende Ausführung kommt besonders für die Herstellung solcher Schaltanordnungen
in Frage, bei denen die Anschlüsse nur auf der Oberseite oder den Kopf- oder Längsseiten liegen
sollen.
Die Fig. 3 bis 5 zeigen Schaltungsbestandteile, die für den Zusammenbau einer drehbaren Klemme für
Mehrfachschaltungen in Betracht kommen, eine Anordnungsart,
für die die vorliegende Erfindung· besonders wertvoll ist. Die Platte 40 hat ein Loch 42, das
man durch Ätzen oder auch bei der Formgebung in der Platte herstellen kann. Dieses Loch dient zur Aufnahme
eines (hier nicht gezeigten) drehbaren Kontaktstückes, und ferner hat die Platte eine Anzahl
dicht nebeneinander angeordneter, kleiner Kanäle 44, die — wie in Fig. 4 gezeigt ist — auf einer Seite der
Scheibe eingeätzt sind. Die Mehrzahl der Schaltelemente 46, die in diese Kanäle 44 eingesetzt werden
sollen, sind zweckmäßig aus einem einzigen gestanzten Metallstück 48 gebildet, das zur leichteren Handhabung
einen Verbindungsstreifen 50 enthält. Beim Zusammenbau dieser Anordnung setzt man das gestanzte
Metallstück 48 in die Kanäle 44 ein, legt eine (hier nicht gezeigte) zweite Platte, deren Umrißform
derjenigen der Platte 40 entspricht, in die jedoch keine Kanäle eingeätzt sind, auf die Platte 40 auf und
schweißt beide Platten zusammen. Nach der Vereinigung trennt man den Verbindungsstreifen 50 entlang'
der in Fig. 5 gezeigten gestrichelten Linie ab, wodurch man gesonderte Schaltelemente mit Anschlüssen
erhält, die an einem Ende aus dem durch
Vereinigung der glasig-kristallinen Platten gebildeten Trage- und Isoliergehäuse nach außen herausragen.
Die Erfindung läßt sich ferner sehr vorteilhaft zur Herstellung von Schaltungen aus mehreren Elementen
anwenden, bei denen sich diese Elemente kreuzen In den Fig. 6 bis 13 ist die erfindungsgemäße Bauweise
und die Anordnung derartiger Schaltglieder beschrieben. In Fig. 6 ist eine hypothetische Schaltung
gezeigt, die einen zentralen oder drehbaren Kontakt 60, Schaltungsabzweigungen 62, 64 und 66, die von
dem Kontakt 60 nach außen bis zu gesonderten, allgemein mit 68 bezeichneten Abnahmestellen gehen,
eine zwischen den Anschlüssen 72-72 liegende gesonderte Abzweigung 70 und zwei Schaltelemente 74
und 76 umfaßt, die zwischen den Anschlüssen 78 - 78 bzw. 80-80 liegen und jeweils die Elemente 62, 64,
66 und 70 kreuzen.
Zum Aufbau einer derartigen Schaltung wird eine Gruppe paralleler Elemente auf der Platte 82 nach
Fig. 7 und 8 aufgelegt oder sonstwie angebracht, während man eine zweite, die erste Gruppe kreuzende
Gruppe auf eine zweite Platte 94 druekt, die in den Fig. 9 und 10 gezeigt ist. Eine dritte, in den Fig. 11
und 12 gezeigte Platte dient als Deckplatte. Diese drei Platten werden auf die in Fig. 13 dargestellte
Weise übereinandergelegt und miteinander zusammengeschweißt.
Die Platte 82 ist als Grund- oder Bodenplatte für die fertige Anordnung vorgesehen. Sie hat auf ihrer
Oberseite eine Vertiefung 84 oder gegebenenfalls auch eine durchgehende Bohrung zur Aufnahme eines
(nicht gezeigten) mittleren Anschlusses. Die Kanäle 86., 88, 90 und 92 werden in der Plattenoberfläche
beispielsweise dadurch gebildet, daß man einen entsprechend vorbehandelten Glaskörper, wie in Fig. 8
gezeigt, teilweise durchätzt. In diese Kanäle bringt man dann einen Leiter ein, um die Schaltelemente
herzustellen, die dann den Abzweigungen 62 bis 66 und 70 des Schemas in Fig. 6 entsprechen.
Die Platte 94 entspricht in ihren Abmessungen dem Mittelteil der Anordnung. Sie hat Durchbohrungen
96 zur Anbringung der Anschlüsse für die Schaltelemente entsprechend den Abzweigungen 62 bis 66
und 70., die in den Kanälen der Platte 82 gebildet sind. Sie enthält ferner größere Lochungen 98 für das
Kontaktstück, das dem Kontakt 60 in der Zeichnung entspricht, und außerdem auf der Oberseite Kanäle
100 und 102, die mit einem Leiter ausgefüllt sind oder sonstwie Schaltelemente enthalten,, die den Abzweigungen
74 und 76 des Schaltbildes entsprechen.
Die Platte 104 ist nur eine Deckplatte, die keine Schaltteile trägt, jedoch Lochungen 106 enthält, die
so angeordnet sind, daß sie Anschlüsse für jedes der auf den Platten 82 und 94 angeordneten Schaltelemente
ergeben. Die Platte 94 hat ferner eine größere Lochung 108 für das Kontaktstück 60. Wichtig
ist, daß der Rest der Platte durch Anordnung nur flacher Nuten in der Platte 94 die Schaltelemente auf
den beiden Platten 82 und 94 trennt und gegeneinander isoliert, wenn die Platten richtig übereinandergelegt
werden, wobei die geätzte oder mit Nuten versehene Oberfläche in jedem Fall oben liegt. Auf diese
Weise lassen sich die gewünschten Kreuzungen einfach und sicher herstellen, indem man jedes Schaltelement
mit einer glasig-kristallinen Isolierschicht überzieht, wenn die Platten auf die in Fig. 13 gezeigte
Weise übereinandergelegt und miteinander verbunden werden.
Es versteht sich, daß man für noch kompliziertere Schaltungen auch eine noch größere Anzahl von Platten
verwenden kann und daß die Zahl der erforderlichen Platten sowie die Anordnung der Schaltelemente
auf den einzelnen Platten sich nach der Schaltanordnung zu richten haben. Das Schema der
Fig. 6 ist verhältnismäßig einfach und wurde hier nur zur Erläuterung dargestellt.
Die Erfindung wurde zwar nur an Hand einer speziellen Ausführungsform, nämlich für verdeckte gedruckte
Schaltungen, beschrieben und ist für die Herstellung derartiger Gegenstände besonders wertvoll;
sie ist jedoch nicht auf diese Anwendungen beschränkt, sondern eignet sich auch zur Herstellung
beliebiger zusammengesetzter Gebilde aus vorgeformten glasig-kristallinen Körpern oder aus solchen Körpern,
die in glasig-kristalline Körper umgewandelt werden können. Beispielsweise können auf diese
Weise hergestellte Kanäle auch dazu dienen, um Flüssigkeitsströme weiterzuleiten oder Flüssigkeitsdruck
nach bestimmten Stellen zu übertragen.
Claims (7)
1. Verfahren zur Herstellung zusammengesetzter kristalliner oder glasig-kristalliner Körper,
dadurch gekennzeichnet, daß man wenigstens zwei vorgeformte glasig-kristalline Teilkörper
aufeinanderlegt und einer Temperatur aussetzt, die nicht ausreicht, um diese Körper merklich zu
verformen, jedoch ausreicht, um eine Aneinander-(Schweiißung
der Teilkörper in der genannten Stellung zu ermöglichen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man die Teilkörper in den glasigkristallinen Zustand umwandelt, bevor man sie
für das Zusammenschweißen aufeinanderlegt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man die Teilkörper durch eine einzige
Wärmebehandlung in den glasig-kristallinen Zustand bringt und auch zusammenschweißt.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Teilkörper
in der Berührungsfläche vorgeformte AussparungetLaufweisE
-5rVerfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß man in die Aussparungen einen elektrischen Leiter zur Herstellung von Schaltelementen
einbringt.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltelemente aus einem höherschmelzenden,
elektrisch leitenden Werkstoff vorgeformt sind.
7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß man den elektrischen Leiter nach
Fertigstellung des zusammengesetzten glaskeramischen Gegenstandes in flüssiger Form in die
Aussparungen des zusammengesetzten Körpers bringt und darin zur Bildung der Schaltelemente
erstarren läßt.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 962 110.
Deutsche Patentschrift Nr. 962 110.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© OM 509Ϊ95 5.60
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