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CH692980A5 - Verpackung. - Google Patents

Verpackung. Download PDF

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Publication number
CH692980A5
CH692980A5 CH00111/99A CH11199A CH692980A5 CH 692980 A5 CH692980 A5 CH 692980A5 CH 00111/99 A CH00111/99 A CH 00111/99A CH 11199 A CH11199 A CH 11199A CH 692980 A5 CH692980 A5 CH 692980A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
packaging
composite material
layer
weakened zones
film
Prior art date
Application number
CH00111/99A
Other languages
English (en)
Inventor
Claude Aloise Marbler
Sabine Cerf
Original Assignee
Alcan Tech & Man Ag
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Alcan Tech & Man Ag filed Critical Alcan Tech & Man Ag
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Priority to PT00900010T priority patent/PT1152947E/pt
Priority to BRPI0007635-0A priority patent/BR0007635B1/pt
Priority to DE50010455T priority patent/DE50010455D1/de
Priority to ES00900010T priority patent/ES2239584T3/es
Priority to DK00900010T priority patent/DK1152947T3/da
Priority to CA002360764A priority patent/CA2360764C/en
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Priority to EP00900010A priority patent/EP1152947B1/de
Priority to AT00900010T priority patent/ATE296759T1/de
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Description


  



  Vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung mit einer Aufreisshilfe und mit Siegelrändern aus einem folienförmigen Verbundmaterial, Verbundmaterial, Verfahren zur Herstellung der Verpackung und die Verwendung der Packung. 



  Es sind beispielsweise Siegelrandbeutel bekannt, die zum Verpacken von pulverförmigen oder festen Füllgütern vorgesehen sind. Typische Füllgüter können aus dem Bereich der Nahrungs- und Genussmittel sein, wie pulverförmiger sofort löslicher Kaffee oder Schokoladeriegel, Milchspeisen, wie Jogurt und dgl. Die Verpackungen müssen das Füllgut vor mechanischen, chemischen und physikalischen Einflüssen schützen. Deshalb sind solche Verpackungen in vielen Fällen aus mehrlagigem Verpackungsmaterial gefertigt, wobei einzelnen Materiallagen oder einer Materiallagenkombination eine spezifische Schutzfunktion zugeordnet werden kann. Das Verpackungsmaterial muss beispielsweise reissfest sein. Dies bedingt sehr dehnbare oder verstreckbare Materialien hoher struktureller Festigkeit.

   Das \ffnen einer Verpackung aus solchen Materialien gestaltet sich schwierig und ist ohne Zuhilfenahme einer Schere oder eines Messers nicht zu bewerkstelligen. Zur Erleichterung des \ffnens ohne ein Werkzeug werden deshalb regelmässig Aufreisshilfen an der Verpackung angebracht. Eine Anreisshilfe kann beispielsweise eine Kerbe am äusseren Rand der Siegelnaht sein. Das Material einer derart ausgerüsteten Verpackung lässt sich sehr leicht anreissen, beim Weiterreissen durch die Beutelwandung lässt sich die Reissrichtung nicht mehr kontrollieren und die entstehende \ffnung ist oft unvollständig oder führt mitten durch eine Seitenwand. Das Anbringen der Anreisshilfe muss in der Verpackungsmaschine erfolgen. Dies reduziert die Betriebsgeschwindigkeit der Verpackungsmaschine.

   In vielen Fällen versucht man die Nachteile dadurch zu beheben, dass ein Aufreissstreifen zwischen zwei Materiallagen gelegt wird und durch Ziehen am Aufreissstreifen eine Teilung des Verpackungsmaterials erreicht wird. Die entstehende \ffnung ist klar definiert, jedoch ist die Herstellung dieser Aufreisshilfe aufwändig und führt zu unflexiblen Fabrikationsprozessen. 



  Aufgabe vorliegender Erfindung ist es, eine Verpackung vorzuschlagen, welche die Füllgüter bestmöglich schützt und sich trotzdem leicht öffnen lässt, dabei aber auf einfachem Wege herstellen lässt und bei möglichst grossen Freiheiten bezüglich der Verpackungsgestaltung den Maschineneinsatz minimiert. 



  Erfindungsgemäss wird dies erreicht durch ein folienförmiges Verbundmaterial, das mehrlagig ist und wenigstens eine Materiallage des Verbundmaterials keine geschwächten Zonen aufweist und wenigstens eine Materiallage des Verbundmaterials geschwächte Zonen auf weist und die geschwächten Zonen an der Verpackung zumindest teilweise im Bereich des Füllraumes liegen. 



  Beispiele von Verpackungen nach vorliegender Erfindung sind Beutel, wie Flachbeutel, Siegelrandbeutel, Raumbeutel, standfähige Raumbeutel oder Schlauchbeutel oder Säcke, wie geschweisste Flach- oder Faltensäcke. Entsprechend können die Verpackungen an wenigstens einem Seitenrand eine Verschlussnaht, z.B. eine Siegelnaht, wie eine Heiss- oder Kaltsiegelnaht, Schweissnaht oder Klebenaht, aufweisen. Je nach Art und Weise der Herstellung können Flachbeutel beispielsweise drei oder vier Siegelnähte, entsprechend an drei oder vier Seitenkanten, aufweisen, ein Schlauchbeutel kann eine obere und eine untere Quernaht oder kann eine obere und eine untere Quernaht und eine Rumpfnaht, wie eine überlappende oder gefalzte Rumpfnaht, aufweisen. 



  Die geschwächten Zonen an einer erfindungsgemässen Verpackung liegen bevorzugt im Bereich der Siegelränder und/oder in Bereichen, in denen durch Falten und/oder Siegeln das Verbundmaterial zwei- oder mehrfach übereinander liegt. Die geschwächten Zonen können sich beispielsweise von einer äusseren Begrenzung eines Siegelrandes durch diesen hindurch bis über den Füllraum einer Verpackung erstrecken. Eine oder mehrere der geschwächten Zonen können sich beispielsweise auch von einer äusseren Begrenzung einer Verpackung über den Füllraum einer Verpackung erstrecken. Eine oder mehrere der geschwächten Zonen können sich beispielsweise auch nur über den Füllraum einer Verpackung erstrecken. Mehrere geschwächte Zonen befinden sich vorteilhaft auf einer im Wesentlichen geraden Linie.

   Geschwächte Zonen befinden sich vorteilhaft im Bereich eines Randabschlusses oder Siegelrandabschlusses einer Verpackung. Der Bereich kann sich beispielsweise, von einem Randabschluss oder Siegelrandabschluss gemessen, bis zu 50 mm, zweckmässig bis zu 20 mm, über den Füllraum erstrecken. Der Bereich kann sich auch parallel in einem Abstand von 2 bis 20 mm zu einem Randabschluss oder Siegelrandabschluss, über dem Füllraum, in einer Breite von beispielsweise 5 bis 50 mm, zweckmässig 5 bis 20 mm, erstrecken. 



  Das folienförmige Verbundmaterial ist mehrlagig, beispielsweise zwei-, drei-, vier- usw. lagig. Die einzelnen Materiallagen können Lackauftrage, Folien aus Metallen, metallisierte Schichten oder Folien aus Kunststoffen, insbesondere thermoplastischen Kunststoffen oder Verbünde aus Metallfolien und Kunststofffolien, sein. Eine oder mehrere Materiallagen können extrudierte, und insbesondere schmelzextrudierte, Schichten oder Filme aus thermoplastischen Kunststoffen, fallweise im Verbund mit Folien aus Metallen oder Kunststoffen, darstellen. Wenigstens eine Materiallage kann ein Lackauftrag, wie ein Klarlack, eine Farblac kierung, eine Hotmeltbeschichtung usw., sein. Wenigstens eine Materiallage kann eine metallisierte Schicht oder eine aus dem Vakuum abgeschiedene keramische Dünnschicht sein.

   Zwischen den einzelnen Schichten können sich Klebstoffe, Extrusionsklebstoff, Haftvermittler und/oder Primer befinden. Zur Erhöhung der Haftung der Schichten untereinander können die Oberflächen der Folien, Schichten resp. Materiallagen beispielsweise eine Corona-, Flamm-, Ozon- oder Plasmabehandlung erfahren. 



  Die Materiallagen aus thermoplastischen Kunststoffen können transparent, durchscheinend oder opak sein. Beispielsweise die an einer Verpackung aussen liegende Materiallage, Folie oder Schicht kann eine Bedruckung aufweisen. Im Falle einer transparenten oder durchscheinenden aussen liegenden Materiallage, Folie oder Schicht kann ein Konterdruck oder eine aussen liegende Bedruckung und ein Konterdruck angebracht sein. 



  Als Folien aus Metall kommen beispielsweise Stahlfolien und vorzugsweise Aluminiumfolien zur Anwendung. Die Dicke der Folien kann beispielsweise von 5 bis 100  mu m, vorzugsweise von 8 bis 30  mu m, betragen. 



  Geeignete Folien aus Kunststoffen sind zweckmässig aus thermoplastischen Kunststoffen, wie Polyestern, Polyolefinen, wie Polypropylenen oder Polyethylenen, Polyamiden, Polyvinylchlorid, Polycarbonat usw., oder aus cellulosehaltigen Materialien, wie Cellophan. Die Folien aus Kunststoff können als Monofolien oder Folienverbunde vorliegen. Die Dicke der Folien aus Kunststoffen kann beipielsweise von 8 bis 100  mu m, vorzugsweise von 12 bis 30  mu m und insbesondere 12 bis 23  mu m, betragen. 



  Extrudierte oder schmelzextrudierte Schichten können beispielsweise aus Polyolefinen, wie Polypropylenen oder Polyethylenen, sein. Die Dicke der Extrudate kann beipielsweise von 8 bis 100  mu m, vorzugsweise von 12 bis 30  mu m und insbesondere 12 bis 23  mu m, betragen. 



  Die an einer Verpackung nach innen weisende Seite des Verbundmaterials ist vorteilhaft siegelbar. Fallweise kann auch die nach aussen weisende Seite des Verbundmaterials siegelbar sein. 



  Beispiele für einen mehrlagigen Verbund sind Verbünde enthaltend eine erste Materiallage und eine zweite Materiallage. Die erste Materiallage kann eine Folie, wie eine Mono- oder Verbundfolie, aus thermoplastischen Kunststoffen, wie Polyestern, Polyolefinen, wie Polypropylenen oder Polyethylenen, Polyamiden, Polyvinylchlorid, Polycarbonat usw., oder aus cellulosehaltigen Materialien, wie Cellophan oder Papieren, sein. Die Folie kann auf der an der fertigen Verpackung nach aussen weisenden Seite bedruckt und/oder konterbedruckt sein. Die zweite Materiallage kann beispielsweise eine Metallfolie oder eine Metallfolie mit einer auf an der fertigen Verpackung nach innen weisenden Seite angebrachten Siegelschicht oder siegelbaren Folie sein.

   Die zweite Materiallage kann in anderer Ausführungsform eine siegelbare Folie aus thermoplastischem Kunststoff oder eine Extrusionsschicht aus einem thermoplastischen Kunststoff, die vorzugsweise siegelbar ist, sein. Gegebenenfalls können als zweite Materiallage auch Papiere, z.B. beschichtete Papiere, eingesetzt werden. Gegebenenfalls können als zweite Materiallage auch Lackschichten oder Lackauftrage eingesetzt werden. Die Lacke können klar, opak und farblos oder farbig sein. Entsprechend dem zu verpackenden Gut kann das Verbundmaterial Barriereeigenschaften gegen den Durchtritt von Flüssigkeiten, Gasen, Dämpfen, Wasserdampf, Aromen oder Geruchsstoffen usw. aufweisen.

   Zur Erzielung von Barriereeigenschaften können Metallfolien, metallisierte Schichten, z.B. aus Aluminium, keramische Dünnschichten, z.B. aus Siliciumoxiden und/oder Aluminiumoxid, die durch Sputtern oder durch Abscheidung aus dem Vakuum aufgetragen werden, oder Kunststofffolien, z.B. aus Materialien der Reihe der Styrol-Copolymere, des Ethyl-Vinyl-Alkohol-Polymere oder des Polyvinylidenchlorids, angewendet werden. Beispiele von siegelbaren Materialien für die Folien oder Extrudate sind Polyolefine, wie Polyethylene, Polypropylene oder Co- und Terpolymere des Ethylens mit Acrylsäure. Die Siegelfähigkeit des Verbundmaterials kann auch durch einen Auftrag eines Siegellackes erreicht werden. 



  Aus den genannten Materiallagen können beispielhaft folgende Verbundmaterialien gefertigt werden, wobei die Materiallagen fallweise mittels Klebstoffen, Haftvermittlern und/der Primern untereinander verbunden werden oder die zweite Materiallage durch Extrusion, wie Schmelzextrusion, auf die erste Materiallage aufgebracht wird: 



  a) Erste Materiallage aus
 a1) gegebenenfalls einer Bedruckung;
 a2) Folie aus Polyestern, Polyolefinen, wie Polypropylenen oder Polyethylenen, Polyamiden, Polyvinylchlorid, Polycarbonat usw.;
 a3) gegebenenfalls einem Konterdruck; 



  b) verbunden mittels eines Haftvermittlers, Klebstoffschicht oder Extrusionsschicht mit der 



  c) zweiten Materiallage aus
 c1) Metallfolie,
 c2) Haftvermittler, Klebstoffschicht,
 c3) Siegelfolie oder siegelbare Extrusionsschicht oder Siegellack; 
 oder, in weiterer Ausführungsform, eine 



  a) erste Materiallage aus
 a1) gegebenenfalls einer Bedruckung
 a2) Folie aus Polyestern, Polyolefinen, wie Polypropylenen oder Polyethylenen, Polyamiden, Polyvinylchlorid, Polycarbonat usw.
 a3) gegebenenfalls ein Konterdruck 



  b) verbunden mittels eines Haftvermittlers, Klebstoffschicht oder Extrusionsschicht mit der 



  c) zweiten Materiallage aus einer Siegelfolie oder siegelbaren Extrusionsschicht. 



  Weitere Ausführungsformen sind, eine 



  a) erste Materiallage aus
 a1) gegebenenfalls einer Bedruckung auf
 a2) einem Papier, 



  b) verbunden mittels eines Haftvermittlers, Klebstoffschicht oder Extrusionsschicht mit der 



  c) zweiten Materiallage aus einer Polyolefinschicht und dabei insbesondere einer Polypropylenschicht, z.B. in einer Dicke bis zu 100  mu m, vorzugsweise von 50 bis 80  mu m;
 oder 



  a) erste Materiallage aus
 a1) gegebenenfalls einer Bedruckung
 a2) Folie aus Polyestern, wie Polyethylenterephthalat,
 a2) gegebenenfalls ein Konterdruck 



  b) verbunden, fallweise mittels eines Haftvermittlers, Klebstoffschicht oder Extrusionsschicht, mit 



  c) einer Metallfolie oder aufgetragen eine metallisierte Schicht, und 



  d) verbunden mittels eines Haftvermittlers, Klebstoffschicht oder Extrusionsschicht mit der 



  e) zweiten Materiallage aus einer Folie aus Polyolefinen, wie Polyethylenen;
 oder 



  a) eine erste Materiallage aus
 a1) gegebenenfalls einer Bedruckung
 a2) Folie aus Polyestern, Polyolefinen, wie Polypropylenen oder Polyethylenen, Polyamiden, Polyvinylchlorid, Polycarbonat usw.
 a3) gegebenenfalls ein Konterdruck und 



  b) eine zweite Materiallage aus einer Lackschicht oder siegelbaren Extrusionsschicht. 



  In letzterem Falle kann der Konterdruck a3) gleichzeitig die zweite Materiallage darstellen. 



  Das Verbundmaterial weist geschwächte Zonen in wenigstens einer Materiallage des Verbundmaterials auf. Vorzugsweise sind die geschwächten Zonen an der ersten Materiallage des Verbundmaterials vorgesehen. Es ist auch möglich, die geschwächten Zonen an der zweiten Materiallage oder an der ersten und der zweiten Materiallage des Verbundmaterials vorzusehen. In letzterem Fall ist es vorteilhaft, dass die geschwächten Zonen der ersten Materiallage und der zweiten Materiallage am Verbundmaterial nicht übereinander, sondern versetzt zueinander, angeordnet sind. Geschwächte Zonen können beispielsweise Materialschwächungen, wie Materialverdünnungen, Materialabtrag oder Kerbungen im Material, oder Durchtrennungen in Form eines Einzelschnittes oder einer Schnittfolge, insbesondere in paralleler Anordnung, oder in Form von Perforationen usw., sein.

   Besonders bevorzugt als geschwächte Zonen sind Schnittfolgen oder eine Vielzahl von Einzelschnitten in paralleler Anordnung. Die Schnittrichtung läuft vorteilhaft in Reissrichtung. Beispielsweise können die Abstände der Schnitte beispielsweise 0,1 bis 1 mm, die Länge der Schnitte 1 bis 50 mm und die Anzahl der Schnitte je geschwächte Zone kann 2 bis 50 betragen. Die geschwächten Zonen können sich nur über dem Füllraum einer Verpackung befinden oder können sich über dem Füllraum befinden und sich bis innerhalb einer gesiegelten Rand- oder Seitennaht erstrecken. Die Materiallage oder Materiallagen mit den geschwächten Zonen stellt an einer Verpackung vorteilhaft eine aussen liegende oder nach aussen weisende Schicht des Verbundmaterials dar. 



  Vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Herstellen einer Verpackung gemäss den Merkmalen nach Anspruch 7. Das Verbundmaterial wird hergestellt durch die Beistellung der ersten Materiallage, fallweise dem ein- oder beidseitigen Bedrucken der ersten Materiallage und gleichzeitigem Anbringen der geschwächten Zonen im Register. Geeignete Druckverfahren sind beispielsweise Buch-, Offset-, Flexo-, Sieb- und Kupfertiefdruck. Im Bereich der Druckmaschine, vor, zwischen zwei Farbaufträgen oder nach dem Druckfarbenauftrag kann die erste Materiallage geschwächt werden. Die geschwächten Zonen können durch Anbringen von Schwächungen oder Durchtrennungen erzeugt werden. Dies kann mechanisch, beispielsweise durch Messer, wie oszillierende Messer, an einem Zylinder angebrachte rotierende Messer, Stanzmesser oder Nadeln usw., erfolgen.

   Andere Vorrichtungen zum Anbringen der geschwächten Zonen sind energiereiche Strahlungen, wie Laserstrahlen oder Elektronenstrahlen. Solche Verfahren führen in der Regel zu Mikroperforationen. Die Schwächungen werden im Register, d.h. synchron, mit der Bedruckung, an der ersten Materiallage angebracht. Dies ermöglicht eine genaue Ausrichtung der Schwächung gleichzeitig mit der genauen Ausrichtung der Bedruckung auf dem Verpackungsmaterial. Es ist auch möglich, die Schwächung zu Beginn oder im Laufe des Druckfarbenauftrages oder vor einem allenfalls vorgesehenen Lack- oder Schutzlackauftrag durchzuführen. Die Schwächung wird dann durch die Druckfarben und/oder den Lack oder Schutzlack überdeckt. Damit wird u.a. eine Barrierewirkung gegen einen Stoffaustausch von Feuchtigkeit, Gasen etc., beispielsweise durch die \ffnungen einer Perforation oder eines Schnittes, erreicht.

   Gleichzeitig kann die geschwächte Zone bezüglich der Reissfestigkeit stabilisiert werden, ohne das gewollte Aufreissen zu erschweren. Vorzugsweise werden die Druck- und Schwächungsverfahren an Endlos- oder Rollenware kontinuierlich durchgeführt, die Behandlung von Blättern oder Bogen ist ebenfalls möglich. 



  Nach den beschriebenen Verfahrensschritten wird die erste Materiallage und die bereitgestellte zweite Materiallage, vorzugsweise kontinuierlich, zusammengeführt und miteinander verbunden. Die erste Materiallage und die zweite Materiallage als Endlosware können beispielsweise durch Kaschieren oder durch Verkleben der beiden Materiallagen mittels eines Extrusionskaschierens oder eines Klebstoffes trennfest miteinander verbunden werden. Es können beispielsweise Lackkaschierklebstoffe, Haftungsvermittler und/oder Primer verwendet werden. Beispiele sind auch Wachse, wässrige Leime, Kunststoffdispersionen und Hochdruckpolyethylen-Schichten als Klebemittel. 



  Auf die erste Materiallage kann die zweite Materiallage auch durch Beschichten oder durch Extrusion, wobei unter Druck und Hitze ein thermoplastischer Kunststoff, beispielsweise Hochdruckpolyethylen, aufgeschmolzen und als dünner Film auf die eine Oberfläche der ersten Materiallage aufgepresst wird, aufgebracht werden. Ist die zweite Materiallage ein Lackauftrag, so können die Lacke als zweite Materiallage in Mengen von beispielsweise 0,5 bis 50 g/m<2>, vorzugsweise von 1,0 bis 25 g/m<2>, durch z.B. Giessen, Sprühen, Rakeln, Glatt-Walzenauftrag usw., auf die bereits mit geschwächten Zonen versehene erste Materiallage aufgebracht werden. Die Lacke können auf Lösemittelbasis sein und durch Abdampfen des Lösemittels getrocknet oder gehärtet werden oder die Lacke können durch energiereiche Strahlung härtbar sein.

   Als Lacke können z.B. solche auf Acrylat- oder Methacrylatbasis, oder Lacke aus der Reihe enthaltend Polyester, Epoxide, Zellulosenitrate, Polyvinylchloride, Polyvinylbutyrale oder Mischungen davon, eingesetzt werden. 



  Das derart hergestellte Verbundmaterial kann, beispielsweise in Endlos- oder Rollenform, in eine Verpackungsmaschine eingeführt und zur Verpackung von Füllgütern eingesetzt werden. Bedingt durch das erfindungsgemässe Herstellungsverfahren liegen die Bedruckung und die geschwächten Zonen am Verbundmaterial in unveränderlicher Position zueinander. Qualitativ hoch stehende Verpackungseinheiten zeichnen sich dadurch aus, dass die Bedruckung immer in Übereinstimmung mit der Verpackungsgrösse und gegenüber dem Füllgut immer gleich positioniert ist. Damit sind bei Verwendung vorliegenden Verbundmaterials die geschwächten Zonen in Übereinstimmung mit der Bedruckung immer an gleicher Stelle bei jeder Verpackungseinheit. Typische Verpackungseinheiten sind in der Draufsicht beispielsweise polygonal und insbesondere rechteckig.

   Im Querschnitt können die Verpackungseinheiten rund oder polygonal und dabei insbesondere rechteckig sein. Die geschwächten Zonen befinden sich beispielsweise im Bereich der Seitenkanten und bei länglichen Verpackungseinheiten im Bereich eines der beiden Längsenden. Auf den Querschnitt der Verpackungseinheit bezogen, befinden sich die geschwächten Zonen zweckmässig an einer oder an beiden Seitenkanten. Sind an einer Verpackungseinheit Stellen, an denen das Verpackungsmaterial durch Falten oder Verkleben in mehreren Materiallagen übereinander liegt, so befindet sich vorzugsweise in jenem Bereich wenigstens an einer Materiallage eine geschwächte Zone. Bei Verpackungseinheiten mit einer Rumpfnaht kann sich wenigstens eine geschwächte Zone im Bereich dieser Rumpfnaht befinden.

   An Verpackungseinheiten mit Rumpfnaht können sich beispielsweise mehrere geschwächte Zonen auf einer Linie im Bereich eines der beiden Längsenden an einer oder an beiden Seitenkanten und im Bereich der Rumpfnaht befinden. 



  Die Fig. 1 bis 8 zeigen beispielhaft verschiedene Aspekte vorliegender Erfindung. 
 
   Die Fig. 1 stellt schematisch die Erzeugung und gleichzeitiges das Abfüllen des Füllgutes in einen Schlauchbeutel mit einer gefalzten Rumpfnaht dar. 
   Die Fig. 2 zeigt die Draufsicht auf ein Beispiel einer Verpackungseinheit aus einem Verbundmaterial nach vorliegender Erfindung sowie darunter gezeichnet einen Schnitt durch die Verpackung entlang der Linie A-A. 
   Die Fig. 3 zeigt die Draufsicht auf ein weiteres Beispiel einer Verpackungseinheit aus einem Verbundmaterial nach vorliegender Erfindung sowie darunter gezeichnet ein Schnitt durch die Verpackung entlang der Linie B-B. 
   Die Fig.

   4 zeigt die Draufsicht auf ein weiteres Beispiel einer Verpackungseinheit aus einem Verbundmaterial nach vorliegender Erfindung sowie darunter gezeichnet ein Schnitt durch die Verpackung entlang der Linie C-C. 
   Die Fig. 5 zeigt einen schematischen Schnitt durch eine Variante des Verbundmaterials nach vorliegender Erfindung. 
   Die Fig. 6 zeigt einen schematischen Schnitt durch eine weitere Variante des Verbundmaterials nach vorliegender Erfindung. 
   Die Fig. 7 zeigt einen schematischen Schnitt durch eine weitere Variante des Verbundmaterials nach vorliegender Erfindung. 
   Die Fig. 8 zeigt einen schematischen Schnitt durch eine weitere Variante des Verbundmaterials nach vorliegender Erfindung. 
 



  In Fig. 1 ist ein Vorrat an Verbundmaterial 10 in Rollen- oder Endlosform gezeigt, das in Pfeilrichtung 11 geführt wird. Nicht gezeigte Vorrichtungsteile einer Verpackungsmaschine falten und schweissen kontinuierlich die gefalzte längs laufende Rumpfnaht 12 und die Quernaht 13. Ebenfalls in Pfeilrichtung 11 und an der durch den Pfeil angedeuteten Stelle wird das Füllgut, beispielsweise ein Schokoladeriegel, eingeschoben. Taktweise werden die Quernähte 13 gelegt, wobei sich die Verpackungseinheiten 14 bilden. Mittels Schnitt 15 werden die Verpackungseinheiten 16 vereinzelt. Die Verpackungseinheit 16 weist an ihren beiden Enden je eine Quernaht 17 und die gefalzte längs laufende Rumpfnaht 19 auf. 



  In Fig. 2 ist eine Verpackungseinheit 16 gezeigt, mit den Quernähten 17 und der längs laufenden gefalzten Rumpfnaht 19. Parallel zur einen Quernaht 17 über dem Füllbereich 21 sind mehrere geschwächte Zonen 20 angeordnet. Ein Querschnitt durch eine Verpackungseinheit 16 entlang der Linie A-A lässt die gefalzte Rumpfnaht 19 erkennen. Die geschwächten Zonen 20 liegen an den Seitenkanten und an den Stellen, hier der Rumpfnaht 19, an denen das Verbundmaterial 22 durch Falten und Verkleben in mehreren Materiallagen übereinander liegt. Das Verbundmaterial 22 umschliesst den Füllraum 28. 



  In Fig. 3 ist eine Verpackungseinheit 16a gezeigt, mit den Quernähten 17a und der längs laufenden überlappenden Rumpfnaht 23. Parallel zur einen Quernaht 17a über dem Füllbereich 21a sind mehrere geschwächte Zonen 20a angeordnet. Ein Querschnitt durch eine Verpackungseinheit 16a entlang der Linie B-B lässt die überlappende Rumpfnaht 19a erkennen. Die geschwächten Zonen 20a liegen an den Seitenkanten und an den Stellen, hier der überlappenden Rumpfnaht 23, an denen das Verbundmaterial 22a durch Verkleben in zwei Materiallagen übereinander liegt. Das Verbundmaterial 22a umschliesst den Füllraum 28a. 



  In Fig. 4 ist eine Verpackungseinheit 16b gezeigt, mit den Quernähten 17b. Die eine Quernaht 17b ist einseitig in Beutelrichtung verlängert. In dieser Verlängerung der Quernaht 17 ist eine Anreisshilfe 27 und eine Perforation 26, welche im Wesentlichen durch die ganze Dicke der Quernaht 17b hindurch reicht, angebracht. Die Verpackungseinheit 16b wird geformt durch eine c-förmige Ausrichtung des Verbundmaterials 22b und Siegeln der Kanten an einen eingelegten Streifen 25 aus einem siegelbaren Verbund, beispielsweise des Aufbaues Polyethylen/Klebstoff/Polyester/Klebstoff/Polyethylen. Durch Siegeln der Seitenkanten des Verbundmaterials an den Streifen 25 wird die längs laufende Rumpfnaht 24 gebildet. Parallel zur einen Quernaht 17b, im Wesentlichen über dem Füllbereich 21a, sind zwei geschwächte Zonen 20b angeordnet.

   Beispielsweise können die geschwächten Zonen eine Schnittfolge sein, wobei die Schnittrichtung in Reissrichtung läuft. In vorliegendem Beispiel stellt die Schnittfolge die Verlängerung der Perforation 26 dar. Soll die Verpackungseinheit 16b geöffnet werden, kann über die Kerbe 27, im gesiegelten Bereich der Quernaht 17b, die Verpackung angerissen werden. Das Verpackungsmaterial wird durch die Perforation 26 weiterreissen. Die Perforation 26 endet noch im gesiegelten Bereich 17b. Durch die geschwächte Zone 20 über dem Füllbereich erfolgt jedoch ein leichtes Weiterreissen entlang wenigstes eines Schnittes der Schnittfolgen, welche die geschwächten Zonen 20 bilden. Ein Querschnitt durch eine Verpackungseinheit 16b entlang der Linie C-C lässt die längs laufende Rumpfnaht 24 erkennen.

   Die geschwächten Zonen 20b liegen an einer der Seitenkanten und an der Stelle, an der das Verbundmaterial 22b und der Streifen 25 in zwei Materiallagen übereinander liegen. Das Verbundmaterial 22b umschliesst den Füllraum 28b. 



  Die Fig. 5 zeigt einen Schnitt durch den Aufbau des folienförmigen Verbundmaterials für die erfindungsgemässen Verpackungen, enthaltend die erste Materiallage aus einer Folie aus thermoplastischem Kunststoff 32, die einen Druck 34 und einen Konterdruck 35 trägt und eine geschwächte Zone 20 aufweist. Die zweite Materiallage aus einer Aluminiumfolie 30, einer Klebstoffschicht 37 und einer Siegelschicht 36 ist über die Klebstoffschicht oder Extrusionsschicht 31 mit der ersten Materiallage verbunden. 



  Die Fig. 6 zeigt einen Schnitt durch den Aufbau des folienförmigen Verbundmaterials für die erfindungsgemässen Verpackungen, enthaltend die erste Materiallage aus einer Folie aus thermoplastischem Kunststoff 32, die einen Druck 34 und einen Konterdruck 35 trägt und eine geschwächte Zone 20 aufweist. Die zweite Materiallage aus einer Aluminiumfolie 30 und einer aufextrudierten Siegelschicht 36a ist über die Klebstoffschicht oder Extrusionsschicht 31 mit der ersten Materiallage verbunden. 



  Die Fig. 7 zeigt einen Schnitt durch den Aufbau des folienförmigen Verbundmaterials für die erfindungsgemässen Verpackungen, enthaltend die erste Materiallage aus einer Folie aus thermoplastischem Kunststoff 32, die einen Druck 34 und einen Konterdruck 35 trägt und eine geschwächte Zone 20 aufweist. Die zweite Materiallage aus einer Siegelschicht 36b ist über die Klebstoffschicht 31b mit der ersten Materiallage verbunden. 



  Die Fig. 8 zeigt einen Schnitt durch den Aufbau des folienförmigen Verbundmaterials für die erfindungsgemässen Verpackungen, enthaltend die erste Materiallage aus einer Folie aus thermoplastischem Kunststoff 32, die einen Druck 34 und einen Konterdruck 35 trägt und eine geschwächte Zone 20 aufweist. Die zweite Materiallage ist eine auf die erste Materiallage aufextrudierte Schicht 33 aus einem thermoplastischen Kunststoff mit Siegeleigenschaften. 



  Vorliegende Verpackungen eignen sich beispielsweise zur Aufnahme von flüssigen, pulverigen, granulierten, festen oder pastösen Füllgütern. Flüssige Füllgüter reichen von Getränken, Säften usw. bis zu Reinigern und dgl. Typische Beispiele von Füllgütern sind pulverförmige und granulierte Nahrungs- und Genussmittel, wie Fertigsuppen, sofort löslicher Kaffee, Kaffeepulver, Puddingpulver, Gewürze usw. Die festen Füllgüter z.B. können in Block-, Tafel- oder Stangenform vorliegen. Es sind als Beispiele zu nennen Schokoladeriegel und Müsliriegel. Darüber hinaus können die Verpackungen auch für pastöse Nahrungsmittel, wie Jogurt und andere Milchspeisen, und andere pastöse Stoffe, beispielsweise aus dem Bereich der Körperpflege und Kosmetika, wie Shampoos oder Lotions, oder zur Aufnahme von Lippenstiften, Ohrreinigern, Seifen usw. eingesetzt werden.

   Schliesslich können die erfindungsgemässen Verpackungen auch medizinische Geräte oder Applikatoren und technische Artikel aufnehmen.

Claims (12)

1. Verpackung mit einer Aufreisshilfe und mit Siegelrändern aus einem folienförmigen Verbundmaterial, dadurch gekennzeichnet, dass das folienförmige Verbundmaterial mehrlagig ist und wenigstens eine Materiallage des Verbundmaterials keine geschwächten Zonen aufweist und wenigstens eine Materiallage des Verbundmaterials geschwächte Zonen aufweist und die geschwächten Zonen an der Verpackung zumindest teilweise im Bereich des Füllraumes liegen.
2. Verpackung gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die geschwächten Zonen an der Verpackung auf einer Linie liegen und vorzugsweise auf einer Linie im Bereich einer Randbegrenzung oder Siegelrandbegrenzung liegen.
3.
Verpackung gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die geschwächten Zonen an der Verpackung im Bereich einer Randbegrenzung oder Siegelrandbegrenzung und/oder im Bereich von durch Siegeln und/oder Falten zwei oder mehrfach übereinander liegenden Verbundmaterials liegen.
4. Verpackung gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung längs laufende Randbegrenzungen oder Siegelrandbegrenzungen und quer laufende Randbegrenzungen oder Siegelrandbegrenzungen aufweist und die geschwächten Zonen im Bereich einer quer laufenden Randbegrenzung oder Siegelrandbegrenzung und parallel zu dieser quer laufenden Randbegrenzung oder Siegelrandbegrenzung angeordnet sind.
5.
Verpackung gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die geschwächten Zonen Schnittfolgen oder eine Vielzahl von Einzelschnitten in paralleler Anordnung sind und vorzugsweise die Schnittrichtung der Einzelschnitte oder Schnittfolgen in der vorgesehenen Reissrichtung laufen.
6. Verbundmaterial zur Herstellung einer Verpackung gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbundmaterial folienförmig und mehrlagig ist und wenigstens eine Materiallage des Verbundmaterials keine geschwächten Zonen aufweist und wenigstens eine Materiallage des Verbundmaterials geschwächte Zonen aufweist und die geschwächten Zonen an der aus dem Verbundmaterial hergestellten Verpackung im Bereich der Siegelränder und/oder im Bereich von durch Siegeln oder Falten zwei oder mehrfach übereinander liegenden Verbundmaterials liegen.
7.
Verfahren zur Herstellung einer Verpackung mit einer Aufreisshilfe und mit Siegelrändern aus einem folienförmigen Verbundmaterial gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erzeugung des folienförmigen Verbundmaterials wenigstens eine erste Materiallage bedruckt und zur Erzielung geschwächter Zonen an der ersten Materiallage Schwächungen angebracht werden und an der ersten Materiallage wenigstens eine zweite Materiallage, die keine geschwächten Zonen aufweist, angebracht wird und das entstandene Verbundmaterial zu Verpackungen verarbeitet wird, wobei die geschwächten Zonen an der Verpackung wenigstens teilweise im Bereich des Füllraumes liegen.
8.
Verfahren zur Herstellung einer Verpackung mit einer Aufreisshilfe und mit Siegelrändern aus einem folienförmigen Verbundmaterial gemäss Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erzeugung des folienförmigen Verbundmaterials wenigstens eine erste Materiallage bedruckt und zur Erzielung geschwächter Zonen vor dem Druckfarbenauftrag, zwischen zwei Druckfarbenaufträgen oder nach dem Druckfarbenauftrag an der ersten Materiallage die Schwächungen angebracht werden.
9.
Verfahren zur Herstellung einer Verpackung mit einer Aufreisshilfe und mit Siegelrändern aus einem folienförmigen Verbundmaterial gemäss Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine erste Materiallage, enthaltend geschwächte Zonen, mit wenigstens einer zweiten Materiallage, die keine geschwächten Zonen aufweist, durch gegenseitiges Verkleben zum Verbundmaterial verbunden wird oder dass auf wenigstens eine erste Materiallage die zweite Materiallage, die keine geschwächten Zonen aufweist, durch Extrusionsbeschichtung aufgetragen wird oder dass die zweite Materiallage, die keine geschwächten Zonen aufweist, als Lackierung oder Lackschicht aufgetragen wird.
10.
Verfahren zur Herstellung einer Verpackung mit einer Aufreisshilfe und mit Siegelrändern aus einem folienförmigen Verbundmaterial gemäss Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Materiallage, enthaltend geschwächte Zonen, mit der zweiten Materiallage, die keine geschwächten Zonen aufweist, durch gegenseitiges Verkleben zum Verbundmaterial verbunden wird oder dass auf die erste Materiallage die zweite Materiallage, die keine geschwächten Zonen aufweist, durch Extrusionsbeschichtung aufgetragen wird oder dass die zweite Materiallage, die keine geschwächten Zonen aufweist, als Lackierung oder Lackschicht aufgetragen wird.
11.
Verfahren zur Herstellung einer Verpackung mit einer Aufreisshilfe und mit Siegelrändern aus einem folienförmigen Verbundmaterial gemäss Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erzeugung des folienförmigen Verbundmaterials wenigstens in einer ersten Materiallage zur Erzielung geschwächter Zonen mechanisch, vorzugsweise durch Messer, Stanzmesser oder Nadeln, oder durch energiereiche Strahlungen, vorzugsweise Laserstrahlen oder Elektronenstrahlen, Schwächungen erzeugt werden.
12. Verwendung einer Verpackung mit einer Aufreisshilfe und mit Siegelrändern aus einem folienförmigen Verbundmaterial nach Anspruch 1 zur Aufnahme von flüssigen, pastösen, pulverigen, granulierten oder festen Füllgütern.
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