CH691581A5 - Vorrichtung zum Befestigen eines Endes eines Drainageelementes für eine Presse zum Ausscheiden von Flüssigkeiten aus festen Stoffen. - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befestigen eines Endes eines Drainageelementes für eine Presse zum Ausscheiden von Flüssigkeiten aus festen Stoffen, insbesondere für Obst-, Trauben- oder Früchtepressen, zwischen einer Saftsammelplatte und einer Stützplatte der Presse, wobei auf einem Ende eines flexiblen stabförmigen Kernes ein hülsenförmiges Filterbefestigungsstück befestigt ist, welches nebst einem Filterschlauch in einem ebenfalls hülsenförmigen Kernhalter gehaltert ist, der seinerseits in einem Stützrohr montiert ist, welches durch eine \ffnung der Saftsammelplatte hindurchgeführt und an derselben befestigt ist und dieselbe gegen die Stützplatte abstützt. Eine grössere Anzahl derartiger Drainageelemente ist in bekannter Art beispielsweise im Pressraum einer einen hydraulisch betätigbaren Presskolben aufweisenden Früchtepresse zwischen dem Presskolben und der Behälterwand über Saftsammelkammern befestigt. Beim Pressen verformen sich die in den Pressraum hineinragenden flexiblen Drainageelemente. Dabei durchdringt der ausgepresste Saft die Filterhüllen der Drainageelemente und wird entlang den stabförmigen Kernen aus dem Pressraum herausgeführt und in Saftsammelkanäle geleitet. Hierzu ist das jeweilige Ende des Drainageelementes in einer mit der Behälterwandung oder dem Presskolben verbundenen Fassung lösbar befestigt, wobei der mit Längsrillen zum Transport der Flüssigkeit versehene Kern in eine Saftsammelkammer ragt. Gemäss CH-A-680 382 ist zur Befestigung des Kerns ein diesen eng umgebender Kernhalter vorgesehen. In diesen Kernhalter wird das mit einem Filterbefestigungsstück versehene Ende vom Kern mit Filterhülle eingeführt. Der Kernhalter ist in einem Stützrohr montiert, welches eine Saftsammelplatte gegen eine von dieser beabstandete Stützplatte abstützt. Auf dem Stützrohr ist ein als Flachfederring ausgebildeter Sicherungsring angeordnet, der an seinem Innenumfang mehrere Nocken trägt. In der Wandung des Stützrohrs befinden sich Schlitze, in welche die Nocken eingreifen. Während einige Nocken zur Fixierung des Sicherungsringes am Stützrohr und zur axialen Sicherung des Stützrohrs an der Saftsammelplatte dienen, ist eine Nocke durch die Wandung des Stützrohrs hindurchgeführt und greift in eine Ausnehmung des Kernhalters ein, sodass der Kern mit der Filterhülle gegen Axialbewegung und Verdrehung gesichert ist. Bei der bekannten Vorrichtung gemäss CH-A-680 382 setzen sich in der Fügefläche zwischen dem Stützrohr und dem Kernhalter Trubpartikel ab, die nicht durch chemische Reinigung entfernt werden können. Eine Demontage des Kernhalters wird dadurch behindert, dass der abgesetzte und verdichtete Trub als klebende Schicht wirkt. Ausserdem bringen die abgesetzten Trubreste bei hygienisch sensiblen Produkten bakteriologische Probleme mit sich. Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, die genannten Nachteile zu vermeiden und eine Befestigung des Drainageelementes zu schaffen, welche eine wirksame Reinigung von abgesetzten Produktresten mittels einfacher Spülvorgänge erlaubt. Gemäss der Erfindung wird diese Aufgabe bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass der Innendurchmesser des Stützrohres in seinem Abschnitt zwischen Saftsammelplatte und Stützplatte gegenüber seinem Abschnitt in der \ffnung der Saftsammelplatte vergrössert ist derart, dass zwischen Stützrohr und Kernhalter ein hinreichend grosser Spaltabstand zum Durchspülen mit einer Reinigungsflüssigkeit vorhanden ist. Das Stützrohr weist mit Vorteil in seinem Abschnitt zwischen Saftsammelplatte und Stützplatte mindestens drei Stützelemente auf, welche den Spalt zwischen Stützrohr und Kernhalter in diesem Abschnitt überbrücken und den Kernhalter an seiner Aussenfläche abstützen. Die Stützelemente können als Stützlaschen aus der Wandung des Stützrohres herausgeformt sein. Es ist aber auch möglich, dass in dem Spalt zwischen Stützrohr und Kernhalter ein Einsatz mit integrierten Stützelementen zur Abstützung des Kernhalters angeordnet ist. Der Einsatz besteht mit Vorteil aus Kunststoff und ist mittels einer Schnappvorrichtung in einer definierten Position an der Innenfläche des Stützrohres gehalten. Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung weist das Stützrohr in seinem Abschnitt zwischen Saftsammelplatte und Stützplatte einen vergrösserten Aussendurchmesser und damit unmittelbar anschliessend an seinen Abschnitt in der \ffnung der Saftsammelplatte einen Anschlagbund für die Saftsammelplatte auf. Der Anschlagbund des Stützrohres trägt mit Vorteil eine ebene, zur Achse des Kernhalters rechtwinklige Fläche. Weitere zweckmässige Ausführungsformen der Erfindung sind in den Patentansprüchen gekennzeichnet. Zu den mit der Erfindung erzielten Vorteilen gehören deutlich kleinere Fügeflächen mit Reinigungsproblemen, eine einfachere Demontage des Kernhalters und verbesserte hygienische Bedingungen. Durch grössere Auflageflächen sowohl zwischen dem Anschlagbund des Stützrohres und der Saftsammelplatte, als auch zwischen dem Stützrohr und der Stützplatte infolge grösseren Durchmessers und grösserer Dicke des Stützrohres ergeben sich an diesen Stellen niedrigere Flächenpressungen. Eine bekannte Verwendung einer Falzstelle als Anschlagbund im Stützrohr mit einer Neigung zu Kontaktkorrosion und zu Rissbildung oder Bruch bei hoher Schwellbelastung, sowie mit schwer entfernbarer Trubablagerung im Falz wird vermieden. Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung und der Zeichnung, die Ausführungsbeispiele darstellt, näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 einen Längs- und Querschnitt durch das Ende eines Drainageelementes und eine erfindungsgemässe Ausbildung seiner Befestigungsvorrichtung, Fig. 2 einen Längsschnitt einer Variante der Vorrichtung gemäss Fig. 1 mit einer Abdichtung einer Fuge an der Saftsammelplatte, Fig. 3 einen Längsschnitt einer Variante der Vorrichtung gemäss Fig. 1 mit U-förmigen Stützlaschen, Fig. 4 einen Längsschnitt einer Variante der Vorrichtung gemäss Fig. 1 mit aus der Wandung des Stützrohres herausgeformten Stützlaschen, Fig. 5 einen Längs- und Querschnitt durch das Ende eines Drainageelementes und eine andere erfindungsgemässe Ausbildung seiner Befestigungsvorrichtung, Fig. 6 einen Längs- und Querschnitt durch das Ende eines Drainageelementes und eine weitere erfindungsgemässe Ausbildung seiner Befestigungsvorrichtung, und Fig. 7 einen Längsschnitt einer Variante der Vorrichtung gemäss Fig. 6 mit einer Abdichtung einer Fuge an der Saftsammelplatte. Wie aus Fig. 1 ersichtlich, sind in einem Pressraum 1 einer nicht näher dargestellten Früchtepresse mehrere Drainageelemente 2 angeordnet. Jedes Drainageelement 2 besteht aus einem stabförmigen, flexiblen Kern 3, der von einem strumpfartigen Filterschlauch 4 umgeben ist. Die Enden des Drainageelementes 2 sind mit einem Filterbefestigungsstück 10 in je einen Kernhalter 6 eingesetzt, von denen der in Fig. 1 gezeigte in einem Stützrohr 5 axial unverschiebbar und drehfest angeordnet ist. Das Stützrohr 5 ist durch eine \ffnung 7 einer Saftsammelplatte 15 hindurchgeführt. Wie Fig. 1 zeigt, stützt das Stützrohr 5 die Saftsammelplatte 15 gegen eine Stützplatte 9 ab, indem sein Durchmesser in einem Saftsammelraum 8 zwischen den Platten 9 und 15 gegenüber seinem Abschnitt in der \ffnung 7 der Saftsammelplatte 15 vergrössert ist. Durch einen scheibenförmigen Federring 17, der mit einem Nocken 18 durch eine \ffnung im Stützrohr 5 hindurch in den Kernhalter 6 eingreift, ist das Stützrohr 5 an der Saftsammelplatte 15 axial und der Kernhalter 6 am Stützrohr 5 axial und gegen Verdrehen gesichert. Der Kernhalter 6 ragt mit seinem längeren Teil in den Saftsammelraum oder Saftsammelkanal 8, der durch die Stützplatte 9 begrenzt ist. Zur lösbaren Befestigung des Drainageelementes 2 in dem Kernhalter 6 ist ein Querstift 11 vorgesehen, der je eine Bohrung des Kernhalters 6 und des Kerns 3 durchsetzt. Zur Abstützung des Filterbefestigungsstückes 10 gegen den Querstift 11 ist zwischen diesen beiden Elementen eine Stützscheibe 12 angeordnet. Beim Pressvorgang wird ein Pressorgan, bspw. ein Presskolben gegen die Saftsammelplatte 15 bewegt, wobei die flexiblen Drainageelemente 2 ausknicken und der ausgepresste Saft durch den flüssigkeitsdurchlässigen Filterschlauch 4 hindurch zum Kern 3 gelangt und über Flüssigkeitskanäle im Kern 3 in den Saftsammelraum 8 geleitet wird. Zur Befestigung des Filterschlauches 4 ist auf das Ende des Kerns 3 das Filterbefestigungsstück 10 aufgeschoben. Es besteht aus einem geeigneten Werkstoff, sodass es bei einer Zugbeanspruchung durch den flexiblen Kern 3 mit dem Filterschlauch 4 gummiartig deformierbar ist. Das Ende des Filterschlauches 4 wird bei der Montage über das Filterbefestigungsstück 10 gezogen. Zur Fixierung des Filterschlauches 4 ist auf denselben ein O-Ring 13 aufgezogen, der den Filterschlauch 4 in eine Nut im Filterbefestigungsstück 10 einklemmt, wie Fig. 1 zeigt. Danach wird das Drainageelement 2 von der dem Pressraum 1 abgewandten Seite der Saftsammelplatte 15 aus in den Kernhalter 6 eingeschoben. Das Drainageelement 2 wird in den Kernhalter 6 so weit eingeschoben, bis ein Aussenkonus des Filterbefestigungsstückes 10 mit der übergezogenen Filterhülle 4 an einem entsprechenden Innenkonus des Kernhalters 6 zur Anlage kommt. Anschliessend an das Filterbefestigungsstück 10 und die Stützscheibe 12 ist in dem Kern 3 der Stift 11 eingeschoben, der das Stück 10 auf dem Kern 3 axial sichert und, wie bereits beschrieben, das Ende des Drainagelementes 2 in dem Kernhalter 6 fixiert. Wie schon erwähnt, ist der Durchmesser des Stützrohres 5 in dem Saftsammelraum 8 zwischen den Platten 9 und 15 gegenüber seinem Abschnitt in der \ffnung 7 der Saftsammelplatte 15 vergrössert. Dadurch wird zwischen Stützrohr 5 und Kernhalter 6 ein hinreichend grosser Spaltabstand zum Durchspülen mit einer Reinigungsflüssigkeit erzielt, wie Fig. 1 zeigt. Zum Abstützen des Kernhalters 6 im Bereich dieses Spaltabstandes sind aus der Wandung des Stützrohres vier Stützlaschen 25, 26, 27, 28 herausgeformt. Dabei sind die Stützlaschen 25, 26 diametral so angeordnet, dass sie die Bohrungen im Kernhalter 6 für den Querstift 11 abdecken und den Querstift 11 am Herausfallen hindern. Eine dritte Stützlasche 28 ist in der gleichen axialen Position wie die Stützlaschen 25, 26 angeordnet, jedoch so, dass sie gegen die \ffnung im Stützrohr 5 zum Durchgreifen des Nockens 18 des Federringes 17 um 180 Grad versetzt ist. Den Nocken 18 zeigt der Längsschnitt von Fig. 1 aus Gründen der besseren Darstellung als in der Zeichenebene liegend, er ist aber bei der dargestellten Vorrichtung als um 30 Grad nach hinten geschwenkt zu denken. Wie bereits erklärt, wird die Stützfunktion des Stützrohres 5 zwischen Saftsammelplatte 15 und Stützplatte 9 durch eine Vergrösserung des Durchmessers des Stützrohres 5 im Saftsammelraum 8 zwischen diesen Platten erreicht. Die Saftsammelplatte 15 stützt sich auf einer Schulter als Anschlagbund 29 des Stützrohres 5 ab. Dieser Anschlagbund 29 ist aus Stabilitätsgründen als ebene, zur Achse des Kernhalters 6 rechtwinklige Fläche mit hinreichender Breite ausgebildet, um eine niedrige Flächenpressung zu erreichen. Infolge dieser Breite des Anschlagbundes 29 gemäss Fig. 1 soll die vorteilhafte Stützfunktion auch dann noch erfüllt sein, wenn auf der Gegenseite am Ende der \ffnung 7 der Saftsammelplatte 15, wie der Detailschnitt der Fig. 2 zeigt, in einer Ausnehmung der Saftsammelplatte 15 ein Dichtring 20 zum Abdichten der Fuge zwischen Stützrohr 5 und Saftsammelplatte 15 angeordnet ist. Fig. 2 zeigt gleichzeitig, wie durch Anordnung einer Dichtlippe 21 am Kernhalter 6 die Fuge zwischen Kernhalter 6 und Stützrohr 5 im Bereich der Saftsammelplatte 15 abgedichtet werden kann. Fig. 3 zeigt in einem, der Fig. 2 ähnlichen Detailschnitt eine andere Ausbildung einer Stützlasche 35 an Stelle der Stützlasche 25 gemäss Fig. 1, welche ebenfalls aus der Wandung des Stützrohres 5 herausgeformt ist. In ähnlicher Weise zeigt Fig. 4 eine weitere Ausbildung einer Stützlasche 45 zur Verwendung in einer Vorrichtung gemäss Fig. 1. Fig. 5 zeigt, wie in einer der Fig. 1 ähnlichen Vorrichtung das Stützrohr 5 aus zwei Rohrteilen 51 und 52 mit unterschiedlichen Durchmessern vorteilhaft aufgebaut sein kann. Die übrigen Bauelemente in Fig. 5 tragen die schon zu Fig. 1 erklärten Bezugszeichen. Wie Fig. 5 zeigt, trägt das Rohrteil 52 auf der Seite des Saftsammelraumes 8 einen nach aussen gerichteten Kragen 53, der mit einem nach innen gerichteten Kragen 54 des Rohrteiles 51 durch Punktschweissungen 55 verbunden ist. Von dem Kragen 53 her zweigen vom Rohrteil 52 drei Zungen 56, 57, 58 ab, welche sich längs des Kernhalters 6 erstrecken und nahe dessen Ende in nach aussen abgebogenen Stützlaschen für den Kernhalter 6 enden, von denen der Längsschnitt der Fig. 5 nur die Stützlasche 56 min zeigt. Wie dargestellt, sind diese Stützlaschen mit dem Rohrteil 51 verschweisst. Auch Fig. 6 zeigt, wie in einer der Fig. 1 ähnlichen Vorrichtung das Stützrohr 5 aus zwei Rohrteilen 61 und 62 mit unterschiedlichen Durchmessern vorteilhaft aufgebaut sein kann. Die übrigen Bauelemente in Fig. 6 tragen die schon zu Fig. 1 erklärten Bezugszeichen. Wie Fig. 6 zeigt, trägt das Rohrteil 62 auf der Seite des Saftsammelraumes 8 einen nach aussen gerichteten Kragen 63, der gleichzeitig als Anschlagbund 14 des Stützrohres 5 an die Saftsammelplatte 15 dient. Das Rohrteil 61 ist am Kragen 63 angeschweisst. Die Abstützung des Kernhalters 6 gegen das Rohrteil 61 übernimmt bei dieser Ausführungsform ein Kunststoffeinsatz 60, welcher einen, dem Querstift 11 benachbarten Ring 64 mit zwei daran diagonal integrierten Stützelementen 65, 66 umfasst. An den Ring 64 des Kunststoffeinsatzes 60 ebenfalls integriert sind vier sich axial erstreckende Zungen 67, 68, 69, 70, welche, wie Fig. 6 zeigt, endseitig nach aussen abgebogen sind und den Kunststoffeinsatz 60 am Rohrteil 62 abstützen. Wie dem Längsschnitt der Fig. 6 entnehmbar, läuft die Linie A-A des zugehörigen Querschnitts durch die Stützelemente 65, 66, jedoch anschliessend in Richtung des Pressraumes 1 versetzt durch die Zungen 67, 68, 69, 70 und den Kern 3. Die Stützelemente 65, 66 besitzen, wie Fig. 6 zeigt, endseitig Rastzungen 65 min , 66 min , welche als Teil einer Schnappvorrichtung beim Einschieben des Kunststoffeinsatzes 60 in den Rohrteil 61 in darin vorgesehene Kerben einrasten. Der Kernhalter 6 mit dem Drainageelement 2 wird erst anschliessend an dieses Einrasten in das Stützrohr 5 eingeschoben, sodass der Kunststoffeinsatz 60 dann unverlierbar fixiert ist. Fig. 7 zeigt einen Detailschnitt einer Variante der Rohrteile 61 min , 62 min an der Fuge zur Saftsammelplatte 15 gemäss Fig. 6. Gemäss Fig. 7 ist der Kragen 63 min des Rohrteiles 62 min zu einer Ausnehmung für einen Dichtring 80 zum Abdichten der Fuge zwischen Stützrohrteil 62 min und Saftsammelplatte 15 ausgeformt. An diesen Dichtring 80 schliesst sich nach aussen als rechtwinklige Fläche ein Kragen 81 des Rohrteiles 61 min als Anschlagbund an, wobei die Rohrteile 61 min , 62 min durch eine Schweissung miteinander verbunden sind.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Befestigen eines Endes eines Drainageelementes (2) für eine Presse zum Ausscheiden von Flüssigkeiten aus festen Stoffen, insbesondere für Obst-, Trauben- oder Früchtepressen, zwischen einer Saftsammelplatte (15) und einer Stützplatte (9) der Presse, wobei auf einem Ende eines flexiblen stabförmigen Kernes (3) ein hülsenförmiges Filterbefestigungsstück (10) befestigt ist, welches nebst einem Filterschlauch (4) in einem ebenfalls hülsenförmigen Kernhalter (6) gehaltert ist, der seinerseits in einem Stützrohr (5) montiert ist, welches durch eine \ffnung (7) der Saftsammelplatte (15) hindurchgeführt und an derselben befestigt ist und dieselbe gegen die Stützplatte (9) abstützt, dadurch gekennzeichnet, dass der Innendurchmesser des Stützrohres (5) in seinem Abschnitt zwischen Saftsammelplatte (15) und Stützplatte (9)
gegenüber seinem Abschnitt in der \ffnung (7) der Saftsammelplatte (15) vergrössert ist derart, dass zwischen Stützrohr (5) und Kernhalter (6) ein hinreichend grosser Spaltabstand zum Durchspülen mit einer Reinigungsflüssigkeit vorhanden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützrohr (5) in seinem Abschnitt zwischen Saftsammelplatte (15) und Stützplatte (9) mindestens drei Stützelemente (25, 26, 27, 28, 35, 45, 56 min ) aufweist, welche den Spalt zwischen Stützrohr (5) und Kernhalter (6) in diesem Abschnitt überbrücken und den Kernhalter (6) an seiner Aussenfläche abstützen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente als Stützlaschen (25, 26, 27, 28, 35, 45) aus der Wandung des Stützrohres (5) herausgeformt sind.
4.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Spalt zwischen Stützrohr und Kernhalter ein Einsatz (60) mit integrierten Stützelementen (65, 66) zur Abstützung des Kernhalters (6) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (60) aus Kunststoff besteht und mittels einer Schnappvorrichtung (65 min , 66 min ) in einer definierten Position an der Innenfläche des Stützrohres (5) gehalten ist.
6.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes und zweites der Stützelemente (25, 26, 56, 57) für den Kernhalter (6) so angeordnet sind, dass sie eine im Kernhalter (6) befindliche Bohrung für einen Querstift (11) abdecken und dass mindestens ein drittes Stützelement (28) an der gleichen axialen Position des Kernhalters (6) wie das erste und zweite Stützelement (25, 26) angeordnet ist, jedoch um 180 Grad versetzt zu einer \ffnung im Stützrohr (5), welche einer Verbindung zwischen Stützrohr (5) und Kernhalter (6) auf der gegenüberliegenden Seite der Saftsammelplatte (15) dient.
7.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützrohr (5) in seinem Abschnitt zwischen Saftsammelplatte (15) und Stützplatte (9) einen vergrösserten Aussendurchmesser und damit unmittelbar anschliessend an seinen Abschnitt in der \ffnung (7) der Saftsammelplatte (15) einen Anschlagbund (29, 14) für die Saftsammelplatte (15) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlagbund (29, 14) des Stützrohres (5) für die Saftsammelplatte (15) eine ebene, zur Achse des Kernhalters (6) rechtwinklige Fläche aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Innenseite der rechtwinkligen Fläche des Anschlagbundes eine Ausnehmung für einen Dichtring (80) zum Abdichten einer Fuge zwischen Stützrohr (62 min ) und Saftsammelplatte (15) in deren \ffnung (7) angeordnet ist.
10.
Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass in der Saftsammelplatte (15) an dem der rechtwinkligen Fläche des Anschlagbundes (29) benachbarten Ende der \ffnung (7) der Saftsammelplatte (15) eine Ausnehmung für einen Dichtring (20) zum Abdichten einer Fuge zwischen Stützrohr (5) und Saftsammelplatte (15) in deren \ffnung (7) angeordnet ist.
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