CH685854A5 - Vorrichtung zum Aushaerten von Zahnmaterial - Google Patents
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Description
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Beschreibung
1. Gebiet der Erfindung
Die Erfindung bezieht sich in grossen Zügen auf eine Licht ausstrahlende Vorrichtung zum Aushärten von lichtaushärtbarem Zahnmaterial sowie auf einen Basisteil für diese Vorrichtung.
2. Beschreibung des Standes der Technik
Gewisse Materialien, die in der Zahnheilkunde verwendet werden, wie z.B. Adhäsiva, Dichtungsmittel und Ausbesserungsmaterialien, werden ausgehärtet, indem sie einer Lichtquelle ausgesetzt werden. Vorzugsweise härten die Materialien aus, wenn sie Licht ausgesetzt werden, welches eine Wellenlänge in sichtbarem Bereich hat.
Lichtaushärtbare Zahnmaterialien sind nützlich für den Zahnarzt, weil der Aushärtprozess dann gestartet werden kannr wenn er erwünscht ist. Zum Beispiel kann eine Zahnfüllung in Kontakt mit einem lichtaushärtbaren Zahnleim in das Loch eines Zahnes eingebracht und solange wie nötig manipuliert werden, bis der Zahnarzt überzeugt ist, dass die Füllung in ihrer richtigen Stellung orientiert ist. Eine Lichtquelle in der Nähe des Zahnloches wird dann aktiviert, um die Polymerisation des Leims zu starten und um die Füllung sicher in ihrer Position zu fixieren.
In der Mundhöhle gibt es nur begrenzten Platz für ein Aushärtelicht. Deshalb weisen konventionelle Lichtaushärtevorrichtungen oft einen länglichen, schlanken Lichtleiter auf, wie z.B. ein Bündel von optischen Fasern, welches ein freies Ende hat, das in die Nähe des fotoaushärtbaren Materials gebracht werden kann, um Licht von einer Lichtquelle, welche sich ausserhalb der Mundhöhle befindet, zum Material zu führen. Zusätzlich sind solche Lichtleiter oftmals von der Lichtquelle abnehmbar, so dass der Lichtleiter zwischen der Verwendung an verschiedenen Patienten sterilisiert werden kann.
Gewisse der bekannten Lichtaushärtevorrichtungen haben eine Lichtquelle, welche in einem Gehäuse eines Handstücks angebracht ist. Ein abnehmbarer Lichtleiter der Vorrichtung ist aus einem starren, verschmolzenen Bündel von optischen Glasfasern hergestellt und weist ein äusseres Endstück auf, welches unter einem Winkel vom Hauptstück des Lichtleiters absteht. Das abgewinkelte Endstück erleichtert es, das Licht in gewisse Bereiche in der Mundhöhle zu lenken, welche sonst schwierig zu erreichen wären.
Der starre abgewinkelte Lichtleiter einiger Aushärtevorrichtungen kann um seine Längsachse geschwenkt werden, um die Manöverierbarkeit des Lichtstrahles weiter zu verbessern. Um den Lichtstrahl relativ zum Gehäuse einer solchen Vorrichtung zu drehen, wird der Lichtleiter normalerweise mit einer Hand erfasst und relativ zum Gehäuse, welches mit der anderen Hand an einem Griff festgehalten wird, gedreht. Ein solches Vorgehen kann jedoch umständlich sein und erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Verschmutzung des Lichtleiters,
wodurch auch die Gefahr einer Infektion des Patienten vergrössert wird.
In einigen Fällen ist es schwierig, den Lichtleiter so zu manipulieren, dass das äussere Ende des Lichtleiters direkt beim lichtaushärtbaren Material ist. Das Herausnehmen des Lichtleiters aus der Mundhöhle, das Drehen des Lichtleiters und das folgende Wiedereinsetzen des Lichtleiters in die Mundhöhle ist etwas zeitaufwendig und muss möglicherweise wiederholt werden, bis die korrekte Verdrehung des Lichtleiters relativ zum Gehäuse gefunden ist. Selbst wenn die gewünschte Position des Lichtleiters gefunden ist, ist es möglich, dass die resultierende Richtung des Griffs für den Zahnarzt unbequem ist.
Zusätzlich ist es für den Zahnarzt manchmal schwierig zu wissen, ob das lichtaushärtbare Material genügend ausgehärtet worden ist. Einige Lichtaushärtevorrichtungen haben ein hörbares Signal, welches nach einer vorbestimmten Zeitspanne ausgesendet wird, so dass der Zahnarzt nach einem oder mehreren Signalen annehmen kann, dass die lichtinduzierte Polymerisation im wesentlichen vollständig ist. Jedoch kann die Lichtquelle weniger Strahlung aussenden als erwartet, z.B. wegen einer Funktionsstörung oder aus einem ähnlichen Grund. Unter solchen Umständen kann es dem Auge erscheinen, dass die Lichtquelle richtig funktioniert, doch es ist möglich, dass sie nicht genügend Licht aussendet, um das Material genügend auszuhärten.
Zusammenfassung der Erfindung
Die oben genannten Probleme werden durch die in den Patentansprüchen beschriebene Erfindung beseitigt.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Licht ausstrahlende Vorrichtung zum Aushärten von lichtaushärtbarem Zahnmaterial. Sie weist ein Gehäuse auf und einen Griff, der durch die Hand des Benutzers ergriffen werden kann. Der Griff ist am Gehäuse angebracht und hat eine Längsachse. Ein Kopf ist mit dem Gehäuse verbunden und relativ zum Gehäuse um eine Referenzachse drehbar, welche im wesentlichen quer zur Längsachse des Griffes steht. Eine Lichtquelle ist am Gehäuse angebracht, und ein Lichtleiter ist zum Anschluss an die Lichtquelle mit dem Kopf abnehmbar verbunden. Der Lichtleiter ist zusammen mit dem Kopf um die Referenzachse drehbar, wenn der Kopf relativ zum Gehäuse gedreht wird. Damit der Kopf, und somit auch der Lichtleiter, mit einer einzigen Hand relativ zum Gehäuse gedreht werden kann, weist der Kopf Greifmittel auf, welche mit einem Finger der Hand des Benutzers erreichbar sind. Damit kann der Lichtleiter von einer Arbeitsposition in eine andere gedreht werden, indem der Benutzer die Greifmittel mit einem Finger bedient, während er mit der gleichen Hand den Griff hält.
Die erfindungsgemässe Vorrichtung ist bequem zu bedienen und reduziert das Risiko einer Infektion, weil der Kopf, und nicht der Lichtleiter, zum Drehen des Lichtleiters manipuliert wird. Es ist nicht nötig, dass der Zahnarzt für diese Manipulation in direkten Kontakt mit dem Lichtleiter kommt. Ausser5
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dem muss der Lichtleiter nicht aus der Mundhöhle entfernt werden, um ihn zu drehen. Dies ermöglicht es dem Zahnarzt, die Orientierung des Lichtleiters während der Drehung zu beobachten, so dass die gewünschte Orientierung in einer relativ kurzen Zeit erreicht werden kann.
Ein anderer Aspekt der Erfindung bezieht sich auf einen Basisteil gemäss Anspruch 6 mit einem Aufnahmeorgan, in dem ein Handstück widerent-fernbar aufgenommen werden kann, und ein Gerät zur Bestimmung der vom Handstück erzeugten Lichtintensität. Das Gerät weist einen Detektor auf, welcher am Basisteil angebracht ist, und eine Anzeige zum Anzeigen, wann eine vorgegebene Lichtintensität vom Detektor festgestellt wird.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht der erfin-dungsgemässen Vorrichtung von oben und vorne rechts, welche ein Handstück und ein Basisteil beinhaltet;
Fig. 2 ist eine vergrösserte Seitenansicht des Handstückes alleine, welches in Fig. 1 gezeigt wird. In diesem Falle wird aber das obere Gehäuse des Handstückes in einer abgewinkelten Orientierung (relativ zum Griff des Handstückes) gezeigt, welche verschieden ist von der Orientierung des Gehäuses in Fig. 1;
Fig. 3 ist eine ähnliche Ansicht wie Fig. 2, ausser dass einige Teile herausgebrochen worden sind, dass die abgewinkelte Orientierung des Gehäuses verschieden ist von der Orientierung in Fig. 2 und dass die Drehposition des Lichtleiters des Handstückes verschieden von jener in Fig. 2 ist;
Fig. 4 ist eine vergrösserte Schnittansicht, entlang der Linie 4-4 von Fig. 2; und
Fig. 5 ist eine Draufsicht auf die Vorrichtung nach Fig. 1.
Detaillierte Beschreibung der vorzuosweisen Ausführung
Eine Licht ausstrahlende Vorrichtung 10 zum Aushärten von lichtaushärtbarem Zahnmaterial wird in den Fig. 1-4 gezeigt. Sie weist im wesentlichen ein Handstück 12 und einen Versorgungsmodul-Basisteil 14 auf (Fig. 1). Der Basisteil 14 weist einen Ein-Aus-Schalter sowie eine interne Stromversorgung zur Gleichrichtung und Regelung der Spannung des elektrischen Stromes auf, welcher vom Basisteil 14 zum Handstück 12 über das Versorgungskabel 18 fliesst.
Ein Aufnahmeorgan 20, welches in einer oberen Oberfläche des Basisteils 14 ausgeformt ist, nimmt abnehmbar das Handstück 12 auf, wie es in der Fig. 1 gezeigt wird, wenn das Handstück 12 nicht gebraucht wird. Der Querschnitt des Aufnahmeorga-nes 20 ist so ausgeformt, dass er das Handstück in einer von zwei Orientierungen aufnehmen kann. Eine solche Orientierung wird in Fig. 1 gezeigt, wobei die Versorgungsleitung 18 durch einen Schlitz 22 des Aufnahmeorganes geführt ist. Die andere Orientierung des Handstückes 12 ist gegenüber der in Fig. 1 gezeigten Orientierung um 90° um eine vertikale Achse gedreht. In dieser Orientierung wird die Versorgungsleitung 18 durch einen zweiten Schlitz 24 des Aufnahmeorganes 20 geführt.
Das Handstück 12 weist ein hohles Gehäuse 26 in Form eines abgeschnittenen Konus auf, sowie einen länglichen Griff, welcher am Gehäuse 26 angebracht ist und einen pistolenartigen Griff bildet. Ein vorderer Kopf 30 ist drehbar mit dem Gehäuse 26 verbunden. Er weist einen hinteren Teil auf, welcher im wesentlichen zylindrisch ist und einen vorderen Teil, welcher die Form eines abgeschnittenen Konus hat.
Vorne am Gehäuse ist an seiner Innenfläche eine rundumgehende Kerbe 32 ausgeformt, welche in den Fig. 3 und 4 gezeigt wird. Der Kopf 30 weist drei Halteflansche 34 auf, welche entlang der Kerbe 32 gleiten, wenn der Kopf 30 relativ zum Gehäuse 26 um die zentrale Längsachse des Kopfes 30 und des Gehäuses 26 gedreht wird. Der Kopf 30 ist aus synthetischem Harzmaterial gemacht und hat zwei Paare von hinteren Schlitzen 36 (von denen ein Paar in Fig. 3 gezeigt wird), welche beidseitig von zwei der drei Halteflansche 34 liegen. Der Kopf 30 kann vom Gehäuse 26 abmontiert werden, um eine interne Lampe 40 zu wechseln. Dies geschieht, indem man die etwas flexiblen Halteflansche 34, welche seitlich von den Schlitzen 36 begrenzt sind, nach innen drückt, um die Halteflansche 34 am inneren Rand des Gehäuses 26 vorbeizuführen und von ihren entsprechenden Positionen in der Kerbe 32 wegzubewegen.
Eine Lichtquelle 38 (Fig. 3), welche im Gehäuse 26 angebracht ist, weist eine Wolfram-Halogen-Lampe 40 in einem konkaven Reflektor auf. Die Lampe 40 wird durch Fingerdruck auf einen Druckknopfschalter 44 aktiviert, welcher in einem vorderen oberen Bereich des Griffes 28 angebracht ist. Ein Schiebeschalter 46 (Fig. 1) welcher am Hinterteil des Griffes 28 montiert ist, ermöglicht eine Auswahl der Zeitdauer (wie z.B. Perioden von 10, 20, 40 und 60 Sekunden) für die Aktivierung der Lampe 40.
Ein starrer Lichtleiter 48 ist aus einem Bündel von optischen Fasern hergestellt, welche miteinander verschmolzen sind. Er ist zum Anschluss an die Lichtquelle 38 mit dem Kopf 30 abnehmbar verbunden. Das hintere Ende des Lichtleiters 48 hat einen metallischen, etwas zylindrischen Kragen 50, in welchem ein peripherer Kanal 52 ausgeformt ist (Fig. 3).
Der Kopf 30 weist einen zylindrischen, röhrenförmigen Einsatz 54 auf, welcher eine Fassung zur Aufnahme des Kragens 50 des Lichtleiters 48 bildet. Ein Seitenloch, welches im Einsatz 54 ausgeformt ist, ist konisch geformt, um eine kleine Stahlkugel 56 an Ort zu halten. Die Kugel 56 wird in radialer Richtung gegen das Zentrum des Einsatzes 54 elastisch nach innen gedrängt. Dies geschieht durch einen streifenförmigen Teil des Kopfes 30, welcher sich beim Loch des Einsatzes 54 befindet. Die Kugel 56 greift in den Kanal 52 ein, um den Lichtleiter 48 abnehmbar festzuhalten. Dies wird in den Zeichnungen gezeigt. Um zu erlauben, dass der Lichtleiter 48 vom Kopf 30 entfernt werden kann, kann die Kugel 56 gegen den Druck des streifenförmigen Teiles in radialer Richtung etwas nach aussen bewegt werden.
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Der Kopf 30 beherbergt eine spinnenartige AbStützung 58, welche vier Beine 60 hat, die durch Löcher einer Blende 62 reichen, wie es in Fig. 4 gezeigt wird. Die hinteren Ende der Beine 60 haben sich verjüngende innere Oberflächen, welche den äusseren vorderen Rand des Reflektors ergreifen.
Wie in Fig. 3 gezeigt wird, weist die Lichtquelle 38 einen Aufbau auf mit einem Paar von äusseren Armen 64 (nur einer gezeigt). Jeder Arm 64 weist einen Schlitz 66 auf, welcher entlang einer begrenzten Distanz auf einer Schiene gleitet, welche fest mit dem Innern des Gehäuses verbunden ist und von vorne nach hinten parallel zur Referenzachse 78 (Fig. 2) orientiert ist. Eine Blattfeder 68 ist mit der Lichtquelle 38 verbunden und hat zwei äussere Arme, welche gegen innere AbStützungen des Gehäuses 26 drücken, um die Lichtquelle 38 gegen den Kopf 30 zu drängen. Die Feder 68 drängt den vorderen Rand des Reflektors gegen die sich verjüngenden inneren Oberflächen der Stützbeine 60. Die sich verjüngenden Oberflächen bewirken, dass die Lampe 40 und der Reflektor mit der zentralen Achse der Abstützung 58 ausgerichtet werden, und dadurch auch mit der zentralen Achse des Kopfes 30 und des Lichtleiters 48.
Die Abstützung 58 umgibt ein Filter 72, welches blaues Licht durchlässt, und ein Hitzefilter 74.
Diese Filter werden in Fig. 3 gezeigt. Die Filter 72, 74 werden durch einen Zwischenring 76, welcher am vorderen Ende der Blende 62 anliegt, gegen die Auflage 58 festgehalten.
Normalerweise wird die fotochemische Reaktion vieler lichtaushärtbarer Zahnmaterialien durch blaues Licht hoher Intensität und einer Wellenlänge von 420-500 Nanometer ausgelöst. Da die Lampe 40 das gesamte sichtbare Lichtspektrum und auch einige unsichtbare Strahlung erzeugt, ist der Reflektor beschichtet, so dass er im wesentlichen nur sichtbares Licht reflektiert, und die Filter 72, 74 sind so ausgewählt, dass sie nicht sichtbare Strahlung und alles Licht ausser das blaue Licht im Bereich von 420-500 Nanometer zum grössten Teil abblocken. Ausserdem ist der Reflektor derart geformt, dass er von der Lampe 40 ausgestrahltes, reflektiertes Licht auf das hintere flache Ende des Lichtleiters 48 fo-kussiert, wenn der Lichtleiter 48 im Kopf 30 aufgenommen ist.
Der Kopf 30 und der Lichtleiter 48 sind zusammen gegenüber dem Gehäuse 26 in beide Richtungen ohne Anschlag um die Referenzachse 78 (Fig. 2) drehbar, welche mit der zentralen Längsachse des Gehäuses 26, des Kopfes 30 und des grössten Teils des Lichtleiters 48 zusammenfällt. Wird der Kopf 30 gegenüber dem Gehäuse 26 gedreht, so gleiten die Halteflansche 34 entlang der Kerbe 32. Der Druck der Kugel 56 nach innen gegen den Kragen 50 garantiert, dass der Lichtleiter 48 simultan mit der Rotationsbewegung des Kopfes 30 mitgedreht wird.
Wie in den Fig. 1-3 gezeigt wird, ist eine äussere Oberfläche des Kopfes 30 mit einer Reihe in Abständen angeordneter, peripherer Erhebungen oder Rippen 80 ausgestattet, welche bezüglich der Achse 78 nach aussen hervorstehen und von vorne nach hinten verlaufen. Die Rippen 80 bilden ein manuelles Bedienelement, welches mit einem Finger der Hand des Benutzers bedienbar ist, um den Kopf 30 und dadurch den Lichtleiter 48 in einer Drehrichtung relativ zum Gehäuse 26 zu drehen, während die übrigen Finger derselben Hand des Benutzers den Griff 28 festhalten. Andere Mittel zur Drehung des Kopfes 30, die mit einem Finger bedienbar sind, wie z.B. eine Reihe von Einbuchtungen oder Öffnungen (siehe z.B. die Öffnungen 84) oder eine geriffelte Öberfläche könnten auch verwendet werden.
Ein Gebläse 82 zur Kühlung der Lampe 40 ist in einem hinteren Teil des Gehäuses 26 angebracht. Das Gebläse 82 wird durch eine Kontrollschaltung im Griff 28 aktiviert, derart, dass sein Betrieb einige Sekunden nach dem Einschalten der Lampe 40 beginnt und nach etwa 2 Minuten nach dem Ausschalten der Lampe 40 beendet wird, es sei denn die Lampe wird in dieser Zeit wieder neu eingeschaltet. Ist das Gebläse 82 in Betrieb, so zieht es Luft durch eine Reihe von Öffnungen 84, welche im Kopf 30 angeordnet sind, zur Zirkulation um die Lampe 40 und entlässt sie durch eine Reihe von hinteren Öffnungen 85 (siehe Fig. 1), welche im Gehäuse 26 ausgeformt sind.
Vorzugsweise ist der Griff 28 über eine schwenkbare Verbindung 86 mit dem Gehäuse 26 verbunden, so dass der Griff 28 relativ zum Gehäuse 26 um eine Achse wahlweise geschwenkt werden kann, welche im wesentlichen senkrecht auf der Achse 78 und einer Längsachse 88 (Fig. 2) des Griffes 28 steht. Die schwenkbare Verbindung 86 weist einen Bolzen 90 (Fig. 1) auf, welcher mit einer Mutter 92, die einen Kopf hat (Fig. 2-3), verbunden ist. Die Verbindung aus Bolzen 90 und Mutter 92 geht durch ein Loch des oberen Teils des Griffes 28 sowie Löcher, welche in Ohren 94 ausgeformt sind. Die Ohren 94 befinden sich beidseits des oberen Teils des Griffes 28.
Die Ohren 94 haben beide eine nach innen gehende, umgekehrte, etwas U-förmige Aussparung 96 (Fig. 3), welche einen hervorstehenden Stopper 98 umgibt, der auf den entsprechenden Seiten des Griffes 28 ausgeformt ist. Zwei Gummi-O-Ringe 100 (von denen einer in Fig. 3 gezeigt wird) umgeben die Verbindung aus Bolzen 90 und Mutter 92 und befinden sich in Aussparungen des Griffes 26. Die O-Ringe 100 sind in Reibkontakt mit den Ohren 94 um sicheres Positionieren des Griffes 28 relativ zum Gehäuse 26 zu gewährleisten, so dass ein absichtlicher manueller Druck benötigt wird, um die Orientierung des Griffes 28 relativ zum Gehäuse 26 zu ändern.
Die Aussparungen 96 und die Stopper 98 definieren das Ausmass der Schwenkbewegung des Gehäuses 26 relativ zum Griff 28 um die Verbindung 86. In Fig. 3 wird das Gehäuse 26 in einer völlig nach unten gekippten Orientierung gezeigt, wobei die Achse 78 unter etwa 80° zur Achse 88 steht. Ein weiteres Kippen nach unten wird verhindert, weil der vordere Teil der Aussparung 96 am vorderen Teil des Stoppers 98 ansteht. In Fig. 2 wurde der Kopf 30 völlig um die Verbindung 86 nach oben geschwenkt, wobei die Achse 78 unter
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etwa 105° relativ zur Achse 88 steht. Ein weiteres Bewegen des Gehäuses 26 nach oben wird verhindert, weil die hinteren Teile der Aussparung 96 und des Stoppers 98 aneinander anstehen.
Vorzugsweise können beide der Schwenkjustierungen des Handstückes 12 mit der selben Hand des Benutzers erfolgen, welche den Griff 28 ergreift. Um z.B. das Gehäuse 26 relativ zum Griff 28 von der Position in Figur in eine der Positionen in Fig. 2 oder 3 oder in jede dazwischenliegende Position zu kippen, braucht der Benutzer lediglich am vorderen oder hinteren Teil des Gehäuses 26 nach oben zu drücken. Dies kann mit dem Daumen oder Zeigefinger geschehen, während die anderen Finger der gleichen Hand den Griff 28 festhalten. Auch die Drehung des Lichtleiters 48 kann mit dem Zeigefinger dieser Hand ausgeführt werden, indem die Rippen 80 in Kreisrichtung um die Achse 78 gedrückt werden.
Wie in Fig. 5 gezeigt wird, weist die Vorrichtung 10 ein Gerät 102 in der Art eines Schwellenmessers auf, welches selektiv das Licht aus der Lichtquelle 38 misst. Das Gerät 102 weist einen Photo-zellen-Detektor 104 auf, welcher oben an einem stehenden Sockel 106 des Basisteils 14 angebracht ist. Zusätzlich befindet sich eine grüne Leuchtdiodenanzeige 108 neben dem Detektor 104 auf dem Sockel 106.
Das Gerät 102 weist eine Logik-Schaltung im Basisteil 14 auf, welche elektrisch mit dem Detektor 104 und der Anzeige 108 wie auch mit der Stromversorgung im Basisteil 14 verbunden ist, welche den Strom ans Handstück 12 liefert. Die Logik-Schaltung weist einen Komparator auf, welcher die Spannung, die vom Detektor 104 erzeugt wird, mit einer Referenzspannung vergleicht.
Im Betrieb wird das äussere Ende des Lichtleiters 48 an den Detektor 104 gehalten, während die Lampe 40 eingeschaltet ist. Wenn die Spannung, welche vom Detektor 104 erzeugt wird, mindestens so gross ist wie die Referenzspannung, schaltet der Komparator die Anzeige 108 ein. Dadurch erzeugt der Indikator 108 ein beleuchtetes Signal für den Benutzer, welches besagt, dass genügend Licht zum Aushärten des Zahnmateriais zur Verfügung steht, wenn immer die Intensität des ausgestrahlten Lichts mindestens so gross wie ein minimaler Schwellenwert ist. In der Ausführung wird die Anzeige 108 dann eingeschaltet, wenn die Lichtleistung, welche im Detektor 104 detektiert wird, grösser als 170 Milliwatt ist.
Obwohl dies nicht gezeigt wird, weist die Vorrichtung 10 einen Summer auf, welcher ein hörbares Signal erzeugt, wenn die Lampe 40 eingeschaltet wird. Der Summer erzeugt auch ein Signal, wenn die Lampe 40 am Ende ihrer Einschaltzeit ausgeschaltet wird.
Claims (9)
1. Licht ausstrahlende Vorrichtung zum Aushärten von lichtaushärtbarem Zahnmaterial gekennzeichnet durch:
ein Gehäuse (26);
einen Griff (28), der mit einer Hand des Benutzers ergreifbar ist, wobei der Griff (28) am Gehäuse (26) angebracht ist und eine Längsachse (88) hat; einen Kopf (30), welcher mit dem Gehäuse (26) verbunden ist und relativ zum Gehäuse (26) um eine Referenzachse (78) drehbar beweglich ist, welche quer zur Längsachse (88) des Griffs (28) steht; eine mit dem Gehäuse (26) verbundene Lichtquelle (38); und einen Lichtleiter (48), welcher zum An-schluss an die Lichtquelle (38) am Kopf (30) entfernbar befestigt ist, und welcher mit dem Kopf (30) um die Referenzachse (78) drehbar beweglich ist, wenn der Kopf (30) relativ zum Gehäuse (26) gedreht wird, und wobei der Kopf (30) ein Greifmittel (80) aufweist, welches mit einem Finger der Hand des Benutzers ergreifbar ist, um den Kopf (30) und dadurch den Lichtleiter (48) einhändig relativ zum Gehäuse (26) von einer Arbeitsposition in eine andere zu drehen, währenddem die gleiche Hand des Benutzers den Griff (28) hält.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (30) eine äussere Oberfläche aufweist, und dass das Greifmittel (80) eine Reihe von Erhebungen an der äusseren Oberfläche beinhaltet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebungen nach aussen stehende Rippen aufweisen oder aus nach aussen stehenden Rippen bestehen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (30) eine äussere Oberfläche aufweist, und dass das Greifmittel (80) eine Reihe von Öffnungen in der äusseren Oberfläche beinhaltet.
5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (28) mit einer schwenkbaren Verbindung (86) mit dem Gehäuse (26) verbunden ist, so dass der Griff (28) relativ zum Gehäuse (26) um eine Achse wählbar schwenkbar ist, welche im wesentlichen senkrecht zur Referenzachse (78) und zur Längsachse (88) des Griffs (28) steht.
6. Basisteil für eine Vorrichtung (12) nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Aufnahmeorgan (20) zur entnehmbaren Aufnahme der Vorrichtung (12), und ein Gerät (102) zur Bestimmung der Lichtintensität der Lichtquelle (38) der Vorrichtung (12), wobei das Gerät (102) einen am Basisteil (14) angeordneten Detektor (104) und eine Anzeige (108) zum Anzeigen, wann eine vorgegebene Lichtintensität vom Detektor (104) festgestellt wird, aufweist.
7. Basisteil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Stromversorgung aufweist, wobei die Vorrichtung (12) und das Gerät (102) zur Bestimmung der Lichtintensität beide mit der Stromversorgung verbunden sind.
8. Basisteil nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass er einen aufrechten Sockel (106) aufweist, und wobei der Detektor (104) auf dem Sockel (106) in einer Position oberhalb des Aufnahmeorgans (20) angeordnet ist.
9. Basisteil nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige (108) ein Mittel zur Erzeugung eines beleuchteten Signals aufweist.
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