CH678798A5 - - Google Patents
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Description
1
CH 678 798 A5
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Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf einen Schubkastenauszug mit beidseitig mindestens je drei Schienen nach den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches 1.
Ein Schubkastenauszug dieser Art ist aus der AT-PS 380 160 bekannt. Es handelt sich hier um einen sogenannten Teleskopauszug, mit weichem auf einfache Weise ein «Überauszug» erreicht werden kann. Darunter wird verstanden, dass bei voll ausgezogenem Schubkastenauszug die hintere Begrenzung des ausziehbaren Möbelteiles vor der Stirnseite des Möbelkorpus liegt Der ausziehbare Möbelteil kann entweder auf einem Horizontalschenkel der Ladenschiene dieses Schubkastenauszuges aufliegen und mit ihr befestigt sein, es ist aber auch möglich, die Ladenschiene an der Seitenwange des ausziehbaren Möbelteiles zu befestigen. Der Vorteil dieser Teleskopführung liegt darin, dass ihre Einbaubreite relativ schmal ist, so dass der Platzverlust, der durch den Einbau solcher Führungen in Kauf genommen werden muss, kleiner ist als bei sogenannten Differentialführungen, bei weichen die einzelnen Schienen des Schubkastenauszuges ineinander geschachtelt sind, was zwangsweise zu einer grösseren Einbaubreite und damit zu einem grösseren Platzverlust führt. Allerdings ist die «Laufkultur» eines Differentialauszuges erheblich besser, da hier bei der Betätigung des Auszuges die beweglichen Schienen sich gleichzeitig bewegen, wobei die Ladenschiene Jeweils einen doppelt so grossen Weg zurücklegt wie die Mittelschiene. Hingegen wird bei der Betätigung eines Schubkastenauszuges nach Teleskopbauart zuerst die Schubkastenschiene mit dem ausziehbaren Möbelteil gegenüber der Mittelschiene zur Gänze ausgezogen, und wenn die Schubkastenschiene am vorderen Anschlag der Mittelschiene anstösst, setzt sich die Mittelschiene in Bewegung, bis diese wiederum durch einen Anschlag gegenüber der Möbelschiene gestoppt wird.
Femer ist hier der Schubkastenauszug in Teleskopbauart mit Differentialwirkung nach der AT-PS 372 830 zu erwähnen. Bezogen auf den mittleren Horizontalflansch der Mittelschiene liegt hier die Möbelschiene unterhalb desselben, die Ladenschiene hingegen oberhalb desselben. Sowohl am unteren wie auch am oberen vertikalen Steg der Mittelschiene sind je zwei mit Abstand voneinander angeordnete, frei drehbare Laufrollen gelagert, wobei bezogen auf die Auszugrichtung das oben liegende Rollenpaar im vorderen Abschnitt, das unten liegende Rollenpaar hingegen im rückwärtigen Abschnitt der entsprechenden Vertikalstege der Mittelschiene liegen. Bezogen auf die Länge der Mittelschiene ist in deren mittleren Bereich im Horizontalflansch eine Aussparung vorgesehen, in welcher ein Rollkörper gelagert ist, welcher reibungsschlüssig je an einem Horizontalflansch der Möbelschiene bzw. der Ladenschiene anliegt. Wenngleich der Rollkörper bei dieser Teleskopbaurt des Schubkastenauszuges die gewünschte Differentialwirkung gewährleistet, wird die besondere paarweise Laufrollenanordnung an den Vertikalstegen der Mittelschiene als nicht zweckmässig erachtet, da bei eingeschobenem Schubkastenauszug die aneinandergefügten Schienen nicht paarweise endseitig abgestützt sind, wie es bei einem einfachen, aus zwei Schienen bestehenden Schubkastenauszug der Fall ist, sondern durch die erwähnten Rollenpaare nur jeweils in der vorderen bzw. in der rückwärtigen Hälfte. Je nach Lage der Last im Schubkasten kann das dazu führen, dass die eingeschobenen Schienen etwas gegeneinander kippen, was nicht nur die Leichtgän-gigkeit der Führung beim nachfolgenden Ausziehen beeinträchtigen kann, vielmehr bewirken diese gekippten Schienen einen unbefriedigenden ästhetischen Anblick, da dadurch die Frontblende des Schubkastens etwas schräg gestellt wird. Dieses Kippen lässt sich hier bei dieser besonderen Schubkastenauszugkonstruktion nicht vermeiden, da bei solchen Faltungen zwischen den Laufrollen und den Faltungsbahnen doch ein relativ grosses Spiel vorhanden ist im Gegensatz zu sogenannten Kugelführungen, bei welchen als Wälz- und Rollkörper Kugeln vorgesehen sind, die praktisch spielfrei in den Faltungen laufen.
Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, ausgehend von einem Schubkastenauszug der eingangs genannten Art, diesen weiterzubilden, damit er einerseits trotz seiner Teleskopbauart eine Differentialwirkung erzielt und ferner die bewährte, exakte und leichtgängige Führung der Schienen und die Abstützung der Schienen gegeneinander beibehalten werden kann, ohne dadurch die Baubreite des Auszuges vergrössern zu müssen. Ferner sollen für die Ladenschiene solche Schienenformen verwendet werden, wie sie bei einfachen, nur aus zwei Schienen bestehenden Schubkastenauszügen üblich sind, so dass aus einem aus Ladenschiene und Möbelschiene bestehenden Schienenpaar ein solcher einfacher Schubkastenauszug oder aber durch Zwischenschaltung einer erfindungsgemäs-sen Mittelschiene ein mehrteiliger Schubkastenauszug geschaffen werden kann, diese Schienen sozusagen in einem baukastenartigen System je nach Bedarf und Wunsch kombinierbar sind. Zweiteilige Schubkastenauszüge haben zwar einen einfachen Aufbau, bei ihrer Verwendung kann jedoch der Schubkasten nicht zur Gänze aus dem Möbelkorpus vorgezogen werden. Wird der Schubkastenauszug jedoch dreiteilig ausgestaltet, also mit einer Mittelschiene bestückt, so ist ein Vollauszug möglich, das heisst, der Schubkasten kann so weit aus dem Möbelkorpus herausgezogen werden, dass seine rückseitige Begrenzungswand vor dem Möbelkorpus liegt. Die Lösung dieser komplexen Aufgabe bei einem Schubkastenauszug der eingangs genannten Art gelingt erfindungsgemäss bei einer Ausbildung nach dem Kennzeichen des Patentanspruches 1.
Die Zeichnung veranschaulicht Ausführungsbeispiele der Erfindung. Es zeigen:
Fig. 1, 2 und 3 in Ansicht die Möbelschiene, die Mittelschiene und die Ladenschiene des dreiteiligen Schubkastenauszuges;
Fig. 4 die bestimmungsgemäss miteinander verei5
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nigten und relativ zueinander verschobenen Schienen nach den Fig. 1 bis 3;
Fig. 5 ist ein Querschnitt durch die Darstellung nach Fig. 4.
Die Möbelschiene 1 besitzt einen im wesentlichen C-förmigen Querschnitt 10 mit einem vertikalen Steg 11 und einem oberen und einem unteren Horizontalflansch 12 und 13. Ein Anschlag 14 am hinteren-Ende und ein Anschlag 15 in Form einer aus dem vertikalen Steg hochgebogenen Lasche hinter der vorderen, frei drehbar gelagerten Stützrolle 6 dienen der Begrenzung des Verschiebeweges der Mittelschiene 2 gegenüber der Möbelschiene 1. Der untere Horizontalflansch 13 dieser Möbelschiene 1 weist noch eine nach oben gerichtete Umbördeiung 16 auf.
Die Mittelschiene 2 (Fig. 2) besitzt zwei in der Höhe und seitlich gegeneinander versetzte vertikale Stege 17 und 18 und einen diese beiden Stege verbindenden mittleren Horizontalflansch 19. Ausser dem erwähnten mittleren Horizontalflansch 19 ist hier noch oben und unten je ein Horizontalflansch 20 und 35 vorgesehen, und zwar an den oberen bzw. unteren Rändern der vertikalen Stege der Mittelschiene 2, und diese Horizontalflansche 20 und 35 dienen als Laufbahnen für die Lauf- und Stützrollen, wobei der obere Horizontalflansch 20 noch eine Umbördeiung 5 aufweist, die nach unten gerichtet ist und die das Profil der Schiene hinterschneidet. Ausser dem erwähnten unteren Horizontalflansch 35 besitzt der untere vertikale Steg 17 noch einen zweiten Horizontalflansch 34, der hier durch eine Faltung des Ausgangsmaterials für die Herstellung der Schienen gebildet ist und der mit geringem Abstand unterhalb des mittleren Horizontalflansches 19 liegt. Gegenüber der Stirnseite 39 des oberen vertikalen Steges 18 ist der untere vertikale Steg 17 vorgezogen und trägt an diesem vorgezogenen Teil die frei drehbar gelagerte Stützrolle 9. Die Oberkante 40 dieser Stützrolle 9 liegt oberhalb des durch die Faltung gebildeten Horizontalflansches 34 und unterhalb des mittleren Horizontalflansches 19. Des weiteren ist der obere vertikale Steg 18 der Mittelschiene 2 an seinem rückseitigen Ende mit einer frei drehbaren Laufrolle 33 bestückt Die Anschläge 21, 36 und 37 dienen als Auszugsbegrenzung der Schienen gegeneinander. Die obere Auflagekante der hinteren Laufrolle 33 liegt oberhalb des Horizontalflansches 20 dieser Schiene. Bezogen auf die Länge der Mittelschiene 2 ist im mittleren Bereich derselben und im mittleren Horizontalflansch 19 eine Aussparung 22 ausgeklinkt, in welcher eine kleine, vorzugsweise aus gummielastischem Material gefertigte Rolle 23 frei drehbar gelagert ist. Diese frei drehbare Rolle 23, wenn die Schienen zusammengefügt sind, liegt oben und unten an den entsprechenden Horizontalflanschen der Ladenschiene 3 bzw. der Möbelschiene 1 an und dadurch wird bewirkt, dass bei der Betätigung des Schubkastenauszuges alle Schienen gleichmässig gegeneinander und aneinander laufen (Differentialauszug). Grundsätzlich wäre es auch möglich, diese frei drehbare Rolle 23 als Zahnrädchen auszubilden und die jeweils äusseren Ränder der Horizontalflansche der Möbelschiene und der Ladenschiene aufzubiegen und zu verzahnen, so dass zwischen diesen Schienen und dieser Differentialrolle 23 ein formschlüssiger Verbund besteht.
Schlussendlich ist noch die Ladenschiene 3 zu besprechen, deren Querschnitt im wesentlicht L-förmig ist und die rückseitig eine frei drehbare Laufrolle 38 trägt. Der am vertikalen Steg 25 unmittelbar anschliessende obere Horizontalflansch 27 dient als Laufbahn für die Stützrolle 9 und er besitzt über seine ganze Länge eine nach unten gerichtete Umbördeiung 29. Mit dem Anschlag 37 der Mittelschiene 2 wirkt der Anschlag 30 der Ladenschiene 3 zusammen, der hier durch eine nach unten gebogene aus dem Horizontalflansch 27 freigestanzte Lasche besteht. In welcher Form diese drei Schienen nach den Fig. 1 bis 3 zusammengefügt sind und zusammenwirken, veranschaulicht die Fig. 4.
Es ist aus den vorstehenden Erklärungen zu ersehen, dass die Möbelschiene 1 und die Ladenschiene 3 so aufgebaut und ausgebildet sind, wie bei einem einfachen zweiteiligen Schubkastenauszug. Es ist femer erkennbar, dass diese Schienen 1 und 3 mit den jeweiligen Teilen der Mittelschiene 2 so zusammenwirken (Fig. 4), wie dies im Grunde bei einer einfachen Schubkastenausführung der Fall ist, so dass die Schienen gegeneinander, ob ausgezogen oder eingefahren, in der einfachen gewünschten Weise gegeneinander abgestützt sind. Mit anderen Worten: Sowohl die Möbelschiene 1 und der vertikale obere Steg 18 der Mittelschiene 2 wie auch die Ladenschiene 3 und der untere vertikale Steg 17 der Mittelschiene 2 wirken jeweils zusammen wie zweiteilige einfache Schubkastenauszüge. Trotzdem ist die angestrebte Differentialwirkung erzielbar, die die «Laufkultur» des Auszuges verbessert.
Claims (1)
- Patentansprüche1. Schubkastenauszug mit beidseitig mindestens je drei Schienen, von welchen die im Querschnitt C-förmige Möbelschiene (1) an einem Möbelkorpus und die Ladenschiene (3) an einem ausziehbaren Möbelfeil befestigbar sind und zwischen Möbelschiene (1) und Ladenschiene (3) eine Mittelschiene (2) angeordnet ist mit einem oberen und einem unteren vertikalen Steg (18,17) und die beiden Stege (17, 18) in der Höhe und gegeneinander seitlich versetzt und durch einen mittleren Horizontalflansch (19) miteinander verbunden sind und dieser mittlere Horizontalflansch (19) der Mittelschiene (2) zwischen den beiden anderen Schienen (1, 3) liegt, die Mittelschiene (2) am oberen Längsrand des oberen vertikalen Steges (18) und am unteren Längsrand des unteren vertikalen Steges (17) je einen Horizontalflansch (20, 35) aufweist und am vorderen Ende des unteren vertikalen Steges der Mittelschiene (2) eine Stützrolle vorgesehen ist und ferner am rückseitigen Ende des oberen vertikalen Steges (18) der Mittelschiene (2) eine Laufrolle (33) und am vorderen Ende der feststehenden Möbelschiene (1) eine Stützrolle (6) vorgesehen sind und die Schienen wenigstens zum Teil Lauf- und/oder Stützrollen tragen, auf welchen wenigstens einige der Horizontalflansche der Schienen als Laufbahnen auf- bzw.510152025303540455055606535CH 678 798 A5anliegen und an den Schienen Anschläge vorgesehen sind, die die relative Ausziehbarkeit der Schienen gegeneinander begrenzen, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb des mittleren Horizontalflansches (19) und mit Abstand von demselben ein weiterer Horizontalflansch am unteren vertikalen Steg (17) der Mittelschiene (2) vorgesehen ist, der zusammen mit dem unteren Horizontalflansch (35) einen Laufkanal für die am rückseitigen Ende der im Querschnitt L-förmigen Ladenschiene (3) angeordneten Laufrolle (38) begrenzt und die obere Auflagekante (40) der Stützrolle (9) am vorderen Ende der Mittelschiene (2) auf einer Niveauebene liegt, die zwischen dem mittleren Horizontalflansch (19) und dem durch die Faltung gebildeten Horizontalflansch (34) der Mittelschiene (2) angeordnet ist und bezogen auf die Länge der Mittelschiene (2) in deren mittleren Bereich und im Horizontalflansch (19) mindestens eine Aussparung (22) vorgesehen ist, in welcher eine frei drehbare Rolle (23) gelagert ist, welche mit der Möbelschiene (1) und der Ladenschiene (3) form- oder reibungsschlüssig in Wirk-verbindung steht.2. Schubkastenauszug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Horizontalflansch (34) durch eine Faltung des bandförmigen Ausgangsmaterials zur Herstellung der Schienen gebildet ist.3. Schubkastenauszug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der die Stützrolle (9) tragende Teil des vertikalen Steges (17) gegenüber der Stirnseite (39) des oberen vertikalen Steges (18) der Mittelschiene (2) etwas vorgezogen ist.451015202530354045505560654
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