CH643409A5 - Vorrichtung zum wickeln von spulen fuer statoren elektrischer maschinen. - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Wickeln von Spulen für Statoren elektrischer Maschinen, bestehend aus einer um eine Schablone drehbaren Wickeldüse, einem durch axiale Relativbewegung mit der Schablone in Eingriff zu bringenden und die auf dieser gewickelten Windungen aufnehmenden Übertragungs- oder Einziehwerkzeug, Abstreifern zum Überstreifen der nach einem Wickelvorgang auf der Schablone befindlichen Windungen von dieser auf das Übertragungs- oder Einziehwerkzeug und einer in Abzugsrichtung des Wickeldrahts hinter der Wickeldüse angeordneten Einrichtung zum Klemmen des Drahts zwischen den einzelnen Wickelvorgängen.
Die Vorteile zunehmender Automatisierung werden bei bekannten derartigen Wickelvorrichtungen teilweise zunichte gemacht durch den mit der Automatisierung verbundenen ausserordentlich grossen konstruktiven Aufwand sowie die erhöhte Störanfälligkeit, welche in vielen Fällen nach wie vor die ständige Anwesenheit und Aufmerksamkeit von Bedienungspersonen erforderlich macht.
Die Störanfälligkeit und eine verhältnismässig hohe Ausschussrate sind bei automatisierten Wickel- und Einziehvorrichtungen vor allem darauf zurückzuführen, dass der Wickeldraht ein leichtes, biegsames und verletzliches Element ist, welches ausserdem beim Schieben mehrerer Windungen durch einen schmalen Schlitz zum gegenseitigen Verklemmen neigt. Es kommt also darauf an, den Draht durch die an ihm angreifenden Werkzeugteile in jeder Phase sehr sicher und sehr genau zu führen, wobei die in der Praxis geforderte Anpassungsfähigkeit der Werkzeuge an unterschiedliche Statorblechpakete und/oder Wicklungen als erschwerend zu berücksichtigen ist, denn insbesondere beim Übergang von einem zum nächsten Arbeitsschritt und dabei wiederum vor allem nach geänderter Einstellung einzelner Werkzeugteile treten Schwierigkeiten auf. Ein wirklich automatischer Betrieb setzt daher nicht nur eine geeignete Steuerung, sondern vor allem Genauigkeit und Konstanz der vorbestimmten relativen Stellungen der Werkzeugteile sowie der Arbeits- und Verstellwege voraus, wobei eine geschickte Wahl der Führungsbewegungen die Anforderungen an die kostspielige Genauigkeit und den konstruktiven Aufwand wesentlich verringern kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Zusammenwirken von Wickel- und Aufnahmewerkzeug einer Vorrichtung der eingangs genannten Art im Sinne der vorstehenden Erläuterungen dahingehend zu verbessern, dass der Wik-keldraht mit grösserer Genauigkeit als bisher geführt und dadurch seltener beschädigt wird.
Vorstehende Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass zum Überstreifen von Windungen auf das Übertragungs- oder Einziehwerkzeug die Wickeldüse, die Klemmeinrichtung und die Abstreifer gemeinsam bewegbar angeordnet sind.
Durch die vorgeschlagene Massnahme wird im Gegensatz zu bisher bekannten Wickelvorrichtungen, bei denen die Wik-keldüse und die Klemmeinrichtung während des Abstreifens stillstehen, verhindert, dass bei diesem Vorgang Draht aus den letzten gewickelten Windungen zurückgezogen wird und dadurch diese verkleinert werden und/oder weiterer Draht aus der Wickeldüse nachgezogen wird, wodurch beim Anlauf des nächstens Wickelvorgangs ein starker Ruck entsteht, der zum Reissen des Drahts führen kann.
Die gemeinsame axiale Bewegung der Abstreifer, der Wik-keldüse und der Klemmeinrichtung bedeutet keine konstruktive Komplizierung, da hierfür ein einziger Antrieb, z.B. eine Kurvensteuerung, ein Kraftzylinder oder ein Elektromotor mit Gewindespindel genügt.
Bei den bekannten Maschinen war vorgesehen, dass die Abstreifer während des Abstreifvorgangs bis über das freie
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Ende der in dieser Phase in das Übertragungs- oder Einziehwerkzeug eingefahrenen Schablone hinaus vorgeschoben werden. Diese Auslegung des Wegs der Abstreifer hat mehrere Nachteile. Im Hinblick auf die Automatisierung ist störend, dass sich bei unterschiedlich langen Schablonen auch unterschiedlich lange Abstreifhübe ergeben, wodurch die Steuerung kompliziert wird. Als Mangel macht sich weiterhin die dadurch sowohl auf Seiten der Schablone als auch auf seiten des Einziehwerkzeugs erforderliche grosse Bauhöhe bemerkbar. Zur Beseitigung dieser Nachteile wird nun in bevorzugter Ausführung einer erfindungsgemässen Vorrichtung mit einem aus einem inneren Kranz von Einziehlamellen und einem konzentrischen äusseren Kranz von Deckstreifenlamellen bestehenden Einziehwerkzeug vorgeschlagen, dass die Abstreifer höhenbeweglich ausgebildet und bis unmittelbar hinter die freien Enden der Deckstreifenlamellen vorschiebbar sind.
Bisher war es üblich, dass beim Wickeln in ein Einziehwerkzeug, bestehend aus Einzieh- und Deckstreifenlamellen, die Einziehlamellen um die Höhe des zu bewickelnden Statorblechpakets, bei auf unterschiedlich hohe Statorblechpakete einstellbaren Werkzeugen wenigstens um die Höhe des kleinsten Statorblechpakets, aber die Deckstreifenlamellen hinausragten. Die vorstehenden Einziehlamellen wirken sich ebenfalls auf die Bauhöhe aus und haben ausserdem den wesentlichen Nachteil der Instabilität, mit der Folge ungleichmässiger Schlitzbreiten und Verklemmung der Drähte in den Schlitzen. Um diesem Mangel zu begegnen, wird vorgeschlagen, dass die freien Enden der Einziehlamellen bis zu einer Position unmittelbar über den freien Enden der Deckstreifenlamellen zurückziehbar ausgebildet sind. Diese Massnahme ist unabhängig von der Art des Abstreifvorgangs vorteilhaft.
Wenn unterschiedlich hohe Statorblechpakete bewickelt werden sollen, muss die Schablonenweite veränderbar sein (vgl. z.B. DE-OS 26 08 658). Gleichwohl darf darunter nicht die Genauigkeit der Relativbewegung zwischen der Schablone und dem Übertragungs- oder Einziehwerkzeug leiden. Aus der Erkenntnis, dass es hierfür insbesondere auf die genaue Stellung des mit dem Übertragungs- oder Einziehwerkzeug in Eingriff zu bringenden Schablonenteils ankommt, ist in weiterer bevorzugter Ausgestaltung einer erfindungsgemässen Vorrichtung mit einer im Querschnitt veränderbaren, mehrteiligen Schablone vorgesehen, dass zur Veränderung der Schablonenweite der mit dem Übertra-gungs- oder Einziehwerkzeug in Eingriff zu bringende Schablonenteil arretierbar und der andere Schablonenteil mittels der in Querrichtung verschieblichen Antriebswelle der Wik-keldüse und eines Übersetzungsgetriebes um den doppelten Verschiebeweg der Antriebswelle verfahrbar ist.
Bei der zuletzt genannten Konstruktion bleibt durch die Arretierung des auf das Übertragungs- oder Einziehwerkzeug ausgerichteten Schablonenteils dessen genaue Positionierung mit Sicherheit erhalten, während nur der andere Schablonenteil und die Drehachse der Wickeldüse verfahren werden. Selbst wenn die Schablone ausgewechselt wird, bedarf es keiner langwierigen Einrichtarbeiten, denn die Arretierungsglieder können dabei als Zentrierung dienen.
Eine besonders einfache und zweckmässige Ausführung der erfindungsgemässen Vorrichtung wird dadurch gewonnen, dass der Schablonenteil, welcher mit dem Übertragungsoder Einziehwerkzeug in Eingriff zu bringen ist, durch einen neben diesem angeordneten Arretierbolzen, welcher durch axiale Relativbewegung in den Schablonenteil einfahrbar ist, arretiert wird, wobei vorzugsweise durch den Arretierbolzen gleichzeitig auch eine Verriegelung oder Klemmung zwischen den Schablonenteilen lösbar ist. Der Vorteil dieser Konstruktion besteht darin, dass ein einziges, sehr einfaches Teil, nämlich ein Arretierbolzen, die verschiedenen Funktionen der Lagesicherung, der Abstützung der Reaktionskraft und der Steuerung der gegenseitigen Klemmung bzw. Verriegelung der Schablonenteile wahrnimmt.
Störungen des automatischen Betriebs gingen bisher auch davon aus, dass es jeweils am Ende eines Drahtvorrats eine längere Unterbrechung der Fertigung gab, weil es Mühe bereitete, den Anfang des neuen Drahtvorrats durch die Leitkanäle und die Wickeldüse einzuführen. Es wird nunmehr zur Behebung dieses Mangels eine in Abzugsrichtung des Wickeldrahts vor der Wickeldüse angeordnete Schweisseinrichtung zur Verbindung des Endes eines Drahtvorrats mit dem Anfang eines nächstfolgenden Drahtvorrats vorgeschlagen. Indem die beiden Drahtenden miteinander stumpf ver-schweisst werden, entfällt das umständliche Einfädeln. Ausserdem bleibt kein ungenutztes Drahtende übrig.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine vereinfachte perspektivische Ansicht einer erfindungsgemässen Vorrichtung,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung nach Fig. 1, Fig. 3 einen Längsschnitt senkrecht durch die Schablone der Vorrichtung nach Fig. 1 und 2,
Fig. 4 in grösserem Massstab ein Detail aus Fig. 3 in einer um 90 ° gedrehten Schnittebene,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Schablone nach Fig. 3. Fig. 1 und 2 zeigen eine erfindungsgemässe Wickelvorrichtung als Teil einer automatischen Wickel- und Einzieheinheit, in der Wicklungen für Statoren elektrischer Maschinen vorgewickelt und in Statorblechpakete eingezogen werden. Derartige Automaten sind z.B. in der DE-OS 26 08 658, der US-PS 3 579 818 oder der DE-OS 1 938 184 beschrieben. Die Erfindung ist jedoch nicht auf diese übliche Bauform der Automaten mit Drehtisch beschränkt. Da sie sich speziell mit dem Zusammenwirken des Wickel- und Einzieh- oder Übertragungswerkzeugs befasst, kommt sie auch für Einzelmaschinen in Frage, auf denen nur gewickelt, nicht aber unmittelbar anschliessend auch gleich eingezogen wird. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 und 2 findet als Förderorgan für die Wicklungen von der Wickelvorrichtung zu einer nur angedeuteten Einziehstation ein Drehtisch 10 Anwendung. Dieser könnte selbstverständlich auch durch geradlinig verfahrbare Fördermittel ersetzt sein.
Der Drehtisch 10 trägt im Beispielsfall drei für sich bekannte Einziehwerkzeuge 12 von der Art, wie sie z.B. in der DE-OS 26 12 904, DE-OS 20 62 153, DE-GM 69 14 572, DE-AS 20 01 677 und der US-PS 3 324 536 näher beschrieben sind. Die Einzieh Werkzeuge 12 werden durch schrittweise Schaltbewegungen des Drehtischs zyklisch nacheinander in drei Schaltstellungen I, II, III bewegt. In einer ersten Schaltstellung werden in bekannter Weise isolierende Deckstreifen, welche zum Verschliessen der Statornuten nach dem Einziehen der Wicklungen dienen, magaziniert. In einer zweiten Schaltstellung werden Drahtwicklungen bzw. Spulen 14 erzeugt und auf das Einziehwerkzeug 12 übertragen. In einer dritten Schaltstellung werden schliesslich die Wicklungen 14 in der aus den zuletzt genannten Vorveröffentlichungen beschriebenen Art in Statorblechpakete 16 eingezogen.
Beim Drehen des Drehtisches 10 in Pfeilrichtung wird das jeweilige Übertragungs- oder Einziehwerkzeg 12 der Wickelstation zugeführt. Das dort gezeigte Wickelwerkzeug ist eine mehrteilige Schablone 18 mit Abstreifern 20, wie sie genauer in der DE-OS 23 09 837 oder der DE-OS 23 19 651 beschrieben ist. Um die Schablone 18 rotiert eine Wickeldüse 22 und erzeugt dabei auf der ein- oder mehrstufigen Schablone 18 Windungen, welche bereits während des Wickelvorgangs
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durch kurze axial hin- und hergehende Bewegungen der Abstreifer 20 in das beim Wickeln mit der Schablone 18 in Eingriff stehende Einziehwerkzeug 12 übergeschoben werden. Als Antrieb für die Abstreifer kann dabei, wie in den zitierten Vorveröffentlichungen beschrieben, eine Taumelscheibe dienen. Anwendbar sind auch Schablonen nach Art der DE-AS 15 89 860.
Während des Wickeins wird die Schablone 18 sprungweise abgesenkt und dringt dabei zunehmend tiefer in das Einziehwerkzeug 12 ein, während die Wickeldüse 22 ständig in derselben Ebene rotiert. Auch die Abstreifer bleiben während des gesamten Wickelvorgangs auf demselben Niveau und schieben nacheinander die einzelnen Windungen der verschiedenen Stufen der Schablone 18 in verschiedene Schlitze zwischen den ringförmig angeordneten, senkrecht stehenden Lamellen des Einziehwerkzeugs 12. Nachdem auf den einzelnen Stufen der Schablone 18 die vorgesehene Anzahl Windungen erzeugt worden ist, müssen in bekannter Weise, während sich die Schablone in Eingriff mit den Lamellen des Einziehwerkzeugs 12 befindet, die Abstreifer 20 relativ zur Schablone 18 eine Bewegung bis über deren Unterkante hinaus ausführen, um die am Ende des Wickelvorgangs noch auf der Schablone verbliebenen Windungen abzustreifen.
Weiterhin ist im grundsätzlichen Aufbau eine in Fig. 1 mit 24 bezeichnete Einrichtung zum Klemmen und Abschneiden des Wickeldrahts jeweils nach dem Wickeln sämtlicher in der Schaltstellung II von einem Einziehwerkzeug 12 aufzunehmender Wicklungen oder gegebenenfalls, je nach Art der Wicklung des zu fertigenden Motors, nach der Herstellung einer einzelnen Spulengruppe, bekannt. Bei den auf dem Markt unter dem Marken- und Typenzeichen Statomat RWA1Z erhältlichen Maschinen ist die Klemm- und Abschneideinrichtung 24 allerdings am Ständer 26 der Maschine montiert. Im Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäss Fig. 1 und 2 ist die Einrichtung 24 dagegen an der Lagerung der Wickeldüse 22 undrehbar angebracht, jedoch zusammen mit der Wickeldüse 22 axial beweglich. Alternativ kann auch bei 24 nur eine Klemmeinrichtung vorgesehen sein, welche den Draht bei der Abwärtsbewegung gegen ein feststehendes Messer 25 drückt und dadurch schneidet.
Wie Fig. 1 weiterhin zeigt, wird der der Wickeldüse 22 zugeführte Wickeldraht von einer neben der Maschine abgesetzten Drahtvorratsspule 28 abgezogen. Daneben wird vorsorglich eine weitere Drahtvorratsspule 30 bereitgestellt. Wenn beim Wickeln der Drahtvorrat 28 vollständig aufgebraucht ist und z.B. das hinterste Ende des Drahts von einer losen Verbindungsstelle am Träger der Drahtvorratsspule 28 abgerissen wird, stoppt die Maschine, und mittels einer Schweisseinrichtung 32 kann der Anfang der Drahtvorratsspule 30 mit dem Ende der Drahtvorratsspule 28 stumpf zusammengeschweisst werden. Die Schweissstelle kann, muss aber nicht unbedingt isoliert werden, und dann kann der Wik-kelbetrieb weiterlaufen, ohne dass es, wie bisher, erforderlich wäre, den Anfang der Drahtvorratsspule 30 durch Schläuche und Führungskanäle bis zur Wickeldüse 22 durchzufädeln. Eine besonders gute Stumpfschweissverbindung zwischen den beiden zu verbindenden Drahtenden wird dann erzielt, wenn bei der Schweisseinrichtung 32 vor der Verbindung beide gegeneinander gerichteten und dabei überlappenden Drähte ähnlich wie bei einer Filmklebepresse durch einen gemeinsamen Schnitt an gleicher Stelle durchtrennt und dann die Schnittstellen miteinander verschweisst werden.
Der Bewegungsantrieb der Teile des Wickelwerkzeugs ist schematisch in Fig. 2 dargestellt. Diese zeigt einen auf dem Ständer 26 verschieblich geführten Schlitten 34, welcher mittels eines steuerbaren Motors 36 und einer Gewindespindel 38 mit Bezug auf den Drehtisch 10 und das Einziehwerkzeug 12 in der Schaltstellung II radial verschieblich ist. Der Schlitten 34 trägt die Schablone 18 und einen steuerbaren Motor 40, der über eine Gewindespindel 42, eine drehfest gehaltene Mutter 44, einen am Schlitten 34 gelagerten zweiarmigen Hebel 46 und eine zur Antriebswelle der Wickeldüse 22 koaxiale Schubstange 48 auf die Schablone 18 wirkt, so dass diese vor und nach dem Wickelvorgang sowie auch beim sprungweisen Vorschieben der Schablone während des Wik-kelns beim Übergang von einer zur nächsten Stufe bzw. Kammer der Schablone axial verfahren wird.
Als axialer Antrieb für die Wickeldüse 22 sowie die mit dieser drehbar, aber axial fest verbundene Klemm- und Abstreifeinrichtung 24 und die ebenfalls axial an der Konstruktion der Wickeldüse 22 abgestützten Abstreifer 20 dient im Beispielsfall eine im unteren Teil der Maschine drehbar gelagerte, angetriebene Kurvenscheibe 50, die über einen verschwenkbar gelagerten Hebel 52 mit einer an der Kurvenscheibe 50 anliegenden Rolle 54, eine gelenkig mit dem Hebel 52 verbundene Stange 56 und einen mit dieser gelenkig verbundenen, am Schlitten 34 gelagerten zweiarmigen Hebel 58 auf eine durch am Schlitten befestigte Führungssäulen 60 in senkrechter Richtung geführte Platte 62 wirkt, deren Bewegung über eine Schubstange 64 auf die Wickeldüse 22, die Abstreifer 20 und die Klemm- und Abschneideinrichtung 24 übertragen wird. Auch die rohrförmige Schubstange 64 ist ebenso wie die Schubstange 48 koaxial zur Antriebswelle der Wickeldüse 20 angeordnet, deren Antrieb durch einen Motor 66 über eine Riemenscheibe 68, einen Riemen 70 und eine weitere Riemenscheibe 72 erfolgt.
Es versteht sich, dass statt des Motors 40 mit Gewindespindel 42 und statt des Kurvenscheibenantriebs 50 auch andere geeignete Antriebsorgane Verwendung finden können, wobei insbesondere auch der axiale Antrieb für die Wickeldüse 22, die Abstreifer 20 und die Klemm- und Abschneideinrichtung 24 ebenso wie der axiale Antrieb für die Schablone am Schlitten 34 gelagert sein kann.
Der Antrieb 36 des Schlittens 34 wird dazu benutzt, die Weite der Schablone 18 zu verändern. Es wird hierzu im Zusammenhang mit Fig. 2 auf die Figuren 3 bis 5 Bezug genommen.
Die Schablone 18 besteht im Beispielsfall aus zwei relativ zueinander beweglichen Teilen 74 und 76. Beide Teile der Schablone sind auf zwei Führungsstangen 78, 80, die mit der Schubstange 48 fest verbunden sind, in Querrichtung verschieblich geführt. Ausserdem ist an jedem Schablonenteil 74, 76 je eine Zahnstange 82, 84 fest angebracht, die, wie Fig. 5 zeigt, diametral gegenüberliegend mit einem frei drehbar auf der Schubstange 48 gelagerten Zahnrad 86 in Eingriff stehen.
Um die beiden Schablonenteile 74 und 76 in einer bestimmten Relativstellung mit bestimmter Schablonenweite zu halten, ist an dem Schablonenteil 74 eine Stange 88 fest angebracht und auf Seiten des Schablonenteils 76 die in Fig. 4 schematisch dargestellte, im Prinzip von Wagenhebern bekannte Klemmeinrichtung vorgesehen. Zur Klemmung der Stange 88 dienen zwei in das Schablonenteil 76 eingesetzte Scheiben 90,92, die durch Druckfedern 94,96 in eine schräge Lage mit Bezug auf die durch Bohrungen in den Scheiben 90, 92 geführte Stange 88 gedrückt werden, wodurch die Stange 88 in den Bohrungen der Scheiben 90,92 festgeklemmt wird. Zum Lösen dieser Klemmung braucht nur ein am freien Ende angespitzter Bolzen 98 von unten in eine Bohrung 100 im Schablonenteil 76 eingeführt zu werden, wobei die Anordnung so getroffen ist, dass der Bolzen 98 zwischen die Scheiben 90 und 92 dringt (vgl. Fig. 4) und diese normal zur Stange 88 ausrichtet, so dass die Klemmung aufgehoben wird.
Wenn bei gelöster Klemmung der Schlitten 34 verfahren wird, während der z.B. am Maschinenrahmen oder Drehtisch 10 angebrachte Bolzen 98 den Schablonenteil 76 in der Eingriffsstellung nach Fig. 3 arretiert, wird durch das Zusam5
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menwirken der Zahnstangen 82, 84 mit dem Zahnrad 86 der Schablonenteil 74 mit Bezug auf den Schablonenteil 76 in gleicher Richtung, aber um den doppelten Weg des Schlittens 34 verschoben. Dadurch wird erreicht, dass die Drehachse der Wickeldüse 22 unabhängig von der Änderung der Schablonenweite ihre zentrale Stellung mit Bezug auf die Schablone insgesamt beibehält. Gleichzeitig sichert der zum Lösen der Klemmung der Schablonenteile benutzte Bolzen 98 die Lage desjenigen Schablonenteils 76, welcher während des Wickelvorgangs mit dem Einziehwerkzeug 12 in Eingriff kommt. Es empfiehlt sich daher, die Bohrung oder Ausnehmung 100 im Schablonenteil 76 sehr genau passend zum Querschnitt des Arretierbolzens 98 auszuführen.
Da der Arretierbolzen 98 nur zur Veränderung der Schablonenweite gebraucht wird und in der mit der Bohrung 100 fluchtenden Lage den Wickelvorgang stören würde, ist er vorzugsweise an einer verschwenkbaren oder verschieblichen Halterung 102 angebracht, so dass er während des Wickelvorgangs aus dem Arbeitsbereich der Wickeldüse 22 entfernt werden kann. Alternativ wäre auch eine von Hand lösbare und vorübergehende Befestigung des Arretierbolzens neben dem Einzieh Werkzeug 12 auf dem Drehtisch 10 möglich.
Fig. 2 zeigt mit der unterschiedlichen Stellung der beiden dargestellten Einziehwerkzeuge 12 und dem Drehtisch 10 noch eine weitere Besonderheit der beschriebenen Ausführungsform der Erfindung. Die Einziehwerkzeuge bestehen üblicherweise aus ringförmig angeordneten Einziehlamellen 104 und radial ausserhalb derselben, ebenfalls ringförmig angeordneten Deckstreifenlamellen 106 (vgl. DE-AS 1 918 485). Normalerweise stehen bei den bekannten Wickelvorrichtungen, bei denen die gewickelten Spulen von der Schablone unmittelbar in das Einzieh Werkzeug 12 übergeschoben werden, die Einziehlamellen 104 etwa um die Höhe des Statorblechpakets über die freien Enden der Deckstreifenlamellen 106 vor, wie dies in Fig. 2 bei dem rechten der beiden dargestellten Einziehwerkzeuge 12 gezeigt ist. Wenn die Einziehwerkzeuge 12 in dieser Stellung unter die Wickelschablone 18 gebracht werden, bringt dies nicht nur den Nachteil einer grösseren Bauhöhe der Maschinenkonstruktion mit sich, sondern hat, wie sich überraschend gezeigt hat, den weiteren Nachteil, dass sich die Einziehlamellen 104 durch den Druck der zwischen die Lamellen geschobenen Drahtwindungen leichter so weit verbiegen, dass benachbarte Schlitze zwischen den Lamellen in kritischem Masse verengt werden und dadurch der Draht in den Schlitzen klemmt.
Bei der beschriebenen Ausführungsform der Erfindung ist deshalb vorgesehen, dass die Einziehlamellen 104 während des Wickel- und Übertragungsvorgangs bis zum Beispiel auf 5 bis 12 mm in den Kranz der Deckstreifenlamellen 106 zurückgezogen sind, wie dies in Fig. 2 bei dem linken der beiden dargestellten Einziehwerkzeuge 12 gezeigt ist. Auf diese Weise wird die Bauhöhe verringert, die Spaltbreite zwischen den Einziehlamellen genauer eingehalten und zusätzlich auch noch der Vorteil erreicht, dass die Abstreifer 20 beim Abstreifen der letzten Windungen von der Schablone 18 nur einen verhältnismässig kurzen Weg nach unten ausführen müssen,
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um sämtliche Windungen bis unter die Ebene der freien Enden der Deckstreifenlamellen zu schieben. Das positive Hineinschieben der Drahtwindungen in das Einziehwerkzeug bis unter die Enden der Deckstreifenlamellen 106 schützt davor, dass sich Drähte in den gekerbten Enden der Deckstreifenlamellen 106 verfangen.
Bei der beschriebenen Wickelvorrichtung sind die axialen Vorschubwege der Schablone 18 und der aus Wickeldüse 22, Abstreifern 20 und Klemm- und Schneidvorrichtung 24 bestehenden Einheit so eingestellt und zeitlich aufeinander abgestimmt, dass die Schablone 18 während des Wickelvorgangs schrittweise um das erforderliche Mass in die Lamellen des Einziehwerkzeugs 12 eindringt, dann aber die Abstreifer 20 nicht mehr, wie früher, bis über das untere Ende der in ihre unterste Position vorgeschobenen Schablone 18 hinaus abgesenkt werden, sondern nur ein kurzes Stück bis unterhalb der Enden der Deckstreifenlamellen 106 nach unten vorfahren. Während die Abstreifer 20 dann auf diesem Niveau gehalten werden, wird die Schablone 18 wieder nach oben zurückgezogen, wobei die Abstreifer 20 die auf der Schablone verbliebenen Windungen im Einziehwerkzeug 12 von der Schablone 18 abstreifen. Auch durch diese Arbeitsweise der beim Abstreifvorgang zusammenwirkenden Werkzeugteile wird Bauhöhe gespart, und es wird die Lage der Drahtwindungen im Einziehwerkzeug verbessert.
Der axiale Antrieb der Schablone 18 wird auch dazu benutzt, den Arretierbolzen 98 in die Bohrung 100 einzufahren. Wegen der genau bestimmten Stellung des Arretierbolzens 97 bereitet es keine Schwierigkeiten, die Schablone auszuwechseln, denn der Arretierbolzen 98 wirkt dabei als Zentrierhilfe.
Wenn bei früher bekannten Wickelvorrichtungen während des Abstreifens die Abstreifer 20 ohne die Wickeldüse 22 und die Klemm- und Abschneideinrichtung 24 abgesenkt wurden, wurde notwendigerweise dabei die Drahtlänge zwischen den zuletzt gewickelten Windungen der Spulen im Einziehwerkzeug und der in der Wickelebene gebliebenen Wickeldüse 22 vergrössert. Hierzu wurde während der ersten Phase des Abstreifvorgangs noch zusätzlich Draht aus der Wickeldüse nachgezogen und in der letzten Phase des Abstreifvorgangs Draht aus den letzten gewickelten Windungen zurückgezogen. Das Nachziehen von Draht aus der Wickeldüse führt zu einer übermässig grossen Drahtlänge zwischen der Wickeldüse 22 und der Klemm- und Abschneideinrichtung 24 nach der Klemmung, woraus wiederum resultieren kann, dass sich die zu lange Drahtschlaufe beim nächsten Anlauf der Wickeldüse 22 irgendwo verfängt oder der Draht reisst. Das Zurückziehen von Draht aus den zuletzt gewickelten Windungen verkleinert diese und hat Schwierigkeiten und Ausschuss beim nachfolgenden Einziehvorgang zur Folge. Die genannten Mängel werden durch die Erfindung grundsätzlich von ihrer Ursache her beseitigt, in dem die Abstreifer bei der Abstreifbewegung am Ende des Wickelvorgangs gemeinsam mit der Wickeldüse 22 und der Klemm- und Abschneidvorrichtung 24 verfahren.
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Claims (9)
1. Vorrichtung zum Wickeln von Spulen für Statoren elektrischer Maschinen, bestehend aus einer um eine Schablone (18) drehbaren Wickeldüse (22), einem durch axiale Relativbewegung mit der Schablone (18) in Eingriff zu bringenden und die auf dieser gewickelten Windungen aufnehmenden Übertragungs- oder Einziehwerkzeug (12), Abstreifern (20) zum Überstreifen der nach einem Wickelvorgang auf der Schablone (18) befindlichen Windungen von dieser auf das Übertragungs- oder Einziehwerkzeug (12) und einer in Abzugsrichtung des Wickeldrahts hinter der Wickeldüse (22) angeordneten Einrichtung (24) zum Klemmen des Drahts zwischen den einzelnen Wickelvorgängen, dadurch gekennzeichnet, dass zum Überstreifen von Windungen auf das Übertragungs- oder Einziehwerkzeug (12) die Wickeldüse (22), die Klemmeinrichtung (24) und die Abstreifer (20) gemeinsam bewegbar angeordnet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit einem aus einem inneren Kranz von Einziehlamellen (104) und einem konzentrischen äusseren Kranz von Deckstreifenlamellen (106) bestehenden Übertragungs- oder Einziehwerkzeug (12), dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreifer (20) höhenbeweglich ausgebildet und bis unmittelbar hinter die freien Enden der Deckstreifenlamellen (106) vorschiebbar sind.
2
PATENTANSPRÜCHE
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Enden der Einziehlamellen (104) bis zu einer Position unmittelbar über den freien Enden der Deckstreifenlamellen (106) zurückziehbar ausgebildet sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 mit einer im Querschnitt veränderbaren, mehrteiligen Schablone, dadurch gekennzeichnet, dass zur Veränderung der Schablonenweite ein mit dem Übertragungs- oder Einziehwerkzeug (12) in Eingriff zu bringende Schablonenteil (76) arretierbar und ein anderer Schablonenteil (74) mittels einer in Querrichtung verschieblichen Antriebswelle der Wickeldüse (22) und eines Übersetzungsgetriebes (82, 84, 86) um den doppelten Verschiebeweg der Antriebswelle verfahrbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Übersetzungsgetriebe aus einem frei drehbar auf einer Drehachse der Wickeldüse (22) angeordneten Zahnrad (86) besteht, welches auf der einen Seite mit einer an dem arretierbaren Schablonenteil (76) befestigten Zahnstange (84) und auf der gegenüberliegenden Seite mit einer am verfahrbaren Schablonenteil (74) befestigten Zahnstange (82) in Eingriff steht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schablonenteil (76), welcher mit dem Übertragungs* oder Einziehwerkzeug (12) in Eingriff zu bringen ist, durch einen neben diesem angeordneten Arretierbolzen (98), welcher durch axiale Relativbewegung in den Schablonenteil (76) einfahrbar ist, arretierbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass durch den Arretierbolzen (98) eine Verriegelung oder Klemmung (88, 90, 82) zwischen den Schablonenteilen (74, 76) lösbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmung aus einer am verfahrbaren Schablonenteil (74) befestigten Stange (88) und darauf angeordneten, durch Federdruck (94,96) in Schräglage mit Bezug auf die Stange (88) gehaltenen Scheiben (90,92) besteht, welche durch den Arretierbolzen (98) in eine zur Stange koaxiale Lage bewegbar sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch eine in Abzugsrichtung des Wickeldrahtes vor der Wickeldüse (22) angeordnete Schweisseinrichtung (32) zur Verbindung des Endes eines Drahtvorrats (28) mit dem Anfang eines nächstfolgenden Drahtvorrats (30).
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