CH623618A5 - - Google Patents
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- CH623618A5 CH623618A5 CH1464177A CH1464177A CH623618A5 CH 623618 A5 CH623618 A5 CH 623618A5 CH 1464177 A CH1464177 A CH 1464177A CH 1464177 A CH1464177 A CH 1464177A CH 623618 A5 CH623618 A5 CH 623618A5
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- D—TEXTILES; PAPER
- D03—WEAVING
- D03D—WOVEN FABRICS; METHODS OF WEAVING; LOOMS
- D03D45/00—Looms with automatic weft replenishment
- D03D45/02—Controlling replenishment
- D03D45/04—Pirn feelers or other detectors for initiating replenishment
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen optoelektrischen Schussspulenfühler für Schützenwebmaschinen, der ein Gehäuse mit mindestens einer ebenen, parallel zur Ladenbahn zu montierenden Wand aufweist, mit einer Lichtquelle und einem Lichtsensor, deren optische Achsen sich in einem Punkt schneiden.
Optoelektrische Schussspulenfühler dieser Art, im folgenden kurz Spulenfühler genannt, sind in der US-PS 3 693 671 und in der CH-PS 559 364 beschrieben. Diese bekannten Spulenfühler sind noch mit einem weiteren, im Raumwinkel zwischen Lichtquelle und Lichtsensor angeordneten optoelektrischen Wandler versehen, der ein Lichtsensor bzw. eine Lichtquelle ist.
Der Spulenfühler nach der erstgenannten Patentschrift umfasst ausser einer Lichtquelle eine erste Photozelle, die sowohl auf spiegelnd als auch diffus von der Schussspule reflektiertes Licht anspricht, und eine zweite Photozelle, die nur von der Schussspule diffus reflektiertes Licht aufnimmt. Der zur Abtastung der Schussspule erforderliche Lichtstrahl wird dabei durch eine mit Gleichstrom betriebene Glühlampe erzeugt. Die Unterscheidung der Zustände «Spule bewickelt» und «Spule leer» beruht darauf, dass die bewickelte Spule im wesentlichen diffus reflektiert und der Anteil des nach dem Gesetz der spiegelnden Reflexion reflektierten Lichts gering ist, während bei leerer Spule eine überwiegend spiegelnde Reflexion an der Oberfläche der Spule erfolgt.
Gemäss der zweitgenannten Patentschrift sind zwei abwechselnd erregte Lichtquellen, insbesondere Leuchtdioden, und ein einziger Lichtsensor, zum Beispiel ein Phototransistor, vorgesehen.
Üblicherweise werden diese bekannten Spulenfühler fest am Gestell der Webmaschine oberhalb des einen Schützenkastens montiert, wobei die durch die optischen Achsen der optoelektrischen Wandler bestimmte Abtastebene parallel zur Ladenbahn und senkrecht zur Horizontalen angeordnet ist. Dabei wird die Schussspule in ihrer Endstellung im Schützenkasten abgetastet, während die Lade sich in ihre vordere Endstellung bewegt, d. h. kurz vor dem Ladenanschlag. Bei dieser Vorwärtsbewegung der Lade laufen nun zuerst die vordere Kante des Schützenkastens, die Schützenkastenzunge und die vordere Kante des Schützens durch die Abtastebene, und dann erst wird die Schussspule abgetastet. Da nun die genannten Kanten normalerweise glatt sind und gut reflektieren, können sie falsche Signale auslösen, die den Zustand «Spule leer» vortäuschen, und dadurch Fehlabstellungen der Webmaschine bewirken.
Zweck der Erfindung ist die Beseitigung dieses Nachteils.
Gemäss der Erfindung wird dieser Zweck dadurch erreicht, dass Lichtquelle und Lichtsensor so angeordnet sind, dass die durch die optischen Achsen der Lichtquelle und des Lichtsensors bestimmte Abtastebene mit der mindestens einen Wand des Gehäuses einen spitzen Winkel bildet.
Durch diese Anordnung wird bewirkt, dass das von der Lichtquelle an den horizontalen Flächen der genannten oberen Kanten spiegelnd reflektierte Licht nicht mehr auf den zugeordneten Lichtsensor trifft und somit keine falschen Signale erzeugen kann.
Die Abtastung der Schussspule wird durch die Schrägstellung der Abtastebene nicht beeinträchtigt, da sie im Querschnitt rund ist und demgemäss die Abtastebene die Oberfläche der Spule stets in einer zu dieser senkrechten Stellung durchläuft, in der die Ansprechempfindlichkeit ihr Maximum hat.
Im folgenden wird eine Ausführungsform des erfindungs-gemässen Spulenfühlers beispielsweise anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht des Spulenfühlers von vorn;
Fig. 2 den unteren Teil desselben, das ist der Träger, mit abgenommenem Gehäuse;
Fig. 3 eine Ansicht auf den Spulenfühler der Fig. 1 von rechts mit entfernter Seitenwand, und
Fig. 4 eine Ansicht von unten auf den Träger des Spulenfühlers.
Fig. 1 zeigt den Spulenfühler von vorn, das heisst von der Vorderseite der Webmaschine aus gesehen. Der Spulenfühler besteht aus zwei Baueinheiten, nämlich dem Gehäuse I und dem in Fig. 2 und 4 dargestellten Träger 2 der optischen und elektronischen Bauelemente. Das Gehäuse 1 ist durch nicht dargestellte Befestigungselemente, wie Schrauben, mit dem Träger 2 verbunden. Wie aus Fig. 3 ersichtlich, hat das Gehäuse 1 im Schnitt senkrecht zur Ebene der Fig. 1 einen U-förmigen Querschnitt, wobei die Öffnung des U nach unten zum Träger 2 hin weist. Im montierten Zustand stehen Vorderwand 11 und Rückwand 12 des Gehäuses 1 senkrecht zur Horizontalebene; die Mittelebene M, Fig. 3, zwischen den Wänden 11 und 12 verläuft dabei vertikal.
Die Anordnung der optoelektrischen Wandler 4, 5 und 6 ist aus Fig. 2 zu erkennen, in welcher nur der Träger 2 dargestellt ist, wobei diejenigen Teile, die sich vor den Wandlern 5 und 6 befinden, weggebrochen sind. Es ist im vorliegenden Fall angenommen, dass zwei abwechselnd erregte Leuchtdioden 4 und 5 und ein Lichtsensor 6 vorgesehen sind, wie dies in der eingangs erwähnten CH-PS beschrieben ist. Es können jedoch auch eine einzige Lichtquelle und zwei Lichtsensoren vorgesehen sein, wie dies in der genannten US-PS dargestellt ist.
An den Enden des langgestreckten Trägers 2 befinden sich
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an dessen freier Unterseite zwei Ansätze 7 und 8, in denen sich schräg nach innen und unten gerichtete Bohrungen befinden, deren untere Enden je durch eine Sammellinse 9 bzw. 10 abgeschlossen sind. Am oberen, inneren Ende der Bohrung des Ansatzes 7 befindet sich eine erste, mit der optischen Achse Sl der Sammellinse 9 koaxial angeordnete Leuchtdiode 4, und entsprechend am oberen Ende der Bohrung des Ansatzes 8 als Lichtsensor ein Phototransistor 6. Die optischen Achsen Sl und S3 der Leuchtdiode 4 und des Phototransistors 6, welche die schräg nach vorn geneigte Abtastebene A, Fig. 3, aufspannen, schneiden sich in einem Punkte P unterhalb der Längsmitte des Trägers 2. In dieser Längsmitte ist, wie aus Fig. 2 und 4 hervorgeht, die zweite Leuchtdiode 5 angeordnet, deren optische Achse S2 ebenfalls durch den Schnittpunkt P geht.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, bildet die Abtastebene A mit der Mittelebene M — und damit auch mit der Vorderwand 11 oder der Hinterwand 12 einen spitzen Winkel a, der gemäss dieser Figur etwa 10° beträgt. Je nach Verwendungszweck, insbesondere Ausbildung der möglicherweise störenden Oberkanten am Schützenkasten und Schützen, kann dieser Winkel in einem Bereich von etwa 5° bis 25° variieren. Grössere Winkel a kommen im allgemeinen aus räumlichen Gründen an Schützenwebmaschinen nicht in Frage.
s Die Anordnung der zweiten Leuchtdiode 5 in der Längsmitte des Trägers 2 ist nicht zwingend. Bei dieser Anordnung steht die optische Achse S2 der Leuchtdiode 5 bei der Abtastung praktisch senkrecht auf der Oberfläche der Schussspule 3.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, ist an der Oberseite des Trägers 2 und senkrecht zu dieser eine Printplatte 13 befestigt, die in an sich bekannter Weise die elektronischen Bauelemente trägt, deren Gesamtheit schematisch durch den Block 14 dargestellt ist.
Die angegebene Bauweise gewährleistet - nach Entfernen des Gehäuses 1 vom Träger 2 - eine leichte Zugänglichkeit zu den optoelektrischen Wandlern 4, 5 und 6 sowie zu dem Print 13 und den elektronischen Bauelementen 14.
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1 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Optoelektrischer Schussspulenfühler für Schützenwebmaschinen, der ein Gehäuse mit mindestens einer ebenen, parallel zur Ladenbahn zu montierenden Wand aufweist, mit einer Lichtquelle und einem Lichtsensor, deren optische Achsen sich in einem Punkt schneiden, dadurch gekennzeichnet, dass Lichtquelle (4) und Lichtsensor (6) so angeordnet sind, dass die durch die optischen Achsen (Sl, S3) der Lichtquelle (4) und des Lichtsensors (6) bestimmte Abtastebene (A) mit der mindestens einen Wand (11) des Gehäuses (1) einen spitzen Winkel (a) bildet.
2. Schussspulenfühler nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er mit einem weiteren, im Raumwinkel zwischen Lichtquelle und Lichtsensor angeordneten optoelektri-schen Wandler (5) versehen ist.
3. Schussspulenfühler nach Patentanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass er ein langgestrecktes, unten offenes Gehäuse (1) und einen langgestreckten, mit dem Gehäuse (1) verbundenen Träger (2) aufweist, an dem die optoelektrischen Wandler (4, 5, 6) angeordnet sind.
4. Schussspulenfühler nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass auch die optische Achse (S2) des weiteren Wandlers (5) in der Abtastebene (A) liegt.
5. Schussspulenfühler nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (a) zwischen der Längs-Mittel-ebene (M) des Gehäuses (1) und der Abtastebene (A) nicht weniger als 5° und nicht mehr als 25° beträgt.
6. Schussspulenfühler nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere optoelektrische Wandler (5) so angeordnet ist, dass seine optische Achse (S2) sich mit den optischen Achsen (Sl, S3) der Lichtquelle (4) und des Lichtsensors (6) in deren Schnittpunkt (P) schneidet und mit diesen optischen Achsen (SI, S3) gleiche Winkel bildet.
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