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CH437212A - Filterkörper aus thermoplastischem Kunststoff - Google Patents

Filterkörper aus thermoplastischem Kunststoff

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Publication number
CH437212A
CH437212A CH1120165A CH1120165A CH437212A CH 437212 A CH437212 A CH 437212A CH 1120165 A CH1120165 A CH 1120165A CH 1120165 A CH1120165 A CH 1120165A CH 437212 A CH437212 A CH 437212A
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CH
Switzerland
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filter
filter body
plastic
body according
holes
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Application number
CH1120165A
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English (en)
Original Assignee
Diaporit S A
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Publication date
Application filed by Diaporit S A filed Critical Diaporit S A
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    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D39/00Filtering material for liquid or gaseous fluids
    • B01D39/10Filter screens essentially made of metal
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D29/00Filters with filtering elements stationary during filtration, e.g. pressure or suction filters, not covered by groups B01D24/00 - B01D27/00; Filtering elements therefor
    • B01D29/01Filters with filtering elements stationary during filtration, e.g. pressure or suction filters, not covered by groups B01D24/00 - B01D27/00; Filtering elements therefor with flat filtering elements
    • B01D29/012Making filtering elements
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
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  • Filtration Of Liquid (AREA)
  • Filtering Of Dispersed Particles In Gases (AREA)

Description


  
 



  Filterkörper aus thermoplastischem Kunststoff
Die Erfindung betrifft einen Filterkörper aus thermoplastischem Kunststoff, bestehend aus einer Filterwand und aus diesen einfassenden und/oder überquerenden,   erhobenen    Rahmenteilen. Der Filterkörper kann für die verschiedensten Anwendungszwecke bestimmt und entsprechend gestaltet sein, z. B. als Kraftstoffilter für Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge, als Schmieröl- oder Hydraulikölfilter, als Flüssigkeitsfilter für Wasch- und Spülmaschinen, als Luft- oder Staubfilter usw.



   Filterkörper dieser Gattung sind bekannt, und zwar besteht die Filterwand dabei aus einem mehr oder weniger feinen Gewebe, und die Filterwand weist Rahmenteile auf, die jeweils auf jeder Seite der Wand eine Wulst bilden. Die Wulstrahmen sind durch die Filterfläche hindurch fest miteinander verbunden, so dass Filtergewebe und Wulstrahmen einen unzerlegbaren und dichten Körper darstellen. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass die Rahmenteile beiderseits auf das Filtergewebe aufgespritzt werden, wobei Rahmen und Gewebe miteinander verschmelzen und einen vollkommen homogenen Körper bilden. Wesentliche Voraussetzungen dafür sind die   Verwendung    des gleichen Kunststoffes für Filterwand und Rahmenteile und die Anordnung der Wulstrahmen auf jeder Gewebeseite.



  Dadurch ergeben sich aber gewisse Nachteile hinsichtlich der Anwendungsgebiete und des Mindestgewichtes.



   Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Filterkörper der eingangs genannten engeren Gattung zu schaffen, dessen Rahmenteile auch ohne doppelseitige Anordnung ausreichend fest und dicht mit der Filterwand verbunden sind, so dass sich sowohl ein flacherer als auch ein leichterer Filterkörper ergibt.



   Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird nach der Erfindung vorgeschlagen, dass die Filterwand aus Kunststoff-Lochmaterial mit mechanisch eingebrachten, praktisch senkrecht zur Materialebene verlaufenden Löchern, deren Durchmesser in axialer Richtung variiert, und die Rahmenteile bzw. die nicht filternden Abschnitte des Filterkörpers aus das Lochmaterial einseitig bedeckendem und dabei in die Öffnungen der Löcher eindringendem Kunststoff bestehen.



   Mit dieser Ausbildungsweise ist über die Aufgabenlösung hinaus der Vorteil verbunden, dass eine praktisch unzerlegbare und dichte Verbindung auch ohne   die    Notwendigkeit des Verschmelzens der beiden Teile erzielt werden kann, d. h., es ist nicht unbedingt erforderlich, bei der Herstellung des Filters mit so hohen Temperaturen zu arbeiten, dass auch der Werkstoff der Fiterwand schmilzt. Vielmehr kann die Filterwand in verhältnismässig kaltem Zustand verbleiben, und es erfolgt dennoch eine ausreichend feste Verbindung der Wand mit den Rahmenteilen. Die Ursache hierfür ist in der Verklammerung zu finden, die durch das Eindringen des Rahmenwerkstoffes in die Löcher der Filterwand bewirkt wird.

   Dadurch ergibt sich eine Art Verzapfung, welche, wie sich gezeigt hat, die Teile praktisch ebenso fest verbindet, als wenn sie aus einem homogenen Stück bestehen würden.



   Die Löcher in dem Kunststoff-Lochmaterial sind nach einer bevorzugten Ausführungsform in ihrer endgültigen Querschnittsgestalt durch Einschlagen,   Einstan-    zen oder Eindrücken gebildet. Dies geschieht beispielsweise mittels eines bekannten Schwabbelkopfes an einer   Kunststoff-Stranggussmaschine.    Nach einer anderen Aus  führungsform    können die Löcher in dem Kunststoff Lochmaterial auch durch Anbringen von Einschnitten und durch Auseinanderziehen des Materials nach Art von Strekmetall gebildet sein. Auch hierbei ergeben sich im wesentlichen konisch verlaufende Flächen des Lochlichtens, wenn das einzelne Loch im Querschnitt parallel seiner Längsachse betrachtet wird.



   Die Kunststoffe, aus denen die Filterwand und die Rahmenteile bestehen, können sehr verschiedenen chemischen Bereichen angehören. Eine bevorzugte Ausführungsform sieht jedoch vor, dass der Kunststoff für die   Filterwand    und der Kunststoff für die nicht filternden Abschnitte hinsichtlich ihrer chemischen und/oder physikalischen Eigenschaften der gleichen Kunststoff Familie angehören. Hierbei ergibt sich ein zusätzliches   Verkleben der miteinander zu verbindenden Teile, was vor allem in solchen Fällen von Vorteil sein kann, wenn gesteigerte Anforderungen an die Dichtigkeit erfüllt werden müssen, z. B. bei Filtern für Gase.



   Eine weitere zweckmässige Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die Filterwand stellenweise von nicht filternden Abschnitten bedeckt ist, welche mit Konstruktionselementen des Filterkörpers versehen sind, z. B. mit Dichtungsflächen, Schraubengewinden, Leitflächen usw. Diese Konstruktionselemente können gegebenenfalls sogar   nachträglich    an den Filterkörpern befestigt werden.



   In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes wiedergegeben, und zwar zeigen:
Fig. 1 einen flachen Filterkörper mit einem Einfassungsrahmen und einem die Filterwand teilweise überquerenden Rahmenteil,
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie   II-II    der Fig. 1,
Fig. 3 eine Darstellung entsprechend Fig. 2, jedoch mit einer anderen Lochgestalt des Kunststoff-Lochmaterials,
Fig. 4 einen zylindrischen Filterkörper in Seitenansicht mit einer aussen aufgesetzten Leitfläche,
Fig. 5 einen Querschnitt durch den zylindrischen Filterkörper gemäss der Schnittlinie V-V der Fig. 4.



   Der Filterkörper gemäss Fig. 1-3 ist aus der Filterwand 1 und aus den Rahmenteilen 2 und 3 zusammengesetzt. Die Filterwand 1 besteht aus Kunststoff-Lochmaterial mit eingeschlagenen Löchern 4, die an der einen Materialgrenzebene kleinere und an der anderen Materialgrenzebene grössere Öffnungen hat, so dass die Löcher 4 Räume von kegelstrumpfförmiger Gestalt bilden (Fig. 2). Die Löcher können auch in der Mittelebene des Kunststoff-Lochmaterials die engste Offnung haben (Fig. 3) oder in einer anderen Ebene. Der Rahmenteil 2 ist nur von einer Seite her auf die Filterwand aufgebracht, und zwar vorzugsweise mittels einer Form, die eine entsprechende Höhlung hat, deren offene Seite mit der Filterwand derart bedeckt wird, dass sich die engeren Öffnungen der Löcher 4 näher der Höhlung bzw. dem Rahmen befinden.

   Die der Höhlung abgewandte Seite der Filterwand liegt gegen eine glatte Fläche an, die die Löcher verschliesst. In die Höhlung wird fliessfähig gemachter Kunststoff eingegossen, der sich über die Filterwand, soweit sie im Bereich der Höhlung liegt, verteilt und in die Löcher 4 enfliesst.



  Nach dem Erstarren des Kunststoffes ragt der Rahmenwerkstoff in jedes Loch 4 mit einem kleinen Zapfen hinein, wodurch Rahmen und Filterwand fest miteinander verklammert sind.



   Der in Fig. 4 und 5 veranschaulichte zylindrische bzw. hülsenförmige Filterkörper ist an den kreisförmigen Endkanten seiner   Filterwand    1 mit ringförmigen Rahmenteilen 5 versehen. An der Stelle, wo die zylindrisch zusammengebogene Filterwand 1 mit ihren Längskanten stumpf oder überlappend aneinanderstösst, ist eine Längsrippe 6 angeordnet, welche die Stossstelle überdeckt und die Filterwand 1 in ihrem gebogenen Zustand zusammenhält. Die Rippe 6 erstreckt sich gemäss Fig. 4 von einem Endring 5 zum anderen; sie bildet dadurch auch eine Versteifung des Filterkörpers in dessen Axialrichtung.

   Im mittleren Bereich der Filterwand 1 ist ein nicht durchlässiger Abschnitt 7, welcher entsprechend der Krümmung der Filterwand gebogen ist, aufgesetzt, und dieser Abschnitt trägt eine   ange    formte Leitfläche 8, die den zylindrischen Filterkörper auf einem Teil seines Umfanges umgibt. Die Leitfläche 8 hat eine gewisse Steigung nach Art einer Schraube, um dem Medium, welches von aussen auf die Filterwand 1 zuströmt, eine bevorzugte Fliessrichtung zu verleihen. Auf dem Umfang des Filterkörpers können mehrere solcher Leitflächen befestigt sein. Anstelle von Leitflächen können auch andere Elemente auf die Filterwand aufgebracht werden, z. B. Gewindeabschnitte oder Dichtungslippen.   

Claims (1)

  1. PATENTANSPRUCH Filterkörper aus thermoplastischem Kunststoff, bestehend aus leiner Filterwand und aus diesen einfassenden und/oder überquerenden, erhabenen Rahmenteilen, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterwand (1) aus Kunststoff-Lochmaterial mit mechanisch eingebrachten, praktisch senkrecht zur Materialebene verlaufenden Löchern (4), deren Durchmesser in axialer Richtung variiert, und die Rahmenteile bzw. die nicht filternden Abschnitte (2, 3) des Filterkörpers aus dem Lochmaterial einseitig bedeckendem und dabei in die Öffnungen der Löcher eindringendem Kunststoff bestehen.
    UNTERANSPRÜCHE 1. Filterkörper nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Löcher (4) in dem Kunststoff Lochmaterial in ihrer endgültigen Querschnittsgestalt durch Einschlagen, Einstanzen oder Eindrücken gebildet sind.
    2. Filterkörper nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Löcher in dem Kunststoff-Lochmaterial durch Anbringen von Einschnitten und durch Auseinanderziehen des Materials nach Art von Streckmetall gebildet sind.
    3. Filterkörper nach Patentanspruch, dadurch ge kennzeichnet, ! dass der Kunststoff für die Filterwand (1) und der Kunststoff für die nicht filternden Abschnitte (2, 3) hinsichtlich ihrer chemischen und/oder physikalischen Eigenschaften der gleichen Kunststoff-Familie angehören.
    4. Filterkörper nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterwand (1) stellenweise von nicht filternden Abschnitten (6) bedeckt ist, welche mit Konstruktionselementen des Filterkörpers versehen sind, z. B. mit Dichtungsflächen, Schraubengewinden oder Leitflächen (7).
    5. Filterkörper nach Patentanspruch, mit einer Filterwand, die an Kanten aneinanderstösst oder überlappt, z. B. mit einer in Zylinder- oder Konusform gebogenen Filterwand, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein nicht filternder Abschnitt über den aneinanderstossenden bzw. überlappenden Kanten befindet.
    6. Filterkörper nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die nicht filternden Abschnitte Verstärkungen in Form von Wulsten oder Rippen aufweisen.
CH1120165A 1965-08-10 1965-08-10 Filterkörper aus thermoplastischem Kunststoff CH437212A (de)

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CH437212A true CH437212A (de) 1967-06-15

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