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CH278814A - Verpackung. - Google Patents

Verpackung.

Info

Publication number
CH278814A
CH278814A CH278814DA CH278814A CH 278814 A CH278814 A CH 278814A CH 278814D A CH278814D A CH 278814DA CH 278814 A CH278814 A CH 278814A
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
packaging
side walls
packaging according
film
walls
Prior art date
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Gmbh Mesax
Original Assignee
Gmbh Mesax
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Gmbh Mesax filed Critical Gmbh Mesax
Publication of CH278814A publication Critical patent/CH278814A/de

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D15/00Containers having bodies formed by interconnecting or uniting two or more rigid, or substantially rigid, sections made of different materials

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

  



  Verpackung.



   Es sind Verpackungen bekannt, die ganz oder teilweise aug durchsichtigem Material bestehen, so   dal3    der verpackte   Gegenstand sicht-    bar ist. Derartige Verpackungen sind besonders f r Blumen oder aueh für andere Gegenstände sehr   beliebt.    Der Nachteil der be  kannten      Verpaekungen    dieser Art liegt darin, dass sie in ihrem Aufbau kompliziert und d daher in der Herstellung teuer sind. Sie k¯nnen daher dem Käufer nicht   kostenlos    abgegeben werden.



   Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet nun eine Verpaekung, die zur Sicht  barmaehung    des verpackten Gegenstandes mindestens teilweise aus durchsichtigem   Ma-    terial besteht, die aber im Gegensatz zu den bekannten Verpackungen einfach und daher billig ist.   



   Die Verpackung kennzeichnet sich dadurch      aus, dass cler    Boden und zwei sich gegenüberliegende Seitenwände das Gerüst bilden, wÏhrend die übrigen Wände mindestens teilweise von einer nur teilweise an den Seitenwänden    befestigten und damit aufklappbaren durch-      sichtigen    Folie gebildet werden.



   In der beiliegenden Zeichnung ist eine beispielsweise Ausführungsform des   erfindungs-    gemässen Gegenstandes dargestellt. Es zeigt :
Fig.   1    eine perspektivische Ansicht und
Fig.   2    eine Ansicht von der Seite.



   Bei dem Ausführungsbeispiel bestehen der Boden I sowie die gegen berliegenden SeitenwÏnde 2, die das Gerüst bilden,   aus undurell-      sichtigem    oder auch aus durchsichtigem Material. Zweckmässig werden in der   Herstellung    die Seitenwände nach Einrillen aufgebogen.



  Die Seitenwände 2 sind an dem der Bodenfläche gegenüberliegenden Ende abgerundet und mit Stützlappen 3 versehen. Auf diese St tzlappen wird eine durchsichtige Folie 4 aufgelegt. Die Folie 4 ist nur bis zur   Scheitel-    linie auf den Stützlappen 3   aufgeleimt.    Die andere Hälfte 5 bleibt   unbefestigt.    Die durch  siehtige    Folie 4 weist   eingebogene    Ränder 6 und 7 auf. Der Teil 7 ist dabei mit der Unterseite des Bodens verklebt oder aber in anderer Weise, beispielsweise durch Heften oder dergleichen, verbunden. Der an der losen,   nichet    mit den Stützlappen 3 verbundenen HÏlfte 5 der Folie 4 vorgesehene Rand 6 un  tergreift    den Boden 1 und wird durch die Eigenspannung der Folie festgehalten.

   Selbstverständlich kann auch hier eine geeignete, leicht l¯sbare Befestigung, beispielsweise mittels eines in eine Íffnung des Folienrandes 6 greifenden, am Boden   1    befestigten Blechstreifens, erfolgen. In der Seheitellinie der Verpackung kann eine Kordel 9 angeordnet werden, die auf den Seitenwänden 2 mittels verzierendem   Papier oder Kartonteilen aufge-    klebt ist. Am Boden ist schliesslich noch eine Befestigungseinrichtung 8 f r den zu befestigenden Gegenstand vorgesehen. Bei dem   ANUs-    f hrungsbeispiel sind Blumen in der   Verpak-    kung gezeiehnet, die am m einfachsten durch einen   Gummi-oder      Drahtring fixiert werden.   



  Ein Drahtring kann dabei, wie aus Fig. 2 ersichtlich, mittels Kartonst cken aufgeklebt sein. Bei Gummiringen genügt es, einen Teil des Rings mit dem Boden zu verkleben, und man kann dann in den aufgestülpten, nicht verklebten Teil die Blumen einführen. SelbstverstÏndlich lassen sich noch zahlreiche andere   Befestigungsmoglichkeiten    je nach Art der mit der Verpackung zu umhüllenden   Gegen-    stände   vemvenden.   



   Die Verpackung kann selbstverständlich auch für Süssigkeiten, beispielsweise Bonbons, Patisserie usw., verwendet werden. Dabei ist es jedoch notwendig, dass auf der Vorder- und R ckseite ein   Rand aus festem Ma-    terial, das wiederum durchsichtig oder undurehsiehtig sein kann, vorgesehen wird. Dieser Rand wird zweckmϯig so hoch gehalten. class auch beim Íffnen der Folie die ver  packten    Gegenstände nicht herausfallen.



   Schliesslich kann an den SeitenwÏnden auch eine Tragkordel befestigt werden, so dass   dieVerpackung    ohne weitere Umh llung transportiert werden kann.



   Die Verpackung ist, wie das Ausf hrungsbeispiel zeigt, in ihrem Aufbau   ansserordent-    lich einfach und in der Herstellung daher billig und kann für die   verschiedensten Ge-      genstände Verwendung    finden. Selbstverständ  lich    kann die äussere Formgebung der Verpackung verändert werden, indem beispielsweise statt der oben   abgerundeten aueh eine    eckige Verpackung hergestellt werden kann.

Claims (1)

  1. PATENTANSPRUCH: Verpackung, die zur Sichtbarmachung des verpackten Gegenstandes mindestens teilweise aus durehsiehtigem Materia besteht, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden und zwei sich gegenüberliegende Seitenwände das Gerüst bilden, während die übrigen Wände minde stens teilweise von einer nur teilweise an den Seitenwänden befestigten und damit aufklapp- baren durchsichtigen Folie gebildet werden.
    UNTERANSPR¯CHE: 1. Verpackung gemäss Patentansprueh, da, durell gekennzeichnet, dass die zwei sich gegenüberliegenden Seitenwände an dem der Bodenfläehe gegenüberliegenden Ende abge rundet sind und in das Innere der Verpakkung ragende St tzlappen aufweisen, auf welchen eine die übrigen Begrenzungswände bildende durchsichtige Folie bis zur Seheitellinie der Verpackung aufgeklebt ist, während der übrige Teil der Folie lose auf den Stütz- lappen aufliegt, wobei die Folie so ausgebildet ist, dass sie mindestens auf der losen Seite den Boden untergreift.
    2. Verpackung gemϯ Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden und die Seitenwände aus durchsichtigem Material bestehen.
    3. Verpackung gemϯ Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, da¯ der Boden und die Seitenwände aus undurchsichtigem Material bestehen.
    4. Verpackung gemäss Patentanspruch, dadureh gekennzeichnet, dass in der Scheitellinie eine die Seitenwände verbindende Kordel vorgesehen ist.
    5. Verpackung gemäss Patentanspruch, da durci gekennzeichnet, dass der Boden Mittel zur ur Befestigung des zu verpackenden Gegenstandes aufweist.
    6. Verpackung gemϯ Patentanspruch, dadurci gekennzeichnet, dass sie auf der Vorderund Rüekseite einen an die SeitenwÏnde und den Boden anschliessenden Rand aufweist.
CH278814D 1949-12-30 1949-12-30 Verpackung. CH278814A (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
CH278814T 1949-12-30

Publications (1)

Publication Number Publication Date
CH278814A true CH278814A (de) 1951-10-31

Family

ID=4481894

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
CH278814D CH278814A (de) 1949-12-30 1949-12-30 Verpackung.

Country Status (1)

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CH (1) CH278814A (de)

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