AT526190A1 - Verfahren zur Ermittlung einer Latenz bei der Anzeige von Einzelbildern eines Videos - Google Patents
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Abstract
Verfahren zur Ermittlung einer Latenz bei einer Übertragung eines Einzelbildes eines Videos, welches Video eine Vielzahl von in einer Reihenfolge nachfolgend angezeigten Einzelbildern umfasst, welche Bildeigenschaft um einen maschinenlesbaren Code ergänzt wird, wobei ein erster Zeitpunkt des Ergänzens der Bildeigenschaft um den Code in der Recheneinheit (110) oder ein erster Zeitpunkt des Übermitteln des Einzelbildes mit dem Code in die Recheneinheit (110) aus einer Eingabeeinheit (116) abgespeichert wird, ein zweiter Zeitpunkt die Anzeige des Einzelbildes auf dem Monitor (112) durch Aufnahme des Einzelbildes mit der Kamera (120) und durch Auslesen des Codes mit einer Recheneinheit (110) ermittelt wird, wobei die Latenz als eine Differenz zwischen dem ersten Zeitpunkt und dem zweiten Zeitpunkt ermittelt wird.
Description
Verfahren zur Ermittlung einer Latenz bei der Anzeige von
Einzelbildern eines Videos
Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ermittlung einer Latenz bei einer Übertragung eines Einzelbildes eines Videos,
welches Video eine Vielzahl von in einer Reihenfolge nachfolgend angezeigten Einzelbildern umfasst,
welches Einzelbild eine Bildeigenschaft wie zumindest Farbwerte von Bildpunkten, Auflösung des Einzelbildes aufweist,
welche Bildeigenschaft um einen maschinenlesbaren Code ergänzt wird,
welcher Code die Einzelbilder eindeutig kennzeichnet, welches Einzelbild von einer Recheneinheit über eine erste Netzwerkverbindung zu einem Monitor übertragen wird,
wobei das an dem Monitor angezeigte Einzelbild mit einer Kamera aufgenommen wird,
wobei das mit der Kamera aufgenommene Einzelbild über eine zweite Netzwerkverbindung zu der Recheneinheit übertragen
wird.
Das oben erwähnte Merkmal der „Übertragung von Einzelbildern“ kann auch die Verarbeitung von Einzelbildern einschließen. Eine Übertragung eines Einzelbildes, welches Einzelbild mittels einer Kamera aufgenommen wird und/oder von einer Datenbank geladen wird, zu einem Monitor schließt die Verarbeitung des Einzelbildes ein, in welcher
Verarbeitung das Einzelbild in eine am Monitor anzeigbare
oeite 1
Form gebracht wird. Dies erfolgt nach der gängigen Lehre über einen Mediaplayer. Der Begriff des Mediaplayers ist eindeutig definiert (siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Mediaplaver).
Durch die Bildeigenschaft wird definiert, welcher Inhalt durch ein Einzelbild angezeigt wird. In einem Bild wird ein Inhalt wie beispielsweise ein Objekt durch die Definition von Farbwerten der Bildpunkte definiert. Weiters wird durch die Bildeigenschaft definiert, wie ein Inhalt angezeigt wird. Die Bildeigenschaft kann eine Angabe, vorzugsweise einen Zahlenwert, über die Auflösung umfassen. Ein Ergänzen einer ein Objekt definierender Bildeigenschaft um einen maschinenlesbaren Code führt zu einer Anzeige von gegebenenfalls Objekt und Code. Das Objekt und der Code können nebeneinander oder überlappend definiert sein. Ein um dem Code ergänztes Einzelbild kann auch ausschließlich
den Code umfassen.
Durch das Zuweisen von einzigartigen Codes zu jeweils einem Einzelbild ist nach der gängigen Lehre jedes Einzelbild aufgrund des einzigartigen Codes identifizierbar. Weiters kann über derartige Codes eine Reihenfolge der Einzelbilder definiert oder ermittelt werden. Die Reihenfolge kann über eine mathematische Reihe und/oder durch eine logische Folge festgelegt werden. Es kann durch den Code die Anzahl der
Einzelbilder definiert sein.
Ein maschinenlesbarer Code ist nach der gängigen Lehre bekannt (siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Maschinenlesbarer Bereich).
Ein maschinenlesbarer Code kann beispielsweise Buchstaben und Zahlen in einer genormten Schriftart und/oder
Schriftgröße umfassen. In einer für die Durchführung des
SS e2
erfindungsgemäßen Verfahrens vorteilhaften Weise kann der maschinenlesbare Code ausschließlich geometrische Formen und keine Buchstaben oder Ziffern umfassen. Der Code kann beispielsweise ein Barcode oder ein OR-Code sein. Ein Barcode kann ausschließlich Linien als geometrische Formen umfassen. Ein OR-Code umfasst ausschließlich Quadrate oder Rechtecke als geometrische Formen. Ein ausschließlich geometrische Formen aufweisender Code erfordert grundsätzlich weniger Rechenaufwand als das Auslesen eines
Zahlen und/oder Buchstaben umfassenden Code.
Der Begriff der Latenz ist in der gängigen Lehre definiert. Der Begriff kann in Bezugnahme auf die im Folgenden beschriebene Erfindung als eine Verzögerungszeit definiert werden. Die im Folgenden offenbarte Verfahren behandelte Latenz betrifft die Verzögerung zwischen einer Eingabe eines Bildsignals oder Videosignals, welches Bildsignal beziehungsweise Videosignal zumindest ein Einzelbild definiert, in ein Videomanagementsystem (erster Zeitpunkt) und einer Anzeige des aus dem Bildsignal oder Videosignal
erstellten Einzelbildes (zweiter Zeitpunkt).
Die Bestimmung einer Latenz von Videosystemen zur Überwachung von Bereichen im Allgemeinen kann erforderlich sein, um einen Nachweis über die Einhaltung von Normen erbringen zu können. Im weiteren Sinn kann das erfindungsgemäße Verfahren auch die Durchführung einer Qualitätssicherung erlauben, beispielsweise durch die Messung der Anzahl oder des Anteils nicht richtig
angezeigter Bilder.
Im Folgenden wird nicht zwischen einem Videosignal und einem Bildsignal unterschieden. Ein Videosignal umfasst
mehrere Einzelbilder, während ein Bildsignal nur ein
ADS e 3
einziges Einzelbild umfasst. Der im Folgenden verwendete Begriff des Videosignals kann auch als Bildsignal
verstanden werden.
WO02020170237A1 offenbart ein Verfahren, bei welchem Verfahren ein physikalisches Phänomen (siehe beispielsweise Figur 5, physical phaenomen 54) von einer Kamera 10 und einem Sensor 51 aufgenommen werden, wobei beide Signale einem Vergleichsmodul zugeführt werden. Im Vergleichsmodul kann die Latenz der Kamera bestimmt werden. Es findet sich in W0O2020170237A1 kein Hinweis darauf, dass das physikalische Phänomen einen Zahlenwert darstellt. Das physikalische Phänomen ist somit nicht äquivalent zu einem
maschinenlesbaren Code.
KR102255411B1 zitiert W02020170237A1. KR102255411B1 basiert auf der Erstellung eines Signals zur Messung der Latenz. Ein Signal wie beispielsweise ein durch ein LED erzeugtes Signal ist keinesfalls dazu geeignet, ein Einzelbild aus einer Vielzahl von Einzelbildern eines Videos eindeutig zu kennzeichnen. Das in KR102255411B1 offenbarte Verfahren bildet somit keinen relevanten Stand der Technik für das
nachstehend erläuterte erfindungsgemäße Verfahren.
WO2021161226A1 zitiert WO02020170237A1. Der Fachmann erkennt, dass das in Figur 5 von W02020170237A1 nicht zur Ermittlung einer durch einen Mediaplayer verursachte Latenz geeignet ist. Es wird die durch die Kamera 10 und den Videoprozessor 52 verursachte Latenz mit der durch den Sensor 51 verursachten Latenz verglichen. Das Verfahren basiert nicht auf der eindeutigen Kennzeichnung eines Einzelbildes aus einer Vielzahl von Einzelbildern eines Videos, sondern auf dem Anzeigen eines Objektes 54 vor dem
Sensor 51 und der Kamera 10.
EA e 4
Das in US20160205397 offenbarte Verfahren liefert keinen Hinweis auf das Abändern oder Ergänzen eines Bildes um
einen Code, welcher Code einen numerischen Wert darstellt.
EP3171593 betrifft ein Verfahren zur Bestimmung einer Latenz zwischen einem Videostream und einem Audiostream, wobei das Videostream und der Audiostream um Codes ergänzt werden. Der Videostream wird um einen optischen Code oder um eine Framenummer ergänzt, welcher optischer Code beziehungsweise Framenummer eine Identifikation eines Videoframe des Videostreams erlaubt (siehe EP3161593[17]). Es findet sich in EP317593 kein Hinweis auf eine Darstellung einer durch einen nummerischen Wert beschreibbare Eigenschaft wie beispielsweise die Framenummer durch den Code. Der Audiostream wird um eine Welle ergänzt (siehe EP3171593[0018]), wodurch auch die Identifikation eines Audioframes erlaubt wird. Das Verfahren dient nicht der Bestimmung einer Latenz des Videosignals; das in EP317593 offenbarte Verfahren ist auch nicht zur Bestimmung einer Latenz geeignet. Das Verfahren kann auch nicht in einer für den Fachmann naheliegenden Weise so abgeändert werden, dass mit dem geänderten Verfahren eine Latenz eines Videosignals umfassend Bilder
ermittelt werden kann.
Die in W02020180650 offenbarte Vorrichtung ist nicht geeignet, die durch einen Mediaplayer, welcher das Bildsignal in ein auf einem Monitor einzeigbares Bildsignal umwandelt, verursachte Latenz zu ermittelt. W0O2020180650 offenbart nicht das Ermitteln des ersten Zeitpunktes. Es
wird auf die Figurenbeschreibung zu Figur 1 verwiesen.
Die oben angeführten Dokumente nach dem Stand der Technik
erlauben lediglich das Messen einer Teillatenz der
EA e 5
tatsächlich auftretenden Latenz. Ein Teil der tatsächlich auftretenden Latenz, welcher Teil der tatsächlich auftretenden Latenz auch wesentlich sein kann, wird nicht
berücksichtigt.
Die im Folgenden offenbarte Erfindung stellt sich die
Aufgabe, die tatsächlich auftretende Latenz zu ermitteln. Erfindungsgemäß wird dies durch den Anspruch 1 erreicht.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann sich dadurch auszeichnen, dass
ein erster Zeitpunkt des Ergänzens der Bildeigenschaft um den Code in der Recheneinheit oder in einer Messeinheit oder
ein erster Zeitpunkt des Übermitteln des Einzelbildes mit dem Code in die Recheneinheit aus einer Eingabeeinheit in der der Recheneinheit vorgelagerten Messeinheit abgespeichert wird,
ein zweiter Zeitpunkt der Anzeige des Einzelbildes auf dem Monitor durch Aufnahme des Einzelbildes mit der Kamera und durch Auslesen des Codes mit der Recheneinheit oder mit der Messeinheit ermittelt wird,
wobei die Latenz als eine Differenz zwischen dem ersten
Zeitpunkt und dem zweiten Zeitpunkt ermittelt wird.
Die Messeinheit kann als eine weitere Recheneinheit ausgeführt werden. Es wird der Begriff Messeinheit gewählt, weil in der Messeinheit als wesentliche Verfahrensschritte die Zeitpunkte gemessen und gegebenenfalls in einer Datenbank abgespeichert werden. Aus dem ersten Zeitpunkt und dem zweiten Zeitpunkt wird die Latenz als Differenz
ermittelt.
ID e 6
In der Messeinheit kann auch ein Videosignal zur Anzeige auf einem weiteren Monitor aufbereitet werden. Die hier getroffene Angabe der in der Messeinheit durchgeführten Verfahrensschritte ist keinesfalls ausschließlich zu
betrachten.
Die vorgelagerte Anordnung der Messeinheit ist im Sinne des
Datenstroms zu sehen.
Der erste Zeitpunkt ist ein Zeitpunkt unmittelbar vor einer Verarbeitung des Einzelbildes in Form des in eine Einheit wie beispielsweise in die Recheneinheit eingegebenen Videosignals. Eine Verarbeitung des Einzelbildes kann eine Verarbeitung des Einzelbildes durch einen Mediaplayer wie eine Anpassung des Einzelbildes zur Anzeige auf dem Monitor sein. Es kann beispielsweise mittels einer Videokamera, im Besonderen eine Überwachungskamera das Videosignal erstellt werden. Weiters kann das Videosignal in einer Datenbank abgespeichert sein und aus dieser Datenbank abgerufen
werden.
Der erste Zeitpunkt kann in der Recheneinheit ermittelt werden, indem ermittelt wird, zu welchem Zeitpunkt ein ausgewählter Teilschritt eines Computerprogrammes vor oder während des Ergänzens der Bildeigenschaft um den Code
durchgeführt wird.
Der erste Zeitpunkt kann in der Recheneinheit ermittelt werden, indem ermittelt wird, zu welchem Zeitpunkt ein ausgewählter Teilschritt eines Computerprogrammes vor oder während des Übertragens des Einzelbildes mit dem Code
durchgeführt wird.
Der Vorgang des Ergänzens der Bildeigenschaft um den Code
kann eine Zeitspanne andauern. Es kann auch eine erste
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Zeitspanne mit einem ersten Zeitspannenanfangspunkt und einem ersten Zeitspannenendpunkt ermittelt werden. Der erste Zeitspannenanfangspunkt kann als der erste Zeitpunkt
angesehen werden.
Die Ermittlung dieses ersten Zeitpunktes hat die technische Wirkung, dass auch eine durch den Mediaplayer verursachte Latenz berücksichtigt wird. Nach der gängigen Lehre wird ein eingehendes Videosignal durch einen Mediaplayer zu einem Einzelbild umgewandelt, welches Einzelbild auf einem Monitor angezeigt werden kann. Nach der gängigen Lehre kann
dieses Einzelbild den maschinenlesbaren Code umfassen.
Die Umwandlung des Videosignals in ein anzeigbares Einzelbild durch den Mediaplayer und/oder das Ergänzen der Bildeigenschaften um den Code durch den Mediaplayer kann eine Latenz verursachen. Da der erste Zeitpunkt als ein Zeitpunkt vor oder zu der Verarbeitung des Videosignals im Mediaplayer ermittelt wird, erlaubt das erfindungsgemäße Verfahren die Ermittlung auch dieser Latenz beziehungsweise
Teillatenz.
Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt die Ermittlung einer Latenz eines gesamten Systems. Die Latenz kann mehrere Teillatenzen umfassen, welche Teillatenzen zum Teil durch eigene Verfahren ermittelbar sind oder als Erfahrungswerte
vorliegen.
Der zweite Zeitpunkt als der Zeitpunkt, zu welchem zweiten Zeitpunkt ein Einzelbild auf einem Monitor angezeigt wird, kann mit Verfahren nach dem Stand der Technik ermittelt werden. Es wird das auf dem Monitor angezeigte Monitorbild mit einer Kamera aufgenommen. Vorzugsweise erlaubt die Kameraeigenschaft der Kamera ein Aufnehmen des
Monitorbildes mit einer höheren Aufnahmerate als die
oeite 8
Anzeigerate des Monitors. Besonders vorzugsweise entspricht die Aufnahmerate mindestens dem doppelten Wert der
Anzeigerate.
Das Ergänzen der Bildeigenschaft um den maschinenlesbaren Code, welcher maschinenlesbare Code die vorteilhafte technische Wirkung hat, dass die Latenz zwischen der Eingabe und der Ausgabe eines einzigen Einzelbildes und/oder mehrerer Einzelbilder aus einer Vielzahl von
Einzelbildern ermittelt werden kann.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann sich dadurch auszeichnen, dass
der erste Zeitpunkt in einer Datenbank abgespeichert wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann sich dadurch auszeichnen, dass
der Code eine Angabe des ersten Zeitpunktes umfasst, wobei der erste Zeitpunkt durch eine Aufnahme des Einzelbildes und durch ein Auslesen des Codes ermittelbar
ist.
Der Code erlaubt - wie oben dargelegt - zumindest eine eindeutige Kennzeichnung und folglich Identifizierung eines Einzelbildes. Es kann der Code eine Angabe des ersten
Zeitpunktes umfassen.
Es kann eine technische Herausforderung sein, den Zeitwert des ersten Zeitpunktes von der den ersten Zeitpunkt ermittelnden Recheneinheit zu einer die Latenz berechnenden Einheit zu übermitteln, sofern die Recheneinheit und die die Latenz ermittelnde Einheit nicht ident sind. Nachdem das erfindungsgemäße Verfahren ohnehin auf der Übermittlung
von Einzelbildern mit einem Code basiert, kann hierdurch
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ohne weitere erforderliche Rechenleistung ein Zeitwert
beschreibend den ersten Zeitpunkt übermittelt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann sich dadurch auszeichnen, dass
durch den Code eine Reihenfolge und/oder der Umfang der Einzelbilder definiert ist,
wobei die Reihenfolge und der Umfang der Einzelbilder zu dem ersten Zeitpunkt und zu dem zweiten Zeitpunkt ermittelt
und verglichen wird.
Es kann über den Einzelbildern zugewiesenen Codes die Reihenfolge und der zahlenmäßige Umfang der Einzelbilder definiert sein. Es kann hierzu die Abfolge der Codes abgespeichert sein. Dies kann über ein Abspeichern der Zeitpunkte erfolgen, zu welchen Zeitpunkten die Codes mitsamt den Einzelbildern erstellt oder über die
Netzwerkverbindung übertragen werden. Die Codes können zueinander verlinkt sein.
Der Code kann beispielsweise eine numerische Reihenfolge der Einzelbilder definieren, durch welche numerische Reihenfolge die Reihenfolge und der zahlenmäßige Umfang der Einzelbilder definiert ist. Der Code kann beispielsweise dem erste Einzelbild den numerischen Wert eins und dem n-
ten Einzelbild den nummerischen Wert n zuweisen.
Es kann die durch den Code definierte Reihenfolge der Einzelbilder während des Ergänzens der Bildeigenschaften der Einzelbilder um den Code oder unmittelbar nach diesem Verfahrensschritt abgespeichert werden. Es kann diese Reihenfolge mit der Reihenfolge der Codes der Einzelbilder verglichen werden, welche Einzelbilder am Monitor angezeigt und mit der Kamera aufgenommen werden. Es können so
Einzelbilder bestimmt werden, welche Einzelbilder nicht
Seilce 10
oder nicht in einer mit der Kamera aufnehmbaren Weise am
Monitor angezeigt werden.
Ein Vergleich der Reihenfolge und/oder des Umfanges der Einzelbilder zu dem Zeitpunkt vor einer Anzeige am Monitor und zu dem Zeitpunkt nach einer Anzeige am Monitor kann eine Überprüfung der Funktionalität des Mediaplayers
erlauben.
Eine Erstellung von Einzelbilder, welche Einzelbilder in einer möglichen Ausführungsform einen Code als Inhalt umfassen, können durch einen Vergleich der Codes erlauben, ob der gesamte Inhalt des Einzelbildes am Monitor in einer mit der Kamera aufnehmbaren Form angezeigt wird. In einer nur teilbereichsweise korrekten Anzeige eines Codes kann der Code nur als ein ähnlicher Code ermittelt werden. Auf diese Weise können Bildfehler wie abgeschnittene Bilder, Tearing oder Kompressionsartefakte erkannt und von Abtastfehlern bei der Messung verursacht durch Monitor und
Kamera unterschieden werden.
Die hier offenbarte Erfindung betrifft auch die Gestaltung des Codes, wobei die im Folgenden beschriebene Gestaltung des Codes auch unabhängig von der oben beschriebenen
Latenzmessung durchführbar ist.
Die Erfindung betrifft auch einen Code zur visuellen Darstellung von Bildeigenschaften eines Einzelbildes eines Videos,
welches Video eine Vielzahl von Bildern umfasst,
wobei die Einzelbilder unveränderliche Bildeigenschaften und veränderliche Bildeigenschaften umfassen,
welche Bildeigenschaften durch Werte beschreibbar sind, welche unveränderlichen Bildeigenschaften bei den
Einzelbildern ident oder ähnlich sind,
DdSeilce 11
welche veränderlichen Bildeigenschaften bei zumindest zwei
Einzelbildern der Einzelbilder unterschiedlich sind.
Es kann der Code ein maschinenlesbarer Code sein. Ein maschinenlesbarer Code kann vorzugsweise ausschließlich geometrische Formen umfassen, da bei einer ausschließlichen Verwendung von geometrischen Codes die zum Auslesen der Information des Codes erforderliche Rechenleistung grundsätzlich geringer ist als bei einem Code mit Buchstaben und/oder Ziffern. Das Auslesen von Codes mit ausschließlich geometrischen Elementen ist im Allgemeinen
weniger störanfällig.
Ein Einzelbild ist weiters über veränderliche Bildeigenschaften und veränderliche Bildeigenschaften beschreibbar oder kann diese aufweisen. Eine Bildeigenschaft eines Einzelbildes ist stets im Vergleich zu einem weiteren Einzelbild als veränderlich oder als
unveränderlich zu bewerten.
Eine veränderliche Bildeigenschaft eines Einzelbildes kann beispielsweise ein Farbwert eines Bildpunktes sein. Ein Video kann eine Vielzahl von Einzelbildern umfassen, welche
Einzelbilder unterschiedliche Inhalte zeigen.
Eine üblicher Weise unveränderliche Bildeigenschaft kann beispielsweise eine Angabe der Quelle und/oder eine Eigenschaft der Kamera sein, mit welcher Kamera das Video umfassend die Einzelbilder aufgenommen wird. Die Auflösung der Aufnahme und/oder die Kamerabezeichnung kann eine
unveränderliche Eigenschaft sein. Die Quelle kann eine Kamera und/oder eine Datenbank sein.
Nach dem Stand der Technik ist es bekannt, dass ein Code
mit einem Teilbereich sowohl Angaben über die
Seilce 12
veränderlichen Bildeigenschaften als auch über die unveränderlichen Bildeigenschaften umfasst. Dies führt dazu, dass stets sämtliche Angaben ausgelesen werden. Dies ist auch der Fall, selbst wenn die unveränderlichen Angaben beziehungsweise unveränderlichen Bildeigenschaft zu einem Zeitpunkt t bekannt sind, da diese bereits zu einem vorhergegangenen Zeitpunkt t-1 ausgelesen wurden. Dies ist
ein sehr ineffizienter Vorgang.
Die im Folgenden beschriebene Erfindung versucht diesen unvorteilhaften Zustand nach dem Stand der Technik zu
verbessern.
Die grundsätzliche Lösung sieht vor, dass ein Code mit Teilbereichen geschaffen wird, in welchen Teilbereichen Teilcodes dargestellt sind, wobei ein Teilcode ausschließlich eine bestimmte Angabe über eine Art von
Bildeigenschaften anzeigt.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann sich dadurch auszeichnen, dass
die Eingabeeinheit eine Datenbank ist und/oder
die Eingabeeinheit einen weiteren Monitor und eine weitere Kamera umfasst,
welche weitere Kamera ein auf dem weiteren Monitor
angezeigtes Einzelbild aufnimmt.
Der erfindungsgemäße Code kann sich dadurch auszeichnen, dass
der Code erste Teilbereiche und zweite Teilbereiche umfasst,
in welchen ersten Teilbereichen unveränderliche Bildeigenschaften durch einen ersten Code dargestellt sind,
in welchen zweiten Teilbereichen veränderliche
delce 13
Bildeigenschaften durch einen zweiten Code dargestellt
sind.
Die erwähnten Teilbereiche sind geometrische Teilbereiche
des Codes aufweisend eine geometrische Form.
In einer bevorzugten Variante umfasst der zweite Teilcode keine Angaben zu Bildeigenschaften, welche Angaben zu Bildeigenschaften vom ersten Teilcode umfasst sind. Es wird sohin eine Bildeigenschaft ausschließlich durch einen
Teilcode dargestellt.
Der erfindungsgemäße Code kann sich dadurch auszeichnen, dass der erste Teilcode und der zweite Teilcode nach
unterschiedlichen Codeerstellungsverfahren erstellt werden.
Der erfindungsgemäße Code kann sich dadurch auszeichnen, dass der erste Teilcode und der zweite Teilcode nach demselben
Codeerstellungsverfahren erstellt werden.
Über das Codeherstellungsverfahren wird definiert, wie geometrische Elemente zu Darstellung eines Wertes erstellt werden. Der Wert kann ein Zahlenwert und/oder ein
Buchstabenwert sein.
Der erfindungsgemäße Code kann sich dadurch auszeichnen, dass
der Code eine geometrische Form mit Ecken wie beispielsweise ein Polygon aufweist,
wobei der erste Teilcode in einer Ecke oder in mehreren Ecken dargestellt ist und der zweite Teilcode in einem
Zentrumsbereich dargestellt ist.
In vorteilhafter Weise sind geometrische Teilbereiche
definiert, in welchen Teilbereichen stets die Jeweiligen
Seilce 14
Teilcodes angeordnet sind. Die obige Beschreibung umfasst eine mögliche Anordnung der geometrischen Teilbereiche der Teilcodes in der geometrischen Form des Codes, wobei auch
eine andere Anordnung grundsätzlich denkbar ist.
Es kann ein Teilcode auf mehrere Teilflächen aufgeteilt
dargestellt sein.
Es kann ein Teilcode auch in mehreren Teilflächen
wiederholt dargestellt sein.
Der erfindungsgemäße Code kann sich dadurch auszeichnen, dass
der erste Teilcode in zumindest drei ersten Teilbereichen in wiederholter Darstellung oder in aufgeteilter Darstellung und
der zweite Teilcode in einem zweiten Teilbereich
dargestellt ist.
Die drei ersten Teilbereiche können Ecken einer Polygonform oder einer Quaderform sein, welche Quaderform der Code als geometrische Form aufweist. Die Anordnung des ersten Teilcodes in drei ersten Teilbereichen wie beispielsweise in drei Ecken eines Quaders erlaubt die Positionierung eines Aufnahmebereiches zu dem Code, insbesondere zu den
ersten Teilbereichen.
Der zweite Teilbereich kann der Zentrumsbereich der
Quaderform sein.
Der erfindungsgemäße Code kann sich dadurch auszeichnen, dass
Jeder erste Teilcode eine Positionsangabe des ersten Teilbereiches im Code enthält, mit der auf die genaue
Position des zweiten Teilcodes geschlossen wird..
deice 15
Es ist oben beispielhaft angeführt, dass ein Teilcode in bestimmten Teilbereichen des Codes sein kann. Der Teilcode kann in vorteilhafter Weise eine Positionsangabe umfassen, wo sich der Teilbereich im Code befindet. Die Positionsangabe kann beispielsweise umfassen, dass der Teilcode in einer bestimmten Ecke des Codes angeordnet ist. Damit ist die exakte Position der einzelnen Elemente des zweiten Teilcodes statisch bekannt und sie müssen nicht erst durch aufwändige Bildverarbeitungsschritte gefunden
werden.
Die Erfindung wird anhand der folgenden, in den Figuren
dargestellten Ausführungsformen ergänzend erläutert: Fig. 1 zeigt die Figur 1 aus WO0O2020180650,
Fig. 2 zeigt eine mögliche Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens,
Fig. 3 zeigt eine weitere mögliche Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens,
Fig. 4 zeigt eine mögliche Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Codes,
Fig. 5 zeigt eine weitere mögliche Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens.
Die in den Figuren gezeigten Ausführungsformen zeigen lediglich mögliche Ausführungsformen, wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf diese speziell dargestellten Ausführungsvarianten derselben eingeschränkt ist, sondern auch Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarianten untereinander und eine Kombination einer Ausführungsform mit der oben angeführten allgemeinen
Beschreibung möglich sind. Diese weiteren möglichen
deice 16
Kombinationen müssen nicht explizit erwähnt sein, da diese weiteren möglichen Kombinationen aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes
liegen.
Der Schutzbereich ist durch die Ansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind Jedoch zur Auslegung der Ansprüche heranzuziehen. Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsformen können für sich eigenständige erfinderische Lösungen darstellen. Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zugrundeliegende
Aufgabe kann der Beschreibung entnommen werden.
In den Figuren sind die folgenden Elemente durch die
vorangestellten Bezugszeichen gekennzeichnet:
100 Videomanagementsystem
110 Recheneinheit
112 Monitor
113 weiterer Monitor
120 Kamera
121 weitere Kamera
141 erste Netzwerkverbindung 142 zweite Netzwerkverbindung 143 dritte Netzwerkverbindung 144 vierte Netzwerkverbindung 150 Datenbank
160, 161 Zeitpunkte ermittelt in W02020180650 162, 163 Zeitpunkte erfindungsgemäßes Verfahren 170 Code
171 Code
172 Code
deilce 17
173 Code
180 erster Teilbereich 181 erster Teilcode
182 erster Teilcode
183 erster Teilcode
184 erster Teilcode
190 zweiter Teilbereich 191 zweiter Teilcode 200 Polygonform
210 Messeinheit
Die Figur 1 umfasst die Figur 1 von W0O2020180650, welche Figur 1 für die Offenbarung und das Verständnis des
erfindungsgemäßen Verfahrens relevant ist.
Das in Figur 1 dargestellte Videoverwaltungssystem 100 (video management system) umfasst in Anbetracht des erfindungsgemäßen Verfahrens als wesentliche Elemente eine Recheneinheit (computer system) 110, einen Monitor (display device) 112, zumindest eine Kamera (camera) 120 und eine Kommunikationseinheit wie eine Datenverbindung zwischen der Recheneinheit 110 und dem Monitor 112 sowie der Kamera 120 und der Recheneinheit 110. Es sind die Recheneinheit 110 und der Monitor 112 über eine erste Netzwerkverbindung 141 (Bezugszeichen zu Figur 1 von W02020180650 ergänzt) und die Kamera 120 über die zweite Netzwerkverbindung 142 mit der Recheneinheit 110 verbunden. Die Darstellung der zweiten Netzwerkverbindung 142 fasst die Elemente 130, 140 in
funktioneller Hinsicht zusammen.
Die erste Netzwerkverbindung 141 kann beispielsweise ein HDMI-Kabel sein. Die zweite Netzwerkverbindung 142 kann ein Ethernet-Kabel, ein USB-Kabel et cetera sein. Dies ist auf
die Figuren 1 bis 3 anwendbar.
Selce 18
Es wird ein Videosignal mittels einer Eingabeeinheit (input device) 116 erstellt. Nach der gängigen Lehre umfasst ein durch ein Videosignal übertragenes Video eine Vielzahl von Einzelbildern. Es wird bei dem in Figur 1 bis Figur 3 dargestellten Verfahren das Videosignal über die dritte Netzwerkverbindung 143 (Bezugszeichen in Figur 1 von
WO2020180650 ergänzt) an die Recheneinheit 110 übermittelt.
Über die Recheneinheit 110 werden die erforderlichen Prozesse zur Videoverwaltung gesteuert (siehe WO2020180650[0031]). Mittels der Recheneinheit wird das in die Recheneinheit eingehende Videosignal (oder im Allgemeinen die Bildfolge von Einzelbildern) in ein zur Anzeige an einem Monitor geeignetes Signal umgewandelt (siehe W02020180650[0036]). Das am Monitor 112 angezeigte Einzelbild kann einen Code zur Identifizierung eines Einzelbildes (frame) des Videos umfassen. Der Code kann eine Zeitinformation umfassen, welche Zeitinformation eine Zeitangabe des Anzeigens des Einzelbildes am Monitor ist und ausschließlich als eine solche verwendbar ist (siehe WO2020180650[0037]). Weiters kann über den Code eine
Ordnung der Einzelbilder definiert sein.
Das Einzelbild umfassend eine Bildinformation und den Code wird in der Recheneinheit geschaffen (siehe W02020180650 [0038]). Die Erstellung eines solchen Einzelbildes erfolgt nach dem Stand der Technik über einen Mediaplayer, was in WO2020180650[0036] nur implizit erwähnt ist und auch nicht weiter berücksichtigt wird. Mittels eines Mediaplayers wird das Videosignal in am Monitor anzeigbare Einzelbilder
umgewandelt.
Das in WO2020180650 offenbarte Verfahren ist darauf
beschränkt, dass das Einzelbild über den Code um einen
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Zeitwert zur Anzeige auf dem Monitor 112 ergänzt wird. Nachdem in W02020180650 weder ein expliziter Hinweis noch ein impliziter Hinweis enthalten ist, dass ein Zeitpunkt oder eine Zeitdauer für die Erstellung des Einzelbildes mitsamt Code ermittelt wird, ist die aus dem im Code enthaltenen Zeitwert ermittelbare Information ausschließlich auf den Zeitpunkt der Anzeige des Einzelbildes auf dem Monitor 112 beschränkt. Der Zeitpunkt der Anzeige des Einzelbildes mitsamt dem Code ist die einzige in dem Verfahren gemäß W02020180650 gemessene Information, welche Information über die Kamera 120
ausgelesen wird.
Die ermittelbare Latenz ist folglich auf die Weiterleitung der Codeinformation zwischen dem Monitor 112 und der Recheneinheit 110 beschränkt. Es wird die Latenz des Informationsflusses beginnend mit dem Monitor 112, über die Kamera 120, den Gateway 130 und dem Netzwerk 141 bis zu der Recheneinheit 110 ermittelt. Die ermittelbare Latenz kann nicht den gesamten Kreislauf eines Einzelbildes
berücksichtigen.
Das in W0O2020180650 offenbarte Verfahren berücksichtigt nicht die Latenz oder Teillatenz des gesamten Kreislaufes, welche Latenz durch die Verarbeitung der Einzelbilder in der Recheneinheit 110 entstehen. Diese Verarbeitung in der Recheneinheit kann die Aufbereitung der Einzelbilder in einem Mediaplayer oder die Ergänzung der Einzelbilder um
den Code umfassen.
Es wird bei dem in WO2020180650 offenbarten Verfahren der Zeitpunkt der Anzeige des Einzelbildes auf dem Monitor 112
und der Zeitpunkt des Einganges des Einzelbildes in der
Serlce 20
Recheneinheit 110 gemessen. In der Figur 1 sind diese
Zeitpunkte durch die Pfeile 160, 161 eingetragen.
Ausgehend von W02020180650, insbesondere von W02020180650, Figur 1 werden die Unterscheidungsmerkmale des erfindungsgemäßen Verfahrens und die dadurch erreichbaren
technischen Wirkungen diskutiert.
Ein Videomanagement 100 zur Umsetzung des erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst eine Recheneinheit 110, einen Monitor 112, eine Kamera 120. Es sind diese Elemente so zueinander konfiguriert, dass eine Information in einem durch diese Elemente definierten Kreis übermittelt werden kann. Die Figur 2 zeigt diesen Kreis, welcher Kreis im Wesentlichen durch die Netzwerkverbindungen 141, 142 und die Aufnahme des auf dem Monitor 112 gezeigten Einzelbild durch die Kamera 120 gebildet wird.
Das in Figur 2 gezeigte und hier diskutierte Verfahren basiert wiederum darauf, dass ein Videosignal von einer Eingabeeinheit 116 der Recheneinheit 110 über eine dritte Netzwerkverbindung 143 zugeführt wird. Die Eingabeeinheit 116 kann eine Videokamera, eine Überwachungskamera oder
eine Datenbank sein.
Die Figur 2, welche Figur 2 das erfindungsgemäße Verfahren veranschaulicht, ist die Figur 1 der W02020180650 mit Ergänzungen oder Änderungen. Die Figur 2 umfasst nicht zwingend das Element 114 der Figur 1 der W0O2020180650 oder dieses Element 114 hat keinen wesentlichen Einfluss auf die nachstehende Diskussion der Erfindung. Ebenso sind die Elemente 130, 140 der Figur 1 nicht in der Figur 2
eingetragen.
Seilce 21
Ausgehend von W02020180650 als ein möglicher nächstliegender Stand der Technik wird der Fachmann vor die Aufgabe gestellt, eine durch die Verarbeitung des Einzelbildes in der Recheneinheit 110 hervorgerufene Latenz zu berücksichtigen. Die Verarbeitung in der Recheneinheit 110 umfasst unter anderem das Erstellen eines am Monitor 112 anzeigbaren Einzelbildes aus den mittels der Eingabeeinheit 116 erstellten Videosignals. Es wird auf dem Monitor 112 ein Einzelbild mitsamt einem Code dargestellt. Dieser Verfahrensschritt des Erstellens eines zur Anzeige am Monitor 112 geeigneten Einzelbildes mitsamt Code aus dem Videosignal wird nach dem Stand der Technik mittels eines
Mediaplayers abgewickelt.
Erfindungsgemäß wird die oben erwähnte Aufgabenstellung dadurch gelöst, dass
ein erster Zeitpunkt des Ergänzens der Bildeigenschaft um den Code und
ein zweiter Zeitpunkt die Anzeige des Bildes auf der Anzeigevorrichtung durch Aufnahme des Bildes mit einer Kamera und durch Auslesen des Codes mit einer Recheneinheit ermittelt wird,
wobei die Latenz als eine Differenz zwischen dem ersten
Zeitpunkt und dem zweiten Zeitpunkt ermittelt wird.
Der Verfahrensschritt des Ergänzens der Bildeigenschaft um den Code umfasst das Erstellen eines an dem Monitor 112 anzeigbaren Einzelbildes aus der in Form von Bilddaten
vorliegenden Bildeigenschaften.
Es wird in der Recheneinheit 110 der erste Zeitzeitpunkt des Ergänzens der Bildeigenschaft eines Einzelbildes um den
Code in einer Datenbank 150 abgespeichert. Es ist der erste
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Zeitpunkt mittels eines Pfeils 162 in der Figur 2 dargestellt.
ES kann der Code einen den ersten Zeitpunkt 162 beschreibenden Zeitwert umfassen. Ergänzend oder alternativ hierzu kann der Code mit einem den ersten Zeitpunkt 162 beschreibenden Zeitwert verknüpft sein. Dieses Merkmal ist auf sämtliche Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens anwendbar.
Bei der in Figur 2 gezeigten Ausführungsform wird der Code zu den Bildeigenschaften in einem Verfahrensschritt ergänzt, welcher Verfahrensschritt durch die Recheneinheit 110 abgewickelt wird. Diese Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann nachteilig sein, da zur Abwicklung dieses Verfahrensschrittes eine Rechenleistung der Recheneinheit 110 erforderlich ist. Da jedoch die Recheneinheit 110 Teil des Systems ist, von welchem System die Latenz ermittelt wird, wird durch die Messung das zu messende System beeinflusst. Die in Figur 3 gezeigte und unten vorgestellte Ausführungsform bietet hierzu eine
LÖsung an.
In der Figur 2 ist die Datenbank 150 als eine von der Recheneinheit 110 getrennte Datenbank dargestellt. Die Datenbank kann auch Teil der Recheneinheit 110 sein. Die Anordnung der Datenbank 150 zu der Recheneinheit 110 hat keinen Einfluss auf das erfindungsgemäße Verfahren. Es sind die in der Datenbank 150 gespeicherten Zeitwerte wie der
erste Zeitpunkt abrufbar.
In Ergänzung zu der ausschließlichen Ermittlung des ersten Zeitpunktes kann auch eine erste Zeitspanne mit dem ersten
Zeitpunkt als Zeitspannenanfang und ein Zeitspannenende
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DSerlce 23
über die Ergänzung der Bildeigenschaft des Einzelbildes um
den Code ermittelt werden.
Die Ermittlung des zweiten Zeitpunktes 163, zu welchem Zeitpunkt das Einzelbild mit der Bildeigenschaft und dem Code angezeigt wird, erfolgt über die zumindest eine Kamera
120.
Es kann aus der Differenz zwischen dem zweiten Zeitpunkt 163 und dem ersten Zeitpunkt 162 eine Latenz ermittelt werden. Diese Latenz umfasst eine durch den Mediaplayer verursachte erste Latenz, welche erste Latenz in WO2020180650 nicht berücksichtigbar ist, und eine zweite Latenz, welche zweite Latenz durch das Anzeigen des Einzelbildes am Monitor 112 - wie nach der gängigen Lehre
bekannt - hervorgerufen wird.
Die Ermittlung der Latenz umfasst eine durch die Übertragung des Einzelbildes über die erste Netzwerkverbindung 141 hervorgerufene dritte Latenz. Das erfindungsgemäße Verfahren kann um den Verfahrensschritt der Ermittlung dieser dritten Latenz unter Anwendung von
Verfahren nach dem Stand der Technik ergänzt werden.
Die erwähnte Latenz wird in der Recheneinheit 110
ermittelt, weshalb die Latenz eine durch die Übertragung von Daten in der zweiten Netzwerkverbindung 142 bedingte vierte Latenz umfasst. Die vierte Latenz ist ähnlich wie die dritte Latenz unter Anwendung von Verfahren nach dem
Stand der Technik ermittelbar.
Die dritte Latenz und die vierte Latenz können auch als vernachlässigbar angesehen werden. Die dritte Latenz und die vierte Latenz können insbesondere vernachlässigt
werden, wenn die erste Netzwerkverbindung 141
Seilce 24
beziehungsweise die zweite Netzwerkverbindung 142 durch eine direkte Kabelverbindung hergestellt sind. Die erste Netzwerkverbindung 141 kann in einer vorteilhaften Weise ein HDMI-Kabel sein; die Latenz eines HDMI-Kabels ist dem Fachmann bekannt. Die zweite Netzwerkverbindung 142 kann in vorteilhaften Weise ein USB-Kabel sein; die Latenz eines
USB-Kabels ist dem Fachmann bekannt.
Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich durch die Ermittlung des ersten Zeitpunktes 162 aus, ab welchem ersten Zeitpunkt 162 die Bildeigenschaft des Einzelbildes um den Code ergänzt wird und ab welchem ersten Zeitpunkt 162 die Bildeigenschaft zur Anzeige an dem Monitor 112 verarbeitet wird. Die nachfolgenden Verarbeitungsschritte umfassen die Erstellung eines am Monitor 112 anzeigbaren Einzelbildes unter Verwendung eines Mediaplayers und die Anzeige des Einzelbildes am Monitor 112. Die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ermittelte Latenz berücksichtigt die durch beide Verfahrensschritte
hervorgerufenen Latenzen.
Durch die Abtastrate der Kamera 120 in Zusammenwirkung mit der Wiederholrate sowie des Bildaufbauverhaltens des Monitors 112 ergibt sich eine fünfte Latenz. Für diese lassen sich vom Fachmann theoretische Obergrenzen angeben. Die Kamera 120 ist durch den Fachmann passend zum Monitor
geeignet auszuwählen.
Im Allgemeinen erfordert eine Anzeige eines Videosignals auf einem ausgewählten Monitor die Anpassung der Bildeigenschaften der Einzelbilder des Videosignals an die Monitoreigenschaften des ausgewählten Monitors. Dieser Schritt wird nach dem Stand der Technik mittels eines
Mediaplayers ausgeführt, welcher Mediaplayer unter anderem
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ein enkodiertes (komprimiertes) Videosignal in ein dekodiertes Videosignal umwandelt. Weitere nach dem Stand der Technik bekannte Verfahrensschritte umfassen beispielsweise die Anpassung der Auflösung und/oder des
Farbspektrums und/oder der Anzeigerate.
Bei dem in Figur 2 veranschaulichten Verfahren kann durch den Code eine Reihenfolge und ein Umfang der Einzelbilder des Videos definiert werden. Es kann in der Recheneinheit 110 die Reihenfolge und der Umfang der Einzelbilder zu dem Zeitpunkt 162 ermittelt werden und mit einer ermittelten Reihenfolge und Umfang der Einzelbilder zu dem Zeitpunkt 163 verglichen werden. Durch diesen Vergleich kann ein Fehlen von Einzelbilder oder ein Anzeigen von Einzelbilder in einer nicht mit der Kamera 120 aufnehmbaren Weise ermittelt werden. Weiters kann eine Veränderung der Reihenfolge der Einzelbilder zu dem Zeitpunkt 163 im Vergleich zu der Reihenfolge der Einzelbilder zu dem
Zeitpunkt 162 ermittelt werden.
Die in Figur 2 veranschaulichte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann den Nachteil unterliegen, dass die Recheneinheit 110 als Teil des Kreises oder des zu messenden Systems Verfahrensschritte ausführt, welche Verfahrensschritte die zu messende Latenz beeinflussen
können.
Die Figur 3 zeigt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens. Die in Figur 3 gezeigte Ausführungsform betrifft die zweite mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens während die Figur 2 die erste erfindungsgemäße Ausführungsform
zeigt.
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DSelce 26
Es wird erfindungsgemäß ein erster Zeitpunkt 162 als der Beginn der Übertragung des Einzelbildes in dem Netzwerk abgespeichert. Weiters wird ein zweiter Zeitpunkt 163 der Anzeige des Einzelbildes auf dem Monitor 112 als Anzeigevorrichtung durch Aufnahme des Einzelbildes mit einer Kamera 120 und durch Auslesen des Codes mit einer Recheneinheit 110 ermittelt,
wobei die Latenz als eine Differenz zwischen dem ersten
Zeitpunkt 162 und dem zweiten Zeitpunkt 163 ermittelt wird.
Bei dieser Ausführungsform wird der erste Zeitpunkt 162 als jener Zeitpunkt ermittelt, zu welchem oder nach welchem ersten Zeitpunkt 162 ein Einzelbild an die Recheneinheit 110 übermittelt wird. Diese Messung wird mit der Recheneinheit 110 vorgelagerte Messeinheit 210 durchgeführt. Nachdem die Messeinheit 210 unmittelbar vor der Recheneinheit 110 angeordnet ist, entspricht der mit der Messeinheit 210 ermittelte erste Zeitwert 162 dem Zeitwert als der Beginn der Übertragung des Einzelbildes in dem durch die Recheneinheit 110, den Monitor 112, die Kamera 120 und die Netzwerkverbindungen 141, 142, 143
gebildeten Netzwerkes.
In einer vorteilhaften Weise ist die Messeinheit 210 keine
Einheit des zu messenden Systems oder Kreises.
Es wird weiters in der Messeinheit 210 die Bildeigenschaft des Einzelbildes um einen Code ergänzt oder die Bilder mit dem Code werden aus einer Datenbank eingelesen, welcher Code eine eindeutige Kennzeichnung eines Einzelbildes aus
einer Vielzahl von Einzelbildern eines Videos erlaubt.
Bei dem in Figur 3 veranschaulichten Verfahren kann durch den Code eine Reihenfolge und ein Umfang der Einzelbilder
des Videos definiert werden. Es kann die Reihenfolge und
Seile 27
der Umfang der Einzelbilder zu dem Zeitpunkt 162 in der Messeinheit 210 ermittelt werden und mit einer ebenso in der Messeinheit 210 ermittelten Reihenfolge und Umfang der Einzelbilder zu dem Zeitpunkt 163 verglichen werden. Durch diesen Vergleich kann ein Fehlen von Einzelbilder oder ein Anzeigen von Einzelbilder in einer nicht mit der Kamera 120 aufnehmbaren Weise ermittelt werden. Weiters kann eine Veränderung der Reihenfolge der Einzelbilder zu dem Zeitpunkt 163 im Vergleich zu der Reihenfolge der Einzelbilder zu dem Zeitpunkt 162 ermittelt werden.
Die Figur 4 zeigt eine mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen Codes. Die Figur 4 zeigt vier Codes 170, 171, 172, 173. Die vier Codes 170, 171, 172, 174 umfassen Angaben über die Bildeigenschaften von vier Einzelbildern, welche Angaben ausschließlich durch geometrische Angaben gemacht werden. Die Erstellung eines Codes 170, 171, 172, 173 erfolgt nach dem Stand der Technik.
Die Codes 170, 171, 172, 173 können beispielsweise die Bildeigenschaften von Einzelbildern aus vier verschiedenen Quellen darstellen. Die Figur 4 zeigt eine mögliche Anordnung der Codes 170, 171, 172, 173, welche Codes 170, 171, 172, 173 durch eine einzige Kamera aufgenommen und durch eine einzige Messeinheit 210 analysiert werden können. Das erfindungsgemäße Verfahren ist nicht auf die
vier Codes 170, 171, 172, 173 beschränkt.
Die folgende Diskussion der erfindungsgemäßen Ausführungsform beschränkt sich auf die Beschreibung des Codes 170. Die im Folgenden für den Code 170 erwähnten Merkmale sind auch für die weiteren Codes 171, 172, 173
anwendbar.
Seilce 28
Der Code 170 ist ein maschinenlesbarer Code zur visuellen Darstellung von Bildeigenschaften eines Einzelbildes eines Videos. Der Code umfasst in der in Figur 4 gezeigten, bevorzugten Ausführungsform ausschließlich geometrische Formen. Der Code 170 umfasst keine für das Ziffern oder
Buchstaben.
Ein Video umfasst nach der gängigen Lehre eine Vielzahl von Einzelbildern, welche Einzelbilder eine bestimmte Abfolge aufweisen. Eine Darstellung von Bildeigenschaften einer Abfolge von Einzelbildern kann über eine Abfolge von Codes 170 erfolgen, wobei Jedem Einzelbild des Videos ein Code
170 zugeordnet ist.
Eine Bildeigenschaft kann durch einen Wert, insbesondere durch einen Zahlenwert angegeben werden. Eine Bildeigenschaft kann als Wert, insbesondere als ein Zahlenwert vorliegen. Eine Bildeigenschaft als Wert,
insbesondere Zahlenwert kann aus dem Bild errechnet werden.
Die Einzelbilder eines Videos weisen unveränderliche Bildeigenschaften und veränderliche Bildeigenschaften auf. Eine veränderliche Bildeigenschaft sei beispielsweise als eine Bildeigenschaft eines Bildes definiert, welche Bildeigenschaft zwischen zwei Einzelbildern unterschiedlich ist. Eine unveränderliche Bildeigenschaft kann als eine Bildeigenschaft mit einem identen Wert bei zumindest zwei
Einzelbildern angesehen werden.
Der Fachmann oder der Anwender kann auch einen Unterscheidungswert, insbesondere einen Unterscheidungszahlenwert als Grenzwert definieren, um welchen Unterscheidungswert beziehungsweise Unterscheidungszahlenwert sich die Bildeigenschaften der
Einzelbilder unterscheiden. Bei einer Überschreitung dieses
deice 29
Grenzwertes kann eine Bildeigenschaft als eine veränderliche Bildeigenschaft angesehen werden. Bei einer Unterschreitung des Grenzwertes kann die Bildeigenschaft
als unveränderlich angesehen werden.
Die Betrachtung einer Bildeigenschaft als eine unveränderliche Bildeigenschaft oder als eine veränderliche Bildeigenschaft ist von der Unterschiedlichkeit von Werten, insbesondere Zahlenwerten abhängig, welche Werte beziehungsweise die Zahlenwerte die Bildschirmeigenschaft
der Einzelbilder beschrieben.
Der Code 170 umfasst erste Teilbereiche 180 und zweite
Teilbereiche 190.
In den ersten Teilbereichen 180 sind die unveränderlichen Bildeigenschaften durch erste Teilcodes 181, 182, 183, 184 dargestellt. In den zweiten Teilbereichen 190 sind veränderliche Bildeigenschaften durch einen zweiten
Teilcode 191 dargestellt.
Die ersten Teilcodes 181, 182, 183, 184 und der zweite Teilcode 191 können nach unterschiedlichen Codeerstellungsverfahren erstellt werden. Eine Erstellung der ersten Teilcodes 181, 182, 183, 184 nach Jeweils unterschiedlichen Codeerstellungsverfahren ist denkbar; dies wird von dem Erfinder in Anbetracht der erforderlichen
Rechenleistung als nicht sinnvoll erachtet.
Die ersten Teilcodes 181, 182, 183, 184 und der zweite Teilcode 191 können nach denselben Codeerstellungsverfahren erstellt werden. Eine Erstellung der Teilcodes 181, 182, 183, 184 nach denselben Codeerstellungsverfahren wird grundsätzlich als sinnvoll und zweckmäßig erachtet, da
keine zusätzliche Rechenleistung zum Erstellen und Auslesen
DSelce 30
der einzelnen Teilcodes 181, 182, 183, 184 aufgewandt
werden muss.
Der in der Figur 4 dargestellt Code 170 zeichnet sich dadurch aus, dass der Code die Form eines Rechteckes und somit eine Polygonform 200 aufweist. Es ist in Figur 4 die Polygonform 200 mittels eines Rechteckes mit gestrichelten Linien eingetragen. Das Rechteck ist nicht Teil des Codes und ist ausschließlich zur Stützung dieser Beschreibung in
der Figur 4 eingetragen.
Es sind die ersten Teilcodes 181, 182, 183, 184 in den Ecken des Polygons 200 angeordnet. Es ist der zweite
Teilcode 191 in einem Zentrumsbereich angeordnet.
In einer bevorzugten Ausführungsform umfassen die in eindeutig definierbaren Positionen des Polygons 200 angeordneten Teilcodes 181, 182, 183, 184 eine Positionsangabe, welche Positionsangabe beschreibt, in welcher Position des Polygons 200 der jeweilige Teilcode angeordnet ist. Anstelle des Polygons sind auch grundsätzlich andere Formen wie beispielsweise ein Kreis, eine Ellipse als geometrische Form des Codes 170 denkbar. Bei dem in Figur 4 dargestellten Ausführungsform sind die ersten Teilcodes 181, 182, 183, 184 in den Ecken des Polygons angeordnet und umfassen eine Positionsangabe, in welcher Ecken die Teilcodes 181, 182, 183, 184 angeordnet sind. Anstelle der Anordnung in den Ecken ist beispielsweise auch eine Anordnung in einem Mittelpunkt,
einem Zentrumspunkt et cetera denkbar.
Die Position des zweiten Teilcodes 191 im Polygon 200 kann über die ersten Teilcodes 181, 182, 183, 184 bestimmt
werden.
Seilce 31
Eine Positionsangabe kann beispielsweise durch eine Koordinatenangabe, vorzugsweise eine sehr einfache Koordinatenangabe erfolgen. Eine Positionsangabe über die Anordnung eines Teilcodes im Code ist unter der Voraussetzung, dass die Position des Teilcodes nicht verändert wird, eine unveränderliche Eigenschaft. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass die eine unveränderliche Bildeigenschaft beschreibenden ersten Teilcodes 181, 182, 183, 184 diese unveränderliche Eigenschaft der
Positionsangabe umfassen.
Die Positionsangabe erlaubt ein Ausrichten einer Kamera, welche Kamera den Code aufnimmt. Dies kann beispielsweise
die oben erwähnte Kamera 120 sein.
Die Darstellung der veränderlichen Bildeigenschaften und die veränderlichen Bildeigenschaften durch getrennte Teilcodes, also durch erste Teilcodes 181, 182, 183, 184 und einen zweiten Teilcode 191 erlaubt, dass die ersten Teilcodes 181, 182, 183, 184, welche ersten Teilcodes 181, 182, 183, 184 die unveränderlichen Bildeigenschaften der Einzelbilder beschreiben, nicht über das gesamte Verfahren ausgelesen werden müssen. Der Fachmann oder der Anwender kann Intervalle bestimmen, in welchen Intervallen die ersten Teilcodes 181, 182, 183, 184 ausgelesen werden. Diese mögliche Gestaltung erlaubt eine Minimierung der erforderlichen Rechenleistung. Nachdem nur der zweite Teilcode 191 über den gesamte Verfahrensdauer ausgelesen werden sollte, kann die Anzahl der auszulesenden Bildpunkte
des Codes 170 minimiert werden.
Figur 5 zeigt eine weitere mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens. Diese weitere Ausführungsform
unterscheidet sich vor allem zu der in Figur 3 gezeigten
Serlce 32
Ausführungsform dadurch, wie ein Einzelbild mit Code zur
Übertragung in die Recheneinheit erstellt wird.
Es wird in der Messeinheit 210 ein Einzelbild mit Code erstellt. Dieses Einzelbild wird an einen weiteren Monitor 113 zur Anzeige an diesem weiteren Monitor 113 übertragen. Der Code umfasst eine Angabe des ersten Zeitpunktes 162. Der erste Zeitpunkt 162 ist Jener Zeitpunkt, zu welchem Zeitpunkt die Bildeigenschaft des Einzelbildes um den Code
ergänzt wird.
Es wird das am weiteren Monitor 113 angezeigt Einzelbild mit dem Code, welcher Code eine Angabe des ersten Zeitpunktes 162 umfasst, mit einer weiteren Kamera 121 aufgenommen. Es wird das mit der weiteren Kamera 121 aufgenommene Einzelbild mit dem Code an die Recheneinheit
110 übertragen.
Das erfindungsgemäße Verfahren sieht vor, dass
ein erster Zeitpunkt des Übermittelns des Einzelbildes mit dem Code in die Recheneinheit aus einer Eingabeeinheit abgespeichert wird. Dieser Verfahrensschritt wird in der Messeinheit 210 durchgeführt. Es wird der erste Zeitpunkt 162 gespeichert, zu welchem ersten Zeitpunkt 162 der Verfahrensschritt des Ergänzens der Bildeigenschaft in der
Messeinheit 210 durchgeführt wird.
In der Recheneinheit 110 wird das mit der weiteren Kamera 121 aufgenommene Einzelbild mit dem Code, welcher Code eine Angabe des ersten Zeitpunktes 162 umfasst, zur Anzeige auf dem Monitor 112 aufbereitet. Nach dem Stand der Technik und
wie oben beschrieben erfolgt dies über einen Mediaplayver.
Mit der Kamera 120 wird der Monitor 112 und gegebenenfalls der weitere Monitor 113 aufgenommen. Es wird somit über die
Kamera 120 gemessen, zu welchem zweiten Zeitpunkt 162 das
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Dderlce 33
erwähnte Einzelbild mit Code auf dem weiteren Monitor 113 und auf dem Monitor 112 angezeigt wird. Nach der gängigen Lehre wird das erwähnte Einzelbild auf den Monitoren 112, 113 zu unterschiedlichen Zeitpunkten angezeigt, da der
Mediaplayer der Recheneinheit 110 eine Latenz verursacht.
Die Aufnahme des weiteren Monitors 113 durch die Kamera 120 kann entfallen, wenn der Zeitpunkt des Anzeigens des Einzelbildes am weiteren Monitor 113 hinreichend genau
abgeschätzt werden kann.
Es ist in der Figur 5 der Aufnahmebereich 122 der Kamera
120 eingetragen.
Das erfindungsgemäße Verfahren sieht vor, dass
der zweite Zeitpunkt 163 der Anzeige des Einzelbildes auf dem Monitor 112 durch Aufnahme des Einzelbildes mit der Kamera 120 und durch Auslesen des Codes mit einer Messeinheit 210 ermittelt wird. Im Besonderen wird bei der Ausführungsform gemäß Figur 5 das auf dem Monitor 112 angezeigte Einzelbild und das auf dem weiteren Monitor 113
angezeigte Einzelbild mit der Kamera 120 aufgenommen.
ES kann somit die Latenz als eine Differenz zwischen dem ersten Zeitpunkt und dem zweiten Zeitpunkt ermittelt
werden.
Wie oben ausgeführt kann bei der in Figur 5 gezeigten Ausführungsform die durch die Netzwerkverbindungen 141, 142, 143 verursachte Latenz vernachlässigt werden. Der Fachmann ist in der Lage, beispielsweise geeignete Kabelverbindungen wie USB- und HDMI-Kabelverbindungen zu wählen, um eine Latenz zu vermeiden. Besonders vorteilhaft an dieser Ausführungsform ist, dass die Latenz in der Kamera 121 (beispielsweise handelsübliche Netzwerkkamera)
und der Netzwerkverbindung 144 (zu messende Netzwerk-
Serlce 34
Infrastruktur) mitgemessen werden können, womit die Gesamtlatenz in einem beliebigen Videoüberwachungssystem
gemessen werden kann.
Die in Figur 5 gezeigte Ausführungsform kann zur Messung der Latenz eines bestehenden Videoüberwachungssystems
verwendet werden.
In einer weiteren Ausführungsform gemäß Figur 5 kann die Bestimmung des ersten Zeitpunktes in der Messeinrichtung 210 unterbleiben, wenn die Kamera 112 auch den weiteren Monitor 112 aufnimmt. Die Latenz wird durch einen Abgleich der zeitliche Abfolge der Codes mit Lesezeitpunkt auf dem Monitor 112 (zweite Zeitpunkte) und auf dem weiteren Monitor 113 (erste Zeitpunkte) bestimmt. Damit muss für einen Code zur Bestimmung der Latenz des zugeordneten Bildes der erfasste erste Lesezeitpunkt vom zweiten Lesezeitpunkt subtrahiert werden. Dadurch hat die Netzwerkverbindung 143 keinen Einfluss auf das Messergebnis. Eventuelle Fehler bei Übertragung und Verarbeitung bis zur Anzeige am Monitor 113 hätten ebenso
keinen Einfluss auf das Messergebnis.
oeice 35
Claims (11)
1. Verfahren zur Ermittlung einer Latenz bei einer Übertragung eines Einzelbildes eines Videos, welches Video eine Vielzahl von in einer Reihenfolge nachfolgend angezeigten Einzelbildern umfasst, welches Einzelbild eine Bildeigenschaft wie zumindest Farbwerte von Bildpunkten, Auflösung des Einzelbildes aufweist, welche Bildeigenschaft um einen maschinenlesbaren Code ergänzt wird, welcher Code die Einzelbilder eindeutig kennzeichnet, welches durch eine Eingabeeinheit (116) erstelltes Einzelbild von einer Recheneinheit (110) über eine erste Netzwerkverbindung (141) zu einem Monitor (112) übertragen wird, wobei das an dem Monitor (112) angezeigte Einzelbild mit einer Kamera (120) aufgenommen wird, wobei das mit der Kamera (120) aufgenommene Einzelbild über eine zweite Netzwerkverbindung (142) zu der Recheneinheit (110) übertragen wird, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Zeitpunkt des Ergänzens der Bildeigenschaft um den Code in der Recheneinheit (110) oder in einer Messeinheit (210) oder ein erster Zeitpunkt des Übermitteln des Einzelbildes mit dem Code in die Recheneinheit (110) aus einer Eingabeeinheit (116) in der der Recheneinheit (119) vorgelagerten Messeinheit (210) abgespeichert wird, ein zweiter Zeitpunkt die Anzeige des Einzelbildes auf dem Monitor (112) durch Aufnahme des Einzelbildes mit der Kamera (120) und durch Auslesen des Codes mit einer
Recheneinheit (110) oder mit der Messeinheit (210)
delle 36
ermittelt wird, wobei die Latenz als eine Differenz zwischen dem ersten
Zeitpunkt und dem zweiten Zeitpunkt ermittelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Zeitpunkt in einer Datenbank abgespeichert
wird.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Code eine Angabe des ersten Zeitpunktes umfasst, wobei der erste Zeitpunkt durch eine Aufnahme des Einzelbildes und durch ein Auslesen des Codes
ermittelbar ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass durch den Code eine Reihenfolge und der Umfang der Einzelbilder eines Videos definiert ist, wobei die Reihenfolge und der Umfang der Einzelbilder zu dem Zeitpunkt (162) und zu dem Zeitpunkt (163)
ermittelt und verglichen wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabeeinheit (116) eine Datenbank oder eine Überwachungskamera ist und/oder die Eingabeeinheit (116) einen weiteren Monitor (113) und eine weitere Kamera (114) umfasst, welche weitere Kamera (114) ein auf dem weiteren
Monitor (113) angezeigtes Einzelbild aufnimmt.
6. Maschinenlesbarer Code zur visuellen Darstellung von Bildeigenschaften eines Einzelbildes eines Videos, welches Video eine Vielzahl von Bildern umfasst,
wobei die Einzelbilder unveränderliche
oeilce 37
Bildeigenschaften und veränderliche Bildeigenschaften umfassen,
welche Bildeigenschaften durch Werte beschreibbar sind, welche unveränderlichen Bildeigenschaften bei den Einzelbildern ident oder ähnlich sind,
welche veränderlichen Bildeigenschaften bei zumindest zwei Einzelbildern der Einzelbilder unterschiedlich sind,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Code erste Teilbereiche (180) und zweite Teilbereiche (190) umfasst,
in welchen ersten Teilbereichen (180) unveränderliche Bildeigenschaften durch einen ersten Teilcode (181, 182, 183, 184) dargestellt sind,
in welchen zweiten Teilbereichen (190) veränderliche Bildeigenschaften durch einen zweiten Teilcode (191)
dargestellt sind.
7. Code nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teilcode (181, 182, 183, 184) und der zweite Teilcode (191) nach unterschiedlichen
Codeerstellungsverfahren erstellt werden.
8. Code nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teilcode (181, 182, 183, 184) und der zweite Teilcode (191) nach demselben Codeerstellungsverfahren
erstellt werden.
9. Code nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Code eine Polygonform (200) aufweist, wobei der erste Teilcode (181, 182, 183, 184) in einer
Ecke oder in Ecken dargestellt ist und der zweite
Selce 38
Teilcode (191) in einem Zentrumsbereich dargestellt
ist.
10. Code nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teilcode (181, 182, 183, 184) in zumindest drei ersten Teilbereichen (180) und der zweite Teilcode (191) in einem zweiten Teilbereich
(190) dargestellt ist.
11. Code nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass jeder erste Teilcode (181, 182, 183, 184) eine Positionsangabe des ersten Teilbereiches (180) im Code enthält, mit der auf die genaue Position des zweiten
Teilcodes (191) geschlossen wird.
deice 39
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
ATA50379/2022A AT526190A1 (de) | 2022-05-27 | 2022-05-27 | Verfahren zur Ermittlung einer Latenz bei der Anzeige von Einzelbildern eines Videos |
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