AT518593B1 - Spender für Abschnitte einer zu einer Rolle gewickelten Materialbahn - Google Patents
Spender für Abschnitte einer zu einer Rolle gewickelten Materialbahn Download PDFInfo
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Abstract
Bei einem Spender für Abschnitte einer zu einer Rolle (8) gewickelten Materialbahn (12), ist eine in eine Spendeposition (10) führende Führungsbahn (5) vorgesehen, die an einen codierten, aus der Rolle (8) vorstehenden Lagerzapfen (15) angepasst ist. Dabei ist an einer Stelle der Führungsbahn (5) eine Fangvorrichtung für falsch oder nicht codierte Lagerzapfen (17) ausgebildet.
Description
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft einen Spender für Abschnitte einer zu einer Rolle gewickelten Materialbahn, mit einer in eine Spendeposition führenden Führungsbahn, die zumindest an einer Stelle zu einem stirnseitig codierten, aus der Rolle vorstehenden Lagerzapfen passend codiert ist.
[0002] Ein derartiger Spender für Toilettenpapier, Haushaltspapier oder dergleichen ist beispielsweise der EP 1 927 308 zu entnehmen. Der Spender weist Seitenwände auf, in denen durch Nuten gebildete Führungsbahnen mit unterschiedlichen Querschnitten parallel zueinander von der Einführungsposition nach unten in die Spendeposition verlaufen. Am Eingang ist eine der beiden Führungsbahnen trichterförmig erweitert und trägt eine mittig hochstehende Rippe, sodass nur stirnseitig genutete Lagerzapfen eingeschoben werden können. Die dafür erforderliche Übereinstimmung wird auch als Codierung bezeichnet. Da die Nut tiefer ist als die Höhe der Rippe, können Rollen mit stirnseitig nicht genuteten Lagerzapfen dann in den Spender eingesetzt werden, wenn die Lagerzapfen um die Höhe der Rippe gekürzt werden bzw. kürzer sind. Die zweite Führungsbahn ist durch eine gewöhnliche Nut mit Rechteckquerschnitt gebildet, in die der zweite, stiftförmige Lagerzapfen passt.
[0003] Die Erfindung hat es sich nun zur Aufgabe gestellt, die Verwendung von Rollen mit nicht passenden Lagerzapfen in einem Spender zu erschweren, und erreicht dies dadurch, dass zumindest an der codierten Stelle der Führungsbahn eine Fangvorrichtung für falsch oder nicht codierte Lagerzapfen ausgebildet ist.
[0004] Nicht passende Lagerzapfen werden in der Führungsbahn nur behelfsmäßig gehalten, und als Fangvorrichtung für Rollen mit nicht passenden Lagerzapfen können daher unterschiedliche Maßnahmen zum Einsatz kommen. Allen gemeinsam ist eine Störung nach dem Einsetzen der Rollen mit der Folge, dass nicht passende Lagerzapfen an der Störungsstelle durch die Fangvorrichtung aufgehalten, abgelenkt oder in andererWeise aussortiert werden.
[0005] Werden im Spender Lagerzapfen gemäß der oben erwähnten EP 1 927 308 verwendet, die durch eine auf eine Rippe aufschiebbare Nut codiert sind, so ist bevorzugt vorgesehen, dass die Fangvorrichtung durch eine Unterbrechung in der Führungsbahn gebildet ist, und die Unterbrechung durch die die spenderseitige Codierung bildende Rippe überbrückt ist. Dadurch gleitet ein auf die Rippe aufgeschobener Lagerzapfen über die Unterbrechung in der Führungsbahn hinweg, wohingegen ein nicht auf die Rippe passender Lagerzapfen mangels Führung in der Unterbrechung gefangen wird. Ist die Führungsbahn durch eine Nut gebildet, so ist die Unterbrechung bevorzugt als seitliche Vertiefung oder Ausbuchtung der Nut ausgebildet, in die dann der Lagerzapfen hineinfällt oder durch eine gegenüber angeordnete Auswurfeinrichtung hinein gedrückt wird.
[0006] Als Auswurfeinrichtung ist bevorzugt eine Blattfeder vorgesehen, die an der der Unterbrechung gegenüber liegenden Seite in der Seitenwand des Spenders eingespannt ist. Ein Lagerzapfen mit richtiger Codierung lenkt die Blattfeder aus und gelangt in die Spendeposition. Ein falsch oder nicht codierter Lagerzapfen wird hingegen von der die Führungsbahn schräg querenden Blattfeder durch die Unterbrechung der Führungsbahn in die Vertiefung oder Ausbuchtung gedrückt. Anstelle der Blattfeder kann auch ein anderes Federelement, insbesondere auch aus Kunststoff, in die Führungsbahn vorstehen.
[0007] Nachstehend wird nun die Erfindung anhand der Figuren der beiliegenden Zeichnung näher beschrieben, ohne darauf beschränkt zu sein. Es zeigen: [0008] Fig. 1 eine schematische Schrägansicht eines Spenders, [0009] Fig. 2 und 3 Teilquerschnitte durch die Seitenwände eines Spendergehäuses, [0010] Fig. 4 eine Innenansicht einer Seitenwand mit einer ersten Ausführung der
Fangvorrichtung, [0011] Fig. 5 eine Schrägansicht eines geöffneten Spenders mit einem codierten
Tragstab, [0012] Fig. 6 einen Teilquerschnitt durch die Seitenwand gemäß Fig. 5 im Bereich der Fangvorrichtung, [0013] Fig. 7 eine Schrägansicht eines geöffneten Spenders mit einem falsch co dierten Tragstab, [0014] Fig. 8 einen Teilquerschnitt durch die Seitenwand gemäß Fig. 7 im Bereich der Fangvorrichtung, und [0015] Fig. 9 eine Innenansicht einer Seitenwand mit einer zweiten Ausführung der
Fangvorrichtung.
[0016] Ein Spender für Toilettenpapier, Handtuchpapier oder dergleichen weist gemäß Fig. 1 ein Gehäuse mit einer Rückwand, zwei zueinander parallelen Seitenwänden 3 und einer öffenbaren Abdeckung 6 auf. In den zueinander parallelen Seitenwänden 3 erstrecken sich zwei unterschiedlich ausgebildete Führungsbahnen 4, 5 jeweils in einer Ebene von oben nach unten in eine Spendeposition 10, in der nicht gezeigte Elemente eine vorübergehende Auflage bis zum Aufbrauch der zu einer Rolle 8 gewickelten Materialbahn 12 bilden. Die Rolle 8 dreht sich dabei um ihre Achse, in der ein Tragestab 11 mit beidseitig über die Rolle 8 überstehenden Lagerzapfen 14, 15 angeordnet ist.
[0017] Wie Fig. 2 und 3 zeigen, sind die Führungsbahnen 4, 5 in den Seitenwänden 3 von unterschiedlichem Querschnitt. Die Führungsbahn 4 ist eine einfache Nut mit Rechteckquerschnitt, und die Führungsbahn 5 stellt zumindest anfangs eine hinterschnittene Nut mit einem T-förmigen Querschnitt dar. Entsprechend sind auch die Lagerzapfen 14, 15 ausgebildet, das heißt, der Lagerzapfen 14 stellt einen zylindrischen Stift dar, der in die Führungsbahn 4 lose eingreift. Hingegen weist der Lagerzapfen 15 einen durch eine Umfangnut abgesetzten Endflansch auf, der in der hinterschnittenen Nut der Führungsbahn 5 axial unverschiebbar gleitet, wobei Stege der Führungsbahn 5 in die Umfangnut ragen.
[0018] In dem in Fig. 3 gezeigten Schnitt ist die Führungsbahn 5 mit einer Rippe 22 versehen, die sich mittig zumindest entlang eines Teiles der Führungsbahn 5 erstreckt und gegebenenfalls, wie in Fig. 1 ersichtlich, auch bis knapp vor die Spendeposition 10 reichen kann. Der Lagerzapfen 15 weist eine zur Rippe 22 passende stirnseitige, diametrale Nut 16 auf, die in Fig. 9 angedeutet ist.
[0019] Fig. 4 zeigt einen Ausschnitt aus einer mit der Führungsbahn 5 versehenen Seitenwand 3 des Spenders. Die Führungsbahn 5 beginnt mit einem sich trichterartig verjüngenden Eingangsbereich und setzt sich in einem leicht schräg nach hinten fallenden Abschnitt fort. In diesem ist, etwa mittig, eine Unterbrechung 20 der Führungsbahn 5 in Form einer Ausbuchtung bzw. Vertiefung der unteren Seitenwand der hinterschnittenen Nut vorgesehen. Die Rippe 22 beginnt im Eingangsbereich und erstreckt sich über die Unterbrechung 20.
[0020] Fig. 5 zeigt einen Spender mit einem in die Führungsbahnen 4, 5 eingeschobenen, vereinfacht dargestellten Tragstab 11 (ohne Rolle 8 gezeichnet), wobei die stirnseitige Nut 16 des Lagerzapfens 15 auf die Rippe 22 aufgeschoben ist. Die Nut der Führungsbahn 5 ist in dieser Figur nicht hinterschnitten, da der Tragstab 11 durch seinen beidseitigen Eingriff ohnedies axial unterschiebbar geführt ist. Wie in Fig. 5 ersichtlich, gleitet der Tragstab 11 über die Unterbrechung 20, da er auf der die Unterbrechung 20 überbrückenden Rippe 22 gehalten ist. In Fig. 6 ist, ähnlich Fig. 3, die in Fig. 5 gezeigte Position vergrößert dargestellt.
[0021] Fig. 7 und 8 zeigen, den Fig. 5 und 6 entsprechend, dieselbe Situation mit einem falschen bzw. nicht passenden Tragstab 1T. Wie aus Fig. 8 im Detail ersichtlich ist, ist der Lagerzapfen 17 kürzer und ohne stirnseitige Nut 16, sodass er beim Einsetzen in die Führungsbahn 5 nicht auf die Rippe 22 aufläuft, sondern nur an den Seitenwänden der Führungsbahn 5 geführt wird.
[0022] An der Unterbrechung 20 angelangt, fällt der Lagerzapfen 17 in die Vertiefung, aus der der mit der vollen Rolle 8 bewickelte Tragstab 11 ‘ nur ziemlich mühsam händisch ergriffen und wieder herausgenommen werden kann. Die Unterbrechung 20 stellt somit eine Fangvorrichtung für Rollen 8 mit vorstehenden, falsch oder nicht codierten Lagerzapfen 17 dar.
[0023] Eine zweite Ausführung zeigt Fig. 9. In dieser ist ein Ausschnitt aus einer mit der Führungsbahn 5 versehenen Seitenwand 3 eines Spenders dargestellt, wobei die eine Fangvorrichtung bildende Unterbrechung 20 der Führungsbahn 5 in einem an den leicht schräg fallenden Abschnitt anschließenden etwa vertikalen Abschnitt nahe der Spendeposition 10 vorgesehen ist. Ein falscher oder nicht codierter Lagerzapfen 17 wird in dieser Ausführung nicht durch Schwerkraft, sondern durch eine der Unterbrechung 20 gegenüber angeordnete Auswurfeinrichtung 21 aus der Führungsbahn 5 in die Ausbuchtung bzw. Vertiefung gedrückt, wenn er nicht auf der die Unterbrechung 20 überbrückenden Rippe 22 gleitet.
[0024] Die Auswurfeinrichtung 21 ist insbesondere durch eine die Führungsbahn 5 querende Feder gebildet, die einseitig an der Seitenwand 3 eingespannt ist. Ein richtig codierter Lagerzapfen 15, der mit der Nut 16 auf der Rippe 22 gleitet, drückt die Feder nach hinten, wie durch den Pfeil angedeutet, sodass sich ein Tragstab 11 weiter in die Spendeposition 10 bewegt. Da bei einem falsch oder nicht codierten Lagerzapfen 17 diese Rippe 22 nicht greift bzw. führt, gleitet ein Tragstab 1T mit einem falschen Lagerzapfen 17 durch die Unterbrechung 20 aus der Führungsbahn 5 in die Ausbuchtung und verbleibt dort. Die Rolle 8 kann aus dieser Position nur wieder entnommen werden, wenn zumindest Teile des Spenders ausgebaut werden.
Claims (9)
- Patentansprüche1. Spender für Abschnitte einer zu einer Rolle (8) gewickelten Materialbahn (12), mit einer in eine Spendeposition (10) führenden Führungsbahn (5), die zumindest an einer Stelle zu einem stirnseitig codierten, aus der Rolle (8) vorstehenden Lagerzapfen (15) passend codiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest an der codierten Stelle der Führungsbahn (5) eine Fangvorrichtung für falsch oder nicht codierte Lagerzapfen (17) ausgebildet ist.
- 2. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fangvorrichtung durch eine Unterbrechung (20) in der Führungsbahn (5) gebildet ist, und die Unterbrechung (20) durch eine die spenderseitige Codierung bildende Rippe (22) überbrückt ist.
- 3. Spender nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippe (22) nicht nur im Bereich der Unterbrechung (20) vorgesehen ist, sondern auch davor und/oder dahinter in der Führungsbahn (5) weiterläuft.
- 4. Spender nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterbrechung (20) durch eine Aussparung in der Seitenwand der Führungsbahn (5) gebildet ist.
- 5. Spender nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbahn (5) als Nut in einer Wand (3) des Spenders ausgebildet und die Unterbrechung (20) seitlich in der Nut vorgesehen ist.
- 6. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der Stelle der Führungsbahn (5) eine von der Spendeposition (10) unabhängige und entfernte Abfrageeinheit für die Codierung vorgesehen ist.
- 7. Spender nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterbrechung (20) an einem annähernd horizontalen oder leicht geneigten Abschnitt der Führungsbahn (5) vorgesehen ist.
- 8. Spender nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterbrechung (20) in einem annähernd vertikal verlaufenden Abschnitt der Führungsbahn (5) gegenüber einer Auswurfeinrichtung (21) für falsch oder nicht codierte Lagerzapfen (17) vorgesehen ist.
- 9. Spender nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswurfeinrichtung (21) eine in der Wand (3) des Spenders eingespannte Blattfeder aufweist. Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
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