AT517293A2 - Verfahren und Steuerungseinrichtung zum Betreiben eines landwirtschaftlichen Ladewagens - Google Patents
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Abstract
Verfahren zum Betreiben eines landwirtschaftlichen Ladewagens (1), wobei der Ladewagen (1) ein Ladeaggregat (2) aufweist, mit Hilfe dessen während eines Beladevorgangs des Ladewagens (1) Erntegut aufnehmbar und in einen Laderaum (3) des Ladewagens (1) überführbar ist, wobei der Ladewagen (1) weiterhin eine Transporteinrichtung (4) aufweist, mit Hilfe derer während des Beladevorgangs des Ladewagens (1) das Erntegut innerhalb des Laderaums (3) in Richtung auf eine Entladeklappe (6) des Ladewagens (1) transportierbar ist, und wobei der Ladewagen (1) weiterhin mindestens einen Sensor aufweist, mit Hilfe dessen ein Beladungszustand des Ladewagens (1) erfassbar ist, nämlich einen Sensor (13) zur Erfassung eines von der Masse des Ladewagens (1) abhängigen Messsignals und einen Sensor (14) zur Erfassung eines von einem freien Laderaums (3) des Ladewagens (1) abhängigen Messsignals. Es werden zunächst eine Massezunahme des Ladewagens (1) und ein freier Laderaum (3) des Ladewagens (1) ermittelt, wobei die Massezunahme und der freie Laderaum (3) des Ladewagens (1) mit einem bekannten Zielgesamtgewicht des Ladewagens (1) zur Bestimmung eines Vorschubs für die Transporteinrichtung (4) derart verrechnet werden, dass der Ladewagen (1) unter Einhaltung des Zielgesamtgewicht des Ladewagens (1) und unter vorgegebener Ausnutzung des freien Laderaums (3) beladen wird.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines landwirtschaftlichen Ladewagens nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Steuerungseinrichtung zum Betreiben eines landwirtschaftlichen Ladewagens.
Landwirtschaftliche Ladewagen mit einem Ladeaggregat zur Beladung des Ladewagens mit Erntegut wie zum Beispiel geschnittenem Gras, geschnittenem Heu oder geschnittenem Stroh, sind allgemein bekannt. Ein solcher landwirtschaftlicher Ladewagen wird typischerweise von einem Zugfahrzeug wie einem Traktor gezogen, und zwar entlang eines zu einem Schwad auf einem Untergrund gesammelten Ernteguts.
Das Ladeaggregat eines solchen landwirtschaftlichen Ladewagens umfasst typischerweise eine Aufnahmeeinrichtung, eine Fördereinrichtung und eine Schneideinrichtung, wobei mit Hilfe der Aufnahmeeinrichtung des Ladeaggregats insbesondere bei Fortbewegung des Ladewagens entlang eines Schwads das Erntegut vom Untergrund aufnehmbar ist. Eine solche Aufnahmeeinrichtung wird auch als Pickup bezeichnet. Die Fördereinrichtung des Ladeaggregats dient der Förderung des mit Hilfe der Aufnahmeeinrichtung aufgenommenen Ernteguts in Richtung auf die Schneideinrichtung des Ladeaggregats, wobei die Fördereinrichtung auch als Rotor bezeichnet wird. Die Schneideeinrichtung des Ladeaggregats umfasst mehrere Schneidmesser, mit Hilfe derer das Erntegut zerkleinert werden kann.
Das mit Hilfe des Ladeaggregats des Ladewagens aufgenommene und zerkleinerte Erntegut ist in einen Laderaum des Ladewagens überführbar. Das Erntegut kann im Laderaum des Ladewagens in Richtung auf eine Entladeklappe weiter transportiert werden, vorzugsweise mit Hilfe einer sich entlang des Laderaums des
Ladewagens erstreckenden, als Kratzboden ausgebildeten Transporteinrichtung des Ladewagens.
Ein landwirtschaftlicher Ladewagen weist zusätzlich zum Ladeaggregat und zur Transporteinrichtung eine Befüllklappe auf, die ebenso wie das Ladeaggregat in einem Frontbereich des Ladewagens positioniert ist. Während das Ladeaggregat in einem unteren Frontbereich des Ladewagens angeordnet ist, ist die Befüllklappe in einem oberen Frontbereich des Ladewagens positioniert. Während des Beladevorgangs des Ladewagens ist das Erntegut zur Verdichtung desselben gegen die Befüllklappe drückbar. Hierbei drückt dann während des Beladevorgangs des Ladewagens die Befüllklappe mit einer Kraft gegen das zerkleinerte Erntegut, um dasselbe zu verdichten.
Ein derartiger Ladewagen ist aus der DE 41 22 024 Al bekannt. So verfügt der aus diesem Stand der Technik bekannte Ladewagen in einem unteren Frontbereich über ein Ladeaggregat, in einem oberen Frontbereich über eine Befüllklappe, die auch als Pressklappe bezeichnet wird, sowie über eine als Kratzboden ausgebildete Transporteinrichtung, mit Hilfe derer während des Beladevorgangs des Ladewagens das Erntegut zyklisch in Richtung auf die während des Beladevorgangs geschlossene Entladeklappe transportiert werden kann.
Ein weiterer landwirtschaftlicher Ladewagen ist aus der DE 10 2007 057 645 B4 bekannt. Aus diesem Stand der Technik ist es bekannt, dass ein landwirtschaftlicher Ladewagen Mittel zur Erfassung eines Beladungszustands des Ladewagens aufweist, wobei diese Mittel nach der DE 10 2007 057 645 B4 als Ultraschall-Sensor ausgebildet ist, mit Hilfe dessen ein freier Laderaum des Ladewagens messtechnisch erfasst werden kann.
Beim Beladen eines landwirtschaftlichen Ladewagens soll der Beladevorgang optimal durchgeführt werden, vorzugsweise derart, dass einerseits so weit wie möglich ein Zielgesamtgewicht des Ladewagens ausgenutzt wird, und dass weiterhin die Beladung des Ladewagens mit Erntegut so schonend wie möglich erfolgt, und zwar unter maximaler Ausnutzung des Laderaums des Ladewagens bei möglichst geringer Pressung des Ernteguts. Dies ist bei aus dem Stand der Technik bekannten Ladewagen nicht automatisiert möglich, vielmehr bleibt die Ausnutzung des freien Laderaums unter Einhaltung des Zielgesamtgewichts dem Geschick des Bedieners bzw. Fahrers überlassen.
Es besteht daher Bedarf an einem Verfahren zum Betreiben eines landwirtschaftlichen Ladewagens und an einer Steuerungseinrichtung zur Durchführung des Verfahrens, mit Hilfe deren der Beladevorgang verbessert werden kann.
Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein neuartiges Verfahren zum Betreiben eines landwirtschaftlichen Ladewagens und eine entsprechende Steuerungseinrichtung zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Betreiben eines landwirtschaftlichen Ladewagens nach Anspruch 1 gelöst.
Erfindungsgemäß werden eine Massezunahme des Ladewagens und ein freier Laderaum des Ladewagens ermittelt, wobei die Massezunahme und der freie Laderaum des Ladewagens mit einem vorgegebenen Zielgesamtgewicht des Ladewagens zur Bestimmung eines Vorschubs für die Transporteinrichtung derart verrechnet werden, dass der Ladewagen unter Einhaltung des Zielgesamtgewichts des Ladewagens und unter einer vorgegebenen Ausnutzung des freien Laderaums beladen wird.
Die Erfindung erlaubt ein automatisches Beladen eines landwirtschaftlichen Ladewagens bis zum Zielgesamtgewicht des Ladewagens und unter maximaler Ausnutzung des freien Laderaums desselben. Dazu werden eine Massezunahme des Ladewagens sowie ein freier Laderaum des Ladewagens abhängig von Messsignalen erfasst. Diese erfassten Größen werden mit dem Zielgesamtgewicht des Ladewagens verrechnet, um für die Transporteinrichtung des Ladewagens, die typischerweise als Kratzboden ausgeführt ist, einen typischerweise zyklischen Vorschub zu berechnen, und zwar derart, dass der Ladewagen unter Einhaltung des vorgegebenen Zielgesamtgewichts, vorzugsweise unter maximaler Ausnutzung des freien Laderaums bei möglichst geringer Verpressung des Ernteguts, beladen wird. Hiermit kann dann automatisiert unabhängig vom Geschick des Fahrers ein optimales Beladeergebnis des landwirtschaftlichen Ladewagens realisiert werden.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung wird vorzugsweise zumindest zu Beginn des Beladevorgangs bei stillstehender Transporteinrichtung der Ladewagen solange beladen, bis das Erntegut mit einer definierten Kraft gegen eine Befüllklappe des Ladewagens drückt und/oder bis ein definierter Füllstand des Ladewagens erreicht ist und/oder bis eine definierte Zeitspanne abgelaufen ist, wobei anschließend die Massezunahme des Ladewagens und der freie Laderaum des Ladewagens erfasst werden, um abhängig hiervon den Vorschub für die Transporteinrichtung zu bestimmen. Hiermit kann zu Beginn des Beladevorgangs einfach und zuverlässig die Massezunahme des Ladewagens korrelierend zu einem von der zugeladenen Erntegutmasse ausgefüllten Teil des Laderaums des Ladewagens erfasst werden, um abhängig hiervon den Vorschub für die Transporteinrichtung des Ladewagens automatisiert zu bestimmen.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung wird der Vorschub für die Transporteinrichtung weiterhin abhängig von einer bedienerseitig gewählten Beladestrategie bestimmt. Dann, wenn bedienerseitig eine erntegutschonende Beladestrategie festgelegt ist, wird bei der Bestimmung des Vorschubs für die Transporteinrichtung eine Ausnutzung des freien Laderaums gegenüber einer Ausnutzung des Zielgesamtgewichts des Ladewagens höher priorisiert. Hiermit kann ein Ladewagen automatisiert erntegutschonend beladen werden, und zwar unter Ausnutzung des freien Laderaums des Ladewagens, wobei die Masse des Ernteguts nahezu gleichmäßig im Laderaum verteilt wird.
Nach einer weiteren Beladestrategie kann vorgesehen werden, die Stützkraft auf der Anhängedeichsel des Ladewagens zu vergrößern, damit den Antriebsrädern des Zugfahrzeugs eine größere Reibungskraft für den Vortrieb zur Verfügung steht. In diesem Fall wird erfindungsgemäß vorgegeben, mehr Erntegut in den vorderen Bereich des Laderaums und weniger in den hinteren Bereich zu laden. Damit diese Ladungsverteilung erreicht wird, wird der Vorschub für die Transporteinrichtung entsprechend bestimmt.
Nach einer weiteren Beladestrategie kann vorgesehen werden, mehr Gewichtskraft über die Räder des Ladewagens abzustützen, um deren Bremskraft besser ausnutzen zu können. In diesem Fall wird erfindungsgemäß vorgegeben, mehr Erntegut in den hinteren Bereich des Laderaums und weniger in den vorderen Bereich zu laden. Damit diese Ladungsverteilung erreicht wird, wird der Vorschub für die Transporteinrichtung dementsprechend bestimmt.
Die gewünschte Ladungsverteilung bzw. die Ausnutzung des Laderaums könnte beispielsweise prozentual vorgegeben werden, indem z.B. vorgegeben wird wieviel Prozent des vorgegebenen
Zielgesamtgewichts bzw. des zugeladenen Gewichtes sich in der vorderen bzw. der hinteren Hälfte des Laderaums befinden soll.
Vorzugsweise wird erfindungsgemäß eine Vorauswahlmöglichkeit für die erntegutschonende Beladestrategie, die Beladestrategie nach der mehr Erntegut in den vorderen Bereich des Laderaums und weniger in den hinteren Bereich geladen wird sowie die Beladestrategie nach der mehr Erntegut in den hinteren Bereich des Laderaums und weniger in den vorderen Bereich geladen wird, bereit gestellt.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung werden die Massezunahme des Ladewagens und der freie Laderaum des Ladewagens in Zeitabständen zyklisch messtechnisch erfasst, um anhängig hiervon den Vorschub für die Transporteinrichtung zyklisch anzupassen. Dies erlaubt ein besonders vorteilhaftes Beladen des Ladewagens.
Die Steuerungseinrichtung zum Betreiben des landwirtschaftlichen Ladewagens ist in Anspruch 7 definiert.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung. Ausführungsbeispiele der Erfindung werden, ohne hierauf beschränkt zu sein, an Hand der Zeichnung näher erläutert.
Dabei zeigt:
Fig. 1 einen landwirtschaftlichen Ladewagen nach dem Stand der Technik und
Fig. 2 ein Blockschaltbild zur weiteren Verdeutlichung der
Erfindung.
Die hier vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Steuerungseinrichtung zum Betreiben eines landwirtschaftlichen Ladewagens.
Fig. 1 zeigt den grundsätzlichen Aufbau eines landwirtschaftlichen Ladewagens 1, wobei es sich bei dem gezeigten Ladewagen 1 um einen von einem Zugfahrzeug gezogenen Ladewagen 1 handelt. Der landwirtschaftliche Ladewagen 1 kann an das Zugfahrzeug über eine Knickdeichsel 9 gekoppelt werden. Zum Beladen des Ladewagens 1 mit Erntegut wird der Ladewagen 1 von einem nicht gezeigten Zugfahrzeug entlang des zu einen Schwad vereinigten Ernteguts gezogen, wobei ein Ladeaggregat 2 des Ladewagens 1 der Aufnahme des Ernteguts von einem Untergrund und der Beladung eines Laderaums 3 des Ladewagens 1 mit dem Erntegut dient.
Das Ladeaggregat 2 des Ladewagens 1 ist unten in einem Frontbereich 11 des Ladewagens 1 positioniert und umfasst eine Aufnahmeeinrichtung 2a, die der Aufnahme des Ernteguts von einem Untergrund bzw. Boden dient. Diese Aufnahmeeinrichtung 2a wird auch als Pickup bezeichnet. Ferner verfügt das Ladeaggregat 2 über eine Fördereinrichtung 2b und eine Schneideinrichtung 2c, wobei die Fördereinrichtung 2b dem Transport des Ernteguts ausgehend von der Aufnahmeeinrichtung 2a in Richtung auf die Schneideinrichtung 2c dient. Im Bereich der Schneideinrichtung 2b kann das Erntegut zerkleinert und als zerkleinertes Erntegut in den Laderaum 3 des Transportwagens 1 gefördert werden.
Zur Weiterbeförderung des aufgenommenen Ernteguts im Laderaum 3 dient eine Transporteinrichtung 4, die vorzugsweise als Kratzboden ausgeführt ist. Der Kratzboden verfügt typischerweise über Gliederketten und Transportleisten, um das über das Ladeaggregat 2 unten im Frontbereich 11 benachbart zu einer Vorderwand 5 des Ladewagens 1 aufgenommene Erntegut in
Richtung auf einen Heckbereich 12 bzw. in Richtung auf eine Entladeklappe 6 des Ladewagens 1 zu transportieren.
Die als Kratzboden ausgebildete Transporteinrichtung 4 weist im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 benachbart zum Ladeaggregat 2 einen im Sinne des Pfeils 8 um eine Achse 10 schwenkbaren Abschnitt 7 auf. Während das Ladeaggregat 2 ausschließlich während eines Beladevorgangs des Ladewagens 1 aktiv ist, ist die Transporteinrichtung 4 während eines Beladevorgangs und eines Entladevorgangs aktiv. Während eines Beladevorgangs dient die Transporteinrichtung 4, die vorzugsweise als Kratzboden ausgeführt ist, dem Transport des Ernteguts in Richtung auf die geschlossene Entladeklappe 6. Während eines Entladevorgangs dient die Transporteinrichtung 4 dem Transport des Ernteguts in Richtung auf die geöffnete Entladeklappe 6.
Der Transportwagen 1 verfügt vorzugsweise weiterhin über eine im oberen Frontbereich 11 desselben positionierte Befüllklappe 18 (siehe Fig. 2). Die Befüllklappe 18 ist um eine Achse 19 schwenkbar bzw. verlagerbar. Die Befüllklappe 18 kann dabei einen oberen Abschnitt der Vorderwand 5 des Ladewagens 1 bilden oder als von der Vorderwand 5 getrennte, separate Baugruppe ausgeführt sein.
Die hier vorliegende Erfindung betrifft nun solche Details, mit Hilfe derer ein landwirtschaftlicher Ladewagen 1 derart betrieben werden kann, dass ein optimaler Beladezustand für den Ladewagen 1 automatisiert realisiert werden kann.
Hierzu werden eine Massezunahme des Ladewagens 1 und der freie Laderaum 3 des Ladewagens 1 messtechnisch ermittelt.
Die Ermittlung der Massezunahme des Ladewagens 1 erfolgt vorzugsweise mit Hilfe eines Sensors 13, welcher der Erfassung der Masse des Ladewagens 1 oder einer hiervon abhängigen Messgröße dient.
Der freie Laderaum 3 des Ladewagens 1, d.h. der noch nicht befüllte Bereich bzw. noch nicht mit Erntegut belegte Bereich, kann zum Beispiel mit Hilfe eines Ultraschall-Sensors 14 erfasst werden, der im Bereich der Entladeklappe 6 des Ladewagens 1 bzw. im Heckbereich 12 des Ladewagens 1 positioniert ist. Ein solcher Ultraschall-Sensor ist zum Beispiel aus der DE 10 2007 057 645 B4 bekannt.
Zur Erfassung des Laderaums 3 bzw. eines noch freien Ladevolumens bzw. noch mit Ladegut belegbaren Bereichs des Ladewagens 1 können selbstverständlich auch andere Messsignale vorgesehen werden.
Der Laderaum 3 kann beispielsweise mit einer Kamera erfasst werden, die dreidimensionale Bilder aufnimmt. Durch Auswertung der Aufnahmen kann der freie Laderaum ermittelt werden bzw. ermittelt werden wieviel Volumen des Laderaums noch nicht mit Erntegut belegt ist.
Ebenso könnte z.B. ein Lasersensor zur Erfassung des Laderaums 3 vorgesehen werden.
Aus der erfassten Massezunahme des Ladewagens 1 und aus dem ermittelten bzw. messtechnisch erfassten freien Laderaums 3 des Ladewagens 1 wird abhängig vom vorgegebenen Zielgesamtgewicht des Ladewagens 1 ein Vorschub für die Transporteinrichtung 4 berechnet, mit Hilfe derer ein Antrieb 15 der Transporteinrichtung 4 angesteuert wird, nämlich derart, dass der Ladewagen 1 bis zur Erreichung des
Zielgesamtgewichts des Ladewagens 1 und unter vorgegebener Ausnutzung des freien Laderaums 3 desselben beladen wird.
Fig. 2 zeigt stark schematisiert den Laderaum 3 des Ladewagens 1 mit dem Sensor 13 zur Erfassung der Massezunahme des Ladewagens 1 und mit dem Sensor 14 zur Erfassung des freien Laderaums 3 des Ladewagens 1. Wie bereits ausgeführt, werden die Massezunahme des Ladewagens 1 und der -freie Laderaum 3 desselben messtechnisch erfasst. Hierzu wird zu Beginn des Beladevorgangs bei stillstehender Transporteinrichtung 4 der Ladewagen 1 so lange beladen, bis das Erntegut 16, welches zu Beginn des Beladevorgangs bei stillstehender
Transporteinrichtung 4 in den Laderaum 3 überführt wird, mit einer definierten Kraft gegen die Befüllklappe 18 des Ladewagens 1 drückt und/oder bis ein definierter Füllstand des Ladewagens 1 erreicht ist und/oder bis eine definierte Zeitspanne des Beladevorgangs abgelaufen ist.
Sobald eines oder mehrere dieser Kriterien erfüllt ist, ist der Beginn des Beladevorgangs abgeschlossen und anschließend werden die sich ausgebildete Massezunahme des Ladewagens 1 und der noch zur Verfügung stehende freie Laderaum 3 des Ladewagens 1 mit Hilfe der von den Sensoren 13 und 14 messtechnisch erfassten Größen ermittelt.
Die von den Sensoren 13, 14 bereitgestellten Messsignale werden in einer Steuerungseinrichtung 17 ausgewertet und mit dem Zielgesamtgewicht des Ladewagens 1 verrechnet, um den Vorschub zur Ansteuerung des Antriebs 15 für die Transporteinrichtung 4 zu bestimmen, nämlich derart, dass beim Beladevorgang das Zielgesamtgewicht des Ladewagens 1 nicht überschritten wird und/oder der freie Laderaum 3 des Ladewagens 1 maximal ausgenutzt wird.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Vorschub für die Transporteinrichtung 4 des Ladewagens 1 von der Steuerungseinrichtung 17 derart bestimmt wird, dass das Zielgesamtgewicht des Ladewagens 1 so weit wie möglich ausgenutzt wird, und dass weiterhin hierbei der freie Laderaum 3, d.h. der noch nicht befüllte Teil des Laderaums 3, so weit ausgenutzt wird, um so zu gewährleisten, dass bei möglichst hoher Schonung des Ernteguts der Ladewagen 1 möglichst maximal bis an sein Zielgesamtgewicht beladen wird. D.h. erfindungsgemäß wird vorgegeben, dass der Laderaum 3 so ausgenutzt wird, dass das Erntegut zumindest nach Abschluss des Beladevorgangs möglichst gleichmäßig im Laderaum 3 verteilt angeordnet ist.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, bei der Bestimmung des Vorschubs für die Transporteinrichtung 4 weiterhin eine bedienerseitige Beladestrategie zu berücksichtigen, wobei bedienerseitig zum Beispiel eine möglichst erntegutschonende Beladestrategie oder eine massemaximierende Beladestrategie festgelegt werden kann.
Dann, wenn bedienerseitig eine erntegutschonende Beladestrategie festgelegt wird, wenn also das Erntegut mit möglichst wenig Pressung im Laderaum 3 des Ladewagens 1 aufgenommen werden soll, wird bei der Bestimmung des Vorschubs für die Transporteinrichtung 4 des Ladewagens 1 die maximale Ausnutzung des freien Laderaums 3 gegenüber der maximalen Ausnutzung des Zielgesamtgewichts des Ladewagens 1 höher priorisiert. Dabei wird dann abhängig von der erfassten Massezunahme während des Beladevorgangs sowie abhängig von dem zur Verfügung stehenden freien Laderaum 3 ein höherer Vorschub für die vorzugsweise als Kratzboden ausgeführte Transporteinrichtung 4 bestimmt, als dann, wenn eine massemaximierende Beladestrategie fahrerseitig gewählt wird.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, die Massezunahme des Ladewagens 1 und den freien Laderaum 3 desselben in definierten Zeitabständen zyklisch zu erfassen, um dann den Vorschub für die Transporteinrichtung 4 zyklisch angepasst neu zu berechnen, um so zum Beispiel durch sich ändernde Randbedingungen, zum Beispiel einer sich ändernden Masse des Ernteguts, Rechnung zu tragen.
Die Erfindung erlaubt demnach automatisiert eine optimale Beladung eines landwirtschaftlichen Ladewagens 1. Zu Beginn des Beladevorgangs erfolgt eine gewisse Lernphase, in welcher eine Massezunahme des Ladewagens 1 sowie der freie Laderaum 3 des Ladewagens 1 erfasst werden. Abhängig von diesen erfassten Größen sowie abhängig vom Zielgesamtgewicht des Ladewagens 1 sowie unter Umständen abhängig von einer bedienerseitig gewählten Ladestrategie wird der Vorschub für die Transporteinrichtung 4 bestimmt, um ein optimales Beladeergebnis für den Ladewagen 1 bereitzustellen. Insbesondere erfolgt dies derart, dass das Zielgesamtgewicht so weit wie möglich ausgenutzt wird, und zwar bei maximaler Ausnutzung des zur Verfügung stehenden freien Laderaums 3, um einerseits eine möglichst große Masse an Erntegut im Laderaum 3 des Ladewagens 1 aufzunehmen, und andererseits diese Beladung so erntegutschonend wie möglich durchzuführen.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Steuerungseinrichtung 17 zur Durchführung des Verfahrens. Bei der Steuerungseinrichtung 17 handelt es sich vorzugsweise um eine elektrische bzw. elektronische Steuerungseinrichtung, die Mittel zur Durchführung des Verfahrens aufweist. Bei diesen Mitteln handelt es sich um hardwareseitige Mittel und um softwareseitige Mittel. Zu den hardwareseitigen Mitteln zählen Datenschnittstellen, um mit den an der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens beteiligten Baugruppen, insbesondere mit den Sensoren 13, 14 und dem Antrieb 15, Daten auszutauschen. Zu den hardwareseitigen Mitteln zählen weiterhin ein Speicher zur Datenspeicherung und ein Prozessor zur Datenverarbeitung. Zu den softwareseitigen Mitteln zählen Programmbausteine zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Bezugszeichenliste: 1 Ladewagen 2 Ladeaggregat 2a Aufnahmeeinrichtung 2b Fördereinrichtung 2c Schneideinrichtung 3 Laderaum 4 Transporteinrichtung 5 Vorderwand 6 Entladeklappe 7 Abschnitt 8 Bewegung 9 Knickdeichsel 10 Achse 11 Frontbereich 12 Heckbereich 13 Sensor 14 Sensor 15 Antrieb 16 Erntegut 17 Steuerungseinrichtung 18 Befüllklappe 19 Achse
Claims (7)
- Patentansprüche:1. Verfahren zum Betreiben eines landwirtschaftlichen Ladewagens (1), wobei der Ladewagen (1) ein Ladeaggregat (2) aufweist, mit Hilfe dessen während eines Beladevorgangs des Ladewagens (1) Erntegut aufnehmbar und in einen Laderaum (3) des Ladewagens (1) überführbar ist, wobei der Ladewagen (1) weiterhin eine Transporteinrichtung (4) aufweist, mit Hilfe derer während des Beladevorgangs des Ladewagens (1) das Erntegut innerhalb des Laderaums (3) in Richtung auf eine Entladeklappe (6) des Ladewagens (1) transportierbar ist, und wobei der Ladewagen (1) weiterhin mindestens einen Sensor aufweist, mit Hilfe dessen ein Beladungszustand des Ladewagens (1) erfassbar ist, nämlich einen Sensor (13) zur Erfassung eines von der Masse des Ladewagens (1) abhängigen Messsignals und einen Sensor (14) zur Erfassung eines von einem freien Laderaums (3) des Ladewagens (1) abhängigen Messsignals, dadurch gekennzeichnet, dass eine Massezunahme des Ladewagens (1) und ein freier Laderaum (3) des Ladewagens (1) ermittelt werden, wobei die Massezunahme und des freien Laderaums (3) des Ladewagens (1) mit einem vorgegebenen Zielgesamtgewicht des Ladewagens (1) zur Bestimmung eines Vorschubs für die Transporteinrichtung (4) derart verrechnet werden, dass der Ladewagen (1) unter Einhaltung des Zielgesamtgewichts des Ladewagens (1) und unter vorgegebener Ausnutzung des freien Laderaums (3) beladen wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorschub für die Transporteinrichtung (4) weiterhin derart bestimmt, dass hierbei der freie Laderaum (3) so weit wie möglich ausgenutzt wird.
- 3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorschub für die Transporteinrichtung (4) weiterhin abhängig von einer bedienerseitig gewählten Beladestrategie bestimmt wird.
- 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine erntegutschonende Beladestrategie, eine Beladestrategie nach der mehr Erntegut in den vorderen Bereich des Laderaums (3) und weniger in den hinteren Bereich geladen wird oder eine Beladestrategie nach der mehr Erntegut in den hinteren Bereich des Laderaums (3) und weniger in den vorderen Bereich geladen wird vorauswählbar sind.
- 5. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn bedienerseitig eine erntegutschonende Beladestrategie festgelegt wird, bei der Bestimmung des Vorschubs für die Transporteinrichtung (4) eine Ausnutzung des freien Laderaums (3) gegenüber einer Ausnutzung des Zielgesamtgewichts des Ladewagens (1) höher priorisiert wird.
- 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Massezunahme des Ladewagens (1) und der freie Laderaum (3) des Ladewagens (1) in Zeitabständen zyklisch erfasst werden, um abhängig hiervon den Vorschub für die Transporteinrichtung (4) zyklisch anzupassen.
- 7. Steuerungseinrichtung (7) zum Betreiben eines landwirtschaftlichen Ladewagens (1), mit Mitteln zum Durchführen des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 6.
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