AT501875B1 - Verfahren und vorrichtung zum bohren, insbesondere schlag- oder drehschlagbohren eines lochs in boden- oder gesteinsmaterial - Google Patents
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Description
2 AT 501 875 B1
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Bohren, insbesondere Schlagoder Drehschlagbohren eines Lochs in Boden- oder Gesteinsmaterial und Festlegen einer Verankerung in dem Loch, wobei durch eine an einem Bohrgestänge gelagerte Bohrkrone ein Bohrloch gebildet wird, sowie auf eine Vorrichtung zum Bohren, insbesondere Schlag- bzw. Drehschlagbohren eines Lochs in Boden- oder Gesteinsmaterial und Festlegen einer Verankerung in dem Loch, wobei durch eine an einem Bohrgestänge gelagerte Bohrkrone ein Bohrloch ausgebildet ist.
Im Zusammenhang mit der Herstellung eines Lochs bzw. Bohrlochs in Boden- oder Gesteinsmaterial und einer nachträglichen Festlegung einer Verankerung bzw. einer Auskleidung in dem Bohrloch ist es beispielsweise aus der WO 98/21439 und der WO 98/58132 bekannt, während des Bohrvorgangs, beispielsweise einem Schlag- oder Drehschlagbohren, ein Hüllrohr in das Bohrloch einzubringen, worauf nach Fertigstellung der Bohrung gegebenenfalls ein Teil der Bohrkrone gemeinsam mit dem Bohrgestänge aus dem Bohrloch entfernt wird, während das Hüllrohr im Bohrloch verbleibt, so daß anschließend durch ein Verfüllen mit einer aushärtenden Masse ein Anker im Bohrloch ausgebildet wird. Gemäß der Ausbildung entsprechend der WO 98/58132 kann das Bohrgestänge an seinem Außenumfang mit zusätzlichen Rippen und Rillen ausgebildet sein, so daß bei einem Verbleib des Bohrgestänges im Bohrloch und einem nachträglichen Verfüllen eine entsprechend gute Ankerwirkung erzielt werden kann.
Alternativ ist es nach Herstellung eines Bohrlochs bekannt, das Bohrwerkzeug mit dem Bohrgestänge aus dem Bohrloch zu entfernen, woran anschließend ein Anker bzw. eine Ankervorrichtung in das Bohrloch eingebracht wird, wobei beispielsweise aus der EP-B 0 241 451, der US-A 4,490,074, der DE-AS 21 05 888, der US-A 4,310,266, der EP-A 0 875 663 und weiteren Literaturstellen Ausführungsformen bekannt sind, bei welchen die nachträglich einzubringende, beispielsweise rohrförmige Verankerung durch entsprechende Halteelemente auf einem gegenüber dem Endzustand verringerten Durchmesser gehalten wird, worauf es nach vollständigem Einfuhren in das Bohrloch in Anlage an die Bohrlochwand zur Erzielung einer gewünschten Verankerungswirkung gelangt bzw. angepreßt wird. Nachteilig bei diesem bekannten Stand der Technik ist einerseits die Tatsache, daß in einem ersten Verfahrensschritt das Bohrloch hergestellt werden muß, worauf nach Entfernen des Bohrwerkzeugs samt dem Bohrgestänge in einem weiteren Verfahrensschritt die Ankervorrichtung in das gegebenenfalls eine große Länge aufweisende Bohrloch eingebracht wird, wonach anschließend eine Anlage an die Bohrlochwand gelingt. Es ist unmittelbar einsichtig, daß nicht nur für die zwei voneinander getrennten Arbeitsschritte ein entsprechend vergrößerter Zeitaufwand erforderlich ist, sondern, daß gegebenenfalls ein nachträgliches Einbringen einer derartigen Ankervorrichtung mit großer Länge mit Schwierigkeiten verbunden ist. Weiters ist davon auszugehen, daß ein Entfernen der Bohrvorrichtung samt dem Bohrgestänge und ein nachträgliches Einbringen der Verankerungsvorrichtung lediglich in vergleichsweise festem Boden bzw. Gestein durchführbar ist, bei welchem sichergestellt sein muß, daß nicht beispielsweise während des Bohrvorgangs oder nach dem Entfernen des Bohrwerkzeugs und vor dem endgültigen Einbringen der Verankerungsvorrichtung Material in das Bohrloch hereinbricht, so daß das Bohrloch blockiert wäre, wodurch ein Einbringen der Ankervorrichtung nicht mehr möglich ist.
Die vorliegende Erfindung zielt daher darauf ab, ein Verfahren sowie eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, wobei mit konstruktiv einfachen Mitteln eine provisorische Sicherung bereits während des Bohrvorgangs und eine zuverlässige Verankerung unmittelbar nach Abschluß des Bohrvorgangs erzielbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgaben ist ein Verfahren der eingangs genannten Art im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß ein das Bohrgestänge umgebendes Verankerungselement insbesondere in Abstand von der Bohrkrone reibschlüssig in das Bohrloch eingebracht wird und daß nach Fertigstellung des Bohrlochs das Verankerungselement aufgeweitet wird. Dadurch, daß erfindungsgemäß ein das Bohrgestänge umgebendes Verankerungselement reibschlüssig in das Bohrloch eingebracht wird, wird sichergestellt, daß eine provisorische Verankerungswirkung 3 AT 501 875 B1 durch die Reibwirkung zwischen dem Außenumfang des Verankerungselements sowie dem Innenumfang des Bohrlochs erzielt wird, sodaß zu jedem Zeitpunkt eine provisorische Sicherung des durch das mit dem daran angeordneten Verankerungselement und die Bohrkrone gebildeten Ankers erzielbar ist. Dadurch, daß erfindungsgemäß nach Fertigstellung des Bohrlochs das Verankerungselement zusätzlich in Anlage an die Bohrlochwand aufgeweitet wird, wird eine entsprechend sichere und zuverlässige Verankerungswirkung unmittelbar nach Fertigstellung des Bohrlochs und insbesondere ohne zusätzliche Schritte im Gegensatz zum Stand der Technik erzielt, wo nach Fertigstellung des Bohrlochs eine Entnahme des Bohrgestänges und der Bohrkrone und ein nachfolgendes Einbringen eines Ankerelements mit am Umfang vorgesehenen Verankerungselement erfolgte. Für eine besonders einfache und zuverlässige Verankerung des Verankerungselements nach Fertigstellung des Bohrlochs wird gemäß einer bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, daß das Bohrgestänge nach Fertigstellung des Bohrlochs in Richtung zum Verankerungselement zurückgezogen wird und das Verankerungselement durch ein am Bohrgestänge an der von der Abbaufläche abgewandten Seite der Bohrkrone gelagertes Aufweitelement aufgeweitet wird. Dadurch, daß das Verankerungselement erfindungsgemäß reibschlüssig und somit in seiner Lage gesichert in das Innere des Bohrlochs eingebracht wird, läßt sich das Bohrgestänge samt der Bohrkrone über eine dem Abschnitt zwischen der Bohrkrone und dem Verankerungselement entsprechende Länge aus dem Bohrloch zurückziehen, worauf das Verankerungselement durch ein am Bohrgestänge gelagertes Aufweitelement in Anlage an das Bohrloch aufgeweitet und zusätzlich angepreßt wird.
Zur Feststellung der Verankerungswirkung bzw. Sicherungswirkung, welche durch die Verankerung des durch das Bohrgestänges hergestellten Ankers erzielbar ist, wird gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, daß die Festigkeit bzw. Widerstandsfähigkeit der Verankerung nach Aufweiten des Verankerungselements insbesondere durch Festlegen einer Überprüfungseinrichtung am Bohrgestänge an dem aus dem Bohrloch herausragenden Ende überprüft wird. Eine derartige Überprüfung ist auf unterschiedliche Weisen möglich und läßt Rückschlüsse auf die erzielte Verankerungsleistung und/oder den zeitlichen Verlauf bzw. die Aufrechterhaltung der Verankerungswirkung zu. Für den Fall, daß beispielsweise durch Verschiebungen von Boden- bzw. Gesteinsschichten, insbesondere während der fortgesetzten Tätigkeiten in einem Nahebereich des hergestellten Bohrlochs Verlagerungen im Bereich des Ankers und damit gegebenenfalls eine Verringerung der Verankerungswirkung festgestellt werden, wird gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, daß bei bzw. nach Feststellung einer verminderten Widerstandsfähigkeit der Verankerung das Bohrgestänge neuerlich zu einem Bohren, insbesondere Schlagoder Drehschlagbohren zur Vergrößerung der Länge des Bohrlochs beaufschlagt wird. Es ist somit mit dem erfindungsgemäßen Verfahren möglich, nach Bereitstellung einer gegebenenfalls lediglich temporären Verankerung durch Aufweiten des Verankerungselements bei Feststellung einer ungenügenden bzw. gegebenenfalls nachlassenden Verankerungswirkung unter Einsatz des im Bohrloch befindlichen Bohrgestänges sowie der daran gelagerten Bohrkrone den Bohrvorgang weiterzuführen und zur Vergrößerung der Länge des Bohrlochs, insbesondere nach Verlängerung mit einem entsprechenden zusätzlichen Bohrgestängeelement, die Bohrung bzw. das Bohrloch tiefer in das Boden- oder Gesteinsmaterial vorzutreiben und derart gegebenenfalls in Schichten mit besserer Verankerungswirkung zu gelangen. Dadurch, daß das Verankerungselement unmittelbar in Abstand von der Bohrkrone auch bei Fortführung des Bohrvorgangs mitgenommen wird, läßt sie bei einer derartigen Vergrößerung der Länge des Bohrlochs durch das Verankerungselement, welches wiederum reibschlüssig bzw. in Anlage an die Bohrlochinnenwand eingebracht wird, eine provisorische Sicherung und nachträglich eine einfache Festlegung des Verankerungselements durch ein Aufweiten erzielen.
Um nach Abschluß der fortgesetzten Bohrtätigkeit eine gegebenenfalls größere Verankerungswirkung bzw. -leistung zu erzielen, wird gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform 4 AT 501 875 B1 vorgeschlagen, daß nach Vergrößerung der Länge des Bohrlochs das Verankerungselement auf einen gegenüber dem ersten Aufweitvorgang vergrößerten Außenumfang aufgeweitet wird.
Zur Lösung der eingangs genannten Aufgaben ist darüber hinaus eine Vorrichtung der oben genannten Art im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß das Bohrgestänge an der von der Abbaufläche der Bohrkrone abgewandten Rückseite insbesondere in Abstand von der Bohrkrone von einem Verankerungselement umgeben ist, dessen Außenabmessung wenigstens teilweise den Umfang des durch die Bohrkrone hergestellten Bohrlochs übersteigt. Wie oben bereits erwähnt, gelingt aufgrund der Tatsache, daß das Verankerungselement, dessen Außenabmessung wenigstens teilweise den Umfang des durch die Bohrkrone hergestellten Bohrlochs übersteigt, im wesentlichen reibschlüssig in das Innere des Bohrlochs während des Bohrvorgangs eingebracht wird, eine einfache provisorische Sicherung im Bohrloch zur Verfügung zu stellen.
Um ein zuverlässiges Einbringen des wenigstens teilweise eine größere Außenabmessung gegenüber dem Außenumfang der Bohrkrone aufweisenden Verankerungselements in das Innere des Bohrlochs, ohne übermäßige Kräfte zu bewirken, zu ermöglichen, wird gemäß einer bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, daß das Verankerungselement von einem insbesondere in Längsrichtung geschlitzten Rohr und/oder von einem Rohr gebildet ist, welches Teilbereiche verringerten Außenumfangs aufweist. Ein derartiges geschlitztes Rohr oder Rohr, welches Teilbereiche eines verringerten Außenumfangs bzw. verringerter Außenabmessungen aufweist, läßt sich teilweise auch in Anpassung an unterschiedliche geologische Gegebenheiten geringfügig im Umfang variieren, wobei immer sichergestellt ist, daß eine reibschlüssige Anlage wenigstens in Teilbereichen vorhanden ist und somit eine provisorische Sicherung des Verankerungselements während der Herstellung des Bohrlochs erzielbar ist.
Um ein einfaches und zuverlässiges Einbringen des Verankerungselements, welches wenigstens teilweise den Außenumfang der Bohrkrone übersteigende Außenabmessungen aufweist, zu ermöglichen, ist gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, daß das Verankerungselement an seinem zur Bohrkrone gewandten Ende mit einer Abschrägung ausgebildet ist. Eine derartige Abschrägung bzw. Verjüngung an dem zur Bohrkrone gewandten Ende des Verankerungselements verhindert insbesondere ein Festfressen bzw. Verkeilen an der Bohrlochinnenwand beim Einbringen des Verankerungselements während des Bohrvorgangs. Für ein einfaches und zuverlässiges Aufweiten des Verankerungselements wird darüber hinaus vorgeschlagen, daß an der von der Abbaufläche der Bohrkrone abgewandten Seite ein sich von der Bohrkrone in Richtung zum Verankerungselement verjüngendes Aufweitelement vorgesehen ist, welches nach Fertigstellung der Bohrung durch ein Zurückziehen des Bohrgestänges aus dem Bohrloch in das aufweitbare Verankerungselement einbringbar ist, wie dies einer weiters bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung entspricht. Ein derartiges, sich in Richtung zum Verankerungselement verjüngendes Aufweitelement erlaubt ein einfaches und zuverlässig Eintreten des Aufweitelement in den zur Bohrkrone gewandten Endbereich des Verankerungselements, wobei durch die konische Verjüngung bzw. Aufweitung bei zunehmendem Eintreten in das Innere des Verankerungselements ein entsprechendes zunehmendes Aufweiten des Verankerungselements unter Anpressen an die Bohrlochinnenwand erzielbar ist.
Wie oben bereits angedeutet, kann für den Fall, daß beispielsweise im Verlauf der Zeit, insbesondere bei Durchführung von weiteren Arbeiten in einem unmittelbaren Nahbereich des Bohrlochs eine Verringerung der Verankerungswirkung feststellbar sein sollte, ein einfaches Vergrößern der Länge des Bohrlochs durch eine neuerliche Aufnahme des Bohrvorgangs vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang läßt sich insbesondere das sich in Richtung zum Verankerungselement konisch verjüngende Aufweitelement bei einem Beaufschlagen des Bohrgestänges entsprechend leicht aus dem Verankerungselement ausbringen und in weiterer Folge 5 AT 501 875 B1 der Bohrvorgang über die vorgeschaltete Bohrkrone vornehmen bzw. weiterführen. Für eine ordnungsgemäße und zuverlässige Positionierung des Verankerungselements sowohl während des Bohrvorgangs als auch während des Aufweitvorgangs zum Erzielen der gewünschten Verankerungswirkung wird gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, daß an dem von der Bohrkrone abgewandten Ende des Verankerungselements ein am Bohrgestänge festlegbarer Anschlag vorgesehen ist. Ein derartiger, am Bohrgestänge festlegbarer Anschlag kann beispielsweise nach Art einer Mutter oder eines mit einem Gewinde versehenen ringförmigen Elements gebildet sein, welches bei einem mit einem Gewinde ausgebildeten Bohrgestänge in Anpassung an die vorzusehende Positionierung des Verankerungselements am Bohrgestänge festgelegt werden kann.
Um bei einem gegebenenfalls erforderlichen Fortsetzen des Bohrvorgangs zur Vergrößerung der Länge des Bohrlochs eines einfachen Verringern der Außenabmessungen des aufgeweiteten Verankerungselements zu erzielen, damit nicht übermäßige Reibungskräfte vom Verankerungselement in die Bohrlochinnenwand während der Fortsetzung des Bohrvorgangs eingebracht werden, wird gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, daß das Verankerungselement zumindest in seinem zur Bohrkrone gewandten Endbereich aus einem in Richtung einer Verkleinerung der Außenabmessung vorgespannten Material mit Me-mory-Effekt gebildet ist. Nach einem Entfernen des Aufweitelements aus dem Verankerungselement kehrt das Verankerungselement zumindest teilweise bzw. in dem zur Bohrkrone gewandten Teilbereich im wesentlichen zu seinen ursprünglichen Außenabmessungen zurück, sodaß ein zuverlässiges Einbringen des Verankerungselements auch während des fortgesetzten Bohrvorgangs möglich wird.
Um ein Einbringen von übermäßigen Reibungskräften, welche dem Bohrvorgang entgegenwirken, während des Bohrvorgangs durch das wenigstens teilweise einen größeren Außenumfang bzw. größere Außenabmessungen gegenüber der Bohrkrone aufweisende Verankerungselement zu vermeiden, wird gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, daß die Außenabmessung des Verankerungselements während des Bohrvorgangs den Außenumfang der Bohrkrone um maximal 10 Prozent, vorzugsweise etwa 3 bis 5 Prozent übersteigt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der beiliegenden Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Teilschnitt durch eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens während des Bohrvorgangs;
Fig. 2 eine Seitenansicht auf die Ausführungsform gemäß Fig. 2;
Fig. 3 eine Vorderansicht auf die Bohrkrone entsprechend dem Pfeil III in Fig. 1;
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV der Fig. 2;
Fig. 5 eine Seitenansicht auf die Ausführungsform gemäß Fig. 1 und 2, wobei das Bohrgestänge zum wenigstens teilweisen Aufweiten des Verankerungselements zurückgezogen ist;
Fig. 6 eine Schnittansicht durch die Ausführungsform gemäß Fig. 5; und Fig. 7 eine Seitenansicht entsprechend Fig. 2 auf eine abgewandelte Ausführung zu einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens; und Fig. 8 einen Schnitt entlang der Linie Vlll-Vlll der Fig. 7.
In Fig. 1 und 2 ist allgemein mit 1 eine Vorrichtung zur Herstellung eines nicht näher dargestellten Bohrlochs bezeichnet, wobei an einem insbesondere hohl ausgebildeten Bohrgestänge 2 eine Bohrkrone 3 gelagert ist, welche durch eine nicht näher gezeigte Antriebseinrichtung, welche an dem aus dem Bohrloch vorragenden Ende des Bohrgestänges 2 angreift, zu einer drehenden und/oder schlagenden Bewegung zur Herstellung des nicht näher gezeigten Bohrlochs angetrieben wird. 6 AT 501 875 B1
In Abstand von der Bohrkrone 3 ist ein Verankerungselement 4 vorgesehen, dessen Außenumfang bzw. Außendurchmesser denjenigen der Bohrkrone 3 geringfügig übersteigt, wie dies aus Fig. 3 und 4 ersichtlich ist, wobei dargestellt ist, daß der Durchmesser D(1) der Bohrkrone 3 kleiner als der Durchmesser D(2) des Verankerungselements 4 ist.
An dem von der Abbaufläche 5 der Bohrkrone 3 abgewandten Ende ist darüber hinaus zwischen der Bohrkrone 3 und dem Verankerungselement 4 ein Aufweitelement 6 am Bohrgestänge 2 gelagert, welches einen sich in Richtung zum Verankerungselement 4 verjüngenden bzw. verringerten Querschnitt aufweist.
Darüber hinaus ist ersichtlich, daß an dem von der Bohrkrone abgewandten Ende des Verankerungselements 4 an dem Bohrgestänge 2 ein Anschlag, beispielsweise in Form eines Rings 7 vorgesehen ist, an welchen das Verankerungselement 4 in Anlage gelangt. Für ein zuverlässiges Einbringen des Verankerungselements 4 während des Bohrvorgangs weist das Verankerungselement 4 an seinem zur Bohrkrone 3 gewandten Ende eine Abschrägung bzw. Verjüngung 8 auf, welche ein einfaches Einbringen während des reibschlüssigen Anliegens an der Bohrlochinnenwand ermöglicht.
Aus Fig. 4 ist weiters ersichtlich, daß das zylinderförmige bzw. rohrförmige Verankerungselement 4 einen in Längsrichtung verlaufenden Schlitz 9 aufweist, welcher entsprechend den Abmessungen der Bohrlochinnenwand ein Einbringen einer übermäßigen Reibungskraft verhindert.
Um während des Einbringens des Verankerungselements 4 nicht übermäßige Reibungskräfte überwinden zu müssen, ist darüber hinaus ersichtlich, daß die Außenabmessung des Verankerungselements 4 während des Bohrvorgangs den Außenumfang der Bohrkrone 3, wie dies in Fig. 3 und 4 dargestellt ist, um maximal 10 Prozent, beispielsweise etwa 5 Prozent übersteigt.
In Fig. 5 und 6 ist dargestellt, wie nach Beendigung eines Bohrvorgangs das Bohrgestänge 2 sowie die Bohrkrone 3 gemeinsam mit dem Aufweitelement 6 entsprechend dem Pfeil 10 entgegen der Bohrrichtung in Richtung zum Verankerungselement 4 zurückgezogen werden, wobei durch ein Eintreten des sich in Richtung zur Bohrkrone 3 konisch aufweitenden Aufweitelements 6 das Verankerungselement 4 an dem zur Bohrkrone 3 gewandten Ende entsprechend aufgeweitet und in eine zusätzlich gesicherte Lage an der Bohrlochwand gebracht wird.
Sollte über eine nicht näher dargestellte und an sich bekannte Einrichtung, welche an dem aus dem Bohrloch ragenden Ende des Bohrgestänges 2 nach Art einer Spanmutter festgelegt wird, festgestellt werden, daß die Verankerungsleistung bzw. -Wirkung des wenigstens teilweise aufgeweiteten Verankerungselements 4, beispielsweise aufgrund von Gesteinsverschiebungen oder dgl. abnimmt, so läßt sich in einfacher Weise durch ein neuerliches Einwirken auf das aus dem Bohrloch vorragende Ende des Bohrgestänges 2 das Aufweitelement einfach aus dem Verankerungselement 4 entgegen dem Pfeil 10 in Fig. 5 ausbringen und der Bohrvorgang über die Bohrkrone 3 entsprechend fortsetzen.
Nach Erzielen einer größeren Länge des Bohrlochs wird wiederum das Aufweitelement 6 mit der Bohrkrone 3 in das Verankerungselement 4 zurückgezogen, wobei beispielsweise zur Erhöhung der Sicherungs- bzw. Verankerungswirkung das Aufweitelement 6 über den in Fig. 5 und 6 gezeigten Zustand hinaus tiefer in das Verankerungselement 4 eingebracht bzw. zurückgezogen werden kann, sodaß eine entsprechend größere Aufweitung des Außenumfangs des Verankerungselements 4 zur Erzielung einer vergrößerten Verankerungswirkung möglich wird.
Bei der in Fig. 7 und 8 dargestellten Vorrichtung 1 wird ein mit 11 bezeichnetes Verankerungselement verwendet, welches im Gegensatz zu der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 6 nicht mit einem Längsschlitz versehen ist, sondern an seinem Außenumfang Teilbereiche ver-
Claims (12)
- 7 AT 501 875 B1 ringerten Durchmesser bzw. verringerter Abmessungen 12 aufweist, welche wiederum, eine übermäßige Reibungskraft während des Bohrvorgangs verhindern. Auch bei dieser Ausführungsform sind die von den Teilbereichen 12 verschiedenen Teilbereiche des Verankerungselements 11 mit einem gegenüber der Bohrkrone 3 vergrößerten Durchmesser bzw. vergrößerten Außenabmessungen ausgebildet. Wie bei der vorangehenden Ausführungsform folgt nach Fertigstellung des Bohrlochs ein Zurückziehen der Bohrkrone 3 sowie des wiederum mit 6 bezeichneten Aufweitelements in das zur Bohrkrone 3 gewandte und wiederum mit einer Abschrägung 8 ausgebildete Ende des Verankerungselements 11 zum Aufweiten des Verankerungselements 11 und zum Erzielen einer entsprechenden verbesserten Verankerungswirkung. Auch bei der Ausführungsform gemäß Fig. 7 ist zur Positionierung des Verankerungselements 11 ein ringförmiger Anschlag 7 vorgesehen. Zur weiteren Unterstützung der Verringerung des Außendurchmessers bzw. der Außenabmessungen des Verankerungselements 4 bzw. 11, insbesondere bei Fortsetzung der Bohrung zur Erzielung einer größeren Länge des Bohrlochs, kann darüber hinaus ein Material mit einem Memory-Effekt, zumindest in dem zur Bohrkrone 3 gewandten Teilbereich eingesetzt werden, um nach einem Ausbringen des Aufweitelements 6 eine entsprechende Verringerung der Außenabmessungen zu erzielen, damit nicht während des fortgesetzten Bohrvorgangs übermäßige Reibungskräfte auftreten. Die Länge der Verankerungselemente 4 bzw. 11 sowie ihr Abstand von der Bohrkrone 3 und dem Aufweitelement 6 können durch den Anschlag 7 entsprechend den Gegebenheiten gewählt werden. Weiters ist aus den obigen Darstellungen ersichtlich, daß abgebautes Material durch den zwischen dem Verankerungselement 4 bzw. 11 und dem Außenumfang des Bohrgestänges 2 gebildeten Hohlraum bzw. Ringraum 13 ohne weiteres in einem Bereich hinter dem Verankerungselement 4 bzw. 11 ausgetragen werden kann, wofür entsprechende Durchtrittsöffnung auch im Bereich des Anschlags 7 vorgesehen sind. Weiters kann beim Einsatz eines hohlen Bohrgestänges 2 in an sich bekannter Weise ein Kühl-bzw. Spülfluid in den Bereich der Bohrkrone 3 ausgebracht werden. Über einen derartigen zentralen Kanal 14 des Bohrgestänges 2 kann darüber hinaus, insbesondere nach einer endgültigen Fertigstellung des Bohrlochs auch eine aushärtbare Masse, falls erforderlich, insbesondere in den Bereich der Bohrkrone 3 sowie des Verankerungselements 4 bzw. 11 zur weiteren Erhöhung der Verankerungswirkung ausgebracht werden. Patentansprüche: 1. Verfahren zum Bohren, insbesondere Schlag- oder Drehschlagbohren eines Lochs in Boden- oder Gesteinsmaterial und Festlegen einer Verankerung in dem Loch, wobei durch eine an einem Bohrgestänge gelagerte Bohrkrone ein Bohrloch gebildet wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein das Bohrgestänge umgebendes Verankerungselement insbesondere in Abstand von der Bohrkrone reibschlüssig in das Bohrloch eingebracht wird und daß nach Fertigstellung des Bohrlochs das Verankerungselement aufgeweitet wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bohrgestänge nach Fertigstellung des Bohrlochs in Richtung zum Verankerungselement zurückgezogen wird und das Verankerungselement durch ein am Bohrgestänge an der von der Abbaufläche abgewandten Seite der Bohrkrone gelagertes Aufweitelement aufgeweitet wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Festigkeit bzw. Widerstandsfähigkeit der Verankerung nach Aufweiten des Verankerungselements insbesondere durch Festlegen einer Überprüfungseinrichtung am Bohrgestänge an dem aus dem 8 AT 501 875 B1 Bohrloch herausragenden Ende überprüft wird.
- 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei bzw. nach Feststellung einer verminderten Widerstandsfähigkeit der Verankerung das Bohrgestänge neuerlich zu einem Bohren, insbesondere Schlag- oder Drehschlagbohren zur Vergrößerung der Länge des Bohrlochs beaufschlagt wird.
- 5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß nach Vergrößerung der Länge des Bohrlochs das Verankerungselement auf einen gegenüber dem ersten Aufweitvorgang vergrößerten Außenumfang aufgeweitet wird.
- 6. Vorrichtung zum Bohren, insbesondere Schlag- bzw. Drehschlagbohren eines Lochs in Boden- oder Gesteinsmaterial und Festlegen einer Verankerung in dem Loch, wobei durch eine an einem Bohrgestänge gelagerte Bohrkrone ein Bohrloch ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Bohrgestänge (2) an der von der Abbaufläche (5) der Bohrkrone (3) abgewandten Rückseite insbesondere in Abstand von der Bohrkrone (3) von einem Verankerungselement (4, 11) umgeben ist, dessen Außenabmessung wenigstens teilweise den Umfang des durch die Bohrkrone (2) hergestellten Bohrlochs übersteigt.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Verankerungselement von einem insbesondere in Längsrichtung geschlitzten Rohr (4) und/oder von einem Rohr (11) gebildet ist, welches Teilbereiche (12) verringerten Außenumfangs aufweist.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Verankerungselement (4, 11) an seinem zur Bohrkrone gewandten Ende mit einer Abschrägung (8) ausgebildet ist.
- 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an der von der Abbaufläche (5) der Bohrkrone (3) abgewandten Seite ein sich von der Bohrkrone (3) in Richtung zum Verankerungselement (4, 11) verjüngendes Aufweitelement (6) vorgesehen ist, welches nach Fertigstellung der Bohrung durch ein Zurückziehen des Bohrgestänges (2) aus dem Bohrloch in das aufweitbare Verankerungselement (4, 11) einbringbar ist.
- 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an dem von der Bohrkrone (3) abgewandten Ende des Verankerungselements (4, 11) ein am Bohrgestänge (2) festlegbarer Anschlag (7) vorgesehen ist.
- 11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Verankerungselement (4, 11) zumindest in seinem zur Bohrkrone gewandten Endbereich aus einem in Richtung einer Verkleinerung der Außenabmessung vorgespannten Material mit Memory-Effekt gebildet ist.
- 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenabmessung des Verankerungselements (4, 11) während des Bohrvorgangs den Außenumfang der Bohrkrone (3) um maximal 10 Prozent, vorzugsweise etwa 3 bis 5 Prozent übersteigt. Hiezu 3 Blatt Zeichnungen
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