AT504754B1 - Platte, welche als teil einer gebäudewand verwendet wird - Google Patents
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Description
2 AT 504 754 B1
Die Erfindung betrifft eine als Teil einer Gebäudewand verwendete Platte.
Es ist weit verbreitet, zwecks Wärmeisolierung an Gebäudeaußenmauern eine Schicht aus Platten aus aufgeschäumtem Polystyrol zu befestigen. An der Außenseite dieser Schicht wird ein als Putzträger wirkendes Gitter aus einem Draht- oder Glasfasergewebe mittels eines Haftanstriches befestigt, und auf dieses Gitter wird der Außenputz aufgetragen.
In einer leichten Abwandlung davon beschreibt die DE 3344861 A1 eine als Wärmeisolierung wirkende Platte, welche an einem festen Mauerteil, beispielsweise mittels Nägeln befestigt wird, und an der verbleibenden Außenfläche verputzt wird. Diese Außenfläche ist strukturiert, also mit Erhöhungen und dazwischen liegenden Vertiefungen ausgebildet. An den Erhöhungen ist ein plattenparallel gespanntes Drahtnetz befestigt. Der Putz wird außerhalb des Drahtnetzes und durch das Drahtnetz hindurch in dahinterliegende Vertiefungen der Platte aufgetragen. Das Material der Platte weist bei Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen ein anderes Dehnungsverhalten auf als das Material des Putzes. Da das Drahtnetz ein sehr ähnliches Dehnungsverhalten wie das Material des Putzes aufweist, und der Putz damit formschlüssig verbunden ist, wird erreicht, dass sich trotz des im Dehnungsverhalten zum Putz sehr unterschiedlichen Plattenmateriales der Putz weder ablöst, noch störend sichtbare Risse bekommt. Wesentliche Nachteile dieser Bauweise liegen in den Materialkosten für das Drahtnetz und in dem durch dieses Netz verursachten zusätzlichen Arbeitsaufwand zum Befestigen und Zurechtschneiden.
Ein weitere übliche Methode, die äußeren Schichten von mit Platten aus Polystyrol außen isolierten Gebäudewänden aufzubauen besteht darin, auf die Außenseite des Polystyrols zuerst einen Armierungsmörtel mittels einer Zahnspachtel aufzutragen, dann in diesen Armierungsmörtel ein Glasfasergewebe einzudrücken, und auf diese Schicht entweder einen Deckanstrich oder einen Edelputz aufzutragen. Auch diese Methode ist mit erheblichen Kosten und hohem Arbeitsaufwand verbunden.
Die DE 296 23 381 U1 beschreibt ein Fassadendämmelement für Gebäudemauern, welches aus einer innen liegenden, wärmeisolierenden Schicht, einem Abstandelement zur Schaffung eines belüftbaren Zwischenraumes und einem Mörtelträger besteht. Der Mörtelträger ist ein flächig gespanntes, gitterartiges Gewebe, an dessen Außenseite der Mörtel aufgetragen wird. Der Mörtel dringt auch etwas durch die Löcher des Gewebes in den Bereich des belüftbaren Zwischenraumes und wird auf diese Weise verankert. Leider ist es sehr aufwändig und damit teuer, Fassadendämmelemente in dieser Bauweise in ausreichend guter Qualität herzustellen.
Die EP 17050 A1 beschreibt Dämmplatten aus Schaumkunststoff für die Wärmedämmung von Außenmauern von Gebäuden. Damit Putz auf der Platte gegen Relativbewegung in der Ebene der Platte formschlüssig hält, sind die Platten an der dem Putz zugewandten Seite mit einem Raster von Nuten versehen. Nachteilig daran ist, dass durch die Nuten die Wärmedämmwirkung spürbar vermindert wird, dass der Bedarf an Putzmörtel beträchtlich erhöht wird und dass die Nuten in dem Fall, dass sie eine sich schwalbenschwanzartig nach innen zu anwachsende Breite haben, - was aus Gründen der Verbindung mit dem Putz vorteilhaft ist - schwierig herzustellen sind.
In der US 5 415 504 A wird vorgeschlagen, Sacklöcher in feste Körper aus aufgeschäumtem Kunststoff zu schneiden, indem mit einem hohlzylinderförmigen, um seine Achse rotierenden Werkzeug normal zur Oberfläche des Körpers in diesen hinein geschnitten wird und der in das Werkzeug hineinragende Bohrkern mit dem Werkzeug herausgezogen wird. Die Anwendung der Körpers als Platte zur Wärmedämmung an einer Gebäudewand oder die mögliche Anbringung einer Beschichtung an dem Körper wird nicht erwähnt. Als Anwendungsfall für einen mit derartigen Bohrungen ausgestatteten Körper wird als Beispiel lediglich „Nestblock für Blattschneiderbienen“ angegeben. 3 AT 504 754 B1
Die DE 44 10 333 A1 zeigt einen Schalungsbauteil, welcher aus zwei parallel in einem Abstand zueinander angeordneten und gehaltenen Platten aus Schaumkunststoff besteht. Die beiden Platten werden durch einen Steg, welcher beiderseits in einer Endplatte endet, aneinander gehalten. Die Endplatten sind jeweils in einer Vertiefung einer Platte aus Schaumkunststoff mit dieser verschweißt.
Die CH 593 319 A5 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von wärmeisolierenden, prismatischen Platten, welche an Gebäudewänden angebracht und verputz werden können. Die Platten bestehen aus cellulosehaltigen oder mineralischen Rohstoffen, und Produkten der Erdöl- oder Kohledestillation, sowie aus Alkali- und/oder Erdalkalioxiden.
In der FR 2 461 191 wird vorgeschlagen, Vertiefungen in Platten aus einem porösen Material anzubringen, indem man die Platten durch einen Spalt zwischen zwei Walzen bewegt, von denen eine Walze mit aus dem Umfang ragenden, zylindrischen Stiften versehen ist. Auf diese Weise lässt sich auf einfache Weise eine Oberfläche schaffen, die Vertiefungen aufweist, an denen sich eine Putzschicht mechanisch verhaken kann. Problematisch ist, dass die Form der Vertiefungen stark variiert und dass derart behandelte Platten den Eindruck vermitteln, sie seien beschädigt.
Die CH 589 187 A5 zeigt eine Dämmplatte, welche zwecks besserer Halterung schlangenlinienförmig verlaufenden Nuten mit sich nach innen hin schwalbenschwanzartig verbreitender Querschnittsfläche aufweisen. Die Haltewirkung mag durchaus gut sein, jedoch sind die Nuten schwierig herzustellen und bewirken einen merklichen Verlust an Wärmeisolierwirkung sowie eine spürbare Erhöhung des Verbrauchs an Putzmörtel.
Die US 2001/0045071 zeigt eine Platte, welche mit einem engen Karo von Vertiefungen mit quadratischer Querschnittsfläche versehen ist, wobei sich die Breite der Flächen nach innen hin schwalbenschwanzförmig erweitert. Die bei der zuvor besprochenen CH 589 167 A5 erwähnten Nachteile treten hier noch stärker auf.
Die DE 26 19 383 A1 beschreibt die Herstellung einer Oberflächenstruktur an Platten aus aufgeschäumten Polystyrol damit diese Platten in weiterer Folge als verlorene Form für die Herstellung von Betonformteilen verwendet werden. Die Oberflächenstruktur wird hergestellt, indem eine heiße Form an die Oberfläche der Platte gedrückt wird und diese lokal aufschmilzt und verdrängt. Für die Verbesserung der Hafteigenschaften von Putzmörtel an der Platte ist das Verfahren wenig geeignet, da die erzielte Oberfläche glatt, dicht und kaum haftungsfähig ist und da auf Grund der Dichteerhöhung der angrenzende Plattenbereich wenig Wärmedämmwirkung aufweist.
Der Erfinder hat sich die Aufgabe gestellt, eine Platte zum Aufbau einer wärmeisolierenden Schicht einer Gebäudewand zur Verfügung zu stellen, welche oberflächlich so strukturiert ist, dass sie ohne Zwischenschicht direkt verputzt werden kann. Die Platte soll kostengünstig herstellbar sein, professionell aussehen und die Strukturierung soll möglichst wenig Verschlechterung der Wärmeisolationseigenschaft und möglichst wenig Mehrbedarf an Putzmörtel verursachen.
Zum Lösen der Aufgabe wird vorgesehen, wie schon vorbekannt eine Platte aus einem schlecht wärmeleitenden Material, wie beispielsweise aufgeschäumten Polystyrol zu bilden, und diese an der dem Putz zugewandten Seite nicht einfach als ununterbrochene Ebene auszubilden, sondern mit einer Struktur zu versehen. Im Unterschied zu vorbekannten Bauweisen weist diese Struktur hinterschnittene Vertiefungen auf. Beim Verputzen wird Putzmörtel in diese Vertiefungen eingebracht. Nach dem Erhärten des Mörtels wird die so gebildete Putzschicht an den Flanken der Vertiefungen gegen Relativbewegung zum Isoliermaterial formschlüssig gehalten. Auf Grund der Hinterschneidungen der Vertiefungen wirkt dieses formschlüssige Halten nicht nur gegen Relativbewegung parallel zur Mauerebene, sondern auch normal dazu gegen 4 AT 504 754 B1
Bewegung des Putzes vom Isoliermaterial weg.
Die Erfindung wird an Hand der Zeichnungen anschaulicher.
Fig. 1: zeigt eine erfindungsgemäße Platte mit Blickrichtung auf die zu verputzende Fläche.
Fig. 2: zeigt eine Schnittansicht auf die Platte von Fig. 1 auf die in Fig. 1 mit „A-A“ gekennzeichnete Ebene.
Fig. 3: zeigt in einer Teilschnittansicht, wie in eine Platte erfindungsgemäß ausgebildete Vertiefungen, wie sie in Fig. 1 und Fig. 2 dargestellt sind, mit Hilfe einer Schneidvorrichtung geschnitten werden können.
Fig. 4: zeigt in einer Schnittansicht ein als verlorene Schalung zu verwendendes Bauelement, welches aus zwei erfindungsgemäß gebildeten Platten gebildet wird. Die Schnittebene liegt dabei vertikal und senkrecht auf die Ebene der erfindungsgemäßen Platten.
Fig. 5: zeigt eine Schnittansicht auf eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Platte, wobei die Schnittebene gleichartig liegt wie bei Fig. 2.
Fig. 6: zeigt eine Frontalansicht auf eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Platte
Fig. 7: zeigt eine Frontalansicht auf eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Platte
Die erfindungsgemäßen Platten 1,11 weisen jeweils eine zu verputzende Fläche 1.1, 11.1 auf. Diese zu verputzenden Flächen liegen bei fertig montierter Platte parallel zu der Mauerfläche. Von den zu verputzenden Flächen 1.1, 11.1 aus ragen hinterschnittene Vertiefungen 2, 12 in das Material der Platten 1,11 hinein.
Mit „hinterschnittene Vertiefung“ ist gemeint dass dies Vertiefungen 2, 12 zumindest eine Begrenzungsfläche 2.1, 12.1 aufweisen, deren aus dem Material heraus weisender Normalvektor 2.2 (siehe Fig. 2) eine zu der zu verputzenden Fläche 1.1, 11.1 in der die Vertiefung angebracht ist, normal ausgerichtete Komponente 2.2.1 aufweist, welche von der zu verputzenden Fläche aus zur Platte 1, 11 hin gerichtet ist, und nicht davon weg.
Die in Zeichnungen 1 bis 4 dargestellten, beispielhaften hinterschnitten Vertiefungen 2 können beispielsweise hergestellt werden, indem mittels einer rotierenden Schneide in die zu verputzende Fläche 1.1, 11.1 hineingeschnitten wird, wobei sich die Schneide radial über die sie tragende Rotationswelle hinaus erstreckt, diese Rotationswelle in einem spitzen Winkel zur Ebene dieser Fläche ausgerichtet ist, und die Schneide im wesentlichen normal zur Rotationsachse auf diese Fläche zu bewegt wird.
Wenn die Platten 1,11 aus geschäumtem Polystyrol oder einem vergleichbaren thermoplastischen Material gebildet wurden, können passend hinterschnittene Vertiefungen auch gebildet werden, indem ein heißer Körper in einem zur Plattenebene spitzen Winkel in das Plattenmaterial hineingedrückt wird sodass dieses davon weg schmilzt.
Fig. 3 zeigt eine Schneidvorrichtung 3, mit Hilfe derer lokale Vertiefungen 2 wie in Fig. 1, 2, und 4 dargestellt, in einem Plattenmaterial mit relativ geringer Festigkeit - wie das bei Polystyrol der Fall ist - einfach hergestellt werden können. Die Schneidvorrichtung besteht aus einer Rotationswelle 3.1 einer Schneidfläche 3.2, sowie aus einem Räumkörper 3.3, welcher in einem Winkelabstand zur Schneidfläche 3.3 hinter dieser ebenfalls an der Rotationswelle 3.1 befestigt ist. Die Schneidfläche 3.2 kann als Sektor der Hüllfläche eines konzentrisch um die Rotations- 5 AT 504 754 B1 welle 3.1 angeordneten Drehkörpers ausgebildet sein, deren bei der Rotationsbewegung vorne liegende Seitenkante als scharfe Schneide ausgebildet ist; sie kann aber auch als beheizter Draht ausgebildet sein, welcher beim Schneidevorgang das zu schneidende Material schmilzt. Das bei der Drehbewegung um die Rotationswelle 3.1 von der Schneidfläche 3.2 umfahrene rotationssymmetrische Volumen umschließt jenes rotationssymmetrische Volumen, welches bei der Drehung des Räumkörpers 3.3 um die Rotationswelle 3.1 durchfahren wird. Bei - gedachter - Drehung des Räumkörpers 3.3 um die Rotationswelle 3.1 in die Ebene der Schneidfläche 3.2 würde also der Räumkörper 3.3 durch die Schneidfläche umfasst. Bei einer Umdrehung der Schneidvorrichtung 3 wird erst an den Grenzflächen der zu bildenden hinterschnittenen Vertiefung das Material der Platte geschnitten, dann wird durch den Räumkörper 3.3 das noch in der Vertiefung befindliche Plattenmaterial herausgeschoben. Zwischen verschieden derartigen Schneid- und Räumvorgängen braucht die Schneidvorrichtung 3 nicht von der Plattenebene wegbewegt zu werden, es genügt sie in jene Winkelstellung zu drehen, bei der sich sowohl Schneidfläche 3.2 als auch Räumkörper 3.3 oberhalb der Plattenfläche 1.1 befinden.
Es ist auch möglich, erfindungsgemäß hinterschnittene Vertiefungen herzustellen, indem mit einem herkömmlichen, sich innerhalb eines Kreiszylindervolumens drehenden Bohrers, Sacklochbohrungen in die Platte gebohrt werden, wobei die Achse der Bohrungen auf die Plattenoberfläche nicht normal stehen darf, sondern in einem spitzen Winkel dazu.
In Fig. 6 ist eine erfindungsgemäße Platte mit einer hinterschnittenen Vertiefung 22 dargestellt, welche die Form von entlang eines Kreisumfanges aneinandergereihten, koaxial zueinander stehenden Kreiszylindersegmenten und Kegelstumpfsegmenten aufweist, wobei sich der Kegelstumpf von der Plattenoberfläche in das Platteninnere hinein erweitert, und wobei der größere Durchmessers des Kegelstumpfes gleich dem Durchmesser des Kreiszylinders ist. In Fig. 7 ist eine erfindungsgemäße Platte mit einer hinterschnittenen Vertiefung 32 dargestellt, welche einfach die Form eines sich von der Plattenoberfläche nach innen erweiternden Kegelstumpfes aufweist.
Platten mit Vertiefungen 22, 32 werden am besten hergestellt, indem eine Form gefüllt wird, in welche drehende Schieber bzw. Faltschieber eingesetzt sind. Derartige Schieber sind aus der Kunststoffspritzgusstechnik, beispielsweise für die Herstellung von Innengewinden, gut bekannt und werden deswegen hier nicht weiter besprochen. Die so hergestellten Vertiefungen, wie auch Vertiefungen mit sich nach innen erweiternder Pyramidenform, bieten gegen Relativbewegung zwischen Putzschicht und Platte in allen denkbaren Richtungen einen Anschlag. Gegenüber den zuvor beschriebenen Formen von hinterschnittenen Vertiefungen ist allerdings das zu ihrer Herstellung erforderliche Werkzeug teurer.
Bestimmungsgemäß werden die Platten 1, 11 so an einer Außenmauer eines Gebäudes befestigt, dass sie mit ihrer der zu verputzenden Seite 1.1, 11.1 abgewandten Seite an einem festen Mauerteil anliegen. Auf die zu verputzenden Flächen 1.1, 11.1 wird dann Putz in Form einer Mörtelmasse aufgetragen. Diese Masse dringt auch in die hinterschnittenen Vertiefungen 2, 12 und kommt dort auch an den Begrenzungsflächen 2.1, 12.1, welche eine zur Mauer hin gerichteten, aus dem Plattenmaterial heraus weisenden Normalvektor aufweisen, zum Anliegen. Nachdem die Mörtelmasse zu einem starren Körper erhärtet ist, bilden diese Begrenzungsflächen 2.1, 12.1 eine Anschlagfläche gegen Bewegung der Putzschicht normal zur Ebene der Platten 1,11 von diesen weg. Sie verhindern also ein Ablösen der Putzschicht. Wenn alle Vertiefungen 2.1, 12.1 an einer zu verputzenden Fläche 1.1, 11.1 gleich ausgerichtet wären, könnte die Putzschicht in einer zu den Begrenzungsflächen 2.1 parallel liegenden Richtung von der Platte 1,11 weggehoben werden, sofern sie nicht durch Haftung daran halten würde. Es ist daher sinnvoll, die Vertiefungen 2, 12 in einer zu verputzenden Fläche zueinander um eine zur Normalen auf die zu verputzende Fläche liegende Achse verdreht anzuordnen. Idealerweise sollten die Begrenzungsflächen 2.1, 12.1, welche eine zur Mauer hin gerichteten, aus dem Plattenmaterial heraus weisenden Normalvektor aufweisen, so weit zueinander verdreht angeordnet werden, dass die plattenparallelen Komponenten 2.2.2. dieser Normalvektoren in zwei 6 AT 504 754 B1 aufeinander normal stehenden Richtungen gegeneinander ausgerichtet Vorkommen (Fig. 1).
Die hinterschnittenen Vertiefungen brauchen nicht unbedingt wie in den Figuren gezeigt, lokal ausgeführt sein. Sie können sich auch in Form einer Nut über eine ganze Länge oder Breite 5 einer zu verputzenden Fläche erstrecken.
Die erforderliche Dichte an hinterschnittenen Vertiefungen auf der Plattenoberfläche hängt von der Art der verwendeten Materialien für Platte und Putz ab. Bei Verwendung von geschäumtem Polystyrol als Material für die Platten 1,11 und bei Verwendung üblicher Putzmörtel auf minera-io lischer Basis, wurden gute Ergebnisse erzielt, wenn in einem von Reihe zu Reihe versetzten Abstandsraster von 20 cm hinterschnittene Vertiefungen angeordnet waren, wobei sich dies Vertiefungen einen Zentimeter in das Plattenmaterial hinein erstreckten und die hinterschnittenen Flächen 2,1, 12.1 etwa 2 cm2 groß waren. Es hat sich herausgestellt, dass es vorteilhaft ist, zwischen den Rändern der Platte 1 und den nächstliegenden hinterschnittenen Vertiefungen 15 mindestens etwa einen Mittenabstand zwischen im Raster benachbarten hinterschnittenen Vertiefungen Abstand zu halten.
Fig. 4 zeigt ein Element 10 einer verloren Schalung, welches zum Bau einer Gebäudewand dient. Das Element 10 besteht aus zwei erfindungsgemäß mit hinterschnittenen Vertiefungen 2 20 ausgestatteten Platten 11, welche parallel zueinander in einem Abstand zueinander angeordnet sind und mit mehreren, diesen Abstand überbrückenden Stegteilen 10.1 aneinander fixiert sind. An ihren stirnseitigen Rändern sind die Platten 11 mit mehreren Folgen 11.2 von Erhebungen und Ausnehmungen versehen. Diese Folgen sind so ausgebildet, dass die Erhebungen eines ersten Elementes 10 genau in Ausnehmungen des nächsten, daran anliegenden Elementes 10 25 eingreifen können, und so mehrere Elemente 10 mittels Steckverbindungen aneinander halten. Bestimmungsgemäß werden derartige Elemente zu Wänden zusammengefügt, durch Randabschlüsse und erforderlichenfalls Armierungselemente ergänzt und der von mehreren Elementen gemeinsam gebildete, zusammenhängende Hohlraum mit Beton ausgegossen. Elemente dieser Art werden sinnvoller Weise mit zu verputzenden Außenoberflächen entsprechend der 30 Erfindung ausgestattet. Wenn diese Elemente 10 in einem Stück durch Ausfüllen eines Formhohlraumes hergestellt werden, ist es sinnvoll dabei auch die Vertiefungen 2 mitzuformen, indem an der Wand des Formhohlraumes entsprechende Vorsprünge ausgebildet sind. Damit der so hergestellte Körper entformbar ist, müssen zumindest manche dieser Vorsprünge gegenüber dem Rest der Form verschiebbar sein. 35
Es hat sich gezeigt, dass durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Platten mit hinterschnittenen Vertiefungen die Verbindung zwischen Platten und Putzschicht derart gut ist, dass gegenüber anderen Verbindungsmethoden auf solche Materialanteile im Mörtel verzichtet werden kann, welche vorwiegend zur Verbesserung der Haftung zwischen Mörtel und Platte dienen. 40 Insbesondere kann dabei auf Kunststoffanteile im Mörtel verzichtet werden. Dadurch wird der Mörtel kostengünstiger, und die Diffusionsdurchlässigkeit der daraus hergestellten Putzschicht wird besser, was baubiologisch vorteilhaft ist.
Wenn wärmeisolierende Platten einfach als separat anzubringende Beschichtung auf einem 45 festen Mauerwerk verwendet werden, so werden diese Platten am festen Mauerwerk üblicherweise mittels Dübeln befestigt, welche aus Gründen der Wärmeisolierung nicht aus Metall sondern aus Kunststoff bestehen. Versuche haben gezeigt, dass man auf diese Dübel verzichten kann, wenn die erfindungsgemäßen Platten auch auf der dem festen Mauerwerk zugewandten Seite mit hinterschnittenen Vertiefungen der oben besprochenen Art versehen werden und so eine Verbindung aus am festen Mauerwerk gut haftender Mörtelmasse gebildet wird, welche sich sowohl am Mauerwerk, als auch in die hinterschnittenen Vertiefungen der Platten erstreckt. Damit wird nicht nur ein Kostenvorteil erreicht, sondern bei der Verwendung von Platten aus brandbeständigem Material auch ein erheblicher Sicherheitsgewinn. 55 Gegenüber herkömmlichen Bauweisen wird für den Brandfall aber auch schon ein Sicherheits-
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- 7 AT 504 754 B1 gewinn erreicht, wenn Platten aus - an sich nicht hitzebeständigem - Polystyrol verwendet werden, an deren Außenseite erfindungsgemäß ausgebildete hinterschnittene Vertiefungen angebracht werden, und an dieser Außenseite eine Schicht aus einem feuerfesten Putz, beispielsweise auf Basis von mittels Zement verbundenen Perlite-Körnern aufgebracht wird. Dadurch, dass der Putz durch Formschluss an der Platte hält sind keinerlei Haftvermittler erforderlich, welche im Brandfall gefährliche Gase freisetzen und überdies ihre Wirkung verlieren könnten. In einer leichten Abwandlung dieses Gedankens kommt man zu einer vorteilhaften Weiterentwicklung der in Fig. 4 dargestellten Elemente einer verlorenen Schalung. Es ist vorteilhaft, diese Elemente aus einem hitzebeständigem Material, beispielsweise aus mit Zement verbundenen Perlite-Körnern herzustellen, und auch an der dem auszugießenden Hohlraum zugewandten Seite der Platten 11 erfindungsgemäß hinterschnittene Vertiefungen vorzusehen. Damit können in zügiger und einfacher Bauweise feuerfeste, gut wärmeisolierte Wände von Gebäuden hergestellt werden, indem derartige Elemente zu Wänden zusammengefügt, erforderlichenfalls durch Randelemente und Armierungselemente ergänzt, und der von mehreren Elementen gemeinsam gebildete zusammenhängende Hohlraum mit Beton ausgegossen wird. Verwendet man an Stelle der aufgeschäumten Perlite-Körner, welche mittels Zement verbunden werden, aufgeschäumte Polystyrol-Körner und verbindet diese mittels Zement, so erreicht man damit gegenüber herkömmlichen Platten, welche zur Gänze aus geschäumtem Polystyrol bestehen, auch schon einen beträchtlichen Sicherheitsgewinn für den Brandfall. Patentansprüche: 1. Platte als Bestandteil einer Gebäudewand, welche mit einer Schicht aus einem Material verbunden ist, welches in fließfähigem Zustand mit der Platte in Kontakt bringbar ist und dann aushärtet, wobei die Platte an der dieser Schicht zugewandten Seite mit hinterschnit-tenen Vertiefungen versehen ist, welche zumindest eine Begrenzungsfläche aufweisen, deren aus dem Material heraus weisender Normalvektor eine zu der Fläche in der die Vertiefung angebracht ist und an welcher die Schicht angebracht ist, normal ausgerichtete Komponente aufweist, welche von der Fläche aus zur Platte hin gerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vertiefung (2, 12) durch Drehung einer Schneidvorrichtung herstellbar ist, welche aus einer Rotationswelle und einer Schneide besteht, wobei die Rotationswelle in einem spitzen Winkel zu jener Fläche (1.1, 11.1) der Platte (1, 11) ausgerichtet ist in welcher die Öffnung der hinterschnittenen Vertiefungen liegt.
- 2. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schneide der Schneidvorrichtung radial über den Radius der Rotationswelle hinaus erstreckt und dass der spitze Winkel mit dem die Rotationswelle von der Oberfläche (1.1, 11.1) absteht größer ist als der um 90° verringerte Winkel (a) mit dem die Schneide von der Rotationswelle absteht (Fig. 3).
- 3. Platte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidvorrichtung (3) neben einer Rotationswelle (3.1) eine Schneidfläche (3.2) und einem Räumkörper (3.3) aufweist, wobei der Räumkörper im selben Längenbereich der Rotationswelle angeordnet ist wie die Schneidfläche, aber bezüglich der Drehbewegung um die Rotationswelle in einem Winkelabstand hinter der Schneidfläche, und wobei das durch die Drehbewegung des Räumkörpers durchfahrene Volumen durch das durch die Drehbewegung der Schneidfläche umfahrene Volumen umfasst ist.
- 4. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die hinterschnittenen Vertiefungen (12) Sacklöcher sind, die mittels eines rotierenden Bohrers in der Platte herstellbar sind, wobei die Achse der Bohrung in einem spitzen Winkel zu der Fläche (1.1,11.1) liegt. 8 AT 504 754 B1
- 5. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Plattenfläche (1,1, 11.1) mehrere Vertiefungen (2, 12) mit Begrenzungsflächen (2.1, 12.1) angebracht sind, welche einen von der Plattenfläche (1.1, 11.1) weg gerichteten, aus dem Plattenmaterial heraus weisenden Normalvektor (2.2) aufweisen und dass in der Menge der dabei vorkommenden plattenparallelen Komponenten (2.2.2) dieser Normalvektoren mindestens zwei Paare von Vektoren Vorkommen, bei denen die beiden Vektoren eines Paares in entgegengesetzte Richtung ausgerichtet sind, und wobei die beiden Vektorpaare unterschiedlich ausgerichtet sind. (Fig. 1) Hiezu 7 Blatt Zeichnungen
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