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AT413460B - Verfahren zur überprüfung eines abgestellten fahrzeugs - Google Patents

Verfahren zur überprüfung eines abgestellten fahrzeugs Download PDF

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AT413460B
AT413460B AT412002A AT412002A AT413460B AT 413460 B AT413460 B AT 413460B AT 412002 A AT412002 A AT 412002A AT 412002 A AT412002 A AT 412002A AT 413460 B AT413460 B AT 413460B
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AT
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vehicle
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parking
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parked
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AT412002A
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English (en)
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ATA412002A (de
Inventor
Michael Andrae
Dan Temmer
Friedrich Doell
Rudolf Enz
Christian Huber
Original Assignee
Siemens Business Services Gmbh
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Priority to EP03450005A priority patent/EP1327962A3/de
Publication of ATA412002A publication Critical patent/ATA412002A/de
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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07BTICKET-ISSUING APPARATUS; FARE-REGISTERING APPARATUS; FRANKING APPARATUS
    • G07B15/00Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points
    • G07B15/02Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points taking into account a variable factor such as distance or time, e.g. for passenger transport, parking systems or car rental systems

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  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Finance (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Devices For Checking Fares Or Tickets At Control Points (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)

Description

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AT 413 460 B
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Registrieren eines Fahrzeugs in einem Abstellbereich, insbesondere einer Kurzparkzone, sowie ein Verfahren zur Überprüfung eines in einem solchen Abstellbereich abgestellten Fahrzeugs hinsichtlich des Umstands, ob dieses in Übereinstimmung mit für diesen Abstellbereich geltenden Vorschriften, insbesondere mit einer Vorschrift 5 über die Entrichtung einer Parkgebühr und/oder der Einhaltung einer maximalen Abstelldauer, abgestellt ist. Gleichermaßen betrifft die Erfindung eine Vorrichtung (Servereinrichtung) zur Durchführung dieser Verfahren.
Vielfach, insbesondere auf öffentlichen Plätzen und Straßen, ist die Nutzung von Abstellplätzen io für Fahrzeuge zeitlich beschränkt (sogenannte Kurzparkplätze) und/oder an eine Gebühr (sogenannte Parkgebühr) gebunden. Um einen Missbrauch solcher Abstellplätze zu vermeiden, müssen in der Regel Maßnahmen zur Kontrolle der Abstellplätze bzw. der darauf abgestellten Fahrzeuge ergriffen werden. Insbesondere im Fall gebührenpflichtiger Parkplätze sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, dass für abgestellte Fahrzeuge Parkgebühren tatsächlich entrich-15 tet werden.
Eine bekannte Methode zur Einhebung von Parkgebühren setzt Parkuhren ein. Diese müssen naturgemäß ortsfest installiert werden, so dass die Aufstellung teuer ist. Parkuhrenautomaten, in die Münzen eingeworfen werden, woraufhin die Parkuhr eine dem gezahlten Betrag entspre-20 chende Zeit anzeigt, sind wohlbekannt. Die DE 100 36 111 A1 beschreibt eine Vorrichtung zur Parkzeitüberwachung, z.B. in Form einer Parkuhr, welche aufgrund von drahtlos empfangenen Aktivierungs- und Deaktivierungssignalen die Messung der Parkzeit beginnt bzw. beendet und aufgrund der so gemessenen Parkzeit eine Gebühr gemäß einem Parkzeittarif berechnet. Abgesehen von den weiter oben zu Parkuhren bereits genannten Nachteilen setzt dieses Verfah-25 ren voraus, dass eine dem Parkplatz zugeordnete Überwachungsvorrichtung vorhanden ist; nur wenn dies zutrifft, kann ein Kontrollorgan bei der Überprüfung eines auf dem fraglichen Parkplatz geparkten Fahrzeugs anhand dieser Überwachungsvorrichtung ersehen, ob eine Parkzeit eingestellt und gegebenenfalls die Parkzeit überschritten ist. 30 Die DE 100 19 649 A1 beschreibt ein Verfahren zum Reservieren von Parkplätzen, bei dem eine Anfrage mit Soll-Parametern betreffend Ort und/oder Zeit eines Parkplatzes an einen Computer über ein Telekommunikationsnetz gesendet wird. Der Computer führt eine Liste von Ist-Parametern über den Zustand bzw. die Verfügbarkeit freier Parkplätze. Aufgrund der Anfrage vergleicht der Computer die Soll- mit den Ist-Parametern und gibt durch Zurücksenden eines 35 Signals an den Fahrzeugführer Ist-Parameter frei. Ist die Parkzeit begrenzt, so wird kurz vor Ablauf des gebuchten Zeitintervalls eine SMS-Nachricht an das Mobiltelefon des Fahrzeugführers gesendet. Dieses Verfahren bezieht sich lediglich auf die Verwaltung und Reservierung freier Parkplätze und setzt jedenfalls eine Beteiligung des den Parkplatz beanspruchenden Fahrzeugnutzer voraus; eine Kontrollmöglichkeit, ob Parkplätze in der angemeldeten Weise 40 oder gar ohne Anmeldung verwendet werden, ist nicht vorgesehen.
Beide genannten Druckschriften beziehen sich auf den genutzten Parkplatz, da die Identität des abgestellten Fahrzeugs dem verwaltenden System verborgen bleibt. Eine auf das abgestellte Fahrzeug bezogene Reservierung oder Registrierung einer Parkplatznutzung, insbesondere in 45 einer Kurzparkzone, ohne Verwendung von Parkometern od.dgl., ist nicht dargestellt.
Nach einer anderen bekannten Methode erfolgt die Gebührenentrichtung mittels eines Parkscheins, der z.B. aus einem mit einem Vordruckformular bedruckten Papier besteht. Auf dem Parkschein wird vom Fahrzeuglenker die Abstellzeit von Hand eingetragen und der so entwerte-50 te Parkschein nach außen sichtbar im Fahrzeug abgelegt. Je nach Art des Parkscheins ergibt sich eine maximale Abstelldauer, vor deren Ablauf das Fahrzeug wieder von dem Abstellplatz entfernt werden muss. Die Überprüfung der Entrichtung der Kurzparkgebühr und der Parkdauer erfolgt durch Kontrollorgane - z.B. Überwachungsorgane des Magistrats (Stadtamts) oder von einer Verwaltung beauftragten Kontrollpersonen - mittels Sichtkontrolle, ob in einem abgestell-55 ten Fahrzeug ein gültiger (= noch nicht abgelaufener) Parkschein ausgelegt ist. Solche Park- 3
AT 413 460 B scheine sind für Kurzparker und Kontrollorgane unbequem sowie fehleranfällig - eine irrtümlich Angabe auf einem Parkschein ist zumeist nicht korrigierbar und macht diesen unbrauchbar - und entziehen sich einer automatisierten Kontrolle. 5 In der WO 97/19568 A1 ist ein mobiles Parksystem dargestellt, bei dem die Kommunikation zwischen den Benutzern und einer zentralen Parkdatenbank über SMS erfolgt. Ein Benutzer des Systems, der sein Fahrzeugs auf einen Parkplatz abgestellt hat, sendet eine SMS an die Parkdatenbank, die daraufhin die Daten des Benutzers bzw. des Fahrzeuges einträgt. Ebenso sendet der Benutzer, wenn er mit seinem Fahrzeug den Parkplatz verlässt, eine SMS an die io Parkdatenbank, die dann die Beendigung des Parkvorgangs einträgt. Auch ein Parkwächter kommuniziert per SMS mit der Datenbank, die diesem auf seine SMS-Anfrage hin Information sendet, welche Fahrzeuge in seiner Nähe als geparkt gemeldet sind. Diese SMS-Anfrage des Parkwächters enthält hierbei lediglich Informationen über seinen Standort, nicht jedoch auf bestimmte Fahrzeuge bezogene Daten. 15
Ein ähnliches Verfahren ist in der WO 97/45814 A1 im Zusammenhang mit der Fig. 7 und 8 dieser Druckschrift beschrieben, der zufolge die Zahlung von Parkgebühren auf der Grundlage von Nachrichten erfolgt, die ein Fahrzeuglenker über sein Mobilgerät an einen Host-Rechner sendet; ein Überprüfungsverfahren für Parkwächter ist in dieser Druckschrift nicht behandelt. 20
Die WO 98/58353 A1 offenbart ein Kontrollgerät für den Zugriff bzw. die Belegungsdauer einer Örtlichkeit, wie z.B. eines Parkplatzes für ein Fahrzeug. In das Kontrollgerät gibt der Benutzer - z.B. der Lenker des Fahrzeugs - die Daten betreffend den Parkplatz und seine Benutzernummer sowie andere die Parkplatznutzung betreffende Daten, wie z.B. die Parkdauer, ein, worauf- 25 hin diese Daten an einen Server gesendet werden; nach der Verarbeitung der Daten sendet der Server eine Quittungsnachricht an ein - beispielsweise mit dem Kontrollgerät integrierten - Empfangsgerät zurück, das die Quittungsdaten anzeigt und in dem Fahrzeug sichtbar abgelegt werden kann. Dadurch wird eine Überprüfung durch ein Kontrollorgan durch (direktes oder elektronisch unterstütztes) Ablesen der am Empfangsgerät gezeigten Quittungsdaten möglich; 30 darüber hinaus jedoch wird die Überprüfung durch das Kontrollorgan in dieser Druckschrift nicht näher beschrieben.
In der WO 98/30982 A1 ist eine Vorrichtung zum Überprüfen eines geparkten Fahrzeugs beschrieben. Diese Vorrichtung weist eine optische Bildeinheit auf, um das Bild einer Registrier-35 plakette des zu prüfenden Fahrzeugs aufzunehmen, sowie eine Steuereinheit, um die anhand dieser Bilddaten ermittelte Registriernummer zu überprüfen, ob diese in einer in der Vorrichtung gehaltenen Liste von Fahrzeugen, die als parkend registriert sind, enthalten ist. Ist das überprüfte Fahrzeug in der Liste nicht enthalten, wird dies angezeigt, und der Parkwächter kann dann einen Strafzettel ausdrucken. Der gesamte Überprüfungsvorgang erfolgt auf der Vorrich-40 tung selbst, lediglich das Aktuellhalten der Liste erfolgt mittels einer Kommunikationseinheit der Vorrichtung über ein Kommunikationsnetz mit einem Zentralcomputer, der die Listendaten von Registrierstellen (wie z.B. Parkuhren) sammelt.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Weg aufzuzeigen, die Anmeldung eines parkenden Fahr-45 zeugs in einem registrier- und/oder gebührenpflichtigen Parkplatzbereich ebenso wie die spätere Überprüfung durch Kontrollorgane zu ermöglichen, ohne dass hierzu Parkscheine, Parkuhren oder andere Überwachungsvorrichtungen in, auf oder in der Nähe von dem betreffenden Fahrzeug anzubringen sind, wobei dennoch die Registrierung bzw. Vergebührung des Fahrzeugs vor Ort, d.h. vom Standort des Fahrzeugs selbst, überprüfbar sein soll. 50
Diese Aufgabe wird zufolge der Erfindung zum Einen durch ein Verfahren zur Überprüfung eines in einem Abstellbereich abgestellten Fahrzeugs mit folgenden Schritten gelöst: a) Empfangen einer Anfragenachricht, welche Information zur Identifikation eines Fahrzeugs 55 enthält, über ein Telekommunikationsnetz, und Auswerten dieser Nachricht hinsichtlich 4
AT 413 460 B eines darin identifizierten Fahrzeugs und einer der Anfragenachricht zugeordneten Anfragezeit, b) Überprüfung, ob das Fahrzeug zur Anfragezeit vorschriftsgemäß abgestellt ist, unter Abfrage eines elektronischen Registers, das für darin registrierte Fahrzeuge Information enthält, aus 5 der jeweils eine Ablaufzeit, bis zu der das betreffende Fahrzeug vorschriftsgemäß abgestellt ist, bestimmbar ist, und unter Vergleich der Anfragezeit mit einer für das Fahrzeug bestimmten Ablaufzeit, und c) Einleiten einer Ahndung betreffend das Fahrzeug, sofern das Ergebnis der Überprüfung negativ (vorschriftswidrig abgestelltes Fahrzeug) ist. 10
Hierbei bedeutet vorschriftsgemäßes (bzw. vorschriftswidriges) Abstellen, dass das betreffende Fahrzeug unter Einhaltung der (bzw. entgegen den) für den Abstellbereich geltenden Vorschriften einschließlich solchen Regelungen, die eine Parkgebühr und/oder -dauer betreffen, abgestellt (geparkt) ist. 15
Auf diese Weise ist die Überprüfung abgestellter und vorzugsweise nach dem weiter unten erklärten Registriervorgang angemeldeten Fahrzeuge ermöglicht, was zudem eine weniger fehleranfällige und für das Kontrollorgan komfortable Durchführung der Überprüfung ermöglicht. Durch ein zentrales elektronisches Register, das insbesondere über einheitliche Rufadressen 20 erreichbar sein kann, wird das Registrieren parkender Fahrzeuge vereinfacht und zusätzlich eine unproblematische Überprüfung der Registrierung ermöglicht.
In vielen Anwendungsfällen wird zweckmäßiger Weise in Schritt c) die Ahndung durch Ausstellen einer Strafverfügung eingeleitet. Zweckmäßiger Weise liefert, sofern das Fahrzeug in dem 25 elektronischen Register nicht registriert ist, die Überprüfung ein negatives Ergebnis.
In einer bevorzugten Variante des erfindungsgemäßen Überprüfungsverfahrens wird dem Kontrollorgan, d.i. der Absender der Anfragenachricht, eine Rückmeldung geliefert, wobei Schritt c) durch folgende Maßnahme erfolgt: 30 c') Erzeugen einer Antwortnachricht in Abhängigkeit von dem Ergebnis der Überprüfung, wobei die Antwortnachricht im Falle einer negativen Überprüfung Anweisungen zum Einleiten einer Ahndung enthält, und Senden der Antwortnachricht über ein (in der Regel dasselbe) Telekommunikationsnetz an den Absender der Anfragenachricht. 35
Hierbei ist es günstig, wenn aufgrund der Antwortnachricht zumindest eine vom Absender der Anfragenachrichten gesendete weitere Nachricht empfangen wird, die ergänzende Informationen betreffend Umstände des vorschriftswidrigen Abstellens enthält, und die Ahndung unter Verwendung der so ergänzten Informationen durchgeführt wird. 40
Weiters ist es vorteilhaft, wenn die Schritte a-c) seitens einer an das Telekommunikationsnetz angeschlossenen Servereinrichtung ausgeführt werden und der Austausch von Nachrichten zwischen dem Absender der Anfragenachricht und der Servereinrichtung über eine Verbindung des Telekommunikationsnetzes erfolgt. 45
Die Erfindung löst zum Anderen die gestellte Aufgabe durch ein Verfahren zum Registrieren eines Fahrzeugs (eines „elektronischen Parkscheins“) in einem Abstellbereich mit folgenden Schritten: so aa) Empfangen einer Anmeldenachricht (22), welche Information zur Identifikation eines Fahrzeugs enthält, über ein Telekommunikationsnetz (MFN), und Auswerten dieser Nachricht hinsichtlich eines darin identifizierten Fahrzeugs (A1) und einer der Anmeldenachricht zugeordneten Anmeldezeit, bb) Erstellen (26) von Informationen, aus denen für das Fahrzeug eine Ablaufzeit bestimmbar 55 ist, bis zu der es gemäß für den Abstellbereich geltenden Vorschriften, insbesondere 5
AT 413 460 B gemäß einer Vorschrift über die Entrichtung einer Parkgebühr und/oder der Einhaltung einer maximalen Abstelldauer, abgestellt ist, cc) Einträgen (27) der Informationen in ein elektronisches Register (PR) für spätere Abfragen. 5 Diese Lösung löst die gestellte Aufgabe, was die Anmeldung eines Fahrzeugs betrifft, auf einfache Weise und gestattet eine fahrzeugspezifische Anmeldung in einem Parkbereich auf elektronischem Weg, ohne zusätzlichen Aufwand wie Parkuhren oder andere Überwachungseinrichtungen. Die erfindungsgemäßen Vorgänge der Registrierung und Überprüfung beziehen sich aufeinander durch die Verwendung einer elektronischen Datenbank, die günstiger Weise zent-io ral geführt ist, und ergänzen einander in zweckmäßiger Weise.
Vorzugsweise folgt ein weiterer Schritt, der eine Verständigung des Fahrzeughalters über die erfolgte Registrierung garantieren soll, nämlich 15 dd) Erstellen einer Quittiernachricht betreffend die Eintragung in das elektronische Register und Senden der Quittiernachricht an den Absender der Anmeldenachricht.
Eine besonders zweckmäßige Variante der Erfindung besteht darin, dass die Anmeldenachricht sowie gegebenenfalls die Quittiernachricht mittels eines Nachrichtendienstes, insbesondere 20 Kurznachrichtendienstes, eines Mobilfunknetzes übertragen werden.
Weiters ist es günstig, wenn der Registriervorgang nur dann durchgeführt werden kann, wenn das Fahrzeug bzw. der Fahrzeughalter hierfür subskribiert ist. Hierzu wird in Schritt bb) das elektronische Register nach einem Subskriptionseintrag durchsucht, der sich auf das identifi-25 zierte Fahrzeug und/oder den Absender der Anmeldenachricht bezieht, und falls dies zutrifft, werden die Informationen für die Ablaufzeit erstellt und in Schritt cc) in Bezug auf diesen Eintrag eingetragen.
Als Vorrichtung zur Realisierung des erfindungsgemäßen Verfahren und seiner Weiterbildungen 30 eignet sich in besonderer Weise eine Servereinrichtung der in Anspruch 11 beschriebenen Art.
Die Erfindung samt weiterer Vorzüge wird im Folgenden anhand einer beispielhaften, nicht einschränkenden Ausführungsform näher erläutert, welche die Parkraumbewirtschaftung einer Kurzparkzone unter Verwendung von Kurznachrichten (sogenannte SMS) als „elektronische 35 Parkscheine“ betrifft. Hierfür werden die beigefügten Zeichnungen herangezogen, die in schematischer Form zeigen:
Fig. 1 das Ausführungsbeispiel für eine gebührenpflichtige Kurzparkzone;
Fig. 2 einen Signalablauf der Registrierung eines parkenden Fahrzeugs; 40 Fig. 3 einen Signalablauf der Überprüfung eines parkenden Fahrzeugs; und Fig. 4-7 Anzeigeformulare bei der Überprüfung nach Fig. 3.
Das folgend dargestellten Ausführungsbeispiel geht von einer z.B. in Wien derzeit üblichen Kurzpark-Regelung aus, nach der für ein mehrspuriges Fahrzeuge, das in einer gebührenpflich-45 tigen Kurzparkzone abgestellt wird, eine Gebühr (in Wien die sogenannte Parkometerabgabe) zu entrichten ist, deren Höhe von der Parkdauer abhängt.
In Fig. 1 ist eine solche Kurzparkzone K1 gezeigt. Ein Autofahrer - d.i. der Lenker bzw. Besitzer eines (mehrspurigen) Fahrzeugs A1 -, der sein Fahrzeug A1 auf einem Parkplatz in der Kurz-50 parkzone K1 abstellt, kann nach der Erfindung durch das Senden einer Nachricht, z.B. einer SMS, an eine Service-Nummer eines Telekommunikationsnetzes auf einfache Weise einen elektronischen Parkschein aktivieren. Die Organe, die mit der Prüfung der Gebührenentrichtung sowie der Gültigkeit der Parkscheine betraut sind, greifen von geeigneten Endgeräten über ein Telekommunikationsnetz, insbesondere über ein Mobilfunknetz, auf dieselbe Datenbank zu. 55 6
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Von einer Person, die den Dienst elektronischer Parkscheine nutzen will, wird verlangt, dass sie in dem Mobilfunknetz MFN als Teilnehmer mit einem Mobiltelefon M1 angemeldet ist und weiters für den elektronischen-Parkschein-Dienst als Benutzer subskribiert worden ist. Bei der Subskription wird aufgrund spezifischer Benutzerdaten in einer elektronischen Datenbank PR 5 ein Eintrag für den Benutzer angelegt. Diese Benutzerdaten umfassen beispielsweise - die MSISDN des Mobiltelefons M1, - gegebenenfalls Name, Adresse und/oder e-Mail-Adresse des Benutzers, - abrechnungsspezifische Angaben, z.B. eine Kreditkartennummer oder eine Bankeinzugser-io mächtigung, - gegebenenfalls eine KFZ-Nummer (amtliches Fahrzeug-Kennzeichen) des Fahrzeugs A1.
Das Netz MFN, in dem die Service-Nummer für elektronische Parkscheine eingerichtet ist, ist z.B. ein GSM-Netz bekannter Art, welches einen SMS-Dienst (’Short Message Service', Kurz-15 nachrichten-Dienst) anbietet. Für die Verarbeitung, Zwischenspeicherung und Zustellung von Kurznachrichten in dem Netz GSM ist ein sogenannter SMSC (’Short Message Service Center’) vorgesehen. Anstelle des SMS-Dienstes kann auch ein anderer Messaging-Dienst eines Telekommunikationsnetzes verwendet werden. Natürlich kann die Erfindung auch mit anderen Telekommunikationsnetzen, die einen Messaging-Dienst anbieten, realisiert werden, insbeson-20 dere mit anderen Funknetzen wie GPRS oder UMTS.
Zur zentralen Verwaltung der elektronischen Parkscheine ist eine elektronische Datenbank PR angelegt, z.B. auf einem Server-Rechner SR, der über eine Schnittstelle IF mit dem Netz MFN verbunden ist; daneben kann der Server SR auch weitere Schnittstellen IF’ zur Anbindung an 25 weitere Netze aufweisen, z.B. an das Internet IPN. Die Datenbank PR, ebenso wie andere zugehörende Dateien wie z.B. eine Protokolldatei PD, ist z.B. auf einem ausfallsicheren Speichermedium SP des Servers SR abgelegt.
Das Signalablaufsdiagramm der Fig. 2 zeigt den Austausch von Nachrichten bei der Anmeldung 30 eines Fahrzeugs in der Kurzparkzone, ausgehend von der Annahme, dass das Fahrzeug A1 auf einem Parkplatz des Kurzparkbereichs K1 abgestellt wurde und dessen Lenker nun von seinem Mobiltelefon M1 aus einen elektronischen Kurzparkschein für eine Parkdauer von beispielsweise einer Stunde registrieren will.
35 In den Signalablaufdiagrammen der Fig. 2 und 3 verläuft die Zeitachse von oben nach unten, und die am Signalablauf beteiligten Stellen - in Fig. 2 das Mobiltelefon M1 sowie der Server SR - sind als senkrechte Linien dargestellt; ausgetauschte Signale und Daten sind als Pfeile gezeigt. Die Übermittlung der Nachrichten im Netz MFN erfolgt auf bekannte Art; deshalb und der Klarheit halber sind die verschiedenen zur Signalübertragung beitragenden Einrichtungen des 40 Telekommunikationsnetzes MFN in den Signalablaufdiagrammen nicht gezeigt.
Zuerst - Bezugszeichen 21 - erstellt der Fahrzeuglenker auf seinem Mobiltelefon M1 eine SMS-Nachricht. Beispielsweise enthält die Nachricht die gewünschte Parkdauer, z.B. in Form einer Zahl wie "60" für eine Parkstunde, sowie die KFZ-Nummer, sofern der Parkschein für eine 45 andere KFZ-Nummer gelten soll als diejenige, die gemäß der Subskription der MSISDN des Mobiltelefons M1 zugeordnet ist. Per SMS-Dienst wird die Nachricht 22 an die im Netz MFN eingerichtete Service-Nummer für elektronische Parkscheine gesendet. Dem oben Gesagten entsprechend kann die Nachricht 22 z.B. "60" oder (mit einer KFZ-Nummer) "60 W-123AEF lauten. Vom Netz MFN werden der SMS-Nachricht 22 nach bekannter Art die MSISDN des so Mobiltelefons sowie Datum und Uhrzeit automatisch hinzugefügt. Die Nachricht 22 wird aufgrund der als Zieladresse angegebenen Service-Nummer an den Server SR weitergeleitet, wobei die Vergebührung der SMS im Netz MFN nach dem geltenden Telekommunikationstarif erfolgt. 55 Seitens des Servers SR wird - Schritt 23 - die Nachricht empfangen und ausgewertet. Der Inhalt 7
AT 413 460 B der Nachricht wird (Schritt 24) zu Protokollzwecken in der bereits erwähnten Protokoll-Datei PD abgespeichert. Sodann - Bezugszeichen 25 - wird anhand der Datenbank PR geprüft, ob der Teilnehmer gemäß der in der Nachricht 22 spezifizierten MSISDN subskribiert ist. Wird eine Subskription gefunden, so wird in Schritt 26 anhand der benutzerspezifischen Daten der Daten-5 bank der Inhalt der Nachricht 22 geprüft, ob die darin enthaltenen Angaben der Parkdauer und der KFZ-Nummer in Ordnung sind, sowie ob das Aktivieren eines Parkscheins gemäß den geltenden Vorschriften erlaubt ist. Letzteres Erfordernis schließt - in Abhängigkeit von den anwendbaren Verwaltungsvorschriften - z.B. eine Prüfung ein, ob das Fahrzeug nicht bereits als kurzparkend registriert ist, weshalb sich durch eine Neuregistrierung eine - unzulässige - Ver-io längerung der Parkzeit ergeben würde, oder ob seit dem Ablauf der zuletzt für dieses Fahrzeug registrierten Parkdauer eine Mindestzeit von z.B. 20 min vergangen ist.
Falls in Schritt 25 keine Subskription gefunden wird oder die Prüfung 26 negativ ist, wird (in Fig. 2 nicht gezeigt) vom Server eine SMS generiert, die eine entsprechende Fehlermeldung 15 enthält, und an das Mobiltelefon M1 gesendet. In einer Variante kann, wenn eine Subskription des Fahrzeughalters fehlt, auch ein Subskriptionsvorgang initiiert werden oder zumindest in der Antwort-SMS auf die Subskriptionsmöglichkeit hingewiesen werden.
Nach positiv erfolgter Prüfung 26 wird ein elektronischer Parkschein durch Vergabe einer ein-20 deutigen Transaktionsnummer 27 (Parkscheinnummer) angelegt; diese wird in der Protokoll-Datei PD festgehalten und der zugehörende Benutzer-Eintrag in der Datenbank PR aktualisiert. Eine SMS 28, z.B. der Form "Kurzparkdauer bis 11:30 für W-123AB. TAN=2T (wobei hier die Zahl 27 für die Transaktionsnummer steht), wird an das Mobiltelefon M1 gesendet, um den Lenker über das erfolgreiche Anlegen des elektronischen Parkscheins zu informieren. 25
Die Erfindung gestattet auch die Berücksichtigung von Sondergenehmigungen oder Sonderkonditionen für Parkende, z.B. eine Befreiung oder Reduktion der Parkgebühr für bestimmte Fahrzeuge. Für solche Fahrzeuge kann im zugehörenden Eintrag der Datenbank ein entsprechendes Merkmal gesetzt werden, das bei der Berechnung der Parkgebühren berücksichtigt 30 wird. In ähnlicher Weise können regionale Genehmigungen (z.B. eine Bezirksgenehmigung) behandelt werden.
In einer Variante des dargestellten Anmeldevorgangs kann der Autofahrer die Registrierung anstatt von seinem Mobiltelefon M1 aus auch von anderen Terminalstellen aus durchführen, 35 z.B. von einem Telefon T2 in einem konzessionierten Geschäft (z.B. einer Trafik) oder von einem Web-Terminal W2 über eine Web-Seite. Im letzten Fall werden in die Web-Seite benutzerspezifische Daten (KFZ-Nummer, Identifikation des Benutzers/Autofahrers, gewünschte Parkdauer) eingetragen und an den Server über das Internet IPN (oder ein anderes paketorientiertes Datennetz) gesendet, und der weitere Datenaustausch entspricht dem der Fig. 2, wobei 40 das Terminal W2 an die Stelle des Endgeräts M1 tritt und der Nachrichtenaustausch auf über das bekannte HTTP-Protokoll beruhende Nachrichten anstelle SMS beruht.
Ebenso wie die Registrierung eines Parkscheins kann auch die Subskription für den Dienst elektronischer Parkscheine über das Mobiltelefon M1 oder ein Terminal des Internet - z.B. ein 45 Computer in der Wohnung des Benutzers oder ein Terminal in einem Geschäft wie einer Trafik - erfolgen.
Der erfindungsgemäße elektronische Parkscheine ermöglicht auch weiter gehende Serviceleistungen, die über den Server SR behandelt werden können. So kann z.B. der Benutzer eines auf 50 einer Kurzparkzone abgestellten Fahrzeugs über eine SMS-Nachricht" ? W-123AB" eine Anfrage senden, um die noch verbleibende Parkdauer zu erfragen. Die so erfragte Auskunft erfolgt beispielsweise in Form einer Antwort-SMS, z.B. in der Form ''Restparkdauer 12min für W-123AB um 11:1 ff', die die verbleibende zulässige Parkdauer und die entsprechende Uhrzeit angibt. Eine anderer Zusatzdienst erinnert den Benutzer an den bevorstehenden Ablauf der 55 Parkdauer, z.B. in Form einer SMS-Nachricht "Restparkdauer 10min für W-123AB um 11:20”, 8
AT 413 460 B die von dem Server an den Fahrzeuginhaber bzw. dessen Mobilgerät M1 in einem vereinbarten zeitlichen Abstand, z.B. 10 min oder 30 min in Abhängigkeit von zuvor vereinbarten Einstellungen, vor dem Ablauf der dem aktuellen elektronischen Parkschein zugeordneten Parkdauer gesendet wird. 5
Die Erfindung ermöglicht weiters die Prüfung des vorschriftsgemäßen Abstellens eines Fahrzeugs. Das Signalablaufsdiagramm der Fig. 3 illustriert eine solche Überprüfung durch ein Kontrollorgan, welches das Fahrzeug A1 in der Kurzparkzone K1 vorfindet und feststellt dass in dem Fahrzeug kein gültiger Kurzparkschein vorliegt. 10
Das Kontrollorgan greift über ein Mobilfunkendgerät E3 (Fig. 1, Fig. 4-7), das die Übertragung von Daten über das Mobilfunknetz ermöglicht, auf die zentrale Parkschein-Datenbank PR zu. Im hier betrachteten Ausführungsbeispiel ist das Endgerät E3 ein HTML-fähiges Palmtop-Gerät mit einem Online-Anschluss in Form einer Endgeräte-Funktionalität für das Mobilfunknetz MFN; 15 Geräte dieser Art sind wohlbekannt. Das Endgerät kann beispielsweise auch ein WAP-, HTML-, PALM-OS- oder Pocket-PC-fähiges Endgerät eines Mobilfunknetzes wie das hier betrachtete GSM-Netz MFN, eines Funknetzes od.dgl. sein.
Zweckmäßiger Weise weist das Endgerät neben dem Online-Anschluss und der Benutzerober-20 fläche (z.B. Anzeige und Tastatur) eine Druckerschnittstelle auf, um beispielsweise eine Strafverfügung auszudrucken. In weiter führenden Ausbildungen der Erfindung können zusätzliche Schnittstellen, z.B. für einen Barcode-Scanner, vorgesehen sein. Ein Barcode-Scanner kann beispielsweise nützlich sein, um Nummern in Vordruck-Formularen zu erkennen, wie z.B. eine fortlaufende Nummer eines Erlagschein-Formulars, das vom Kontrollorgan einer Strafverfügung 25 beigelegt wird.
Der in Fig. 3 gezeigte Datenaustausch zwischen dem Endgerät E3 und dem Server SR erfolgt vorteilhafter Weise im Rahmen einer Verbindung, die schon vor der Aufnahme der Überprüfung zwischen dem Endgerät E3 und dem Server SR über das Netz MFN hergestellt wurde und auch 3o nach Abschluss der Überprüfung bestehen bleiben kann. Der Austausch von Nachrichten in dieser Telekommunikationsverbindung erfolgt z.B. auf der Grundlage des bekannten HTTP-Protokolls. Bei Bedarf (z.B. wenn das Kontrollorgan nur gelegentlich eine Kurzpark-Kontrolle vornimmt) kann die Verbindung natürlich auch nur für die Dauer der Überprüfung erstellt werden, wobei die Verbindung nach einer erfolgter Überprüfung beendet wird. Der in Fig. 3 gezeig-35 te Nachrichtenaustausch könnte auch unabhängig von einer bestehenden Verbindung erfolgen, z.B. mittels SMS-Nachrichten, die zwischen dem Endgerät E3 und dem Server SR ausgetauscht werden.
Zum Start 31 einer Überprüfung gibt das Kontrollorgan das KFZ-Kennzeichen des zu prüfenden 40 Fahrzeugs A1 in das Endgerät E3 ein. Dies geschieht z.B. über ein Eingabeformular in Form einer HTML-Seite, die wie in Fig. 4 gezeigt auf der berührungsempfindlichen Anzeige ANZ des Endgeräts E3 dargestellt wird. Das Eingabeformular enthält beispielsweise ein Eingabefeld F1 für die Eingabe des KFZ-Kennzeichens sowie ein Startfeld B1, durch deren Betätigung (durch Berühren bzw. Anklicken) die Eingabe abgeschlossen und die Abfrage gestartet wird. Nach 45 erfolgter Eingabe wird eine Anfragenachricht 32 erstellt, wobei neben den eingegebenen Daten (die KFZ-Nummer) eine Identifikationsnummer des Kontrollorgans bzw. des Endgeräts E3, sowie Datum und Ührzeit verwendet werden. Die Anfrage 32 wird dann nach bekannter Art über das HTTP-Protokoll über das Netz MFN an den Server geleitet. so Seitens des Servers SR wird - Schritt 33 - die Anfrage empfangen und ausgewertet. Der Inhalt der Anfrage kann bei Bedarf in der Protokoll-Datei PD protokolliert werden (Schritt 34). Sodann - Bezugszeichen 35 - wird anhand der Datenbank PR geprüft, ob unter der angegebenen KFZ-Nummer ein Parkschein registriert ist, der zum in der Anfrage angegebenen Zeit gültig ist. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Datenbank-Abfrage 35 wird eine Antwortnachricht 36 er-55 stellt und an das Kontrollorgan, genauer gesagt das Endgerät E3, zurück gesendet; auch die-

Claims (11)

  1. 9 AT 413 460 B ses Ergebnis kann bei Bedarf protokolliert werden (Schritt 37). Wird ein gültiger Parkschein gefunden, so wird eine Antwortnachricht zurückgesendet, die dem Kontrollorgan anzeigt, dass das betreffende Fahrzeug vorschriftsgemäß abgestellt ist; zusätz-5 lieh kann in der Antwortnachricht weitere Information geliefert werden, z.B. die Zeit, wann die gültige Parkdauer abläuft. In diesem Fall ist der Überprüfungsvorgang mit der Antwortnachricht 36 beendet. Fig. 5 zeigt ein Beispiel einer entsprechenden Berichtsanzeige auf dem Endgerät E3, wobei neben der Identifikation des Fahrzeugs in einem Textfeld R1 im Textfeld R2 die Auskunft betreffend das vorschriftsgemäße Abstellen ("GÜLTIG" bzw. "UNGÜLTIG") sowie io allfällige weitere Information enthalten ist. Über die Aktionsfelder B0,B2 kann eine neue Abfrage (Fig. 4) begonnen bzw. eine Strafverfügung ("Strafmandat", Fig. 7) veranlasst werden. Liegt jedoch kein gültiger Parkschein vor, so wird zur Einleitung einer Ahndung (Verfolgung, z.B. unter Verhängung einer Verwaltungsstrafe) dieses Missstands eine diesbezügliche Ant-15 wortnachricht 36 erstellt und an das Endgerät E3 gesendet. Das Kontrollorgan kann nun eine Organstrafverfügung ausstellen. Fig. 6 zeigt eine solche Berichtsanzeige, die abgesehen von dem geeignet geänderten Text im Feld R2’ der Anzeige der Fig. 5 entspricht. In einer Erweiterung des Überprüfungsvorganges kann die Strafverfügung ebenfalls durch den 20 Server SR unterstützt erfolgen, z.B. mittels eines HTTP-unterstützten Eingabeformulars wie in Fig. 7 gezeigt. In diesem Fall gibt das Kontrollorgan dem Endgerät E3 zusätzliche Informationen ein, die die Umstände des vorschriftswidrigen Parkens betreffen, wie Abstellort (z.B. Straßenzug und Hausnummer), Fahrzeugmerkmale (Typ, Farbe u.dgl.), Art der Kurzparkzone K1, Vergehensgrund sowie sonstige Vergehensmerkmale etc., in die Eingabefelder F3. Beispielsweise 25 durch Betätigen des Startfeldes B3 werden diese in einer weiteren Nachricht 38 an den Server gesendet. Letzterer leitet die angesammelten Informationen an einen Computer (nicht gezeigt) der straferstellenden Behörde weiter, wo dann gegebenenfalls eine Strafverfügung erstellt wird. Falls - beispielsweise aufgrund Verzögerungen oder anderen Störungen in der Übertragung von 30 SMS-Nachrichten - bei dem Server SR während eines Überprüfungsvorgangs (Fig. 3) oder erst danach eine verspätete SMS-Nachricht 22 zur Anmeldung des betreffenden Fahrzeugs eintrifft, durch die die Strafverfügung hinfällig wird, so wird die Strafverfügung 39 rückgängig gemacht; gegebenenfalls wird eine zusätzliche SMS des Inhalts, dass die versandte Strafverfügung gegenstandslos ist, erstellt und an den Fahrzeughalter bzw. dessen Mobilgerät M1 gesendet. 35 Patentansprüche: 1. Verfahren zur Überprüfung eines in einem Abstellbereich (K1) abgestellten Fahrzeugs (A1) 40 hinsichtlich des Umstands, ob dieses in Übereinstimmung mit für diesen Abstellbereich geltenden Vorschriften, insbesondere mit einer Vorschrift über die Entrichtung einer Parkgebühr und/oder der Einhaltung einer maximalen Abstelldauer, abgestellt ist, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte: a) Empfangen einer Anfragenachricht (32), welche Information zur Identifikation eines 45 Fahrzeugs enthält, über ein Telekommunikationsnetz (MFN.IPN), und Auswerten dieser Nachricht hinsichtlich eines darin identifizierten Fahrzeugs (A1) und einer der Anfragenachricht zugeordneten Anfragezeit, b) Überprüfung (35), ob das Fahrzeug zur Anfragezeit vorschriftsgemäß abgestellt ist, unter Abfrage eines elektronischen Registers (PR), das für darin registrierte Fahrzeuge In- 50 formation enthält, aus der jeweils eine Ablaufzeit, bis zu der das betreffende Fahrzeug vorschriftsgemäß abgestellt ist, bestimmbar ist, und unter Vergleich der Anfragezeit mit einer für das Fahrzeug (A1) bestimmten Ablaufzeit, und c) Einleiten einer Ahndung betreffend das Fahrzeug, sofern das Ergebnis der Überprüfung negativ (vorschriftswidrig abgestelltes Fahrzeug) ist. 55 1 0 AT 413 460 B
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in Schritt c) die Ahndung durch Ausstellen einer Strafverfügung (39) erfolgt.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in Schritt b), sofern das 5 Fahrzeug (A1) in dem elektronischen Register (PR) nicht registriert ist, die Überprüfung ein negatives Ergebnis liefert.
  4. 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass Schritt c) durch folgende Maßnahme erfolgt: io c') Erzeugen einer Antwortnachricht (36) in Abhängigkeit von dem Ergebnis der Überprüfung, wobei die Antwortnachricht im Falle einer negativen Überprüfung Anweisungen zum Einleiten einer Ahndung enthält, und Senden der Antwortnachricht über das Telekommunikationsnetz (MFN) oder ein weiteres Telekommunikationsnetz an den Absender (E3) der Anfragenachricht. 15
  5. 5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass aufgrund der Antwortnachricht (36) zumindest eine vom Absender der Anfragenachrichten gesendete weitere Nachricht (38) empfangen wird, die ergänzende Informationen betreffend Umstände des vorschriftswidrigen Abstellens enthält, und die Ahndung unter Verwendung der so ergänzten Informa- 20 tionen durchgeführt wird.
  6. 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schritte a-c) seitens einer an das Telekommunikationsnetz angeschlossenen Servereinrichtung (SR) ausgeführt werden und der Austausch von Nachrichten zwischen dem Absender (E3) 25 der Anfragenachricht und der Servereinrichtung (SR) über eine Verbindung des Telekom munikationsnetzes (MFN) erfolgt.
  7. 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zum vorhergehenden Registrieren eines Fahrzeugs (A1) in einem Abstellbereich (K1) die folgenden 30 Schritte ausgeführt werden: aa) Empfangen einer Anmeldenachricht (22), welche Information zur Identifikation eines Fahrzeugs enthält, über das Telekommunikationsnetz (MFN) oder ein weiteres Telekommunikationsnetz, und Auswerten dieser Nachricht hinsichtlich eines darin identifizierten Fahrzeugs (A1) und einer der Anmeldenachricht zugeordneten Anmeldezeit, 35 bb) Erstellen (26) von Informationen, aus denen für das Fahrzeug eine Ablaufzeit bestimmbar ist, bis zu der es gemäß für den Abstellbereich geltenden Vorschriften, insbesondere gemäß einer Vorschrift über die Entrichtung einer Parkgebühr und/oder der Einhaltung einer maximalen Abstelldauer, abgestellt ist, cc) Einträgen (27) der Informationen in das elektronisches Register (PR) für spätere Ab-40 fragen.
  8. 8. Verfahren nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch folgenden zusätzlichen Schritt: dd) Erstellen einer Quittiernachricht (28) betreffend die Eintragung in das elektronische Register (PR) und Senden der Quittiernachricht an den Absender (M1) der Anmelde-45 nachricht (22).
  9. 9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Anmeldenachricht (22) sowie gegebenenfalls die Quittiernachricht (28) mittels eines Nachrichtendienstes, insbesondere Kurznachrichtendienstes, eines Mobilfunknetzes übertragen werden. 50
  10. 10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in Schritt bb) das elektronische Register nach einem Subskriptionseintrag durchsucht wird, der sich auf das identifizierte Fahrzeug (A1) und/oder den Absender (M1) der Anmeldenachricht bezieht, und falls dies zutrifft, die Informationen für die Ablaufzeit erstellt werden und in Schritt 55 cc) in Bezug auf diesen Eintrag eingetragen werden. 1 1 AT 413 460 B
  11. 11. Servereinrichtung (SR), welche über eine Schnittstelle (IF) an ein Telekommunikationsnetz (MFN.IPN) anbindbar ist, gekennzeichnet durch ein elektronisches Register (SP), das für darin registrierte Fahrzeuge Information enthält, 5 aus der jeweils eine Ablaufzeit bestimmbar ist, bis zu der ein in einem Abstellbereich (K1) abgestelltes Fahrzeug (A1) gemäß für den Abstellbereich geltenden Vorschriften, insbesondere gemäß einer Vorschrift über die Entrichtung einer Parkgebühr und/oder der Einhaltung einer maximalen Abstelldauer, abgestellt werden kann, wobei die Servereinrichtung (SR) dazu eingerichtet ist, über die Schnittstelle empfangene io Anmeldenachrichten (22), welche Information zur Identifikation eines Fahrzeugs enthalten, hinsichtlich eines darin identifizierten Fahrzeugs (A1) und einer der Anmeldenachricht zugeordneten Anmeldezeit auszuwerten, daraus Informationen zu erstellen, aus denen für das Fahrzeug eine Ablaufzeit bestimmbar ist, bis zu der es gemäß den Vorschriften für den Abstellbereich abgestellt ist, und diese Informationen in das elektronische Register (PR) 15 einzutragen, wobei die Servereinrichtung (SR) weiters dazu eingerichtet ist, über die Schnittstelle empfangene Anfragenachrichten (32), welche Information zur Identifikation eines Fahrzeugs enthalten, hinsichtlich eines darin identifizierten Fahrzeugs (A1) und einer der Anfragenachricht zugeordneten Anfragezeit auszuwerten, aufgrund dieser Anfragenachrichten un-20 ter Abfrage des elektronischen Registers (PR) eine Überprüfung (35) hinsichtlich des Umstands durchzuführen, ob das betreffende Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Vorschriften für den Abstellbereich abgestellt ist, und, sofern das Ergebnis der Überprüfung negativ (vorschriftswidrig abgestelltes Fahrzeug) ist, eine Ahndung betreffend das Fahrzeug einzuleiten. 25 Hiezu 2 Blatt Zeichnungen 30 35 40 45 50 55
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