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AT412134B - Verfahren und vorrichtung zum eintaschen von batterieplatten - Google Patents

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AT412134B
AT412134B AT0070203A AT7022003A AT412134B AT 412134 B AT412134 B AT 412134B AT 0070203 A AT0070203 A AT 0070203A AT 7022003 A AT7022003 A AT 7022003A AT 412134 B AT412134 B AT 412134B
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Description


   <Desc/Clms Page number 1> 
 



   Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Eintaschen von Batterieplatten. 



   Insbesondere positive Bleiplatten von Industriebatterien werden vor dem Einbau in einem Ak- kumulator mit zwei Lagen (Glasfaser-)Vlies, mit einer äusseren Lage aus gelochter Kunststofffolie umgeben und dann noch mit einer Lage Separatormaterial umhüllt (eingetascht). Dabei ist es so, dass die innerste Vlies-Lage um eine Schmalseite der Bleiplatte, insbesondere um die Schmalseite der Bleiplatte, die der Kontaktfahne gegenüberliegend angeordnet ist, gefaltet wird, und im Bereich der Kontaktfahne endet, ohne dass die beiden Lagen des (Glasfaser-)Vlies dort miteinander ver- bunden werden. Die zweite Lage (Glasfaser-)Vlies wird über die Längsseiten der Bleiplatte gefaltet, wobei sich die Längsränder dieser zweiten Lage aus (Glasfaser-)Vlies etwa im Bereich der Längs- mitte der Bleiplatte überlappen.

   Die dann über die beiden Glasfaser-Vlies aufgebrachte Lage aus gelochter Kunststofffolie dient dazu die Lagen aus (Glasfaser)-Vlies zu fixieren und wird in der Regel in der selben Richtung um die Bleiplatte gefaltet wie die zweite Lage aus (Glasfaser-)Vlies, nämlich so, dass die Ränder der gelochten Kunststofffolie im wesentlichen im Bereich der Längs- mitte der Bleiplatte einander überlappen, sodass sie durch Schweissen miteinander verbunden werden können. 



   Dieses Einpacken positiver Bleiplatten von Industriebatterien in einer ersten Lage aus Vlies, in einer zweiten, quer dazu ausgerichteten Lage aus Vlies und in die darüber angebrachte Kunststoff- folie mit Lochung ist ausserordentlich aufwändig, da die Lagen aus (Glasfaser-)Vlies nicht fixiert werden, bevor die gelochte Kunststofffolie aufgebracht wird. 



   Schlussendlich wird über die so eingepackte Batterieplatte ein Schlauch aus Separatormaterial (elektrolytdurchlässiger Kunststoff) geschoben, der an den beiden Schmalseiten der Platte, also an der Schmalseite, an der die Kontaktfahne absteht, und der gegenüberliegenden Schmalseite der Bleiplatte, offen ist. In der Regel wird hiezu ein vorher gebildeter Schlauch über die wie beschrie- ben mit zwei Lagen Vlies und der Lage aus perforierter Kunststofffolie eingepackte Bleiplatte geschoben, wie dies beispielsweise in der AT 409 200 B gezeigt und beschrieben ist. Dabei ist die Längsnaht des Schlauches aus Separatormaterial bevorzugt im Bereich eines Längsrandes der Bleiplatte angeordnet. 



   Für das Herumlegen der ersten Lage Vlies um die der Kontaktfahne gegenüberliegenden Schmalseite der Batterieplatte können mit Vorteil an sich bekannte und bewährte Vorrichtungen, z. B. die aus der US 5 803 935 A, der AT 396 412 B (=EP 0 506 645 A) oder aus der EP 1 164 648 A bekannten Vorrichtungen verwendet werden. 



   Für das Anbringen der zweiten Lage Vlies und der gelochten Kunststofffolie gibt es bislang nur sehr aufwändig gebaute Vorrichtungen. 



   Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Verfahren und eine Vorrichtung anzugeben, mit der das Einhüllen von Batterieplatten, insbesondere positiver Bleiplatten von Industriebatterien, mit der zweiten Lage aus Vlies und mit der gelochten Kunststofffolie rasch und ohne händisches Zutun möglich ist. 



   Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäss mit einem Verfahren, das die Merkmale von An- spruch 1 aufweist. 



   Insoweit die Vorrichtung betroffen ist, in der das erfindungsgemässe Verfahren ausgeführt wer- den kann, wird diese Aufgabe erfindungsgemäss mit einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Vorrichtungshauptanspruches gelöst. 



   Bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprü- che. 



   Durch das erfindungsgemässe Verfahren und die erfindungsgemässe Vorrichtung ergeben sich die folgenden Vorteile : 
Ein Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die zweite Lage aus (Glasfaser-)Vlies nicht gehal- ten werden muss, bis die gelochte Kunststofffolie herumgelegt und durch Verbinden ihrer überlap- pend angeordneter Längsränder zu einem Schlauch geschlossen worden ist. Weiters ist der zeit- mässige und apparative Aufwand bei der Erfindung klein, da die zweite Lage und die gelochte Kunststofffolie gleichzeitig und in eine Vorrichtung um die Batterieplatte herumgelegt werden. 



   Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehen- den Beschreibung einer beispielhaften Vorrichtung (Anlage) zum Eintaschen von positiven Bleiplat- ten von Industriebatterien. 



   Es zeigt: 

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Fig. 1a bis 1c die Stufen beim Eintaschen einer Bleiplatte für eine Industriebatterie, 
Fig. 2 eine Anlage zum Eintaschen einer Bleiplatte für eine Industriebatterie, 
Fig. 3 die Anlage aus Fig. 2 aus anderer Blickrichtung gesehen, 
Fig. 4 die Anlage aus Fig. 2 und 3 aus nochmals anderer Blickrichtung gesehen, 
Fig. 5 die Station der Anlage zum Ablängen der ersten Lage aus Glasfaservlies, 
Fig. 6 die Station der Anlage zum Falten der ersten Lage aus Vlies um eine Bleiplatte und die Station zum Herumlegen der zweiten Lage Vlies und der Lage aus gelochter Kunststofffolie, 
Fig. 7 eine Einzelheit der Station zum Herumlegen der zweiten Lage Vlies und der Lage aus gelochter Kunststofffolie von schräg unten gesehen, 
Fig. 8 die Einzelheit aus Fig. 7 von schräg oben gesehen, 
Fig. 9 die Einzelheit aus Fig.

   8 mit einer einmal mit Vlies umhüllten Batterieplatte und 
Fig. 10 die Einzelheit aus Fig. 8 und 9 in einer anderen Arbeitsstellung. 



   Positive Bleiplatten von Industriebatterien, die in der nachstehend beschriebenen Vorrichtung (Anlage der Erfindung) unter Anwenden des erfindungsgemässen Verfahrens eingetascht werden können, haben eine Breite von beispielsweise 144 mm und, je nach der Grösse der Industriebatterie und deren gewünschter Kapazität, eine Länge zwischen 180 und 620 mm. 



   Wie in den Fig. 1a bis 1c gezeigt wird zunächst (Fig. 1a) eine Lage 12 aus Vlies aus Glasfa- sern oder dergleichen (oder ähnlichem flüssigkeitsdurchlässigen Werkstoff) um die der Anschluss- fahne 14 der Bleiplatte 10 gegenüberliegende Schmalseite 16 derart herumgefaltet, dass die freien Enden der Lage 12 an der Schmalseite 18 der Bleiplatte 10, an der die Anschlussfahne 14 vorge- sehen ist, zu liegen kommen. Dies kann beispielsweise mit einer Vorrichtung gemäss der US 5,803,935 A, der EP 0 506 645 A oder der EP 1 164 648 A ausgeführt werden. 



   Die so erhaltene Anordnung aus Bleiplatte 10 und Vlies-Lage 12 wird von einer weiteren (Glas- faser-)Vlies-Lage 24 umgeben, die so um die Längsränder 20,22 der platte 10 gefaltet wird, dass sie sich im Bereich 26 etwa in der Längsmitte der Bleiplatte 10 überlappen (Fig. 1 b). 



   Um die so erhaltene Anordnung aus Bleiplatte 10 und den zwei Vlies-Lagen 12 und 24 wird ei- ne gelochte Kunststofffolie 28 so herumgelegt wie die zweite Vlies-Lage 24 und im Überlappungs- bereich mit einer Siegelnaht 30 (Schweissnaht) zu einem Schlauch geschlossen. 



   Die so erhaltenen Anordnung aus Bleiplatte 10, den beiden (Glasfaser-)Vlies-Lagen 12 und 24 und der Kunststofffolie 28 wird wie in Fig. 1c gezeigt in einen Schlauch aus Separator-Material geschoben, der aus einem Flachmaterial besteht und mit einer Längsnaht 34 zum Schlauch fixiert ist. 



   Die in den Figuren 2,3 und 4 aus verschieden Blickrichtungen dargestellte Anlage (Vorrich- tung) zum Eintaschen von Batterieplatten gemäss den Fig.   1a   bis 1 c besteht aus folgenden grund- sätzlichen Stationen: - Eine Station A zum Vereinzeln von in Paketen 41 mit Hilfe einer Hebevorrichtung 40 her- angeförderten Bleiplatten 10 für Industriebatterien. 



   - Eine Station B zum Herumlegen von Streifen (Lagen 12) aus (Glasfaser-)Vlies um die Plat- ten 10, wobei diese Vorrichtung beispielsweise so aufgebaut sein kann wie die in der US-5,803,935 A, in der EP 0 506 645 A oder in der EP 1 164 648 A beschriebenen Vorrichtungen. 



   - Eine der vorgenannten Station B nachgeschaltete Station C zum Einschlagen der mit einer Lage 12 aus (Glasfaser-)Vlies belegten Bleiplatten 10, in eine weiteren Lage 24 aus (Glasfaser-)- Vlies und eine Lage 28 aus gelochter Kunststofffolie, - Eine Station D, in der die aus Station C kommende Bleiplatte 10 mit einem Schlauch ("Är- mel" oder "sleeve") aus Separator-Material umgeben werden. Diese Station D umfasst eine För- dereinrichtung 42 zum Zuführen der umhüllten Bleiplatten 10, eine Vorrichtung 43 zum Herstellen von schlauchförmigen Abschnitten (sleeves) aus Separator-Material und eine Einrichtung 44 zum Einschieben der eingepackten Bleiplatten in Schläuche aus Separator-Material. Die Vorrichtung zum Herstellen von Schläuchen ("Ärmeln" oder "sleeves") aus Separatormaterial kann so ähnlich ausgerichtet sein wie dies in der in der IT 01280641 A beschrieben ist.

   Die Vorrichtung zum Ein- schieben der umhüllten Bleiplatte 10 kann ähnlich der in der AT 409 200 B beschriebenen Vorrich- tung ausgebildet sein. 



   - Eine Station E zum Stapeln der so erhaltenen eingetaschten Bleiplatten 10 für Industriebat- terien. 



   Wenngleich im vorliegenden die Arbeitsweise (Verfahren) und die Vorrichtung gemäss der Er- 

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 findung anhand des Eintaschens von Bleiplatten für Industriebatterien beschrieben ist, ist diese Arbeitsweise grundsätzlich für alle Batterieplatten anwendbar. 



   Die einzelnen Stationen werden nachfolgend im einzelnen beschrieben: 
In der Station A zum Bereitstellen von Bleiplatten 10 werden die als Stapel 41 (Pakete) mit Hil- fe des Hebezeuges 40 herangeförderten Bleiplatten für Industriebatterien auf eine Vorschubein- richtung aufgelegt und von dieser nach und nach einer Vereinzelungsvorrichtung 45 zugeführt. In der Vereinzelungsvorrichtung 45 wird die jeweils oberste Bleiplatte 10 mit Hilfe eines Saug-Greifers 46 angehoben und auf einen Querförderer 47 abgelegt, mit dem diese zu der nachgeschalteten Station B zum Herumlegen eines Streifens 12 aus (Glasfaser-)Vlies um Bleiplatten 10, wie in Fig. 1a gezeigt, zugeführt. 



   Diese Station B besitzt einen Bereich 50 (Schacht oder Kanal, Fig. 5,6), in dem von einer Vor- ratsrolle 51 mit Hilfe von mit Unterdrück beaufschlagten Förderbändern 52 zugeführte Streifen 12 aus Glasfaservlies, die durch Rotationsscheren 53 auf die jeweils erforderliche Länge zugeschnit- ten worden sind, zum Herumschlagen bereitgehalten werden. Das Herumlegen des Streifens 12 aus (Glasfaser-)Vlies erfolgt dadurch, dass die Bleiplatte 10 quer zu dem beispielsweise in einem Schacht oder Kanal 50 bereitgehaltenen Streifen 12 aus (Glasfaser-)Vlies vorgeschoben wird, sodass der Streifen 12 unter Herumfalten gemäss Fig. 1 a um die Bleiplatte 10 aus dem Kanal 50 herausgezogen wird. 



   Im Anschluss an diese Station B ist die Station C zum Herumlegen eines weiteren Streifens 24 aus (Glasfaser-)Vlies und der Lage 28 aus gelochter Kunststofffolie gemäss Fig. 1b und Fig. 1c vorgesehen. Die Besonderheit besteht darin, dass der Streifen 24 aus Glasfaservlies einerseits und die gelochte Kunststofffolie 28 anderseits in einem einzigen gemeinsamen Schritt um die in den ersten Streifen 12 aus Glasfaservlies eingeschlagene Bleiplatte 10 herumgelegt und gefaltet werden. 



   Hierzu sind dieser Station Vorratsrollen 60,61 für (Glasfaser-)Vlies 24 einerseits (untere Rolle 60) und gelochte Kunststofffolie 28 (obere Rolle   61)   anderseits vorgesehen. Das Band aus Glasfa- ser-Vlies 24 und die Kunststofffolie 28 werden einer mit endlosen Saugbändern 62 ausgestatteten Transportvorrichtung 63 gemeinsam zugeführt. Eingangseitig der Saugbänder 62 ist eine Rotati- onsschere 64 vorgesehen, welche von den zugeführten Streifen aus Glasfaser-Vlies 24 einerseits und aus gelochter Kunststofffolie 28 anderseits die entsprechenden (jeweils benötigten) Stücke ablängt. Diese so erhaltenen Stücke Glasfaser-Vlies 24 und gelochte Kunststofffolie 28 werden von den Saugbändern 62 bis in den nach oben umgelenkten Bereich 65 der Saugbänder 62 bewegt. 



  Sie sind dann so ausgerichtet, dass ihre vorderen Ränder mit dem vorderen Rand einer auf der Fördervorrichtung vor der Faltstation C "wartenden" in die erste Lage 12 aus (Glasfaser-)Vlies eingeschlagene Bleiplatte 10 im wesentlichen fluchten (vgl. Fig. 6). Die in die Lage 12 eingeschla- gene Bleiplatte 10, das zweite (Glasfaser-)Vlies 24 und die gelochte Kunststofffolie 28 werden von einem Greifer 66 erfasst und in die in Fig. 9 gezeigte Lage auf der Faltstation C gezogen. Der Greifer 66 ist wie in Fig. 8 gezeigt an einen Bügel 67 befestigt, der an einem Schlitten 68 verschwenkbar gelagert ist, wobei der Schlitten 68 auf einer Führung 69 verschiebbar ist. 



   Der Bügel 67 kann mit Hilfe eines Druckmittelmotors 70 aus der in der Fig. 8 und 9 gezeigten Stellung (Wirkstellung) für den Ruckhub in eine in Fig. 4 gezeigte Bereitschaftsstellung hochge- schwenkt werden. 



   Die Faltstation C besitzt zwischen Auflageleisten 71, 72 angeordnete Faltleisten 73, die mit Hil- fe von Drehantrieben 74 verschwenkbar sind, um wie in Fig. 9 gezeigt über die Längsränder 20 und 22 der Bleiplatte 10 seitlich überstehenden Bereiche der zweiten Lage 24 Glasfaser-Vlies einerseits und der Lage 28 aus gelochter Kunststofffolie anderseits gleichzeitig über die seitlichen Längsränder der Bleiplatte 10 herumzuschlagen. Dabei ist die zweite Lage 24 aus Glasfaser-Vlies zur Lage 28 aus gelochtem Kunststoff seitlich versetzt, sodass beim Verschweissen der Kunststoff- lage 28 mit Hilfe einer von oben einwirkenden Schweissvorrichtung 80 (siehe Fig. 6 und 7) die Längsränder der Lage 28 aus gelochter Kunststofffolie unmittelbar aufeinander zu liegen kommen, und der Schweissvorgang durch die Lage 24 aus Vlies nicht behindert wird. 



   Die so erhaltene in die erste Lage 12 aus Glasfaser-Vlies, in die zweite Lage 24 aus Glasfaser- Vlies und schliesslich in eine zu einem Schlauch verschweisste Lage 28 aus gelochter Kunststofffolie eingepackte Bleiplatte 10 wird mit Hilfe eines Sauggreifers 80 (dieser ist im gezeigten Ausfüh- rungsbeispiel mit den Schweisseinrichtungen zu einer kombinierten Einheit vereinigt, so dass diese 

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 die Schweissnaht 34 in der gelochten Kunststofffolie 28 erzeugt), durch Verfahren des Sauggreifers 80 über einen Schlitten 81 entlang einer Führung 82 auf den Längsförderer aufgegeben, der die eingepackten Bleiplatten 10 zu der Station D bewegt, in der die Bleiplatten 10 in Schläuche 32 aus Separator-Material (z. B. elektrolytdurchlässiger Kunststoff) eingeschoben werden. 



   Die Station D zum Herstellen der Schläuche aus Separator-Material und zum Einschieben der Bleiplatten 10, die wie in Fig. 1c gezeigt, in zwei Lagen Glasfaservlies 12,24 und eine Lage 28 aus gelochter Kunststofffolie eingepackt sind, kann im Prinzip ähnlich aufgebaut sein, wie die aus der IT 01 280 641 A bzw. der AT 409 200 B bekannte Anlagen. In die Schläuche 32 aus Separator- Material eingeschobene Bleiplatten 10 werden dann auf einem Querförderer 48 zu einer Stapelsta- tion E bewegt, in der Stapel mit der jeweils gewünschten Anzahl aus eingetaschten Batterieplatten 10 übereinandergestapelt und abtransportiert werden. 



   Zusammenfassend kann ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wie folgt dargestellt werden: 
Beim Eintaschen von Bleiplatten 10 für Industriebatterien wird die Bleiplatte 10 mit einer ersten Lage 12 aus Faser-Vlies, mit einer zweiten Lage 24 aus Faser-Vlies, mit einer Lage 28 aus geloch- ter oder perforierter Kunststofffolie und mit einem Schlauch 30 aus Separatormaterial umgeben. 



  Um das Eintaschen zu vereinfachen werden die zweite Lage 24 aus Vlies und die Lage 28 aus Kunststofffolie gemeinsam um die Längsränder 20,22 der Bleiplatte 10 herumgefaltet und zwar unmittelbar nachdem die erste Lage 12 aus Vlies um die Bleiplatte 10 gefaltet worden ist. Hiezu werden die in die erste Lage 12 aus Vlies eingehüllte Bleiplatte 10 und die zweite Lage 24 sowie die Lage 28 aus Kunststofffolie gemeinsam in eine Falt-Station C bewegt. In der Falt-Station C wird die Lage 28 aus Kunststofffolie zwecks Sicherung der beiden um die Bleiplatte 10 gelegten Lagen 12 und 24 aus Vlies zu einem Schlauch geschlossen, indem ihre Längsränder miteinander verbun- den werden. 



   PATENTANSPRÜCHE: 
1. Verfahren zum Eintaschen von Batterieplatten, insbesondere von Bleiplatten für Industrie- batterien, wobei die Bleiplatte mit einer ersten Lage aus Faser-Vlies, mit einer zweiten La- ge aus Faser-Vlies, mit einer Durchbrechungen aufweisenden Folie aus Kunststoff und schliesslich mit Separatormaterial umgeben wird, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Herumlegen der ersten Lage Faser-Vlies um die Batterieplatte die zweite Lage Faser- 
Vlies und die Kunststofffolie gemeinsam um die in die erste Lage aus Faser-Vlies einge- schlagene Batterieplatte herumgelegt werden.

Claims (1)

  1. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Vlieslage um eine Schmalkante der Bleiplatte gefaltet wird, und dass die zweite Vlieslage ebenso wie die Kunststofffolie gemeinsam und gleichzeitig um Längskanten der Batterieplatte herum ge- faltet werden.
    3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Vlieslage und die Kunststofffolie gemeinsam in eine für das Herumlegen derselben um die Batterieplatte ausgerichtete Position bewegt werden.
    4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Vlieslage und die Kunststofffolie gemeinsam mit der in die ersten Vlieslage eingeschlage- nen Batterieplatte in einen Bereich bewegt werden, in dem die zweite Lage und die Kunst- stofffolie um die Batterieplatte herumgelegt werden.
    5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Vlieslage und die zweite Vlieslage an der Batterieplatte durch Verbinden einander benach- barter Ränder der Kunststofffolie zu einem Schlauch festgelegt werden.
    6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die einander überlappenden Ränder der Kunststofffolie miteinander durch Verschweissen verbunden werden.
    7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Vlieslage und die Kunststofffolie zueinander quer zu der Richtung, in der sie um die Batte- rieplatte herumgelegt werden, versetzt in die für das Herumfalten um die Batterieplatte ausgerichtete Lage bewegt werden.
    8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite <Desc/Clms Page number 5> Vlieslage und die Kunststofffolie von der Unterseite her an die in die erste Vlieslage einge- schlagene Batterieplatte heranbewegt werden.
    9. Verfahren nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die bezogen auf die Bewegungsrichtung vorderen Kanten der zweiten Vlieslage und der Kunststofffolie zu der bezogen auf die Bewegungsrichtung vorderen Kante der Batterieplatte, vorzugsweise die der Anschlussfahne gegenüberliegende Kante der Batterieplatte, ausgerichtet werden, be- vor die Batterieplatte, die zweite Vlies-Lage und die Kunststofffolie in die Stellung bewegt werden, in der die zweite Lage und die Kunststofflage um die Batterieplatte herumgelegt werden.
    10. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 9, mit Sta- tionen zum Herumlegen einer ersten Vlieslage (B, 12), einer zweiten Vlieslage (C, 24) und einer Lage aus gelochter Kunststofffolie (28) um eine Batterieplatte (10) und zum Ein- schieben der Batterieplatte (10) in eine Hülle (30) aus Separatormaterial, dadurch ge- kennzeichnet, dass nach der Station (B) zum Herumlegen der ersten Vlieslage (24) um die Batterieplatte eine Station (C) vorgesehen ist, die mit Falteinrichtungen (73) ausgestat- tet ist, um die zweite Vlieslage (24) gemeinsam mit der Kunststofffolie (28) um die Batte- rieplatte (10) herumzulegen.
    11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Station (C) zwei Falt- leisten (73) aufweist, die um Achsen verschwenkbar sind, die im Bereich der Längsränder (20, 22) der Batterieplatte (10) liegen.
    12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass Drehantriebe (74) zum Verschwenken der Faltleisten (73) vorgesehen sind.
    13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Station (C) eine Einrichtung (62) zum gemeinsamen Zuführen der zweiten Vlieslage (24) und der gelochten Kunststofffolie (28) aufweist.
    14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (62) zum Zuführen der zweiten Vlieslage (24) und der Kunststofffolie (28) mit Unterdruck beauf- schlagte Förderbänder (62) aufweist.
    15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass eingangseitig der mit Un- terdruck beaufschlagten Förderbänder eine Vorrichtung (64) zum Ablängen der Vlieslage (24) von einer Vlies-Bahn und der Kunststofffolie (28) von einem Streifen Kunststofffolie vorgesehen ist.
    16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zum Ablängen eine Rotationsschere (64) ist.
    17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass zwi- schen den Falteinrichtungen (73) in der Falt-Station (C) eine Vorschubeinrichtung vorge- sehen ist, dass die Vorschubrichtung mit einem Greifer (66) zum Erfassen einer in eine erste Vlies-Lage (12) eingeschlagene Batterieplatte (10), der Kunststofffolie (28) und der zweiten Vlies-Lage (24) ausgestattet ist.
    18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die mit Unterdruck beauf- schlagten Förderbänder (62) abgabeseitig nach oben umgelenkt (65) sind, und dass die eine Endstellung des Greifers (66) im oben umgelenkten Bereiches (65) der Förderbänder (62), liegt.
    19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein Entnahmegreifer (80) vorgesehen ist, um Batterieplatten (10), die in die erste Vlies-Lage (12), in die zweite Vlies-Lage (24) und die Kunststofffolie (28) eingeschlagen sind, aus der Falt-Station (C) abzuheben.
    20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass dem Entnahmegreifer (80) eine Vorrichtung zum Verbinden der überlappenden Ränder der Kunststofffolie (28), insbesondere eine Einrichtung zum Verschweissen, aufweist.
    21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Greifer (66) der Vorschubrichtung zum Bewegen einer Batterieplatte (10), der zweiten Vlies-Lage (24) und der Kunststofffolie (28) auf die Faltvorrichtung (73) an einem Bügel (67) befestigt ist, und dass der Bügel (67) an einem seitlich neben der Faltvorrichtung (73) auf einer Führungsschiene (69) verfahrbaren Schlitten (68) verschwenkbar gelagert ist. <Desc/Clms Page number 6>
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