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Die Erfindung bezieht sich auf eine Verriegelungsschraube für Implantate, wie z. B. Marknägel, insbesondere Tibiamarknägel, welche eine Durchbrechung oder Ausnehmung des Implantates durchsetzend in eine Knochenwand einschraubbar ist, wobei die Verriegelungsschraube in ihrem mittleren die Durchbrechung oder Ausnehmung des Implantates durchsetzenden Bereich als gewindeloser Bolzen ausgebildet ist, dessen Aussendurchmesser der Kontur der Durchbrechung oder der Ausnehmung Im Implantat im wesentlichen entspricht und grösser oder gleich dem Aussendurchmesser des Gewindes am freien Ende der Verriegelungsschraube ist und wobei die Vernegelungsschraube zwischen dem mittleren Bereich und dem Schraubenkopf ein weiteres Gewinde mit dem Durchmesser des mittleren Bereiches übersteigendem Aussendurchmesser aufweist.
Verriegelungsschrauben dieser Art sind aus der AT 4006 U1 und der WO 99/20195 A1 bekanntgeworden.
Verriegelungsschrauben dienen dazu, Implantate in ihrer gewünschten Position zu halten. Beispielsweise im Zusammenhang mit Marknägeln und insbesondere Tibiamarknägel dienen derartige Verriegelungsschrauben der Festlegung des Marknagels im proximalen und im distalen Bereich, wobei nach der Festlegung Belastungen des Knochens als Querkräfte von den Vernegelungsschrauben aufgenommen werden müssen. Für eine wirkungsvolle Verriegelung werden derartige Schrauben durch entsprechende Durchbrechungen bzw. Bohrungen im proximalen bzw. distalen Bereich eines Marknagels hindurchgesteckt und mit dem Knochen verschraubt.
Eine wirksame Festlegung und Aufnahme der Kräfte kann hiebei nur dann gewährleistet sein, wenn der Durchmesser der Schraube mit der lichten Weite der Durchbrechung übereinstimmt, was insbesondere für die Gewährleistung der erforderlichen Rotationsstabilität und für die Entlastung des Knochens bei Belastung von wesentlicher Bedeutung ist. Verriegelungsschrauben, mit welchen derartige Implantate, wie beispielsweise Tibiamarknägel, festgelegt werden, weisen üblicherweise über ihre gesamte axiale Länge ein durchgehendes Gewinde auf, sodass der Gewindeaussendurchmesser bzw. Schraubenaussendurchmesser im Bereich der Durchbrechung des Implantates und insbesondere des Tibiamarknagels an der Innenwand der entsprechenden Durchbrechung bzw Bohrung des Implantates anliegt, um die Kräfte als Scherkräfte aufnehmen zu können.
Die Ausbildung eines Gewindes im Bereich des Eingriffes der Verriegelungsschrauben in die entsprechende Ausnehmung des Implantates führt aber zu einer Schwächung der Vernegelungsschrauben und zu einer Kerbbelastung, weiche hohe Ansprüche an die Festigkeit der Verriegelunggschraube stellt. Derartige Verriegelungsschrauben müssen daher in der Regel überdimensioniert werden, um die gewünschten Querkräfte sicher aufnehmen zu können und es muss daher in aller Regel auch ein entsprechend überdimensioniertes Gewinde in den Knochen eingeschraubt werden.
Bedingt durch die erforderlichen Festigkeitseigenschaften und insbesondere die geforderte Aufnahme der Querkräfte durch die Verriegelungsschrauben werden zu allem Überfluss beispielsweise bei der Festlegung und Verriegelung von Tibiamarknägel im proximalen und im distalen Bereich Schrauben unterschiedlicher Durchmesser eingesetzt, um diesen Belastungen gerecht werden zu können.
Im Zusammenhang mit sogenannten Spannschrauben, mit welchen es gelingt, Knochensplitter unmittelbar miteinander zu verbinden und gegeneinander zu spannen, ist es bereits bekannt derartige Spannschrauben mit einem mittleren gewindelosen Teilbereich auszustatten. Dieser mittlere gewindelose Teilbereich, wie er beispielsweise den Ausbildungen, wie sie in der EP 695 537 A1 oder EP 856 293 A 1 beschrieben und gezeigt sind, zu entnehmen ist, dient aber in erster Linie der Lösung fertigungstechnischer Probleme, da eine derartige Spannschraube über ihre axiale Länge Teilbereiche mit unterschiedlicher Gewindesteigung aufweisen muss, um ein Spannen von Knochenteilen gegeneinander zu ermöglichen, und die Herstellung derartiger unterschiedlicher Gewindesteigung am leichtesten unter Zwischenschaltung eines gewindelosen Abschnittes möglich ist.
Die zu diesem Zwecke getroffene Ausbildungn sieht daher immer vor, dass der gewindelose Abschnitt im wesentlichen dem Kerndurchmesser eines der beiden Gewinde entspricht, sodass derartige Schrauben als Verriegelungsschrauben nicht geeignet sind, da der gewindelose Abschnitt auf geringerem Durchmesser als der Schraubendurchmesser abgesetzt ist. Nach dem Durchstecken einer derartigen Schraube durch eine entsprechende Durchbrechung eines Implantates würde hier immer ein Spiel im Inneren der Durchbrechung verbleiben, weiches die gewünschte Verriegelung verhindert.
Aus der US 5 019 079 A ist eine Verriegelungsschraube der eingangs genannten Art bekannt-
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geworden, bei welcher allerdings entsprechend vorgebohrte Öffnungen vorhanden sein müssen, um ein sicheres Einschrauben zu ermöglichen. Insbesondere bei Verwendung derartiger Verriegelungsschrauben für Tibiamarknägel ist es in der Folge erforderlich, dass dem Kopf bzw. dem Betätigungswerkzeug der Schraube abgewandte Ende in eine Innenwand eines Hohlknochens einzuschrauben, wobei bedingt durch anatomische Gegebenheiten in manchen Fällen hier bereits vor dem Zeitpunkt, zu welchem das dem Werkzeug bzw. dem Kopf abgewandte Ende in die Innenwand eingeschraubt werden kann, das grössere Gewinde in die Aussenwand des Knochens eingeschraubt werden muss.
In diesen Fällen wird dieser Einschraubvorgang nicht durch die Spannkräfte des endständigen Gewindes unterstützt und es hat sich gezeigt, dass in Fällen, in welchen das dem Kopf abgewandte Ende noch nicht in die Innenwand eines Knochens eingreift, das weitere Einschrauben derartiger Schrauben nicht ohne weiteres gelingt.
Die Erfindung zielt nun darauf ab, die Einschraubkräfte bei Verwendung derartiger Verriegelungsschrauben wesentlich zu verringern und insbesondere sicherzustellen, dass auch dann, wenn lediglich das zweite Gewinde, welches zwischen dem gewindelosen Bolzen im mittleren Bereich und dem Kopf der Schraube angeordnet ist, ohne Unterstützung durch das erste Gewinde eingeschraubt werden soll, eine sichere Verankerung ermöglicht wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe besteht die erfindungsgemässe Verriegelungsschraube im wesentlichen darin, dass der Übergangsbereich zwischen dem mittleren gewindelosen Bereich der Schraube und dem weiteren Gewinde als Gewindeschneider mit Freiräumen für den Abtransport von geschnittenem Material mit einer kegelstumpfförmigen Hüllfläche ausgebildet ist, deren Erzeugende mit der Achse der Schraube einen Winkel von kleiner als 350, vorzugsweise kleiner als 25 , einschliessen.
Dadurch, dass nun der Übergangsbereich zwischen dem mittleren gewindelosen Bereich der Schraube und dem weiteren Gewinde als Gewindeschneider ausgebildet ist, wird dann, wenn die Erzeugenden, der kegelstumpfförmigen Hüllfläche dieses Gewindeschneiders mit der Achse einen Winkel von kleiner als 350 einschliessen, ein sicheres Einschrauben auch dann gewährleistet, wenn das vordere Ende der Verriegelungsschraube noch nicht in Knochenmaterial eingreift und daher nicht zur Unterstützung der Einschraubbewegung zur Verfügung steht. Die Einhaltung eines derartigen spitzen Winkels hat sich als wesentlich für die Praxis herausgestellt und unterscheidet sich grundsätzlich von den bekannten Gewindeenden, welche üblicherweise Winkel von 450 oder grösser zwischen den Erzeugenden der Hüllfläche und der Achse der Schraube aufweisen.
Insgesamt wird mit einer derartigen Ausbildung das Einschrauben wesentlich erleichtert und gleichzeitig die Gefahr einer überflüssigen Zerstörung von Knochenmaterial wesentlich herabgesetzt.
In besonders bevorzugter Weise ist die erfindungsgemässe Schraube dahingehend weitergebildet, dass der Winkel kleiner 20 und vorzugsweise etwa 150 beträgt.
Auch das dem Kopf abgewandte Ende kann in konventioneller Weise als Gewindeschneider ausgebildet sein, wobei ein besonders schonendes und sicheres Einschrauben dann gelingt, wenn die Ausbildung so getroffen ist, dass der dem Kopf abgewandte Endbereich der Schraube gleichfalls als Gewindeschneider ausgebildet ist, dessen Erzeugende der Hüllfläche mit der Achse einen kleineren Winkel als der zwischen den Erzeugenden und der Achse des in Achsrichtung folgenden Gewindeschneiders aufweisen, wobei vorzugsweise der Winkel im dem Kopf abgewandten Endbereich kleiner als 250 und vorzugsweise etwa 100 beträgt. Insgesamt ergibt sich durch Einhaltung der erfindungsgemässen Kriterien ein besonders leichtes und sicheres Einschrauben der Verriegelungsschraube.
Nach einem Durchstecken der Verriegelungsschraube durch die entsprechende Aufnahmebohrung des Implantates gelingt unmittelbar eine Verschraubung mit der hinterliegenden Kortikalis, wobei gleichzeitig oder aber vor dem Einschrauben in die Gegenkortikalis eine Verschraubung in dem den Schraubenkopf benachbarten Bereich mit entsprechend grösserem Durchmesser unmittelbar selbst schneidend vorgenommen werden kann.
Die Verriegelungsschraube kann für spezielle Fälle gleichzeitig auch die Funktion einer Spannschraube erfüllen, sodass die Fixierung von Splittern gleichzeitig mit der Verriegelung eines Implantates vorgenommen werden kann. Zu diesem Zwecke kann die Ausbildung so getroffen sein, dass in bekannter Weise die Gewindesteigung des dem Schraubenkopf benachbarten weiteren Gewindes kleiner als die Gewindesteigung des Gewindes am freien Ende der Schraube gewählt ist.
Für den üblichen Einsatz als Verriegelungsschraube mit entsprechend passgenauem Eingriff in die Durchbrechung des Implantates kann aber die Ausbildung in konventioneller Weise so gebildet
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sein, dass die Gewindesteigungen der beiden Gewindeabschnitte gleich gewählt sind.
Herstellungstechnisch lassen sich derartige Verriegelungsschrauben besonders einfach dadurch realisieren, dass in bekannter Weise der Kerndurchmesser des weiteren Gewindes dem Durchmesser des gewindelosen mittleren Bereiches entspricht, wodurch gleichzeitig das Einschrauben der Verriegelungsschraube ohne zusätzliche Bohrung in den Knochen in einem Arbeitsgang ermöglicht wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert, wobei in der Zeichnung als Beispiel für den Einsatz einer Verriegelungsschraube ein Tibiamarknagel gewählt wird. In der Zeichnung zeigen Fig. 1 eine Seitenansicht eines Tibianagels, Fig. 2 einen Schnitt durch den distalen Endbereich des Tibianagels nach Fig. 1, Fig. 3 eine Ansicht einer erfindungsgemässen Verriegelungs- oder Spannschraube und Flg. 4 eine Ansicht In Richtung des Pfeiles IV der Fig. 3 auf die Verriegelungsschraube bzw.
Spannschraube.
In Fig. 1 ist ein Tibiamarknagel 1 dargestellt, dessen Achse strichpunktiert mit 2 bezeichnet ist.
Die Achse des Tibiamarknagels 1 ist hiebei mehrfach gekröpft ausgebildet und in Richtung zum proximalen Ende 3 ebenso wie in Richtung zum distalen Ende 4 gleichsinnig geneigt zur Achse 2 im mittleren Bereich des Tiblamarknagels.
Das proximale Ende weist einander kreuzende Bohrungen 5 und 6 für die Rotationsverriegelung auf. Zusätzlich ist im proximalen Endbereich ein Langloch 7 vorgesehen, über welches eine weitere Verriegelungsschraube eingebracht werden kann, wobei aufgrund der Ausgestaltung der Durchbrechung als Langloch 7 hier eine axiale Bewegung des Tibiamarknagels 1 und damit eine Dynamisierung ermöglicht wird.
Das distale Ende 4 weist wiederum zwei Bohrungen 8 und 9 mit im wesentlichen orthogonal zur Achse 2 verlaufender Bohrungsachse für die Aufnahme von Verriegelungsschrauben auf. Im distalen Endbereich ist in Fig. 1 mit 10 eine nach hinten geneigte Bohrung angedeutet, weiche im Schnitt in der Darstellung nach Flg. 2 deutlich ersichtlich ist.
In Fig. 2 ist diese Bohrung 10 unter einem Winkel von etwa 10 zur Achse 11 des distalen Bereiches 4 des Tibianagels geneigt angeordnet, sodass sich insgesamt eine Gesamtneigung zur Achse 2 Im mittleren Bereich des Tibianagels von etwa 150 ergibt. Durch die Bohrungen bzw. Durchbrechungen 5,6, 7,8, 9 und 10 können nun konventionelle Verriegelungsschrauben oder aber Spannschrauben geführt werden, um auf diese Weise eine sichere Verankerung des Tibianagels zu gewährleisten und gegebenenfalls zusätzlich Splitter erfolgreich zu fixieren. Eine für die Verwendung mit einem derartigen Tibiamarknagel nach den Fig. 1 und 2 geeignete erfindungsgemässe Spann- bzw. Verriegelungsschraube ist in den Fig. 3 und 4 dargestellt.
In Fig. 3 ist eine Verriegelungsschraube 12 ersichtlich, welche im Anschluss an einen Schraubenkopf 13 einen ersten Gewindeabschnitt 14, einen mittleren gewindelosen Bolzenabschnitt 15 und einen endständigen Gewindeabschnitt 16 aufweist. Am freien Ende der Verriegelungsschraube ist im Anschluss an das Gewinde 16 ein Schneidkopf 17 vorgesehen, bei welchem, wie sich insbesondere aus Fig. 4 ergibt, zwischen Gewindeabschnitten Freiräume 18 für den Abtransport des geschnittenen Materials ausgebildet sind, um ein Einschrauben der Schraube im Knochensphtter bzw. die Kortikalis zu erleichtern.
Der mittlere Abschnitt 15 der Verriegelungsschraube ist hiebei gewindelos ausgebildet und weist einen Aussendurchmesser a auf, weicher dem lichten Querschnitt der Durchbrechungen des Tibiamarknagels im wesentlichen entspricht. Um die Durchführung der Verriegelungsschrauben durch die Durchbrechungen zu ermöglichen, ist das endständige Gewinde mit einem Aussendurchmesser ausgebildet, welcher maximal diesem Durchmesser a des gewindelosen Bereiches im mittleren Teil entspricht, wobei eine Festlegung im Knochen an der dem freien Ende gegenüberliegenden Seite durch das entsprechend grösseren Durchmesser aufweisende Gewinde 14 gewährleistet ist.
Wenn die Verriegelungsschraube 12 als Spannschraube eingesetzt werden soll, muss das Gewinde 14 mit geringerer Steigung als das Gewinde 16 ausgebildet sein, sodass beim Einschrauben ein Anziehen von Knochensplittern in Richtung zum mittleren, gewindelos ausgebildeten Bereich 15 der Schraube 12 erfolgt.
Wie sich nun unmittelbar aus Fig. 3 ergibt, sind die beiden gewindeschneidenden Abschnitte der Gewinde 14 und 16 in Übereinstimmung mit der Erfindung spitzwinkelig ausgebildet. Der Winkel, der von der Erzeugenden 19 des winkelschneidenden Abschnittes des Gewindes 16 mit
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der Achse 20 der Schraube eingeschlossen wird, ist hiebei mit a bezeichnet und beträgt etwa 10 .
Für den Winkel ss zwischen den Erzeugenden 21 des gewindeschneidenden Abschnittes des Gewindes 14 und der Achse 20 wurde ein Wert von etwa 150 gewählt.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Verriegelungsschraube (12) für Implantate, wie z. B. Marknägel, insbesondere Tibiamark- nägel, welche eine Durchbrechung oder Ausnehmung des Implantates durchsetzend in eine Knochenwand einschraubbar ist, wobei die Verriegelungsschraube (12) in ihrem mittleren die Durchbrechung oder Ausnehmung des Implantates durchsetzenden Bereich (15) als gewindeloser Bolzen ausgebildet ist, dessen Aussendurchmesser (a) der Kontur der Durchbrechung oder Ausnehmung im Implantat im wesentlichen entspricht und grösser oder gleich dem Aussendurchmesser des Gewindes (16) am freien Ende der Verriege- lungsschraube (12) ist und wobei die Verriegelungsschraube (12) zwischen dem mittleren
Bereich (15) und dem Schraubenkopf (13) ein weiteres Gewinde (14) mit dem Durchmes- ser (a) des mittleren Bereiches (15)
übersteigendem Aussendurchmesser aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergangsbereich zwischen dem mittleren gewindelosen Bereich (15) der Schraube (12) und dem weiteren Gewinde (14) als Gewindeschneider mit Frei- räumen für den Abtransport von geschnittenem Material mit einer kegelstumpfförmigen
Hüllfläche ausgebildet ist, deren Erzeugende (21) mit der Achse (20) der Schraube (12) einen Winkel (ss) von kleiner als 35 , vorzugsweise kleiner als 25 , einschliessen.