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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einlegen von Papierzetteln in Aufschnittportionen, insbesondere von Wurst- und Käseportionen, wobei das Aufschnittgut auf einer Auflagefläche aufliegt, an der ein Antrieb vorgesehen ist, der das Aufschnittgut auf der Auflagefläche gegen das Schneidmesser fördert und ein in Förderrichtung nach dem Schneidmesser vorgesehenes Förderband die abgeschnittene Scheibe weitertransportiert, wobei nach jedem Schnittvorgang eine Vorschubvorrichtung einen vorgehaltenen Einlegezettel in den Zwischenraum zwischen der durch das Schneidmesser definierten Schnittebene und dem Förderband schiebt.
Es ist bekannt, zwischen den einzelnen Scheiben eines Schneidgutes, insbesondere von Nahrungsmitteln, Scheiben oder Zettel aus Papier oder Kunststoff einzulegen. Diese eingelegten Scheiben oder Zettel haben die Aufgabe, das relativ dünn geschnittene Aufschnittgut leichter voneinander trennen zu können.
In der US-PS 3 019 578 ist eine solche Vorrichtung zum Einlegen gezeigt. Hiebei wird ein Papierzettel, z. B. Fettpapier oder eine Kunststoffolie, von einer Endlosrolle abgezogen und über eine Papierbahn, die über der Auflagefläche des Produktes vorgesehen ist, in den Bereich des Schneidmessers geführt. Das Aufschnittgut ist hiebei im wesentlichen waagrecht angeordnet. Der Papierzettel wird von oben herangeführt und dann durch das Schneidmesser, hier z. B. ein Sichelmesser, gleichzeitig mit der Wurst- oder die Käsescheibe durchschnitten. Bereits in diesem Dokument sind Luftdüsen vorgesehen, die bewirken sollen, dass der Papierzettel an dem Aufschneidegut anliegt.
In der DE-PS 32 49 925 ist ebenfalls eine Vorrichtung zum Schneiden von Schneidgutriegeln, z. B. Wurst- oder Käseriegel, gezeigt, bei der das Aufschnittgut auf einer geneigten Auflagebahn aufliegt und ein Papierzettel unterhalb der Auflagefläche an das Schneidmesser herangeführt wird.
Auch hier wird der Papierzettel von dem das Aufschnittgut schneidende Schneidmesser abgetrennt.
Beide bekannten Vorrichtungen besitzen Luftdüsen, mit denen bewirkt werden soll, dass der Einlegezettel an der aufzuschneidenden Scheibe anliegt. Dies ist aus mehreren Gründen wünschenswert. Zunächst wird die Scheibe, insbesondere wenn diese sehr dünn aufgeschnitten ist, durch das anliegende Einlegeblatt gestützt, wodurch die abgeschnittene Scheibe mit hoher Wahrscheinlichkeit flächenförmig auf das dahinter angeordnete Förderband fällt und sich nicht bei dem Abschneidevorgang zusammenfaltet. Dies führt zu schönen, verkaufsfordernd gestalteten Aufschnittportionen mit einer geringen Ausschussrate. Durch ein völliges Anliegen des Papiereinlegezettels an der Scheibe wird auch die genaue Lage des Zettels in der Packung festgelegt.
Wenn der Einlegezettel an der abzuschneidenden Scheibe bereits anliegt, so löst sich dieser aufgrund der Klebewirkung mit der Scheibe nicht mehr von der Scheibe und ein Wellenwerfen des Einlegepapieres unter der abgeschnittenen Scheibe oder der abgeschnittenen Scheibe auf dem eben liegenden Einlegezettel ist ausgeschlossen. Zu einem solchen Wellenwerfen kann es kommen, wenn der Einlegezettel nicht vollflächig an der abzuschneidenden Scheibe anliegt und die Scheibe, nachdem sie von dem Produktriegel abgetrennt ist, auf das Förderband fällt. Es ist nicht befriedigend, Luftdüsen zu verwenden, um den Einlegezettel an der Scheibe anliegen zu lassen. Denn zunächst ist es notwendig, dass die Blasluft gereinigt werden muss, da sie insbesondere keimfrei sein muss und auch sonstige Verunreinigungen, z. B. Öldunst des Kompressors, herausgefiltert sein müssen.
Selbst bei einer Reinigung der verwendeten Anblasluft kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Umgebungsluft durch die Blasluft umgewirbelt wird und dadurch Keime auf das Schneidgut transportiert werden.
Durch die hohen Schneidleistungen der Schneidmaschinen von bis zu 600 Scheiben pro Minute und mehr verbleiben nur Bruchteile einer Sekunde, um mit einem Luftstrahl in den bekannten Lösungen den Einlegezettel an das Aufschnittgut zu drücken. Das führt zu relativ hohen Strömungsgeschwindigkeiten der Luft. Der daraus resultierende Unterdruck auf der angeblasenen Seite des Einlegezettels verhindert nun das Anlegen des Einlegezettels an der Schnittfläche. Auch ist es möglich, dass der Einlegezettel infolge des Luftstrahls flattert und ein Anliegen an der Schnittfläche nicht oder nur mit Verfaltungen zustandekommt.
Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art dahingehend weiter zu entwickeln, dass der Einlegezettel mit hoher Präzision zwischen die Scheiben von aufgeschnittenem Lebensmittelgut eingebracht wird, wobei das Aufschnittgut mit sehr hohen Geschwindigkeiten aufgeschnitten wird, und wobei es auch möglich sein soll, mit einer
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geringen Ausschussrate insbesondere Aufschnitte mit sehr dünnen Scheiben herzustellen.
Zur Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung aus von einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung und schlägt vor, dass eine mechanische Anlegvorrichtung, die mit dem Schneidmesser umläuft, den Einlegezettel vor dem Schnittvorgang an die abzuschneidende Scheibe drückt.
Durch die Verwendung einer mechanischen Anlegvorrichtung werden die bekannten Nachteile der Luftströmung vermieden. Die Anlegvorrichtung ist z. B. aus dem gleichen Material gefertigt wie die übrige Schneidemaschine auch (z. B. rostfreier Stahl), und es bestehen somit keine lebensmittelhygienischen Bedenken. Der Einlegezettel, der z. B. aus Papier oder Kunststoff besteht, wird durch ein mechanisches Mittel an die abzuschneidende Scheibe gedrückt. Dadurch wird das Problem des Unterdruckes bei schnell strömenden Luftströmen vermieden, die zu einem Flattern des Einlegezettels führen. Die Anlegvorrichtung ist z. B. in dem Zwischenraum zwischen dem nachgeschalteten Förderband und dem Schneidmesser vorgesehen.
Es ist von Vorteil, wenn die Anlegevorrichtung mit dem Schneidmesser umläuft. Bei einer solchen Ausgestaltung ist z. B. vorgesehen, dass das Schneidmesser und die Anlegevorrichtung auf einer gemeinsamen Welle gelagert sind. Das Messer kann in diesem Fall z. B. als ein Sichelmesser ausgestaltet sein. Durch eine solche erfindungsgemässe Ausgestaltung ist eine feste Phasenlage zwischen dem Messer und der Anlegvorrichtung sichergestellt. Das bedeutet, dass zu dem Zeitpunkt, an dem der Produktriegel abgeschnitten wird, die Anlegvorrichtung nicht den Einlegezettel andrückt und umgekehrt. Durch eine solche synchrone Ausgestaltung, die mit einfachen Mitteln erfolgt, ist es möglich, eine Schneidmaschine mit hohen Schneidleistungen von mehr als 600 Scheiben pro Minute zu realisieren.
Es ist von Vorteil, wenn die Schneidmesserwelle an einem Rotor gelagert ist und die Anlegvorrichtung mit dem Rotor umläuft. In bekannten Ausführungsformen der Schneidmaschinen weisen diese ein an einem Rotor umlaufendes Schneidmesser auf. Das Schneidmesser bewegt sich hiebei auf einem Flugkreis um die Achse des Rotors und vollführt hiebei eine Hub- und Senkbewegung, wobei das Aufschnittgut periodisch freigegeben wird. Wird nun vorgesehen, dass die Anlegvorrichtung mit dem Rotor umläuft, so erreicht man wieder eine starre Phasenlage zwischen dem Schneidmesser und der Anlegvorrichtung und die Synchronisation dieser beiden Elemente bereitet keine Schwierigkeit. Dadurch ist es möglich, dass bei hohen Schnittgeschwindigkeiten der Einlegezettel zuverlässig an das Schneidgut angedrückt wird.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Anlegvorrichtung eine sichelartige Ausbildung auf. Die Sichel kann hiebei z. B. eine gebogene Sichelinnenfläche, einen Sichelbogen aufweisen. Es ist aber auch möglich, dass die Sichel geradlinig ausgebildet ist, wobei beabsichtigt ist, dass die Sichel an z. B. dem Rotor eine spiralenförmige Bewegung für eine Anlegbewegung des Einlegezettels ermöglicht.
Es ist günstig, wenn die Sichel in Laufrichtung des Rotors geöffnet ist. Dadurch wird günstigerweise erreicht, dass die Sichel den in den Zwischenraum hineinragenden Einlegezettel sicher ergreift und an die abzuschneidende Scheibe abdrückt.
Ferner wird vorgeschlagen, dass die Anlegevorrichtung teilweise als Ausgleichsgewicht für das an einem Rotor exzentrisch gelagerte Schneidmesser dient. Das auf dem Rotor exzentrisch gelagerte Schneidmesser bedingt ein Ausgleichsgewicht. Wird nun die Sichel oder die Anlegvornch- tung dazu verwendet, dass sie gleichzeitig als Ausgleichsgewicht dient, wird ein überraschender, zusätzlicher Effekt erzielt, wodurch sich das Ausgleichsgewicht mindestens teilweise einsparen lässt.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgeschlagen, dass die Zuführung des Einlegezettels von unten erfolgt und die Sichel zur Rotorachse hin den Einlegezettel von unten nach oben an die abzuschneidende Scheibe andrückt. Z. B. ist die Endlosrolle mit dem vorgehaltenen Papierzettel unterhalb der Auflagefläche vorgesehen und die Bahn zum Anfördern der Einlegezettel verläuft unterhalb der Auflagefläche und dringt unterhalb dieser in den Zwischenraum ein. Die Sichel weist hiebei z. B. einen der Rotorachse zugewandten Sichelbogen auf. Dadurch wird ein Aufgreifen des Einlegezettels im Eindringbereich des Einlegezettels in den Zwischenraum sichergestellt und danach ein Heraufstreichen des Einlegezettels, bis dieser an der abzuschneidenden Scheibe anliegt.
Des weiteren ist es günstig, wenn die Zuführung des Einlegezettels von oben erfolgt und die
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Sichel von der Rotorachse weg den Einlegezettel von oben nach unten an der abzuschneidenden Scheibe andrückt. Hiebei wird z. B. vorgesehen, dass die Zuführung des Einlegezettels von oben, d. h. von einer Rolle überhalb der Auflagefläche erfolgt. Dementsprechend ist die Sichel so ausgestaltet, dass eine Anlegbewegung oder Anstreichbewegung nach unten, also in Richtung der Auflagefläche erfolgt.
Sehr gute Ergebnisse sind erzielt worden, wenn das Schneidmesser den Einlegezettel von der Rolle abtrennt. So z. B. ist hiebei vorgesehen, dass der Einlegezettel unterhalb der Produktauflagefläche in den Zwischenraum eindringt und von unten nach oben an die abzuschneidende Scheibe angedrückt ist. Das Schneidmesser ist während der Andrückbewegung über dem Produktriegel und durchtrennt mit einem Schnittvorgang sowohl den Einlegezettel als auch das Produkt.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass es günstig ist, wenn für das Abtrennen des Einlegezettels eine eigene Schneidvorrichtung vorgesehen ist. Die Schneidvorrichtung ist hiebei in der Förderbahn des Einlegezettels vorgesehen.
Die Erfindung umfasst auch Lösungen, wobei der Einlegezettel nicht als das lose Ende einer Endlosrolle in den Zwischenraum eingeführt wird, sondern der Zettel von einem Einlegezettelvorrat durch die Anlegvorrichtung aufgenommen und dann an die abzuschneidende Scheibe angedrückt wird.
Ferner ist es günstig, wenn die dem Einlegezettel zugewandte Innenfläche der Sichel mit der Schnittebene einen spitzen Winkel bildet, derart, dass sich bei der Rotation der Sichel ein den Einlegezettel an die abzuschneidende Scheibe andrückender Luftkeil ausbildet. Die umlaufende Sichel rotiert z. B. mit einer Geschwindigkeit von 600 Umdrehungen pro Minute bei einem Durchmesser der Rotationsbahn von z. B. 1 Meter. Daraus resultieren sehr hohe Umfangsgeschwindigkeiten für die Sichel und es ist möglich, dass der Zettel bzw. das Ende der Rolle nicht mehr direkt an der Innenfläche der Sichel anliegt, sondern vielmehr ein Luftkeil den Zettel andrückt.
Durch eine solche Ausgestaltung ist es z. B. auch möglich, dass zwischen der der abzuschneidenden Scheibe zugewandten Kante der Sichel und der abzuschneidenden Scheibe ein Spalt besteht, wodurch es möglich ist, Einlegezettel mit verschiedenen Dicken ohne Umrüstaufwendungen zu verarbeiten.
In der Zeichnung ist die Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Frontansicht einer erfindungsgemässen Vorrichtung und
Fig. 2 eine Seitenansicht einer erfindungsgemässen Vorrichtung.
Die Aufschnittmaschine 1 besteht im wesentlichen aus einer an einem Gestell 13 vorgesehenen, hier z. B. geneigten Auflagebahn 10, auf der das Aufschneidgut 11 aufliegt. Der Winkel zwischen der Horizontalen und der geneigten Auflagebahn 10 beträgt z. B. 40 . Mit 14 sind Vorschubmittel für das Schneidgut 11bezeichnet, diese sind z. B. als Rollen ausgestaltet. Die erfindungsgemässe Vorrichtung ist auch bei einer waagrecht angeordneten Auflagebahn einsetzbar.
Das Aufschneidgut 11 wird durch das Messer 2 in Scheiben 22 aufgeschnitten. In Fig. 2 ist z. B. der Moment gezeigt, in dem eine Scheibe 22 mit einem darunter befindlichen Papierzettel 23 von dem Messer 2 eben abgeschnitten ist und auf den Stapel 4 fällt.
Das Schneidmesser 2 ist mit der Schneidmesserwelle 20 auf einem Rotor 5 gelagert, dessen Drehachse mit 50 bezeichnet ist. Die Drehachse des Messers 2 ist mit 20 bezeichnet, das Messer umläuft einen Flugkreis 21, wobei das Messer 2 periodisch in das Aufschnittgut 11 einschneidet und das Schneidgut 11 wieder freigibt. Hiebei ist der Flugkreis 21 so bemessen, dass natürlich das Messer 2 die Schneidkante 15 erreicht. Die Schneidkante 15 ist das vordere Ende der Produktauflagefläche 10.
In diesem Ausführungsbeispiel wird das Zwischenlegpapier oder der Einlegezettel 23 von einer Papierrolle 3 angefördert. Als Papiervorschub ist hiebei ein die Papierbahn 33 beidseitig umfassendes Papiervorschubwalzenpaar 31 vorgesehen. Die Papierrolle 3 ist unterhalb der Auflagefläche 10, z. B. im Gestell 13 der Aufschneidemaschine 1 vorgesehen. Die Papierbahn 33 wird hiebei von unten an die Schneidkante 15 herangeführt, wobei die Papierbahn 33 den noch nicht abgetrennten Zettel bis zu dem Moment, an dem wo dieser abgetrennt wird, führt. Nach einem Schnittvorgang wird die Papierbahn 33 in den Zwischenraum 7, der durch den fertigen Stapel 4 und dem durch das Messer 2 bestimmten Schneidebene 24 definiert ist, gefördert.
Die abgeschnittenen Scheiben werden zu einem Stapel 4 auf dem Förderband 40 sortiert, wobei das Förderband 40 z. B. als Portionierungsförderband ausgestaltet ist und sich im Produk-
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tionsweg hinter dem Schneidmesser 2 befindet. Das aufgeschnittene Gut wird dem Förderband 40 zu weiteren Bearbeitungsschritten, z. B. dem Einpacken, zugeführt.
Die erfindungsgemässe Vorrichtung fördert die Papierbahn 33 in einem spitzen Winkel mit der Schneidebene 24 in den Zwischenraum 7. Um das vorgeschobene Papier an das aufzuschneidende Gut 11anzudrücken, ist eine sichelartige Vorrichtung 6 vorgesehen. Diese Sichel 6 ist an dem Rotor 5 vorgesehen und ist z. B. gegenläufig zu dem Schneidmesser 2. Die Drehrichtung der Sichel 6 ist mit 60 bezeichnet. Die Papierbahn 33 wird spitzwinklig von hinten in den Zwischenraum 7 eingeführt und liegt somit zunächst nicht an dem Aufschnittgut 11 an. Das vordere Ende 61 der Sichel ergreift nun die ausgeschobene Papierbahn 33 im Bereich der Schneidkante 15, also in dem Bereich, in dem die Papierbahn 33 in den Zwischenraum 7 gelangt. Die Papierbahn 33 befindet sich jetzt zwischen der Schneidkante 15 und der Sichel 6.
Dreht sich jetzt die Sichel 6 weiter, so zieht der nach innen verlaufende Sichelbogen 62 das Papierbahnende 34 nach oben und drückt es gegen die Schneidgutfläche 16 des Schneidgutes 11. Der danach angedrückte Papierzettel ist mit 30 bezeichnet.
Die Sichel 6 läuft hiebei z. B. auf einer der Schneidebene 24 parallel angeordneten Ebene um, wobei diese Ebene gegenüber der Schneidebene 24 in den Zwischenraum 7 zurückgesetzt ist. Der Abstand zwischen diesen beiden Ebenen kann grösser als die Scheibendicke sein, um dadurch sicherzustellen, dass die Sichel nicht seitlich in das Ausschnittgut läuft. Das exakte Andrücken des Einlegezettels erfolgt jetzt z. B. mit Hilfe des sich ausbildenden Luftkeils, der den an das Gut anliegenden Zettel vollflächig anlegt. Fertigungstoleranzen können somit vorteilhafterweise grosszügig gehalten werden. Auch wenn der eingeschobene Zettel jetzt aus seiner durch die Einschubrichtung vorgegebenen Richtung hier z. B. nach oben abgewinkelt ist, haftet der Einlegezettel aufgrund der Klebewirkung auf der Schneidgutfläche exakt auf dem Gut.
Das Abtrennen des Papierzettels 30 von der Papierbahn 33 kann nun mit verschiedenen Mitteln erfolgen. Es wird z. B. vorgeschlagen, dass das Messer 2 sowohl die Scheibe 12 an dem Schneidgut 11 abtrennt wie auch den Papierzettel 30 durchtrennt.
In einem anderen Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass eine Papierabtrennvorrichtung 32 vorgesehen ist, welche unabhängig von dem Messer 2 die Papierbahn 33 durchtrennt, wenn diese an das Produkt angedrückt ist.
Es ist auch möglich, dass nicht die Sichel 6 das Papierbahnende 34 durch einen direkten mechanischen Kontakt gegen die Scheidgutkopffläche 16 drückt, sondern ein durch die hohen Drehgeschwindigkeiten des Rotors (bis zu 600 Umdrehungen pro Minute und mehr) vor der Sichel laufender Luftkeil das Papierbahnende 34 an das Produkt drückt. Hierzu bildet die Sichelinnenfläche mit der Schneidmesserebene 24 einen spitzen Winkel, wodurch ein Luftkeil entsteht, durch welchen die Sichel den Einlegezettel berührungslos an das Schnittgut drückt.
Es ist vorgesehen, dass der Sichelbogen 6 auch einen nicht gekrümmten Sichelbogen 62 aufweist. Die Sichel 6 ist derart ausgestaltet, dass sie mit ihrem Vorderende 61 die z. B. herunterhängende Papierbahn 33 (wenn dieses z. B. von unten herangeführt ist) ergreift und in einer spiralförmigen Anlegbewegung an die Schneidgutfläche 16 andrückt. Es reicht z. B. aus, wenn die Sichel 6 gerade ausgebildet ist.
Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin.
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