AT404769B - Leitungsschutzschalter - Google Patents
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Description
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Die Erfindung betrifft einen Leitungsschutzschalter mit einem mit Bimetall- und Magnetauslösung ausgerüsteten Schaltschloß und mit einer verschwenkbaren Schaltbrücke, die mit einem Schaltknebel gekuppelt ist, wobei die Schaltbrücke mit Hilfe des Schaltknebels aus der von wenigstens einem Festkontakt einen Abstand aufweisenden AUS-Stellung in eine an dem Festkontakt anliegende EIN-Stellung verschwenkbar ist.
Aus der DE-OS 24 17 286 ist ein Leitungsschutzschalter ("Überstromschalter") bekannt, bei dem in einem Ausschalthebel ein zu dessen Schwenkachse konzentrisch gekrümmtes Langloch vorgesehen ist. In dem Langloch sitzt ein Einhakbolzen, der mit seinen Enden in geraden Langlöchern im Gehäuse des Schalters geführt ist. Der Einhakbolzen wirkt mit einem im Schalter verschwenkbar gelagerten Ausschalthebel zusammen, der hiezu an einem Ende einen Haken aufweist. Das andere Ende des Einschaltbolzens ist dem Magnetauslöser und dem Bimetallauslöser des bekannten Leitungsschutzschalters zugeordnet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Leitungsschutzschalter der oben genannten Bauart so weiterzuentwickeln, daß die Schaltvorgänge im Hinblick auf die Bewegung der Bauteile des Leitungsschutzschalters verbessert werden, ohne dessen Auslöseeigenschaften zu beeinträchtigen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Schaltknebel über einen Bügel und eine Lasche mit der beweglichen Schaltbrücke verbunden ist, daß der mit der Lasche verbundene Schenkel des Bügels in einer Schlitzführung geführt ist, daß der andere Schenkel des Bügels mit dem Schaltknebel verbunden ist, daß der Schlitz der Schlitzführung in einer im Schaltschloß verschwenkbar gelagerten Klinke vorgesehen ist, die an ihrem dem Schwenkpunkt gegenüberliegenden Ende mit einer Klinkenauflage verrastbar ist, daß der im Schaltschloß verschwenkbar gelagerten Klinkenauflage die Bimetall- und Magnetauslösung zugeordnet ist, daß der Schlitz abgewinkelt ist und aus einem Teil, der im wesentlichen parallel zur Verschieberichtung der Lasche verläuft und aus einem Teil besteht, der zur Verschieberichtung der Lasche geneigt, vom Schaltknebel weg verläuft, und daß der im Schlitz aufgenommene Schenkel des Bügels in der EIN-Stellung in dem vom Schaltknebel weg verlaufenden Teil des Schlitzes aufgenommen ist.
Bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Schalters sind Gegenstand der Unteransprüche.
Nachstehend wird eine Ausführungsform des Leitungsschutzschalters gemäß der Erfindung unter Bezugnahme auf die angeschlossenen Zeichnungen in Einzelheiten beschrieben.
Es zeigt: Fig. 1 den erfindungsgemäßen Leitungsschutzschalter bei abgenommener, vorderer Gehäuseschale in der EIN-Stellung, Fig. 2 den Schalter beim Auslösen, Fig. 3 den Schalter in AUS-Stellung, Fig. 4 das Schaltschloß des Leitungsschutzschalters von der Seite gesehen (die eine Schloßpiatte ist abgenommen), Fig. 5 das Schaltschloß aus Fig. 4 von unten gesehen, Fig. 6 das Schaltschloß aus Fig. 4 und 5 während des Einschaltvorganges, Fig. 7 im Schnitt den Schaltknebel mit seinem Federhalter und Fig. 8 die bewegliche Schaltbrücke und ihre Laschen.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Leitungsschutzschalter einpolig ausgebildet. Er kann aber auch bis zu vierpolig für Nennströme von 63 bis 125 A ausgelegt sein.
Der Leitungsschutzschalter besitzt ein Gehäuse, von dem in den Zeichnungen lediglich die eine Gehäusehalbschale gezeigt ist.
In dem Gehäuse sind ein Schaltschloß 1, an dem auch die Schaltbrücke 2 um eine im Schaltschloß 1 beweglich (drehbar) eingesetzte Schwenkachse 3 verschwenkbar gelagert ist, ein Magnetauslöser 4, an dessen Träger auch der Bimetallauslöser 5 und der Festkontakt 6 montiert sind, sowie eine Lichtbogenlöscheinrichtung, bestehend aus Deionkammer 7 mit Lichtbogenlöschkammer 8 und Abblaseöffnungen 9, die aus dem Gehäuse ins Freie führen, vorgesehen.
Weiters sind im Gehäuse die Anschlußklemmen 10 und 11 untergebracht, wobei die Anschlußklemme 10 an dem den Magnetauslöser 4 tragenden Bauteil elektrisch leitend angeschlossen ist. Die Klemme 11 ist mit dem unteren (in der Zeichnung nicht sichtbaren) Festkontakt elektrisch leitend verbunden.
Am den Magnetauslöser 4 tragenden Bauteil ist ein weiterer Festkontakt 6 montiert.
Die beiden Festkontakte werden in der EIN-Stellung von der Schaltbrücke 2 elektrisch leitend verbunden.
Jedem Festkontakt 6 ist eine eigene Deionkammer 7 und eine eigene Lichtbogenlöschkammer 8 zugeordnet, wobei die beiden Lichtbogenlöscheinrichtungen voneinander getrennt angeordnet und voneinander durch eine Trennwand (nicht gezeigt) aus Eisenblech magnetisch isoliert sind.
Der Magnetauslöser 4 wirkt über einen an ihm verschwenkbar gelagerten Hebel 12 auf noch zu beschreibende Art und Weise mit dem Schaltschloß 1 zum Auslösen des Leitungsschutzschalters zusammen. Auch das freie Ende des Bimetallauslösers 5 wirkt mit dem Schaltschloß 1 zum Auslösen des Leitungsschutzschalters zusammen.
Das Justieren des Magnetauslösers 4 erfolgt über eine in ihm untergebrachte Ankerfeder 13 (sh. Fig. 2). Zum Justieren des Bimetallauslösers 5 ist eine Stellschraube 14 vorgesehen, die durch eine Öffnung im 2
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Gehäuse von außen her zugänglich ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Leitungsschutzschalter erfolgt das Einschalten und das Auslösen (Ver-schwenken der beweglichen Schaltbrücke 2 in die in Fig. 1 gezeigte EIN-Stellung bzw. in die in Ftg. 3 gezeigte AUS-Stellung) immer über das Schaltschloß 1, ganz gleich, ob das Ausschalten über den Bimetall-5 oder Magnetauslöser 4 oder mit Hilfe des im Schaltschloß 1 vorgesehenen Schaltknebels 15 erfolgt. Das Einschalten erfolgt hingegen immer mit Hilfe des Schaltknebels 15 über das Schaltschloß 1, indem der Schaltknebel 15 verschwenkt wird.
Das in den Fig. 4 und 5 gezeigte Schaltschloß 1 ist einschließlich der an ihm verschwenkbar gelagerten, beweglichen Schaltbrücke 2 als selbständiger Bauteil ausgebildet, der für sich beim Zusammenbau des erfindungsgemäßen Leitungsschutzschalters in das Gehäuse eingesetzt werden kann.
Das Schaltschloß 1 besteht aus zwei Schloßplatten 20 und 21, die miteinander über die Schwenkachsen 3, 22, 23 und 24 miteinander verbunden sind. Auf der Schwenkachse 22 des Schaltschlosses 1 ist verschwenkbar der Schaltknebel 15 gelagert.
Der Schaltknebel 15 besteht aus zwei Teilen, nämlich dem eigentlichen Schaltknebel 15 und zwei Federhaltern 25, die auf der Achse 22 koaxial zum Schaltknebel 15 verschwenkbar gelagert sind. Der Schaltknebel 15 wird von einer Knopffeder 26 in seine der in Fig. 3 gezeigten AUS-Stellung entsprechende Schwenklage belastet, stützt sich ein Schenkel der Feder 26 an der einen Schloßplatte 21 und der andere Schenkel an dem Ende 27' einer den einen Federhalter 25 durchgreifenden Sprungfeder 27 an.
Der Federhalter 25 (im gezeigten Ausführungsbeispiel sind zwei Federhalter 25 vorgesehen, siehe Fig. 7) wird von zwei Sprungfedern 27, die im Inneren des Schaltknebels 15 untergebracht sind, gegenüber dem Schaltknebel 15 verspannt, so daß die Federhalter 25 gegenüber dem Schaltknebel 15 entgegen der Kraft dieser Sprungfedern 27 verschwenkbar sind. Dies ist für die noch zu beschreibende Sprungeinschaltung, die beim erfindungsgemäßen Leitungsschutzschalter verwirklicht sein kann, von Bedeutung.
Bei dem im erfindungsgemäßen Leitungsschutzschalter vorgesehenen Schaltschloß 1 ist der Schaltknebel 15 über seine beiden Federhalter 25 über einen Bügel 30, eine Lasche 31 und eine Schaltbrückenlasche 32 mit der beweglichen Schaltbrücke 2 gekuppelt.
Im einzelnen ist der im wesentlichen U-förmig ausgebildete Bügel 30 mit einem seiner beiden Schenkel in Löchern 33 der beiden Federhalter 25 eingesetzt und greift mit seinem anderen Schenkel in eine Öffnung 29 der Lasche 31 ein.
Die Lasche 31 ist mit der Schaltbrückenlasche 32 über ein Gelenk 34 gekuppelt. Die Schaltbrückenlasche 32 weist zwei zueinander parallel verlaufende Teile 35 auf, die über einen Steg 36 miteinander verbunden sind. Die Schaltbrückenlasche 32 ist so wie die bewegliche Schaltbrücke 2 um die im Schaltschloß drehbar eingesetzte Achse 3 verschwenkbar. Über die Achse 3 sind zwei Kontaktfedern 37 gesteckt, deren Schenkel sich einerseits an der beweglichen Schaltbrücke 2 und anderseits an der Schaltbrückenlasche 32 abstützen.
Der eine Schenkel 35 der Schaltbrücken lasche 32 trägt noch einen Ansatz 38, in den eine Aufreißfeder 39 gehängt ist, deren anderes Ende an einem mit der Schloßplatte 21 einstückig ausgebildeten Fortsatz 40 gehängt ist.
Durch die beschriebene Konstruktion der Anordnung aus Schaltbrückenlasche 32 und beweglicher Schaltbrücke 2 kann die Schaltbrückenlasche 32 am Ende des Einschaltvorganges (Bewegung der beweglichen Schaltbrücke 2 aus der AUS-Stellung in die EIN-Stellung) gegenüber der beweglichen Schaltbrücke 2 verschwenken, so daß letztere unter der Wirkung der beiden Kontaktfedern 37 mit ihren beiden Kontaktenden 41 gegen die beiden gehäusefesten Kontakte 6 gedrückt wird.
Der mit der Lasche 31 gekuppelte Schenkel des Bügels 30 ist in einer Kulisse (Schlitzführung) geführt. Diese Kulisse wird von Schlitzen 50 in den beiden Schenkeln einer Klinke 51 gebildet. Die Klinke 51 ist im Schaltschloß 1 um die Achse 24 verschwenkbar gelagert, wobei die beiden Schenkel der Klinke 51 von einem Steg 52 verbunden sind.
Um zu verhindern, daß sich die beiden Schenkel des Bügels 30 unter der Wirkung der Einschaltkräfte und der Kontaktkräfte auf einanderzu bewegen, ist eine Stützlasche 53 vorgesehen, deren dem Schenkel des Bügels 30, der mit der Lasche 31 gekuppelt ist, zugeordnete Enden Löcher aufweisen, durch welche der genannte Schenkel des Bügels 30 greift. Am anderen Ende weisen die beiden parallel zueinander verlaufenden Teile der Stützlasche 53 eine Ausnehmung auf, in die der andere Schenkel des Bügels 30 eingreift.
Das von der Schwenkachse 24 abgekehrte Ende der Klinke 51 ist einer Klinkenauflage 60 zugeordnet. Die Klinkenauflage 60 ist im Schaltschloß 1 um die Achse 23 verschwenkbar gelagert und wird von einer Zugfeder 61 auf die Klinke 51 bzw. die Lasche 31 hin belastet. In der in Ftg. 1 gezeichneten EIN-Stellung (bzw. in der zum Einschalten bereiten Stellung) ist das freie Ende 51' der Klinke 51 mit der Klinkenauflage 60 dadurch verrastet, daß ein Ansatz 62 der Klinke 51 auf einer Schulter 63 der Klinkenauflage 60 aufliegt. 3
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An der Klinkenauflage 60 sind weiters zwei Vorsprünge 64 und 65 vorgesehen, die einerseits dem Hebel 12 des Magnetauslösers 4 und anderseits dem freien Ende des Bimetallauslösers 5 zugeordnet sind, so daß beim Ansprechen der genannten Bauteile die Klinkenauflage 60 bei Betrachtung der Fig, 4 entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt wird und die Klinke 51 frei gibt.
Im Schaltschloß 1 ist weiters eine Raste 70 um die Achse 24 verschwenkbar gelagert, die unter der Wirkung einer Feder 71 steht, welche diese bei Betrachtung der Fig. 4 im Uhrzeigersinn belastet.
An der Raste 70 läuft der über die Bohrungen 33 mit den Federhaltern 25 des Schaltknebels 15 gekuppelte Schenkel des Bügels 30 in einer Vertiefung 76 der Raste 70 auf, wenn der Schaltknebel 15 im Uhrzeigersinn aus der in Fig. 3 gezeigten Lage in die in Fig. 6 gezeigte Lage verschwenkt wird. Beim Weiterbewegen des Schaltknebels 15 (im Uhrzeigersinn) werden dessen Federhalter 25 unter zunehmender Spannung der Sprungfedern 27 verschwenkt. Am Schaltknebel 15 ist ein Ansatz 72 vorgesehen, der auf der Raste 70 im Bereich einer in ihr vorgesehenen Ausnehmung 73 aufläuft, wenn sich der mit der Lasche 31 gekuppelte Schenkel des Bügels 30 annähernd in dem Bereich des Schlitzes 50 der Schlitzführung in der Klinke 51 befindet, wo dieser aus einer im wesentlichen parallel zur Verschieberichtung der Lasche 31 verlaufenden Richtung in den in eine Richtung weg von der Schwenkachse 22 des Schaltknebels 15 verlaufenden Teil übergeht (etwa die Stellung gemäß Fig. 6).
Bei dem beschriebenen Leitungsschutzschalter erfolgt der Schaltvorgang über das Schaltschloß 1, wobei der Schaltknebel 15 über den in der Kulisse (Schlitz 50 in der Klinke 51) geführten, einen Totpunkt überschreitenden Bügel 30, die über die Lasche 31 und die Schaltbrückenlasche 32 angetriebene Schaltbrücke 2 betätigt, und die Kontakte 41 schließt, indem diese an die Festkontakte 6 angedrückt werden. Der Verklinkungsmechanismus des erfindungsgemäßen Schaltschlosses 1 besteht aus der Klinkenauflage 60 mit ihrer Schulter 63 und der in diese mit ihrem Ansatz 62 eingreifenden Klinke 51.
Die Auslösung erfolgt entweder durch das von einem Überstrom erhitzte und ausgebogene Bimetall 5 oder durch den Hebel 12, der vom Stössel über den Anker des Magnetauslösers 4 bewegt wird, wenn über die Spule des Magnetauslösers 4 ein Kurzschlußstrom fließt.
Bei dem erfindungsgemäßen Schaltschloß 1 kann der Auslösevorgang unabhängig von der Stellung oder allfälligen Blockierung des Schaltknebels 15 stattfinden (Freiauslösung).
In der EIN-Stellung des erfindungsgemäßen Leitungsschutzschalters hat die Klinke 51 mit ihrem Ansatz 62, der an einem die beiden parallel verlaufenden Teile der Klinke 51 verbindenden Steg von diesem abstehend vorgesehen ist, in die Schulter 63 der Klinkenauflage 60 eingegriffen. Die Stellung des Schaltknebels 15 wird durch Totpunktüberschreitung des Gelenkes, das aus den Federhaltern 25 (Bohrungen 33) und dem Bügel 30 gebildet wird, erreicht und gehalten.
Die bewegliche Schaltbrücke 2 wird über die Brückenlasche 32 und die Lasche 31 und den in dem vom Schaltknebel 5 weg weisenden Teil des Schlitzes 50 in der Klinke 4 arretierten Schenkel des Bügels 30 gespannt. In dieser Stellung ist die Aufreißfeder 39 gespannt und zieht im Moment der Auslösung mit ihrer vollen Kraft an der eingeschalteten Schaltbrücke 2, um diese von den Festkontakten 6 wegzuziehen.
In der EIN-Stellung sind auch die beiden Kontaktfedem 37 gespannt, um den Kontaktdruck aufzubauen. Durch ein größeres Lagerloch (Spiel desselben gegenüber der Achse 3) in der Lagerlasche 2’ der beweglichen Schaltbrücke 2 und den symmetrisch angeordneten Kontaktfedern 37 kann beim erfindungsgemäßen Leitungsschutzschalter ein ungleichmäßiger Kontaktabbrand ausgeglichen werden.
Beim erfindungsgemäßen Leitungsschutzschaltern ist es weiters möglich, einen Kontaktstellungsanzeiger 80 vorzusehen, der durch ein Sichtfenster 81 im Gehäuse von außen sichtbar ist, wobei in der in Fig. 1 gezeigten EIN-Stellung das rote Feld des Kontaktstellungsanzeigers 80 von außen sichtbar ist.
Beim Auslösen des erfindungsgemäßen Leitungsschutzschalters wird ausgehend von der in Fig. 1 gezeigten EIN-Stellung die Klinkenauflage 60 entweder durch das Bimetall 5 oder durch den Hebel 12 entgegen der Kraft der Feder 61 verschwenkt und die Klinke 51 entriegelt, so daß sich der in den abgewinkelten Teilen 50' der Schlitze 50 befindliche Schenkel des Bügels 30 aus diesen Teilen 50' herausbewegt und die bewegliche Schaltbrücke 2, angetrieben von der Aufreißfeder 39, in die in Fig. 2 gezeigte AUS-Stellung verschwenkt wird. Dabei bewegt sich der in den Schlitzen 50 der Klinke 51 aufgenommene Schenkel des Bügels 30 in das von der Achse 24, um die herum die Klinke 51 verschwenkbar gelagert ist, entfernte Ende der Schlitze 50 der Klinke 51.
Erfolgt die Auslösung durch den Magnetauslöser 4, wird die bewegliche Schaltbrücke 2 zusätzlich durch den Stössel des Magnetauslösers 4 angetrieben, durch den Anker aufgedrückt und somit ein Verschweißen der Kontakte 41 und 6 verhindert.
Sollte die bewegliche Schaltbrücke 2 trotzdem mit den Festkontakten 6 verschweißt sein, bleibt das rote Feld der Kontaktstellungsanzeige 80 im Sichtfenster 81 im Gehäuse des Leitungsschutzschalters sichtbar.
Befindet sich der Leitungsschutzschalter in der AUS-Stellung (Kontakte geöffnet), so ist die Klinke 51 durch den Schaltknebel 15, der von der ihm belastenden Feder 26 in die AUS-Stellung gedrückt wird, über 4
Claims (15)
- AT 404 769 B den Bügel 30 angehoben und ist bereit, in die Schulter 63 der Klinkenauflage 60 einzuhaken, wenn diese unter der Wirkung der Feder 61 wieder zurückgeschwenkt wird. Die Aufreißfeder 39 ist in dieser Stellung leicht gespannt, um die bewegliche Schaltbrücke 2 in der AUS-Stellung zu halten. Die Klinkenauflage 60 wird durch die Kraft der Feder 61 an den Ansatz 62 der Klinke 51 gedrückt, um für die Verklinkung bereit zu sein. Im Sichtfenster 81 ist das die AUS-Stellung anzeigende grüne Feld des Kontaktstellungsanzeigers 80 von außen sichtbar. Bei dem erfindungsgemäßen Leitungsschutzschalter mit dem beschriebenen Schaltschloß ist die Funktion der Sprungeinschaltung die folgende: Der Schaltknebel 15 wird beim Einschalten im, bezogen auf die Zeichnungen, Uhrzeigersinn solange verschwenkt bis der mit der Lasche 31 gekuppelte Schenkel des Bügels 30 an der Raste 70 anliegt, wodurch die Lasche 31, die Schaltbrückenlasche 32 und damit die bewegliche Schaltbrücke 2 an einer weiteren Bewegung behindert sind, auch wenn der Schaltknebel 15 weiter verschwenkt wird (Stellung Fig. 6). In dieser Situation befinden sich die Kontaktenden 41 der beweglichen Schaltbrücke 2 etwa 1 mm vor den Festkontakten 6 und bewegen sich ungeachtet der fortgesetzten Bewegung des Schaltknebels 15 nicht weiter. Beim Weiterverschwenken des Schaltknebels 15 werden die bereits vorgespannten Sprungfedern 26 noch weiter gespannt, bis der Ansatz 72 des Einschaltknebels 15 an der Raste 70 in ihrer Vertiefung 73 aufläuft und die Raste 70 aushebt, worauf die zunächst blockierte Schaltbrücke 2 mit jener Federkraft, die von den Sprungfedern 26 geliefert wird, über die Lasche 31 und die Schaltbrückenlasche 32 schlagartig mit ihren beiden Köpfen 41 an den Festkontakten 6 in Anlage kommt und den Kontakt schließt. Zusammenfassend kann die Erfindung beispielsweise wie folgt dargestellt werden: Bei einem Leitungsschutzschalter mit einer mit Bimetall- und Magnetauslösung 4 ausgerüsteten Schaltstrecke 6, 41 ist einer verschwenkbaren Schaltbrücke 2 ein Schaltschloß 1 mit einem Schaltknebel 15 zugeordnet. Die Schaltbrücke 2 kann mit Hilfe des Schaltknebels 15 von Hand aus der von Festkontakten 6 einen Abstand aufweisenden AUS-Stellung in eine an den Festkontakten 6 anliegenden EIN-Stellung verschwenkt werden. Der Schaltknebel 15 ist über eine gelenkige, aus einem Bügel 30 und einer Lasche 31 bestehende Verbindung mit der beweglichen Schaltbrücke 2 verbunden. Der mit der Lasche 31 verbundene Schenkel des Bügels 30 ist in einer Schlitzführung 50, 51 geführt, wogegen der andere Schenkel des Bügels 30 mit dem Schaltknebel 15 gelenkig verbunden ist. Die Schlitzführung 50 ist in einer im Schaltschloß 1 verschwenkbar gelagerten Klinke 51 vorgesehen, die an ihrem dem Schwenkpunkt 24 gegenüberliegenden Ende 51' mit einer Klinkenauflage 60 verrastbar ist. Die Klinkenauflage 60, der die Bimetall5 und Magnetauslösung 4 zugeordnet ist, ist im Schaltschloß 1 verschwenkbar 23 gelagert. Der Schlitz 50 der Schlitzführung verläuft über einen Teil seiner Länge im wesentlichen parallel zur Verschieberichtung der Lasche 31. Der in der Schlitzführung 50, 51 aufgenommene Schenkel des Bügels 30 ist in der EIN-Stellung in einem vom Schaltknebel 15 weg verlaufenden Teil 50' des Schlitzes 50 aufgenommen und der Schaltknebel 15 nimmt mit dem Bügel 30 eine Über-Totpunkt-Lage ein. Patentansprüche 1. Leitungsschutzschalter mit einem mit Bimetall- und Magnetauslösung (4) ausgerüsteten Schaltschloß (1) und mit einer verschwenkbaren Schaltbrücke (2), die mit einem Schaltknebel (15) gekuppelt ist. wobei die Schaltbrücke (2) mit Hilfe des Schaltknebels (15) aus der von wenigstens einem Festkontakt (6) einen Abstand aufweisenden AUS-Stellung in eine an dem Festkontakt (6) anliegende EIN-Stellung verschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Schattknebel (15) über einen Bügel (30) und eine Lasche (31) mit der beweglichen Schaltbrücke (2) verbunden ist, daß der mit der Lasche (31) verbundene Schenkel des Bügels (30) in einer Schlitzführung (50, 51) geführt ist, daß der andere Schenkel des Bügels (30) mit dem Schaltknebel (15) verbunden ist, daß der Schlitz (50) der Schlitzführung in einer im Schaltschloß (1) verschwenkbar gelagerten Klinke (51) vorgesehen ist, die an ihrem dem Schwenkpunkt (24) gegenüberliegenden Ende (51 ’) mit einer Klinkenauflage (60) verrastbar ist, daß der im Schaltschloß (1) verschwenkbar (23) gelagerten Klinkenauflage (60) die Bimetall- (5) und Magnetauslösung (4) zugeordnet ist, daß der Schlitz (50) abgewinkelt ist und aus einem Teil, der im wesentlichen parallel zur Verschieberichtung der Lasche (31) verläuft und aus einem Teil (50') besteht, der zur Verschieberichtung der Lasche (31) geneigt, vom Schaltknebel (15) weg verläuft, und daß der im Schlitz (50) aufgenommene Schenkel des Bügels (30) in der EIN-Stellung in dem vom Schaltknebel (15) weg verlaufenden Teil (50') des Schlitzes (50) aufgenommen ist. 5 AT 404 769 B
- 2. Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Klinkenaufiage (60) und dem Schaltschloß (1) eine die Klinkenauflage (60) in ihre der Klinke (51) angenäherte Stellung belastende Zugfeder (61) gespannt ist.
- 3. Schalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet daß die Klinke (51) zwei zueinander parallel verlaufende Schenkel aufweist, die durch einen Steg (52) miteinander verbunden sind, und daß in beiden Schenkeln Schlitze (50) für die Aufnahme des einen Schenkels des Bügels (30) vorgesehen sind.
- 4. Schalter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet daß die Klinke (51) über in ihren beiden Schenkeln an dem der Klinkenauflage (60) gegenüberliegenden Ende vorgesehene Löcher um eine schaltschloßfeste Achse (24) verschwenkbar gelagert ist.
- 5. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet daß die Lasche (31) mit der beweglichen Schaltbrücke (2) über eine Schaltbrückenlasche (32) gekuppelt ist, die um die Schwenkachse (3) der Schaltbrücke (2) verschwenkbar gelagert ist und mit der die Schaltbrücke (2) durch wenigstens eine Kontaktfeder (37) gekuppelt ist.
- 6. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet daß zwischen den Schenkeln des Bügels (30), der den Schaltknebel (15) mit der Lasche (31) verbindet, eine die beiden Schenkel des Bügels (30) verbindende Bügelstütze (53) vorgesehen ist.
- 7. Schalter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet daß die Bügelstütze (53) zwei zueinander parallel verlaufende, miteinander verbundene Schenkel aufweist.
- 8. Schalter nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet daß die Bügelstütze (53) an einem Ende eine Ausnehmung aufweist, in welcher der eine Schenkel des Bügels (30) aufgenommen ist und daß die Bügelstütze (53) am anderen Ende eine einseitig offene Vertiefung aufweist, in die der andere Schenkel des Bügels (30) eingreift.
- 9. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet daß der Bügel (30) über wenigstens einen gegenüber dem Schaltknebel (15) gegen Federkraft verschwenkbaren Federhalter (25) mit dem Schaltknebel (15) verbunden ist, daß eine im Schaltschloß (1) verschwenkbar gelagerte Raste (70) vorgesehen ist, auf welcher der mit der Lasche (31) verbundene Schenkel des Bügels (30) beim Bewegen des Schaltknebels (15) aus der AUS-Stellung in die EIN-Stellung aufläuft, und daß am Schaltknebel (15) ein Ansatz (72) vorgesehen ist, der an der Raste (70) gegen Ende der Verschwenkung des Schaltknebels (15) in seine der EIN-Stellung entsprechende Lage im Sinne einer den Bügel (30) freigebenden Verschwenkung der Raste (70) aufläuft.
- 10. Schalter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet daß die Raste (70) im Schaltschloß (1) um dieselbe Achse (24) verschwenkbar gelagert ist wie die Klinke (51).
- 11. Schalter nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet daß die Raste (70) unter der Wirkung einer Feder (71) steht, die sie in ihre dem einen Schenkel des Bügels (30) zugeordnete Schwenklage belastet, und daß im Schaltschloß (1) ein Ansatz (75) vorgesehen ist, der das Verschwenken der Raste (70) in die eine Richtung begrenzt und hiezu mit einem Ansatz (74) an der Raste (70) zusammenwirkt.
- 12. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet daß die verschwenkbare Schaltbrücke (2) zwei Kontaktflächen (41) aufweist, die zwei Festkontakten (6) zugeordnet sind, und daß die verschwenkbare Schaltbrücke (2) über eine zur verschwenkbaren Schaltbrücke (2) symmetrisch angeordnete Lagerzunge (2') an einer zwischen zwei zueinander parallelen Schloßplatten (20, 21) des Schaltschlosses (1) befestigten Achse (3) verschwenkbar gelagert ist.
- 13. Schalter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß beiderseits der Lagerzunge (2') Kontaktfedern (37) vorgesehen sind, die mit ihrem einen Schenkel an der verschwenkbaren Schaltbrücke (2) und mit ihrem anderen Schenkel an der Schaltbrücken lasche (32) anliegen. 6 AT 404 769 B
- 14. Schalter nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daG die Schaltbrückenlasche (32) zwei zueinander parallele Schenkel (35) aufweist, die zwischen sich das der verschwenkbaren Schaltbrücke (2) zugeordnete Ende der Lasche (31) aufnehmen.
- 15. Schalter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz (72) des Schaltknebels (15) auf die Raste (70) aufläuft, wenn sich der mit der Lasche (31) gekuppelte Schenkel des Bügels (30) im Bereich des Überganges zwischen dem im wesentlichen parallel zur Verschieberichtung der Lasche (31) und dem vom Schaltknebel (15) weg verlaufenden Teil (50') des Schlitzes (50) der Schlitzführung (51) befindet. Hiezu 6 Blatt Zeichnungen 7
Priority Applications (13)
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