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Eisenbahnschwelle aus armiertem Beton.
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Eisenbahnschwelle aus armiertem Beton und ist dadurch gekennzeichnet, dass : 1. die Schwelle aus zwei Köpfen gebildet wird, die untereinander durch Querwangen verbunden sein können, wobei jeder dieser Köpfe an der Stelle, wo die Schiene aufruht, mit einer oder mehreren Öffnungen oder Nestern versehen ist, welche völlig hindurchgehen und absolut frei sind ; 2. dass der Schwelle bei ihrer Verlegung ein bestimmtes Widerstandsplanum gegeben wird, indem man darunter, besonders unter ihren beiden Köpfen, eine richtige Gründung vornimmt, welche durch ein senkrechtes und durch die Öffnungen der Schwelle cingebrachtes Füllwerk gebildet wird, das aus geeignetem Ballast mit Beimischung geeigneter Materialien erzeugt wird ;
3. dass nach endgiltiger Anordnung der Schwelle an ihrem Platz in die Offl1ungen der Köpfe ein Holzblock oder anderes geeignetes, leicht ersetzbares Material angeordnet wird, welches dazu bestimmt ist, die üblichen zur Befestigung der Schienen, der Unt (rlagsplatten, der Schienenstühle u. s. w. notwendigen Organe aufzunehmen, wobei diese Holz- hlöcke in der Schwelle durch Keile, Zapfen, Nägel oder andere geeignete Verriegelungsmittel festgehalten werden ; 4. dass die ersetz-und herausnehmbaren Blöcke in bestimmten Fällen leicht alls ihrem Lager herausgenommen, durch andere ersetzt und umgetauscht werden können, wobei jedoch die Schwelle nach wie vor im Betriebe bleibt, ohne die Schienen noch die Schwelle selbst zu bewegen oder zu beeinflussen und ebensowenig den benachbarten Boden zu berühren.
Die Erfindung ist auf der Zeichnung zur Veranschaulichung gebracht und zwar sind : Fig. 1 und 2 ein Längsschnitt bezw. eine Draufsicht auf die Schwelle gemäss vorliegender Erfindung, Fig. 3 und 4 ähnliche Ansichten einer Schwelle, bei welcher die Wangen in der Querrichtung verbunden und die Öffnungen in dem Schwellenkopf mit Holzblöcken versehen sind, die durch Keile oder senkrechte Riegel gesichert werden ; Fig. 5, 6 und 7 zeigen in grösserem Massstabe einen Schwellenkopf in Längsschnitt, Querschnitt und Draufsicht mit einem Holzblock und mit Keilen oder senkrechten Riegeln ; Fig. 8,9 und 10 zeigen in kleinerem Massstabe Schwellen verschiedener Ausführungsformen ;
Fig. 11-20 stellen die Mittel zur Anordnung und Befestigung der Holzblöcke in den Offnungen der Schwellenköpfe dar, derart, dass diese Holzblöcke leicht herausnehmbar und ersetzbar sind, ohne die Schiene noch die Schwelle selbst, noch den benachbarten Boden berühren, bewegen oder verändern zu müssen.
Die neue Schwelle besitzt zwei Köpfe a aus armiertem Beton, über welche die Schienen hinweggehen. Diese Köpfe sind miteinander durch zwei Wangen b, ebenfalls aus armiertem Beton, verbunden, derart, dass ein einziges festes und widerstandsfähiges Stück entsteht. In den Köpfen Cl sind eine oder mehrere Offnungen oder Nester 2 vorgesehen, die völlig durch diese Köpfe hindurch gehen.
Diese absolut freien Offnungen werden zunächst zur Verlegung der Schwelle benutzt und dienen darauf, wenn die Schwelle in Benutzung genommen werden soll, zur Anordnung und Aufnahme von herausnehmbaren Hölzblöcken c, die in irgend welcher Weise an ihrem Platz festgehalten werden und auf welchen die Schienen entweder direkt oder unter Zwischenschaltung von Unterlagsplatten u. s. w. befestigt werden, in allen Fällen jedoch derart, dass sie den jeweiligen
Bestimmungen und Zwecken entsprechen.
Es ist ohne weiteres verständlich, dass die in der be- schriebenen Weise ausgestaltete Schwelle in genau gleicher Weise angeordnet und verlegt werden
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ist es, dank ihrer Gestalt und Ausbildung, möglich, ihr ein Planum zu sichern, welches ebenso widerstandsfähig wie auch für den Eisenbahnbetrieb notwendig ist, indem der Ballast nicht nur um die Köpfe a herum angeordnet wird, wie dies bei Holzschwdlen heute üblich ist, sondern hauptsächlich dadurch, dass man den Ballast senkrecht unter diesen Köpfen anordnet, indem man durch die Öffnungen 2 hindurch unterhalb der Schwellenköpfe Aushöhlungen vorsieht und dieselben mit geeignetem Material ausfüllt.
Dieses senkrecht angeordnete Füllwerk sichert der Schwelle nicht nur ein bestimmtes Widerstandsplanum, sondern bildet auch eine wirkliche Gründung, in welcher die Schwelle in geeigneter Weise verankert ist, wobei diese Verankerung durch Ballast, welcher den ganzen zentralen Hohlraum 1 ausfüllt, vervollständigt wird.
Es sei angenommen, dass die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Schwelle in der beschriebenen Weise an ihrem Platz verlegt ist ; um die Schienen auf dieser Schwelle zu befestigen, versieht man zunächst die Öffnungen 2 mit Holzblöcken c. Wie auf der Zeichnung ersichtlich ist, haben die Öffnungen 2, die in den Schwellenköpfen a angeordnet find, und ebenso die Holzblöcke c, die in diesen Öffnungen angeordnet werden, im Längsschnitt trapezförmige, im Querschnitt aber rechteckige Gestalt.
Die Breite der Holzblöcke c ist natürlich veränderlich, jedoch muss sie hinreichend sein, um eine Verschiebung der Schienen, namentlich im Hinblick auf die Anwendung der Schwellen in Kurven oder, wenn eine solche durch die Unterhaltung des Eisenbahnbetriebes oder aus sonstigen Gründen notwendig wird, zuzulassen. Für die Sicherung der Blöcke c in den Öffnungen können verschiedenartige Mittel zur Anwendung kommen. In den Fig. 3-7 kommen Metallkeile d zur Anwendung, welche senkrecht eingetrieben werden und hiedurch eine Verriegelung bilden. Die Fig. 11 bis 20 stellen eine andere Art der Befestigung der Blöcke c dar und zwar vermittels Zapfen oder horizontaler Riegel d'.
Bei der Ausbildung nach den Fig. 3-7 sollen die Holzfasern der Blöcke c in der Längsrichtung liegen, wobei diese Blöcke mit Hilfe der vertikalen Sihlkeile d, die eine Breite von einigen Zentimetern haben, in der Querrichtung verschoben und dadurch in der Schwelle festgehalten werden. Die Keile d werden von oben her eingesetzt und zwar in Öffnungen oder Ausnehmungen 3, 4, die ebenfalls keilförmige Gestalt besitzen und teils in den Köpfen a der Schwelle, teils an den Seitenwänden der Blöcke c vorgesehen werden. Die Ausnehmungen 3 in den Blöcken c sind am oberen Teil am tiefsten und vermindern sich nach der Unterseite des Blockes zu, während die Ausnehmungen 4 in den Schwellenköpfen an der unteren Seite am tiefsten sind und mehr und mehr nach der Oberseite der Schwelle zu abflachen.
Um die Einführung und die Herausnahme der Keile d zu erleichtern, besitzen die Ausnehmungen 3, 4 eine entsprechende Breite und ebenso besitzen die Keile selbst für diesen Zweck Ausnehmungen 8 (Figur 5).
Es ist jedoch nicht unbedingt notwendig, dass jeder der Köpfe a nur mit einer einzigen Öffnung 2 ausgerüstet ist. Für Schwellen, die hauptsächlich für Eisenbahnstrecken mit grossem Betriebe bestimmt sind, kann man in den Schwellenköpfen a auch zwei oder drei identische Öffnungen 2 vorsehen. Die Fig. H, 9 und 10 stellen derartig ausgebildete Schwellen dar. Bei derartigen Schwellen kann man auch, je nach Wunsch und ohne Unbequemlichkeiten, einen oder mehrere Holzblöcke c unter jeder Schiene anordnen. Bei den vorstehend beschriebenen Schwellen ist es, wenn notwendig, sehr leicht, die durch Regen etc. schwankend gewordene Lagerung der Schwelle durch äusseres Füllwerk oder durch Einstampfen von Ballast in die freigebliebenen Öffnungen zu beheben.
Wird es notwendig, einen oder mehrere Holzblöcke c zu ersetzen, so kann dies bei den erstdargestellten Ausführungsbeispielen der Schwelle nur dadurch herbeigeführt werden, dass man die Schienen vorher beseitigt. Nachdem aber infolge der energischen Unterstopfung der Schwellen durch deren Öffnungen ihre Lagerung während eines grossen Zeitintervalles keiner Remedur bedarf, die Holzblöcke aber innerhalb einer kürzeren Zeit ausgewechselt werden müssen, so wurde angestrebt, die Schwellenöffnungen 2 mit Holzblöcken zu versehen, die nacheinander an ihren Platz gebracht oder herausgenommen werden können, ohne dass weder die Schienen noch die Schwelle bewegt oder verändert zu werden brauchen ebenso wenig wie der benachbarte Boden.
In den Fig. 11-20 sind die Mittel dargestellt, um in den Öffnungen 2 einen Holzblock c leicht herausnehmbar anzuordnen, ohne die über diese Holzblöcke hinweglaufenden Schienen, noch die Schwellen und ebenso wenig den benachbarten Boden unterhalb der Schwellen beseitigen zu müssen. Aus Vorstehendem ist ersichtlich, dass in allen Fällen die Blöcke c, wenn sie im Betriebe sind, unmittelbar unterhalb der Schiene angeordnet sind und zwar ist diese Stellung unbedingt notwendig, weil die Holzblöcke ja die Unterlagsplatten und andere Organe zur Befestigung der Schienen aufnehmen.
Bei der in den Fig. 11-15 dargestellten Einrichtung, die besonders für Eisenbahnstrecken mit Vignoles-Schicnen bestimmt ist, nehmen die Offnungen 2, die in jedem der Köpfe a der
Schwelle angeordnet sind, einen Block c auf, der jedoch die Öffnung nicht vollständig ausfüllt.
Die Seitenflächen dieses Blockes c und eine der Längsflächen sind jedoch mit den entsprechenden Wänden der Offnung 2 in Berührung (Fig. 11 und 12). Dagegen ist die andere Längsfläche dieser
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Befestigungsorgane der Schiene beseitigt worden sind, die Zapfen d'herauszuziehen, das Futterstück wegzunehmen und darauf den Holzblock c durch Gieiten vorzuziehen und herauszunehmen, wie dies die Fig. 13 und 14 zeigen. In genau gleicher Weise lässt sich ein neuer Block c an seinen Platz bringen.
Bei der in den Fig. 16-20 dargestellten Einrichtung, die hauptsächlich für Eisenbahnstrecken mit doppelköpfigen Schienen bestimmt ist, welche durch Schienenschuhe festgehalten werden, werden die Öffnungen 2 in zwei Teile 21 und 22 getrennt und zwar durch eine Querwand 7, welche einen Teil der Schwelle bildet. In jeder halben Offnung 21, 22 wird Seite an Seite ein Holzblock cl bezw. C2 und ein Block oder ein Futterstück aus armiertem Zementbeton'11 bezw. g2 angeordnet. Beide zusammen werden in ihrem Gehäuse durch einen oder mehrere Zapfen oder
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weiters vorstellen, wie bei dieser Einrichtung die Arbeit bei dem Ersatz der Holzblöcke vor sich geht, ohne die Schiene noch die Schwelle zu beseitigen.
Nachdem die Befestigungseinrichtungen der Schienenschuhe oder der Schiene und die Zapfen d1 beseitigt worden sind, hebt man die
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liegenden Holzblöcke cl, C2 hervor, wie dies die Fig. 19 zeigt, sodass nunmehr die Herausnahme der Holzblöcke cl, C2 und der Ersatz durch einen neuen Holzblock vor sich gehen kann. Wenn in derselben Schwelle (Doppel- oder Verbindungsschwelle) zwei Serien von Schienenschuhen befestigt werden müssen, werden die Teile 21 und 22 der Öffnungen viel grösser gehalten und tragen dann zwei Holzblöcke c, c (Fig. 20) entsprechend jedem Schienenschuh. Zwischen diesen Blöcken c, c wird dann ein Block oder ein einziges Futterstück aus Zement beton 9 angeordnet.
Bei dieser Ausbildung der Erfindung wird zwecks Ersatz der Holzblöcke c, c zunächst das Futterstiick y und weiter nacheinander die Holzblöcke verschoben und herausgenommen, um durch neue ersetzt zu werden.
Es ist hier noch zu bemerken, dass jedes Lager für die Holzblöcke, das heisst jede Öffnung 2 auf einer oder mehreren der Seitenflächen Schultern h besitzt, wie dies die Fig. 11 bis 15 zeigen. die als Stützen für diese Blöcke dienen. In der Zeichnung sind diese Schultern nicht bei allen Ausführungsformen dargestellt, um die Zeichnung leichter verständlich zu machen.
Es ist aber klar, dass dieselben in allen Öffnungen 2 vorgesehen sein können, ohne die vorliegende Erfindung zu verändern. Für Strassenbahnstrecken und ähnliche Zwecke benutzt man ebenfalls die Köpfe a mit den ersetzbaren Holzblöcken nach dem beschriebenen System, wobei die Köpfe i oliert und in den Boden eingestampft sind und die miteinander verbundenen Schienen tragen.
PATENT-ANSPRÜCHE :
1. EisenbahnschweHe aus armiertem Beton mit sie durchsetzenden Offnungen zum ltnterstopfen, dadurch gekennzeichnet, dass diese Öffnungen in den Schwellenköpfen, unterhalb der Schiene, angeordnet sind, zum Zwecke, das Unterstopfen der Schwellenköpfe durch die Öffnungen hindurch mittels vertikalen Stampfens des darunter befindlichen Bodens und Einbringens des hiezu geeigneten Materiales bewerkstelligen zu können, wobei diese Öffnungen später zur Aufnahme von auswechselbaren Holzblöcken dienen. in welche die Schienenbefestigungsmittel eingebracht werden.