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Die Erfindung betrifft einen Apothekenzugschrank mit entlang Führungen verschiebbaren
Schubladen, die einen schrägen Boden aufweisen, wobei die Böden der Schubladen quer zur Verschub- richtung geneigt verlaufen, nach Patent Nr. 338455. Dabei wird hier unter dem Begriff Apothekenzug- schrank sowohl ein herkömmlicher Kasten od. dgl. Schrank, als auch ein Gestell bzw. eine Stellage verstanden, bei dem bzw. der beispielsweise vertikale Ständer die Führungen für die Schubladen tragen, jedoch keine Häupter, Deckplatten od. dgl. vorgesehen sind.
In Apotheken werden verhältnismässig grosse, hohe Schränke mit sich über die Höhe dieser Schränke erstreckenden Schrankzügen oder einzelnen Schubladen, die bis zu etwa 1 m tief sind, verwendet, um die verschiedensten Waren zu lagern. Dabei haben sich die Schrankzüge nicht bewährt, da zum Entnehmen einer Ware jeweils ein ganzer "Schrank" herausgezogen werden muss (aus dem die Waren seitlich ent- nommen werden), was eine äusserst kompakte Verankerung des ganzen Aufbaues erfordert und dementsprechend hohe Preise zur Folge hat. Anderseits sind die Fächer bzw. Schubladen, die in einer
Höhe oberhalb etwa 1, 5 m angebracht sind, nicht mehr einzusehen, d. h. man sieht normalerweise nicht mehr, was sich in der Lade oder im Fach befindet.
Um hier Abhilfe zu schaffen, wurden bereits Laden mit durchsichtigem Boden hergestellt, so dass das Innere einer derartigen Lade von unten her einsehbar ist. Dieser Vorteil kommt jedoch erst bei Schubladen zur Geltung, die oberhalb der Kopfhöhe, also etwa oberhalb 2 m, angeordnet sind.
Ein weiterer Nachteil bei derartigen, in Augenhöhe oder darüber angebrachten Schubladen besteht darin, dass sich die Entnahme von Waren relativ schwierig gestaltet.
Aus der US-PS Nr. 3, 355, 231 ist bereits ein-allerdings verhältnismässig niedriger-Schrank bekannt, dessen Schubladen einen in Ausziehrichtung geneigten Boden aufweisen ; dadurch können die enthaltenen Flanschen od. dgl. Waren immer nach vorne nachrutschen, jedoch wird der Platz nur schlecht genutzt, da durch die Bodenneigung von hinten nach vorne im hinteren Ladenbereich ein ungenutzter
Raum verbleibt, anderseits die Schubladen in einem dementsprechend vergrösserten Abstand voneinander in ihren horizontalen Führungen verschiebbar angeordnet sein müssen.
Inbesondere ist bei den üblicherweise grossen und tiefen Apothekenzugschränken mit ausziehbaren Schubladen auch von Nachteil, dass die Montage und Justierung der Schubladenführungen schwierig und zeitraubend ist, da die jeweiligen Führungen für jede Schublade genau parallel zueinander justiert werden müssen, damit die Schublade leicht läuft oder gleitet und nicht klemmt.
Beim Apothekenzugschrank gemäss dem Stammpatent wird durch die Neigung des Bodens der Schubladen quer zu deren Verschubrichtung die Wareneinsicht verbessert sowie die Entnahme der Waren erleichtert, und auch der Platz wird voll ausgenutzt, jedoch verbleibt das Problem der aufwendigen Montage und Justierung der Schubladen und deren Führungen.
Es ist nun ein Ziel der Erfindung, den Apothekenzugschrank mit ausziehbaren Schubladen gemäss dem Stammpatent so zu verbessern, dass die obenstehenden Nachteile vermieden sind und insbesondere eine einfache Montage und Justierung der Schubladen und deren Führungen möglich sind.
Der erfindungsgemässe Apothekenzugschrank ist dazu dadurch gekennzeichnet, dass die Schubladen längs ihrer höher liegenden Seiten von Führungen gehalten sind und mit ihren tiefer liegenden Seiten frei auskragen. Dadurch sind die auf dem schrägen Boden aufliegenden Waren nicht nur von der Seite der Schublade her leicht übersehbar, bzw. können sie auch einfach entnommen werden (wobei es zusätzlich von Vorteil ist, dass die Waren durch die Schrägstellung des Bodens automatisch immer zur tieferen Ladenseite hin nachrutschen), sondern es wird insbesondere auch der Vorteil einer erheblichen Montageerleichterung und -ersparnis erzielt und ein Klemmen der Schubladen vermieden. Dabei können als Führungen irgendwelche an sich bekannte Führungsschienen oder Führungsleisten vorgesehen sein.
Auch können sowohl Gleitführungen als auch Rollenführungen zur leichteren Verschiebbarkeit der Schublade vorgesehen werden.
Im Hinblick auf eine konstruktiv einfache und dabei stabile Halterung der Schubladen ist es von Vorteil, wenn die Führungen jeweils mit einer vorzugsweise mit dem schrägen Boden einstückig ausgebildeten Profilleiste als Seitenwand an der höher liegenden Seite der Schublade verbunden sind.
Beispielsweise besteht dabei der Grundkörper der Schublade, nämlich der schräge Boden mit der Profilleiste als oberer Seitenwand sowie eventuell auch einer Seitenwand an der tiefer liegenden Seite der Schublade, aus gegebenenfalls durchsichtigem Kunststoff oder insbesondere einem Metall, wie vorzugsweise
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Aluminium. Dieser Schubladen-Grundkörper kann dann beispielsweise an seiner Vorderseite mit einer entsprechenden Blende, etwa ebenfalls aus Aluminium, versehen sein.
Die Schubladen können einfach längs ihrer höher liegenden Seite in obere und untere Führungen eingehängt sein. Anderseits können sie auch mit ihrer höher liegenden Seitenwand bzw. der diese bildenden Profilleiste fest mit einer Schiene einer Rollen- oder Kugelführung mit einer Zwischenschiene und entsprechende Rollen- oder Kugellagerung verbunden sein.
Es sei noch erwähnt, dass auch bereits Einsätze oder Halter, etwa für Geschirr, bekanntgeworden sind, die in herkömmliche Schubladen oder Schrankzüge eingelegt werden und die, im Querschnitt gesehen, einen etwa sägezahnförmigen Verlauf aufweisen. Dies hat-ähnlich wie beim Schrank gemäss der oben genannten US-PS Nr. 3, 355, 231-insbesondere eine schlechte Platzausnützung zur Folge.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen noch weiter erläutert. In den Zeichnungen zeigen im einzelnen ; die Fig. l in mehr schematischer Darstellung einen Ausschnitt eines erfindungsgemässen Apothekenzugschrankes, wobei Teile weggebrochen sind ; die Fig. 2 den vorderen Teil einer Schublade für einen derartigen Apothekenzugschrank ; die Fig. 3 bis 5 und 7 im Querschnitt verschiedene Ausführungsformen für die Halterung der Schubladen längs deren höher verlaufenden Seite, und die Fig. 6 einen horizontalen Detailschnitt gemäss der Linie VI-VI in Fig. 3.
In den Zeichnungen sind einander entsprechende Bauteile mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
In Fig. l ist schematisch ein Teil oder Ausschnitt eines Apothekenzugschrankes --1-- dargestellt, wobei im linken Teil der Darstellung die Schubladen --2-- dieses Schrankes --1-- mit abgenommener Blende --20-- (an der beispielsweise ein Griffknopf --21-- vorgesehen ist, vgl. auch Fig. 2) dargestellt ist. Dabei ist ersichtlich, dass die Schubladen --2-- einen quer zur Verschubrichtung schrägen Boden - aufweisen (wobei der Neigungswinkel vorzugsweise 20 bis 40 , insbesondere etwa 25 bis 30 , beträgt) und längs ihrer höher verlaufenden Seiten mittels Führungen --18-- an den vertikalen Schrankwänden-10-befestigt bzw. geführt sind. Mit ihren tiefer liegenden Seiten kragen die Schubladen --2-- jedoch frei aus.
In den Fig. 3 bis 5 sind nun verschiedene Beispiele dargestellt, wie die Schublade --2-- mit ihren oberen oder höher verlaufenden Seiten an den vertikalen Sehrankwänden-10-verschiebbar befestigt sein können. In Fig. 3 ist beispielsweise eine Kugelführung --18-- mit Zwischenschiene dargestellt, deren einer Schienenteil an der Schrankwand --10-- befestigt, z. B. angeschraubt, ist, und deren anderer Schienenteil mit der Schublade --2-- beispielsweise ebenfalls durch Verschrauben fest verbunden ist.
Die Aufhängungen oder Befestigungen der Schubladen gemäss den Fig. 4 und 5 entsprechen dieser Ausführungsform gemäss Fig. 3, wobei gemäss Fig. 4 bloss die verstärkte Zwischenschiene der Kugelführung --18'-- nach unten abgewinkelt ist, während beim Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 5 zwei Kugelführungen-18-- vorgesehen sind.
Im einzelnen ist zur festen Verbindung der Schubladen --2-- mit den Führungen --18-- insbesondere eine Profilleiste --24-- vorgesehen, die beispielsweise mit dem schrägen Boden oder der Bodenplatte --3-der Schublade --2-- einstückig geformt ist. Diese Profilleiste --24-- verläuft in ihrem unteren Abschnitt senkrecht zum Boden --3-- und bildet so die Seitenwand der Schublade --2-- an deren höher gelegener Seite. In ihrem oberen Abschnitt verläuft die Profilleiste --24-- aussen parallel zur vertikalen Schrankwand - -10--, damit sie entsprechend mit der Führung --18-- verbunden werden kann. In ihrem oberen Abschnitt weist die Profilleiste --24-- dabei eine nach oben offene und in Verschubrichtung verlaufende Nut --25-- auf.
In diese Nut --25-- sind quer verlaufende Teilerwände --16-- mit nasenartigen
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veranschaulicht ist.
An ihren tiefer gelegenen Enden weisen die Teilerwände-16-seitliche Ansätze-14- (Fig. 2 oder 7) bzw. --14'-- (Fig. 3) auf, die zusammen eine unterteilte tiefer liegende Seitenwand der Schublade --2-bilden. Dabei können diese Ansätze --14 bzw. 14'-- als einfache Anschläge für die in der Schublade enthaltenen Waren --5 bzw. 5'-- (Fig. 2) ausgebildet sein, oder aber sie können auch zusätzlich irgendwelche Einrichtungen, wie Abwinkelungen und Verdickungen, zum Aufstecken von Behältern --28-- für irgendwelche Kennkarten oder Computerkarten usw. aufweisen (Fig. 3 ; in dieser Figur sind dabei zwei
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