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Die Erfindung bezieht sich auf eine Bettungsräummaschine zum Einsatz in einem durch Entfernen der Schwellen und unter Verbleib der Schienenstränge gebildeten schwellenlosen Gleisabschnitt, bei der auf einem mit einem Fahrwerk ausgestatteten Chassis ein zwischen den verbleibenden Schienensträngen einsetzbares Bettungsräumwerkzeug mit einer unterhalb der Spurweite liegenden Breite angelenkt ist.
In gewissen zeitlichen Abständen und in Abhängigkeit von der Belastung der Eisenbahnstrecke ist die Schotterbettung von Eisenbahngeleisen aufzubereiten. Zu diesem Zweck werden fortschreitend die Eisenbahnschwellen demontiert, aus dem so frei gewordenen Platz wird der alte Schotter entfernt, u. zw. bis zu einer vorgegebenen Tiefe, dann wird eine neue Schwelle wieder eingesetzt, eine angrenzende Schwelle entfernt und neuer Schotter eingefüllt und eingestampft. Dieser Arbeitsvorgang wird fortschreitend wiederholt, bis die Schotterbettung des Eisenbahngeleises auf den Streckenabschnitt zur Gänze aufbereitet ist. Zur Durchführung dieser Arbeiten sind zahlreiche Vorrichtungen und Maschinen entwickelt worden.
Eine bekannte Einrichtung dieser Art besteht aus einem auf Gleisen verfahrbaren Chassis, das stirnseitig einen Vertikalrahmen aufweist, in welchem mittels Seilzügen ein Greifer heb- und senkbar gelagert ist. Die Breite dieses Greifers entspricht der Breite des Schwellenfaches. An den beiden Aussenseiten des Rahmens ist je ein L-förmiges Profil hydraulisch schwenkbar gelagert, wobei die Schwenkebene in der Rahmenebene liegt und der auskragende Teil des L-Profiles gegen diesen Rahmen gerichtet ist. Die Breite dieser Profile entspricht der Breite des Greifers, also der Breite eines Schwellenfaches. Eine Einrichtung dieser Art ist nur beschränkt einsetzbar, da sie nur eine Entnahme des Schotters unmittelbar im Schwellenfach ermöglicht, was aber für eine ordnungsgemässe Schotterbettreinigung nicht hinreicht.
Darüberhinaus ist die Entnahme des Schotters nur im Bereich der Höhe der Schwellen möglich. Die seitlich auf die Schotterbettung einwirkenden L-förmigen Profile haben die Aufgabe, die Schotterbettung zu lockern, damit der Greifer überhaupt in Funktion treten kann. Würde eine solche Lockerung nicht stattfinden, so hätte der Greifer kaum die Möglichkeit, den Schotter zu entnehmen, da dieser in viel zu kompakter Weise im Schwellenfach liegt.
Eine andere Einrichtung dieser Art besitzt stirnseitig zwei nebeneinanderliegende und gegeneinanderlaufende Becherwerke. Auch hier sind zur Lockerung der Schotterbettung seitlich schwenkbare Greifer oder Harken angeordnet. Auch hier muss die Schotterbettung aufgelockert werden, bevor die Becherwerke überhaupt in Aktion treten können. Die Arbeitshöhe dieser Becherwerke ist auch hierauf die Höhe der Schwellen beschränkt. Die Becherwerke müssen zur Einstellung der jeweiligen Arbeitstiefe in vertikaler Richtung am oder mit dem Rahmen verfahrbar sein, was komplizierte und aufwendige Konstruktionen bedingt.
Trotz dieses aufwendigen Apparates ist nur eine beschränkte Einsatzmöglichkeit gegeben. Sowohl die erst- wie auch die zweitgenannte Einrichtung sind auf einem Chassis montiert, welches auf den Gleisen verfahrbar ist.
Einrichtungen dieser Art sind dann verwendbar, wenn während der Gleisbettreinigung die Strecke nicht befahren wird, denn es ist sehr schwierig, Einrichtungen dieser Art vom Gleis herabzuheben oder sie wieder auf das Gleis aufzusetzen, was ja immer dann notwendig wäre, wenn ein Zug die Strecke passieren muss. Der Einsatz solcher Einrichtungen setzt also zumindest die Zweigleisigkeit der Strecke voraus.
Es ist weiterhin ein Schlepper oder Traktor bekanntgeworden, der auf der Gleisbettung verfahren wird und der mit einer herkömmlichen Ladeschaufel bestückt ist, deren Breite grösser ist als die Spurweite der Gleise.
Diese Ladeschaufel wird nun durch einen Zusatzteil ergänzt, welcher gelenkig an der Ladeschaufel befestigt ist und dessen Breite ebenfalls grösser ist als die Spurweite der Gleise, so dass er auf den Gleisen aufliegt. Dieser Zusatzteil besteht im wesentlichen aus einer planen Platte mit seitlichen Flanschen zur Befestigung an der Ladeschaufel. Im Abstand der beiden Gleise sind längliche Einschnitte in dieser Grundplatte vorgesehen, so dass die von der Ladeschaufel abgewandte Stirnkante dieses Zusatzteiles tiefer liegt als der Kopf der Gleise. Diese Einrichtung dient dazu, Schottermaterial oder auch anderes schüttfähiges Material, das eventuell auf dem Gleiskörper liegt, aufzunehmen, nicht aber Schotter aus der Gleisbettung zu entfernen.
Es wurden auch Schotterbettungsreinigungsmaschinen entwickelt, welche die Schotterbettung unterhalb des Gleiskörpers abarbeiten und welche mit Kratz- und Förderketten ausgerüstet sind. Solche vielgliedrige Einrichtungen sind für einen derart rauhen Betrieb nicht besonders zweckmässig, was auch in der Praxis zu hohen Ausfallquoten führt. Ihr Einsatz bei Trassen mit felsigem Untergrund ist ebenfalls beschränkt. Solche felsige Trassen kommen bei Gebirgsbahnen häufig vor. Der gewachsene Fels liegt oft sehr nahe unter den Schwellen.
Wird nun eine solche Stelle mit diesen Einrichtungen angefahren und solche Stellen sind bei Gebirgsbahnen häufig anzutreffen, so müssen die Aggregate zur Gänze ausgebaut, versetzt und wieder neu eingebaut werden, was einen erheblichen Zeitaufwand in Anspruch nimmt. Gerätschaften mit diesem Arbeitsprinzip sind daher gerade bei Gebirgsbahnen nur beschränkt bzw. nur mit viel Aufwand einsetzbar.
Es ist auch eine Maschine zum Reinigen gleislosen Eisenbahnbettungsschotters bekanntgeworden, die aus einem von Raupenketten angetriebenen Überkopfschaufellader besteht, der nur dann und nur so lange einsetzbar ist, als keine Schienen auf dem Bettungsschotter aufliegen. Damit diese Einrichtung oder Maschine eingesetzt werden kann, muss das Gleis demontiert sein, denn die Schaufel kann nicht zwischen die Schienen eingefahren werden. Zum Verfahren der Maschine bedarf es auch eines erheblichen Platzes. Auch zum Ausebnen oder Planieren der Trasse einer Grubenbahn und auch zur Beseitigung von eventuellen Gesteinstrümmern, die auf dem Gleis oder Gleiskörper liegen, ist eine Maschine mit einer Schaufel bekanntgeworden.
Diese Schaufel ist mit
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Pressluft betätigbaren Hämmern ausgerüstet, die zur Zerkleinerung und Zerbrechung der Gesteinstrümmer dienen.
Die Seitenwände der Schaufel tragen dabei Rollenkörper, welche auf den Schienen der Grubenbahn abrollen, so dass die Schaufel nicht zwischen die Schienen eingeschwenkt werden kann und nur als Ladeschaufel zu dienen vermag. Diese Maschine dient dazu, den Gleiskörper reinzuhalten und eventuell herumliegende und aufliegende Materialtrümmer zu entfernen. Wird diese Einrichtung zur Nivellierung der Trasse für die Verlegung einer Grubenbahn verwendet, so wird sie als Raupenkettenfahrzeug betrieben. Dient diese Einrichtung jedoch zur Beseitigung eventueller Gesteinstrümmer auf dem Schienenkörper, also zu oberflächlichen Reinerhaltung der Trasse, so muss die Einrichtung auf einen fahrbaren Untersatz gebracht werden, denn mittels Raupenketten kann die Einrichtung nicht auf einem Gleiskörper eingesetzt werden.
Es ist auch ein aus mehreren Wagen bestehender Zug für die Überholung des Eisenbahngleises und der Trasse bekanntgeworden. Durch diesen Zug werden die Schwellen demontiert, die Gleise entfernt, der Schotter der Schotterbettung entnommen, gereinigt, wieder eingefüllt und gestampft und dann werden die Schwellen und die Gleise neuerlich verlegt. Solche Züge arbeiten zwar mit geringem Personalaufwand und besitzen eine ausserordentliche Leistungsfähigkeit, doch sind sie überaus aufwendig und kompliziert.
Bei allen vorstehend beschriebenen und erwähnten Einrichtungen handelt es sich um grosse und schwere Maschinen, die zum Teil als Hochleistungsgeräte ausgebildet wurden. Sofern die Geräte mit Ladeschaufeln arbeiten muss für das Verfahren des Gerätes selbst ein grosser freier Raum zur Verfügung stehen, da die Ladeschaufel nur oberhalb der Schwellen zu führen ist und nur oberflächlich aufliegende Materialien zu fassen vermag, was entsprechende Platzverhältnisse voraussetzt. Sofern aber solche Geräte mit Ladeschaufeln zur Bearbeitung des Eisenbahnbettungsschotters herangezogen werden, bedarf es der Demontage des Gleiskörpers.
Aufgabe der Erfindung ist es nun, ein Gerät zu schaffen, das einen einfachen Aufbau besitzt, klein und wendig ist und daher auf schwierig zu räumenden Strecken, beispielsweise eingleisigen Gebirgsstrecken, einsetzbar ist. Erfindungsgemäss wird dies dadurch erreicht, dass dieses Werkzeug durch einen an einem mindestens zwei gegeneinander verstellbare Arme aufweisenden, vorzugsweise hydraulisch, verschwenkbaren Ausleger angelenkten Tieflöffel gebildet ist, der durch seine gegenüber der Spurweite verringerte Breite zur Gänze zwischen den Schienensträngen durchfahrbar ist.
Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass ein zwar bekanntes, jedoch speziell für den vorliegenden Zweck ausgebildetes Werkzeug einen kleinräumigen Einsatzbereich zwischen den Restschwellen und den Geleisen zulässt, sofern es entsprechend ausgebildet ist, was auf schwierig zu räumenden Strecken-eingleisige Gebirgsstrecken wurden bereits erwähnt-von ausschlaggebender Bedeutung ist. Zweckmässig ist dabei, dass die Aufnahmeöffnung des Tieflöffels gegen das Chassis gewandt ist, dadurch-wie die Erfahrung zeigt-ist ein besonders wirkungsvoller Angriff gegen den festgefahrenen Schotter möglich, was im Hinblick auf den innerhalb des Schwellenfaches nur zur Verfügung stehenden kleinen Arbeitsweges von ausschlaggebender Bedeutung ist.
Bei einer Bettungsräumungsmaschine der vorstehend bezeichneten Art kann nach einem weiteren erfindungsgemässen Merkmal auf einen gesonderten Antrieb für die Fortbewegung des Chassis verzichtet werden, wenn das den Ausleger für den Tieflöffel tragende Chassis an seiner einen Stirnseite ein antriebsloses auf der Bettung abrollendes Pneu-Radpaar und auf seiner andern Stirnseite ein Paar auskragende, vorzugsweise höhenverstellbare Tragarme aufweist und vorzugsweise die Spurweite des antriebslosen Radpaares verstellbar ist. In diesem Falle erfolgt die Fortbewegung der Maschine mit Hilfe des Auslegers, wobei diese Fortbewegung schrittweise dadurch erfolgt, dass der Ausleger gegenüber dem Boden abgestützt und abgedrückt wird, worauf sich das Chassis einseitig hebt und dann durch Betätigung des Auslegers selbst das Chassis nachgezogen oder weggestossen wird.
Bei entsprechendem seitlichem Ausschwenken des Auslegers kann dabei auch eine Drehbewegung des Chassis durchgeführt werden, so dass die Einrichtung als Ganzes überaus wendig ist und leicht bewegt werden kann und keiner fremden Hilfe bedarf, um vom Gleiskörper entfernt oder auf den Gleiskörper aufgesetzt zu werden, was von ausschlaggebender Bedeutung beim Einsatz des Gerätes auf schwierig zu räumenden Strecken ist.
Um die Erfindung und ihre Arbeitsweise näher zu erläutern, dienen die Zeichnungen. Es zeigen : Fig. l einen Längsschnitt durch ein Eisenbahngeleiskörper ; die Fig. 2 und 3 schematische Darstellungen der Vorrichtung von den Seiten gesehen und die Fig. 5 und 4 jeweils von oben gesehen.
Die Fig. 1 zeigt den Längsschnitt durch den Gleiskörper. Die Schienen-l-sind von den Schwellen --2, 3,4 und 5--gehalten, die ihrerseits in der Schotterbettung--6--liegen.--50--bezeichnet den gewachsenen Grund. Zur Aufbereitung des Schotters wird beispielsweise die Schwelle --3-- von den Schienen - gelöst und dann seitlich in Achsrichtung der Schwelle ausgezogen. Nun wird der zwischen den Schwellen--2 und 4--befindliche Schotter bis zur vorgegebenen Niveaulinie--7--ausgegraben und sortiert. Dann wird die Schwelle--3--wieder von der Seite her eingefahren und an den Schienen-l-- neuerlich befestigt.
Die folgende Schwelle--4--wird nun ausgezogen, der darunter befindliche Schotter ausgegraben und sortiert und dabei der Raum unterhalb der Schwelle --3-- neuerlich mit Schotter aufgefüllt.
Dieser Vorgang ist an sich bekannt und üblich. Für diesen Vorgang, der bislang manuell bewerkstelligt werden musste, dient nun eine Einrichtung die die Fig. 2 in Seitensicht und die Fig. 4 in Draufsicht zeigt. Auf einem über antreibbare Räder--9--getragenen Chassis--8--ist eine Plattform--10--um eine vertikale Achse - drehbar gelagert, welche den zweiarmigen Ausleger --12-- trägt, welcher seinerseits vom
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Bedienungssitz--13--aus hydraulisch betätigt werden kann. Dieser Ausleger --12-- trägt an seinem freien Ende einen Tieflöffel--14--, dessen Boden--15-zylindrisch gewölbt ist und der seitlich durch zwei Bordwände--16--begrenzt ist.
Die Achse der zylindrischen Bodenfläche verläuft senkrecht zur Schwenkebene des Auslegers--12--. Die Breite--B--des Tieflöffels (Fig. 4) ist um ein geringes Mass kleiner als die Spurweite--S--des Eisenbahngeleises. Die Räder --9-- laufen auf den Schienen (Fig. 4), es wäre jedoch denkbar, die Spurweite der Räder--9--so zu wählen, dass sie ausserhalb oder innerhalb der Schienen liegen. In diesen beiden Fällen würde das Schotterbett bzw. die Schwellen als Fahrbahn dienen. Mittels des Tieflöffels --14-- wird der zwischen den Schienen--2 und 4--liegende Schotter herausgenommen, was einfach zu bewerkstelligen ist.
Da der Ausleger--12--in Richtung des pfeiles --17-- seitlich ausschwenkbar ist, kann der ausgeschöpfte Schotter einfach zur Seite gekippt und klassifiziert bzw. sortiert werden. Der Ausleger bzw. dessen einzelne Arme und der Tieflöffel sind durch die Hydraulikzylinder-18, 19 und 20--betätigbar.
Die Einrichtung nach den Fig. 3 und 5 unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen Einrichtung nun dadurch, dass das Chassis der Vorrichtung von einem Radpaar--9'--sowie von einem Paar auskragenden Tragarmen--21--getragen ist. Die Arbeitsweise dieser Vorrichtung entspricht der obenyrwähnten. Die Vorrichtung nach den Fig. 2 und 4 wird dort verwendet werden, wo die Trassenführung des Gleiskörpers ein seitliches Absetzen der Vorrichtung nicht erlauben, beispielsweise bei Gebirgsrampen, die auf der einen Seite des Gleiskörpers steil abfallen und bei denen die andere Seite des Gleiskörpers von einer mehr oder weniger vertikalen Felswand begrenzt ist. Bei solchen Trassenführungen aber, bei welchen die Vorrichtung seitlich abgestellt werden kann, wird vorzugsweise je nach den Fig. 3 und 5 verwendet.
Das Radpaar --9'-- ist nicht angetrieben und die Fortbewegung der Vorrichtung wird durch wechselweises Abdrücken des Auslegers am Boden sowie durch Aus- und Einfahren des Auslegers schrittweise bewerkstelligt, u. zw. vorzugsweise in Längsrichtung des Gleiskörpers. Trotz der nicht angetriebenen Räder kann die Vorrichtung selbsttätig den Gleiskörper verlassen, wenn beispielsweise ein Zug naht. In diesem Falle werden die Tragarme--21--durch Abdrücken des Auslegers am Boden hochgehoben, dann das Chassis durch Drehen des Auslegers um die Vertikalachse--11--verschwenkt. Dann wird der Ausleger hochgezogen, um 90 seitlich versetzt, neuerlich abgestützt und dann das Chassis durch Bewegung des Auslegers bei hochgehobenen Tragarmen--21schrittweise nachgezogen.
Die beschriebenen Einrichtungen weisen einen einfachen und robusten Aufbau auf, können auf beliebigen Trassen mit Erfolg eingesetzt werden, sie arbeiten rasch und zuverlässig und ersetzen zahlreiche Arbeiter, die bislang manuell den Schotter zwischen den Schwellen ausschaufeln mussten.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Bettungsräummaschine zum Einsatz in einem durch Entfernen der Schwellen und unter Verbleib der Schienenstränge gebildeten schwellenlosen Gleisabschnitt, bei der auf einem mit einem Fahrwerk ausgestatteten Chassis ein zwischen den verbleibenden Schienensträngen einsetzbares Bettungsräumwerkzeug mit einer unterhalb
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einen an einem mindestens zwei gegeneinander verstellbare Arme aufweisenden, vorzugsweise hydraulisch, verschwenkbaren Ausleger angelenkten Tieflöffel gebildet ist, der durch seine gegenüber der Spurweite verringerte Breite zur Gänze zwischen den Schienensträngen durchfahrbar ist.
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