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Die Erfindung betrifft eine Leuchtvorrichtung, wie im Oberbegriff des Anspruches 1 beschrieben.
Eine derartige Leuchtvorrichtung ist üblicherweise als Leuchtenelement in Form einer Glühlampe bekannt, welche an einem einen Innenraum, insbesondere ein Handschuhfach, umgrenzenden Wandelement angeordnet ist. Nachteilig bei einem als Glühlampe ausgebildeten Leuchtenelement ist die Wärmeentwicklung bei Betrieb der Glühlampe, wodurch die Gefahr des Verbrennens von im Innenraum angeordneten Gegenständen gegeben ist. Darüberhinaus entwickeln Glühlampen nur eine beschränkte Lichtstärke und sind deshalb für eine ausreichende Beleuchtung oftmals nicht geeignet.
Aufgabe der Erfindung ist es nunmehr, ein Leuchtenelement zu schaffen, welches in einfacher Weise in einem vorzugsweise kleinen Innenraum angeordnet werden kann und eine ausreichende Beleuchtung der ihnen benachbarten Umgebung erlaubt.
Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale des Anspruches I gelöst.
Der sich durch die Merkmale des Kennzeichenteils ergebende überraschende Vorteil ist, dass dadurch nur ein geringer Platzbedarf zur Anbringung eines Leuchtenelementes erforderlich ist und gleichzeitig eine erhöhte Leuchtkraft des Leuchtenelementes erreicht wird, wobei der chemische Verfallsprozess der Elemente durch die getakteten Impulse, die auf die anorganischen oder organischen Partikel in der Folie einwirken, hinausgezögert wird.
Von Vorteil sind aber auch die Ausbildungen nach den Ansprüchen 2 bis 4, wodurch die Leuchtkraft der Leuchtvorrichtung weiter erhöht wird.
Vorteilhaft sind aber auch Ausbildungen nach den Ansprüchen 5 bis 8, wodurch ein universeller Einsatz des Leuchtenelementes durch die geringen räumlichen Erforder-
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nisse, die der Gesamtaufbau erfordert, ermöglicht wird, wodurch platzraubende und aufwendig geformte Einbaumulden, die darüber hinaus bei herkömmlichen Beleuchtungssystemen zum Warten und Auswechseln defekter Lampen etc. gut zugänglich sein müssen, entfallen. Derartige Einbaumulden verursachen darüber hinaus hohe Kosten bei der Fertigung. Bei einer Reihe von Anwendungen ist der Einsatz z. B. für die Aus-und/oder Beleuchtung von Innenräumen, für die Ausbildung von Werbehinweisen, Kennzeichnen von Gefahrenstellen, von Notwegen, etc. auch ohne besondere Einbaumassnahmen möglich.
Dabei spielt auch die Flexibilität derartiger Leuchtenelemente eine entscheidende, positive Rolle, wodurch die Anbringung auch auf räumlich gekrümmten Flächen sehr leicht möglich ist und auch Beschädigungen in einem hohen Ausmass wirkungsvoll vermieden werden.
Möglich ist auch eine Ausbildung nach den Ansprüchen 9 und 10, weil dadurch technisch hochwertige und wenig störungsanfällige Kompaktelemente besonders wirtschaftlich hergestellt werden können und auch die für den jeweiligen Anwendungsfall geeignete und erwünschte Form und Grösse ohne wesentliche Einschränkungen erreicht werden kann. Dermassen hergestellte Kompaktelemente eignen sich besonders für die Grossserienfertigung, wie sie heute für die hohen erforderlichen Stückzahlen anzustreben ist.
Eine Weiterbildung nach Anspruch 11 hat den Vorteil, dass die Anspeisung der Leuchtvorrichtung mit Energie in einfacher Weise vorgenommen werden kann.
Der sich durch die Merkmale des Kennzeichenteils des Anspruches 12 ergebende überraschende Vorteil ist, dass ein kompaktes Verkleidungselement insbesondere einstückig hergestellt werden kann und das Leuchtelement in einfacher Weise sowohl beim Fertigungsprozess des Verkleidungselementes als auch nachträglich montiert werden kann.
Schliesslich ist eine Ausbildung nach Anspruch 13 vorteilhaft, bei der auch eine Beleuchtung eines Raumes ermöglicht wird, welcher üblicherweise nicht beleuchtet wird bzw. bei der das Leuchtelement verschwenkt werden kann.
Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der in den Figuren beschriebenen Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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Es zeigen : Fig. 1 die erfindungsgemässe Leuchtvorrichtung in vereinfachter, schematischer
Darstellung ; Fig. 2 ein erfindungsgemässes Verkleidungselement in vereinfachter, schemati-
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scher Darstellung ; Fig. 3 ein erfindungsgemässes Wandelement in vereinfachter, schematischer
Darstellung ; Fig. 4 eine andere Ausführungsform der erfindungsgemässen Leuchtvorrichtung in vereinfachter, schematischer Darstellung.
Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäss auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z. B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäss auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch Einzelmerkmale aus den gezeigten unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfindungsgemässe oder erfinderische Lösungen darstellen.
In der Fig. l ist eine Leuchtvorrichtung l gezeigt. Die Leuchtvorrichtung l besteht im wesentlichen aus einem Leuchtenelement 2, das aus einer ein-oder mehrschichtigen elektrolumineszenten Folie 3 besteht und beispielsweise über eine Zwischenschichte 4 mit einer Trägerfolie 5 verbunden ist. Bevorzugt umfasst die Trägerfolie 5 die Folie 3 im Bereich ihrer umlaufenden Stirnkanten 6. Auf einer der Folie 3 zugewandten Oberseite 7 weist die Trägerfolie 5 beispielsweise eine Oberflächenstruktur auf, die Reflektoren 8 ausbildet, die von der Folie 3 ausgehende Lichtstrahlen reflektieren. Eine derartige Reflexion ist auch mit einer sogenannten Reflektorbeschichtung zu erzielen, wie auch mit einer Reflexionsbeschichtung 9, z. B. einer Verspiegelung der Oberfläche 7 erzielbar ist.
Auf einer der Oberfläche 7 der Trägerfolie 5 entgegengesetzten Oberfläche 10 ist auf der Folie 3 bevorzugt eine transparente Deckschichte 11, z. B. eine Kunststoffolie angeordnet. Diese Deckschichte 11 kann nach den bedarfsweise gewünschten Lichteffekten auf einer der Folie 3 zugewandten oder abgewandten Oberfläche 12,
13 mit Beschichtungen zur Streuung oder Bündelung der durchfallenden Lichtstrahlen versehen sein. Derartige Beschichtungen können mit Kristallpartikeln versehen sein bzw. kann eine Oberflächenstruktur vorgesehen werden, die eine die gesamte
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Oberfläche überziehende Linsenstruktur ausbildet. Zum weiteren Schutz des Leuchtenelementes 2 kann bevorzugt auf einer Frontfläche 14 der Deckschichte 11 eine weitere Schutzschichte 15 z.
B. aus transparentem, bruchsicherem, elastisch rückstellbare Kunststoff angeordnet sein.
In dieser Schutzschichte 15 können bevorzugt zur Erzielung weiterer Lichteffekte die Lichtausstrahlung beeinflussende optische Elemente z. B. Reflektoren 16 etc. vorgesehen sein. Zwischen der Trägerfolie 5, die bevorzugt aus einem vibrationsund stossaufnehmendem Kunststoff gebildet ist und einem Wandelement 17, z. B.
Verkleidungselement 18, kann weiters, wie in Fig. 1 dargestellt, eine die Montage erleichternde und Verformungskräfte aufnehmende Mantelschichte 19 als Verbindungsschichte 20 vorgesehen sein, die zum Beispiel aus einem selbsthaftenden, dauerelastischen Kunststoffmaterial besteht. Über Kontaktfahnen 21,22 werden die Schichten der Folie 3 mit Leitungen 23,24 kontaktiert, die weiters zu einer Versorgungs- und/oder Ansteuervorrichtung 25 führen, welche mit einer Energiequelle 26 verbunden sind.
Das Leuchtenelement 2 aus der Folie 3 und der Trägerfolie 5 weist insgesamt eine Dicke 27 von nur einigen Millimetern auf. Damit ergibt sich eine Einbautiefe für den Einbau einer derartigen Leuchtvorrichtung 1, die im Bereich zwischen 5 und 20, bevorzugt in etwa 10 mm beträgt, wodurch diese vielseitig einsetzbar ist und keinen montagetechnischen Aufwand erfordert. Auch ein Auswechseln der gesamten Leuchtvorrichtung 1 ist rasch möglich, ist aber durch die Robustheit und lange Lebensdauer der einzelnen Elemente vielfach während der Einsatzzeit eines Gerätes, insbesondere eines Fahrzeuges, im Normalfall nicht erforderlich. Die Leuchtvorrichtung 1 mit dem Leuchtenelement 2 ist daher vielseitig einsetzbar und ist mit geringem Energiebedarf zu betreiben.
Durch besondere schaltungstechnische Massnahmen wird eine hohe Lebensdauer und gesteigerte Lichtstärke erreicht. Die Trägerfolie 5 kann als vibrations- und/oder stossaufnehmende Dämmschichte ausgebildet werden. Das Leuchtenelement 2 kann auf der Trägerfolie 5 aufgebracht sein bzw. mit dieser bewegungsfest verbunden, z. B. thermisch verklebt werden. Das Leuchtenelement 2, d. h. die Folie 3, kann mit der Trägerfolie 5 weiters als einstückiger Spritzteil ausgebildet werden, welcher aus einem Kunststoff-Materialverbund, beispielsweise aus zumindest zwei elektrisch leitenden, über eine elektrische nicht leitende Isolierlage verbundene Schichten ausgebildet ist.
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In der Fig. 2 ist ein erfindungsgemässes Verkleidungselement 18 für einen Innenraum 28 eines Fahrzeuges, insbesondere ein Handschuhfachgehäuse 29 gezeigt. Dieses besitzt mehrere den Innenraum 28, insbesondere ein Handschuhfach 30 umgrenzende Wandelemente 17, von denen eines als Bodenelement 31, ein weiteres, in etwa rechtwinkelig zu diesem verlaufendes als Rückelement 32 und ein weiteres, dem Bodenelement 31 gegenüberliegendes als Deckenelement 33 ausgebildet sind.
In etwa rechtwinkelig zum Bodenelement 31 verlaufen einander gegenüberliegend zwei Seitenelemente 34. Dem Rückelement 32 gegenüberliegend befindet sich ein beispielsweise als Türelement 35 ausgebildetes Wandelement 17.
Ein derartiges Verkleidungselement 18 kann beispielsweise einstückig ausgebildet sein und über Vertiefungen 36 in weitere Verkleidungselemente 18 für Innenräume 28 von Fahrzeugen ausgebildet sein. Das Türelement 35 ist schwenkbar über eine Gelenkanordnung 37 beispielsweise in einem dem Bodenelement 31 zugeordneten Bereich gelagert. An zumindest einem Wandelement 17, beispielsweise am Deckenelement 33 angeordnet, befindet sich die Leuchtvorrichtung 1. Diese kann beispielsweise an einer Innenfläche 38 angeordnet sein, welche eine Ausnehmung 39 des Wandelementes 17, insbesondere des Deckenelementes 33 in entgegengesetzter Richtung zum Bodenelement 31 begrenzt. Die Innenfläche 38 verläuft dabei von einer dem Bodenelement 31 zugewandten Oberfläche 40 des Deckenelementes 33 um eine Tiefe 41 in entgegengesetzter Richtung zum Bodenelement 31 beabstandet.
Selbstverständlich ist es jedoch auch möglich, die Leuchtvorrichtung 1 unmittelbar auf der Oberfläche 40 anzuordnen. Darüberhinaus ist es möglich, die Leuchtvorrichtung l, wie in strichlierten Linien dargestellt, an zumindest einem Seitenelement 34 oder aber auch am Rückelement 32, am Bodenelement 31 oder am Türelement 35 anzuordnen.
In der Fig. 3 ist ein Wandelement 17, insbesondere das Türelement 35 detaillierter dargestellt. Dieses besitzt beispielsweise eine Deckplatte 42, welche durch eine Frontfläche 43 und eine entgegengesetzt zu dieser um eine Deckplattenstärke 44 distanzierte Rückfläche 45 begrenzt wird. Von der Rückfläche 45 in entgegengesetzter Richtung zur Frontfläche 43 erstreckt sich eine Rückplatte 46. Diese weist eine parallel zur Deckplattenstärke 44 gemessene Rückplattenstärke 47 auf, welche eine Fläche 48 der Rückplatte 46 von der Rückfläche 45 der Deckplatte 42 in entgegengesetzter Richtung zur Rückfläche 45 distanziert. Die Rückplatte 46 besitzt eine parallel zur Fläche 48 gemessene Rückplattenhöhe 49, welche geringer ist als eine paral-
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lel zu dieser gemessene Deckplattenhöhe 50.
Ebenso kann eine nicht dargestellte, rechtwinkelig zur Deckplattenhöhe 50 gemessene Breite der Deckplatte 42 grösser ausgebildet sein, als eine nicht dargestellte, parallel zu dieser gemessene Breite der Rückplatte 46, sodass ein Absatz 51 gebildet wird, welcher mit einer Einformung 52 eines Verkleidungselementes 18 korrespondiert. Das Türelement 35 besitzt weiters beispielsweise eine Schliessvorrichtung 53 und in einem dem Bodenelement 31 zugeordneten Bereich die Gelenkanordnung 37. Am Türelement 35, insbesondere an der Fläche 48 angeordnet, befindet sich die Leuchtvorrichtung 1.
Der Vorteil der Anwendung der Leuchtvorrichtung 1, insbesondere der Leuchtenelemente 2 zum Beleuchten eines Innenraumes 28 liegt darin, dass aufgrund des dünnen Schichtaufbaus des Leuchtenelementes 2 diese auf glatten Oberflächen des Verkleidungselementes 18 befestigt werden können, bzw. dass keine oder nur geringe Einbuchtungen an diesen vorgenommen werden müssen und eine kostengünstige Herstellung des Verkleidungselementes 18 gewährleistet ist. Weiters kann aufgrund der dünnen Ausbildung der Leuchtenelemente 2 ein Nachrüsten mit zusätzlichen Leuchten kostengünstig und in einfacher Form durchgeführt werden.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass aufgrund der flexiblen Ausbildung der Leuchtvorrichtung 1 beim Kontakt mit anderen Gegenständen ein Zerstören der Leuchtvorrichtung 1 vermieden wird und sich diese der Verformung der Verkleidungselemente 18 anpasst, sodass die Leuchtvorrichtung l bei Verformung der Verkleidungselemente 18 nicht zerbrechen bzw. nicht ausgetauscht werden muss.
Selbstverständlich ist es möglich, aufgrund der einfachen Verarbeitung der Leuchtvorrichtung 1 Werbeaufschriften bzw. speziell ausgebildete Hinweistexte anzubringen.
Die Versorgung der einzelnen Leuchtvorrichtungen 1 wird, wie bei den aus dem Stand der Technik bekannten Beleuchtungssystemen, von der im Fahrzeug angeordneten Energiequelle, insbesondere der Batterie bzw. Lichtmaschine durchgeführt, wobei zur Umsetzung der gelieferten Energie ein Steuergerät vor jeder Leuchtvorrichtung 1 bzw. ein einziges Steuergerät für alle Leuchtvorrichtungen 1 vorgesehen sein kann.
Ein weiterer Vorteil der Anwendung eines derartigen Leuchtenelementes 2 liegt darin, dass sich durch den dünnen Schichtaufbau die Leuchtvorrichtung 1 an die verschiedensten räumlich gekrümmten Formen des Verkleidungselementes 18 anpassen
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können.
In Fig. 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Aufbaus einer Leuchtvorrichtung l gezeigt.
Hierzu weist der Aufbau umlaufend um das Leuchtenelement 2 einen Rahmen 54 auf. Der Rahmen 54 kann beispielsweise durch Kunststoff oder Aluminium gebildet werden, wobei dieser Rahmen 54 bevorzugt U-förmig ausgebildet ist. Innerhalb des Rahmens 54 ist es nun möglich, dass auf einer Lichtabstrahlseite 55 ein Glas 56 bzw. eine durchsichtige Folie, die entweder glatt oder strukturiert ausgebildet sein kann, angeordnet ist. Selbstverständlich ist es möglich, dass, um eine bessere Lichtintensität der Leuchtvorrichtung l zu erhalten, eine Prismenfolie eingesetzt werden kann.
Anschliessend an das Glas 56 ist auf der der Lichtabstrahlseite 55 abgewandten Seite des Glases 56 das Leuchtenelement 2 mit den bekannten, aus der zuvor beschriebenen Fig. 1 aufgebauten Schichten angeordnet. Damit nunmehr das Leuchtenelement 2 an das Glas 56 bzw. an die Folie 3 angepresst wird, kann hinter das Leuchtenelement 2 eine Druckplatte 57 angeordnet werden. Zusätzlich ist es möglich, dass auf der Druckplatte 57 eine Reflexionsschichte, insbesondere eine Chromschichte aufgebracht wird, sodass Lichtstrahlen, die gegenüber der Lichtabstrahlseite 55 ausgesendet werden, derartig reflektiert werden, dass diese wiederum in Richtung der Lichtabstrahlseite 55 umgelenkt werden, sodass eine noch bessere Abstrahlung und Leuchtkraft des Leuchtenelementes 2 erreicht wird.
Anschliessend an die Druckplatte 57 ist es nunmehr möglich, dass in Kompaktbauweise eine Schaltvorrichtung 58 einer Versorgungs- und/oder Ansteuervorrichtung 25 angeordnet wird. Hierzu weist die Schaltvorrichtung 58 eine Leiterplatte 59 mit an der Leiterplatte 59 darauf befindlichen Bauelementen 60 auf.
Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, dass der Aufbau der Schaltvorrichtung 58 bei Verwendung in bezug auf das Leuchtenelement 2 diese in Hybridbauweise aufgebaut wird bzw. dass die einzelnen Bauelemente 60 möglichst dünn ausgeführt sind, sodass eine geringe Dicke 61 für den Rahmen 54 bzw. für die in Kompaktbauweise hergestellte Leuchtvorrichtung 1 erreicht wird.
Damit nunmehr die einzelnen Aufbauten und Schichten im Rahmen 54 fest positio-
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niert sind, kann zwischen dem U-förmigen Rahmen 54 und der Leiterplatte 59 ein Federelement 62, wie es aus dem Stand der Technik bekannt ist, eingesetzt werden.
Durch dieses Federelement 62 wird erreicht, dass die einzelnen Schichten in Richtung der Lichtabstrahlseite 55 gepresst werden, wodurch vermieden wird, dass Hohlräume zwischen den einzelnen Schichten der Leuchtvorrichtung l entstehen.
Der Vorteil eines derartigen Aufbaus der Leuchtvorrichtung l liegt nun darin, dass durch die Kompaktbauweise und die geringe Dicke 61 die Leuchtvorrichtung l an jeder beliebigen Stelle am Fahrzeug bzw. in jenen Bereichen, in denen irgend etwas beleuchtet werden soll, eingesetzt werden kann. Hierzu ist es lediglich erforderlich, dass die kompakte Leuchtvorrichtung l über Leitungen an eine Stromquelle angeschlossen wird, sodass keine zusätzlichen Geräte und Aufbauten zur Steuerung der Leuchtvorrichtung I erforderlich sind.
Weiters ist es möglich, dass zum besseren Fixieren der Leuchtvorrichtung l an einem Gegenstand eine Deckplatte 63 angeordnet ist. Die Deckplatte 63 wird dabei auf der der Lichtabstrahlseite 55 gegenüberliegenden Seite am Rahmen 54 der Leuchtvorrichtung l befestigt. Durch diese Deckplatte 63 ist es nun möglich, dass die Leuchtvorrichtung l wasserdicht ausgebildet werden kann, wodurch ein Einsatzgebiet im Freien für die Leuchtvorrichtung l möglich ist. Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch die Anwendung einer Deckplatte 63, da damit eine ebene Fläche geschaffen wird, sodass ein einfaches Befestigen der Leuchtvorrichtung l möglich ist.
Selbstverständlich ist es möglich, dass der Rahmen 54 sowie die Deckplatte 63 und die im Rahmen 54 angeordneten Schichten flexibel ausgebildet sein können, sodass die Leuchtvorrichtung l an jeder beliebigen Form befestigt werden kann. Weiters ist es möglich, dass ein derartig kompakter Aufbau der Leuchtvorrichtung l ohne die Schaltvorrichtung 58 hergestellt werden kann, wobei in diesem Fall das Federelement 62 nicht auf die Leiterplatte 59, sondern auf der Druckplatte 57 angeordnet wird, wodurch ein wesentlich dünnerer Aufbau erreicht wird.
Weiters ist es möglich, dass die Versorgungs- und/oder Ansteuervorrichtung 25 als Halbleiterbauteil ausgebildet und am Leuchtenelement 2 und/oder an der Trägerfolie 5 angeordnet ist. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass die Versorgungund/oder Ansteuervorrichtung 25 einen Intervallschalter zur Ansteuerung des Leuchtenelementes 2 aufweist.
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Abschliessend sei der Ordnung halber darauf hingewiesen, dass in den Zeichnungen einzelne Bauteile und Baugruppen zum besseren Verständnis der Erfindung unproportional und massstäblich verzerrt dargestellt sind.
Es können auch einzelne Merkmale der einzelnen Ausführungsbeispiele mit anderen Einzelmerkmalen von anderen Ausführungsbeispielen oder jeweils für sich alleine den Gegenstand von eigenständigen Erfindungen bilden.
Vor allem können die einzelnen in den Fig. 1 ; 2 ; 3 ; 4 gezeigten Ausführungen den Gegenstand von eigenständigen, erfindungsgemässen Lösungen bilden. Die diesbezüglichen erfindungsgemässen Aufgaben und Lösungen sind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen.