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Lade für Möbel, insbesondere Küchenmöbel
Die Erfindung betrifft eine Lade für Möbel, insbesondere Küchenmöbel, die abstehende Schublei- sten aus Kunststoff aufweist, die mindestens mit den die Schubleisten tragenden Wänden aus Kunststoff einstückig hergestellt sind.
Es hat sich gezeigt, dass bei den bisherigen Laden dieser Art, die vorzugsweise ganz aus Kunststoff bestehen, wenn sie belastet sind, die Schubleisten der Lade sich deformieren, verziehen und verspannen, wobei auch Deformierungen infolge Ausgleiches von im Ladenkörper vorhandenen und von der Herstellung herrührenden inneren Restspannungen zur Wirkung kommen, so dass das Ein- und Ausziehen der Lade erschwert ist.
Um diesen Mangel zu beheben, sind erfindungsgemäss in den Schubleisten der Lade Versteifungsschienen eingebettet, die an mindestens drei Längsseiten vom Kunststoff der Schubleiste unter flächenhaftem Anliegen umfasst sind.
Vorzugsweise ist in jeder Schubleiste einer Lade eine Metallschiene bzw. Stahlschiene zur Versteifung allseits von Kunststoff umfasst. Selbstverständlich könnte die Versteifungsschiene nur von drei Seiten von Kunststoff umfasst sein und mit der freien Seite die Gleitbahn der Schubleiste bilden, in welchem Falle die Versteifungsschiene Verankerungsorgane in Kunststoff aufweisen kann.
Um für das Schrumpfen des Kunststoffes bei der Herstellung der Schubleisten samt Wände bzw. der ganzen Lade gegenüber der Versteifungsschiene einen Ausgleich zu schaffen, ist gemäss der Erfindung in der Schubleiste vor oder bzw. und nach dem Ende der Metallschiene eine Ausnehmung mit einem Querschnitt mindestens im Ausmass des Schienenquerschnittes vorgesehen. Damit die feste Verbindung von Schubleiste und der sie tragenden Ladenwand nicht leidet, ist die Versteifungsschiene von der Innenwand der Lade mindestens in Abstand von der Grösse der Dicke der Ladenseitenwand angeordnet.
Ist die Versteifungsschiene in der Schubleiste allseits vom Kunststoff erfasst, so muss die Verstei- fungsschiene in der Form zur Herstellung der Ladenwände bzw. der Lade während des Einbringens des Kunststoffes gehalten werden. Für diesen Zweck weist die vorzugsweise rechteckigenQuerschnitt aufweisende Versteifungsschiene Löcher auf, in welchen Abdeckpfropfen stecken, die vorzugsweise aus dem Material der Schubleisten bestehen, so dass in den fertigen Schubleisten die Abdeckpfropfen kaum zu erkennen sind.
Bemerkt sei noch, dass bereits eine Lade aus Holz bekannt ist, deren Schubleisten aus im wesentlichen U-förmigen Metallschienen bestehen, wobei eine Schenkelleiste der Schiene in einer Nut der Ladenseitenwand befestigt ist.
In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht ; u. zw. zeigen die Fig. l - 3 in Vorderansicht, in einem Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 3 und in Draufsicht eine einstückig aus Kunststoff hergestellte Lade. Die Fig. 4 und 5 zeigen Schnitte nach den Linien IV-IV bzw. V-V der Fig. 3 in grösserem Massstab.
Mit 1 ist die Lade bezeichnet, die längs des oberen Randes ihrer Seitenwände 2 die Schubleisten 3 aufweist, die in an sich bekannter Weise auf Auflageleisten eines Schrankes, Kastens, Gestelles od. dgl. geführt sind.
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Damit sich die Schubleisten 3 bei belasteter Lade nicht deformieren können, ist in den Schub- leisten je eine Stahlschiene 4 zur Versteifung eingebettet, die mindestens von der Innenfläche 2a der Seitenwand 2 im Ausmasse der Wanddicke derselben entfernt angeordnet und allseits vom Kunst- stoffmaterial umfasst ist.
An der Vorderseite derLade sind vor den Stahlschienen 4 Ausnehmungen 5 vorgesehen, deren
Querschnitt mindestens so gross wie jener der Stahlschiene 4 ist, die bei der Herstellung der Lade in- folge der Schrumpfung des Ladenmaterials in die Ausnehmung tritt und dadurch das Material der Schub- leiste an einer unerwünschten Stelle beim Schrumpfen nicht aufreisst.
Wie aus Fig. 5 deutlich ersichtlich ist, ist die Stahlschiene 4 allseits in der Schubleiste vom
Kunststoffmaterial umschlossen. Bei der Herstellung der Lade muss daher die Stahlschiene in der Press- oder Spritzform in ihrer Lage gehalten werden. Zu diesem Zweck weist die Stahbehiene in Abstand an- geordnete Löcher 6 auf, in die hohle Abdeckpfropfen 7 gesteckt werden, mittels welchen die
Stahlschienen 4 in der Form gehalten werden. Die Abdeckpfropfen 7 sind aus demselben Material wie die Schubleisten bzw. die Lade hergestellt, so dass die Abdeckpfropfen nicht besonders sichtbar sind.
Die Erfindung ist auf das dargestellte Ausführungsbeispiel nicht beschränkt. So sind verschiedene Kombinationen zucHerstellung der Lade möglich, bei welchen Seitenwand und Schubleiste der Lade einstückig aus Kunststoff bestehen.
Die Schubleiste muss nicht unbedingt am oberen Rand der Ladenseitenwand angeordnet sein, sondern kann auch in jeder beliebigen Höhenlage der Seitenwand angebracht sein. Die Abdeckpfropfen 7 müssen nicht unbedingt aus demselben Material wie die Schubleiste 3 bestehen, so dass die Abdeckpfropfen mustermässig sichtbar bleiben und die in Reihe angeordneten Abdeckpfropfen als Massstab für das Herausziehen der Lade dienen können. Die Versteifungsschiene kann aus beliebigem festem Material gebildet sein und auch andere als die dargestellte Querschnittsform aufweisen.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Lade für Möbel, insbesondere Küchenmöbel, die abstehende Schubleisten aus Kunststoff aufweist die mindestens mit den die Schubleisten tragenden Wänden aus Kunststoff einstückig hergestellt sind, dadurch gekennzeichnet, dass in den Schub leisten (3) Versteifungsschienen (4) eingebettet sind, die an mindestens drei Längsseiten vom Kunststoff der Schubleiste unter flächenhaftem Anliegen umfasst sind.