<Desc/Clms Page number 1>
EMI1.1
wärmedämmender Plattenkörper, insbesondereBekannt sind wärmedämmende Fensterscheiben in sogenannter Sandwichbauweise, die aus zwei Glas- scheiben bestehen, zwischen denen eine mehr oder weniger dicke Glasmatte eingeschlossen ist. Solche
Scheiben sehen zwar sehr sauber aus, haben jedoch die Nachteile, dass sie sehr teuer und dabei noch durch die Verwendung von Glasscheiben ebenso bruchempfindlich sind, wie übliche Glasfenster. Der Wärmedämmwert ist zwar beachtlich, jedoch im Verhältnis zum Preis dieser Scheiben zu gering.
Darüber hinaus sind auch lichtdurchlässige Verbundbauplatten bekannt, bei denen ein Plattenkem in Form eines Gitters aus senkrecht zur Plattenebene stehenden Blechstreifen zwischen zwei lichtdurchlässigen Deckschichten eingeschlossen ist.
Schliesslich gibt es auch bereits Verbundbauplatten, bei denen ein zwischen zwei Scheiben eingeschlossener Hohlraum von kurzen, senkrecht oder schräge zur Plattenebene stehenden Rohrstücken ausgefüllt ist.
Auch die beiden letztgenannten bekannten Verbundbauplatten sind sehr teuer in der Herstellung.
Ihre Wärmedämmfähigkeit ist im Verhältnis zum Preis zu gering, da in den verhältnismässig grossen Räumen zwischen denDeckscheiben oder -platten eine erhebliche Konvektionsströmung der eingeschlossenen Luft und somit ein unerwunscht rascher Wärmeaustausch zwischen den beiden Deckschichten möglich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Plattenkörper zu schaffen, der eine so hohe Lichtdurchlässigkeit hat, dass er überall dort als Fenster eingesetzt werden kann, wo eine Durchsichtigkeit nicht erforderlich ist. Dabei soll der Plattenkörper einen besonders hohen Wärmedämmwert haben und so stabil sein, dass es möglich ist, mit solchen Platten grosse lichtdurchlässige Wand- und Dachflächen zu errichten. Seine Oberflächen sollen besonderen Anforderungen angepasst werden können, z. B. sollen sie bei grosser Schlag- und Kratzfestigkeit auch witterung-un strahlungsbeständig sein. Trotz seiner grossen Stabilität und Festigkeit soll der Plattenkörper ein geringes Raumgewicht haben und billig in der Herstellung sein.
Zur Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung aus von einem Plattenkörper in Verbundbauweise, bei dem ein zellenstrukturierter Plattenkern von beiden Seiten mit festen Deckschichten versehen ist.'
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass der Plattenkern aus im Schmelzspinnverfahren gewonnenen Hohlfäden aus lichtdurchlässigem Material besteht, die im wesentlichen senkrecht zur Plattenebene gerichtet durch mindestens teilweise Verschmelzung ihrer Aussenwände miteinander verbunden und in ihrer Gesamtheit auf beiden Seiten durch eine mit den Stirnenden der Hohlfäden fest verbundenen dUnnen Kunststoffzwischenschicht abgedeckt sind, welche mit je einer aufgegossenen faserverstärkten Kunstharzdeckschicht versehen ist.
Bei einer einfachen Ausführung sind die Zwischenschichten jeweils eine dünne Kunststoffolie, die aus dem gleichen Material besteht, wie die Hohlfäden und mit diesen schmelztechnisch verbunden ist.
Die Zwischenschichten können jedoch auch jeweils aus einem dünnen, als Kunststofflösung aufge-
<Desc/Clms Page number 2>
tragenenund danach verhärteten Film bestehen, dessen Lösungssubstanz mit dem Kunstharz der aufgegossenen Deckschicht vernetzt und somit als Haftvermittler wirkt.
Zweckmässigerweise ist die wetterseitige Deckschicht mit einer an sich als sogenannter LichtstabilisatorbekanntenSubstanzversetzt, während die raumseitige Deckschicht aus schwer entflammbarem Kunstharz besteht.
Eine technische Vervollkommnung eines solchen Plattenkörpers besteht erfindungsgemäss darin, dass in oder unmittelbar unter mindestens einer der beiden Deckschichten eine Schicht mit selektiver Strahlendurchlässigkeit angeordnet ist. Zweckmässigerweise besteht diese Strahlenfilterschicht aus einer auf die Zwischenschicht gedampften Metall- vorzugsweise Goldschicht. Statt auf die Zwischenschicht kann die Licht selektierende Metallschicht auch auf der Faserverstärkungseinlage der Deckschicht durch Bedampfen derselben angeordnet sein.
Die Strahlenfilterschicht kann auch darin bestehen, dass das Kunstharz mindestens einer der beiden Deckschichten Beimischungen z. B. eines feinstkörnigen Metallschliffs oder eines Bleisalzes von einer organischen Säure enthält.
Der erfindungsgemässe Plattenkörper ist an Hand der sie beispielsweise wiedergebenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 einen Querschnitt durch eine Platte nach der Erfindung ; Fig. 2 einen Schnitt durch die Kanten zweier aneinanderstossender Platten mit Profilkante, Fig. 3 einen Schnitt durch die Kanten zweier aneinanderstossender Platten abgewandelter Ausführungsform.
EMI2.1
Röhrchen sind im Schmelzspinnverfahren aus thermoplastischem Kunststoff gewonnen und haben Durchmesser in der Grössenordnung von 1/100 mm. Wie die Zeichnungen zeigen, sind diese Röhrchen oberflächig miteinander verschweisst oder verschmolzen.
Die Kapillar-Röhrchen sind durch eine aufgeschmolzene Folie 2a, 2b, die vorzugsweise aus dem gleichen Kunststoff, wie die Kapillar-Röhrchen besteht, verschlossen.
Im Beispiel der Fig. 1 ist die der späteren Aussenseite der Platte zugekehrten Folie 2a rückseitig mit Gold bedampft. Die Dichte dieser aufgedampften Goldschicht ist so gewählt, dass eine Verminderung der Lichtdurchlässigkeit um nur etwa 10% eintritt, während etwa 900/0 der Wärmestrahlen reflektiert werden.
Der auf seinen beiden Seiten mit den Folien 2a und 2b belegte Plattenkern 1 wird auf beiden Seiten mit einer Deckschicht 3a und 3b aus einem Glasfaser-Kunstharz-Gemisch versehen, wodurch die Platte eine sehr grosse Eigenstabilität und hohe Oberflächenhärte erhält.
Zur Herstellung der Platte wird zunächst in bekannter Weise ein Körper aus im Spritzspinnverfahren aus thermoplastischem Kunststoff gewonnenen Hohlfäden durch Oberflächenverschmelzung und Aufblähen dieser Fädenhergestellt, und senkrecht zur Erstreckungsrichtung dieser Fäden in flache, der gewünschten Dicke des Plattenkernes 1 entsprechende Scheiben aufgeschnitten. Diese scheibenförmigen Plattenelemente werden dicht nebeneinandergelegt und beidseitig mit Hilfe geheizter Schienen, Walzen od. dgl. mit den Folien 2a und 2b kaschiert. Die Oberflächenschichten 3a und 3b werden dann in Form eines flüssigen Kunstharz-Glasfaser-Gemisches aufgebracht und auf dem Plattenkörper ausgehärtet, wobei die Folien 2a und 2b neben dem Verschliessen der Kapillar-Röhrchen auch noch die Wirkung eines Haftvermittlers übernehmen.
Im Beispiel der Fig. 2 sind die Plattenkanten mit Profilleisten 4 versehen. Diese Profilleisten 4 haben an ihrem inneren Teil gleiche Breite, wie die Dicke des Plattengrundk6rpers 1 und an ihrem äusseren Teil gleiche Dicke, wie die fertige Platte. Dazwischen ist die Seitenfläche dieser Profilleiste 4 hinterschnitten. Zum Anbringen dieser Profilleisten 4 an den Kanten der Platten werden sie zunächst nach dem Aufbringen der Folien 2a und 2b auf den Plattengrundkörper 1 seitlich dicht anliegend an den so vorbereiteten Plattenkörper gelegt und zusammen mit diesem mit dem flüssigen Kunstharz-Glasfaser-Gemisch der Oberflächenschicht 3a bzw. 3b belegt. Durch die mit der Oberflächenschicht 3a bzw. 3b ausgefüllte Hinterschneidung wird die Profilleiste 4 fest an ihrem Platz gehalten.
An ihrer freien Seite weist die Profilleiste 4 eine mittlere Längsnut auf, die hinterschnitten ausgebildet ist. Ferner sind die äusseren Teile dieser freien Fläche abgeschrägt ausgebildet. Sowohl diese hinterschnittene Nut, als auch die abgeschrägten Teile der Profilleiste 4 werden dann, wie Fig. 2 zeigt, nach dem Aneinandersetzen zweier benachbarter Platten mit Dichtungsmaterial 5, beispielsweise einem erhärtenden Kitt ausgefüllt, das dann sowohl die wetterfeste Abdichtung, als auch die mechanische Verbindung der beiden Platten Ubernimmt.
Im Beispiel der Fig. 3 sind wieder Profilleisten 4 mit hinterschnittenen Seitenflächen vorgesehen
<Desc/Clms Page number 3>
und durch die Oberflächenschichten 3a bzw. 3b am Plattenkörper gehalten. An Stelle der seitlichen
Abschrägungen weisen hier jedoch die Profilleisten 4 an ihrer freien Fläche zwei schwalbenschwanz- förmig hinterschnittene weitere Längsnuten auf, in die zwei weiche Dichtungen 7 bzw. 7a als Wetter- abdichtung eingesetzt sind. Die mechanische Verbindung der beiden Platten erfolgt hier dadurch, dass eine Verbindungsleiste 6 in den durch die mittleren Längsnuten gebildeten Kanal gesteckt ist. An Stelle des in Fig. 3 gezeigten flachen Querschnittes dieser Verbindungsleiste 6 kann hier auch eine dem Kanal- querschnitt entsprechende Profilleiste eingeschoben werden.
Die bei der Platte nach der Erfindung vorgesehenen Oberflächenschichten 3a und 3b können durch entsprechende Wahl des Kunstharzes oder durch entsprechende Beimischungen jede gewünschte technische Beschaffenheit erhalten, wie dies oben an Hand einiger Beispiele erwähnt worden ist.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Lichtdurchlässiger, wärmedämmender Plattenkörper, insbesondere wärmedämmende Fensterscheibe aus Kunststoff in Verbundbauweise, wobei ein zellenstrukturierter Plattenkern auf beiden Seiten mit festen Deckschichten versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Plattenkern aus im Schmelzspinnverfahren gewonnenen Hohlfäden aus lichtdurchlässigem Material besteht, die im wesentlichen senkrecht zur Plattenebene gerichtet durch mindestens teilweise Verschmelzung ihrer Aussenwände miteinander verbunden und in ihrer Gesamtheit auf beiden Seiten durch eine mit den Stirnenden der Hohlfäden fest verbunden dUnnen Kunststoffzwischenschicht abgedeckt sind, welche mit je einer aufgegossenen faserverstärkten Kunstharzdeckschicht versehen ist.