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Verfahren zur Wärmebehandlung und zum Weiterbewegen von
Kunststoffilmen und Vorrichtung zu dessen Durchführung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Wärmebehandlung und zum Weiterbewegen von
Kunststoffilmen in einem Tunnel. Bei solchen Filmen geringer Stärke ergeben sich besondere Schwierig- keiten insbesondere dadurch, dass die Temperatur der Filme sich an ihren verschiedenen Stellen leicht ändert, wenn der Film in Beruhrung mit einem andern Material kommt, dessen spezifische Wärme grosser oder dessen Temperatur unterschiedlich ist. Dadurch entstehen im Film bedeutende innere Spannungen, die Anlass zur Bildung von Blasen oder Falten geben, die die weitere Verarbeitung des Films durch For- men oder Pressen stören.
Die Erfindung hat ein Verfahren zum Gegenstand, das diesen Nachteil mit Sicherheit vermeidet. Es besteht darin, dass auf die Filmbahn schräg zu ihrer Ober- und Unterseite erhitzte Luftströme gerichtet werden, welche auf die so schwebend erhaltene Filmbahn einwirken und diese weiterbewegen.
In einer besonderen Durchführungsweise dieses Verfahrens wirkt der Strom von konditionierter Luft auf einen Film, der keiner Spannung unterworfen ist, wobei der Film durch den durchstreichenden Luftstrom weiterbewegt wird.
Eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemässen Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, dass der Tunnel von den einander zugekehrten Wänden zweier im wesentlichen zueinander parallel ver- laufender Luftzufuhrungskanäle, die an Gebläse angeschlossen und mit Heizeinrichtungen versehen sind und den verlängerten, einander uberlappenden Seitenwanden dieser Kanale umgrenzt ist, wobei der Abstand der beiden Kanäle verstellbar ist und dass von den Luftkanälen Öffnungen in den Tunnel münden, die mit in Richtung zum Tunnelausgang geneigten Leitjalousien versehen sind, wobei der Tunnel an seinem Eingang, bis auf einen Schlitz für den Film, geschlossen ist und ausserhalb desselben eine Regelvorrichtung für die Durchführung der Filmbahn von einer mechanisch angetriebenen Rolle aufweist.
Eine solche Vorrichtung zur Wärmebehandlung und zum Weiterbewegen wird vorzugsweise dem Verarbeitungsgerät des Films zugeordnet, indem der Luftstrom zu diesem Gerät derart geleitet wird, dass seine Beschickung ohne Berührung des Films mit irgendeiner mechanischen Vorrichtung erfolgen kann.
Weitere Merkmale der Erfindung werden an Hand der Zeichnung erläutert.
Die dargestellte Vorrichtung besteht aus zwei zueinander parallel verlaufenden Luftzuführungskanä- len1 und 2, deren einander zugekehrte Wände und die verlängerten, einander überlappenden Seitenwände einen Tunnel 3 begrenzen, durch den der Kunststoffilm 4 läuft. Die beiden Seitenwände des Tunnels können nach Bedarf wärmeisoliert sein.
Durch zwei Gebläse 5 und 6 wird in die Kanäle 1 und 2 ein Luftstrom eingeblasen, der durch mit Leitjalousien 7, 8 versehene Öffnungen in Richtung auf den Film 4 geleitet wird. Zum Heizen der Luft sind am Austritt der Gebläse Heizkörper 9, 10 vorgesehen, die elektrisch oder mit Dampf heizbar sein können.
Der Tunnel 3 ruht vorzugsweise auf einer mit einer Rolle 12 versehenen Stütze 11.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Tunnel an einer Pressvorrichtung 13 zum Formen des Films 4 angebracht. Der Tunnel ist am Pressstempel 14 dieser Vorrichtung durch ein Gelenk 15 üblicher Art angeschlossen. Der zu verarbeitende Film 4 wird von einer Rolle 16 abgespult, die auf einer vorzugsweise angetriebenen Achse 17 sitzt. Der Film bildet eine Schleife 18 bevor er zwischen eine Lichtquelle 19 und eine Photozelle 20 zu liegen kommt. Durch diese Photozelle wird das Ein- und Ausschalten des
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Antriebes der Rolle 16 gesteuert.
Am Eintritt des Tunnels sind vorzugsweise biegsame Klappen 21, 22 vorgesehen, die eine Eintritts- öffnung 23 für den Film 4 unter Vermeidung jeglichen Wärmeverlustes begrenzen. Am. Ende des Tunnels wird der warme Luftstrom durch Leitbleche 24, 25 in Richtung auf die Jalousien 7 und 8 gerichtet. Durch die Leitbleche 24,25 kann der Luftdruck im Tunnel 3 willkürlich geregelt werden.
Die Wirkungsweise der vorbeschriebenen Einrichtung ist folgende : Der Film 4 wird zuerst in den Tunnel eingeführt, wonach die Gebläse 5 und 6 sowie die Heizkörper 9 und 10 in Tätigkeit gesetzt werden.
Vorher ist dafür gesorgt worden, dass eine ausreichende Länge des Films abgewickelt wurde, um am Eintritt der Vorrichtung eine Schleife 18 zu bilden, die den Lichtstrahl zwischen der Lichtquelle 19 und der Photozelle 20 unterbricht. Dieses Abspulen geschieht durch den Ablauf der durch die angetriebene Achse 17 bewegten Rolle 16.
Innerhalb des Tunnels wird der Film durch den warmen Luftstrom, der aus den Kanälen 1 und 2 austritt und gegen den Film durch die Jalousien 7, 8 gerichtet ist, schwebend gehalten. Der Film berührt somit im Tunnel keine Wand und kann sofort die Lufttemperatur im mittleren Tunnel 3 annehmen, wobei er gleichzeitig einem Druck ausgesetzt ist, der durch die zwei zueinander gerichteten Luftströme erzeugt
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bleibende Temperatur wird jegliche im Film vorhandene Spannung ausgeglichen und der Anfangszustand der Kunststoffmoleküle wieder hergestellt, die durch das vorherige Rollen oder Walzen des Films ihre La- ge verändert haben.
Gemäss dem Ausführungsbeispiel in der Zeichnung wird nach jedem Arbeitsgang der Unterdruckpres- se, während der Pressstempel 14 in seine tiefste Stellung gelangt ist, eine bestimmte Länge 26 des Films zwischen die Patrize und die Matrize der Presse'durch den warmen Luftstrom gefördert, wobei letzterer nach aussen zwischen den beiden Presswerkzeugen austritt. In diesem Augenblick geht der Pressstempel 14 wieder aufwärts und durch die gelenkige Verbindung des Stempels 14 mit dem Tunnel 3 neigt sich dieser mit Hilfe der schwenkbaren Stütze 11, wodurch ein Schlitz 27 zwischen dem oberen feststehenden Teil
13 der Presse und dem Tunnel gebildet wird. Da der Film zwischen der Matrize und der Patrize festgehalten ist, entweicht der warme Luftstrom durch den Schlitz 27 unter Mitnahme des Films, der somit eine Schleife 28 bildet.
Am Ende des Pressvorganges geht der Pressstempel 14 nach unten und nimmt den Tunnel mit, wodurch sich der Schlitz 27 schliesst. Der warme Luftstrom strömt wieder durch die Presswerkzeuge und legt die Schleife 28 des Films zwischen Matrize und Patrize.
Durch diese Anordnung wird eine konstante Geschwindigkeit des Films 4 im Tunnel und somit eine einwandfreie Wärmebehandlung des Films gewährleistet, obwohl eine Einrichtung mit absatzweisem Pressvorgang beschickt wird.
Die beschriebene Vorrichtung ist selbstverständlich mit allen erforderlichen Einstellorganen versehen.
So kann z. B. ein Schaufelrad 29 vorgesehen werden, auf dessen Schaufel durch das Lcitblech 25 ein Teil des Luftstroms geleitet wird, wobei das Schaufelrad 29 eine Walze dreht, die den Film zu einer Verbrauchsstelle führt. Es sind ebenfalls Vorrichtungen zum Regeln der Temperatur vorgesehen. Das Schaufelrad 29 kann z. B. Geräte steuern, die die Geschwindigkeit der Gebläse 5 und 6 und somit die Menge und die Geschwindigkeit der Luft regeln.
Die einander überlappenden Seitenwände der Luftkanäle 1 und 2 sind vorzugsweise gegeneinander verschiebbar ausgebildet, wodurch der Abstand der Luftkanäle und somit der Druck des Luftstroms auf den Film verändert werden kann. Eine weitere Regelungsmöglichkeit stellt die Photozelle 20 dar, die die Zuführung des Films beschleunigt, wenn die Schleife 18 sich verkürzt und somit den Lichtstrahl von der Lichtquelle 19 nicht mehr unterbricht.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Verfahren zur Wärmebehandlung und zum Weiterbewegen von Kunststoffilmen in einem Tunnel, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Filmbahn schräg zu ihrer Ober- und Unterseite erhitzte Luftströme gerichtet werden, welche auf diese schwebend erhaltene Filmbahn einwirken und diese weiterbewegen.