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Einrichtung zur zwanglänfigen Einhaltung einer Betriebsgrösse entsprechend einem vorgeschriebenen
Fahrplan.
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Der Vorteil dieser Art der Regelung liegt klar auf der Hand. Einmal ist die Einhaltung des Fahrplans von menschlichen Zufälligkeiten unabhängig geworden, ausserdem ist der ganze Parallelbetrieb viel beweglicher zu gestalten. Es ist nämlich dem Lastverteiler die Möglichkeit gegeben, bei der Einhaltung des vorgeschriebenen Fahrplans mit seinem Kraftwerk und, wenn man seine Funktion noch weiter ausdehnen will, mit den innerhalb der Kraftwerke zur Verfügung stehenden Maschinen zu wechseln.
Bei internen Unregelmässigkeiten kann er ohne weiteres das Fahrplanwerk wechseln und so einen internen Betrieb eventuell wirtschaftlicher gestalten, ohne dass diese Massnahme bei dem Gemeinschaftswerk in Erscheinung tritt.
Dem Lastverteiler werden bei der weiteren Automatisierung der Fahrplaneinhaltung zweckmässig noch zusätzliche Funktionen zugestanden, die eine weitere Sicherstellung der planmässigen Betriebe gewährleisten. Beispielsweise kann er die Umschaltung der einzelnen Maschinen der Kraftwerke auf Fahrplanfrequenz-oder Bereitschaftsbetrieb von sich aus vornehmen.
Befinden sich in dem Netz vollautomatische kleinere Kraftwerke, so wird man zweckmässig die Warte dieser Kraftwerke in die Lastverteilerstelle legen.
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der einzelnen Netze bezeichnet ; u. zw. bezeichnet 2 einen Lastverteiler eines Netzes, das zur Frequenzhaltung herangezogen ist, während die Lastverteiler 2'Netzen zugeordnet sind, die zur Einhaltung eines vorgeschriebenen Fahrplans dienen. Den einzelnen Lastverteilern sind die Kraftwerke. 3 mit verschiedenen Generatoren 4 unterstellt. Mit 5 sind die Fahrplanü1Jergabestellen bezeichnet. Zwischen dem Zentrallastverteiler und den Lastverteilern der einzelnen Netze findet sowohl eine Befehlsübertragung (ausgezogene Linie) als auch eine Fernmessung oder Fèmmeldung (gestrichelte Linie), z. B. der Gesamtleistung des Netzes, von Schaltersteihmgen u. dgl. statt.
Von den Einzellastverteilern ist ebenfalls eine Befehls- übertragung bzw. Fernsteuerung zu den einzelnen Kraftwerken vorgesehen. Von den Fahrplanstellen erfolgt eine Übertragung der Übergabeleistlmg sowohl an den Zentrallastverteiler als auch an den Lastverteiler. Gegebenenfalls sind ausserdem zwischen der Fahrplanstelle 5 und den einzelnen Kraftwerken noch Fernmessverbindungen vorhanden, die auf Anordnung des Lastverteilers auf die ihm unterstehenden Kraftwerke wahlweise umschaltbar sein können. In den Einzellastverteilern werden die Gesamtleistung der einzelnen Kraftwerke und gegebenenfalls auch die Einzelleistlmgen der Kraftwerke zur Anzeige gebracht.
Die Bezeichnungen der Fig. 2, die einen Ausschnitt aus Fig. l darstellen, sind dieselben wie in Fig.].
Von der Fahrplanstelle 5 erfolgt auch hier eine Übertragung der Übergabeleistung (gestrichelte Linie) sowohl zum Zentrallastverteiler als auch zum Lastverteiler des zugehörigen Netzes. Der angegebene Wert wird hier mit dem vom Zentrallastverteiler vorgeschriebenen Soll-Wert 6 des Fahrplans verglichen.
Die Abweichung zwischen beiden wird dem jeweils zur Fahrplanhaltung für diese Übergabestelle ausersehenen Kraftwerk als Kommando (stark ausgezogene Linie) übermittelt, so dass eine entsprechende Beeinflussung des Kraftmaschinenreglers erfolgt. Die Aufgabe der Fahrplanhaltung an der Übergabestelle kann auf Anordnung des Lastverteilers an ein anderes Kraftwerk des Netzes abgegeben werden. Mit den schwach ausgezogenen Linien ist angedeutet, dass die dem Lastverteiler zugeordneten Kraftwerke zur Versorgung seines eigenen nicht des gemeinsamen Netzes zur Verfügung stehen, wobei diese Kraftwerke je nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf Frequenzfahrplan- oder Bereitschaftsbetrieh umschaltbar sind.
Die Erfindung ist nicht nur auf Einhaltung von Leistungsfahrplänen beschränkt, sondern es lassen
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Weise regeln.
Für den Fall, dass sich sehr viele Netze zu einem Gemeinschaftsnetz zusammenschliessen, wird man zweckmässig einem nur die Spanmmgshaltung an einem bestimmten Punkt, einem zweiten die Übernahme der gesamten Spitzenlast, einem dritten die Blindleistungsregelung, den übrigen die verschiedenen Fahr-
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PATENT-ANSPRÜCHE :
1. Einrichtung zur zwangläufigen Einhaltung einer Betriebsgrösse entsprechend einem vorge- seluiebenen Fahrplan an einer Stelle eines von mehreren parallel arbeitenden Einheiten (Netze, Kraftwerke, Maschinen) gespeisten Netzes, wobei für die Einhaltung der Betriebsgrösse wahlweise ein oder mehrere Einheiten zu sorgen haben, dadurch gekennzeichnet, dass die von einer zentralen Stelle (Lastverteiler) auswählbaren Einheiten entsprechend der Differenz aus dem Soll-Wert der Betriebsgrösse beim Lastverteiler und dem gegebenenfalls durch Fernmessung übermittelten Ist-Wert der Betriebsgrösse an der Übergabestelle gegebenenfalls durch Fernübertragung geregelt werden.