AT13960U1 - Notrufsystem - Google Patents
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Abstract
Ein Notfall-System zum Bereitstellen notfallbezogener Daten umfasst neben Endgeräten (K1) eines Telekommunikationsnetzes (N1) eine an das Telekommunikationsnetz angeschlossene Servereinrichtung (M1) als Notfall-Server. Auf dem Endgerät (K1) eingegebene Daten werden gesammelt und über das Telekommunikationsnetz an den Notfall-Server (M1) zum Konfigurieren eines seitens des Notfall-Servers zuvor angelegtes, dem Endnutzer zugeordnetes Notfallprofil übermittelt. Seitens des Endgeräts (K1) wird aufgrund einer spezifischen Eingabe auf dem Endgerät eine erste Nachricht, die den Endnutzer identifizierende Information sowie vorzugsweise Information betreffend den aktuellen Standort des Endgeräts enthält, erstellt und über das Telekommunikationsnetz (N1) an den Notfall-Server (M1) gesendet wird. Seitens des Notfall-Servers (M1) werden aufgrund der ersten Nachricht Notfallinformationen, welche ein dem Endnutzer zugeordnetes Notfallprofil sowie Information betreffend den aktuellen Standort des Endgeräts umfassen, ermittelt und auf einem über ein Datennetz (N2) zugreifbaren Speichermittel (M2, S1, S2) bereit gestellt; sodann wird zumindest eine Notfall-Nachricht, die Informationen für den Zugang auf die bereitgestellte Notfallinformationen enthält, erstellt und an zumindest eine Leitstelle (L) eines Notfallinterventionsdienstes gesendet.
Description
Beschreibung
NOTRUFSYSTEM
[0001] Die Erfindung betrifft ein System und zugehörende Verfahren zum Bearbeiten und Be¬reithalten von notfallbezogenen Daten und Situationen in Bezug auf Personen, die sich in einerNotfallsituation befinden. Durch das erfindungsgemäße Notfall/Notrufsystem wird eine Person indie Lage versetzt, über einen einfachen Befehl, den die Person auf einem Endgerät eingibt,eine spezifische Behandlung der Notfallsituation anzufordern.
[0002] Verschiedene Notrufdienste und Ortungstechnologien für z.B. verunfallte Personen sindbekannt, die in unterschiedlicher Hardware oder auch als Applikation bzw. Software für unter¬schiedliche Zwecke, wie z.B. Navigation sowie Notfallortung, im geschäftlichen Bereich, aberauch im Endverbrauchermarkt angeboten und/oder eingesetzt. Hersteller von Hausnotrufen,Notfallhandys oder Handsendern sind diesem Trend gefolgt und bieten entsprechende Produk¬te an. Die herkömmlichen Produkte weisen jedoch mehrere Probleme sowohl im technischenals auch im ausführenden Dienstleistungsbereich auf, die im Folgenden dargestellt werden: [0003] 1. Die Notrufgeräte sind häufig als funkbasierte Hardware ausgeführt (Hausnotruf), was dem Anwender nur geringe Bewegungsfreiheit gestattet, weil diese Geräte nur in ei¬nem stark eingegrenzten Radius (z.B. im eigenen Haus) funktionieren.
[0004] 2. Häufig greifen die Notrufgeräte für die Ortung nur auf GPS Daten zurück.
[0005] 3. Bekannte Notrufgeräte haben keine Gegensprechfunktion.
[0006] 4. Andere Notrufgeräte und Software/Applikationen sind nicht individualisiert, d.h. es sind keine spezifischen Daten bzgl. der richtigen Behandlung, zu alarmierender Per¬sonen etc. oder nicht in ausreichendem Umfang hinterlegt, was zur Folge hat, dassdie betroffenen Personen im Notfall oftmals falsch behandelt werden, da sie selbstsich (infolge ihres Gesundheits- oder Notfallzustandes) nicht mehr äußern können.
[0007] 5. Andere Notrufdienste schalten einen Notruf lediglich an einen Pflegedienst und/oder
Rettungsdienst weiter, sodass keine flächendeckende Hilfestellung landesweit oderinternational möglich ist [0008] 6. Die Weiterschaltung an Pflegedienste erschwert ebenfalls den Umgang mit sicher¬ heitsrelevanten Alarmeingängen [0009] 7. Andere Ortungsgeräte schränken aufgrund von Begrenzungen durch den verwende¬ ten Datenübertragungsservice die Bewegungsfreiheit des Endnutzers ein.
[0010] 8. Die Notfallbehandlungen durch Behörden brauchen oftmals zu lange, müssen immer eine Sprechverbindung haben um Informationen abzugreifen und dürfen nicht orten.
[0011] Es ist Aufgabe der Erfindung, ein System und Verfahren zum Behandeln von Notfallsitu¬ationen zu schaffen, das die genannten Nachteile herkömmlicher Notrufgeräte und Notrufdiens¬te überwindet. Insbesondere soll die Zuverlässigkeit und Schnelligkeit der Bearbeitung gestei¬gert werden, zudem soll eine verbesserte Ortung der Notfallperson erreicht werden.
[0012] Diese Aufgabe wird ausgehend von einem System mit einer Servereinrichtung - die auchals „Notfall-Server" bezeichnet wird - gelöst, welche zur Kommunikation über ein Telekommuni¬kationsnetz, insbesondere Mobilfunknetz, mit an das Telekommunikationsnetz angeschlosse¬nen Endgeräten eingerichtet ist, welches zum Durchführen folgender Arbeitsschritte eingerichtetist: [0013] - seitens eines einem Endnutzer zugeordneten Endgeräts des Telekommunikations¬ netzes, insbesondere Mobilfunknetzes, aufgrund einer spezifischen Eingabe auf demEndgerät eine erste Nachricht, die den Endnutzer identifizierende Information sowievorzugsweise Information betreffend den aktuellen Standort des Endgeräts enthält,erstellt und über das Telekommunikationsnetz an den Notfall-Server gesendet wird;sowie seitens des Notfall-Servers: [0014] (a) aufgrund der ersten Nachricht Notfallinformationen, welche ein dem Endnutzer zugeordnetes Notfallprofil sowie Information betreffend den aktuellen Standort desEndgeräts umfassen, ermittelt und auf einem über ein Datennetz zugreifbaren Spei¬chermittel bereitgestellt werden; und sodann [0015] (b) zumindest eine Notfall-Nachricht, die Informationen für den Zugang auf die bereit¬ gestellte Notfallinformationen enthält, seitens des Notfall-Servers und/oder einemdiesem zugeordneten Hilfsserver erstellt und an zumindest eine Leitstelle eines Not¬fallinterventionsdienstes zum Einleiten einer Intervention zugunsten des Endnutzersdes Endgeräts gesendet wird.
[0016] Diese erfindungsgemäße Lösung sieht ein System und darin eingerichteten Dienst vor,worüber ein Endnutzer in einem Notfall professionelle Hilfe bekommt. Dies umfasst zum einendie Speicherung von medizinischen Daten in einem Datenbanksystem, sowie eine Ortung desEndgerätes im Fall eines Notfalls. Die Abarbeitung eines Alarms oder Notrufs wird bevorzugtdurch eine zertifizierte Notrufzentrale organisiert und/oder durchgeführt, wofür je nach Situationgeeignete Hilfskräfte hinzu gezogen werden können. Diese kann auch Kontakt mit dem Endnut¬zer aufnehmen und diesen bei seinen Anliegen je nach Situation unterstützen.
[0017] Durch die Erfindung wird eine mobile ortungsbezogene Notfall- und Notrufsystematikbereitgestellt, wobei bei dem Endnutzer eine Applikation für Smartphones (z.B. iOS und Andro¬id) oder andere Endgeräte abläuft und den Service ermöglicht, eine Person in einem Notfallschnell ausfindig zu machen. In der mobilen Notfallsystematik wurde vor Nutzung des Servicesein individuelles Profil über die Applikation und/oder ein zugeordnetes Portal erstellt. Das Profilenthält vorzugsweise genaue Angaben zum Endnutzer, die die notwendige Notfallversorgungermöglichen sollen. Diese dem Endnutzer zugeordneten Daten (Profildaten) werden auf einemServer hinterlegt, der direkt mit der Applikation korrespondiert.
[0018] In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass seitensdes Endgeräts, oder allgemeiner seitens eines einem Endnutzer zugeordneten Endgeräts ein¬gegebene Daten als dem Endnutzer zugeordnete Daten gesammelt und über das Telekommu¬nikationsnetz an den Notfall-Server übermittelt werden, wobei seitens des Notfall-Servers einzuvor angelegtes, dem Endnutzer zugeordnetes Notfallprofil anhand der so erhaltenen Datenkonfiguriert wird. Dies ermöglicht die Konfiguration des Notfallprofils je nach aktuellem Bedarfdes Endnutzers.
[0019] In einer Ausführungsform der Erfindung erfolgt die Notfallbearbeitung beispielsweisederart, dass in Schritt (a) die Notfallinformationen zumindest einem vom Notfall-Server geson¬derten Hilfsserver zugesandt und dort für zumindest eine Leitstelle eines Notfallinterventions¬dienstes bereitgestellt werden.
[0020] In einer besonders günstigen Variante dazu kann jedoch vorgesehen sein, dass inSchritt (a) die Notfallinformationen seitens eines dem Notfall-Server zugeordneten Speichermit¬tels bereit gestellt werden, wobei der Zugriff auf die Notfallinformationen durch die Leitstelleausschließlich über einen Hilfsserver erfolgt, beispielsweise unter Verwendung eines Server-Client-Systems, und auf Notfallinformationen solcher Endnutzer beschränkt ist, für die aufgrundeiner zugehörenden ersten Nachricht ein Notfallzustand aktiviert ist.
[0021] Um eventuelle Falschalarme abzufangen, kann es günstig sein, wenn aufseiten desEndgeräts nach der spezifischer Eingabe ein vorgegebenes Zeitfenster abgewartet wird; fallsinnerhalb des Zeitfensters ein zweiter spezifischer Befehl (z.B. in Form eines Tastendrucks oderEingabe eines PIN-Codes) eingegeben wird, kann dann das Erstellen und Senden der erstenNachricht unterbunden bzw. eine bereits gesendete erste Nachricht zurückgerufen werden.
[0022] In einer anderen nützlichen Weiterbildung kann eine laufende Aktualisierung des Stan¬dortes des in einen Notfall verwickelten Endnutzers dadurch erreicht werden, dass das Endge¬rät nach Absetzen der ersten Nachricht wiederholt (z.B. in voreingestellten regelmäßigen Zeit¬abständen) den Standort des Endgeräts bestimmt und so ermittelte Standortinformation an denNotfall-Server und/oder die Leitstelle übermittelt, wo aufgrund dieser Nachrichten die in den
Notfallinformationen enthaltene Standortinformation aktualisiert und so für die Notfallbehand-lung/Notfallintervention zugänglich gemacht wird.
[0023] Außerdem kann es vorteilhaft sein, wenn seitens der Leitstelle aus den Notfallinformati¬onen eine Kontaktadresse entnommen wird und an die Kontaktadresse eine Nachricht, insbe¬sondere in Form einer Telefonverbindung oder Kurznachricht, betreffend eine der ersten Nach¬richt zugehörenden Notfallsituation übermittelt wird.
[0024] Die Leitstelle kann je nach Bedarf aufgrund der Notfallinformationen mit ausgewähltenexternen Rettungskräften in Kontakt treten und diesen gegebenenfalls für eine Notfallbehand¬lung spezifische Informationen zusenden. Zudem kann, sofern gewünscht bzw. zulässig, vorge¬sehen sein, dass die Leitstelle aufgrund der Notfall-Nachricht einen Versuch unternimmt, mitdem Endgerät und somit dem Endnutzer in Kontakt zu treten, insbesondere über eine Telefon¬verbindung.
[0025] In einer weiteren Variante kann die Zuverlässigkeit der Notfallaktivierung erhöht werden,wenn ein Rückfall auf einen Nachrichtendienst, z.B. SMS, vorgesehen ist. Dies kann insbeson¬dere dadurch erfolgen, dass das Endgerät die erste Nachricht über eine Telefon- oder Internet¬verbindung sendet, sofern hierfür eine ausreichende Verbindungsleistung über das Telekom¬munikationsnetz besteht, anderenfalls die erste Nachricht in Form einer Nachricht eines Nach¬richtendienstes erstellt und gesendet wird.
[0026] Gleichermaßen wird die gestellte Aufgabe durch eine Servereinrichtung zum Bereitstel¬len notfallbezogener Daten gelöst, welche an ein Telekommunikationsnetz, vorzugsweise Mo¬bilfunknetz, angebunden ist und über dieses mit Endgeräten des Telekommunikationsnetzesverbindbar ist und welcher zumindest ein Speichermittel aufweist, auf dem eine Vielzahl vonNotfallprofilen, die jeweils einem Endnutzer eines Endgeräten des Telekommunikationsnetzeszugeordnet sind und dem Endnutzer zugeordnete Daten enthalten, abgelegt sind, wobei derServereinrichtung zumindest ein über ein Datennetz zugreifbares Speichermittel zugeordnet ist,auf der ausgewählte Notfallprofile über das Datennetz für Dritte für eine zeitlich beschränkteDauer zugänglich sind.
[0027] In gleicher Weise löst eine Servereinrichtung („Notfall-Server“), die an ein Telekommuni¬kationsnetz, vorzugsweise Mobilfunknetz, angebunden ist, die gestellte Aufgabe dadurch, dasssie dazu eingerichtet ist, aufgrund einer von einem Endgerät eines Endnutzers des Notfall-Servers stammende, seitens des Notfall-Servers empfangene erste Nachricht die oben erwähn¬ten Schritte (a) und (b) auszuführen. Die Ausführung dieser Schritte kann beispielsweise imRahmen eines auf der Servereinrichtung ablaufenden Dienstes („Applikationsdienst“) erfolgen,kann jedoch auch in anderer Weise, z.B. durch geeignet aufgebaute Logik, realisiert sein.
[0028] Vorteilhafte Weiterbildungen dieser Servereinrichtung bzw. des darauf ablaufendenApplikationsdienstes, worin diese Handlungen ausführbar sind, entsprechen denen des voran¬gehend beschriebenen erfindungsgemäßen Systems/Verfahrens. Der Applikationsdienst kanninsbesondere in Form einer Programmlogik zum Ausführen der beschriebenen Handlungeneines Notfall-Servers, wenn die Programmlogik auf einem Notfall-Server ausgeführt wird, vorlie¬gen; und insbesondere in Form eines Computerprogrammprodukts mit einem darauf gespei¬cherten Computerprogramm zum Ausführen der beschriebenen Handlungen eines Notfall-Servers, wenn das Computerprogramm auf einer Servereinrichtung als Notfall-Server ausge¬führt wird.
[0029] Bei dem erfindungsgemäßen System/Verfahren ist ein Endgerät, das einem Endnutzerzugeordnet ist, besonders geeignet, welches folgende Handlungen zu gegebenenfalls getrenn¬ten Zeiten ausführen kann: [0030] - auf dem Endgerät eingegebene Daten werden als dem Endnutzer zugeordnete Daten gesammelt und über das Telekommunikationsnetz an den Notfall-Server übermittelt,wodurch ein seitens des Notfall-Servers zuvor angelegtes, dem Endnutzer zugeord¬netes Notfallprofil konfiguriert wird; sowie [0031] - aufgrund einer spezifischen Eingabe auf dem Endgerät wird eine erste Nachricht, die den Endnutzer identifizierende Information sowie vorzugsweise Information betref¬fend den aktuellen Standort des Endgeräts enthält, erstellt und über das Telekommu¬nikationsnetz an den Notfall-Server übermittelt, um über diesen eine Notfallinterventi¬on auszulösen.
[0032] Vorteilhafte Weiterbildungen dieses Endgeräts bzw. der darauf ablaufenden Applikation,die diese Handlungen ausführen kann, entsprechen denen des vorangehend beschriebenenerfindungsgemäßen Systems/Verfahrens. Die Applikation kann insbesondere in Form einerProgrammlogik zum Ausführen der beschriebenen Handlungen, wenn die Programmlogik aufeinem Endgerät eines Telekommunikationsnetzes ausgeführt wird, vorliegen; insbesondere inForm eines Computerprogrammprodukts mit einem darauf gespeicherten Computerprogrammzum Ausführen der beschriebenen Handlungen, wenn das Computerprogramm auf einemEndgerät eines Telekommunikationsnetzes ausgeführt wird.
[0033] Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines beispielhaften, nicht einschränkend zuverstehenden Ausführungsbeispiels näher erläutert, das ein Notfallsystem unter Verwendungeines Mobilfunknetz sowie des Internet als Datennetz betrifft und das in den beigefügten Zeich¬nungen dargestellt ist. Die Zeichnungen zeigen: [0034] Fig. 1 eine schematische Übersicht des Notfallsystems und der an diesem betei¬ ligten Komponenten und Server; [0035] Fig. 2 und 3 jeweils einen Nachrichtenablauf des Konfigurierens eines Notfallprofils sowie der Behandlung eines Notfalls in dem Notfallsystem der Fig. 1; [0036] Unter Endgerät wird im Rahmen dieser Offenbarung jegliche Einrichtung verstanden, dieals Teilnehmer eines Telekommunikationsnetzes, insbesondere eines Mobilfunknetzes wie dasbekannte UMTS-Netz, Nachrichten an andere Teilnehmer aussenden kann. Das Endgerät kanninsbesondere ein Mobilgerät („Handy") oder Smartphone sein; aber auch andere Ausgestaltun¬gen sind möglich, z.B. als Handsender, als an der Kleidung befestigbare Sendevorrichtung oderUhr mit einer Sendeeinrichtung.
[0037] Als Endnutzer wird eine Person bezeichnet, die über ein Endgerät das erfindungsgemä¬ße System und den zugeordneten Dienst nutzt. Ein Endnutzer unterliegt einem gewissen Not¬fallrisiko (das objektiv und/oder subjektiv vorliegen kann, z.B. wegen medizinischer Gründe,Aufenthalt in gefährlichen Gebieten, Stalking etc.) und wird von dem System her als Endkundebehandelt.
[0038] Das nachstehende Ausführungsbeispiel betrifft eine mobile Notfall- und Notruf-Systematik, die dem Endnutzer (d.h. der potentiellen Notfallperson) über ein mobiles Endgerät,vorzugsweise Smartphone-basiert, bereitgestellt wird. Bei Bedarf kann die Anwendung durchweitere Zusatzgeräte, wie Notfallhandys, Uhren, Handsender, erweitert werden. Dem Systemliegt eine neue Architektur der Bereitstellung der Notfallbehandlung zugrunde, die unter ande¬rem vorsieht, dass dem Endnutzer ein Notfallprofil mit medizinischen Angaben zugeordnet ist,wobei das Notfallprofil erst per Auslösung des Notrufes in der Notrufzentrale angezeigt wird undvon letzterer für die Einleitung der geeigneten Hilfsmaßnahmen berücksichtigt werden kann.
[0039] Die Erfindung sieht ein System und darin eingerichteten Dienst vor, worüber der Endnut¬zer in einem Notfall professionelle Hilfe bekommt. Dies umfasst zum einen die Speicherung vonmedizinischen Daten in einem Portal sowie eine Ortung des Endgerätes im Fall eines Notfalls.Die Abarbeitung eines Alarms oder Notrufs wird durch eine zertifizierte Notruf- und Serviceleit¬stelle (kurz „Leitstelle") eines bestehenden, unabhängigen Rettungsdienstes durchgeführt. DieLeitstelle kann auch Kontakt mit dem Endnutzer aufnehmen und diesen bei seinen Anliegen jenach Situation unterstützen. Gegebenenfalls schaltet die Leitstelle weitere Hilfskräfte, wie Poli¬zei, Feuerwehr, Notarzt oder auch private Dienstleister dazu, damit dem Endnutzer geholfenwird. Nach der vollständigen Abarbeitung der ausgelösten Situation wird der Vorgang abge¬schlossen und ein zugehörendes „Ticket" als erledigt gesetzt und sodann archiviert.
[0040] Ein besonderer Teilaspekt ist die Sicherheit der den Endnutzern zugeordneten Profile,da diese personenbezogenen Daten beinhalten, wie z.B. Stammdaten und Krankheitsdaten derEndnutzer. Diese Daten dürfen das System nicht verlassen und müssen elektronisch und phy¬sisch geschützt werden. Ein Zugriff auf personenbezogenen Daten kann nur durch solche Be¬arbeiter erfolgen, die eine besondere Berechtigung aufweisen.
[0041] Bezugnehmend auf Fig. 1 umfasst das Notfallsystem 1 gemäß dem gezeigten Ausfüh¬rungsbeispiel einen Applikationsserver M1, dem ein Datenbankserver M2 zugeordnet ist. DerServer M1 realisiert zusammen mit dem Server M2 einen Notfallserver M gemäß der Erfindung;dort läuft der Notfalldienst gemäß der Erfindung ab. Der Datenbankserver M2 kann als von demServer M1 gesonderte Einrichtung ausgebildet oder in den Server M1 integriert sein. Der ServerM1 ist an ein Mobilfunknetz N1, beispielsweise ein GSM- oder vorzugsweise UMTS-Netz, an¬geschlossen; über dieses Netz N1 können Endgeräte K1, K2, beispielsweise als Mobiltelefonoder Smartphone ausgebildet, mit dem Server M1 in Verbindung treten. Die Kommunikationzwischen einem Endgerät K1 und dem Server M1 erfolgt z.B. über eine in dem Netz N1 reali¬sierte Internetverbindung (Datenverbindung). Auf dem Datenbankserver M2 sind Notfallprofileabgelegt. Jedem Endnutzer des Notfalldienstes ist ein solches Notfallprofil zugeordnet. Außer¬dem ist der Server M1 an ein Datennetz N2, beispielsweise das bekannte Internet, alternativ eineigens eingerichtetes bzw. dediziertes LAN-Netz, angeschlossen. Über das Datennetz kann derApplikationsserver M1 mit einem oder mehreren gesonderten Servern S1, S2 - im Folgendenauch als Hilfsserver oder Zugriffsserver bezeichnet - sowie einem Server L einer Notruf- undServiceleitstelle eines Rettungsdienstes Daten und/ oder Nachrichten austauschen. Die Anbin¬dung der Server M1, S1, S2, L an das Datennetz N2 erfolgt nach bekannten Verfahren, gege¬benenfalls unter Verwendung von Firewalls, Bridges etc., die in Fig. 1 nicht gezeigt sind.
[0042] Die Leitstelle L hat die Aufgabe der Organisation einer Rettungsintervention im Falleeines Notfalls, wofür je nach Bedarf und Notfallprofil externe Personen und/ oder Organisatio¬nen wie z.B. Rettungskräfte, einschließlich Rettungsfahrzeugen, Ambulanzen, Polizei, Feuer¬wehr usw., herangezogen werden können. (Diese sind in Fig. 1 nicht dargestellt, da sie nichtzum eigentlichen Notfallsystem 1 gehören, und in Fig. 3 durch die Bezugszeichen R und Psymbolisiert).
[0043] Außerdem können dem Notfallserver M bzw. dem diesen realisierenden Applikations¬server M1 eine oder mehrere Konsolen Q zugeordnet sein, über die der Notfalldienst program¬miert und konfiguriert werden kann. Über die Konsolen Q können auch Notfallprofile eingerich¬tet und in besonderen Fällen (sofern besondere Berechtigungen vorliegen) geändert und gege¬benenfalls gelöscht werden.
[0044] Fig. 2 und 3 zeigen Signalisierungsdiagramme, die einen Ablauf der Konfiguration einesNotfallprofils sowie einen Ablauf der Bearbeitung einer Notfallsituation illustrieren. In einemSignalisierungsdiagramm sind die einzelnen Instanzen durch senkrechte Striche dargestellt,und die zwischen diesen verlaufenden horizontalen Pfeile repräsentieren ausgetauschte Nach¬richten und/ oder Kommunikationsverbindungen (für z.B. Datenaustausch), je nach Situation.Zu einer Weiterbildung oder Variante des Ausführungsbeispiels gehörende Nachrichten sinddurch Pfeile mit unterbrochenen Linien dargestellt. Die Zeit verläuft hierbei in senkrechter Rich¬tung von oben nach unten. Die in Fig. 2 gezeigten Instanzen K1, M1, M2, S1 und L entsprechenjeweils den Komponenten der Fig. 1.
[0045] Die Fig. 2 illustriert die Konfiguration 2 eines Notfallprofils, in diesem Fall jenes Notfall¬profils, das dem Endnutzer des Endgeräts K1 zugeordnet ist, das hier z.B. ein Smartphone miteiner darauf installierten Applikation („Notfall-Applikation") ist. Wenn der Endnutzer des Endge¬räts K1 für den Notfalldienst aktiviert wird (etwa bei einer Erstkonfiguration über eine KonsoleQ), wird zugleich ein Notfallprofil für den Endnutzer auf dem Datenbankserver M2 angelegt, daszu Anfang leer ist oder lediglich mit ersten, eventuell unveränderlichen Daten (wie z.B. Nameund Geburtsdatum des Endnutzers bei einem personenspezifischen Profil) eingerichtet wird. Abdiesem Zeitpunkt kann der Endnutzer sein Profil, wie in Abschnitt 1 symbolisch dargestellt,konfigurieren. Er aktiviert hierzu die Notfall-Applikation auf seinem Smartphone K1, und gibt die spezifischen Notprofildaten ein. Diese werden in Form von einer oder mehreren Nachrichten201, 202 an den Server M1 gesendet. Der Server M1 ruft aufgrund des Erhalts der erstenNachricht das Profil vom Datenbankserver M2 ab, mittels Datenaustausch 203, aktualisiertanhand der in den Nachrichten enthaltenen Daten das Profil. Auch gezeigt sind Quittierungs¬nachrichten 211, 212, die - sofern gewünscht - vom Server M1 an das Endgerät K1 gesendetwerden. Wenn die Applikation seitens des Endgeräts K1 beendet wird oder eine vorher festge¬legte Timeout-Dauer ohne Senden einer Nachricht vom Endgerät K1 abläuft (z.B. 4 min), ist derKonfigurationsvorgang beendet, dann gleicht der Server M1 schließlich das Profil mit demDatenbankserver M2 ab, mittels Datenaustausch 204. Das Profil ist dann in der Datenbank desServers M2 dauerhaft gespeichert; es kann im Applikationsserver M1 vorläufig verbleiben odergelöscht werden. Auf diese Weise können die Profildaten zu beliebiger Zeit durch den zuge¬hörenden Endnutzer aktualisiert und verändert werden.
[0046] Die Daten des Notfallprofils werden in unterschiedlichen Kategorien, beispielsweise: [0047] a) Persönliche Daten und Foto [0048] b) Notfallkontakt [0049] c) Medizinisches Profil [0050] d) gewünschte individuelle Notfallmaßnahmen / Wahl der Rettungskräfte und Sicher¬ heitsdienste [0051] abgefragt bzw. auf dem Notfallserver hinterlegt, der mit dem Endgerät bzw. der aufdiesem ablaufenden Applikation korrespondiert.
[0052] Die Profildaten bilden ein persönliches Profil, das über die Applikation des Endgeräts K1oder über ein dem Server M1 Portal eingepflegt und konfiguriert werden kann; im Bedarfsfall(Notfall) können die Profildaten in der Leitstellensoftware angezeigt werden, wie weiter unteneingehend erläutert wird. Zu den Profildaten können insbesondere Angaben folgender Art gehö¬ren: [0053] a.) Ein persönlicher Datensatz mit Stammdaten (Name, Vorname, Firma, Geburtsdatum,
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land) und Zusatzdaten (Telefonnummer auf der dieApplikation läuft, Festnetznummer, Emailadresse und Foto), die jederzeit durch denEndnutzer aktualisierbar sind.
[0054] b.) Ein persönlicher Notfallkontakt, d.i. eine Person (unter Umständen eine Behörde oder
Organisation), die im Notfall durch die Notruf- und Serviceleitstelle über den Notfall in¬formiert und mit den Rettungskräften in Kontakt gesetzt wird.
[0055] c.) Ein medizinisches Notfallprofil, dass aus rettungsmedizinischer Sicht lebensnotwen¬ dige Angaben zu unterschiedlichen medizinischen Parametern umfasst. Das medizi¬nische Notfallprofil kann günstiger Weise Daten der folgenden Rubriken beinhalten:Blutgruppe, HerzKreislauf, Atmung, Neurologie, Psychische Erkrankungen, Allergien,Unverträglichkeiten, Medikamenteneinnahme, Schwangerschaft, Unwohlorteund/oder Orte an denen sich der Endnutzer unsicher fühlt, Fragen zum aktuellen Si¬cherheitsgefühl, Fragen zu einer vorliegenden Bedrohung, sonstige Erkrankungen,Personen des medizinischen Notfallkontakts, Hausarzt, sonstige Anmerkungen. Au¬ßerdem ist es zweckmäßig, wenn diese Angaben durch Zeit/Datumsangaben (seitwann?) ergänzt sind, und/oder durch zusätzliche Texte zur weiteren Erläuterung undgenaueren Benennung der Erkrankung; hierfür können beispielsweise Felder fürfreien Text vorgesehen sein.
[0056] Der Endnutzer kann zudem festlegen, ob er sich für einen Basistarif und das Alarmierenöffentlicher Stellen und Rettungskräfte im Notfall, oder für Zusatzdienstleistungen (private Si¬cherheitsdienste etc.) national bzw. international entscheidet und diese bei Vertragsabschlusshinzubucht, und kann diese Festlegungen in seinem Profil hinterlegen.
[0057] Zusätzlich kann auch ein Webportal vorgesehen sein, über das ein Endnutzer - anstatt über das Endgerät - sein Notfallprofil konfigurieren kann. Das Webportal emuliert günstigerWeise die Oberfläche auf dem Endgerät, sodass der Endnutzer die Eingaben in vom Endgerätgewohnter Weise durchführen kann.
[0058] Die Fig. 3 illustriert die Behandlung 3 einer Notfallsituation. Der Endnutzer aktiviert aufder Applikation des Smartphones K1 den Standby-Modus, durch Eingabe eines spezifischenBefehls 31. (Der Standby-Modus ist in Fig. 3 durch eine senkrechte gepunktete Linie symboli¬siert.) Die Applikation stellt im Standby-Modus in kurzen Abständen (z.B. jede Minute oder alle 4min, alle 10 min, je nach voreingestellter oder vom Endnutzer wählbarer Konfiguration) denaktuellen Standort fest und speichert die Standortinformation ab (Zwischenspeichern). Auf dieseWeise ist die aktuelle Standortinformation jeder Zeit zum Abruf bereit. In einer Variante kann aufdie Aktivierung eines Standby-Modus verzichtet werden, wenn aufgrund des Betriebssystems(z.B. iOS) des Smartphone davon ausgegangen werden kann, dass stets ausreichende Ortsin¬formation bereit steht.
[0059] Wenn ein Notfall, wie vom Endnutzer befürchtet oder vorgeahnt, eintritt, gibt dieser einenbestimmten Befehl 32 auf dem Smartphone ein und löst auf diese Weise einen Notfallalarm unddamit die nachfolgend beschriebene Notfallbehandlung aus. Beispielsweise erfolgt der Befehl32 durch Drücken einer bestimmten Taste oder Aktivieren eines bestimmten Touchfeldes; dasTouchfeld kann z.B. als „Notfallknopf" mit einer Knopf-artigen Graphik in einer „SOS-Ansicht"des Smartphone gestaltet sein. Um eine Fehlauslösung zu vermeiden, kann vorgesehen sein,dass die Taste bzw. das Touchfeld für eine bestimmte Mindestdauer, z.B. 2 s, gehalten werdenmuss, und nach Freilassen der Taste/des Touchfeldes beginnt der Alarmierungsvorgang.
[0060] Das Smartphone erzeugt aufgrund der Eingabe des Befehls 32 eine Nachricht 33(„Alarmnachricht"), die eine Identifikation des Endnutzers und die zwischengespeicherteStandortinformation sowie gegebenenfalls weitere Informationen (z.B. Daten betreffend dieApplikationsversion) enthält, und sendet diese Nachricht über das Mobilfunknetz N1 an denServer M1. Beispielsweise enthalten die übermittelten Daten folgende Angaben: Benutzernameoder andere Identifikation des Endnutzers, ein Passwort, Standortinformation (z.B. in Form vongeographischem Breiten- und Längengrad) sowie eine Alarmnummer. Das Passwort dienthierbei zur Authentifizierung des Zugangs der Applikation zu dem Serverdienst des Applikati¬onsservers. Die Zugangsdaten (Identifikation des Endnutzers und Passwort) werden in derApplikation verschlüsselt gespeichert und in jeder an den Applikationsserver gesendeten Nach¬richt - insbesondere beim Absetzen der Alarmnachricht 33 - als Teil des gesendeten Datensat¬zes übermittelt; seitens des Applikationsservers werden diese Zugangsdaten für die Prüfungder Zugangsberechtigung (Authentifizierung, aber auch Prüfung gegen Ablauf der Vertragszeitfür die Dienstenutzung) verwendet, und falls die Prüfung negativ verlaufen sollte, wird an dieApplikation des Endgeräts eine Fehlermeldung zurückgesendet und die weitere Behandlung derAlarmnachricht abgebrochen. Die Alarmnummer identifiziert den Alarm, beispielsweise um einAbsetzen mehrerer Alarme zu ermöglichen. Die Übermittlung der Alarmnachricht 33 erfolgtvorzugsweise über eine in dem Mobilfunknetz N1 aufgebaute Internetverbindung, wobei gege¬benenfalls anstelle einer einzelnen Nachricht die Übermittlung der Daten in mehreren Teilnach¬richten erfolgen kann. Steht eine Internetverbindung nicht zur Verfügung, können die Informati¬onen auch auf anderem Wege, z.B. über Kurznachrichten (SMS), übermittelt werden.
[0061] Der Server M1 empfängt die Nachricht 33, erkennt diese als notfallbezogene Alarmnach¬richt. Aufgrund dessen ruft der Server M1 das dem Endnutzer zugeordnete Notfallprofil ab, z.B.mittels eines Datenaustauschs 34 über eine Internetverbindung, wobei als Identifikation für dasProfil die in der Nachricht 33 enthaltene Identifikation verwendet wird, und sendet in einemDatenaustausch D2 das Profil sowie zugehörende Standortinformation sowie gegebenenfallsweitere aktuelle Information an zumindest einen der Zugriffsserver, im gezeigten Beispiel anden Server S1. Der Server S1 speichert diese Notfallinformationen als erweitertes Notfall-Profilab und hält dieses für später erfolgende Abfragen bereit. Die Profildaten des erweiterten Profilskönnen laufend mit aktuell erhaltenen Notfallortungsdaten ergänzt bzw. abgeglichen werden.
[0062] An dieser Stelle kann gegebenenfalls eine Verifizierung der Notfallsituation erfolgen, beispielsweise durch einen Rückruf an das Endgerät oder Abwarten einer voreingestellten odervom Endnutzer konfigurierbaren Abwartezeit. Wenn innerhalb der Abwartezeit der Endnutzerden Notfallalarm stornieren sollte, beispielsweise durch einen weiteren Befehl 41 wie z.B. Ein¬gabe eines PIN-Codes, würde das Endgerät K1 eine spezifische Nachricht 42 an den ServerM1 senden, der daraufhin eine weitere Nachricht 43 an die beteiligten Zugriffsserver, in diesemFall somit an den Server S1, absendet. Aufgrund dieser Nachrichten würde dann seitens derServer M1 und S1 der Notfall zurückgesetzt und die bereitgehaltenen Notfallprofile werdengelöscht; sodass das Notfallprofil wieder lediglich auf dem Datenbankserver M2 abgelegt ist.Läuft die Verifizierung dagegen positiv ab - beispielsweise dadurch, dass die Abwartezeit ohneeine Nachricht 42, 43 verstreicht - wird die Notfallbehandlung fortgesetzt. In einfachen Imple¬mentierungen kann diese Verifizierung entfallen. Anstelle einer solchen Verifizierung oder er¬gänzend dazu kann auch unmittelbar nach der Eingabe des Befehls 32 durch den Endnutzer,bevor die Nachricht 33 ausgelöst wird, eine Sicherheitszeit abgewartet werden. Beispielsweisekann seitens des Endgeräts K1 ein Countdown von 10 Sekunden zu laufen beginnen. Währenddieses Countdowns kann der Endnutzer einen PIN-Code eingeben. Wenn vor Ablauf der Si¬cherheitszeit von z.B. 10 s der korrekte PIN-Code eingegeben wird, wird der Alarmierungsvor¬gang noch im Endgerät K1 storniert, und die Applikation schaltet zurück in den Ruhemodusbzw. Standby-Modus. Der PIN-Code kann vom Endnutzer frei eingestellt werden und ist bei¬spielsweise ein vierstelliger Zahlencode. Anstelle der Eingabe eines PIN-Codes könnte auchvorgesehen sein, dass eine andere spezifische Eingabe zu einem Abbruch und Rücksetzen desAlarmierungsvorgangs verwendet werden kann.
[0063] Die Notfallbehandlung wird, soweit nicht durch eine Verifizierung oder Stornierung wievorangehend beschrieben abgebrochen, sodann durch Auslösen des Alarms an die Leitstelle Lweiter geführt. Dies erfolgt durch eine Nachricht 37, die eine Kennung enthält, durch die daserweiterte Notfallprofil, das auf dem Server S1 abgelegt ist und dort bereit gehalten wird, ein¬deutig identifiziert ist. Zugleich wird ein „Notfallticket" generiert, das der Notfallsituation eineeindeutige Nummer zuordnet und innerhalb des Systems anzeigt, dass eine Notfallbehandlungin Bearbeitung ist; das Notfallticket kann seitens des Notfallservers M oder (wie in Fig. 3 ge¬zeigt) eines zugeordneten Hilfsservers S1 verwaltet werden und ist in Fig. 3 durch eine gepunk¬tete Linie 5 symbolisiert. Seitens der Leitstelle (genauer gesagt, auf dem Server) L läuft einLeitstellenprogramm ab, das den Datenaustausch mit den anderen Instanzen durchführt unddazu eingerichtet ist, dem Personal der Leitstelle die Daten, insbesondere die Daten des Not¬fallprofils, auf entsprechenden Befehl des Personals und/ oder automatisch (je nach Konfigura¬tion) anzuzeigen. Die Leitstelle L kann nun jederzeit auf das erweiterte Notfallprofil und die darinenthaltenen Daten zugreifen - Datenaustausch 39 - und aufgrund dieser Daten und Informatio¬nen die notwendigen Schritte einleiten, je nach Bedarf z.B. in Korrespondenz mit zugeordnetenRettungskräften R. Die Profildaten werden somit vorteilhafter Weise erst per Auslösen desAlarms (Betätigung des Notfall knöpf es am Endgerät) erstmalig in einer der Leitstelle L sichtbar.Die Leitstelle kann auch, beispielsweise über das Mobilfunknetz N1, mit dem Endnutzer überdas Endgerät in Kontakt treten, z.B. mithilfe einer hierzu eingeleiteten Sprechverbindung 51. Andieser Stelle könnte, sofern der Endnutzer auf diesem Wege erreicht wird, auch der Alarmvor¬gang vom Endnutzer storniert werden, beispielsweise dadurch, dass er dem Bearbeiter einKennwort oder einen PIN-Code durchgibt. Sofern gewünscht kann auch gestattet sein, dass dieRettungskräfte R die Rufnummer des Endgeräts K1 erhalten, damit diese direkt über das End¬gerät K1 mit der Notfallperson in Kontakt (z.B. per Sprechverbindung 52) treten können. Außer¬dem kann eine Benachrichtigung an einen Notfallkontakt P (z.B. ein Telefon einer Kontaktper¬son, die vom Endnutzer vorher angegeben worden ist) stattfinden, beispielsweise über eineSMS-Nachricht oder einen Anruf 53.
[0064] Wenn die Notfallsituation erledigt ist, wird die Notfallsituation von der Leitstelle L auszurückgesetzt. Aufgrund dessen wird in der Zentrale L eine Nachricht 61 („Entwarnungsnach¬richt") erzeugt und an den Hilfsserver S1 gesendet. Dieser löscht daraufhin das bereitgehalteneProfil und meldet dies an den Server M1 zurück, z.B. mittels einer Entwarnungsnachricht 62.Aufgrund dieser Nachricht 62 sowie einer ergänzenden Entwarnungsnachricht 63 an das End¬gerät K1 wird das Notfallticket gelöscht bzw. archiviert und der Alarmstatus auf allen Instanzen zurückgesetzt.
[0065] Die Archivierung kann beispielsweise auf der Datenbank M2 in einer gesonderten Archi¬vierungsdatei erfolgen, in der abgearbeitete Notfallprofile bzw. Notfalltickets abgelegt werden.
[0066] Bei dem dargestellten Vorgang hat die Leitstelle L nur im Falle eines eingehendenAlarms Zugriff auf die jeweils korrespondierenden, auf dem Server gespeicherten Informationendes jeweiligen Endnutzers. Der Zugriff auf Endnutzerbezogene Daten ist nur zum Zwecke derNotfallbearbeitung und damit in Zusammenhang stehenden Abrechnungsmodalitäten für In¬stanzen außerhalb des Systems, nämlich insbesondere die Hilfsserver S1, S2 und die LeitstelleL möglich.
[0067] Die Notfallposition wird direkt über den Server abgefragt und kann dann in dem Leitstel¬lenprogramm angezeigt werden. Die Anzeige der Position des Endnutzers bzw. seines Endge¬räts im Rahmen des Leitstellenprogramms kann z.B. in Form von Geokoordinaten und/odergraphisch auf dem Bildschirm des Sachbearbeiters, beispielsweise in einem Bildausschnitt ineiner Karte, erfolgen. Dies kann beispielsweise in Form eines vereinfachten Navigationssys¬tems dargestellt werden, worüber der Bearbeiter auf Wunsch erkennen kann, wo sich das End¬gerät befindet. Zudem kann vorgesehen sein, dass nach Auslösen des Notrufes in regelmäßi¬gen Abständen eine aktualisierte Ortung von dem mobilen Endgerät an den ApplikationsserverM1 und/oder die Leitstelle L gesendet wird (z.B. mittels Nachrichten 53, wobei der Übersicht¬lichkeit halber in Fig. 3 nur je eine Nachricht gezeigt ist), sofern die Ortung nicht - beispielsweisedurch Eingabe eines PIN-Codes durch den Endnutzer - abgebrochen wird. Die eingehendenWerte werden sporadisch (zeitlich einstellbar) nach dem Auslösen des Alarms von dem Endge¬rät übertragen und im System gespeichert, vorzugsweise in dem erweiterten Notfallprofil. Wennim System mehrere Positionen vorliegen, werden diese miteinander verkettet und können ingeeigneter Weise, z.B. als Streckenverlauf, wiedergegeben werden. Ein entsprechendes Bildkann bei Bedarf generiert und als externe Datei in das System gespeichert werden, sodass beiAnfrage von externen Dienstleistern, wie z.B. Polizei oder (private) Sicherheitsdienstleister,nach Freigabe durch den Bearbeiter, eine Übergabe in elektronischer Form erfolgen kann.
[0068] Bei einer derartigen Weitergabe wird ein entsprechender Eintrag mit den dazugehörigenInformationen als Nachweis im System auf dem Server M2 hinterlegt. Die hierbei protokolliertenDaten enthalten insbesondere: [0069] · Anfordernde Stelle [0070] • Name, Vorname des Bearbeiters [0071] · E-Mail Adresse [0072] · Zeitstempel der Übergabe [0073] Durch die Leitstellensoftware kann dem Sachbearbeiter auch angezeigt werden, wo sichregional zuständige Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei befinden; dieskann grafisch in einer Karte und/oder in Form eines hinterlegten Verzeichnisses, z.B. mit Such¬funktion und nach Distanz geordnet, dargestellt werden, um entsprechend zeitnah die richtigeHilfe anfordern zu können und den Notfall zeitkritisch koordinieren zu können. Außerdem stehtdem Personal die Möglichkeit zur Verfügung, den alarmierten Rettungskräften direkt per inte¬grierter Emailfunktion ein Alarmticket mit Bildanzeige des Notfallortes zukommen zu lassen.Des Weiteren kann der Notfallkontakt, der über den Vorfall zu alarmieren ist, als Datensatzangezeigt werden, ebenso eine allfällige Anmerkung über das Verhältnis des Notfallkontakts zurNotfallperson anzeigt (z.B. Ehepartner, Vormund, Gruppenleiter, o.ä.). Außerdem kann Informa¬tion über die Vertragsdauer, den gebuchten Tarif und - sofern anwendbar - die Option angezeigtwerden, dass das Notfallinterventionsnetzwerk der öffentlichen Stellen durch das Hinzubuchenprivater Sicherheitskräfte verstärkt wird.
[0074] In einer Variante zu dem in Fig. 3 dargestellten Ablauf kann der Zugriff auf ein Notfallpro¬fil ohne Übermittlung einer Kopie des Profils an einen Zugriffsserver erfolgen; stattdessen kannder Zugriff so eingerichtet sein, dass vonseiten der Leitstelle L auf die Profildaten, die im Server M1 oder M2 gehalten sind, zugegriffen wird, jedoch nur über einen Zugriffsserver und in einemAusmaß, das im Zugriffsserver entsprechend aktueller Notfalldaten ermöglicht wird. Beispiels¬weise erfolgt der Zugriff der Leitstelle L auf das Profil über ein Server-Client-System, das einServerprogramm, das auf dem betreffenden Zugriffsserver abläuft, und ein zugeordnetes Client-Programm seitens der Leitstelle beinhaltet. Das Server-Client-System lässt hierbei nur einenZugriff auf solche Profile zu, für die eine Notfallsituation aktiv ist. Dies vermeidet ein Kopierender Notfallprofile oder darin enthaltener Daten auf die Zugriffsserver, und stellt zugleich sicher,dass lediglich solche personenbezogene Daten, die mit einer Notfallperson in einer Notfallsitua¬tion korrelieren, weitergegeben werden.
[0075] In dieser Variante beinhaltet der Datenbestand des Notfallservers M Datensätze, ausdenen hervorgeht, welche der Endnutzer und/oder Notfallprofile sich in einem Notfallzustandbefinden. Nach Erhalt der Alarmierungsnachricht 33 von einem Endnutzer wird in dem Not¬fallserver M (gegebenenfalls nach Verifikation wie oben beschrieben) ein neuer Datensatzgeneriert, der sich auf diesen Alarmfall bezieht. Jeder Zugriffsserver führt laufend, d.h. in kurzenIntervallen, eine Abfrage nach neuen Datensätzen durch. Wenn ein Zugriffsserver in einerAbfrage 36 einen neuen Datensatz feststellt, erzeugt er eine entsprechende Meldung 38, dieder Leitstelle zugesendet und in dem zugeordneten Client seitens der Leitstelle L angezeigtwird. Der Bearbeiter in der Leitstelle erhält nun ein Zugriffsrecht auf sämtliche Daten der Not¬fallperson, wobei dieses Zugriffsrecht bis zur Beendigung der Notfallsituation andauert unddanach wieder zurückgesetzt wird.
[0076] Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Notfallsystematik sind: [0077] a.) Während im Normalfall über die Applikation des Endgeräts per Knopfdruck ein
Alarm und mit ihm die Ortung via Internet (3G, Hotspot, WLAN etc.) abgesetzt wird,schaltet die Applikation automatisch in einen SMS-Datenübertragungsmodus, wennkeine oder unzureichend Internetdienste zur Verfügung stehen, um ein Signal ab¬setzen zu können. Die gestattet auch in geografisch schwierigen Lagen eine mög¬lichst zuverlässige Erledigung der Alarmierung.
[0078] b.) Ab dem Auslösen des Alarmes wird fortan in regelmäßigen Abständen eine aktuelle
Ortungsposition an die Notruf- und Serviceleitstelle übertragen, um die Ortung mög¬lichst genau zu machen und die Notfallperson auch dann, wenn sie sich weiterbe¬wegt, leicht auffinden zu können.
[0079] c.) Der Alarm kann nach Drücken des Notfallknopfes innerhalb eines bestimmten Zeit¬ fensters durch den Endnutzer wieder deaktiviert werden, beispielsweise indem einePIN eingegeben wird. In diesem Falle verlässt der Notruf das Gerät nicht.
[0080] d.) Außerdem können weitere Zusatzmöglichkeiten, wie das Einschalten eines Ta¬ schenlampenlichts über die Applikation, vorgesehen sein, um im Notfall auf sichaufmerksam zu machen.
[0081] e.) Automatische Videoauslösung: Nach Auslösen des Alarmknopfes zählt die Applika¬ tion des Endgeräts momentan einen Countdown von zehn Sekunden herunter, indenen der Alarm wie bereits beschrieben abgebrochen werden kann. Mit Knopf¬druck gehen beide Kameras (Vorder- und Rückseite) des Smartphone automatischan, es wird automatisch mit der Videoaufzeichnung begonnen. Dabei wird ist imbesten Fall sowohl die Notfallperson, als auch die Situation zu sehen sein. Das Ein¬schalten der Kameras ist von außen nicht sichtbar. Hauptvorteil ist, dass der End¬nutzer nun mit dem Video auch eine Audioaufzeichnung zur Verfügung hat, sodasser - ohne das Anwählen und abwarten einer Sprechverbindung - sofort seine Situa¬tion kurz und knapp erörtern kann (Beispiel: „Überfall, U-Bahn Station Bergstrasse").Die Aufzeichnung endet automatisch nach Ablauf der zehn Sekunden, wird kompri¬miert und direkt über den Server M1 im Profil des Nutzers bereitgestellt, bzw. eswird ein Link zu dem Datensatz des Videos mit dem Alarmeingang in der Notruf¬zentrale übersendet, sodass sich die Leitstelle sofort das Video ansehen kann.
[0082] f.) Einbindung eines SMS-Moduls: Unterhalb des Notfallknopfes wird ein "SMS" Button signalisiert, der es ermöglicht, einen frei formulierbaren Text als Bemerkung zu ver¬fassen. Dieser wird ebenfalls automatisch mit dem Alarm gemeinsam übersandt undgeht per SMS Schnittstelle auf dem Datenserver ein.
[0083] g.) Sprachsteuerung: Die Applikation kann durch einen Sprachbefehl, z.B. „migardo", auf dem Smartphone geöffnet und der Alarm durch das erneute Sprechen eines be¬stimmtes Codewortes, z.B. „Hilfe", das standardisiert voreingestellt ist und/oder indi¬vidualisiert eingesprochen werden kann, ausgelöst werden.
[0084] h.) Steuerungsmechanismen: Über die Applikation und das Webportal (beides setzt auf dem gleichen Datensatz auf einem Server auf und ist durch ein persönliches Loginerreichbar) können unterschiedliche Zusatzgeräte und Hardware zugeschaltet undverwaltet werden.
[0085] Die Einbindung und Ansteuerung der Zusatzgeräte erfolgt über Bluetooth oder „Netz-werk-cluster'V Clouds, die eine bestimmte Gruppe von Geräten bündeln und diese gezielt an¬sprechen und untereinander schalten können. Dies bezieht sich auf Armbanduhren, Notfallsen¬der, Notfallhandys etc.
[0086] Die Zusatzgeräte sind entweder über die Applikation angebunden, sodass diese gekop¬pelt benutzt werden (Beispiel: Das Smartphone mit der Applikation in der Handtasche ist inReichweite, die Armbanduhr ist damit gekoppelt), oder es kann eine Einstellung im eigenenProfil genutzt werden, die es ermöglicht, die Zusatzgeräte separat und ohne die Applikation zunutzen. In diesem Fall werden trotzdem die personenbezogenen Profildaten im Notfall vomServer abgerufen und in der Leitstelle signalisiert, da die Gerätekennungen vorab eindeutig miteinem einzigen Benutzerprofil abgestimmt und nur diesem zugeordnet werden.
[0087] i.) Einbindung in automobile Systeme: Die Applikation und ihrem Verbund zugehörigeZusatzsysteme (Pkt. h) können zusätzlich in bestehende Multimedia- und Navigationssystemein Autos eingebunden werden. Die Einbindung erfolgt vorzugsweise über Bluetooth. Alle notwe¬nigen Daten des Fahrzeuges, die in Form der fahrzeugeigenen Daten und Notrufsysteme(Stichwort eCall) aufgezeichnet und abgefragt werden und im Bedarfsfall über das eigene Not¬rufsystem des Autos abgesetzt werden, werden ebenfalls über eine Schnittstelle im Notfall andie Notrufzentrale übermittelt. Das bedeutet, dass der Fahrer die Applikation entweder pro aktivüber sein Menüpanel im Wagen ausgelöst hat oder der Wagen in eine Unfallsituation geratenist, in der das interne, im Wagen verbaute, System automatisch auslöst und technische Datenzum Unfallhergang aufzeichnet. Diese Daten werden dann ebenfalls an die Notrufzentralezusammen mit den persönlichen Daten aus der Applikation abgesetzt.
[0088] Durch die erfindungsgemäße Lösung ergeben sich eine Vielzahl von Vorteilen gegen¬über bekannten Notrufsystemen und Notfalldiensten. Beispielsweise seien folgende Vorzüge aufgezeigt: [0089] Die erfindungsgemäße mobile Notfallsystematik bezieht eine Ortungsbestimmung durchmehrere Dienste ein, neben einer Ortung durch GPS auch mit den sonst verfügbaren Datenund gleicht diese für eine genaue Ortungsbestimmung ab. Abgeglichen werden insbesondereGPS, GSM sowie verfügbare Internetdienste (z.B. 3G, Hotspots, WLAN). Auf diese Weise kannder Endnutzer auch in Gebäuden mit hoher GPS-Undurchlässigkeit oder in Garagen od.dgl.eine exakte Ortung weitestgehend gesichert werden.
[0090] Aufgrund der Verwendung über ein Smartphone oder ein anderes Telekommunikati¬onsmittel kann nach Alarmauslösung ein Anruf seitens der Notruf- und Serviceleitstelle erfolgen,vorteilhafter Weise über dasselbe Endgerät, wodurch die Möglichkeit auf Klärung der Situationerfolgen kann und/oder in die Situation „hineingehört" werden kann. Dennoch wird (im Gegen¬satz zu vielen Notrufdiensten) ein Rückruf oder das Artikulieren der Notfallperson nicht verlangt,da bereits umfassende Kenntnisse über die Person im Notfallprofil vorab hinterlegt wurden;vielmehr wird im Falle, dass die Notfallperson nicht antwortet, dies als Bestätigung des Notfallsgewertet und die Notfallbehandlung entsprechend fortgesetzt. Die Informationen, die im Notfall¬ profil angelegt sind, können nur von der Notfallperson über die Applikation und/oder von (derVertraulichkeit unterliegendem) Personal des Applikationsservers M1 über ein das Portal einge¬sehen, gepflegt und jeder Zeit geändert werden. Die Notrufzentrale hat solange keinerleiKenntnis über die abgeschlossenen Verträge bzw. die hinterlegten sensiblen Informationen, bisder tatsächliche Notfall erfolgt, d.h. ein Notruf ausgelöst wird. Erst in diesem Moment werdendie Daten über eine eigens zugeordnete Backend-Schnittstelle, die als Client mit dem Serverkorrespondiert, abgerufen und dem Leitstellensystem der Notrufzentrale zugeleitet und dortangezeigt. Die so angezeigten Daten ermöglichen eine gezielte Einleitung von individuell erfor¬derlichen Rettungs- und/oder Hilfsmaßnahmen, da Informationen über Vorerkrankungen, Un¬verträglichkeiten, Medikamente oder sogar aktuelle Bedrohungen zum einen die Entschei¬dungsfindung der Notrufzentrale beeinflussen, die richtigen Rettungskräfte zu alarmieren unddann diese Daten an die Kräfte weiterzugeben, sodass diese bei Eintreffen am Notfallort bereitsdie richtigen Versorgungsmittel bereithalten können und zudem genau wissen, wen und welcheNotfallsituation sie antreffen werden.
[0091] Die Aufschaltung der Notrufe geschieht vorzugsweise in Kooperation mit einer bereitsbestehenden Notruf- und Serviceleitstelle, deren Kerngeschäft die Bearbeitung von eingehen¬den Alarmen darstellt. Diese können privat und unabhängig sein. Darüber kann eine flächende¬ckende Notfallversorgung bzw. Alarmbearbeitung im gesamten Bundesgebiet sowie durch dieKooperation mit Sicherheitsdienstleistern auch international gewährleistet werden. Der Endnut¬zer kann damit völlig unabhängig von seinem Wohnort sein; insbesondere wird ermöglicht, dassder Endnutzer überall mobil die Möglichkeit hat, per Knopfdruck die richtige Hilfe und Maßnah¬men gemäß seines Profils zu bekommen. Auch sicherheitsrelevante Maßnahmen werden hierberücksichtigt und können durch die schnelle Weitergabe der Alarmierung an Sicherheitsdiens¬te und Polizei gehandhabt werden.
[0092] Das erfindungsgemäße Notfallsystem kann in vorteilhaften Weiterbildungen „Rückfalllö¬sungen" vorsehen, aufgrund deren auch technisch eine die Bewegungsfreiheit des Endnutzersohne Beeinträchtigung der Dienstnutzung vergrößert wird. Beispielsweise kann vorgesehensein, dass die Applikation des Endgeräts bei schlechter Verbindung automatisch in einen SMS-Modus schaltet, sodass bereits ein minimales Signal zum Absetzen eines Notrufes ausreicht,während größere Datenmengen, wie die Notfallprofildaten, nicht übertragen werden müssen. Indiesem Fall wird beispielsweise die Nachricht 33 der Fig. 3 in Form einer SMS erzeigt und übereine im voraus konfigurierte Nummer eines SMSC ('Short Message Service Center') bekannterArt gesendet; das SMSC empfängt die SMS und übermittelt die so erhaltenen Daten mittelsSMPP ('Short Message Peer to Peer') nach bekannter Art an den Notfallserver M. Die SMSdieser Art beinhaltet z.B. lediglich die Ortungsdaten und eine Codierung, auf die der Serverreagiert und den angelegten Datensatz dann mit an den Backend-Client in die Notrufzentraleweitergibt. Des Weiteren wird durch den Abgleich mehrerer Daten auch die Ortung in abgele¬genen oder schwierigen Räumlichkeiten möglich.
[0093] Die Applikation ist eine direkte Problemlösung, die insbesondere auch für die Strukturenöffentlicher Notfalldienste in Deutschland und Österreich geeignet ist. Diese sind gegenwärtigauf den Aufbau einer Sprechverbindung angewiesen, um Informationen zu Notfallperson undOrt zu erlangen. Dies ist in vielen Notfallsituationen jedoch kaum noch möglich, zumal oft garkeine Kenntnisse über den genauen Ort bekannt sind (Gelände, Wald, etc). Des Weiteren kanndie erfindungsgemäße Applikation für sprachgeschädigte Menschen (und insbesondere Gehör¬lose) lebensrettend sein, da auch hierfür behördlich (wegen des Erfordernisses der Sprach¬kommunikation) keine praktikable Lösung besteht. Da Feuerwehr und Polizei gesetzlich nichtoder nur sehr aufwendig eine Ortung veranlassen können, bietet die direkte Zusammenarbeiteiner unabhängigen Notrufzentrale (wie hier eingesetzt) einen immensen Vorteil. Neben demZeitvorteil trägt die Applikation auch zu einer beträchtlichen Reduktion der Kosten auf behördli¬cher Seite bei, die durch aufwändige Suchmaßnahmen entstehen würden.
[0094] Durch die mobile Notfallsystematik wird eine zeitnahe, sofortige Notfallbearbeitung durcheine einfache Befehlseingabe, z.B. auf Knopfdruck, über eine unabhängige, international ver¬netzte Notrufzentrale möglich, die aufgrund der vorab hinterlegten Profildaten die richtige und individuell erforderliche Hilfe sowohl aus öffentlichen Kräften als auch aus Netzwerken derprivaten Sicherheit, national und international anfordern und koordinieren kann. Das bedeutet,dass der Notfallperson, ohne dass diese in der Notfallsituation Informationen geben oder garartikulieren muss (wie z.B. Beschreibung des Ortes der Umgebung, der Person etc.), die richti¬ge Hilfestellung mit hoher Zeitersparnis und an den richtigen Ort zuteil wird. Dies trägt dazu bei,schwere Folgeschäden zu verhindern und Leben zu retten.
Claims (20)
- Ansprüche 1. Verfahren zum Bereitstellen notfallbezogener Daten unter Verwendung einer Servereinrich¬tung (Μ, M1), nachfolgend „Notfall-Server“ genannt, welche zur Kommunikation über einTelekommunikationsnetz (N1), insbesondere Mobilfunknetz, mit an das Telekommunikati¬onsnetz angeschlossenen Endgeräten (K1) eingerichtet ist, wobei: - seitens eines einem Endnutzer zugeordneten Endgeräts (K1) des Telekommunikations¬netzes, insbesondere Mobilfunknetzes, aufgrund einer spezifischen Eingabe (32) aufdem Endgerät eine erste Nachricht (33), die den Endnutzer identifizierende Informationsowie vorzugsweise Information betreffend den aktuellen Standort des Endgeräts ent¬hält, erstellt und über das Telekommunikationsnetz an den Notfall-Server (M) gesendetwird; sowie seitens des Notfall-Servers (M) : (a) aufgrund der ersten Nachricht (33) Notfallinformationen, welche ein dem Endnutzerzugeordnetes Notfallprofil sowie Information betreffend den aktuellen Standort desEndgeräts umfassen, ermittelt und auf einem über ein Datennetz (N2) zugreifbarenSpeichermittel (M2, S1, S2) bereit gestellt werden; und sodann (b) zumindest eine Notfall-Nachricht (37, 38), die Informationen für den Zugang auf die be¬reitgestellte Notfallinformationen enthält, seitens des Notfall-Servers (M) und/oder ei¬nem diesem zugeordneten Hilfsserver (S1, S2) erstellt und an zumindest eine Leitstelle(L) eines Notfallinterventionsdienstes zum Einleiten einer Intervention zugunsten desEndnutzers des Endgeräts (K1) gesendet wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, bei welchem seitens eines einem Endnutzer zugeordnetenEndgeräts (K1) eingegebene Daten als dem Endnutzer zugeordnete Daten gesammelt undüber das Telekommunikationsnetz an den Notfall-Server (M) übermittelt (201,202) werden,wobei seitens des Notfall-Servers ein zuvor angelegtes, dem Endnutzer zugeordnetes Not¬fallprofil anhand der so erhaltenen Daten konfiguriert wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem in Schritt (a) die Notfallinformationenzumindest einem vom Notfall-Server (M) gesonderten Hilfsserver (S1, S2) zugesandt unddort für zumindest eine Leitstelle (L) eines Notfallinterventionsdienstes bereitgestellt wer¬den.
- 4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem in Schritt (a) die Notfallinformationenseitens eines dem Notfall-Server (M) zugeordneten Speichermittels (M2) bereit gestelltwerden, wobei der Zugriff auf die Notfallinformationen durch die Leitstelle (L) ausschließlichüber einen Hilfsserver (S1, S2) erfolgt und auf Notfallinformationen solcher Endnutzer be¬schränkt ist, für die aufgrund einer zugehörenden ersten Nachricht ein Notfallzustand (5)aktiviert ist.
- 5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem seitens des Endge¬räts (K1) nach der spezifischer Eingabe (32) ein vorgegebenes Zeitfenster abgewartet wird,und falls innerhalb des Zeitfensters ein zweiter spezifischer Befehl (41) eingegeben wird,das Erstellen und Senden der ersten Nachricht (33) unterbunden wird bzw. eine bereitsgesendete erste Nachricht zurückgerufen (42) wird.
- 6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem das Endgerät (K1)nach Absetzen der ersten Nachricht (33) wiederholt den Standort des Endgeräts bestimmtund so ermittelte Standortinformation an den Notfall-Server (M) und/oder die Leitstelle (L)übermittelt, und aufgrund dieser Nachrichten die in den Notfallinformationen enthalteneStandortinformation aktualisiert wird.
- 7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem seitens der Leitstelle(L) aus den Notfallinformationen eine Kontaktadresse (P) entnommen wird und an die Kon¬taktadresse eine Nachricht (53), insbesondere in Form einer Telefonverbindung oder Kurz¬nachricht, betreffend eine der ersten Nachricht (33) zugehörenden Notfallsituation übermit¬telt wird.
- 8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die Leitstelle (L)aufgrund der Notfallinformationen mit ausgewählten externen Rettungskräften (R) in Kon¬takt tritt und diesen gegebenenfalls für eine Notfallbehandlung spezifische Informationenzusendet.
- 9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die Leitstelle (L)aufgrund der Notfall-Nachricht (37, 38) einen Versuch unternimmt, mit dem Endgerät (K1)in Kontakt zu treten, insbesondere über eine Telefonverbindung.
- 10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem das Endgerät (K1) dieerste Nachricht (33) über eine Telefon- oder Internetverbindung sendet, sofern hierfür eineausreichende Verbindungsleistung über das Telekommunikationsnetz (N1) besteht, ande¬renfalls die erste Nachricht in Form einer Nachricht eines Nachrichtendienstes, z.B. alsKurznachricht, erstellt und gesendet wird.
- 11. Verfahren zum Bereitstellen notfallbezogener Daten über ein Endgerät (K1) eines Tele¬kommunikationsnetzes (N1), insbesondere Mobilfunknetzes, wobei das Endgerät einemEndnutzer zugeordnet ist, wobei das Verfahren folgende Handlungen zu gegebenenfallsgetrennten Zeiten beinhaltet: - auf dem Endgerät eingegebene Daten werden als dem Endnutzer zugeordnete Daten ge¬sammelt und über das Telekommunikationsnetz (N1) an einen Notfall-Server (M), welcherals Servereinrichtung zur Kommunikation über das Telekommunikationsnetz mit an das Te¬lekommunikationsnetz angeschlossenen Endgeräten eingerichtet ist, übermittelt (N01,N02), wodurch ein seitens des Notfall-Servers zuvor angelegtes, dem Endnutzer zugeord¬netes Notfallprofil konfiguriert wird; sowie - aufgrund einer spezifischen Eingabe (32) auf dem Endgerät (K1) wird eine erste Nach¬richt (33), die den Endnutzer identifizierende Information sowie vorzugsweise Informationbetreffend den aktuellen Standort des Endgeräts enthält, erstellt und über das Telekom¬munikationsnetz an den Notfall-Server (M1) übermittelt, um über diesen eine Notfallinter¬vention auszulösen.
- 12. Verfahren nach Anspruch 11, bei welchem seitens des Endgeräts (K1) nach der spezifi¬scher Eingabe (32) ein vorgegebenes Zeitfenster abgewartet wird, und falls innerhalb desZeitfensters ein zweiter spezifischer Befehl (41) eingegeben wird, das Erstellen und Sen¬den der ersten Nachricht (33) unterbunden wird bzw. eine bereits gesendete erste Nach¬richt zurückgerufen (42) wird.
- 13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, bei welchem das Endgerät (K1) nach Absetzen derersten Nachricht (33) wiederholt den Standort des Endgeräts bestimmt und so ermittelteStandortinformation an den Notfall-Server (M) und/oder eine zugeordnete Leitstelle (L)übermittelt.
- 14. Verfahren nach Anspruch 11,12 oder 13, bei welchem das Endgerät (K1) die erste Nach¬richt (33) über eine Telefon- oder Internetverbindung endet, sofern hierfür eine ausreichen¬de Verbindungsleistung über das Telekommunikationsnetz (N1) besteht, anderenfalls dieerste Nachricht in Form einer Nachricht eines Nachrichtendienstes, z.B. als Kurznachricht,erstellt und gesendet wird.
- 15. Computerprogrammprodukt mit einem darauf gespeicherten Computerprogramm zumAusführen aller in einem der Ansprüche 11 bis 14 beschriebenen Handlungen, wenn dasComputerprogramm auf einem Endgerät (K1) eines Telekommunikationsnetzes ausgeführtwird.
- 16. Servereinrichtung (M1) zum Bereitstellen notfallbezogener Daten, nachfolgend „Notfall-Server“ genannt, wobei der Notfall-Server an ein Telekommunikationsnetz (N1), vorzugs¬weise Mobilfunknetz, angebunden und dazu eingerichtet ist, aufgrund einer von einemEndgerät (K1) eines Endnutzers des Notfall-Servers stammende, seitens des Notfall-Servers empfangene erste Nachricht (33) folgende Schritte auszuführen: (a) der Notfall-Server ermittelt aufgrund der ersten Nachricht (33) Notfallinformationen,welche ein dem Endnutzer zugeordnetes Notfallprofil sowie Information betreffend denaktuellen Standort des Endgeräts umfassen, und stellt diese auf einem über ein Da¬tennetz (N2) zugreifbaren Speichermittel (M2, S1, S2) bereit; (b) der Notfall-Server oder ein diesem zugeordneter Hilfsserver (S1, S2) erstellt zumindesteine Notfall-Nachricht (37, 37’), die Informationen für den Zugang auf die bereitgestellteNotfallinformationen enthält, und sendet die zumindest eine Notfall-Nachricht an eineLeitstelle (L) eines Notfallinterventionsdienstes zum Einleiten einer Intervention zu¬gunsten des Endnutzers des Endgeräts (K1).
- 17. Servereinrichtung nach Anspruch 16, bei welchem in Schritt (a) die Notfallinformationenzumindest einem gesonderten Hilfsserver (S1, S2) zugesandt und dort für zumindest eineLeitstelle (L) eines Notfallinterventionsdienstes bereitgestellt werden.
- 18. Servereinrichtung nach Anspruch 16, bei welchem in Schritt (a) die Notfallinformationen aufeinem dem Notfall-Server (M) zugeordneten Speichermittel (M2) bereit gestellt werden,wobei der Zugriff auf die Notfallinformationen durch die Leitstelle (L) ausschließlich übereinen Hilfsserver (S1, S2) erfolgt und auf Notfallinformationen solcher Endnutzer be¬schränkt ist, für die aufgrund einer zugehörenden ersten Nachricht ein Notfallzustand (5)aktiviert ist.
- 19. Computerprogrammprodukt mit einem darauf gespeicherten Computerprogramm zumAusführen aller Schritte, die in einem der Ansprüche 16 bis 18 beschrieben sind, wenn dasComputerprogramm auf einer Servereinrichtung als Notfall-Server ausgeführt wird.
- 20. Servereinrichtung (M1) zum Bereitstellen notfallbezogener Daten, welcher an ein Tele¬kommunikationsnetz (N1), vorzugsweise Mobilfunknetz, angebunden ist und über diesesmit Endgeräten (K1) des Telekommunikationsnetzes verbindbar ist und welcher zumindestein Speichermittel (M2) aufweist, auf dem eine Vielzahl von Notfallprofilen, die jeweils ei¬nem Endnutzer eines Endgeräten (K1) des Telekommunikationsnetzes zugeordnet sindund dem Endnutzer zugeordnete Daten enthalten, abgelegt sind, wobei der Servereinrich¬tung (M1) zumindest ein über ein Datennetz (N2) zugreifbares Speichermittel (M2, S1, S2)zugeordnet ist, auf der ausgewählte Notfallprofile über das Datennetz (N2) für Dritte für ei¬ne zeitlich beschränkte Dauer zugänglich sind. Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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