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Gleisgelenkfahrzeug mit gesteuerten einachsigen Drehgestellen.
Es sind bereits Gleisgelenkfahrzeuge mit zwei einachsigen Drehgestellen bekannt, deren Achsen dadurch radial gesteuert werden, dass den Fahrzeugmittellinien und Drehgestellmittellinien im Geleise die Lage von Tangenten an die Geleisemittellinie gegeben werden.
Es ist ferner bekannt, bei zweiteiligen Gelenkwagen die beiden Teile auf ein gemeinsames Drehgestell zu lagern und dieses mit den Endachsen durch Diagonalstangen zwecks Lenkung zu verbinden.
Diese Anordnung hat den Nachteil, dass sie nur auf zweiteilige Gelenkwagen anwendbar ist.
Es ist ferner vorgeschlagen worden, die aneinanderstossenden Wagenteile von Gelenkwagen auf ein zweiachsiges Drehgestell abzustützen, das in zwei einachsige Drehgestelle unterteilt werden kann.
Diese Ausbildung ist aber für Gelenkwagen nicht brauchbar, weil diese Drehgestelle nicht gesteuert werden.
Endlich ist es bekannt, bei Schienenfahrzeugen, die keine Gelenkwagen sind, die zwei als Deichselgestelle ausgebildeten Triebachse durch eine Lenkachse einzustellen, wobei die Motoren zu beiden Seiten eines von der Lenkachse getragenen Rahmens zwischen Lenkachse und Triebachse eingebaut sind und die Triebachse durch mit den Motoren verbundene Verlängerungen bogenläufig eingestellt werden. Diese Vorrichtung setzt aber eine für Gelenkwagen nicht anwendbare Anordnung der Motoren voraus und ist daher auf Gelenkwagen nicht übertragbar.
Die vorliegende Erfindung ermöglicht nun die radiale Steuerung der Achsen ohne dass es dabei Bedingung ist, dass die Längsmittellinie des Fahrzeugs die Tangente an die Geleisemittellinie bildet. Es wird durch diese Erfindung eine grössere Einfachheit der Konstruktion und eine grössere Freiheit in den Ausführungsmöglichkeiten erreicht. Die Erfindung bezieht sich auf ein Gleisgelenkfahrzeug mit zwei oder mehreren aneinandergelenkten Wagenteilen. bei dem sich zwei aneinanderstossende Wagenteile gemeinsam auf wenigstens ein einachsiges Drehgestell abstützen.
Erfindungsgemäss sind die Lenkgestelle, die in an sich bekannter Weise als Deichselgestelle ausgebildet sind, je an einen Wagenteil drehbar und an den andern längsverschiebbar angelenkt, wobei die Anlenkungspunkte so gewählt sind, dass beim Befahren von Kurven zwecks radialer Einstellung der Achsen die Deichsel Tangenten an die Geleisemittellinie bilden und die Schnittpunkt dieser Tangenten mit den Mittellinien der Wagenteile und die
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solche einachsige Deiehselgestelle abgestützt. sein.
Durch die erfindungsgemässe Anordnung wird zunächst der Vorteil erreicht, dass der Gelenkwagen zwei-, drei-oder mehrteilig ausgebildet sein kann und trotzdem alle Wagenteile auf lenkbare Gestelle abgestützt sind. Ausserdem haben die Deichselgestelle vor den bisher bei mehrteiligen Gelenkwagen üblichen Drehgestellen noch den Vorteil, dass sie schlingerfrei sind.
Die Zeichnung veranschaulicht in Fig. 1 schematisch als Ausführungsbeispiel einen dreiteiligen
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gelagert sind die Radachsen d. Die Rahmen a, al bzw. al, a2 sind in dem Punkte e bzw. el gelenkig miteinander verbunden. Ausserdem ist der Rahmen a am Deichselgestell c und der Rahmen a2 am Deichselgestell cl mittels eines Mitnehmers g bzw. gl axial verschiebbar gelagert. Beim Befahren von Kurven werden durch die sich nach der Kurvenaussenseite bewegenden Punkte g, gl die Drehgestelle
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