AT12448U1 - Verbindungsvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Verbindungsvorrichtung zum Verbinden eines ersten Bauteils an dessen Stirnseite, mit einem zweiten Bauteil an dessen genuteter Längsseite, welche keine zusätzlichen Bearbeitungsschritte mit Substanzeingriff an einem der Bauteile erfordert, die universell an einer beliebigen Stelle einer Längsnut eines Bauteils eingesetzt werden kann, die schnelle und einfache Montierbarkeit und eine gute Lösbarkeit ermöglicht sowie kostengünstig erstellt werden kann.
Description
österreichisches Patentamt AT12 448U1 2012-05-15
Beschreibung
VERBINDUNGSVORRICHTUNG
[0001] Die Erfindung betrifft eine Verbindungsvorrichtung zum Verbinden eines ersten Bauteils an dessen Stirnseite mit einem zweiten Bauteil an dessen genuteter Längsseite.
[0002] Aus dem Stand der Technik, insbesondere aus dem Maschinenbau und der Automatisierungstechnik sind Bauteilkonstruktionen, speziell unter Verwendung sogenannter Montageoder Konstruktionsprofile, mit den dazugehörigen Verbindungselementen bekannt.
[0003] Eine derartige Bauteilkonstruktion ist beispielsweise in EP 1 729 018 B2 offenbart.
[0004] Das darin beschriebene Profilverbindungssystem weist einen ersten Profilstab auf, welcher mit einem Widerlager versehen ist.
[0005] Das Widerlager ist mittels einer Schraube, welche in der Bohrung eines axialen Langlochs in dem ersten Profilstab angeordnet ist, mit einem, in einem zweiten Profilstab angeordneten, Zuganker verbind- und verspannbar.
[0006] Zu diesem Zweck ist das Widerlager als Gewindeeinsatz mit einem selbstschneidenden Aussengewinde, welches in die Bohrung des axialen Langlochs des ersten Profilstabs eingesetzt wird ausgebildet.
[0007] Um bei dieser Konstruktion die Schraube zum Verbinden des Widerlagers mit dem Zuganker zu erreichen, muss in dem ersten Profilstab eine Schlüsselöffnung geschaffen werden.
[0008] Dies wiederum erfordert einen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand und führt unter Umständen an dieser Stelle zu einer strukturellen Schwächung des ersten Profilstabs und dadurch zu einer Schwachstelle innerhalb der gesamten Profilkonstruktion.
[0009] Um derartige Schwachstellen in einer Profilkonstruktion, sowie zusätzliche Bearbeitungsschritte vor dem Zusammensetzen zweier Profilstäbe zu vermeiden, ist es zweckmäßig, eine Verbindungsvorrichtung zu verwenden, welche ohne die oben genannten Bearbeitungsschritte auskommt und trotzdem eine stabile Verbindung von zwei Profilen miteinander ermöglicht.
[0010] Eine derartige Konstruktion findet sich in Druckschrift DE 41 27 284 C1.
[0011] Die hierin offenbarte Profilkonstruktion weist zwei Profilstäbe auf, welche jeweils mindestens eine, mit wenigstens einer Hinterschneidung versehene, Längsnut aufweisen. Ebenso ist zumindest ein Profilstab mit einer Längsbohrung versehen, an deren Ende ein Gewinde eingebracht ist. Das Gewinde dient dazu, mittels einer ersten Schraube ein, mit wenigstens einem Schenkel versehenes, Haltestück so an dem ersten Profilstab zu befestigen, dass der Schenkel nach dem Einsetzen des Haltestücks in die Längsnut des zweiten Profilstabs dessen Hinterschneidung hintergreift. Um eine spielfreie Verbindung der beiden Profilstäbe zu erhalten, wird eine zweite Schraube auf die Weise schräg in das Haltestück eingeschraubt, dass sich die zweite Schraube gegen den Kopf der ersten Schraube abstützt.
[0012] Durch dieses Abstützen wird der Schenkel des Halteelements an den Stegteil der Hinterschneidung gepresst und dadurch die endgültige, spielfreie Verbindung der Profilstäbe erreicht.
[0013] Die Anpresskraft wird somit über das Abstützen der somit auf Schub belasteten zweiten Schraube an dem Kopf der ersten Schraube vermittelt.
[0014] Die hier offenbarte Vorrichtung weist jedoch prinzipbedingte Nachteile auf.
[0015] Zum einen handelt es sich bei dem Haltestück um ein vergleichsweise aufwändig herzustellendes Element, was wiederum höhere Herstellungskosten mit sich bringt, zum anderen ist bei der Verwendung der Vorrichtung eine zwingende Montagereihenfolge einzuhalten. 1 /14 österreichisches Patentamt AT12 448 U1 2012-05-15 [0016] So muss hierbei zuerst das Halteelement mit dem ersten Profilstab verbunden werden, bevor die gesamte Konstruktion aus erstem Profilstab und Haltestück mit dem zweiten Profilstab verbunden werden kann. Da das Haltestück so ausgebildet ist, dass es die Hinterschneidung der Längsnut hintergreifen muss, ist es je nach Einbaubedingung nicht möglich oder erschwert, die Vorrichtung an beliebiger Stelle des zweiten Profils anzusetzen, insbesondere wenn nicht mindestens eine Seite der Längsnut offen endet, so dass das Haltestück nicht mehr seitlich eingeschoben werden kann. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn an dem zweiten Profil bereits beidseits der geplanten Verbindung andere Verbindungen angebracht sind.
[0017] Ein weiterer Nachteil der dargestellten Erfindung besteht in der Art der Belastung des Kopfes der ersten Schraube, da dieser durch das Abstützen der zweiten Schraube eine starke einseitige Punktbelastung erfährt, wobei die Kraftangriffsrichtung schräg zur Achse der ersten Schraube verläuft. Dieser ungünstige Krafteintrag kann bei Belastung dazu führen, dass sich der Kopf gegenüber den Schraubenschaft oder der Schraubenschaft selbst verbiegt und somit die Festigkeit der gesamten Verbindung geschwächt wird.
[0018] Die Erfindung hat somit die Aufgabe, unter Vermeidung der aufgezeigten Nachteile des Stand der Technik, eine Verbindungsvorrichtung zum Verbinden eines ersten Bauteils an dessen Stirnseite, mit einem zweiten Bauteil an dessen genuteter Längsseite zu schaffen, welche keine zusätzlichen Bearbeitungsschritte mit Substanzeingriff an einem der Bauteile erfordert, die universell an einer beliebigen Stelle einer Längsnut eines Bauteils eingesetzt werden kann, die schnelle und einfache Montierbarkeit und eine gute Lösbarkeit ermöglicht sowie kostengünstig erstellt werden kann.
[0019] Die Aufgabe wird durch die im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmale gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
[0020] Ein erstes Bauteil, welches durch eine erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung mit einem zweiten Bauteil verbunden wird, weist an seiner Stirnseite mindestens einen Gewindeeinzug auf. Als Stirnseite wird hierbei jede Seite eines Bauteils verstanden, welche mit einem Gewindeeinzug versehen ist.
[0021] Unter Gewindeeinzug wird hierbei insbesondere eine in dem Bauteil bereits vorhandene Längsöffnung verstanden, in welche ein Gewinde, beziehungsweise eine selbstschneidende Schraube eingebracht wird.
[0022] Ein zweites, über eine erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung mit dem ersten Bauteil zu verbindendes Bauteil weist an dessen genuteter Längsseite mindestens eine Längsnut auf, welche mindestens eine Hinterschneidung aufweist. Unter genuteter Längsseite wird jede Seite eines Bauteils verstanden, welche mit einer Längsnut versehen ist.
[0023] Unter Hinterschneidung wird im vorliegenden Fall verstanden, dass sich ein Steg auf der offenen Seite der Längsnut befindet, welcher den Querschnitt der Längsnut auf deren offener Seite verjüngt.
[0024] Die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung zum Verbinden der beiden oben genannten Bauteile weist einen Nutenstein mit einer Gewindebohrung auf, welcher mindestens eine Hinterschneidung der Längsnut in der Art hintergreift, dass die dem Steg der Längsnut zugewandte Fläche des Nutensteins, zumindest teilweise, auf selbigem Steg aufliegt.
[0025] Der Nutenstein ist dabei beispielsweise als Frästeil, insbesondere aus Stahl, gefertigt.
[0026] Weiterhin ist der Verbindungsvorrichtung ein Koppelelement zugeordnet, welches über eine erste und eine zweite Ausnehmung verfügt.
[0027] Die erste Ausnehmung wird dabei von einer Ankerschraube durchsetzt, welche in den Gewindeeinzug des ersten Bauteils eingreift und dadurch das Koppelelement mit dem ersten Bauteil an dessen Stirnseite verbindet.
[0028] Als Ankerschraube kommt jede Art von Schraube in Frage, insbesondere eine handelsübliche Zylinderschraube mit Innensechskant. 2/14 österreichisches Patentamt AT 12 448 Ul 2012-05-15 [0029] Durch die Verwendung einer bereits vorhandenen Längsöffnung als Gewindeeinzug für die Ankerschraube wird hierbei als besonderer Vorteil erreicht, dass keine zusätzlichen Bearbeitungsmaßnahmen, wie beispielsweise eine Bohrung, an dem ersten Bauteil erforderlich sind, um das Koppelelement an diesem zu befestigen.
[0030] Die zweite Ausnehmung innerhalb des Koppelelements dient als Durchlass für eine Koppelschraube, welche in die bereits genannte Gewindebohrung des Nutensteins eingreift und diesen dadurch mit dem Koppelelement verbindet.
[0031] Auch als Koppelschraube kommt jede Art von Schraube in Frage, insbesondere jedoch eine handelsübliche Zylinderschraube mit Innensechskant.
[0032] Das Koppelelement selbst ist beispielsweise als einfaches Stanz-Biegeteil, insbesondere aus verzinktem Stahl, hergestellt.
[0033] Sowohl durch die einfache Herstellbarkeit des Koppelelements als auch durch die Verwendbarkeit handelsüblicher Zylinderschrauben als Anker- und Koppelschraube können, als besonderer Vorteil, die Herstellungskosten für eine gattungsgemäße Verbindungsvorrichtung gering gehalten werden.
[0034] Die Montage zweier Bauteile mittels einer erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung erfolgt derart, dass zuerst das Koppelelement mittels der Ankerschraube an dem stirnseitigen Gewindeeinzug des ersten Bauteils fest verschraubt wird. Anschließend wird mittels der Koppelschraube der Nutenstein mit dem Koppelelement verbunden. Vorteilhafterweise kann dabei der Nutenstein je nach Einbaubedingungen zuvor in die Längsnut des zweiten Bauteils eingesetzt oder erst nach der Herstellung der Verbindung in eine seitlich offene Längsnut eingeschoben werden. Im Falle des Einschiebens ist es notwendig, zwischen dem Koppelelement und dem Nutenstein zunächst ein entsprechend großes Spiel zu belassen, um beide Elemente gegeneinander verschieben zu können.
[0035] Um die endgültige feste und spielfreie Verbindung beider Bauteile herzustellen wird die Koppelschraube angezogen, wodurch das von ihr durchsetzte Koppelelement und mit diesem, das damit bereits fest verbundene, erste Bauteil gegenüber dem Nutenstein gezogen wird. Durch das Anziehen der Koppelschraube wird damit der, durch die Hinterschneidung im Eingriff mit dem Längsprofil stehende, Nutenstein gegen zumindest einen Steg der Längsnut gedrückt, wodurch sich eine gewünschte Pressverbindung zwischen erstem Bauteil und zweitem Bauteil ausbildet.
[0036] Durch die Verwendung einer Anker- und einer Koppelschraube, in der oben genannten Weise, wird eine Verbindung mit zwei, in entgegengesetztem Richtungssinn angeordneten, Schrauben gebildet, welche im Ergebnis die zu verbindenden Bauteile gegeneinander ziehen.
[0037] Eine erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung ist besonders vorteilhaft universell einsetzbar.
[0038] Dies meint zum Einen, dass alle solche Bauteile miteinander verbunden werden können, sofern ein Bauteil mit einem Gewindeeinzug versehen oder versehbar ist und ein zweites Bauteil eine Längsnut mit Hinterschneidung aufweist.
[0039] Zum Zweiten ist die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung auch insofern universell einsetzbar, dass bei gleichen Abmessungen der Verbindungsvorrichtung Bauteile unterschiedlicher Abmessungen und Ausbildung, insbesondere des Querschnitts, verbunden werden können, wobei lediglich eine Paarung von Nutenstein und Längsnut gewährleistet sein muss.
[0040] Die Verbindungsvorrichtung weist ferner den Vorteil auf, dass sie ohne Eingriff in die Struktur beider Bauteile, wie durch Ausfräsen, Bohren oder Ausklinken anwendbar ist.
[0041] In einer bevorzugten Variante ist eine erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung so ausgebildet, dass der, dem Nutenstein gegenüberliegende Teil der Koppelschraube, vorzugsweise der Schraubenkopf, an dem ersten Bauteil anliegt. Als besonderer Vorteil wird durch die hierbei entstehende, formschlüssige Verbindung zwischen dem, dem Nutenstein gegenüberlie- 3/14 österreichisches Patentamt AT 12 448 Ul 2012-05-15 genden Teil der Koppelschraube, vorzugsweise dem Schraubenkopf, und dem ersten Bauteil eine zusätzliche Abstützung der Verbindungsvorrichtung gegenüber, auf das erste Bauteil einwirkenden, Torsionskräften und somit eine zusätzliche Verdrehsicherheit zwischen den beiden Bauteilen erzielt.
[0042] Die formschlüssige Verbindung erfolgt dabei vorzugsweise derart, dass die Koppelschraube so innerhalb einer Längsnut des ersten Bauteils angeordnet ist, dass sich der Schraubenkopf innerhalb der Längsnut befindet und an mindestens einer Innenwandung der Längsnut anliegt.
[0043] Dabei hat sich gezeigt, dass bei dieser bevorzugten Anordnung der Koppelschraube, insbesondere des Schraubenkopfes, dieser nicht über die stirnseitigen Abmessungen des ersten Bauteils hinausragt und es dadurch besonders vorteilhaft ermöglicht wird, weitere Bauteile abstandslos zu der betreffenden, genuteten Längsseite des ersten Bauteils, an dem zweiten Bauteil zu montieren.
[0044] In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Verbindungsvorrichtung greift das Koppelelement, zumindest teilweise, in die Längsnut des zweiten Bauteils ein.
[0045] Der Eingriff erfolgt dabei derart, dass das Koppelelement, zumindest teilweise, an mindestens einem Steg der Nut anliegt und mit diesem eine formschlüssige Verbindung eingeht.
[0046] Dieser, zumindest teilweise, formschlüssige Eingriff des Koppelelements in die Längsnut des zweiten Bauteils ermöglicht, als besonderen Vorteil, eine exakte Positionierung des ersten Bauteils während des Verbindens mit dem zweiten Bauteil, da hierdurch bereits vor dem Herstellen der eigentlichen Verbindung eine Vorfixierung des ersten Bauteils gegenüber dem zweiten Bauteil bereitgestellt wird. Ein weiterer Vorteil dieses Formschlusses besteht in der Verbesserung der Aufnahme von Torsionskräften aus dem ersten Bauteil und damit der Verdrehsicherheit.
[0047] Der Nutenstein ist in einer ebenfalls bevorzugten Variante der Verbindungsvorrichtung so ausgebildet, dass dieser auf der, dem ersten Bauteil zugewandten Seite eine Aussparung aufweist, in welcher der, dem Koppelelement gegenüberliegende Teil der Ankerschraube versenkbar ist.
[0048] Dadurch wird es vorteilhaft ermöglicht, dass als Ankerschraube, wie bereits erwähnt, handelsübliche Schrauben, insbesondere Zylinderschrauben zum Einsatz kommen und gleichzeitig Nutenstein und Koppelelement, zumindest abschnittsweise flächig in Anlage gebracht werden können.
[0049] Durch das zumindest teilweise abschnittsweise flächige Anliegen von Nutenstein und Koppelelement wird bei der Verwendung einer erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung ein günstiger Kraftverlauf zwischen Nutenstein und Koppelelement, insbesondere bei Scherbeanspruchung, gewährleistet.
[0050] Der dem Koppelelement gegenüberliegende Teil der Koppelschraube kann hierbei auch formschlüssig in die Aussparung des Nutensteins eingreifen, wodurch eine weitere Verdrehsicherung erzielt werden kann.
[0051] In einer weiteren bevorzugten Ausbildung der Erfindung sind sowohl das Koppelelement, als auch der, dem Koppelelement gegenüberliegende, Bereich des Nutensteins winklig ausgebildet.
[0052] Die abgewinkelte Ausbildung von Koppelelement und dem, diesen gegenüberliegenden Bereich des Nutensteins ermöglicht, als besonderen Vorteil, eine Schrägstellung der Koppelschraube gegenüber der Längsachse des ersten Bauteils und erlaubt somit einen schrägen Eingriff eines passenden, handelsüblichen Werkzeuges, insbesondere eines Sechskantschlüssels, zum Verschrauben von Koppelelement und Nutenstein, was die Handhabung einer erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung erheblich vereinfacht.
[0053] Vorzugsweise erfolgt die Abwinkelung um 5° bis 25°, wobei eine Abwinkelung von 10° 4/14 österreichisches Patentamt AT12 448 U1 2012-05-15 bis 20° als besonders vorteilhaft gefunden wurde.
[0054] Bei den zu verbindenden Bauteilen handelt es sich vorzugsweise um Profilelemente, insbesondere um Montageprofile aus Aluminium, wie sie vor allem im Maschinenbau und in der Automatisierungstechnik Verwendung finden.
[0055] Diese werden in der Regel im Strangpressverfahren hergestellt und bei der Konstruktion von Gestellen, Verkleidungen, oder Ähnlichem eingesetzt.
[0056] Dabei ist eine Vielzahl von Profilsortimenten anzutreffen, die Längsnuten mit Hinterschneidung und Längsöffnungen, welche ohne weitere Bearbeitung als Gewindeeinzug verwendet werden können, aufweisen.
[0057] In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist das Koppelelement mehrere Ausnehmungen für den Eingriff mehrerer Ankerschrauben auf.
[0058] Ein derart ausgebildetes Koppelelement mit mehreren, in jeweils einen Gewindeeinzug eines ersten Bauteils eingreifenden, Ankerschrauben kommt dann besonders vorteilhaft zum Einsatz, wenn entsprechend große Kräfte über eine erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung übertragen werden müssen. Bei einer derartigen Ausbildung der Vorrichtung weist der Nutenstein notwendigerweise eine entsprechende Anzahl von Ausnehmungen für das Versenken der Ankerschrauben auf.
[0059] Um eine universelle Verwendbarkeit des Koppelelements mit mehreren Ausnehmungen an unterschiedlich geformten Bauteilen zu gewährleisten, ist eine der Ausnehmungen in einer weiteren Variante vorzugsweise als Langloch ausgebildet.
[0060] Eine bevorzugte Ausbildung der Erfindung sieht vor, dass die mehreren Ausnehmungen innerhalb eines definierten Rasters in dem Koppelelement angeordnet sind, wodurch ebenfalls eine universelle Verwendung an unterschiedlichen Bauteilen ermöglicht wird.
[0061] Eine zusätzliche Montageerleichterung kann auch dadurch erreicht werden, dass die Ausnehmungen des Koppelelements, insbesondere die zweite Ausnehmung für die Durchsetzung mit der Koppelschraube nicht als lochförmige Ausnehmung, sondern einseitig geöffnet in der Form einer Gabel erfolgt. Bei einer solchen Ausbildung ist es beispielsweise möglich, zuerst die Koppelschraube in dem Nutenstein anzusetzen, dann den Nutenstein in einfacher Handhabung in die Längsnut einzusetzen und nachfolgend das Koppelelement unter den Kopf der bereits in dem Nutenstein angesetzten Koppelschraube zu schieben.
[0062] Die Verbindung eines ersten Bauteils mit einem zweiten Bauteil kann auch in der Weise erfolgen, das mehrere erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtungen zum Verbinden der beiden Bauteile verwendet werden.
[0063] In einem solchen Fall werden mehrere Koppelelemente über jeweils eine Ankerschraube an mehreren, sich insbesondere gegenüberliegenden Gewindeeinzügen eines ersten Bauteils befestigt, wobei jedem Koppelelement weiterhin jeweils ein Nutenstein zugeordnet ist.
[0064] Die Nutensteine befinden sich dabei entweder in ein und der selben Längsnut oder aber in verschiedenen Längsnuten eines zweiten Bauteils.
[0065] Eine derartige Anordnung mehrerer, der Erfindung entsprechenden, Verbindungsvorrichtungen kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn das erste Bauteil nicht über einen, in dessen Stirnseite, mittig angeordneten Gewindeeinzug verfügt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn als erstes Bauteil ein Hohlprofil, insbesondere ein Ständerprofil, verwendet werden soll.
[0066] In einer ebenfalls bevorzugten Ausbildung der Verbindungsvorrichtung ist ein erfindungsgemäßes Koppelelement als ein Doppelkoppelelement ausgebildet.
[0067] Doppelkoppelelement bedeutet, dass zwei Koppelelemente, welchen jeweils ein separater Nutenstein über jeweils eine separate Koppelschraube zugeordnet ist, zu einer Baueinheit verbunden sind. 5/14 österreichisches Patentamt AT 12 448 U1 2012-05-15 [0068] Die Nutensteine können auch hierbei in ein und der selben Längsnut, oder aber in verschiedenen Längsnuten eines Bauteils angeordnet sein.
[0069] Ein derart ausgebildetes Doppelkoppelelement gewährt besondere Vorteile, wenn das erste Bauteil nicht über einen mittig in dessen Stirnseite angeordneten Gewindeeinzug verfügt und stattdessen zwei, vorzugsweise außermittig angeordnete, Gewindeeinzüge aufweist.
[0070] Das Doppelkoppelelement wird mittels zweier Ankerschrauben an den Gewindeeinzügen des ersten Bauteils befestigt und unter Verwendung von jeweils einer Koppelschrauben mit dem jeweiligen Nutenstein der insgesamt zwei Nutensteine verbunden.
[0071] Eine weitere bevorzugte Variante der Erfindung sieht vor, dass in den Nutenstein eine zweite Gewindebohrung eingebracht wird.
[0072] Diese Gewindebohrung ist dabei so in den Nutenstein eingebracht, dass diese den Nutenstein im Bereich der, den Kopf der Ankerschraube aufnehmenden Aussparung durchsetzt.
[0073] Die zweite Gewindebohrung dient erfindungsgemäß dazu, eine Justierschraube, insbesondere als Madenschraube ausgebildet, aufzunehmen.
[0074] Die Justierschraube wird so in den Nutenstein eingeschraubt, dass die dem Justierschraubenkopf gegenüberliegende Seite der Justierschraube mit dem Boden der den Nutenstein aufnehmenden Längsnut des zweiten Bauteils in Kontakt tritt und durch anziehen der Justierschraube auf den Boden aufdrückt und dass damit eine Klemmwirkung zwischen dem Nutenstein und der Längsnut bewirkt wird.
[0075] Hierdurch wird als besonderer Vorteil erreicht, dass der Nutenstein getrennt von den übrigen Komponenten einer erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung in der Längsnut eines Bauteils an gewünschter Position fixiert werden kann. Dadurch wird die Montage vereinfacht. Das Zusammenfügen der einzelnen Komponenten der Verbindungsvorrichtung, insbesondere das Ansetzen der Koppelschraube wird erleichtert, da der Nutenstein sich nicht mehr frei in der Längsnut bewegen kann.
[0076] Die Erfindung wird als Ausführungsbeispiel an Hand von [0077] Fig. 1 Explosionsdarstellung mit Vierkant-Profil [0078] Fig. 2 Schnittdarstellung mit Vierkant-Profil [0079] Fig. 3 Explosionsdarstellung mit Doppelkoppelelement [0080] Fig. 4 Detailansicht Nutenstein mit zwei Gewindebohrungen [0081] näher erläutert.
[0082] Fig. 1 und Fig. 2 zeigen eine erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung zum Verbinden eines ersten Bauteils 1 an dessen Stirnseite, mit einem zweiten Bauteil 2 an dessen genuteter Längsseite.
[0083] Die Verbindungsvorrichtung weist ein Koppelelement 3 auf, welches mittels einer Ankerschraube 4 an einem stirnseitigen Ende des ersten Bauteils 1 befestigt wird.
[0084] Das Koppelelement 3 weist hierzu eine erste Ausnehmung 5 auf, welche durch die Ankerschraube 4 durchsetzt wird.
[0085] Als Ankerschraube 4 dient hierbei eine handelsübliche Zylinderschraube mit Innensechskant.
[0086] Die Ankerschraube 4 wird zum Befestigen des Koppelelements 3 an dem ersten Bauteil 1 in einen, mittig in dem ersten Bauteil 1 angeordneten, Gewindeeinzug 7 eingeschraubt und durch Anziehen der Ankerschraube 4, durch einen geeigneten Sechskantschlüssel, welcher nicht Teil der Verbindungsvorrichtung ist, das Koppelelement 3 fest mit dem ersten Bauteil 1 verbunden. 6/14 österreichisches Patentamt AT12 448 U1 2012-05-15 [0087] Das Koppelelement 3 weist weiterhin eine zweite Ausnehmung 6 auf, an deren Stelle das Koppelelement 3 von einer Koppelschraube 8 durchdrungen wird.
[0088] Der, mit dem Koppelelement 3 versehenen, Stirnseite des ersten Bauteils 1 gegenüberliegend wird ein Nutenstein 9 mit einer Gewindebohrung 10 zugeordnet.
[0089] Dabei greift eine Koppelschraube 8 in die Gewindebohrung 10 des Nutensteins 9 ein und verbindet diesen, unter Verbleib eines Restspiels, mit dem Koppelelement 3 und somit dem ersten Bauteil 1.
[0090] Der Nutenstein 9 weist hierbei auf dessen, dem ersten Bauteil 1 zugewandten Seite eine Aussparung 11 auf, welche bei der Verbindung von Koppelelement 3 und Nutenstein 9 zur Aufnahme des Kopfes der Ankerschraube 4 dient.
[0091] Dadurch wird es vorteilhaft ermöglicht, dass der Kopf der Ankerschraube 4 vollständig in der Aussparung 11 des Nutensteins 9 versenkt werden kann, wodurch bei der späteren Endmontage der Verbindungsvorrichtung ein, zumindest abschnittsweises, flächiges Anliegen von Koppelelement 3 und Nutenstein 9 erzielt wird.
[0092] Um das erste Bauteil 1 an dessen Stirnseite mit dem zweiten Bauteil 2 an dessen genuteter Längsseite zu verbinden, wird das, mit dem Koppelelement 3 und dem Nutenstein 9 versehene erste Bauteil 1, dem zweiten Bauteil 2 derart zugeführt, dass der Nutenstein 9 an einer offenen Seite in eine Längsnut 12 des zweiten Bauteils 2 eingeschoben wird.
[0093] Die Längsnut 12 ist dabei hinterschnitten. Dass bedeutet, dass sie an der, dem ersten Bauteil 1 gegenüberliegenden Seite zwei, sich ebenfalls gegenüberliegende Stege 13 aufweist.
[0094] Diese Stege 13 werden bei der Montage der Verbindungsvorrichtung von dem Nutenstein 9 hintergriffen.
[0095] Hierzu ist das bereits erwähnte Restspiel des montierten Nutensteins 9 größer, als die Dicke der Stege 13, wodurch ein unproblematisches Einschieben des Nutensteins 9 in die Längsnut 12 des zweiten Bauteils 2 ermöglicht wird.
[0096] Das Koppelelement 3 ist erfindungsgemäß so ausgebildet, dass dieses formschlüssig in den Bereich zwischen den Stegen 13 eingreift.
[0097] Dies führt zu einer Vorfixierung des ersten Bauteils 1 während des Verbindungsvorgangs, welche eine begrenzte Verdrehsicherheit des ersten Bauteils 1 gegenüber dem zweiten Bauteil 2 mit sich bringt und dadurch die Montage erleichtert.
[0098] Die endgültige Verbindung der beiden Bauteile 1 und 2 wird auf die Weise erzielt, dass die Koppelschraube 8, ebenfalls durch den bereits erwähnten Sechskantschlüssel, angezogen und dadurch der Nutenstein 9 gegen die Stege 13 gepresst wird, wodurch eine kraft- und formschlüssige Verbindung entsteht.
[0099] Der Kopf der Koppelschraube 8 liegt im fertig montierten Zustand formschlüssig an den seitlichen Wandungen einer, sich in dem ersten Bauteil 1 befindlichen, Längsnut 14 an.
[00100] Dieses formschlüssige Anliegen des Kopfes der Koppelschraube 8 an der Wandung der Längsnut 14 erzeugt eine Abstützung des ersten Bauteils 1 gegenüber einer Verdrehung, relativ zu dem zweiten Bauteil 2.
[00101] Somit erhält man durch diese Anordnung der Verbindungsvorrichtung eine zusätzliche Verdrehsicherheit durch einen zusätzlichen Formschluss.
[00102] Um das Verschrauben von Koppelelement 3 und Nutenstein 9 zu vereinfachen, sind das Koppelelement 3, sowie der diesem gegenüberliegende Bereich des Nutensteins 9 um jeweils 15° abgewinkelt ausgebildet.
[00103] Dadurch wird es besonders vorteilhaft ermöglicht, dass die Koppelschraube 8 ebenfalls in einem Winkel von 15° in den Nutenstein 9 eingeschraubt werden kann und dadurch für den Sechskantschlüssel einfach zu erreichen ist. 7/14 österreichisches Patentamt AT 12 448 Ul 2012-05-15 [00104] In Fig. 3 ist eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Verbindungsvorrichtung dargestellt.
[00105] Bei dieser Ausführungsform ist das verwendete Koppelelement 3 als Doppelkoppelelement ausgebildet, welches die Aufnahme von zwei separaten, gleich ausgebildeten Nutensteinen 9 vorsieht.
[00106] Das Koppelelement 3 wird mittels zweier gleicher Ankerschrauben 4 in zwei, sich gegenüberliegenden Gewindeeinzügen 7 des ersten Bauteils 1 befestigt.
[00107] Die Verbindung des Koppelelements 3 mit den zwei Nutensteinen 9 erfolgt mittels zweier gleicher Koppelschrauben 8.
[00108] Ein als Doppelkoppelelement ausgebildetes Koppelelement 3 kommt, wie in Fig. 3 dargestellt insbesondere dann zum Einsatz, wenn das erste Bauteil 1 nicht über einen, mittig in dessen Stirnseite vorgesehenen Gewindeeinzug verfügt und stattdessen zwei, an den randzu-gewandten Bereichen der Stirnseite des ersten Bauteils angeordnete, Gewindeeinzüge 7 aufweist.
[00109] Fig. 4 zeigt eine Detailansicht des Nutensteins 9 in einer ebenfalls bevorzugten Weiterbildung der Erfindung.
[00110] Der Nutenstein 9 weist hierbei eine zusätzliche, zweite Gewindebohrung 15 auf, welche zur Aufnahme einer Justierschraube 16 dient.
[00111] Die zweite Gewindebohrung 15 durchsetzt den Nutenstein 9 mittig im Bereich der Aussparung 11.
[00112] Die Justierschraube wird dabei so in die zweite Gewindebohrung 15 eingebracht, dass die, dem Kopf der Justierschraube 16 gegenüberliegende Fläche (nicht dargestellt) in Kontakt mit dem Boden der Längsnut 12 des zweiten Bauteils tritt und durch Anziehen der Justierschraube 16 der Nutenstein 9 in der Längsnut 12 des zweiten Bauteils verspannt wird. Dabei kann die Justierschraube 16 in einer bevorzugten Ausführungsform eine Spitze aufweisen und den Nutenstein exakt positionieren zu können.
[00113] Hierdurch wird es erreicht, dass der Nutenstein 9 auch ohne eine Verbindung mit den übrigen Komponenten einer erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung in der Längsnut 12 des zweiten Bauteils fixiert werden kann, wodurch die Montage der gesamten Verbindungsvorrichtung erleichtert wird.
[00114] Als Bauteile kommen in den hier aufgeführten Ausführungsbeispielen vorzugsweise Montageprofile aus Aluminium zum Einsatz.
VERWENDETE BEZUGSZEICHEN 1 erstes Bauteil 2 zweites Bauteil 3 Koppelelement 4 Ankerschraube 5 erste Ausnehmung 6 zweite Ausnehmung 7 Gewindeeinzug 8 Koppelschraube 9 Nutenstein 10 erste Gewindebohrung 11 Aussparung 12 Längsnut des zweiten Bauteils 13 Steg 8/14
Claims (12)
- österreichisches Patentamt AT12 448 U1 2012-05-15 14 Längsnut des ersten Bauteils 15 zweite Gewindebohrung 16 Justierschraube Ansprüche 1. Verbindungsvorrichtung zum Verbinden eines ersten Bauteils (1) an dessen Stirnseite mit einem zweiten Bauteil (2) an dessen genuteter Längsseite, wobei das erste Bauteil (1) mindestens einen Gewindeeinzug (7) und das zweite Bauteil (2) mindestens eine Längsnut (12) mit mindestens einer Hinterschneidung aufweist, enthaltend einen Nutenstein (9) mit einer ersten Gewindebohrung (10), welcher in mindestens eine Hinterschneidung der Längsnut (12) eingreift, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsvorrichtung ein Koppelelement (3), mit einer ersten Ausnehmung (5), welche von einer Ankerschraube (4) durchsetzt ist, die in axialer Ausrichtung in den Gewindeeinzug (7) des ersten Bauteils (1) eingreift und das Koppelelement (3) mit dem ersten Bauteil (1) an dessen Stirnseite verbindet, sowie einer zweiten Ausnehmung (6), welche von einer Koppelschraube (8) durchsetzt ist, die in die erste Gewindebohrung (10) des Nutensteins (9) eingreift und das Koppelelement (3) mit dem Nutenstein (9) verbindet, aufweist.
- 2. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der dem Nutenstein (9) gegenüberliegende Teil der Koppelschraube (8) an dem ersten Bauteil (1) anliegt.
- 3. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der dem Nutenstein (9) gegenüberliegende Teil der Koppelschraube (8) an mindestens einer Wandung einer Längsnut (14) des ersten Bauteils (1) anliegt.
- 4. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Koppelelement (3) zumindest teilweise in die Längsnut (12) des zweiten Bauteils (2) eingreift.
- 5. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der, dem Nutenstein (9) zugewandte Teil der Ankerschraube (4) von einer Aussparung (11) des Nutensteins (9) aufgenommen wird.
- 6. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Koppelelement (3) und der diesem gegenüberliegende Bereich des Nutensteins (9) winklig ausgebildet sind.
- 7. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Bauteilen um Profilelemente, insbesondere Montageprofile handelt.
- 8. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Koppelelement (3) mehrere Ausnehmungen für den Eingriff mehrerer Ankerschrauben (4) aufweist.
- 9. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Ausnehmung als Langloch ausgebildet ist. 9/14 österreichisches Patentamt AT12 448 U1 2012-05-15
- 10. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen innerhalb eines Rasters angeordnet sind.
- 11. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Koppelelement (3) als Doppelkoppelelement ausgebildet ist.
- 12. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Nutenstein (9) eine zweite Gewindebohrung (15) zur Aufnahme einer, gegen den Boden der Längsnut (12) des zweiten Bauteils (2) verspannbaren, Justierschraube (16) aufweist. Hierzu 4 Blatt Zeichnungen 10/14
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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US10415617B2 (en) * | 2016-07-26 | 2019-09-17 | Nien Made Enterprise Co., Ltd. | Connecting structure and covering device for opening of building |
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2010
- 2010-11-25 AT AT0072510U patent/AT12448U1/de not_active IP Right Cessation
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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US10415617B2 (en) * | 2016-07-26 | 2019-09-17 | Nien Made Enterprise Co., Ltd. | Connecting structure and covering device for opening of building |
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