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AT11421U1 - Dekoratives paneel - Google Patents

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AT11421U1
AT11421U1 AT0801910U AT80192010U AT11421U1 AT 11421 U1 AT11421 U1 AT 11421U1 AT 0801910 U AT0801910 U AT 0801910U AT 80192010 U AT80192010 U AT 80192010U AT 11421 U1 AT11421 U1 AT 11421U1
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AT0801910U
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Swarovski & Co
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Abstract

Paneel (1) mit einer Sichtfläche und mit mindestens einer in der Sichtfläche angeordneten Ausnehmung (2) und einer Vielzahl von am Paneel (1) angeordneten Dekorationselementen (3), wobei die Dekorationselemente (3) in der Ausnehmung (2) angeordnet sind.

Description

österreichisches Patentamt AT 11 421 U1 2010-10-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft ein Paneel mit einer Sichtfläche und mit mindestens einer in der Sichtfläche angeordneten Ausnehmung und einer Vielzahl von am Paneel angeordneten Dekorationselementen.
[0002] Bisher ist es bekannt, Paneele, welche beispielsweise als Möbelplatten für Tischoberflächen oder Fassadenelemente verwendet werden, mit Dekorationselementen zu verschönern. Dabei sind die Dekorationselemente auf dem Paneel angeordnet und gegebenenfalls dort beispielsweise durch Verkleben befestigt. Dies hat den Nachteil, dass die Dekorationselemente in optisch ungünstiger Weise von der die Sichtfläche bildenden Oberfläche des Paneels abstehen und des Weiteren dort auch leicht beschädigbar oder vom Paneel ablösbar sind. Insbesondere trifft dies zu, wenn eine Vielzahl kleiner Dekorationselemente auf dem Paneel angeordnet ist.
[0003] In der DE 20 2004 014 268 U1 ist ein Dekorationsartikel mit einem Träger dargestellt, wobei der Dekorationsartikel eine oder mehrere Ausnehmungen besitzt, in der oder in denen jeweils ein Dekorationsobjekt mit einem Faden befestigt ist. Die Ausnehmungen eigenen sich allerdings nicht dazu, eine Vielzahl von Dekorationselementen aufzunehmen und dadurch zu schützen.
[0004] In der DE 70 22 382 ist ein aus linienförmig angeordneten Stäben gebildetes plattenförmiges Möbelteil gezeigt, wobei mehrere Ausnehmungen vorhanden sind, in denen jeweils ein Dekoreinsatz angeordnet ist. Die Ausnehmungen sind dabei genau an die Größe des Dekorationseinsatzes angepasst und eine Anordnung einer Vielzahl von Dekorationselementen in einer Ausnehmung ist nicht möglich.
[0005] Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Paneel zur Verfügung zu stellen, welches mit einer Vielzahl von Dekorationselementen auf technisch einfache Weise ästhetisch verschönert werden kann. Dabei sollen die Dekorationselemente vor äußeren Einflüssen oder Beschädigungen geschützt werden, ohne dass die haptischen Eigenschaften des Paneels beeinträchtigt werden.
[0006] Dies wird durch ein Paneel mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
[0007] Ein Paneel ist ein tafelförmiges Möbelelement, das beispielsweise als Tischplatte oder sonstige Möbelplatte oder als Fassadenelement oder Wandelement verwendbar ist. Dabei kann das Paneel plattenförmig oder auch zumindest leicht gebogen ausgebildet sein. Eine der Oberflächen des Paneels ist als Sichtfläche ausgebildet, wobei beispielsweise bei einem als Möbelplatte ausgebildeten Paneel die Sichtfläche die äußere Oberfläche darstellt, während bei einem als Fassadenelement ausgebildeten Paneel die Sichtfläche jene Fläche ist, die von der Fassade weggerichtet ist. In der Sichtfläche ist nun mindestens eine Ausnehmung angeordnet, in welche eine Vielzahl von Dekorationselementen angeordnet ist, wodurch diese Dekorationselemente von der äußeren Oberfläche des Paneels, also von der Sichtfläche, versetzt angeordnet und in der Ausnehmung vor äußeren Einflüssen und meist von Menschen verursachten Beschädigungen geschützt sind.
[0008] Je nach Verwendungszweck des erfindungsgemäßen Paneels können auf der der Sichtfläche entgegengesetzten Oberfläche des Paneels Befestigungsvorrichtungen vorgesehen sein, mit denen das Paneel beispielsweise an einer Wand oder einer Fassade oder an einem Möbelteil befestigbar ist. Bei der Verwendung mit einem Möbelteil, dient das Paneel als Möbelplatte.
[0009] Weitere vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
[0010] In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Dekorationselemente vollständig innerhalb der Ausnehmung angeordnet sind und dadurch besonders gut vor äußeren Einflüssen oder Beschädigungen geschützt sind. Um den Schutz weiter zu verbessern, ohne aber den dekorativen Effekt der Dekorationselemente zu vermin- 1/9 österreichisches Patentamt AT 11 421 U1 2010-10-15 dem, ist in einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass die Ausnehmung an der Sichtfläche des Paneels eine Abdeckung aufweist, die für sichtbares Licht zumindest teilweise transparent ist, wodurch die in der Ausnehmung angeordneten Dekorationselemente beobachtbar sind. Die Abdeckung, die mit dem Paneel fest verbunden sein kann, kann vollständig für sichtbares Licht transparent sein, wodurch die in der Ausnehmung angeordneten Dekorationselemente besonders gut einsehbar sind. Es kann aber auch vorgesehen sein, die Abdeckung teilweise transparent, beispielsweise durchscheinend farbig mit einer gewissen Opazität auszubilden, wodurch sich weitere optisch reizvolle Effekte einstellen können. Diese Abdeckung kann wie eine im Paneel integrierte Fensterscheibe wirken. Es kann dabei vorgesehen sein, dass die Abdeckung lösbar am Paneel befestigbar ist, wodurch die Dekorrationselemente nachträglich in die Ausnehmung eingefüllt oder auch durch andere Dekorationselemente ersetzt werden können.
[0011] In einer Ausführungsform der Erfindung besteht die Abdeckung aus Glas. Glas hat dabei den Vorteil, dass es eine hohe Transparenz aufweisen kann und gleichzeitig für den Hersteller des erfindungsgemäßen Paneels leicht und in verschiedenen Stärken und auch mit verschiedenen Glasfarben beziehbar ist.
[0012] In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Abdeckung aus Kunststoff besteht. Dies ist besonders geeignet für den Fall, dass das erfindungsgemäße Paneel als Fassadenelement verwendet werden soll, weil sich Kunststoff durch ein geringes Gewicht auszeichnet und weniger leicht zerstörbar ist. Im Falle, dass eine aus Kunststoff bestehende Abdeckung zerstört wird, ist zudem die Verletzungsgefahr geringer als bei Abdeckungen aus Glas.
[0013] In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Abdeckung als ein in die Ausnehmung eingegossenes, vorzugsweise transparentes, Gießharz ausgebildet. Dies hat den Vorteil, dass ein Zuschneiden von Glas- oder Kunststoffplatten an die jeweilige, prinzipiell beliebige Form der Ausnehmung nicht nötig ist. Wird eine derartige aus Gießharz bestehende Abdeckung in flüssigem Zustand in die Ausnehmung gegossen, erfolgt die Anpassung an die äußere Form der Ausnehmung während des Gießprozesses automatisch. Zudem kann durch den Eingießvorgang die Verbindung des Gießharzes mit dem Paneel, also die Befestigung der Abdeckung, ohne dass weitere Klebematerialien oder Befestigungsvorrichtungen nötig wären, erfolgen. Insbesondere sogenannte Zwei-Komponenten-Vergussmassen, also Gießharze, die im ausgehärteten Zustand ein Optimum an mechanischer Resistenz aufweisen und dadurch sehr kratzfest und chemikalienbeständig sind, gleichzeitig aber auch eine ausgeprägte Elastizität aufweisen, sind mit Vorteil zu verwenden. Dadurch ist ein erfindungsgemäßes Paneel auch als Fassadenelement einer Außenfassade verwendbar, da die Dekorationselemente durch die Abdeckung aus Gießharz, die zudem die Ausnehmung sehr dicht abschließen kann, vor Witterungseinflüssen geschützt sind. Ein derartiges Paneel könnte demnach beispielsweise als eine auf einer Außenfassade angebrachte Werbetafel verwendet werden.
[0014] Dabei kann es vorgesehen sein, dass auf der Abdeckung eine zusätzliche Lackschicht oder eine zusätzliche oder alternative Beschichtung zur Erhöhung der Kratzfestigkeit aufgebracht ist.
[0015] In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Abdeckung der Ausnehmung bündig mit der Sichtfläche, wodurch das erfindungsgemäße Paneel besonders gut als Möbelplatte, beispielsweise als Tischplatte verwendbar ist.
[0016] In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Dekorationselemente in der Ausnehmung befestigt, wodurch die Dekorationselemente auch dann an ihrem Platz in der Ausnehmung haften, wenn die Ausnehmung nicht vollständig mit Dekorationselementen befüllt ist oder die Ausnehmung nicht mit einer Abdeckung versehen ist. Für diese Befestigung kann beispielsweise Klebstoff verwendet werden. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass die Dekorationselemente zumindest teilweise in einem in der Ausnehmung angeordneten Gießharz eingegossen und damit auch befestigt sind, wenn sich das Gießharz in einem ausgehärteten Zustand befindet. Für diese Ausführungsform der Erfindung kann es auch von 2/9 österreichisches Patentamt AT 11 421 U1 2010-10-15
Vorteil sein, dass das Gießharz, in dem die Dekorationselemente eingegossen sind, gleichzeitig die Abdeckung der Ausnehmung bildet. Es kann aber natürlich auch vorgesehen sein, dass die Abdeckung aus Gießharz einen abgeschlossenen Hohlraum ausbildet, in dem die Dekorationselemente angeordnet werden. Es kann z.B. vorgesehen sein, dass die Abdeckung, beispielsweise aus Gießharz, eine Stärke von 1 mm bis 1 cm aufweist.
[0017] In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass das Paneel Holz umfasst, wobei dieses Holz bevorzugt furniert und zusätzlich oder alternativ lackiert ist. Holzpaneele fügen sich besonders gut in ein Wohnraumambiente ein und sind daher bevorzugt für Möbelplatten verwendbar. Es sind aber auch andere Materialien für das Paneel, wie beispielsweise Kunststoffe möglich. In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst das Paneel Zement und/oder acrylgebundene Mineralwerkstoffe.
[0018] In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst das Paneel eine Faserplatte, die aus zerfasertem Industrieholz einfach herstellbar und damit auch kostengünstig für den Hersteller eines erfindungsgemäßen Paneels erwerbbar ist. Eine derartige Faserplatte ist wiederum vorzugsweise furniert und zusätzlich oder alternativ lackiert und bietet eine günstige aber dennoch optische hochwertige Alternative zu einer reinen Holzplatte. Ein Beispiel einer möglichen Faserplatte ist eine mitteldichte Faser- oder Holzfaserplatte, eine sogenannte MDF-Platte.
[0019] In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die in der Ausnehmung angeordneten Dekorationselemente Schmucksteine und/oder Perlen, wobei besonders bevorzugt ist, wenn eine Vielzahl dieser Schmucksteine und/oder Perlen gleichartig ausgebildet ist. Besonders bevorzugt handelt es sich bei den Schmucksteinen um Glassteine und/oder bei den Perlen um Glasperlen, die wiederum in großer Zahl kostengünstig herstellbar und dennoch optisch reizvoll sind, wiewohl natürlich auch Schmucksteine bzw. Perlen aus Kunststoff verwendbar sind. Zur weiteren Erhöhung des ästhetischen Eindrucks ist in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass die Dekorationselemente Schmucksteine umfassen, die geschliffen sind. Insbesondere bei facettiert geschliffenen Schmucksteinen ergeben sich an den Kanten zwischen den jeweiligen Facetten gemeinhin als schön empfundene Lichtbrechungen. Sind eine Vielzahl derartiger Schmucksteine und/oder Perlen in einer Ausnehmung angeordnet, können sich diese optischen Wirkungen zu einem reizvollen Gesamteindruck verbinden. Werden die Schmucksteine und/oder Perlen nicht eingegossen, sondern z.B. lediglich in die Ausnehmung eingelegt, wobei die Ausnehmung mit einer zumindest teilweise für sichtbares Licht transparenten Abdeckung versehen werden kann, ergibt sich der Vorteil, dass Lufträume zwischen den Schmucksteinen bzw. Perlen bestehen bleiben, wodurch deren Brillanz vollständig erhalten bleibt. Für den Fall, dass derartige Schmucksteine und/oder Perlen zumindest teilweise in einem Gießharz eingegossen sind, kann das Gießharz aber so gewählt sein, dass die optische Brillanz der Schmucksteine auch nach dem Eingießen im Wesentlichen anhält, sodass insbesondere die Facetten und die Dreidimensionalität der Schmucksteine optisch gut erkennbar bleiben.
[0020] In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Ausnehmung nicht als Sackloch sondern als Durchgangsloch ausgebildet, wodurch das Gewicht des Paneels weiter reduzierbar ist und zudem eine größere Anzahl von Dekorationselementen in der Ausnehmung anordenbar ist. Ein weiterer Vorteil dieser Ausführungsform der Erfindung ist, dass eine Beleuchtung der Dekorationselemente von der von der Sichtfläche entfernten Seite des Paneels möglich ist. Dabei ist in einer Ausführungsform der Erfindung an der von der Sichtfläche abgewandten Seite der als Durchgangsloch ausgebildeten Ausnehmung eine für sichtbares Licht zumindest teilweise transparente Abdeckung, vorzugsweise aus Glas oder Plexiglas, angeordnet. Werden die Dekorationselemente zumindest teilweise eingegossen, kann auf diese an der von der Sichtfläche abgewandten Seite angeordnete Abdeckung verzichtet werden. Diese an der von der Sichtfläche abgewandten Seite angeordnete Abdeckung muss nicht zwangsweise formschön mit der Ausnehmung abschließen und kann beispielsweise über die Ausnehmung ragen und am Paneel angeschraubt werden. Für den Fall, dass mehrere als Durchgangslöcher ausgebildete Ausnehmungen im erfindungsgemäßen Paneel vorhanden sind, kann auch vorgesehen sein, für mehrere der Ausnehmungen eine einzelne Abdeckung an 3/9 österreichisches Patentamt AT 11 421 U1 2010-10-15 der von der Sichtfläche abgewandten Seite vorzusehen. Insbesondere kann es von Vorteil sein, dass eine einzelne Abdeckung die gesamte von der Sichtfläche abgewandte Seite des Paneels überdeckt. Wiederum kann diese an der von der Sichtfläche abgewandten Seite angeordnete Abdeckung transparent oder durchscheinend farbig sein. Wird ein derart ausgebildetes Paneel beispielsweise im Fassaden- oder Fensterbau montiert, können die in der Ausnehmung angeordneten Dekorationselemente mit Sonnenlicht von der von der Sichtfläche abgewandten Seite her beleuchtet werden, während ein Beobachter die Sichtfläche und die darin angeordneten und so beleuchteten Dekorationselemente sieht.
[0021] Bei einer als Durchgangsloch ausgebildeten Ausnehmung kann das Befüllen der Ausnehmung mit den Dekorationselementen einfach realisiert werden, indem zuerst die an der Sichtfläche angeordnete Abdeckung angeordnet wird, anschließend die Dekorationselemente von der von der Sichtfläche abgewandten Seite her in die Ausnehmung angeordnet werden und anschließend die Abdeckung an der von der Sichtfläche abgewandten Seite des Durchgangsloch angeordnet wird. Auch der umgekehrte Befüllungsvorgang ist möglich.
[0022] Sowohl für den Fall einer als Sackloch ausgebildeten Ausnehmung als auch für den Fall eines Durchgangslochs kann es vorgesehen sein, die Ausnehmung vollständig mit Dekorationselementen, beispielsweise Schmucksteinen, zu füllen. Durch eine derartige an der von der Sichtfläche abgewandten Seite des Paneels angeordnete Abdeckung werden die Dekorationselemente in der Ausnehmung gehalten. Insbesondere, wenn beide Seiten einer als Durchgangsloch ausgebildeten Ausnehmung mit einer Abdeckung versehen sind, kann auf eine Befestigung der Dekorationselemente verzichtet werden.
[0023] Die geometrische Form der Ausnehmung selbst ist prinzipiell beliebig. In einer Ausführungsform der Erfindung weist die Ausnehmung gekrümmte Seitenflächen auf, die beispielsweise mittels CNC-Fräsung herstellbar sind. Es können natürlich auch geradlinige Formen ausgeformt, z.B. ausgeschnitten, werden.
[0024] Neben der Beleuchtung der Ausnehmung durch Sonnenlicht, insbesondere, falls diese als Durchgangsloch ausgebildet ist, ist in einerweiteren Ausführungsform der Erfindung an oder beabstandet hinter der von der Sichtfläche abgewandten Seite der Ausnehmung eine Beleuchtungseinrichtung angeordnet, sodass die in der Ausnehmung angeordneten Dekorationselemente mit künstlichem Licht beleuchtbar sind. Besonders geeignet sind dafür Leuchtdioden, die sich durch eine hohe Effizienz auszeichnen. Leuchtdioden sind kostengünstig erwerbbar, weisen einen geringen Energieverbrauch und eine geringe Wärmeabstrahlung bei gleichzeitig geringen Ausmaßen auf. Zudem kann Licht in verschiedenen Farben abgestrahlt werden, insbesondere, wenn die Beleuchtungseinrichtung mehrere verschiedenfarbige Leuchtdioden umfasst.
[0025] In einer weiteren Ausführungsform ist weiters eine Regelungs- und/oder Steuerungseinrichtung in der Beleuchtungseinrichtung vorhanden. Damit kann sowohl die Farbe als auch die Helligkeit bzw. Intensität des von der Beleuchtungseinrichtung abgestrahlten Lichts geregelt bzw. gesteuert werden. Dadurch sind besonders reizvolle optische Effekte möglich. So können z.B. - falls mehrere erfindungsgemäße Ausnehmungen mit darin angeordneten Dekorationselementen vorhanden sind - diese getrennt und beispielsweise mit verschiedenen Farben und/oder verschiedenen Intensitäten beleuchtet werden. Es kann auch vorgesehen sein, beispielsweise mittels optischen Fasern Licht zu speziellen Bereichen der Ausnehmung hinzuführen. Die Beleuchtungseinrichtung selbst kann für den Fall eines Durchgangslochs hinter dem Paneel angeordnet sein, wodurch die Beleuchtungseinrichtung so platzierbar ist, dass die Beleuchtungseinrichtung selbst nicht oder kaum erkennbar ist. Insbesondere bei Schmucksteinen und/oder Perlen als Dekorationselemente erscheinen diese durch eine derartige Beleuchtung funkelnd und optisch ansprechend. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass die Beleuchtungseinrichtung direkt in der Ausnehmung angeordnet ist.
[0026] Die Innenwände der Ausnehmungen können ebenfalls lackiert sein, beispielsweise in der Farbe, die das Paneel auf seiner Sichtfläche aufweist. Es ist auch möglich Reflexionsschichten an den Seitenwänden oder gegebenenfalls auf der Bodenfläche der Ausnehmung 4/9 österreichisches Patentamt AT 11 421 U1 2010-10-15 vorzusehen. Eine mittels eines eingegossenen Gießharzes hergestellte Abdeckung für die Ausnehmung wird üblicherweise flüssiger Form eingegossen und härtet danach aus. Dabei kann die Aushärtung gegebenenfalls durch eine Änderung der Umgebungstemperatur oder der Temperatur des Paneels beschleunigt werden. Eine derartige Abdeckung aus Gießharz kann ebenso wie eine als Glasplatte oder Kunststoffplatte ausgebildete Abdeckung nachträglich mechanisch bearbeitet werden, beispielsweise durch Schleifen, Fräsen, Polieren usw. Dies kann beispielsweise nötig werden, um ausgehärtetes überschüssiges Gießharz zu entfernen und die Oberfläche der Abdeckung optisch ansprechend und gegebenenfalls bündig mit der Sichtfläche des Paneels zu gestalten.
[0027] Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der Figurenbeschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen im Folgenden näher erläutert. Darin zeigt: [0028] Fig. 1 eine Draufsicht eines erfindungsgemäßen Paneels mit einer Mehrzahl von Aus nehmungen mit jeweils einer Vielzahl darin angeordneter Dekorationselemente, und [0029] Fig. 2 einen Querschnitt einer Seitenansicht eines erfindungsgemäßes Paneels mit einer Beleuchtungseinrichtung.
[0030] Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Paneel 1 mit einer Vielzahl von Ausnehmungen 2, in denen jeweils wiederum eine Vielzahl von Dekorationselementen 3 angeordnet ist. Die Ausnehmungen 2 bilden daher formschöne Felder von Dekorationselementen 3. Die Randflächen der Ausnehmungen 2 sind gekrümmt und beispielsweise mittels CNC-Fräsen herstellbar. Die Ausnehmungen 2 verfügen über Abdeckungen 4, die zumindest teilweise für sichtbares Licht transparent sind. Die hier dargestellte Draufsicht zeigt die Sichtfläche des Paneels 1, also die dem Beobachter zugewandte Seite. Die Dekorationselemente 3 sind daher in dieser Darstellung unterhalb der Abdeckungen 4 angeordnet.
[0031] Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Paneels 1. Das Paneel umfasst dabei eine Flolzfaserplatte 6, deren Sichtfläche mit einem Furnier 7 versehen ist. In der Holzfaserplatte 6 ist eine als Durchgangsloch ausgebildete Ausnehmung 2 angeordnet, in der eine Vielzahl von als facettiert geschliffene Schmucksteine ausgebildeten Dekorationselementen 3 angeordnet ist. Mit der Sichtfläche des Paneels 1 bündig ist die an der Sichtfläche angeordnete Abdeckung 4 der Ausnehmung 2 ausgebildet. Diese Abdeckung 4 besteht beispielsweise aus Gießharz und ist für sichtbares Licht zumindest teilweise transparent. In dieser Ausführungsform der Erfindung sind die Dekorationselemente 3 nicht in Gießharz eingegossen, sodass der Hohlraum der Ausnehmung 2 mit den losen Schmucksteinen befüllt ist.
[0032] Auf der von der Sichtfläche abgewandten Seite des Paneels 1 ist eine weitere Abdeckung 5 angeordnet, die ebenfalls für sichtbares Licht zumindest teilweise transparent ist und beispielsweise aus Plexiglas besteht. Die Abdeckung 5 ragt über die Ausnehmung 2 hinaus und ist mit schematisch dargestellten Befestigungsmitteln 8, beispielsweise Schrauben, an der Holzfaserplatte 6 befestigt. In einem Abstand d hinter der von der Sichtfläche abgewandten Seite ist eine Beleuchtungseinrichtung 9 angeordnet, die von einer Haltevorrichtung 10 gehalten ist. Die Beleuchtungseinrichtung 9 selbst ist in diesem Ausführungsbeispiel als Faseroptik ausgebildet. Mit dieser Beleuchtungseinrichtung 9 können die Dekorationselemente 3 beleuchtet werden, sodass in diesem Fall die Schmucksteine aufgrund vielfacher Lichtbrechung, insbesondere an den Kanten zwischen den Facetten, einen optisch reizvollen, funkelnden Eindruck hinterlassen. Dieser Eindruck kann gegebenenfalls durch Reflexions- oder Lackschichten an den Seitenwänden der Ausnehmung 2 verstärkt werden.
[0033] Dabei kann die Erfindung sowohl nur eine Art von Dekorationselementen hinsichtlich Form und/oder Material, als auch eine Mehrzahl verschiedenartiger Dekorationselemente aufweisen. Sind diese Dekorationselemente als Schmucksteine ausgebildet, müssen nicht alle Schmucksteine gleichartig sein, obgleich dies bevorzugt ist. 5/9

Claims (20)

  1. österreichisches Patentamt AT 11 421 U1 2010-10-15 Ansprüche 1. Paneel mit einer Sichtfläche und mit mindestens einer in der Sichtfläche angeordneten Ausnehmung und einer Vielzahl von am Paneel angeordneten Dekorationselementen, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorationselemente (3) in der Ausnehmung (2) angeordnet sind.
  2. 2. Paneel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorationselemente (3) vollständig innerhalb der Ausnehmung (2) angeordnet sind.
  3. 3. Paneel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (2) an der Sichtfläche eine für sichtbares Licht zumindest teilweise transparente Abdeckung (4) aufweist.
  4. 4. Paneel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) aus Glas besteht.
  5. 5. Paneel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) aus Kunststoff besteht.
  6. 6. Paneel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) als eingegossenes Gießharz ausgebildet ist.
  7. 7. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) der Ausnehmung (2) bündig mit der Sichtfläche angeordnet ist.
  8. 8. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorationselemente (3) in der Ausnehmung (2) befestigt sind.
  9. 9. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorationselemente (3) zumindest teilweise in einem in der Ausnehmung (2) angeordneten Gießharz eingegossen sind.
  10. 10. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Paneel (1) ein, vorzugsweise furniertes und/oder lackiertes, Holz umfasst.
  11. 11. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Paneel (1) eine, vorzugsweise furnierte und/oder lackierte, Faserplatte oder Holzfaserplatte (6) umfasst.
  12. 12. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Paneel (1) Zement und/oder acrylgebundene Mineralwerkstoffe umfasst.
  13. 13. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorationselemente (3), vorzugsweise gleichartig ausgebildete, Schmucksteine und/oder Perlen sind.
  14. 14. Paneel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schmucksteine und/oder Perlen aus Glas bestehen.
  15. 15. Paneel nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorationselemente (3) Schmucksteine umfassen, die, vorzugsweise facettiert, geschliffen sind.
  16. 16. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (2) als Durchgangsloch ausgebildet ist.
  17. 17. Paneel nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass an der von der Sichtfläche abgewandten Seite des Durchgangslochs eine für sichtbares Licht zumindest teilweise transparente Abdeckung (5), vorzugsweise aus Glas oder Plexiglas, angeordnet ist.
  18. 18. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (2) gekrümmte Seitenflächen aufweist. 6/9 österreichisches Patentamt AT 11 421 U1 2010-10-15
  19. 19. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass an oder hinter der von der Sichtfläche abgewandten Seite der Ausnehmung (2) eine Beleuchtungseinrichtung (9) angeordnet ist, sodass die in der Ausnehmung (2) angeordneten Dekorationselemente (3) beleuchtbar sind.
  20. 20. Paneel nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung (9) eine Regelungs- und/oder Steuerungseinrichtung umfasst, mit der die Farbe und/oder Helligkeit des von der Beleuchtungseinrichtung abgestrahlten Lichts regelbar bzw. steuerbar ist. Hierzu 2 Blatt Zeichnungen 7/9
AT0801910U 2009-04-20 2010-04-01 Dekoratives paneel AT11421U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
ITUD20110200A1 (it) * 2011-12-14 2013-06-15 Minini & C S R L Con Unico Socio Pannello multistrato

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
ITUD20110200A1 (it) * 2011-12-14 2013-06-15 Minini & C S R L Con Unico Socio Pannello multistrato

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