— 3 —
Erwähnt sei, dass auf fol. 23 ein viereckiges Stück Pergament herausgeschnitten ist,
welches wohl eine Zeichnung zum ersten Capitel des zweiten Buches enthielt Die hier
und da an den Rändern noch vorhandenen, in den meisten Fällen aber weggeschnittenen
schwarzen Buchstaben bildeten, wie fol. 3315 noch vollständig erkennen lässt, die Vorschrift
für den Rubrikator. Kein Zweifel also, dass auch im vorliegenden Falle Letzterer und
der Scriptor zwei Personen waren, da sonst eine so umständliche Vorzeichnung überflüssig
gewesen wäre.
Wir schliessen hier zunächst die Beschreibung der Handschriften des XIII.
Jahrhunderts an, welche einen rein religiösen Charakter haben. Voran steht
an künstlerischer Bedeutung ein
XII. Breviarium Cisterciense.
(Sal. IX, 51.)
Starker Quartband von 301 Pergament-Blättern (158 X 237 mm), in Quaternionen,
die mit Reclamanten versehen sind, an Stelle der gebräuchlicheren Signaturen.*) Wie
aus der subscriptio hervorgeht, ist diese Handschrift in einem französischen Cisterzienser-
Kloster im März des Jahres 1288 vollendet worden. Der Schreiber nennt sich nicht.
Aus dem Umstände, dass hinten von fol. 290b an ein besonderer Abschnitt angefügt ist,
der sich auf die Verehrung des heiligen Leodgar bezieht, lässt sich leider kein Schluss
auf den Ursprungsort unserer Handschrift ziehen, da über 40 mittelalterliche Kloster-
gründungen in Frankreich unter den Schutz des heiligen Bischofs von Antun gestellt waren.
Auch die Eintragungen im Kalendarium geben keinen Anhaltspunkt nach dieser Richtung.
Die äussere Anordnung des in zwei Columnen geschriebenen Textes unterscheidet
sich von der bisher beobachteten besonders dadurch, dass statt der mehr oder minder
farblosen Liniirung eine solche mittelst braunschwarzer Tinte vorgenommen ist. Ausser-
dem sind die Seiten in ungewöhnlicher Weise ringsum durch je zwei parallele Striche
abgegrenzt, die die äusserste Grenze für das Beschneiden bilden sollten, trotzdem aber
wiederholt in Wegfall gekommen sind. Diese technischen Eigentümlichkeiten werden
uns u. A. bei den mit unserm Brevier mehr oder minder eng zusammen] längenden Hand-
schriften Sal. VIII, 23, Sal. X, 2 und Sal. IX, 35, wieder begegnen.
Das erste Blatt der Handschrift fehlt. Auf der Rückseite stand der Monat
Januar des Kalenders, mit dem das Brevier in üblicher Weise beginnt. Die Ausstattung
der noch vorhandenen 11 Seiten ist eine gleiche: links oben die Buchstaben K und L
*) Unter Reclamanten versteht man die Wiederholung des ersten Wortes einer neuen Lage unten
auf dem letzten Blatte der vorhergehenden, wodurch die Aufeinanderfolge der Lagen ebenso wie durch die sonst
übliche fortlaufende Nummerirung (Signaturen) festgelegt wird. S. Wattenbach, Schriftwesen II. Aufl. S. 148-
1*
Erwähnt sei, dass auf fol. 23 ein viereckiges Stück Pergament herausgeschnitten ist,
welches wohl eine Zeichnung zum ersten Capitel des zweiten Buches enthielt Die hier
und da an den Rändern noch vorhandenen, in den meisten Fällen aber weggeschnittenen
schwarzen Buchstaben bildeten, wie fol. 3315 noch vollständig erkennen lässt, die Vorschrift
für den Rubrikator. Kein Zweifel also, dass auch im vorliegenden Falle Letzterer und
der Scriptor zwei Personen waren, da sonst eine so umständliche Vorzeichnung überflüssig
gewesen wäre.
Wir schliessen hier zunächst die Beschreibung der Handschriften des XIII.
Jahrhunderts an, welche einen rein religiösen Charakter haben. Voran steht
an künstlerischer Bedeutung ein
XII. Breviarium Cisterciense.
(Sal. IX, 51.)
Starker Quartband von 301 Pergament-Blättern (158 X 237 mm), in Quaternionen,
die mit Reclamanten versehen sind, an Stelle der gebräuchlicheren Signaturen.*) Wie
aus der subscriptio hervorgeht, ist diese Handschrift in einem französischen Cisterzienser-
Kloster im März des Jahres 1288 vollendet worden. Der Schreiber nennt sich nicht.
Aus dem Umstände, dass hinten von fol. 290b an ein besonderer Abschnitt angefügt ist,
der sich auf die Verehrung des heiligen Leodgar bezieht, lässt sich leider kein Schluss
auf den Ursprungsort unserer Handschrift ziehen, da über 40 mittelalterliche Kloster-
gründungen in Frankreich unter den Schutz des heiligen Bischofs von Antun gestellt waren.
Auch die Eintragungen im Kalendarium geben keinen Anhaltspunkt nach dieser Richtung.
Die äussere Anordnung des in zwei Columnen geschriebenen Textes unterscheidet
sich von der bisher beobachteten besonders dadurch, dass statt der mehr oder minder
farblosen Liniirung eine solche mittelst braunschwarzer Tinte vorgenommen ist. Ausser-
dem sind die Seiten in ungewöhnlicher Weise ringsum durch je zwei parallele Striche
abgegrenzt, die die äusserste Grenze für das Beschneiden bilden sollten, trotzdem aber
wiederholt in Wegfall gekommen sind. Diese technischen Eigentümlichkeiten werden
uns u. A. bei den mit unserm Brevier mehr oder minder eng zusammen] längenden Hand-
schriften Sal. VIII, 23, Sal. X, 2 und Sal. IX, 35, wieder begegnen.
Das erste Blatt der Handschrift fehlt. Auf der Rückseite stand der Monat
Januar des Kalenders, mit dem das Brevier in üblicher Weise beginnt. Die Ausstattung
der noch vorhandenen 11 Seiten ist eine gleiche: links oben die Buchstaben K und L
*) Unter Reclamanten versteht man die Wiederholung des ersten Wortes einer neuen Lage unten
auf dem letzten Blatte der vorhergehenden, wodurch die Aufeinanderfolge der Lagen ebenso wie durch die sonst
übliche fortlaufende Nummerirung (Signaturen) festgelegt wird. S. Wattenbach, Schriftwesen II. Aufl. S. 148-
1*