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Postrat

deutscher Titel für einen Postbeamten des Eingangsamtes im höheren Dienst

Als Postrat wurde in Deutschland bis zur Postreform II ein Postbeamter des Eingangsamtes im höheren Dienst bezeichnet.[1] Im Ruhestand darf die Bezeichnung Postrat a.D. getragen werden.

Dienstgradabzeichen: In goldfarben; Ein Streifen mit zwei Eichenlaubblättern und einem Stern (typischerweise auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe getragen).

Funktionen

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Typische Aufgaben eines Postrats waren die Leitung eines Postamts, Abteilungsleitung in einem Hauptpostamt, oder die Lehrtätigkeit als Ausbilder in einer Postausbildungsstätte.

Besoldung und Beförderung

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Die Besoldung erfolgte dabei in der Besoldungsgruppe A 13. Nach ausreichender Qualifikation konnte ein Postrat zum Postoberrat befördert werden.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Geltungsbereich des Postpersonalrechtsgesetzes (Postlaufbahnverordnung – PostLV).