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Kriegsgericht (Film)

Film von Kurt Meisel (1959)

Kriegsgericht ist ein deutscher Antikriegsfilm von Gero Wecker aus dem Jahre 1959, der von der Arca-Filmgesellschaft mbH in Berlin hergestellt wurde, mit Karlheinz Böhm in einer Hauptrolle. Grundlage war die Erzählung „Kreuzer Pommern“ von Will Berthold in der Zeitschrift Revue. Er handelt von der Anklage und der Verurteilung von Marinesoldaten wegen Fahnenflucht im Zweiten Weltkrieg und wurde in schwarz-weiß gedreht.

Film
Titel Kriegsgericht
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Deutsch
Erscheinungsjahr 1959
Länge 84 Minuten
Altersfreigabe
Produktions­unternehmen Arca-Filmproduktion
Stab
Regie Kurt Meisel
Drehbuch
Produktion
Musik Werner Eisbrenner
Kamera Georg Krause
Schnitt Wolfgang Wehrum
Besetzung

Handlung

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Drei schiffbrüchige deutsche Marinesoldaten, Oberleutnant Düren, Fähnrich Stahmer und Maat Hinze, werden von einem deutschen U-Boot gerettet. Nachdem sich herausgestellt hat, dass sie die einzigen Überlebenden der Versenkung des Kriegsschiffes Pommern sind, werden sie zunächst als Helden gefeiert und dekoriert. Einem Ermittler fallen daraufhin jedoch Ungereimtheiten in den Berichten der drei auf, und er erwägt die Möglichkeit, dass sie das Schiff aus Eigeninteresse bewusst verlassen haben. Er erwirkt ein Gerichtsverfahren und tritt dort mit dem Vorwurf der Fahnenflucht auch selbst als Ankläger auf. Wegen dieser Personalunion beantragt der gemeinsame und in Sachen Militärgerichtsbarkeit unerfahrene Verteidiger der drei erfolglos, ihn als befangen abzulehnen. Die drei beteuern zunächst ihre Unschuld, als sie sich jedoch mehr und mehr in Widersprüche verwickeln, räumt einer nach dem anderen ein, das Schiff vorzeitig verlassen zu haben, reklamieren jedoch, zum Teil stark emotionalisiert, dass keiner ihrer Kameraden dadurch zu Schaden gekommen sei, wohingegen ein weiteres Verbleiben ihrerseits auf dem Schiff nur ihren unnötigen Tod ohne Nutzen für andere zur Folge gehabt hätte. Alle drei werden schließlich zum Tode verurteilt.

Produktionsnotizen

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Der Film entstand im Atelier Berlin-Pichelsberg. Die Uraufführung erfolgte am 16. April 1959 im EM-Theater Stuttgart.[1]

Rezeption

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Der Spiegel 12/1959 veröffentlichte einen Artikel über den Film und seine Roman-Grundlage. Diese habe sich an das Schicksal des Kriegsschiffes Bismarck angelehnt, wobei im Artikel die Umstände der Desertion als zweifelhaft eingestuft werden. Weiter zweifelt der Artikel die Authentizität der emotionalen und engagierten Verteidigungsrede des Rechtsanwaltes sowohl im persönlichen Gespräch mit dem Richter als auch im Plädoyer vor Gericht in Anbetracht realer Militärgerichtsbarkeit im Dritten Reich an. Ferner bewertet er weitere dramaturgische Effekte wie Überblendtechniken in der Urteilsszene und das Einspielen eines Soldatenliedes.[2]

„Ein phrasenhafter Antikriegsfilm, zudem im Problemansatz fragwürdig.“

Lexikon des internationalen Films[3]

Sonstiges

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Der Film ist bei e-m-s auf DVD erschienen.

Der Film war bei den Internationalen Filmfestspielen von Cannes 1959 nominiert.

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Einzelnachweise

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  1. CineGraph – Lexikon zum deutschsprachigen FilmGeorg Krause
  2. Die Pommern war ihr Schicksal. In: Der Spiegel. 17. März 1959, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 27. Januar 2024]).
  3. Kriegsgericht. In: Lexikon des internationalen Films. Filmdienst, abgerufen am 19. September 2016.