Nationalratswahlkreis Zürich-Ost
Der Nationalratswahlkreis Zürich-Ost war ein Wahlkreis bei Wahlen in den Schweizer Nationalrat. Er bestand von 1848 bis 1919 (Einführung des heute üblichen Proporzwahlrechts) und umfasste den östlichen Teil des Kantons Zürich.
Von 1869 bis 1893 stellten mit Ausnahme eines nur zwei Wochen im Amt gewesenen Liberalen ausschliesslich Mitglieder der Demokraten die Vertreter des Bezirks in Winterthur. Diese waren in der Region Winterthur historisch sehr stark und erreichten unter anderem 1874 die Totalrevision der Bundesverfassung und Einführung des Referendumsrecht. Der Einfluss Winterthurs auf die nationale Politik jener Zeit prägte den Begriff der «École de Winterthour».
Wahlverfahren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zürich-Ost ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Zürich-Ost trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 3, ab 1911 die Nummer 4.
Aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl erhielt Zürich-Ost bei Wahlkreisrevisionen mehrmals eine höhere Anzahl Sitze zugesprochen.
- 1848 bis 1878: 3 Sitze
- 1881 bis 1899: 4 Sitze
- ab 1902: 5 Sitze
Ausdehnung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, wobei man den bereits 1848 von der Zürcher Kantonsregierung geschaffenen Wahlkreis unverändert übernahm.[1] Er umfasste:
- den Bezirk Pfäffikon
- den Bezirk Uster
- die Zünfte Elgg, Oberwinterthur, Turbenthal, Wiesendangen und Winterthur im Bezirk Winterthur (ganzes Bezirksgebiet ohne die Gemeinden Brütten, Dägerlen, Dättlikon, Hettlingen, Neftenbach, Pfungen, Seuzach, Töss, Veltheim und Wülflingen)[2]
Mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 3. Mai 1881 erfolgte eine Vergrösserung, als die übrigen Gemeinden des Bezirks Winterthur vom Wahlkreis Zürich-Nord abgetrennt und Zürich-Ost hinzugefügt wurden.[3] Der Wahlkreis Zürich-Ost umfasste neu:
- den Bezirk Pfäffikon
- den Bezirk Uster
- den Bezirk Winterthur
1919 wurden die fünf Zürcher Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis Zürich zusammengelegt, in welchem das Proporzwahlrecht gilt.
Nationalräte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- G = Gesamterneuerungswahl
- E = Ersatzwahl bei Vakanzen
Quelle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Erich Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919. Band 3. Francke Verlag, Bern 1978, ISBN 3-7720-1445-3.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes (vom 21. Dezember 1850). (PDF, 676 kB) In: Bundesblatt Nr. 61 vom 28. Dezember 1850. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 28. Oktober 2014.
- ↑ Gesetz über die Bezirks- und Zunfteintheilung. (PDF) In: Zürcher Gesetzessammlung seit 1803. Kanton Zürich, 27. Juni 1831, S. 215, abgerufen am 26. August 2024.
- ↑ Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath (vom 3. Mai 1881). (PDF, 288 kB) In: Bundesblatt Nr. 20 vom 10. Mai 1881. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 28. Oktober 2014.