Richtfest
Das Richtfest (auch Bauheben, Weihefest, Hebefest, Hebfeier, Hebauf, Hebweih, Hebmahl, Firstbier, Aufschlagfest oder Hiebschmaus; in Österreich Gleichenfeier, Firstfeier/-fest oder Dachgleiche; in der Schweiz Aufrichte, niederdeutsch Fensterbeer) wird gefeiert, wenn der Rohbau eines Gebäudes fertiggestellt und der Dachstuhl errichtet bzw. das Dach erstellt ist. Ein Richtfest findet immer auf der Baustelle und zur Arbeitszeit statt, damit alle daran teilnehmen können. Bei Häusern ohne Dachstuhl wird stattdessen bisweilen ein „Deckenfest“ gefeiert und bei Sanierungsarbeiten an historischen Türmen ist auch ein Knopffest denkbar.
Geschichte
Das Richtfest lässt sich bereits im 14. Jahrhundert nachweisen. Der Brauch geht auf rituelle Formen der Zinszahlung und der Abgeltung von Arbeitsleistungen zurück, wie sie im Mittelalter nicht ungewöhnlich waren. Die festlichen Zusammenkünfte, die zum Abschluss der einzelnen Arbeiten abgehalten wurden, müssen als rechtsverbindliche symbolische Handlungen betrachtet werden, für die der Kontakt zwischen Untertan und Obrigkeit kennzeichnend war. In diesem Sinne steht das Richtfest in Zusammenhang mit Erntebier bzw. Erntedankfest.[1]
Ablauf des Richtfestes
Das Dach wird mit dem Richtkranz (auch Richtkrone genannt) oder dem Richtbaum geschmückt und einer der Zimmerleute oder der Polier hält eine kurze Ansprache, den Richtspruch oder Zimmermannsspruch. Der Richtspruch ist zum einen ein Dank an Architekt und Bauherr, zum anderen eine Bitte um Gottes Segen für das Haus. Der Redner bekommt traditionell Wein oder Schnaps, um auf das Wohl der Hausbesitzer zu trinken, und wirft am Ende des Richtspruches das Glas vom Dach. Zerspringt es am Boden, wird alles gut, bleibt das Glas heil, gilt das als ein schlechtes Omen und eine Schmach für den Werfer. Der Bauherr muss noch den letzten Nagel einschlagen, manchmal spielen ihm die Zimmerleute hier noch einen kleinen Streich.
Im Anschluss an den Richtspruch wird gefeiert, der so genannte Richtschmaus oder Hebeschmaus findet meist auf der Baustelle statt. Der Bauherr richtet das Fest aus, was sein Dank an die beteiligten Handwerker ist. Im 15. und 16. Jahrhundert waren Getränke und Speisen zum Beginn oder Ende eines Bauabschnittes zudem Teil des Handwerkerlohns. Zum Richtfest werden neben den Handwerkern auch alle weiteren Helfer, die Nachbarn und ein Vertreter des Bauträgers eingeladen. Es ist gleichzeitig eine Gelegenheit, um Freunden und Verwandten den Baufortschritt vorzuführen.
Früher gestaltete man das Richtfest etwas anders. Der Bauherr hatte auch den letzten Nagel einzuschlagen, doch war der betreffende Sparren von den Handwerkern zunächst versteckt gehalten worden. Dann verhandelten die Zimmerleute mit dem Bauherrn über die zu liefernde Biermenge zum Fest, ehe die Bauhandwerker das Geheimnis um den Balken lüfteten. Der Bauherr schlug dann den Nagel ein, wurde anschließend auf den Sparren gesetzt und dreimal um den Neubau getragen, ehe das feuchtfröhliche Feiern begann.
Der Name Richtfest leitet sich vom Ausdruck aufrichten oder errichten her, mit dem das Aufstellen des Dachstuhls bezeichnet wird. Deshalb heißt das Richtfest in der deutschsprachigen Schweiz auch Aufrichte.
Literatur
- August Hollweg: Das zünftige Richtfest: Alte und neue Richtsprüche. Aschendorff Verlag, Münster 1992, ISBN 3-402-06142-2.
- A. Buder, G. Becht: Zünftige Richtsprüche: Für Bauwerke aller Art. Bruderverlag, Köln 2002, ISBN 3-87104-112-2.
- Reinhold Reith: Lohn und Leistung: Lohnformen im Gewerbe, 1450–1900. Franz Steiner, Stuttgart 1999, ISBN 978-3-515-07512-1.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Brauchtum. In: Lexikon des Mittelalters