Meisterstück
Das Meisterstück ist ein Begriff aus dem Handwerk. Übertragen wird es auch für etwas besonders Gelungenes angewendet.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit dem Mittelalter musste der Handwerker die Gesellenzeit erfolgreich hinter sich bringen. Danach konnte er sich unter bestimmten Voraussetzungen, wie Vorhandensein einer Stelle und eheliche Geburt, als Meister bewerben. Gestattete die Zunft den Antrag, musste der Antragsteller unter Aufsicht ein handwerklich anspruchsvolles Stück als Beweis seines Könnens fertigen. Neben der erfolgreichen Herstellung des Meisterstückes war eine mündliche Prüfung üblich.
Spätestens ab dem 15. Jahrhundert war in vielen Zünften dafür eine vorangegangene Wanderschaft vonnöten.[1]
In den meisten Zünften waren durch Zunftbrauch oder Handwerksordnung Regeln für das Erstellen des Meisterstücks festgelegt. Das Meisterstück musste in der Regel in der Werkstatt eines „geschworenen Meisters“ angefertigt werden. Den Gesellen entstanden durch die Meisterprüfung oft hohe Kosten, da die begutachtenden Meister bei der Freisprechung bewirtet und für ihre Mühen bei der Überwachung der Herstellung des Meisterstücks entschädigt werden mussten.
Das Meisterstück blieb Besitz des Meisters und konnte von ihm auch verkauft werden. Doch weil in den Zunftordnungen vielfach noch längst altmodisch gewordene Formtypen vorgeschrieben waren, gestaltete sich der Verkauf oft schwierig und als Ausweg veranstalteten die Meister gelegentlich eine Lotterie, bei der das Stück verlost wurde. Doch nicht in allen Zünften war die Form des Meisterstücks vorgeschrieben. Manche „Meisterstücke“ haben sich wegen ihrer ungewöhnlichen und kuriosen Form erhalten und manche sind auch kein solches im Sinne von „Prüfungsarbeit“.
Teilweise wurden die Kosten und Anforderungen an Meisterstücke von einzelnen Zünften bewusst verschärft, um Konkurrenz fernzuhalten. So kam es, dass die Anforderungen in verschiedenen Städten oft sehr unterschiedlich waren.
Heute ist das Meisterstück vor allem Nachweis, dass auch die traditionellen Techniken des betreffenden Handwerks beherrscht werden.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Notker Hammerstein, Christa Berg (Hrsg.): Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte: 15. – 17. Jahrhundert : von der Renaissance und der Reformation bis zum Ende der Glaubenskämpfe, C.H. Beck, 1996, S. 396f. ISBN 9783406324635
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Susanne Hähnchen: Rechtsgeschichte: Von der Römischen Antike bis zur Neuzeit, Hüthig Jehle Rehm, 2013, S. 149. ISBN 9783811463059