Leistungsgerechtigkeit
Leistungsgerechtigkeit bezeichnet eines der Prinzipien der Verteilungsgerechtigkeit, wonach z. B. die Verteilung der Einkommen innerhalb einer Gesellschaft dann als gerecht gilt, wenn die Einkommen dem Wert der Leistung der jeweiligen Gesellschaftsmitglieder entsprechen. Wie genau sich die jeweilige Leistung bemessen lässt, ist jedoch umstritten.[1]
Die Leistungsgerechtigkeit steht im Gegensatz zum Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit, wonach die Einkommen entsprechend den Bedürfnissen an die Gesellschaftsmitglieder verteilt wird. Ähnlich verhält es sich auch mit der Verteilungsgerechtigkeit, bei der alle Individuen die gleiche Menge eines Gutes zur Verfügung gestellt bekommen. Friedrich August von Hayek widerspricht der verbreiteten Auffassung, dass Leistungsgerechtigkeit das einer Marktwirtschaft zugrunde liegende Prinzip sei. Zwar tendiere der marktliche Wettbewerbsprozess dazu eine Proportionalität von Leistung und Ertrag zu fördern. Letztlich beruhten Markteinkommen jedoch auch auf Angebot und Nachfrage. Hayek argumentiert deshalb, dass eine derartige Vorstellung von Gerechtigkeit nicht auf die sich aus dem Wettbewerbsprozess ergebende Verteilung anwendbar sei. Gerecht sei vielmehr, die Regeln des Wettbewerbprozesses zu beachten (→Regelgerechtigkeit).[2]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Wolfgang Cezanne: Allgemeine Volkswirtschaftslehre, 6. Auflage, Oldenbourg Verlag, 2005, ISBN 3486577700, S. 14 f.
- ↑ Stefan Empter, Robert B. Vehrkamp: Soziale Gerechtigkeit: eine Bestandsaufnahme, Bertelsmann Stiftung, 2007, ISBN 3892049254, S. 46.; Vgl. auch Frank Nullmeier: Paradoxien der Eigenverantwortung, in: Ludger Heidbrink: Verantwortung in der Zivilgesellschaft: Zur Konjunktur eines widersprüchlichen Prinzips, Campus Verlag, 2006, ISBN 3593380102, S. 162.