Judenhaus
Als Judenhaus wurden in der Behördensprache des NS-Staates Wohnhäuser aus (ehemals) jüdischem Eigentum bezeichnet, in die ausschließlich jüdische Mieter und Untermieter zwangsweise eingewiesen wurden.[1] Wer in diesem Zusammenhang als Jude galt, war im § 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 geregelt; ausgenommen wurden sogenannte privilegierte Mischehen.
Damit wurde zu Lasten der Juden Wohnraum für die sogenannte deutschblütige Bevölkerung freigemacht. Die Maßnahme erleichterte Diskriminierungen der jüdischen Bewohner und unterband gewachsene nachbarschaftliche Beziehungen.
Der Begriff Judenhaus wurde in die Alltagssprache des Dritten Reichs übernommen. Als Alternative zum nationalsozialistischen Begriff wird heute auch der Begriff Ghettohaus verwendet. Der Verein Aktives Museum etablierte im Jahr 2023 mit einer großen Online-Ausstellung zu antisemitischer Wohnungspolitik in Berlin die Bezeichnung „Zwangsräume“.
Lockerung des Mieterschutzes
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens (RGBl. I, S. 1709) vom 3. Dezember 1938 verpflichtete jüdische Hauseigentümer, ihre Immobilien zu verkaufen. Hermann Göring teilte am 28. Dezember 1938 einschränkend mit, vordringlich sei die „Arisierung“ der Betriebe und Geschäfte, die „Arisierung“ des Hausbesitzes sei „an das Ende der Gesamtarisierung zu stellen“. Es sei nämlich erwünscht, „in Einzelfällen nach Möglichkeit so zu verfahren, daß Juden in einem Haus zusammengelegt werden, soweit die Mietverhältnisse dies gestatten würden.“[2]
Das Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden (RGBl. I, S. 864) vom 30. April 1939 lockerte den Mieterschutz für Juden. In juristischen Kommentaren zum „Wohnungssonderrecht für Juden“ hieß es zur Begründung: „Es widerspricht nationalsozialistischem Rechtsempfinden, wenn deutsche Volksgenossen in einem Hause mit Juden zusammenleben müssen.“[3] Jüdischen Mietern konnte vom „deutschblütigen“ Vermieter gekündigt werden, sofern Ersatzwohnraum nachgewiesen wurde. Eine vertraglich vereinbarte langfristige Mietdauer konnte auf die gesetzlichen Fristen reduziert werden. Jüdische Mieter konnten angewiesen werden, weitere Juden als Untermieter in ihre Wohnung aufzunehmen. Den Mietvertrag sowie die Höhe der Miete konnte die Gemeindebehörde bestimmen.
Schon im Vorgriff hatte eine „Verordnung über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin und der Hauptstadt der Bewegung München“ (RGBl. I, S. 159) vom 8. Februar 1939 eine Meldepflicht für freiwerdende jüdische Wohnungen in Berlin und München eingeführt; diese sollten als Ersatzwohnraum für „deutschblütige Mieter“ dienen.[4] Als die Konzentrationsbestrebungen in den Großstädten Berlin, München und Wien nicht den gewünschten Erfolg zeigten, wurde der Mieterschutz am 10. September 1940 dort auch für jüdische Mieter und Untermieter eingeschränkt, falls das Gebäude an einen „arischen“ Eigentümer übergegangen war oder von der Kultusgemeinde oder der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland verwaltet wurde.[5] Exemplarisch ist die von der Stadt Köln veröffentlichte Historie des Hauses Bier[6] in der Hülchrather Straße 6 in Köln, für das der Künstler Gunter Demnig 2012 erstmals einen Stolperstein für ein arisiertes Wohngebäude verlegte.[7]
Einweisung und Wohnsituation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bereits unmittelbar nach den Novemberpogromen 1938 erwog Hermann Göring die Einrichtung von Ghettos. Reinhard Heydrich hielt jedoch eine polizeiliche Überwachung dort für schwierig; er empfahl eine Unterbringung in Judenhäusern und rechnete dabei mit einer Kontrolle „durch das wachsame Auge der gesamten Bevölkerung“.[8]
Ab Herbst 1939 beginnend (in Wien und im Sudetengau auch schon vorher[9]), aber auch zeitlich wesentlich später wie zum Beispiel Hamburg ab April 1942[10] wurden alle kennzeichnungspflichtigen Juden auf Anweisung der Gestapo und teils unter erzwungener Mitwirkung der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland in „Judenhäuser“ eingewiesen und dort sehr beengt untergebracht. Der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland waren zahlreiche Gebäude überschrieben worden, weil kleinere Kultusgemeinden den Unterhalt nicht mehr finanzieren konnten oder sich auflösten. Oft wurden Juden in diese Einrichtungen eingewiesen: notdürftig zu Wohnzwecken umgewidmete Kindergärten und Schulen, Altersheime und Krankenhäuser, Büros und Versammlungsräume, Betsäle und Friedhofshallen.[11]
Neben ideologischen Gründen bestimmten auch handfeste materielle Interessen diese Maßnahme. So forderte die Stapoleitstelle Düsseldorf im Herbst 1941 die Zusammenlegung mehrerer jüdischer Familien in eine Wohnung; dabei sei „als selbstverständlich vorauszusetzen, daß den Juden nur die ungesundesten und schlechtesten Wohnungen belassen“ blieben. Es würde für die deutschblütige Bevölkerung Wohnraum freigemacht, „ohne daß hierdurch eine finanzielle Belastung des Reiches oder der Gemeinden eintritt“. Die Wohnhäuser sollten jedoch „nicht alle nebeneinander zu liegen kommen (Ghettosierungsverbot)“.[12]
Die allgemeine Wohnungsnot in Großstädten verschärfte sich laufend durch Luftangriffe. In Hamburg waren bis Ende 1941 schon über 1.000 Wohnungen durch Bomben zerstört worden. In einer vertraulichen Niederschrift hieß es: „Der ursprüngliche Plan, die Juden an mehreren Stellen im Stadtgebiet zusammenzuziehen, ist aufgegeben worden. Nunmehr hat der Führer auf Antrag des Reichsstatthalters entschieden, dass die hier wohnenden Juden bis auf ganz Alte und Sieche nach Osten evakuiert werden sollen. […] Gerechnet wird [alsbald] mit einem Zugang von ca. 1.000 freien Wohnungen auf Grund dieser Maßnahme.“[13]
In Hannover war die „Umsiedlungsaktion“ bereits im September 1941 abgeschlossen: Rund 1500 Juden waren in fünfzehn Gebäuden zusammengeballt; außer Wohnhäusern wurden auch ehemalige Büroräume, ein Gemeindehaus mit Schule und das israelitische Krankenhaus belegt.[14] Eines der Gebäude war die Herschelstraße 31. Judenhäuser in Braunschweig bestanden von 1939 bis Mitte/Ende 1943. Danach waren alle jüdischen Bewohner entweder ausgewandert, deportiert worden oder tot. In Hamburg wurden seit April 1942 alle noch nicht deportierten Träger von „Judensternen“ zwangsweise in Judenhäuser eingewiesen; betroffen waren davon ab Herbst 1942 auch die Partner aus „nichtprivilegierten Mischehen“. Ab 1943 mussten in einigen Reichsgauen auch Partner aus „privilegierten Mischehen“ in Judenhäuser umziehen.[15]
In Hamburg wurden pro Person sechs bis acht Quadratmeter Wohnfläche zugestanden. Ein Mitarbeiter der Reichsvereinigung berichtete 1941 aus Hannover: „Bett neben Bett, kein Platz für Gänge. […] Tische und Stühle fehlen wegen Platzmangels. […] Keine 3 qm Grundfläche.“[16] Victor Klemperer notierte über ein Dresdner Judenhaus: „Cohns, Stühlers, wir. Badezimmer und Klo gemeinsam. Küche gemeinsam mit Stühlers, nur halb getrennt – eine Wasserstelle für alle drei […] Es ist schon halb Barackenleben, man stolpert übereinander, durcheinander.“[17]
Die Judenhäuser und Judenwohnungen mussten gemäß einer Anweisung des Reichssicherheitshauptamtes bis zum 15. März 1942 mit einem auf weißem Papier gedruckten schwarzen Judenstern an der Eingangstür gekennzeichnet werden[18] und standen unter Kontrolle der Gestapo[19]. Klemperer schreibt in seinen Tagebüchern mehrfach über ihm berichtete wie auch selbst erlebte „Haussuchungspogrome“, bei denen die Bewohner von Gestapobeamten beleidigt, bespuckt, geohrfeigt, getreten, geschlagen und bestohlen wurden. „Im Aufwachen: Werden ‚sie‘ heute kommen? Beim Waschen…: Wohin mit der Seife, wenn ‚sie‘ jetzt kommen? Dann Frühstück: alles aus dem Versteck holen, in das Versteck zurücktragen. […] Dann das Klingeln… Ist es die Briefträgerin, oder sind ‚sie‘ es?“[20]
Planungen für Berlin
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ab Januar 1941 und verstärkt ab Ende März 1941 mussten in Berlin zahlreiche Juden ihre Wohnungen verlassen, um Platz zu schaffen oder Ersatzwohnraum freizugeben, weil die Reichshauptstadt nach Plänen von Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt Albert Speer großräumig umgestaltet werden sollte.[21] Allein im August 1941 sollten über 5000 „jüdische Wohnungen“ geräumt werden.[22]
Nicht realisiert wurden Pläne, die im Zusammenhang mit der Einführung des Judensterns im Reichspropagandaministerium im August 1941 besprochen wurden. Danach sollten mehr als 70.000 Berliner Juden aus ihren Wohnungen vertrieben und in Barackenlagern konzentriert werden.[23] Da im Herbst 1941 die Deportationen reichsdeutscher Juden nach Litzmannstadt (Łódź), Minsk und Riga einsetzten, blieb es bei zahlreichen Zwangsräumungen und Wohnungszusammenlegungen.
Sogenannte Sammelwohnungen in Wien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am Beispiel des gesamten Wohnhauses und speziell der Wohnung von Sigmund Freud in der Berggasse 19 in Wien wurde das System der „Arisierung“ von Wohnungseigentum umfassend erforscht und dargestellt.[24][25]
Ungarn
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der deutschen Besetzung Ungarns im März 1944 wurden ab Mai 1944 die Juden im Komitat Fejér von der intakten ungarischen Kommunalverwaltung in Häuser von Juden zusammengepfercht, die dann mit einem gelben Stern gekennzeichnet wurden.[26] In Budapest brachten die Behörden die Juden zunächst ab Mitte Juni 1944 in Häusern unter, die mit einem gelben Stern von 30 Zentimetern Größe gekennzeichnet waren. Sie lagen über das gesamte Stadtgebiet verstreut.[27]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Karin Guth: Bornstraße 22. Ein Erinnerungsbuch. „… wir mußten ja ins Judenhaus, in ein kleines Loch.“ Dölling und Galitz, Hamburg 2001, ISBN 3-935549-06-7.
- Roland Maier: Die Verfolgung und Deportation der jüdischen Bevölkerung, in: Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier (Hrsg.): Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern, Schmetterling, Stuttgart 2013, ISBN 3-89657-145-1, S. 259–304.
- Guy Miron (Hrsg.): The Yad Vashem encyclopedia of the ghettos during the Holocaust, Yad Vashem, Jerusalem 2009, ISBN 978-965-308-345-5, dort: Judenhäuser in Germany. Bases on excerpts from articles by Marlis Buchholz and Konrad Kwiet, S. 999–1001.
- Willy Rink: Das Judenhaus: Erinnerungen an Juden und Nichtjuden unter einem Dach. Aktives Museum Spiegelgasse für Deutsch-Jüdische Geschichte, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-941289-02-4.
- Willy Rink: Stolpersteine: Späte Gedanken über das Leben im Judenhaus. Epubli GmbH, Berlin 2015, ISBN 978-3-7375-4758-1.
- Susanne Willems: Der entsiedelte Jude. Albert Speers Wohnungsmarktpolitik für den Berliner Hauptstadtbau. Edition Hentrich, Berlin 2002, ISBN 3-89468-259-0 (Publikationen der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannseekonferenz 10, zugleich Dissertation an der Universität Bochum 1999 unter dem Titel: Stadtmodernisierung, Wohnungsmarkt und Judenverfolgung in Berlin 1938 bis 1943.).
- Renate Hebauf: Gaußstraße 14, Ein Ghettohaus in Frankfurt am Main, Die Geschichte eines Hauses und seiner jüdischen Bewohnerinnen und Bewohner zwischen 1912 und 1945, Cocon-Verlag Hanau 2010.
- Jan Oestreich u. a.: Verdrängt – Verfolgt – Vergessen. Das „Judenhaus“ Weender Landstr. 26 und seine BewohnerInnen, in: Schriften der Göttinger Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, Heft 6, Göttingen 2016.
- Peter Franz: Das Judenhaus. Eine Viehhandlung wurde zum „Judenhaus“. Die Nr. 11 aus der Reihe der Apoldaer Judengeschichten. Apolda 2019, ISBN 3-935275-74-9.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden vom 30. April 1939 (RGBl. 1939 I, 864)
- Das Judenhaus Bornstraße 22 (Louis-Levy-Stift) ( vom 13. November 2012 im Internet Archive), Hamburg
- „Judenhäuser“ in Leipzig 1939–1945. Ein Schülerprojekt
- „Judenhäuser“ in Düsseldorf, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf. (Website mit interaktiver Karte)
- Zwangsräume. Antisemitische Wohnungspolitik in Berlin 1939–1945
- Goethestraße 54, München, derzeit Zwischennutzung durch die Villa Stuck
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Angelika Schwarz: Von den Wohnstiften zu den „Judenhäusern“; in: Angelika Ebbinghaus, Karsten Linne (Hrsg.): Kein abgeschlossenes Kapitel: Hamburg im „Dritten Reich“; Hamburg 1997; ISBN 3-434-52006-6; S. 246.
- ↑ Als Dokument 215 abgedruckt in: Susanne Heim (Bearb.): Deutsches Reich 1938 – August 1939, (Dokumente, Reihe: Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 Band 2) München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 583 / ebenso als PS-069 in: IMT: Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, Band XXV, S. 132f.
- ↑ Angela Schwarz: Von den Wohnstiften zu den ‚Judenhäusern’. In: Kein abgeschlossenes Kapitel: Hamburg im 3. Reich, herausgegeben von Angelika Ebbinghaus und Linne Karsten, Europäische Verlagsanstalt (eva), Stuttgart 1997, ISBN 978-3-434-52006-1, S. 238.
- ↑ Verordnung über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin und der Hauptstadt der Bewegung München vom 8. Februar 1939 (RGBl. I, S. 159)
- ↑ Wolf Gruner: Judenverfolgung in Berlin 1933–1945. Eine Chronologie der Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt. Berlin 1996, ISBN 3-89468-238-8, S. 66 bzw. 75.
- ↑ Das Haus Bier in der Hülchrather Straße. In: Webseite der Stadt Köln. Stadt Köln, abgerufen am 22. August 2018.
- ↑ Aachener Anwaltverein (Hrsg.): Hülchrather Straße 6 – ein Kölner Ghettohaus als Wartehalle in den Tod Sieben Stolpersteine am OLG erinnern an ermordete jüdische Bürger. (pdf; 1,9 MB) In: Mitteilungen des AAV. Ausgabe 17, März 2015, S. 25, archiviert vom am 22. August 2018; abgerufen am 23. Juli 2022.
- ↑ Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945. Band 2: Deutsches Reich 1938 – August 1939. München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, Dokument 146: Besprechung bei Göring…, S. 432.
- ↑ Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 (Quellensammlung), Band 3: Deutsches Reich und Protektorat September 1939 – September 1941 (bearb. von Andrea Löw), München 2012, ISBN 978-3-486-58524-7, S. 43.
- ↑ Ina Lorenz: Das Leben der Hamburger Juden im Zeichen der „Endlösung“. In: Arno Herzig und Ina Lorenz (Hrsg.): Verdrängung und Vernichtung der Juden unter dem Nationalsozialismus. Hamburg 1992, ISBN 3-7672-1173-4, S. 215.
- ↑ Konrad Kwiet: Nach dem Pogrom: Stufen der Ausgrenzung. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Die Juden in Deutschland 1933-1945. München 1988, ISBN 3-406-33324-9, S. 633.
- ↑ Konrad Kwiet: Nach dem Pogrom: Stufen der Ausgrenzung. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Die Juden in Deutschland 1933-1945. München 1966, S. 634.
- ↑ Zitat bei Ina Lorenz: Das Leben der Hamburger Juden im Zeichen der „Endlösung“. In: Arno Herzig und Ina Lorenz (Hrsg.) in Zusammenarbeit mit Saskia Rohde: Verdrängung und Vernichtung der Juden unter dem Nationalsozialismus. Hamburg 1992, ISBN 3-7672-1173-4; S. 214 f. Tatsächlich wurden bis Juli 1942 1.900 Wohnungen frei.
- ↑ VEJ 3/215 = Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 (Quellensammlung), Band 3: Deutsches Reich und Protektorat September 1939 – September 1941 (bearb. von Andrea Löw), München 2012, ISBN 978-3-486-58524-7, S. 527–529.
- ↑ Deutsch-jüdische-Gesellschaft Hamburg (Hrsg.): Wegweiser zu ehemaligen jüdischen Stätten in den Stadtteilen Eimsbüttel/Rotherbaum; Hamburg 1985; S. 140.
- ↑ VEJ 3/215 = Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 (Quellensammlung), München 2012, ISBN 978-3-486-58524-7, S. 528.
- ↑ Victor Klemperer: Ich will Zeugnis ablegen bis zum letzten. Tagebücher 1942–1945. Berlin 1995, ISBN 3-351-02340-5; S. 459 (14. Dezember 1943).
- ↑ Joseph Walk (Hrsg.): Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. 2. Aufl. Heidelberg 1996, ISBN 3-8252-1889-9, S. 366 / weißer Stern bei Ina Lorenz: Das Leben der Hamburger Juden im Zeichen der „Endlösung“. In: Arno Herzig und Ina Lorenz (Hrsg.): Verdrängung und Vernichtung der Juden unter dem Nationalsozialismus. Hamburg 1992, ISBN 3-7672-1173-4; S. 214 und 226 / Dokument VEJ 6/95 in: Susanne Heim (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden... Band 6: Deutsches Reich und Protektorat Böhmen und Mähren Oktober 1941–März 1943. Berlin 2019, ISBN 978-3-11-036496-5, S. 299.
- ↑ Beate Meyer: Glossar; in: Ulrike Sparr: Stolpersteine in Hamburg-Winterhude; Hamburg: Landeszentrale für politische Bildung, 2008; ISBN 978-3-929728-16-3; S. 290.
- ↑ Victor Klemperer: Ich will Zeugnis ablegen … Tagebücher 1942–1945. ISBN 3-351-02340-5, S. 215 (20. August 1942), siehe auch S. 92–98 und 119–124.
- ↑ Susanne Willems: Der entsiedelte Jude - Albert Speers Wohnungsmarktpolitik für den Berliner Hauptstadtbau. 2. durchgeseh. Auflage Berlin 2018, ISBN 978-3-360-01332-3, S. 195–325.
- ↑ Wolf Gruner: Judenverfolgung in Berlin 1933–1945 …; Berlin 1996; ISBN 3-89468-238-8; S. 79. Genauer bei Susanne Willems: Der entsiedelte Jude; Berlin 2002; ISBN 3-89468-259-0; S. 374.
- ↑ Wolf Gruner: Terra incognita? Die Lager für den jüdischen Arbeitseinsatz (1938–1942) …; in: Ursula Büttner (Hrsg.): Die Deutschen und die Judenverfolgung im Dritten Reich; Frankfurt am Main 2003; ISBN 3-596-15896-6; S. 175.
- ↑ Onlineauftritt freud museum wien ( vom 31. Januar 2012 im Internet Archive) (PDF; 122 kB) Ausstellung 2003 Freuds verschwundene Nachbarn
- ↑ Onlineauftritt judentum.net Ausstellung 2003 Freuds verschwundene Nachbarn, mit Fotos.
- ↑ Artikel Mór, in: Guy Miron (Hrsg.): The Yad Vashem encyclopedia of the ghettos during the Holocaust. Jerusalem : Yad Vashem, 2009, ISBN 978-965-308-345-5, S. 497f.
- ↑ Regina Fritz (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. (Quellensammlung), Band 15: Ungarn 1944–1945, München 2021, ISBN 978-3-11-036502-3, S. 57.