Insinuation
Das Wort Insinuation und das zugehörige Verb insinuieren (lateinisch insinuatio[1] bzw. insinuare[2]) bedeutet wörtlich „an den Busen (sinus) bringen“, also „an das Herz legen“ oder „nahelegen“, ursprünglich sowohl im Sinn einer Schmeichelei als auch einer förmlichen Eingabe.
Rhetorik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Insinuation steht bildungssprachlich als rhetorisches Mittel für „Unterstellung“, „Verdächtigung“, „Einflüsterung“, „Andeutung“. Wer etwas insinuiert, stellt einen Vorwurf oder eine Anschuldigung absichtlich indirekt in den Raum.
Beispiel: „Ich halte X eigentlich für zu intelligent, einen solchen Fehler bei der Kontrolle zu übersehen.“ − Damit insinuiert der Sprecher, X habe die Sache nicht kontrolliert oder den Fehler vorsätzlich durchgehen lassen.
Rechtssprache
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aus dem Römischen Recht herstammend,[3] ist Insinuation eine veraltete Bezeichnung für eine öffentliche, förmliche Eingabe einer Sache vor Gericht.[4][5]
Als Insinuationsdokument (documentum insinuationis) wurde die formale Bestätigung einer gerichtlichen Vorladung bezeichnet.[6] Dementsprechend war der Insinuationsmandatar die zum Empfang einer gerichtlichen Vorladung berechtigte Person.[7]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Karl Ernst Georges: insinuatio. In: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8., verbesserte und vermehrte Auflage. Band 2. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1918, Sp. 313 (Digitalisat. zeno.org).
- ↑ Karl Ernst Georges: insinuare. In: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8., verbesserte und vermehrte Auflage. Band 2. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1918, Sp. 313–314 (Digitalisat. zeno.org).
- ↑ Codex Iustinianus 8, 54, 32 und 36
- ↑ Insinuation. In: Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR, Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 6, Heft 2 (bearbeitet von Hans Blesken, Siegfried Reicke). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1962 (adw.uni-heidelberg.de).
- ↑ HRG Digital abgerufen am 21. Februar 2012.
- ↑ Documentum Insinuationis. In: Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste. Band 7, Leipzig 1734, Sp. 1126.
- ↑ Insinuation. In: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage. Band 1. Brockhaus, Leipzig 1911, S. 863–864 (Digitalisat. zeno.org).