Kategorie:Nach der Haager Konvention geschütztes Kulturgut in Hessen
Diese Kategorie enthält Artikel über Gebäude oder andere unbewegliche Einrichtungen in Hessen, die in die Liste zu schützender Kulturgüter im Sinne der 1954 verabschiedeten Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten aufgenommen wurden. Aus den Bestimmungen dieser Konvention ergibt sich für diese Güter eine Respektierungspflicht und eine Sicherungspflicht. Für den Fall eines bewaffneten Konflikts gilt beispielsweise ein Verbot der Zerstörung oder Beschädigung, des Diebstahls und der Plünderung sowie der Beschlagnahme. In Friedenszeiten schreibt diese Konvention bestimmte Schutz- und Sicherungsmaßnahmen vor.
Die Kulturgüter sind mit dem nebenstehenden Schutzzeichen markiert.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einträge in der Kategorie „Nach der Haager Konvention geschütztes Kulturgut in Hessen“
Folgende 72 Einträge sind in dieser Kategorie, von 72 insgesamt.
B
- Berger Kirche (Werschau)
- Brühlsbacher Warte
- Marienkirche (Büdingen)
- Großes Bollwerk und Hexenturm (Büdingen)
- Oberhof (Büdingen)
- St.-Remigius-Kirche (Büdingen)
- Schlaghaus (Büdingen)
- Schloss Büdingen
- Steinernes Haus (Büdingen)
- Untertor (Büdingen)
- Burg Dehrn
- Burg Eltville
- Burg Freienfels
- Burg Hirschhorn
- Burg Kalsmunt
- Burg Kirberg
- Burg Ronneburg
- Burg Runkel
- Burg Schadeck
- Burg Scharfenstein (Kiedrich)
- Burg Waldmannshausen