Diskussion:Endlösung der Judenfrage
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
WICHTIGER HINWEIS: Billigen, Verharmlosen oder Leugnen des Holocaust und anderer NS-Völkermorde ist nach dem Recht mehrerer Staaten, unter anderem dem der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweiz, strafbar; nach dem Recht Deutschlands meist auch dann, wenn die Tat vom Ausland aus begangen wurde. IP-Adressen von Benutzern, die dies betreiben oder unterstützen, werden daher aufgezeichnet, umgehend gesperrt und die Urheber gegebenenfalls angezeigt!
Archiv |
Wie wird ein Archiv angelegt? |
Beginne eine Diskussion über den Artikel „Endlösung der Judenfrage“
Auf dieser Diskussionsseite kannst du dich mit anderen Wikipedianern und Interessierten darüber austauschen, wie der Artikel „Endlösung der Judenfrage“ verbessert werden kann. Diskussionsseiten sind öffentlich und für alle einsehbar, eine allgemeine Diskussion zum Thema des Artikels ist hier aber nicht das Ziel.