Dingstuhl
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Als Dingstuhl wurde ein Gerichtsstuhl oder eine Gerichtsstätte bezeichnet, später auch ein Gerichts- beziehungsweise Verwaltungsbezirk.
Beispielsweise hießen im Kurfürstentum Köln und im benachbarten Herzogtum Jülich sowie im Land van Rode Verwaltungsbezirke unterhalb der Amtsebene Dingstühle. Besonders verbreitet war die Bezeichnung in der Eifel und rund um Bonn.
Dingstuhl (letzeburgisch: Dënzelt) nennt man auch ein gotisches Gerichtsgebäude in Echternach.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Dingstuhl. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 2, Heft 7 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1933 und 1935).