Georg Friedrich von Lenz

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Georg Friedrich Lenz, ab 1884 von Lenz, (* 17. März 1834 in Urach; † 3. Oktober 1910 in Cannstatt) war Jurist und Mitglied des Deutschen Reichstags.

Lenz studierte von 1851 bis 1856 in Tübingen und Heidelberg Rechtswissenschaften. 1858 promovierte er in Tübingen mit der Arbeit Zur Lehre vom Dies nach römischem Recht. Danach trat er in den Württembergischen Justizdienst. Von 1858 bis 1862 war er bei verschiedenen Gerichten erster Instanz und zwischen 1863 und 1869 Assessor bei der Zivilkammer des Gerichtshofs in Tübingen. Ab 1869 war er als erster Staatsanwalt beim vormaligen Kreisgerichtshof, ab 1879 beim Landgericht in Stuttgart. 1886 wurde er zum Reichsgerichtsrat befördert.

Von 1870 bis 1884 war er für Urach Mitglied des Württembergischen Landtags, ab Juni 1882 auch Vizepräsident der Kammer der Abgeordneten. 1870 wurde er Vorstandsmitglied des Kammerklubs der Deutschen Partei. Als Mitglied der Finanzkommission der Kammer der Abgeordneten war er langjähriger Berichterstatter über den Etat des Kirchen- und Schulwesens.

Von 1874 bis 1877 und von 1884 bis 1886 war er Mitglied des Deutschen Reichstags für den Wahlkreis Württemberg 5 (Esslingen, Nürtingen, Kirchheim, Urach) in der Fraktion der Nationalliberalen Partei. Von Lenz legte am 20. Mai 1886 sein Reichstagsmandat wegen seiner Ernennung zum Oberstaatsanwalt nieder.[1]

  • Anton Bettelheim (Hrsg.): Biographisches Jahrbuch und deutscher Nekrolog. Band 15, 1910, Reimer, Berlin
  • Hermann Kalkoff (Hrsg.): Nationalliberale Parlamentarier 1867–1917 des Reichstages und der Einzellandtage. Beiträge zur Parteigeschichte. Schriftenvertriebsstelle der nationalliberalen Partei Deutschlands, Berlin 1917.
  • Wilhelm Kosch, fortgeführt von Eugen Kuri: Biographisches Staatshandbuch. Francke, Bern [u. a.] 1963.
  • Frank Raberg: Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815–1933. Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Kohlhammer, Stuttgart 2001, ISBN 3-17-016604-2, S. 502.

Einzelnachweise

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  1. Fritz Specht/Paul Schwabe: Die Reichstagswahlen von 1867 bis 1903. Eine Statistik der Reichstagswahlen nebst den Programmen der Parteien und einem Verzeichnis der gewählten Abgeordneten. 2. Aufl. Berlin: Verlag Carl Heymann, 1904, S. 238 f.
  2. Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württemberg 1901, Seite 82.
  3. Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württemberg 1894, Seite 34.