Bezirksrabbinat Oberdorf am Ipf

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Das Bezirksrabbinat Oberdorf am Ipf entstand 1832 in Oberdorf am Ipf in Württemberg und war eines von 13 Bezirksrabbinaten, die auch als Bezirkssynagogen bezeichnet wurden.

Durch einen Erlass des Ministeriums des Innern vom 3. August 1832 wurden nach der Zusammenlegung oder Auflösung verschiedener jüdischer Gemeinden die nun insgesamt 41 Kirchengemeinden in 13 Bezirksrabbinate eingeteilt. Oberdorf am Ipf wurde Sitz eines Rabbinatsbezirks, da dort eine große jüdische Gemeinde bestand, die 1846 548 Mitglieder hatte. Das Rabbinat wurde 1931 aufgelöst. Die Bezirksrabbinate waren der ebenfalls 1832 geschaffenen Oberkirchenbehörde unterstellt.

Die Aufgaben umfassten den Vollzug der landesherrlichen Verordnungen, die Verkündigung und den Vollzug der Verordnungen der Oberkirchenbehörde, Beratungen über Schulangelegenheiten, die Verwaltung von Stiftungen und die Verteilung von Almosen. Zur Finanzierung der Bezirksrabbinate wurden Umlagen von den einzelnen jüdischen Gemeinden bezahlt.

Gemeinden des Rabbinatsbezirks

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Bezirksrabbiner

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