Landgericht Potsdam
Das Landgericht Potsdam ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Landgerichten im Bundesland Brandenburg. Es hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam. Seine Präsidentin ist Ellen Chwolik-Lanfermann.
Instanzenzug
Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Brandenburg an der Havel, Luckenwalde, Nauen, Potsdam, Rathenow und Zossen. Bis 2012 galt dies auch für das Amtsgericht Königs Wusterhausen, welches seit 2013 zum Bezirk des Landgerichts Cottbus gehört. Dem Landgericht Potsdam ist das Brandenburgische Oberlandesgericht übergeordnet.
Geschichte
1722 wurde die Justiz dem Kammergericht in Berlin unterstellt. 1808 wurde ein Königliches Stadtgericht eingerichtet. 1849 wurde das Stadtgericht zum Königlichen Kreisgericht. Von 1853 bis 1857 war hier Theodor Storm als Assessor tätig. Zum 22. Mai 1883 wurde Potsdam Sitz eines Königlichen Landgerichts und eines Königlichen Amtsgerichts aus Anlass der Reichsjustizverfassung vom 1. Oktober 1879. 1883 zog das Landgericht in ein eigenes Gebäude in ein neu errichtetes Gebäude in der Mauerstraße (heutige Hegelallee 8). 1910 zieht das Amtsgericht in das hintere Gebäude. Im Oktober 1945 wurde kurzzeitig ein Oberlandesgericht in Potsdam eingerichtet. Nach der Gründung der DDR wurden die Kreisgerichte Potsdam-Land und Potsdam-Stadt eingerichtet. 1993 wurden die beiden zum Amtsgericht Potsdam zusammengefasst, das Bezirksgericht Potsdam wurde zum Landgericht.
Seit 2008 ist das Landgericht im Justizzentrum Potsdam untergebracht, in dem auch das Amtsgericht und das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ihren Sitz haben.
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Landgerichts Potsdam.
- Übersicht der Rechtsprechung des Landgerichts Potsdam. In: dejure.org.
Koordinaten: 52° 24′ 19,7″ N, 13° 3′ 14,9″ O