„Generalität“ – Versionsunterschied
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TUBS (Diskussion | Beiträge) →Alternative Bedeutungen: bewzweifle ich. weder gibt's dend eutschen Begriff noch einen ähnlich lautenden spanischen. Und wenn damit die Estados Generales gemeint sein sollen: wo hat's sowas in Spanien gegeben? Und wieso wird das mit Generalität üb |
TUBS (Diskussion | Beiträge) →Regelungen: das verbleibende steht in keine zusammenhang zu regelungen zur generalität sondern ist eine regelung zu einzelnen dienstgrade die nur indirekt die größe der generalität limitieren |
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Das US-Gesetz ([[United States Code|US Code]] Title 10 Section 525<ref>[http://caselaw.lp.findlaw.com/scripts/ts_search.pl?title=10&sec=525 US Code Title 10 Section 525] (englisch)</ref>) limitiert die Anzahl von aktiven Offizieren im Dienstgrad [[Lieutenant General]] und [[General]]. |
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=== Ruhestandsregelungen === |
=== Ruhestandsregelungen === |
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Offiziere müssen entweder nach fünf Jahren im Dienstgrad General/Admiral oder nach 40 Dienstjahren in den Ruhestand gehen, je nachdem, was später zutrifft. Zudem kann die Dienstzeit vom Präsidenten um fünf Jahre, bis maximal zum 62. Lebensjahr des Offiziers, verlängert werden. Alle Offiziere müssen im Monat nach ihrem 62. Geburtstag in den Ruhestand gehen, jedoch kann der Präsident bis zu zehn eigentlich pensionsfähige Offiziere bis zu ihrem 64. Geburtstag im Dienst belassen. |
Offiziere müssen entweder nach fünf Jahren im Dienstgrad General/Admiral oder nach 40 Dienstjahren in den Ruhestand gehen, je nachdem, was später zutrifft. Zudem kann die Dienstzeit vom Präsidenten um fünf Jahre, bis maximal zum 62. Lebensjahr des Offiziers, verlängert werden. Alle Offiziere müssen im Monat nach ihrem 62. Geburtstag in den Ruhestand gehen, jedoch kann der Präsident bis zu zehn eigentlich pensionsfähige Offiziere bis zu ihrem 64. Geburtstag im Dienst belassen. |
Version vom 28. November 2014, 22:10 Uhr
Die Generalität ist die Gesamtheit aller Generale eines Staates.[1]
Begriffsbestimmung
Laut Duden bilden alle Generale (also alle Träger einer der Dienstgrade aus der Dienstgradgruppe der Generale) eines Staates die Generalität.[1] Die Bezeichnung selbst leitet sich also von „General“ ab. Die Generalität umfasst folglich nie nur eine Teilmenge aller Generale. Da der Begriff „Generalität“ auf Personen und nicht auf die (auch teils nur theoretisch erreichbaren) Dienstgrade abstellt, umfasst die Generalität beispielsweise keine Dienstgrade, die zum Betrachtungszeitpunkt von keinem Offizier bekleidet werden.[A 1] Die Generalität ist also nicht identisch mit der Dienstgradgruppe der Generale und meist auch nicht mit der Sammelbezeichnung „Generale“ für mehrere Träger einer der Dienstgrade dieser Dienstgradgruppe.[A 2] In der Bundeswehr ist der Begriff „Generalität“ unüblich, seine Definition daher nur unscharf und der Gebrauch informell. Zum Teil werden die Bezeichnungen „Generale“ und „Generalität“ daher auch fälschlich austauschbar gebraucht. Da nicht in jeder Streitkraft wohldefiniert ist, wer zur Dienstgradgruppe der Generale zählt, ist auch die Größe der im Duden definierten Gruppe nicht eindeutig bestimmt. Abhängig davon, ob im betreffenden Kontext Admirale zu den Generalen und folglich zur Generalität gezählt werden, ist die Admiralität eine Teilmenge der Generalität oder eine gänzlich andere Gruppe.
Österreich-Ungarn
Schweiz
Zur Generalität zählen in der Schweizer Armee alle Höheren Stabsoffiziere sowie der nur in Kriegszeiten ernannte General.
Russland
Russisches Kaiserreich bis 1917
Zar Peter I. kopierte nicht nur viele deutsche Dienstgradbezeichnungen für Russland, sondern übernahm auch das Konzept der Generalität in der Rangtafel.
Generale | Admirale |
---|---|
Generalfeldmarschall (генерал-фельдмаршал) | Generaladmiral (генера́л-адмира́л) |
General der Infanterie (bis 1798 général en chef (генера́л-анше́ф)) General der Kavallerie (генера́л от кавале́рии) |
Admiral (адмира́л) |
Generalleutnant (генера́л-пору́чик) | Vizeadmiral (ви́це-адмира́л) |
Generalmajor (генера́л-майо́р) | Konteradmiral (ко́нтр-адмира́л), (bis 1724 Schout-bij-nacht (шаутбейна́хт)) |
Sowjetunion von 1940 bis 1991
Nach der Oktoberrevolution von 1917 wurden alle Vorrechte des Adels und auch die Rangtafel abgeschafft. An die Stelle der Dienstgrade traten die Bezeichnungen der Dienststellung. Erst 1940 wurden die Dienstgrade wieder eingeführt, die sich an denen des Zarenreichs orientierten. An die Stelle des Generalfeldmarschalls und des Generaladmirals traten der Marschall der Sowjetunion bzw. der Flottenadmiral der Sowjetunion, außerdem wurden neue Ränge, die Hauptmarschälle und die Marschälle einer bestimmten Waffengattung, die dem Armeegeneral gleichgestellt waren, eingeführt.
Generale | Admirale |
---|---|
Marschall der Sowjetunion (Ма́ршал Совéтского Сою́за) | Flottenadmiral der Sowjetunion (Адмира́л Фло́та Совéтского Сою́за) |
Armeegeneral (генера́л а́рмии) Hauptmarschall einer Waffengattung (Гла́вный Ма́ршал рода войск) |
Flottenadmiral (адмира́л фло́та) |
Generaloberst (генера́л-полко́вник) | Admiral (адмира́л) |
Generalleutnant (генера́л-лейтена́нт) | Vizeadmiral (ви́це-адмира́л) |
Generalmajor (генера́л-майо́р) | Konteradmiral (ко́нтр-адмира́л) |
Russische Föderation seit 1991
Die Russische Föderation hat die sowjetischen Ränge weitestgehend übernommen, jedoch heißt der Marschall der Sowjetunion nun entsprechend Marschall der Russischen Föderation. Die Ränge Hauptmarschall und Marschall einer Waffengattung, sowie Flottenadmiral der Sowjetunion fielen weg.
Israel
In den israelischen Streitkräften Zahal (auch Tzahal) besteht die Generalität nur aus drei Dienstgraden. Als Besonderheit ist anzumerken, dass die gleichen Ränge für Heer, Marine und Luftwaffe verwendet werden. Den höchsten Dienstgrad Raw-Aluf hat jeweils nur der Generalstabschef von Tzahal inne. Da hier nur drei Generalsdienstgrade existieren, ist der Raw-Aluf vergleichbar mit einem Generalleutnant, entspricht aber als dienstgradhöchster Soldat wohl eher einem General.
Generale |
---|
Raw-Aluf (רב-אלוף) |
Aluf (אלוף) |
Tat-Aluf (תת-אלוף) |
Ruhestandsregelungen
Offiziere müssen entweder nach fünf Jahren im Dienstgrad General/Admiral oder nach 40 Dienstjahren in den Ruhestand gehen, je nachdem, was später zutrifft. Zudem kann die Dienstzeit vom Präsidenten um fünf Jahre, bis maximal zum 62. Lebensjahr des Offiziers, verlängert werden. Alle Offiziere müssen im Monat nach ihrem 62. Geburtstag in den Ruhestand gehen, jedoch kann der Präsident bis zu zehn eigentlich pensionsfähige Offiziere bis zu ihrem 64. Geburtstag im Dienst belassen.
Da die Dienstgrade Lieutenant General und General nur temporär vergeben werden, muss der Offizier einen angemessenen Posten bekleiden. Tut er dies nicht, muss er innerhalb von 60 Tagen in den Ruhestand gehen oder degradiert werden.[2] Wenn die Regierung einen Offizier für eine Position vorgesehen hat, die noch nicht frei ist, muss sie ihn auf einem angemessenen Posten „parken“. Zu diesen Posten gehören z. B. für Lieutenant Generals, die zur Beförderung zum General vorgesehen sind, der Direktor des Joint Staff, sowie die Direktoren J-3 und J-5 des Joint Staff. Generale die für eine spätere Verwendung „geparkt“ werden müssen, werden als Vizegeneralstabschef ihrer Teilstreitkraft oder als Kommandierender General des US Southern Command eingesetzt, wobei das Southern Command ein beliebter „Parkplatz“ zu sein scheint, was einige kurzzeitige Ernennungen zeigen; (Wesley Clark, nach 12 Monaten zum Supreme Allied Commander Europe (SACEUR) ernannt; Peter Pace, nach 12 Monaten zum Vice Chairman of the Joint Chiefs of Staff; Bantz J. Craddock, nach 20 Monaten zum SACEUR ernannt).
Anmerkungen
- ↑ In der Bundeswehr ist es zum Beispiel nicht unüblich, dass der Dienstgrad General oder Generalapotheker nicht besetzt ist.
- ↑ Wären beispielsweise alle Generale einer Streitkraft in einem Saal versammelt, könnte man die Soldaten mit der Sammelbezeichnung „Generalität“ oder „Generale“ umreißen. Verlässt nun ein Soldat den Saal, sind dort weiter Generale, aber eben nicht mehr die Generalität versammelt.
Weblinks
Quellen
- ↑ a b Generalität, die. In: Duden. Bibliographisches Institut GmbH, abgerufen am 9. November 2014.
- ↑ Tom Bowman: "Unceremonious End to Army Career" (The Baltimore Sun vom 29. Mai 2005, archiviert auf TruthOut.org; englisch)