„Bäcker“ – Versionsunterschied
[ungesichtete Version] | [gesichtete Version] |
Fhjzf (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Änderung 194329496 von Fhjzf rückgängig gemacht; In der Quelle steht was anderes Markierung: Rückgängigmachung |
||
Zeile 33: | Zeile 33: | ||
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung erwirbt man das Recht, den Beruf des Bäckers [[Selbständigkeit (beruflich)|selbständig]] auszuüben und [[Auszubildender|Auszubildende]] in diesem Beruf auszubilden. |
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung erwirbt man das Recht, den Beruf des Bäckers [[Selbständigkeit (beruflich)|selbständig]] auszuüben und [[Auszubildender|Auszubildende]] in diesem Beruf auszubilden. |
||
Die Ausbildungsvergütung beträgt in Deutschland im 1. Ausbildungsjahr ca. |
Die Ausbildungsvergütung beträgt in Deutschland im 1. Ausbildungsjahr ca. 500 €, im 2. Ausbildungsjahr ca. 640 € und im 3. Ausbildungsjahr ca. 770 €.<ref>{{Literatur|Titel=Ausbildungsberuf Bäcker/in|Sammelwerk=azubify|> |
||
=== Österreich === |
=== Österreich === |
Version vom 25. November 2019, 07:42 Uhr
Ein Bäcker ist eine Person, die ihren Lebensunterhalt mit dem Backen von Brot, Brötchen, Kleingebäck und feinen Backwaren verdient. Bäcker ist ein Handwerks- und Ausbildungsberuf. Eine zur Ausübung dieses Berufs eingerichtete Arbeitsstätte nennt man Bäckerei.
Unterscheidung Bäcker – Konditor
Die Berufsbezeichnung Bäcker wird umgangssprachlich manchmal auch für den Beruf des Konditors (Zuckerbäcker) verwendet. Konditoren sind aber spezialisiert auf süße Waren und stellen keine Brotwaren her. In Deutschland und Österreich handelt es sich auch um separate Berufe, für die verschiedene Gesellenprüfungen abgelegt werden müssen. Viele Bäckereien produzieren auch Produkte, die zum Handwerk des Konditors gehören. Bäcker, die in solchen Bäckereien gelernt oder gearbeitet haben, werden als „Bäcker mit Konditoreierfahrung“ bezeichnet.
Geschichte
Der Schutzpatron der Bäcker ist der heilige Nikolaus von Myra.
Das Handwerk des Bäckers teilte sich früher noch in
- Zuckerbäcker (Konditor)
- Pfefferkuchenbäcker (Lebkuchen)
- Los- oder Weißbäcker (Weizenbrot, Brötchen etc.)
- Fast- oder Schwarzbäcker (Roggenbrot)
Diese Unterscheidungen wurden als erstes in Preußen 1752 aufgehoben, da sie zu ständigen Reibereien, auch zum Nachteil der Kundschaft führte. Der Bäckerberuf gehörte zu den freien, geschenkten und ungeschlossenen Handwerken. Die Befugnis eines Meisters, zu backen, hieß die (Back-) Gerechtigkeit oder auch die Bank. Bereits im römischen Recht wurden die Bäcker zu eigenen Korporationen vereinigt, und im Mittelalter wurde durch Erteilung von Privilegien die Bildung von Bäckerinnungen vorangetrieben. Ihren Rechten entsprachen jedoch bestimmte Pflichten. So sollten die Bäcker durch die Bereitstellung ständig vorhandener Mehlvorräte allgemeinen Notständen vorbeugen helfen.
In Paris und in einigen französischen Départements wurden die Bäcker 1801 zu geschlossenen Korporationen unter der Leitung von Syndikaten vereinigt. Für den Betrieb war dann eine obrigkeitliche Genehmigung erforderlich. Eine besondere Bäckereikasse hatte die Ausgleichung der Brotpreise zum Zweck, indem aus derselben in teuren Zeiten Vorschüsse an die Bäcker geleistet wurden. Diese Einrichtung bestand bis 1863.
Die deutsche Gewerbeordnung gab schließlich das Bäckergewerbe frei. Nach § 73 konnten jedoch die Bäcker angehalten werden, Preis und Gewicht ihrer Waren am Geschäft zur Kenntnis des Publikums zu bringen.
Der Verkauf der Backwaren erfolgte traditionell in den Läden der Bäckermeister, die als Familienbetrieb geführt wurden. Diese Bäckereien bezogen das Mehl von den örtlichen Müllern. Mit der Industrialisierung entstanden vermehrt Großbäckereien, die neben frischen Backwaren auch Tiefkühlteiglinge in sogenannten Backstraßen produzierten. Anfänglich als Sortimentserweiterung gedacht, übernahmen die örtlichen Bäckereien das Aufbacken und den Verkauf dieser Teiglinge neben Produkten aus eigener Herstellung. Gleichzeitig wurden diese Backwaren vermehrt auch als Fertigprodukte in Supermärkten und Tankstellen angeboten. Aufgrund des zunehmenden Preisdrucks, bedingt durch eine große Konkurrenz, mussten in den letzten Jahrzehnten viele traditionelle Bäcker ihren Betrieb aufgeben oder wurden von Filialketten übernommen. In den Vorstädten, den Bahnhöfen und großen Einkaufszentren haben sich in jüngster Vergangenheit Discounter durchgesetzt, die Tiefkühlteiglinge im Verkaufsraum aufbacken.
Aus- und Weiterbildung
Deutschland
Nach einer meist dreijährigen dualen Ausbildung im Bäckerhandwerk wird vor der regional zuständigen Innung die Gesellenprüfung abgelegt.[1] Direkt im Anschluss besteht für den Bäckergesellen die Möglichkeit, sich an einer Fachschule weiterzubilden und anschließend vor der Handwerkskammer die Meisterprüfung abzulegen. Diese Ausbildung kann in einer Meisterschule (zum Beispiel Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim (Bundesfachschule), Bäckerfachschule Hannover, Sächsische Bäckerfachschule Dresden-Helmsdorf, Erste Deutsche Bäckerfachschule Olpe, Akademie bayerisches Bäckerhandwerk Lochham) oder bei der örtlichen Innung gemacht werden. Die früher erforderliche fünfjährige Gesellenzeit als Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist weggefallen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung erwirbt man das Recht, den Beruf des Bäckers selbständig auszuüben und Auszubildende in diesem Beruf auszubilden.
Die Ausbildungsvergütung beträgt in Deutschland im 1. Ausbildungsjahr ca. 500 €, im 2. Ausbildungsjahr ca. 640 € und im 3. Ausbildungsjahr ca. 770 €.[2]
Österreich
In Österreich wird der Lehrling drei Jahre im dualen System an Berufsschulen und in handwerklichen Betrieben (Bäckereien) oder in industriellen Betrieben ausgebildet und legt am Ende die Lehrabschlussprüfung ab.[3] Der verwandte Lehrberuf Konditor kann mit verkürzter Lehrzeit absolviert werden und nach dem Lehrabschluss kann die Weiterbildung zum Meister folgen. Im Gegensatz zu Deutschland ist eine Meisterprüfung aber nicht zwingend notwendig für eine Gewerbeberechtigung, die Lehrabschlussprüfung und eine dreijährige einschlägige Berufstätigkeit genügen dafür auch.[4]
Schweiz
Frankreich
Auch in Frankreich existiert die Ausbildung (apprentissage) zum Bäcker (franz. Boulanger).
Die Ausbildung ist etwas enger gefasst als in Deutschland und der Schweiz, der Bäcker bäckt sprichwörtlich „nur“ Baguettes und andere Brote, beispielsweise aber keine Croissants (dafür ist der Konditor zuständig). Dafür existieren aber schon über zwanzig verschiedene Baguette-Sorten, die sich in Teig und Backvorgang zum Teil deutlich unterscheiden.[5]
Einzelnachweise
- ↑ Text der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin
- ↑ Ausbildungsberuf Bäcker/in. In: azubify. (azubify.de [abgerufen am 21. Januar 2018]).
- ↑ Ausbildungsverordnung Lehrberuf Österreich ( vom 23. Januar 2013 im Internet Archive) (PDF-Datei; 214 kB) gültig seit Juli 2010
- ↑ BGBl. II Nr. 28/2003: Gewerbezugangsverordnung des österreichischen Wirtschaftsministeriums gültig seit 2003
- ↑ http://www.hajen.de/bilder/austausch.pdf
Siehe auch
- Bäckerhandwerk, Konditor
- Bäckerschupfen – Strafe für zu kleines Gebäck
Weblinks
- Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks
- Informationen zur Ausbildung als Bäcker und Bäckereifachverkäufer
- Die Website des Schweizerischen Bäcker-Konditorenmeister-Verbands
- Infos rund um die Österreichischen Bäcker Bundesinnung der Bäcker Österreich
- Berufsbild und Beschäftigungszahlen der deutschen Bäcker
- Berufs- und Brancheninfos der Wirtschaftskammer Österreich
- detaillierte Aus- und Weiterbildungsinfos für Österreich des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft: BerufsInformationsComputer (BIC)